Stadt Paderborn Sitzungsvorlage-Nr. 0010/11
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- Etta Mann
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1 Stadt Paderborn Sitzungsvorlage-Nr. 0010/11 öffentlich Fachamt: Zentrale Vergabestelle/Referat für Städtebauförderung Datum: Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt Tagesordnungspunkt: Integriertes Handlungskonzept Innenstadt - Stand und Organisatorisches aus Sicht der Förderung - Beschluss zu Einzelmaßnahmen Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt nimmt die Sachstandsinformation aus förderrechtlicher Sicht zum Integrierten Handlungskonzept Innenstadt zur Kenntnis. 2. Der Umsetzung der mit Zuwendungsbescheid vom bewilligten Maßnahmen: a. Ausführungsplanung Königsplatz (A 1) b. Wettbewerb Domplatz (B 1) c. Ausführungsplanung Domplatz (B 1) d. Citymanagementkonzept (A 2) e. Verfügungsfonds (G 1) wird zugestimmt. 3. Der Ausschuss stimmt der Umsetzung folgender Maßnahmen zu, für die eine Antragstellung für das Jahr 2011 bereits erfolgt ist: a. Beauftragte Koordination (G 2) b. Wohnbauland- und Wohnungsmarktkonzept (D 1) c. Aufwertung von Eingängen in Passagen und Fassaden im zentralen Einzelhandelsbereich (A 3) d. Planung Am Abdinghof, Franz-Stock-Platz und Gutenbergstraße (B 6) e. Barrierefreie Innenstadt (E 1) 4. Weiterhin stimmt der Ausschuss der Umsetzung folgender Maßnahmen zu, für die ein Antrag gestellt werden soll: a) Umgestaltung Königsplatz (A 1) b) Umgestaltung des Empfangsgebäudes des Hauptbahnhofes (A 4) c) Rahmenplan Haxthausenhof und Umfeld (C 1) d) Veranstaltungszentrum Maspernplatz (C 2) e) Denkmalpflegeplan Gesamtstadt/Teilbereich Innenstadt (C 3)
2 Begründung: Stand und Organisatorisches aus Sicht der Förderung Mit Beschluss vom hat der Rat das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt (IHK-I) als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen und den darin enthaltenen Maßnahmen einschließlich der Kosten- und Finanzierungsplanung zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, fristgerecht die sich daraus ergebenden Förderanträge je nach Haushaltslage zu stellen. Die Bezirksregierung Detmold hat mit Schreiben vom im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen das IHK-I unter städtebaulichen Gesichtspunkten als eine Erfolg versprechende Grundlage zur nachhaltigen Aufwertung des Stadtzentrums nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 anerkannt. Gleichzeitig wird angeregt, die im IHK-I aufgeführten Maßnahmen, angesichts des veranschlagten Mittelvolumens, nach Kriterien wie Erforderlichkeit/Dringlichkeit, Zusammenhang mit privaten Investitionen oder Realisierungszeitpunkt zu priorisieren. Aus dieser Anerkennung entstehen jedoch noch keine rechtlichen Ansprüche auf eine Zuweisung von Städtebauförderungsmitteln. Vielmehr ist jährlich die Aufnahme der Einzelmaßnahmen in das jeweilige Stadterneuerungsprogramm zu beantragen. Hierzu bedarf es zuvor der grundsätzlichen Entscheidung zur tatsächlichen Umsetzungsabsicht der jeweiligen Maßnahme. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der im Zuge der Haushaltsplanberatungen zu prüfenden finanziellen Voraussetzungen. Darüber hinaus sind auch Grundsatzentscheidungen (z.b. zum Stadthaus oder zum Bahnhofsgebäude) sowie Wettbewerbsergebnisse (Königsplätze, Domplatz) zu berücksichtigen. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht des IHK-I ist insgesamt jährlich fortzuschreiben und der Bezirksregierung vorzulegen. Weitere Ausführungen zu den Fördermodalitäten sind in der Sitzungsvorlage 118/10 für den Rat enthalten. Einzelmaßnahmen Grundlage für deren Beratungen ist das IHK-I, welches allen Ratsmitgliedern seit dem vergangenen Jahr vorliegt. Darin sind die Ausführungen zu den Einzelmaßnahmen im Rahmen der Handlungsfelder enthalten, auf die hiermit verwiesen wird. Eine Gesamtübersicht ist unter Nr. 7 des IHK-I Maßnahmenliste zu finden. Die jeweilige Projektblattnummer befindet sich in der Klammer hinter der Bezeichnung der Maßnahme. Über die Maßnahmen des IHK-I, für die keine Bezuschussung durch Städtebaufördermittel erfolgt, die aber dem Ziel der Attraktivierung der Innenstadt dienen und daher auch dazu gehören, wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen entschieden. Für die im Beschlussvorschlag genannten Maßnahmen unter Punkt 2. und 3. liegt bereits eine Bewilligung vor bzw. ist die Antragstellung schon erfolgt. Dies war aus Fristwahrungsgründen nicht anders möglich.
3 3 Die unter Nr. 4 genannten Maßnahmen sollen in diesem Jahr beantragt werden. Der entsprechende Antrag ist voraussichtlich bis spätestens der Bezirksregierung vorzulegen. Da jedoch die Verabschiedung eines Doppelhaushaltes zur Beschlussfassung ansteht, ist über die Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt zu entscheiden, da sie bereits im Haushalt 2012 Berücksichtigung finden. Bevor es zu einer Realisierung der genannten Maßnahmen kommt, sind noch mehr oder weniger umfangreiche Vorarbeiten und konkrete inhaltliche Entscheidungen erforderlich. Insbesondere die großen investiven Maßnahmen aber auch die beabsichtigten Konzepte werden den jeweiligen Fachausschüssen auch weiterhin zur Beratung und Einzelbeschlussfassung vorgelegt. Maßnahmen zum Beschlussvorschlag Nr. 2 IHK-I Einzelmaßnahme Kosten bewilligte Zuwendung A 1 Ausführungsplanung Königsplatz s. Vorlage Nr. 0008/11 B 1 Wettbewerb Domplatz Durchführung 2011 B 1 Ausführungsplanung Wettbewerbsergebnis Domplatz ist abzuwarten A 2 Citymanagementkonzept G 1 Verfügungsfonds s. Vorlage Nr. 0001/11 Summe Maßnahmen zum Beschlussvorschlag Nr. 3 IHK-I Einzelmaßnahme Kosten wendung erwartete Zu- G 2 Beauftragte Koordination pro Jahr D 1 Wohnbauland- und Wohnungsmarktkonzept A 3 Aufwertung von Eingängen in Passagen u. Fassaden im zentralen Einzelhandelsbereich Umsetzung ab 2012 B 6 Planung Am Abdinghof, Franz-Stock-Platz und Gutenbergstraße nur Planungsauftrag, Entscheidung zum Stadthaus ist abzuwarten E 1 Barrierefreie Innenstadt Umsetzung ab 2014 Summe Maßnahmen zum Beschlussvorschlag Nr. 4 IHK-I A 1 Einzelmaßnahme Umgestaltung Königsplatz Kosten erwartete Zuwendung Wettbewerbsergebnis ist abzuwarten
4 A 4 C 1 C 2 C 3 Umgestaltung des Empfangsgebäudes des Hauptbahnhofes Einigung mit DB Station & Service und Ratsentscheid sind abzuwarten Rahmenplan Haxthausenhof und Umfeld Umsetzung 2013 Veranstaltungszentrum Maspernplatz Umsetzung 2013 Denkmalpflegeplan Gesamtstadt/Teilbereich Umsetzung 2013 Innenstadt Summe Die unterschiedlichen Umsetzungszeiten der Maßnahmen begründen sich damit, dass mit dem Bewilligungsbescheid im jeweiligen Jahr voraussichtlich erst im Herbst zu rechnen ist. Der Bewilligungsbescheid, der in 2011 erwartet wird beinhaltet also Maßnahmen, die in 2012 umgesetzt oder begonnen werden sollen. Daher ist eine höhere Flexibilität gegeben, je eher die Förderzusage vorliegt. Grundsätzlich dürfen finanzielle Verpflichtungen erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides eingegangen werden. Der Bürgermeister Heinz Paus
5 Finanzielle Auswirkungen: Bezeichnung der Maßnahme: Im Haushalt veranschlagt: Teilplan (Bezeichnung): Sachkonto-Nummer: Investitionsnummer: 5 Ja Sachkonto Bezeichnung: Investitions-Bezeichnung: Höhe des Aufwandes: 0,00 Höhe der Auszahlung: 0,00 Zuwendungen /Beiträge Dritter: Ja Höhe des Ertrages: 0,00 Höhe der Einzahlung: 0,00 Finanzielle Auswirkung je Folgejahr: Abschreibung: 0,00 Auflösungsbetrag Sonderposten: 0,00 Sonstige Aufwendungen: 0,00 (Sach-, Personal-, Finanzaufwendungen etc.) Bemerkung: Es handelt sich um verschiedene Einzelmaßnahmen, deren Kosten und voraussichtliche Zuwendungen aus der Vorlage hervorgehen. Stellungnahme des Kämmerers: Ja Nein (Kämmerer/AL StA 20)
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