Gleitzeit & elektronische ZE für allgem. Personal aus der Perspektive der Führungskraft. Julia Papst, 10. Februar 2010

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1 Gleitzeit & elektronische ZE für allgem. Personal aus der Perspektive der Führungskraft Julia Papst, 10. Februar 2010

2 Überblick Warum Sie heute hier sitzen 1 Ziel lt. EP Die Universität als attraktive Arbeitgeberin flexible Arbeitszeiteinteilung trägt zur Attraktivität bei Gleichbehandlung als Hygienefaktor 2 Gleitzeit in doppelter Hinsicht ein Thema der FK Beitrag zur Zielerreichung lt. EP Management der zugeordneten Personalressourcen 3 Elektronische Zeiterfassung als Mittel zum Zweck Unterstützung der LeiterInnen Erfüllung gesetzlicher Aufzeichnungspflicht Gleichbehandlung JP/ Seite 2

3 Überblick Inhalte des Workshops 3 Implementierung (Papst) Zeitplan Einbindung Führungskräfte 2 Elektronische ZE (Neururer) ZE-Konto ZE-Chip Rollen und Berechtigungen Die Erfassung 1 Arbeitszeit (Papst) Arbeitszeitrecht Arbeitszeitmodelle Zeit- und Überstundenguthaben Umgang mit Missbrauch JP/ Seite 3

4 Grundlagen des Arbeitszeitrechts Wo nachlesen? BeamtInnen und Vertragsbedienstete: 47 a ff BDG und 16 ff GehG KV-MitarbeiterInnen: AZG und 34 und 55 KV für alle zusätzlich: BV Gleitzeit und BV elektronische Zeiterfassung JP/ Seite 4

5 Grundlagen des Arbeitszeitrechts Zusammengefasst: Arbeitszeitgrenzen Tagesarbeitszeit max. Wöchentliche Arbeitszeit max. Überstunden/ Woche max. Ruhepause nach 6 h mind. Tägliche Ruhezeit mind. Wöchentliche Ruhezeit mind. BeamtInnen/VBs KV-MitarbeiterInnen 13 Stunden 9 Stunden (bei Gleitzeit 10) Im Durchschnitt (17 Wochen) 48 Stunden Überschreitungen möglich Im Durchschnitt (17 Wochen) 48 Stunden Keine Grenze 5 Zusätzl. Überstundenkontingent 60 Stunden/Jahr, davon max. 5 in einer Woche ½ Stunde (bei uns bezahlt) 11 Stunden 11 Stunden 35 Stunden 36 Stunden ½ Stunde (bei uns bezahlt) JP/ Seite 5

6 Grundlagen des Arbeitszeitrechts Zusammengefasst: Zuschläge für angeordnete Stunden Mehrleistung werktags zw und Uhr Mehrleistung nachts (zw und Uhr) Sonn- und Feiertagsarbeit BeamtInnen/VBs bei Ausgleich bis Endes des laufenden Kalendervierteljahrs kein Zuschlag, danach Wandlung in Überstunde mit 50%igem Zuschlag bei Ausgleich bis Endes des laufenden Kalendervierteljahrs kein Zuschlag, danach Wandlung in Überstunde mit 100%igem Zuschlag Sonn- und Feiertagszulage für NAZ 100%iger Zuschlag für die ersten 8 Überstunden 200%iger Zuschlag ab der 9. Überstunde KV-MitarbeiterInnen 50%iger Zuschlag 200%iger Zuschlag keine Zulage für NAZ 100%iger Zuschlag für Überstunden JP/ Seite 6

7 Arbeitszeitmodelle Gleitzeit Fixe Arbeitszeit Schicht- und Wechseldienst Freie Zeiteinteilung JP/ Seite 7

8 Arbeitszeitmodelle Gleitzeit Für wen gilt sie? Automatische Überführung in die Gleitzeit, soweit mit aktueller Dienstzeitregelung (DZR) vereinbar ca. 800 MitarbeiterInnen Achtung: Gleitzeit steht dabei für alle unter der Bedingung, daß Öffnungszeiten abgedeckt werden, und unter Widerrufsvorbehalt! MitarbeiterInnen bekommen Info-Mail, daß sie in die Gleitzeit überführt werden wenn sie das nicht möchten, bleiben sie in der fixen AZ JP/ Seite 8

9 Arbeitszeitmodelle Gleitzeit Wie wird sie in der elektronischen ZE hinterlegt? Gleitzeit Rahmen Kernzeit Fiktive Normalarbeitszeit (NAZ) (Mo Fr) (Mo Do) (Mo Fr) JP/ Seite 9

10 Arbeitszeitmodelle fixe Arbeitszeit Für wen gilt sie? für ca. 300 MitarbeiterInnen ist jetzige Dienstzeitregelung (DZR) mit der Gleitzeit nicht vereinbar MitarbeiterInnen bekommen Info-Mail, daß sie in der fixen Arbeitszeit bleiben und die Möglichkeit haben, Gleitzeit zu beantragen JP/ Seite 10

11 Arbeitszeitmodelle fixe Arbeitszeit Wie wird sie in der elektronischen ZE hinterlegt? Fixe AZ Rahmen Kernzeit Fiktive NAZ = vereinbarte Fixzeit = vereinbarte Fixzeit JP/ Seite 11

12 Arbeitszeitmodelle Vergleich Gleitzeit/fixe AZ Durch die Hinterlegung im System: gewohnte Flexibilität bleibt auch bei fixer Arbeitszeit erhalten Zu-spät-Kommen oder zu-früh-gehen scheint bei fixer Arbeitszeit auf keine Zuschläge für Arbeitsleistung innerhalb der fiktiven NAZ JP/ Seite 12

13 Arbeitszeitmodelle Schicht- und Wechseldienst Für wen gilt er? UZO einige MitarbeiterInnen USI einige MitarbeiterInnen ZID einige MitarbeiterInnen BfÖ JP/ Seite 13

14 Arbeitszeitmodelle Schicht- und Wechseldienst Wie wird er in der elektronischen ZE hinterlegt? gar nicht! in elektronischer ZE derzeit nicht abgebildet Handhabung wie bisher JP/ Seite 14

15 Arbeitszeitmodelle freie Zeiteinteilung Für wen gilt sie? automatische Überführung der LeiterInnen der OEs Achtung: steht unter Widerrufsvorbehalt! JP/ Seite 15

16 Arbeitszeitmodelle freie Zeiteinteilung Wie wird sie in der elektronischen ZE hinterlegt? Freie Zeiteinteilung Rahmen Kernzeit Fiktive NAZ keine = bisher vereinbarte Fixzeit JP/ Seite 16

17 Zeit- und Überstundenguthaben Unterscheidung Zeitguthaben: baut Mitarbeiter/Mitarbeiterin selbständig auf (kein Zuschlag) Überstundenguthaben: entsteht durch angeordnete Überstunden und bei Arbeit außerhalb der Rahmenzeit (Zuschläge lt. Folie 6) wird in der elektronischen ZE getrennt ausgewiesen JP/ Seite 17

18 Zeit- und Überstundenguthaben Abbau beides wird grundsätzlich in Zeit gutgeschrieben für beides gilt: Ausgleich muß vereinbart werden (Interessenabwägung) einseitige Anordnung seitens des Vorgesetzten bei hohen Zeitguthaben möglich Auszahlung nur mit Zustimmung VR Personal und aus Budget der OE zum Ende eines Arbeitsverhältnisses Abbau sämtlicher Guthaben (vgl. Urlaubsregelung) JP/ Seite 18

19 Zeit- und Überstundenguthaben Grenzen für Zeitguthaben Bei Vollbeschäftigung: 60 h während laufender Arbeitszeitperiode (April Sept. und Okt. März) 40 h Übertrag Bei Teilzeitbeschäftigung: 30 h während laufender Arbeitszeitperiode (April Sept. und Okt. März) 20 h Übertrag Vorgesetzte werden vor Erreichen der Grenzen informiert! JP/ Seite 19

20 Zeit- und Überstundenguthaben Startguthaben vgl. Mail von Haselwanter vom Zeitguthaben: max. 40 Stunden durch Arbeitszeitbeauftragte einzutragen Überstundenguthaben: mit VR Personal abzuklären Eintrag erfolgt durch Personalabteilung JP/ Seite 20

21 Zeit- und Überstundenguthaben Besonderheiten Überstundenpauschalen (monatliche Reduktion des Zeit- bzw. Überstundenguthabens um vereinbartes Stundenausmaß) All-in-Gehälter (starten monatlich bei Null, Zeitausgleich bei vorhandenem Guthaben möglich) JP/ Seite 21

22 Umgang mit Missbrauch Missachtung der Arbeitszeitregeln (= Überschreiten der Grenzen für Zeitguthaben, der tägl. zulässigen Höchstarbeitszeit oder Arbeiten außerhalb der Rahmenzeit ohne Zustimmung der/des Vorgesetzten) Gleitzeit Fixe Arbeitszeit mit Rahmen Fixe Arbeitszeit ohne Rahmen JP/ Seite 22

23 Umgang mit Missbrauch Missachtung der Regeln zur Bedienung der elektron. ZE Chip-Missbrauch und vorsätzliche Falschbuchungen zum Vorteil der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters müssen vom Vorgesetzten an den VR Personal gemeldet werden und haben arbeitsrechtliche Konsequenzen JP/ Seite 23

24 Überblick Inhalte des Workshops 1 Arbeitszeit (Papst) Arbeitszeitrecht Arbeitszeitmodelle Zeit- und Überstundenguthaben Umgang mit Missbrauch 2 Elektronische ZE (Neururer) ZE-Konto ZE-Chip Rollen und Berechtigungen Die Erfassung JP/ Seite 24

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