Gleitzeit & elektronische ZE für allgem. Personal aus der Perspektive der Führungskraft. Julia Papst, 12. Februar 2010

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gleitzeit & elektronische ZE für allgem. Personal aus der Perspektive der Führungskraft. Julia Papst, 12. Februar 2010"

Transkript

1 Gleitzeit & elektronische ZE für allgem. Personal aus der Perspektive der Führungskraft Julia Papst, 12. Februar 2010

2 Überblick Warum Info-Veranstaltungen für Führungskräfte? 1 Zielsetzung Die Universität als attraktive Arbeitgeberin flexible Arbeitszeiteinteilung trägt zur Attraktivität bei Gleichbehandlung/Gerechtigkeit als Hygienefaktor 2 Gleitzeit in doppelter Hinsicht ein Thema der FK Beitrag zur Zielerreichung Management der zugeordneten Personalressourcen 3 Elektronische Zeiterfassung als Werkzeug Unterstützung der LeiterInnen Erfüllung gesetzlicher Aufzeichnungspflicht Gleichbehandlung JP/ Seite 2

3 Überblick Inhalte des Workshops 3 Implementierung (Papst) Zeitplan Einbindung Führungskräfte 2 Elektronische ZE (Neururer) ZE-Konto ZE-Chip Rollen und Berechtigungen Die Erfassung 1 Arbeitszeit (Papst) Arbeitszeitmodelle Arbeitszeitrecht Zeit- und Überstundenguthaben Umgang mit Missbrauch JP/ Seite 3

4 Arbeitszeitmodelle Gleitzeit Fixe Arbeitszeit JP/ Seite 4

5 Arbeitszeitmodelle Gleitzeit Grundgedanke MitarbeiterInnen sollen dort, wo betriebliche Notwendigkeiten dem nicht entgegen stehen, die Arbeitszeit selbst einteilen können Betriebliche Notwendigkeiten: Einheitliche Kernzeiten Öffnungs- oder Bürozeiten der OEs JP/ Seite 5

6 Arbeitszeitmodelle Gleitzeit Inhalt BV = Hinterlegung in der elektronischen ZE Gleitzeit Rahmen Kernzeit Fiktive Normalarbeitszeit (NAZ) (Mo Fr) (Mo Do) (Mo Fr) für 20h-Beschäftigungen vormittags oder nachmittags gibt es ebenfalls eine Regelung in der BV in allen anderen Fällen individuelle Lösung erforderlich JP/ Seite 6

7 Arbeitszeitmodelle Gleitzeit Für wen gilt sie? Automatische Überführung in die Gleitzeit, soweit mit aktueller Dienstzeitregelung (DZR) vereinbar ca. 800 MitarbeiterInnen Achtung: Gleitzeit steht dabei für alle unter der Bedingung, daß Öffnungszeiten abgedeckt werden, und unter Widerrufsvorbehalt! MitarbeiterInnen bekommen Info-Mail, daß sie in die Gleitzeit überführt werden wenn sie das nicht möchten, bleiben sie in der fixen AZ JP/ Seite 7

8 Arbeitszeitmodelle fixe Arbeitszeit Grundgedanke entweder Betrieb lässt keinen Spielraum für Gleitzeit oder MitarbeiterIn hat Interesse an fixen Arbeitszeiten JP/ Seite 8

9 Arbeitszeitmodelle fixe Arbeitszeit Für wen gilt sie? für ca. 300 MitarbeiterInnen ist jetzige Dienstzeitregelung (DZR) mit der Gleitzeit nicht vereinbar MitarbeiterInnen bekommen Info-Mail, daß sie in der fixen Arbeitszeit bleiben und die Möglichkeit haben, Gleitzeit zu beantragen JP/ Seite 9

10 Arbeitszeitmodelle fixe Arbeitszeit Wie wird sie in der elektronischen ZE hinterlegt? Fixe AZ Rahmen Kernzeit Fiktive NAZ = vereinbarte Fixzeit = vereinbarte Fixzeit JP/ Seite 10

11 Arbeitszeitmodelle Vergleich Gleitzeit/fixe AZ Durch die Hinterlegung im System: gewohnte Flexibilität bleibt auch bei fixer Arbeitszeit erhalten Zu-spät-Kommen oder zu-früh-gehen scheint bei fixer Arbeitszeit auf keine Zuschläge für Arbeitsleistung innerhalb der fiktiven NAZ JP/ Seite 11

12 Grundlagen des Arbeitszeitrechts Grundsatz unterschiedliche gesetzliche Regeln für BeamtInnen und Vertragsbedienstete einerseits und KV-MitarbeiterInnen andererseits für alle einheitlich gelten aber die Betriebsvereinbarungen (BVs) zu Gleitzeit und elektronischer Zeiterfassung JP/ Seite 12

13 Grundlagen des Arbeitszeitrechts Zusammengefasst: Arbeitszeitgrenzen Tagesarbeitszeit max. Wöchentliche Arbeitszeit max. Überstunden/ Woche max. Ruhepause nach 6 h mind. Tägliche Ruhezeit mind. Wöchentliche Ruhezeit mind. BeamtInnen/VBs KV-MitarbeiterInnen 13 Stunden 9 Stunden (bei Gleitzeit 10) Im Durchschnitt (17 Wochen) 48 Stunden Überschreitungen möglich Im Durchschnitt (17 Wochen) 48 Stunden Keine Grenze 5 Zusätzl. Überstundenkontingent 60 Stunden/Jahr, davon max. 5 in einer Woche wird durch System berücksichtigt!!! ½ Stunde (bei uns bezahlt) 11 Stunden 11 Stunden 35 Stunden 36 Stunden ½ Stunde (bei uns bezahlt) JP/ Seite 13

14 Grundlagen des Arbeitszeitrechts Zusammengefasst: Zuschläge für angeordnete Stunden Mehrleistung werktags zw und Uhr Mehrleistung nachts (zw und Uhr) Sonn- und Feiertagsarbeit BeamtInnen/VBs bei Ausgleich bis Endes des laufenden Kalendervierteljahrs kein Zuschlag, danach Wandlung in Überstunde mit 50%igem Zuschlag bei Ausgleich bis Endes des laufenden Kalendervierteljahrs kein Zuschlag, danach Wandlung in Überstunde mit 100%igem Zuschlag Sonn- und Feiertagszulage für NAZ 100%iger Zuschlag für die ersten 8 Überstunden 200%iger Zuschlag ab der 9. Überstunde KV-MitarbeiterInnen 50%iger Zuschlag 200%iger Zuschlag wird durch System berücksichtigt!!! keine Zulage für NAZ 100%iger Zuschlag für Überstunden JP/ Seite 14

15 Zeit- und Überstundenguthaben Unterscheidung Zeitguthaben: baut Mitarbeiter/Mitarbeiterin selbständig auf (kein Zuschlag) Überstundenguthaben: entsteht durch angeordnete Überstunden und bei Arbeit außerhalb der Rahmenzeit (Zuschläge lt. Folie 14) wird in der elektronischen ZE getrennt ausgewiesen JP/ Seite 15

16 Zeit- und Überstundenguthaben Grenzen für Zeitguthaben Bei Vollbeschäftigung: 60 h während laufender Arbeitszeitperiode (April Sept. und Okt. März) 40 h Übertrag Bei Teilzeitbeschäftigung: 30 h während laufender Arbeitszeitperiode (April Sept. und Okt. März) 20 h Übertrag Vorgesetzte werden vor Erreichen der Grenzen informiert! JP/ Seite 16

17 Zeit- und Überstundenguthaben Abbau beides wird grundsätzlich in Zeit gutgeschrieben für beides gilt: Ausgleich muß vereinbart werden (Interessenabwägung) einseitige Anordnung seitens des Vorgesetzten bei hohen Zeitguthaben möglich Auszahlung nur mit Zustimmung VR Personal und aus Budget der OE zum Ende eines Arbeitsverhältnisses Abbau sämtlicher Guthaben (vgl. Urlaubsregelung) JP/ Seite 17

18 Zeit- und Überstundenguthaben Startguthaben vgl. Mail von Haselwanter vom Zeitguthaben: max. 40 Stunden durch Arbeitszeitbeauftragte einzutragen Überstundenguthaben: mit VR Personal abzuklären Eintrag erfolgt durch Personalabteilung JP/ Seite 18

19 Umgang mit Missbrauch Missachtung der Arbeitszeitregeln (= Überschreiten der Grenzen für Zeitguthaben, der tägl. zulässigen Höchstarbeitszeit oder Arbeiten außerhalb der Rahmenzeit ohne Zustimmung der/des Vorgesetzten) Gleitzeit Fixe Arbeitszeit mit Rahmen Fixe Arbeitszeit ohne Rahmen JP/ Seite 19

20 Umgang mit Missbrauch Missachtung der Regeln zur Bedienung der elektron. ZE Chip-Missbrauch und vorsätzliche Falschbuchungen zum Vorteil der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters bitte melden sie haben arbeitsrechtliche Konsequenzen JP/ Seite 20

21 Überblick Inhalte des Workshops 1 Arbeitszeit (Papst) Arbeitszeitrecht Arbeitszeitmodelle Zeit- und Überstundenguthaben Umgang mit Missbrauch 2 Elektronische ZE (Neururer) ZE-Konto ZE-Chip Rollen und Berechtigungen Die Erfassung JP/ Seite 21

Jahresarbeitszeit: Souveränität! Erfassung?

Jahresarbeitszeit: Souveränität! Erfassung? Jahresarbeitszeit: Souveränität! Erfassung? Dienstvereinbarung zur Führung von Jahresarbeitszeitkonten (DV JAZK) Frank Hüttmann November 2014 Jahresarbeitszeit: Souveränität! Erfassung? Ist mal wieder

Mehr

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von:

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 2 (2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 1. Beschäftigten, deren Arbeitszeit dienstplanmäßig oder betriebsüblich festgesetzt ist und 2. Beschäftigten,

Mehr

Hochschule für Musik "Hanns Eisler", vertreten durch die Hochschulleitung

Hochschule für Musik Hanns Eisler, vertreten durch die Hochschulleitung Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit zwischen der Hochschule für Musik "Hanns Eisler", vertreten durch die Hochschulleitung und dem Personalrat der Hochschule für Musik "Hanns Eisler"

Mehr

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung GLEITZEIT 8.10.2015

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung GLEITZEIT 8.10.2015 Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung GLEITZEIT 8.10.2015 Rechtlicher Rahmen Betriebsvereinbarung (Mitteilungsblatt SJ 2010/2011, 1. St., Nr. 2) https://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/2010/01.pdf

Mehr

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit... 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle

Mehr

HANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG

HANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG HANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG Das Zeiterfassungskonto... 2 Der Zeiterfassungschip... 3 Rollen und Berechtigungen... 4 Persönliches Zeiterfassungskonto der Mitarbeiterinnen/

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2004/2005 - Ausgegeben am 22.12.2004-10. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2004/2005 - Ausgegeben am 22.12.2004-10. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2004/2005 - Ausgegeben am 22.12.2004-10. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. B E T R I E B S V E R E I N B A R U N G E N 66. Vereinbarung

Mehr

Verordnung. über die gleitende Arbeitszeit. in der Gemeindeverwaltung

Verordnung. über die gleitende Arbeitszeit. in der Gemeindeverwaltung GEMEINDE BIRSFELDEN 0-4 Verordnung über die gleitende Arbeitszeit in der Gemeindeverwaltung A. Geltungsbereich... Gemeindeverwaltung... Aussendienst... B. Zeitbegriffe... Rahmenzeit... 4 Blockzeit... 5

Mehr

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT/RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Das Arbeitszeitrecht wurde entwickelt, um den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen

Mehr

Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign.

Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign. Monat: Januar Anzahl Bänder: 9 01.01.2015 Donnerstag Do DO 02.01.2015 Freitag Fr FR 03.01.2015 Samstag 04.01.2015 Sonntag 05.01.2015 Montag Mo1 MO 06.01.2015 Dienstag Di DI 07.01.2015 Mittwoch Mi MI 08.01.2015

Mehr

HANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG

HANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG HANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG Das Zeiterfassungskonto... 2 Der Zeiterfassungschip... 3 Rollen und Berechtigungen... 4 Persönliches Zeiterfassungskonto der Mitarbeiterinnen/

Mehr

Schichtarbeit - arbeitsrechtliche Grundlagen. Eva-Elisabeth Szymanski, Hans Binder

Schichtarbeit - arbeitsrechtliche Grundlagen. Eva-Elisabeth Szymanski, Hans Binder Schichtarbeit - arbeitsrechtliche Grundlagen Eva-Elisabeth Szymanski, Hans Binder Definition Schichtarbeit Ein Arbeitsplatz wird im Laufe des Tages durch verschiedene Arbeitnehmer/innen besetzt Arbeitszeit

Mehr

ARBEITSZEITMODELLE Bei den angeführten Modellen ist immer der jeweilige Kollektivvertrag auch zu berücksichtigen!

ARBEITSZEITMODELLE Bei den angeführten Modellen ist immer der jeweilige Kollektivvertrag auch zu berücksichtigen! DAS ARBEITSZEITPAKET 2008 - Arbeitszeitaufzeichnungen, Strafen - Arbeitszeitmodelle - Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitarbeit ARBEITSZEITAUFZEICHNUNGEN Ausnahmslose Pflicht zur Aufzeichnung für jeden Dienstnehmer

Mehr

Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW. Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit

Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW. Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit Zwang zu Arbeitszeitkonten Durch Betriebsvereinbarung kann ein

Mehr

Haushaltsbuch Jänner 2013

Haushaltsbuch Jänner 2013 Haushaltsbuch Jänner 2013 Di 1 Mi 2 Do 3 Fr 4 Sa 5 So 6 Mo 7 Di 8 Mi 9 Do 02 Fr 11 Sa 12 So 13 Mo 14 Di 15 Mi 16 Do 17 Fr 28 Sa 19 So 20 Mo 21 Di 22 Mi 23 Do 24 Fr 25 Sa 26 So 27 Mo28 Di 29 Mi 30 Do 31

Mehr

Ruhepausen und Ruhezeiten

Ruhepausen und Ruhezeiten Ruhepausen und Ruhezeiten work@external NÖ 2.April 2014, Gänserndorf Dr. Gerda Höhrhan-Weiguni, GPA-djp Rechtsabteilung Arbeitszeitrecht für den Normadressaten kaum mehr durchschaubares, diffuses Bild

Mehr

BETRIEBSVEREINBARUNG

BETRIEBSVEREINBARUNG BETRIEBSVEREINBARUNG über die Gleitzeit für das allgemeine Universitätspersonal ( Gleitzeitvereinbarung ) gem. 4b Abs. 2 AZG abgeschlossen zwischen der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (im Folgenden

Mehr

Verordnung Arbeitszeiten

Verordnung Arbeitszeiten Verordnung Arbeitszeiten Gestützt auf den Art. 25ff des geltenden Personalreglements der Gemeinde erlässt der Gemeinderat folgende Verordnung. 1) I Allgemeines Grundsatz Arbeitszeiten Zeiterfassung Art.

Mehr

Planungsbereiche - Personalplanung

Planungsbereiche - Personalplanung Betrieb Planungsbereiche - Personalplanung Personalbedarfsplan Personalbeschaffungsplan Personalabbauplan Personalentwicklungsplan Personaleinsatzplan wieviele Beschäftigte Einstellungen befristete Arbeitsverträge

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2005/2006 Ausgegeben am 28.02.2006 18. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2005/2006 Ausgegeben am 28.02.2006 18. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2005/2006 Ausgegeben am 28.02.2006 18. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. B E T R I E B S V E R E I N B A R U N G 123. Vereinbarung

Mehr

V E R E I N B A R U N G zwischen der Medizinischen Universität Wien als Arbeitgeber

V E R E I N B A R U N G zwischen der Medizinischen Universität Wien als Arbeitgeber V E R E I N B A R U N G zwischen der Medizinischen Universität Wien als Arbeitgeber und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Medizinischen Universität Wien vertreten durch den Betriebsrat für das

Mehr

Bundeskollektivvertrag für die Taxi- und Mietwagenbranche ab 1.1.2009

Bundeskollektivvertrag für die Taxi- und Mietwagenbranche ab 1.1.2009 Bundeskollektivvertrag für die Taxi- und Mietwagenbranche ab 1.1.2009 Zu den wichtigsten Inhalten des Kollektivvertrages: 1. Geltungsbereich Räumlich: Fachlich: Persönlich: für das gesamte Bundesgebiet

Mehr

Betriebsvereinbarung zur Regelung der gleitenden Arbeitszeit gemäß 97 Abs 1 Z 2 ArbVG abgeschlossen zwischen

Betriebsvereinbarung zur Regelung der gleitenden Arbeitszeit gemäß 97 Abs 1 Z 2 ArbVG abgeschlossen zwischen Betriebsvereinbarung zur Regelung der gleitenden Arbeitszeit gemäß 97 Abs 1 Z 2 ArbVG abgeschlossen zwischen der Wirtschaftsuniversität Wien (in der Folge kurz Dienstgeberin genannt) und dem dort errichteten

Mehr

AK-MAS Erzdiözese München und Freising

AK-MAS Erzdiözese München und Freising AK-MAS Erzdiözese München und Freising W.Schöndorfer Anlage 1: Gegenüberstellung Arbeitszeitregelungen AVR (= alt) und SuE (= neue Anlage 33) Anlage 5 Arbeitszeitregelungen, Teilzeitbeschäftigung, AZV-Tag,

Mehr

Arbeitszeiterfassung Name: Dienststelle: Abteilung:

Arbeitszeiterfassung Name: Dienststelle: Abteilung: 00:00:00 07:16:48 00:00:00 00:00:00 00:00:00 1 Januar 2014 Vormittag Nachmittag Begn Ende STD Begn Ende STD Begn Ende STD + - Grund: Visum: Tagen: Mi 1 00:00 Do 2 08:24 Fr 3 08:24 Sa 4 00:00 So 5 00:00

Mehr

4 / 2011. Universität der Künste Berlin. Anzeiger der Universität der Künste Berlin vom 29. Juli 2011

4 / 2011. Universität der Künste Berlin. Anzeiger der Universität der Künste Berlin vom 29. Juli 2011 Universität der Künste Berlin Der Präsident Bildende Kunst Gestaltung Musik Darstellende Kunst 4 / 2011 Anzeiger der Universität der Künste Berlin vom 29. Juli 2011 Inhalt Seite Dienstvereinbarung über

Mehr

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Gültig für die Hauptbibliothek und die Technisch-naturwissenschaftliche Zweigbibliothek

Mehr

Kongress Pflege 2012

Kongress Pflege 2012 Kongress Pflege 2012 27./28. Januar 2012, Berlin Programmteil M Dienstpläne ökonomisch und mitarbeiterorientiert gestalten - Aus arbeitsrechtlicher Sicht - Ernst Burger Landesarbeitsgericht München I.

Mehr

Leseprobe aus "All-In-Verträge Tipps für die Praxis" Mai 2013

Leseprobe aus All-In-Verträge Tipps für die Praxis Mai 2013 Vorwort All-Inclusive-Vereinbarungen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Arbeitgeber erhoffen sich durch derartige Vereinbarungen Vereinfachungen in der Abrechnung und eine entsprechende Kostensicherheit.

Mehr

Ärztliche Arbeitszeit. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR

Ärztliche Arbeitszeit. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Ärztliche Arbeitszeit Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 12. Dezember 2013 Themen 2 Rechtliche Rahmenbedingungen Regelmäßige

Mehr

Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten Ärzte der Klinik für Chirurgie, Unfallchirurgie und Gefäßchirurgie

Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten Ärzte der Klinik für Chirurgie, Unfallchirurgie und Gefäßchirurgie Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten Ärzte der Klinik für Chirurgie, Unfallchirurgie und Gefäßchirurgie vom 21.10.2005 1. Geltungsbereich Die folgenden Regelungen gelten persönlich für alle im AKK im ärztlichen

Mehr

Für Arbeiter und Angestellte mit einer unbezahlten Frühstückspause in der Zeit von 09.00 Uhr bis 09.15 Uhr beginnt die Kernzeit um 9.15 Uhr.

Für Arbeiter und Angestellte mit einer unbezahlten Frühstückspause in der Zeit von 09.00 Uhr bis 09.15 Uhr beginnt die Kernzeit um 9.15 Uhr. Betriebsvereinbarung - Gleitende Arbeitszeit (Classic) der DaimIerChrysler AG 1. Präambel Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (nachfolgend "Mitarbeiter") soll durch die gleitende Arbeitszeit die Möglichkeit

Mehr

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit im wissenschaftlichen Dienst

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit im wissenschaftlichen Dienst Dienstvereinbarung Nr. 37 Zwischen der Technischen Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig, vertreten durch den Präsidenten, und dem Gesamtpersonalrat der Technischen Universität Carolo-Wilhelmina

Mehr

FAQs on Travel. Bisher wurde bei grenzüberschreitenden Bahntickets nichts abgezogen, bis auf die in den vier Belegen ausgewiesene MwSt.

FAQs on Travel. Bisher wurde bei grenzüberschreitenden Bahntickets nichts abgezogen, bis auf die in den vier Belegen ausgewiesene MwSt. FAQs on Travel Frage Muss ich auf den Zugtickets die für Deutschland ausgewiesene MWst angeben oder die lt. EU- MwSt.-Tabelle für Innergemeinschaftliche und international? (ich habe den internationalen

Mehr

GEMEINDE BOTTMINGEN. Verordnung über die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bottminger Bäder

GEMEINDE BOTTMINGEN. Verordnung über die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bottminger Bäder GEMEINDE BOTTMINGEN Verordnung über die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bottminger Bäder I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 4 5 6 7 8 9 0 Seite Geltungsbereich... Arbeitszeitmodell,

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung gemäß 4b AZG ivm 97 Abs 1 Z2 ArbVG über die gleitende Arbeitszeit Original veröffentlicht am 27. August 2013 1 Revision am 21. Juli 2014 Pkt 1.1. Geltungsbereich ergänzt um: sowie

Mehr

Vertragsbedienstetengesetz zu Kollektivvertrag. Abfertigungsansprüche

Vertragsbedienstetengesetz zu Kollektivvertrag. Abfertigungsansprüche Vergleich: Vertragsbedienstetengesetz zu Kollektivvertrag für das allgemeine Personal Abfertigungsansprüche Arbeitszeit Ausbildungskostenrückersatz Bezugsvorschuss und einmalige Geldaushilfe Dienstreisen

Mehr

Novelle zum Arbeitszeitgesetz

Novelle zum Arbeitszeitgesetz Novelle zum Arbeitszeitgesetz Arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit Hans Binder, BMWA Entstehung Dezember 2006: Sozialpartnereinigung Jänner 2007: unverändert ins Regierungsprogramm übernommen Frühjahr

Mehr

(8) Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die. a) (nach Einführung einer Flexiblen Arbeitszeit an der Universität)

(8) Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die. a) (nach Einführung einer Flexiblen Arbeitszeit an der Universität) 7 TV-L Sonderformen der Arbeit (erläutert sind hier nur die für die Universität maßgeblichen Sonderformen) 1) Wechselschichtarbeit (2) Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen

Mehr

Gleitzeitordnung für die Beschäftigten des ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld (ZNF) der Universität Heidelberg (Stand:16.10.2014)

Gleitzeitordnung für die Beschäftigten des ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld (ZNF) der Universität Heidelberg (Stand:16.10.2014) Gleitzeitordnung für die Beschäftigten des ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld (ZNF) der Universität Heidelberg (Stand:16.10.2014) 1 Inhalt, Grundlage und Geltungsbereich der Gleitzeitordnung (1) Inhalt der

Mehr

Dienstvereinbarung zwischen der Präsidentin und dem Personalrat der Philipps-Universität Marburg

Dienstvereinbarung zwischen der Präsidentin und dem Personalrat der Philipps-Universität Marburg Dienstvereinbarung zwischen der Präsidentin und dem Personalrat der Philipps-Universität Marburg über die Weiterführung der gleitenden Arbeitszeit für die Beschäftigten der Universitätsbibliothek. Zwischen

Mehr

Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit. Zwischen dem Kirchenkreis Leverkusen. und. der Mitarbeitervertretung des Kirchenkreises Leverkusen

Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit. Zwischen dem Kirchenkreis Leverkusen. und. der Mitarbeitervertretung des Kirchenkreises Leverkusen Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit Zwischen dem Kirchenkreis Leverkusen und der Mitarbeitervertretung des Kirchenkreises Leverkusen wird gemäß 36 MVG-EKD folgende Dienstvereinbarung über

Mehr

Muster-Betriebsvereinbarung zum Thema Gleitende Arbeitszeit (2. Vorschlag)

Muster-Betriebsvereinbarung zum Thema Gleitende Arbeitszeit (2. Vorschlag) Muster-Betriebsvereinbarung zum Thema Gleitende Arbeitszeit (2. Vorschlag) Zwischen der Firma und dem Betriebsrat der 1 Allgemeines (1) Gegenstand dieser Betriebsvereinbarung ist die Regelung der gleitenden

Mehr

Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 19/2012 - Seite 509-513 DIENSTVEREINBARUNG

Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 19/2012 - Seite 509-513 DIENSTVEREINBARUNG DIENSTVEREINBARUNG zwischen der Universität Potsdam (Dienststelle), vertreten durch die Kanzlerin Frau Dr. Barbara Obst-Hantel, und dem Personalrat für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung der Universität

Mehr

Arbeitszeitverordnung (ArbZVO) Vom 5. Juni 2007 (GVBl. LSA S. 173)

Arbeitszeitverordnung (ArbZVO) Vom 5. Juni 2007 (GVBl. LSA S. 173) Arbeitszeitverordnung (ArbZVO) Vom 5. Juni 2007 (GVBl. LSA S. 173) Folgende Änderungen wurden berücksichtigt: Verordnung zur Neuregelung des Urlaubsrechts für Beamtinnen und Beamte sowie zur Änderung anderer

Mehr

Willkommen zur Personalversammlung der akademischen MitarbeiterInnen

Willkommen zur Personalversammlung der akademischen MitarbeiterInnen Personalrat akadem. MitarbeiterInnen Willkommen zur Personalversammlung der akademischen MitarbeiterInnen 11.05.2011 13 Uhr 13-027 Agenda 1. Vorstellung des Gremiums 2. Aufgaben und Rechte 3. Gemeinsamer

Mehr

GLEITZEIT-B E TRI E B SVEREINBAR UN G

GLEITZEIT-B E TRI E B SVEREINBAR UN G GLEITZEIT-B E TRI E B SVEREINBAR UN G gem. 4bAZG abgeschlossen am heutigen Tage zwischen der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, vertreten durch den Rektor und dem Betriebsrat für das allgemeine

Mehr

Zwischen dem Bayerischen Landes-Sportverband und dem Betriebsrat des Bayerischen Landes-Sportverbandes in München wird nachfolgende

Zwischen dem Bayerischen Landes-Sportverband und dem Betriebsrat des Bayerischen Landes-Sportverbandes in München wird nachfolgende 1 Zwischen dem Bayerischen Landes-Sportverband und dem Betriebsrat des Bayerischen Landes-Sportverbandes in München wird nachfolgende A R B E I T S Z E I T V E R E I N B A R U N G getroffen. Die Arbeitszeitvereinbarung

Mehr

Universität Bremen Vereinbarung über die Arbeitszeit

Universität Bremen Vereinbarung über die Arbeitszeit Universität Bremen Vereinbarung über die Arbeitszeit Präambel: Rektor und Personalrat der Universität schließen gem. 1 der zwischen der Senatskommission für das Personalwesen und dem Gesamtpersonalrat

Mehr

über die Regelung der Arbeitszeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Schlesische Oberlausitz

über die Regelung der Arbeitszeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Schlesische Oberlausitz Dienstvereinbarung zwischen dem Evangelischen Kirchenkreisverband Schlesische Oberlausitz und der Gemeinsamen Mitarbeitervertretung SOL im Evangelischen Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz und im Evangelischen

Mehr

Vereinbarung über die Arbeitszeit

Vereinbarung über die Arbeitszeit Vereinbarung über die Arbeitszeit Präambel: Rektor und Personalrat der Universität schließen gem. 1 der zwischen der Senatskommission für das Personalwesen und dem Gesamtpersonalrat für das Land und die

Mehr

Andere Verteilung der Normalarbeitszeit Andere Verteilung der Normalarbeitszeit Andere Verteilung der Normalarbeitszeit

Andere Verteilung der Normalarbeitszeit Andere Verteilung der Normalarbeitszeit Andere Verteilung der Normalarbeitszeit Arbeitszeitflexibilisierung: Andere Verteilung der Normal- arbeitszeit gemäß AZG Dr. Florian Burger Institut für Arbeits- und ozialrecht, Wohn- und Immobilienrecht und Rechtsinformatik Leopold-Franzens

Mehr

N O T D I E N S T E. Dimmlerstraße 11. nur außerhalb unserer Bürozeiten anwenden! Gewerk Firma Telefon

N O T D I E N S T E. Dimmlerstraße 11. nur außerhalb unserer Bürozeiten anwenden! Gewerk Firma Telefon Dimmlerstraße 11 Dimmlerstraße 133 Dimmlerstraße 153 Dimmlerstraße 173 Dimmlerstraße 1993 Dimmlerstraße 2193 Dimmlerstraße 2393 Dimmlerstraße 2593 nur außerhalb unserer Bürozeiten anzuwenden! Dimmlerstraße

Mehr

Serie zur Arbeitszeit

Serie zur Arbeitszeit Sp/Dr. Gleißner Serie zur Teil 1 probleme: Worum geht s? Teil 2 Problemfeld grenzen Teil 3 Problemfeld Vergütung der Teil 4 Problemfeld: Wer bestimmt die? Welches modell wofür? Teil 5 probleme der Praxis,

Mehr

Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung

Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung Rechtsservice Arbeit + Soziales Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung Wirtschaftskammer Steiermark Rechtsservice A-8021 Graz, Körblergasse 111 113 Tel. (0316) 601-601, Fax (0316) 601-505 Email: rechtsservice@wkstmk.at

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Technische Fachhochschule Wildau Amtliche Mitteilungen Nr. 14/2004 10.08.2004 Dienstvereinbarung über die Gestaltung der Arbeitszeit für wissenschaftliche Mitarbeiter an der TFH Wildau Zwischen und der

Mehr

Arbeitszeiterfassung Pflicht oder Kür?

Arbeitszeiterfassung Pflicht oder Kür? Arbeitszeiterfassung Pflicht oder Kür? Hans-Ulrich Stooss Dr. iur., Rechtsanwalt und Notar, eigene Praxis, 1983-2014 nebenamtlicher Vizepräsident/Richter am Arbeitsgericht des Kantons Luzern 2 1 Das rechtliche

Mehr

Arbeitszeiterfassung Name: Dienststelle: Abteilung:

Arbeitszeiterfassung Name: Dienststelle: Abteilung: :: 7:: :: 7:: :: Arbeitszeiterfassung Name: Dienststelle: Abteilung: 1 Januar 216 Vormittag Nachmittag Fr 1 : : : : : Sa 2 : : : : : So 3 : : : : : Mo 4 : : : : 8:24 8:24 Di 5 : : : : 8:24 8:24 Mi 6 :

Mehr

Reglement Arbeitszeit. (gestützt auf die Ziffern 7 und 8 des Personalreglements)

Reglement Arbeitszeit. (gestützt auf die Ziffern 7 und 8 des Personalreglements) (gestützt auf die Ziffern 7 und 8 des Personalreglements) SVA Aargau, Reglement Arbeitszeit, Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsatz... 3 2. Arbeitszeit... 3 3. Öffnungszeiten... 3 4. Erfassung der

Mehr

Reglement über die Arbeitszeit des Personals der Gemeinde Davos 1

Reglement über die Arbeitszeit des Personals der Gemeinde Davos 1 Reglement über die des Personals der Gemeinde Davos 1 Vom Kleinen Landrat am 16. Dezember 2003 erlassen (Stand am 1. September 2011) I. Allgemeine Bestimmungen formen Art. 1 2 Für die Gemeindeverwaltung

Mehr

Neuregelungen für Mitarbeiter in der Pflege

Neuregelungen für Mitarbeiter in der Pflege Neuregelungen für Mitarbeiter in der Pflege in Krankenhäusern Anlage 31 zu den AVR Überblick Für MA in der Pflege in Krankenhäusern gilt die Anlage 31 AVR. Übernahme des TVöD BT-K für Vergütungstabellen

Mehr

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele 01. Juni 2011 Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele für Mitarbeiter, die den Anlagen 31, 32 oder 33 zu den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes zugeordnet

Mehr

Der Vorrang der betrieblichen Erfordernisse muss hierbei gewahrt bleiben.

Der Vorrang der betrieblichen Erfordernisse muss hierbei gewahrt bleiben. Vorwort Die Dienstvereinbarung ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine flexible Organisation ihrer Arbeitszeiten. Diese Flexibilität setzt ein hohes Verantwortungsbewusstsein voraus. Der

Mehr

Gewerkschaftliche Positionen zur Gestaltung betrieblicher Arbeitszeiten

Gewerkschaftliche Positionen zur Gestaltung betrieblicher Arbeitszeiten Gewerkschaftliche Positionen zur Gestaltung betrieblicher Arbeitszeiten Die Dauer und Gestaltung von Arbeitszeiten sehen die Unternehmer vor allem als Mittel zur Reduzierung der Arbeitskosten. In der Regel

Mehr

Herzlich Willkommen zur Betriebsversammlung des Allgemeinen Universitätspersonal am 23.09.2015

Herzlich Willkommen zur Betriebsversammlung des Allgemeinen Universitätspersonal am 23.09.2015 Herzlich Willkommen zur Betriebsversammlung des Allgemeinen Universitätspersonal am 23.09.2015 TOP 6 Betriebsvereinbarung elektronische Arbeitszeiterfassung Vorbemerkungen die BV stellt den rechtlichen

Mehr

Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit für die Beschäftigten der Hochschule Anhalt (FH)

Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit für die Beschäftigten der Hochschule Anhalt (FH) Bernburg Dessau K then Hochschule Anhalt (FH) Hochschule f r angewandte Wissenschaften Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit für die Beschäftigten der Hochschule Anhalt (FH) Zwischen der Dienststelle

Mehr

VERORDNUNG ÜBER DIE ARBEITSZEIT

VERORDNUNG ÜBER DIE ARBEITSZEIT Einwohnergemeinde Belp VERORDNUNG ÜBER DIE ARBEITSZEIT Der Gemeinderat Belp erlässt, gestützt auf Artikel des Personalreglements folgende VERORDNUNG ÜBER DIE ARBEITSZEIT Einleitung Unabhängig von der Formulierung

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html 14. SONDERNUMMER Studienjahr 2006/07 Ausgegeben am 21. 2.2007 10.a Stück B E T R I E B S V E R E I N B A R U N G über

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT. (vom 10. Juni 2003) DER GEMEINDERAT DER STADT FREIBURG. Gestützt auf:

REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT. (vom 10. Juni 2003) DER GEMEINDERAT DER STADT FREIBURG. Gestützt auf: REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT (vom 10. Juni 2003) DER GEMEINDERAT DER STADT FREIBURG Gestützt auf: Artikel 60 des Personalreglements (nachstehend: PR) vom 10. März 1998 und dessen Durchführungsbestimmungen

Mehr

Ralf Dietrich Betriebsrat, BMW AG München FLEXIBEL ARBEITEN, BEWUSST ABSCHALTEN. MOBILARBEIT BEI BMW.

Ralf Dietrich Betriebsrat, BMW AG München FLEXIBEL ARBEITEN, BEWUSST ABSCHALTEN. MOBILARBEIT BEI BMW. Ralf Dietrich Betriebsrat, BMW AG München FLEXIBEL ARBEITEN, BEWUSST ABSCHALTEN. MOBILARBEIT BEI BMW. WAS WAR DER HANDLUNGSDRUCK? Die seit 1996 bestehende und inzwischen starre Regelung zur alternierenden

Mehr

Sozialversicherungspflicht und Mindestlohn für Vorstände und Mitarbeiter von Stiftungsorganen Manfred Hack, LL.M. (Canterbury)

Sozialversicherungspflicht und Mindestlohn für Vorstände und Mitarbeiter von Stiftungsorganen Manfred Hack, LL.M. (Canterbury) Die Rechtslage ab 01.01.2015 Sozialversicherungspflicht und Mindestlohn für Vorstände und Mitarbeiter von Stiftungsorganen Manfred Hack, LL.M. (Canterbury) Copyright 2015 by K&L Gates LLP. All rights reserved.

Mehr

Arbeitszeit an Tankstellen

Arbeitszeit an Tankstellen Arbeitszeit an Tankstellen Forum Tankstelle 28. September 2010 Folie 1 GESETZLICHE GRUNDLAGE Arbeitszeitgesetz ArbZG vom 06. Juni 1994 regelt die Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten der erwachsenen Arbeitnehmer

Mehr

Tel.: 3430 Tel.: 3103

Tel.: 3430 Tel.: 3103 Fragen und Antworten zur neuen Arbeitszeitregelung Mit dieser Sammlung von Fragen und Antworten möchten wir Ihnen die Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit an der HTW Dresden verständlicher machen

Mehr

Muster-Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit

Muster-Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit Muster-Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit Zwischen der Firma und dem Betriebsrat der Präambel Betriebsrat und Geschäftsführung streben mit der Flexibilisierung folgende gleichrangige Ziele an:

Mehr

Betriebsvereinbarung Arbeitszeit- und Überstundenregelung

Betriebsvereinbarung Arbeitszeit- und Überstundenregelung Betriebsvereinbarung Arbeitszeit- und Überstundenregelung Die Geschäftsleitung und der Betriebsrat der Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Alpenvereins schließen folgende Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit-

Mehr

Gleitzeitordnung. für die Beamtinnen, Beamte und Beschäftigten der Zentralen Verwaltung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Gleitzeitordnung. für die Beamtinnen, Beamte und Beschäftigten der Zentralen Verwaltung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Gleitzeitordnung für die Beamtinnen, Beamte und Beschäftigten der Zentralen Verwaltung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 1 Inhalt, Grundlage und Geltungsbereich der Gleitzeitordnung (1) Inhalt

Mehr

ab 1.1.2008 Neue Chancen für Unternehmen Wirtschaftskammer Kärnten

ab 1.1.2008 Neue Chancen für Unternehmen Wirtschaftskammer Kärnten Änderungen im Arbeitsrecht ab 1.1.2008 Neue Chancen für Unternehmen Servicezentrum Arbeits- und Sozialrecht Wirtschaftskammer Kärnten Neuerungen ab 1. 1. 2008 Arbeitszeitpaket Neu flexiblere Arbeitszeitgestaltung

Mehr

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Gültig für die Hauptbibliothek und die Technisch-naturwissenschaftliche Zweigbibliothek

Mehr

Verordnung zur Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Arbeitszeitverordnung)

Verordnung zur Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Arbeitszeitverordnung) Arbeitszeitverordnung 6.00 Verordnung zur Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Arbeitszeitverordnung) Vom 6. Juli 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons

Mehr

Existenzgründer/-innen

Existenzgründer/-innen Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen GESUND UND SICHER STARTEN für Existenzgründer/-innen und Übernehmer/-innen zum Das Projekt wird im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter

Mehr

Filmarbeitsrecht und Vertragsrecht

Filmarbeitsrecht und Vertragsrecht Filmarbeitsrecht und Vertragsrecht Vortrag von Rechtsanwalt Stephan Becker WRD-Unternehmergespräch am 22. April 2010 in Berlin zum Filmrecht WRD Berlin Leipziger Platz 15 10117 Berlin Tel.: 030 278707

Mehr

Dienstvereinbarung. zur. gleitenden Arbeitszeit

Dienstvereinbarung. zur. gleitenden Arbeitszeit Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit (in der ab 01.12.2013 gültigen Fassung) 2 Zwischen der Universität Paderborn als Dienststelle vertreten durch den Kanzler und dem Personalrat der nichtwissenschaftlichen

Mehr

2 Erfassung der An- und Abwesenheitszeiten

2 Erfassung der An- und Abwesenheitszeiten 1 Geltungsbereich (1) Diese Betriebsvereinbarung gilt grundsätzlich für alle Mitarbeiter/innen der Landesgeschäftsstelle einschließlich Bildungsinstitut (BI) und Informations- und Technologiecenter (ITC)

Mehr

153.11. Verordnung. zur Arbeitszeit. zur Arbeitszeit. SGS-Nr. 153.11

153.11. Verordnung. zur Arbeitszeit. zur Arbeitszeit. SGS-Nr. 153.11 Erlasstitel SGS-Nr.. Verordnung zur Arbeitszeit GS-Nr..0 Erlass-Datum. Januar 000 In Kraft seit. Januar 000 Inkrafttreten der letzten Änderung. Januar 0 > Übersicht Systematische Gesetzessammlung BL: www.bl.ch/lex

Mehr

Nr. 1.10/Seite 1. Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung bei der Gemeinde Bobenheim-Roxheim. Inhaltsverzeichnis

Nr. 1.10/Seite 1. Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung bei der Gemeinde Bobenheim-Roxheim. Inhaltsverzeichnis Nr. 1.10/Seite 1 Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung bei der Gemeinde Bobenheim-Roxheim Inhaltsverzeichnis 1 Ziele und Grundzüge der Arbeitszeitflexibilisierung 2 Geltungsbereich 3 Kernzeiten

Mehr

Modell Pädiatrie P Bremerhaven Erfahrungen mit dem Schichtdienst. A. Renneberg Klinik für Kinder und Jugendliche Klinik Am Bürgerpark Bremerhaven

Modell Pädiatrie P Bremerhaven Erfahrungen mit dem Schichtdienst. A. Renneberg Klinik für Kinder und Jugendliche Klinik Am Bürgerpark Bremerhaven Modell Pädiatrie P Bremerhaven Erfahrungen mit dem Schichtdienst A. Renneberg Klinik für Kinder und Jugendliche Klinik Am Bürgerpark Bremerhaven Einleitung Die wöchentliche Arbeitszeit eines Arztes beträgt

Mehr

Produktbeschreibung. Personalzeiterfassung OSIRIS-PZE

Produktbeschreibung. Personalzeiterfassung OSIRIS-PZE Produktbeschreibung Personalzeiterfassung OSIRIS-PZE 1 OSIRIS-PZE ist ein Softwareprogramm im Bereich der Personal Zeit Erfassung lauffähig unter Microsoft Windows ab Version XP. Mit OSIRIS-PZE werden

Mehr

Arbeitszeitrecht der AVR

Arbeitszeitrecht der AVR gemeinsame Vorschriften Besonderheiten der jeweiligen Anlagen Folie 1 Inhaltsübersicht Rechtlicher Rahmen ArbZG, EuGH, BAG, AVR, etc. Regelungen die für alle gelten tägliche Höchstarbeitszeit Ruhezeiten

Mehr

Technische Universität Berlin

Technische Universität Berlin Technische Universität Berlin R U N D S C H R E I B E N FAK, WE, ZUV, UB alle Beschäftigten ohne Prof., stud. Hilfskr. Bearbeiterin : Frau Gempf Schlagwort : Arbeitszeit Dienstvereinbarung zur flexiblen

Mehr

Konzept für die Einführung von Telearbeit an der Stiftung Universität Hildesheim

Konzept für die Einführung von Telearbeit an der Stiftung Universität Hildesheim Konzept für die Einführung von Telearbeit an der Stiftung Universität Hildesheim Dr. Silvia Lange & AG-Personal [Stand 06.12.2010] Seite (1) Präambel 2 (2) Grundsätze der Telearbeit 2 (3) Teilnahmevoraussetzungen

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE JAHRESARBEITSZEIT

REGLEMENT ÜBER DIE JAHRESARBEITSZEIT 1 REGLEMENT ÜBER DIE JAHRESARBEITSZEIT Der Gemeinderat, gestützt auf 53 lit. b der Gemeindeordnung, beschliesst: 1 Geltungsbereich 1 Dieses Reglement gilt für das voll- und teilzeitlich beschäftigte Personal

Mehr

Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit an der Universität Erfurt

Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit an der Universität Erfurt Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit an der Universität Erfurt Die Universität Erfurt, vertreten durch den Präsidenten, und der Personalrat der Universität Erfurt, vertreten durch die Vorsitzende,

Mehr

3 4 5 6 Berechnungsbeispiele: Beispiel 1: Verzicht auf 4% des Entgelts/der Besoldung für die Dauer eines Kalenderjahres bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

Mehr

Dienstvereinbarung. über die gleitende Arbeitszeit für das nichtwissenschaftliche Personal der Universität Bayreuth

Dienstvereinbarung. über die gleitende Arbeitszeit für das nichtwissenschaftliche Personal der Universität Bayreuth Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit für das nichtwissenschaftliche Personal der Universität Bayreuth Diese Vereinbarung beruht auf der Verordnung über die Arbeitszeit für den Bayerischen

Mehr

Arbeitszeit und Neue Arbeitswelt

Arbeitszeit und Neue Arbeitswelt Arbeitszeit und Neue Arbeitswelt Dr. Andreas Jöst 9. Jahresdialog Arbeitsrecht 2015 14.4.2015 Arbeitszeitstudien und Mediale Schlagzeilen Deloitte Studie Flexible Working 2012 Mobile Working, Desk Sharing,

Mehr

11.3. 1. Ziele der Dienstvereinbarung

11.3. 1. Ziele der Dienstvereinbarung Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit und Servicezeiten bei den städtischen Ämtern im Rathaus und in den Verwaltungsgebäuden bzw. -räumen der Oberstadt (DVflAZ) Vom 18.02.2004 (Anlage zu Nr.

Mehr

Verordnung zur Arbeitszeit

Verordnung zur Arbeitszeit 5. Verordnung zur Arbeitszeit Vom. Januar 000 (Stand. März 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 9 Absatz des Gesetzes über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS A GELTUNGSBEREICH 2. A 1 Persönlich 2. A 2 Zeitlich 2. A 3 Sachlich 2. A 4 Ausnahmen 2 B ARBEITSZEIT 2. B 1 Begriffsbestimmungen 2

INHALTSVERZEICHNIS A GELTUNGSBEREICH 2. A 1 Persönlich 2. A 2 Zeitlich 2. A 3 Sachlich 2. A 4 Ausnahmen 2 B ARBEITSZEIT 2. B 1 Begriffsbestimmungen 2 BETRIEBSVEREINBARUNG ZUR ARBEITSZEIT abgeschlossen zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat der Sucht- und Drogenkoordination Wien gemeinnützige GmbH gültig ab 1. Jänner 2012 INHALTSVERZEICHNIS A GELTUNGSBEREICH

Mehr

Flexibilisierung der Arbeitszeit

Flexibilisierung der Arbeitszeit Flexibilisierung der Arbeitszeit Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Deutschland vom 6. Juni 1994 = Artikel 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechtes Arbeitszeitgesetz =

Mehr

Herzlich Willkommen zum Fachforum 11: Arbeitszeitflexibilisierung berufundfamilie-kongress, Berlin, 10. Juni 2010

Herzlich Willkommen zum Fachforum 11: Arbeitszeitflexibilisierung berufundfamilie-kongress, Berlin, 10. Juni 2010 Herzlich Willkommen zum Fachforum 11: Arbeitszeitflexibilisierung berufundfamilie-kongress, Berlin, 10. Juni 2010 Fachforum 11: Arbeitszeitflexibilisierung Moderation: Elisabeth Mantl Vortragender: Ralf

Mehr