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1 Erbrecht Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich, sowie vor Behörden, insbesondere Finanzbehörden. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten insbesondere in den nachfolgenden Bereichen: Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich, sowie vor Behörden, insbesondere Finanzbehörden. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten insbesondere in den nachfolgenden Bereichen: Beratung bei Eintritt des Erbfalles, Klärung der erbrechtlichen Ansprüche ohne Testament sowie Erläuterung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen Beratung bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen, der Möglichkeit von Gestaltungen der Erbfolge, Teilungsanordnungen, Vermächtnissen und Auflagen sowie der Möglichkeiten zur Enterbung sowie der Grenzen des Pflichtteilsrechtes Beratung bei der Abfassung von Testamenten zugunsten Behinderter Beratung zur steuerlichen Gestaltung von Testamenten zur Vermeidung von Erbschafts- und Einkommensteuer Beratung und Hilfe bei Vermögensübertragungen von Todes wegen außerhalb des Nachlasses (Bankguthaben und Versicherungen), Geltendmachung von solchen Ansprüchen

2 Beratung von Ehegatten über die Abfassung von gemeinschaftlichen Testamentes und Erbverträgen Beratung und Begleitung bei Anfechtung von Testamenten und Widerruf von Erbverträgen Unterstützung bei der Geltendmachung bei beeinträchtigenden Schenkungen zum Nachteil des Vertragserben Übernahme von Testamentsvollstreckungen, insbesondere zugunsten minderjähriger oder behinderter Erben, zur Fortführung eines Gewerbebetriebes oder zur Sicherung des Nachlasses in schwierigen Verhältnissen Gestaltung des Vermögensüberganges im privaten und betrieblichen Bereich unter Berücksichtigung des Zivilrechtes und des Steuerrechtes Beratung bei der Übertragung von Vermögenswerten im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche

3 Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Erbansprüchen Hilfe bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften Beratung und Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegenüber Erben, Miterben, Erbschaftsbesitzern, Banken und Versicherungen, Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen des Erben gegen Dritte und Erbschaftsbesitzer Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen Beratung über die Wertermittlung von Nachlaßgegenständen

4 Beratung und Vertretung im Erbscheinsverfahren Beratung bei der Entscheidung über Annahme und Ausschlagung der Erbschaft oder eines Vermächtnisses Beratung und Hilfe bei der Haftungsbegrenzung bei überschuldetem Nachlaß Beratung bei unversteuerten Auslandsanlagen im Nachlaß und sonstigen steuerrechtlichen Problemen Beratung bei Erbfällen im Ausland Beratung und Hilfe bei der Abgabe von Erbschaftssteuererklärungen und sonstigen Steuererklärungen im Zusammenhang mit dem Erbgang bzw. einer Schenkung Rechtsanwalt Dr. Meiski ist Fachanwalt für Erbrecht

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