ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
|
|
- Elke Schumacher
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 EUROPÄISCHES PARLAMENT Plenarsitzungsdokument B7-0263/2014 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung zur Invasion Russlands in der Ukraine (2014/2627(RSP)) Martin Callanan, Charles Tannock, Ryszard Antoni Legutko, Paweł Robert Kowal, Tomasz Piotr Poręba, Ryszard Czarnecki, Adam Bielan, Ruža Tomašić, Marek Henryk Migalski, Valdemar Tomaševski im Namen der ECR-Fraktion RE\ doc PE v01-00 In Vielfalt geeint
2 B7-0263/2014 Entschließung des Europäischen Parlaments zur Invasion der Ukraine durch Russland (2014/2627(RSP)) Das Europäische Parlament, unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Ukraine, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2013 zu den Ergebnissen des Gipfeltreffens von Vilnius und zur Zukunft der Östlichen Partnerschaft, vor allem in Bezug auf die Ukraine 1, unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft am 29. November 2013 in Vilnius abgegebene gemeinsame Erklärung, unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der Europäischen Union und der Ukraine, das am 1. März 1998 in Kraft getreten ist, und auf das neue Assoziierungsabkommen, das am 30. März 2012 paraphiert wurde, gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass prorussische Bewaffnete und russische Soldaten wichtige Gebäude in Simferopol, der Hauptstadt der Krim, sowie wichtige ukrainische Einrichtungen und strategische Ziele auf der Krim, darunter mindestens drei Flughäfen, besetzt haben; in der Erwägung, dass die meisten ukrainischen Militäreinheiten auf der Halbinsel eingekreist wurden, sich aber geweigert haben, ihre Waffen abzugeben; B. in der Erwägung, dass das russische Parlament am 1. März 2014 den Antrag von Präsident Putin genehmigte, russische Streitkräfte in der Ukraine einzusetzen, um die Interessen Russlands und der russischsprachigen Einwohner der Krim und des Landes zu schützen; C. in der Erwägung, dass der Angriff Russlands auf der Krim einen Verstoß gegen das Völkerrecht, darunter die Charta der Vereinten Nationen, mindestens drei Abkommen zwischen der Ukraine und Russland über bilaterale Beziehungen aus dem Jahr 1997, das Budapester Memorandum von 1994 und wichtige Rechtsakte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), darstellen; D. in der Erwägung, dass Russland große Truppen an der östlichen Grenze der Ukraine stationiert und die ukrainische Regierung als Reaktion die vollständige Mobilmachung angeordnet hat; E. in der Erwägung, dass sich das Parlament der Krim am 6. März mit dem Vorschlag an die russische Regierung gewandt hat, das Verfahren für den Beitritt der Krim zu Russland einzuleiten, und beschlossen hat, auf der Krim hierzu ein Referendum abzuhalten; 1 Angenommene Texte, P7_TA(2013)0595. PE v /5 RE\ doc
3 F. in der Erwägung, dass die EU die Vermögen von 18 früheren ukrainischen Amtsträgern, darunter das des abgesetzten Präsidenten Wiktor Janukowytsch, eingefroren hat; G. in der Erwägung, dass der russische Ministerpräsident Dmitri Medwedew Pläne angekündigt hat, die Verfahren für den Erwerb der russischen Staatsbürgerschaft für Russischsprachige im Ausland zu erleichtern; H. in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten Visabeschränkungen gegen mehrere ukrainische und russische Amtsträger und Einzelpersonen verhängt haben, die für die Bedrohung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine verantwortlich oder mitverantwortlich sind; 1. verurteilt die Verletzung der ukrainischen Souveränität und territorialen Integrität durch Russland und fordert Russland auf, das gewaltsame Vorgehen gegen die Ukraine unverzüglich einzustellen, die sogenannten Selbstverteidigungskräfte nicht länger zu unterstützen und ihre Truppen in die Gebiete zurückzubeordern, in denen sie dauerhaft stationiert sind; 2. spricht der ukrainischen Nation seine Solidarität aus und erklärt seine uneingeschränkte Achtung der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine; erkennt die Legitimität der neuen Regierung an, die von dem demokratisch gewählten Parlament ernannt wurde; 3. fordert alle Beteiligten und Drittstaaten auf, die Einheit und territoriale Integrität der Ukraine zu schützen; fordert alle Mitgliedstaaten und Drittstaaten auf, Gewalttätigkeit und die Gefährdung des Friedens in Europa offiziell zu verurteilen, wobei die russische Föderation eindeutig die Souveränität und die territoriale Integrität der Ukraine verletzt; 4. begrüßt die Entscheidung des Europäischen Rates, das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine vor der Präsidentschaftswahl am 25. Mai 2014 zu unterzeichnen; hebt hervor, dass die Ukraine gemäß Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union grundsätzlich die Perspektive einer EU-Mitgliedschaft hat; 5. ist der Überzeugung, dass der Beschluss des Europäischen Rates, die bilateralen Gespräche mit der russischen Föderation über Visafragen und über das neue Abkommen auszusetzen, unzureichend ist, und fordert konkrete Sanktionen so etwa Visumssperren, Reisebeschränkungen und die Einfrierung von Vermögen, die auf die russischen Amts- und Entscheidungsträger abzielen, die für die jüngsten Aggressionen auf der Krim verantwortlich sind; fordert zudem ein EU-weites Verbot für den Handel mit Waffen oder Militärtechnologie; 6. fordert Frankreich in diesem Zusammenhang auf, den Verkauf von Angriffsschiffen der Mistral-Klasse an Russland zu stoppen; 7. begrüßt den Beschluss der Europäischen Kommission, ein Hilfspaket für die Ukraine vorzuschlagen, das verschiedene Arten von Finanzinstrumenten und für die beiden folgenden Jahre Mittel in Höhe von bis zu 11,175 Mrd. EUR umfassen soll; wiederholt in diesem Zusammenhang seine Forderung an die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin der Union, Catherine Ashton, und den Europäischen Auswärtigen Dienst, eine RE\ doc 3/5 PE v01-00
4 internationale Geberkonferenz zu organisieren und zu koordinieren, und zwar möglichst bald und vorzugsweise vor Ende März 2014, um zusätzliche Mittel aufzubringen, mit denen die neue ukrainische Regierung bei der Überwindung der Finanz- und Haushaltskrise unterstützt wird, in der sich das Land derzeit befindet; 8. fordert seinen Präsidenten auf, alle politischen Beziehungen mit der russischen Duma und dem Föderationsrat auszusetzen, bis die russischen Streitkräfte in der Ukraine in die Gebiete zurückbeordert wurden, in denen sie gemäß den bestehenden Abkommen dauerhaft stationiert sein dürfen; 9. unterstützt den Beschluss des Europäischen Rates, unilaterale Maßnahmen, wie etwa die Senkung von Zöllen und die Ausweitung von Zollkontingenten, anzunehmen, durch die die Ukraine in erheblichem Maße von den Vorteilen profitieren könnte, die sich aus der vertieften und umfassenden Freihandelszone ergeben; 10. betont, dass die Energieversorgung der Ukraine und der EU-Mitgliedstaaten sichergestellt werden muss, die von einem möglichen Stopp der Gas- und Öllieferungen aus Russland betroffen sein könnten; 11. verweist darauf, dass die bestehenden Grenzen der Ukraine von den Vereinigten Staaten von Amerika, der Russischen Föderation und dem Vereinigten Königreich im Budapester Memorandum über Sicherheitsgarantien gewährleistet wurden, in dessen Zusammenhang die Ukraine auf Nuklearwaffen verzichtet hat und dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) beigetreten ist; verweist zudem darauf, dass sich die Russische Föderation zusammen mit den beiden anderen vorstehend genannten Ländern in diesem Memorandum außerdem verpflichtet hat, keinen wirtschaftlichen Druck auszuüben, um die Wahrnehmung der souveränen Rechte der Ukraine ihren eigenen Interessen unterzuordnen und sich dadurch Vorteile zu verschaffen; 12. verurteilt Russland aufs Schärfste dafür, das Team der OSZE-Militärbeobachter von der Einreise auf die Krim abgehalten zu haben; 13. ist zutiefst besorgt über Berichte, denen zufolge russische Truppen Minen auf der Landbrücke auslegen, die die Krim-Halbinsel mit dem Festland verbindet, und fordert eine unabhängige Untersuchung und Überprüfung dieses schweren Verstoßes durch die OSZE; betont noch einmal die Unteilbarkeit und territoriale Integrität der Ukraine; 14. fordert die Organe der EU und die Mitgliedstaaten erneut auf, sich zu einer breiten Öffnung gegenüber der Gesellschaft der Ukraine zu bekennen, indem insbesondere unverzüglich eine Vereinbarung über die Aufhebung der Visumpflicht geschlossen wird; erachtet es als geboten, die Visumgebühr für junge Menschen aus der Ukraine sofort drastisch zu senken sowie die Forschungszusammenarbeit zu intensivieren, den Jugendaustausch auszuweiten und mehr Stipendien zur Verfügung zu stellen; 15. sorgt sich über das Schicksal von mindestens fünf ukrainischen Aktivisten und Journalisten, die den Einmarsch Russlands auf die Krim kritisiert hatten und auf der Halbinsel verschwunden sind; 16. erinnert daran, dass nach Artikel 73 der ukrainischen Verfassung über alle Änderungen PE v /5 RE\ doc
5 des Gebiets der Ukraine allein durch ein gesamtukrainisches Referendum entschieden werden darf, und weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Abspaltung der Krim auf der Grundlage eines lokalen Referendums als rechtswidrig gelten wird; 17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der Ukraine, den Regierungen und Parlamenten der Länder der Östlichen Partnerschaft und der Russischen Föderation sowie der Parlamentarischen Versammlung Euronest und den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln. RE\ doc 5/5 PE v01-00
Nr. 79 (XLVII) Allgemeiner Beschluss zum internationalen Rechtsschutz
Nr. 79 (XLVII) Allgemeiner Beschluss zum internationalen Rechtsschutz Das Exekutiv-Komitee a) erkennt an, dass die Komplexität der gegenwärtigen Flüchtlingsproblematik einerseits unterstreicht, wie wichtig
MehrVölkerrechtliche Aspekte der restriktiven Maßnahmen der EU gegenüber Russland Stammtischgespräch der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung e.v.
Völkerrechtliche Aspekte der restriktiven Maßnahmen der EU gegenüber Russland Stammtischgespräch der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung e.v. Prof. Dr. Burkhard Breig FB Rechtswissenschaft und ZI Osteuropa-Institut
MehrLage der Menschenrechte in den Vereinigten Arabischen Emiraten
P7_TA-PROV(2012)0400 Lage der Menschenrechte in den Vereinigten Arabischen Emiraten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2012 zur Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten
MehrENTSCHLIESSUNGSANTRAG
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 2014 Plenarsitzungsdokument 23.1.2014 B7-0000/2014 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7-0000/2014 gemäß Artikel 115 Absatz
MehrP7_TA- PROV(2011)0575. Das Europäische Parlament,
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2011 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU- Russland am 15. Dezember 2011 und dem Ergebnis der Duma- Wahl vom 4. Dezember 2011 P7_TA- PROV(2011)0575
MehrProtokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR)
Übersetzung 1 Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR) 0.741.611.1 Abgeschlossen in Genf am 5. Juli 1978 Schweizerische Beitrittsurkunde hinterlegt
MehrENTSCHLIESSUNGSANTRAG
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2014 2019 Plenarsitzungsdokument 15.7.2014 B8-0063/2014 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der
Mehr002928/EU XXV. GP. Eingelangt am 21/11/13. Brüssel, den 15. November 2013 (OR. en) RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
002928/EU XXV. GP Eingelangt am 21/11/13 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 15. November 2013 (OR. en) 15993/13 Interinstitutionelles Dossier: 2013/0295 (NLE) RECH 522 ATO 137 COMPET 800 VERMERK Absender:
MehrENTWURF EINES BERICHTS
ACP-EU JOINT PARLIAMENTARY ASSEMBLY ASSEMBLÉE PARLEMENTAIRE PARITAIRE ACP-UE Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen 19.3.2015 ENTWURF EINES BERICHTS über die Finanzierung
Mehr(Übersetzung) Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
564 der Beilagen XXIII. GP - Staatsvertrag - 03 Fakultativprotokoll, dt. Fassung (Übersetzung) (Normativer Teil) 1 von 7 1 (Übersetzung) Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen
MehrMODUL 2: Organe der EU
MODUL 2: Organe der EU Inhalt: Vorbemerkung Die sieben Organe der EU Die Aufgaben der Organe Die politischen Ziele der Union Die Gesetzgebung (Legislative) Das Initiativrecht Die Ausführung von Gesetzen
MehrNr. 96 (LIV) Beschluss über die Rückstellung von Personen, bei denen kein internationaler Schutzbedarf festgestellt wurde
Nr. 96 (LIV) Beschluss über die Rückstellung von Personen, bei denen kein internationaler Schutzbedarf festgestellt wurde Das Exekutivkomitee, mit dem Ausdruck der Anerkennung für die zeitgemäßen und nützlichen
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 15.6.2010 KOM(2010)280 endgültig 2010/0168 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS S RATES über die verbindliche Anwendung der Regelung Nr. 100 der UN-Wirtschaftskommission
MehrMITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-2014 Petitionsausschuss 30.5.2012 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 0642/2011, eingereicht von Melissa Valentin, französischer Staatsangehörigkeit, zur Vereinheitlichung
MehrENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2015 EINSTELLUNG DES HAUSHALTSÜBERSCHUSSES 2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 15.4.2015 COM(2015) 160 final ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2015 EINSTELLUNG DES HAUSHALTSÜBERSCHUSSES 2014 DE DE ENTWURF DES
MehrDie Delegationen erhalten anbei die vom Europäischen Rat auf der obengenannten Tagung angenommenen Schlussfolgerungen.
Europäischer Rat Brüssel, den 30. August 2014 (OR. en) EUCO 163/14 CO EUR 11 CONCL 4 ÜBERMITTLUNGSVERMERK des Generalsekretariats des Rates für die Delegationen Betr.: Außerordentliche Tagung des Europäischen
MehrRUSSLAND UND ZENTRALASIEN
RUSSLAND UND ZENTRALASIEN Die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Russland haben sich seit 2014 mit der Krise in der Ukraine und der rechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland erheblich verändert.
MehrTest: Grundkenntnisse über die Europäische Union
Test: Grundkenntnisse über die Europäische Union Wer über weniger als ein Viertel der folgenden Kenntnisse verfügt, ist unzureichend informiert, wer die Hälfte weiß, hat gute Vorkenntnisse, für ausreichende
MehrDie Europäische Union
Die Europäische Union Leicht erklärt Ein Bericht über die EU in Leichter Sprache von Antje Gravenkamp und Kaileigh Spier 1 Die Europäische Union Was ist die EU? Deutschland liegt in Europa. Europa ist
MehrPUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415
Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) PUBLIC 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415 VERMERK des Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
28.2.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 54/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2012 DES RATES vom 27. Februar 2012 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012
MehrEUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 14. März 2014 (OR. en) 2013/0367 (COD) PE-CONS 46/14 STATIS 28 AGRI 144 COC 568 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG
MehrErklärung der Staats- und Regierungschefs der G8. Die Globale G8-Partnerschaft
Übersetzung G8 Weltwirtschaftsgipfel in Kananaskis 27. Juni 2002 Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G8 Die Globale G8-Partnerschaft Die Angriffe vom 11. September haben gezeigt, dass Terroristen
MehrNr. 103 (LVI) über die Bereitstellung von internationalem Rechtsschutz, einschließlich ergänzender Schutzformen
Nr. 103 (LVI) über die Bereitstellung von internationalem Rechtsschutz, einschließlich ergänzender Schutzformen Das Exekutivkomitee, 1 bekräftigend, dass das Abkommen von 1951 über die Rechtsstellung der
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
Mehrverabschiedet auf der 5082. Sitzung des Sicherheitsrats am 19. November 2004 in Nairobi
Vereinte Nationen S/RES/1574 (2004) Sicherheitsrat Verteilung: Allgemein 19. November 2004 Resolution 1574 (2004) verabschiedet auf der 5082. Sitzung des Sicherheitsrats am 19. November 2004 in Nairobi
MehrSOZIALVERSICHERUNG ÜBER DIE GRENZEN
SOZIALVERSICHERUNG ÜBER DIE GRENZEN ZWISCHENSTAATLICHE SOZIALVERSICHERUNG IM VERHÄLTNIS ZU 43 STAATEN A) Bilaterale Abkommen Die internationalen Beziehungen Österreichs auf dem Gebiet der Sozialversicherung
Mehr11. Fachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit DuD 2009 Berlin, 8. Juni 2009
11. Fachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit DuD 2009 Berlin, 8. Juni 2009 "Datenschutz im Licht des Vertrags von Lissabon und die Konsequenzen für heutige Regelungen" Peter Hustinx Europäischer Datenschutzbeauftragter
Mehr18.3.2008 Amtsblatt der Europäischen Union L 75/81
18.3.2008 Amtsblatt der Europäischen Union L 75/81 GEMEINSAME AKTION 2008/230/GASP DES RATES vom 17. März 2008 zur Unterstützung der Maßnahmen der Europäischen Union zur Förderung der Waffenausfuhrkontrolle
MehrProtokoll zum Übereinkommen von 1979
Übersetzung 1 0.814.322 Protokoll zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die langfristige Finanzierung des Programms über die Zusammenarbeit bei
MehrNr. 85 (XLIX) Beschluss zum internationalen Rechtsschutz
Nr. 85 (XLIX) Beschluss zum internationalen Rechtsschutz Das Exekutiv-Komitee, Die Schutzsituation a) begrüßt, dass viele Staaten Flüchtlingen sowohl als Einzelpersonen als auch im Zuge von Massenfluchtbewegungen
MehrNr. 95 (LIV) Beschluss zum Internationalen Rechtsschutz
Nr. 95 (LIV) Beschluss zum Internationalen Rechtsschutz Das Exekutivkomitee, (a) begrüßt die diesjährigen Anmerkungen zum Internationalen Rechtsschutz 1, die den operativen, rechtlichen und grundsatzpolitischen
MehrKonsequenzen für den Asset-Tausch von Gazprom und Wintershall
Unterabteilung Europa Fachbereich Europa EU-Sanktionen gegenüber Russland Konsequenzen für den Asset-Tausch von Gazprom und Wintershall 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 EU-Sanktionen gegenüber Russland
MehrLiechtenstein, die Schweiz und das Schengen-Abkommen
14. Wahlperiode 12. 08. 2008 Antrag der Abg. Peter Hofelich u. a. SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums Liechtenstein, die Schweiz und das Schengen-Abkommen Antrag Der Landtag wolle beschließen,
MehrDie Delegationen erhalten anbei die vom Europäischen Rat auf der obengenannten Tagung angenommenen Schlussfolgerungen.
Europäischer Rat Brüssel, den 20. März 2015 (OR. en) EUCO 11/15 CO EUR 1 CONCL 1 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Generalsekretariat des Rates Empfänger: Delegationen Betr.: Tagung des Europäischen Rates
MehrBericht über die Sondersitzung
Sechzehnter Ständiger Ausschuss des Regionalkomitees für Europa Sondersitzung Telefonkonferenz 18. Juni 2009 EUR/RC58/SC(special)/REP 17. September 2009 91322 ORIGINAL: ENGLISCH Bericht über die Sondersitzung
MehrUNTERSTÜTZUNGSPAKET FÜR DIE UKRAINE
UNTERSTÜTZUNGSPAKET FÜR DIE UKRAINE UNTERSTÜTZUNGSPAKET FÜR DIE UKRAINE In diesem Dokument werden die wichtigsten konkreten Maßnahmen dargelegt, die die Kommission kurz- und mittelfristig vorschlägt, um
Mehr669/J XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. ANFRAGE
669/J XXIII. GP - Anfrage 1 von 5 669/J XXIII. GP Eingelangt am 23.04.2007 ANFRAGE der Abgeordneten Öllinger, Lunacek, Freundinnen und Freunde an Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
Mehr377 (V). Vereint für den Frieden
Vereinte Nationen A Generalversammlung A/RES/377 (V) 377 (V). Vereint für den Frieden A Die Generalversammlung, im Hinblick darauf, dass die beiden ersten in der Charta der Vereinten Nationen genannten
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen
MehrBundesrat Drucksache 341/13 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 341/13 (Beschluss) 07.06.13 Beschluss des Bundesrates Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern und Unternehmen
MehrDas Russlandbild der Deutschen
Thomas Petersen Das Russlandbild der Deutschen Tagung Das Image zwischen Russen und Deutschen im Wandel Stiftung Russki Mir Friedrich-Ebert-Stiftung Moskau, 9. Oktober 2015 1. Deutsch-russische Beziehungen
Mehrwww.transportrecht.de / Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt vom 23. September 1971 (BGBl. 1977 II S. 1229) (Übersetzung) Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens,
MehrDIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 128/2014 vom 27. Juni 2014 zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens
27.11.2014 L 342/27 BESCHLUSS S GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 128/2014 vom 27. Juni 2014 zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens R GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS gestützt auf
MehrDie Europäische Union
Die Union von Rita Simon, Székesfehérvár, Ungarn Aufgabenblatt 1. Vorentlastung EU-Quiz Kreuzen Sie die richtige Lösung an! Wer war Robert Schuman? a. Musiker b. Außenminister c. Währungskommissar In welchem
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
L 349/20 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 1290/2014 S RATES vom 4. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts
MehrMITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2014-2019 Petitionsausschuss 29.9.2014 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition Nr. 0564/2012, eingereicht von Marianne van Eck, niederländischer Staatsangehörigkeit, zu den
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Zusammenfassung 2 Zuständiges Ressort/Betroffene Amtsstellen 2. 1. Ausgangslage 3
1 INHALTSVERZEICHNIS Seite Zusammenfassung 2 Zuständiges Ressort/Betroffene Amtsstellen 2 I. Bericht der Regierung 3 1. Ausgangslage 3 2. Anlass/Notwendigkeit der Vorlage 4 3. Finanzielle und personelle
MehrKredite aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus für Zypern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12754 17. Wahlperiode 14. 03. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Alexander Ulrich, Sevim Dag delen, weiterer Abgeordneter
Mehr30. Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und für die Privatsphäre Straßburg, 15. - 17. Oktober 2008
30. Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und für die Privatsphäre Straßburg, 15. - 17. Oktober 2008 Entschließung über die Dringlichkeit des Schutzes der Privatsphäre in einer
MehrImporte von Produkten aus israelischen Siedlungen in der Westbank in die Europäische Union und nach Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13511 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger,
MehrEntschließung des Europäischen Parlaments zur Gewährleistung des Erfolgs des bevorstehenden Gipfeltreffens EU-USA in Washington DC am 20.
Bundesrat Drucksache 584/05 11.07.05 Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung des Europäischen Parlaments zur Gewährleistung des Erfolgs des bevorstehenden Gipfeltreffens EU-USA in Washington
MehrBUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Kurztitel PCT - Internationale Zusammenarbeit im Patentwesen Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 348/1979 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 Inkrafttretensdatum 01.01.2008 Langtitel Vertrag über die internationale
MehrDAS URTEIL DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS ZUM ESM-VERTRAG UND ZUM FISKALVERTRAG VOM 12. SEPTEMBER 2012 HINTERGRÜNDE UND INFORMATIONEN
DAS URTEIL DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS ZUM ESM-VERTRAG UND ZUM FISKALVERTRAG VOM 12. SEPTEMBER 2012 HINTERGRÜNDE UND INFORMATIONEN Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ESM-Vertrag
MehrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französisc... Januar 1963 [A] und Gemeinsame Erklärung [B]; ("Elysée-Vertrag")
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit vom 22. Januar 1963 [A] und Gemeinsame Erklärung [B]; ("Elysée-Vertrag") [A]
MehrUkraine-Konflikt: Abrüstung, Dialog und zivile Mittel statt militärischer Eskalationsrhetorik
38. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21. - 23. November 2014, Hamburg F-03 Europäische Friedensordnung Gliederung: BAG Frieden & Internationales Beschlussdatum: 28.09.2014
MehrInoffizielle deutsche Übersetzung UNHCR Berlin - März 2002
Erklärung der Vertragsstaaten des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) bzw. dessen Protokoll von 1967 1 Inoffizielle deutsche Übersetzung UNHCR Berlin
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrONLINE DOKUMENTATION
e.v. ONLINE DOKUMENTATION www.kas.de Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten vom 26. Mai 1952 DEUTSCHLANDVERTRAG Die Bundesrepublik Deutschland einerseits
MehrEntwurf des Programms
Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika Sechste Ordentliche Plenarsitzung 23. - 25. Januar 2013 Antiguo Congreso Chileno Santiago, Republik Chile Entwurf des Programms (Fassung vom 24. Januar
MehrFÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 2739 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1993 Ausgegeben am 25. Mai 1993 122. Stück 332. Vereinbarung zwischen der zuständigen
MehrAbkommen zur Weitergabe von Passagierdaten mit Russland, Mexiko, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Südkorea und Androhung von Flugverboten
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1441 18. Wahlperiode 15.05.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Dr. Alexander S. Neu, Frank Tempel,
MehrAmtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.
30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter
MehrEuropäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss NAT/506 "Produktion und Kennzeichnung von Bio- Erzeugnissen" Brüssel, den 4. Mai 2011 STELLUNGNAHME des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu
MehrEs ist für mich eine große Freude, an der Staatlichen Technischen Universität in Kaliningrad reden zu dürfen.
Sehr geehrter Herr Gouverneur Boos, sehr geehrter Herr Professor Ivanov, sehr geehrter Herr Professor Böttcher, lieber Martin Schulz, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist für mich eine große Freude,
MehrFRAGE 56. Gewerblicher Rechtsschutz auf dem Gebiet der Mikrobiologie
Jahrbuch 1974/I, Seiten 165-167 Geschäftsführender Ausschuss und Präsidentenrat von Melbourne, 24. Februar - 2. März 1974 Die IVfgR hat unter Berücksichtigung der patentrechtlichen Schwierigkeiten dieses
MehrVerfolgung von Menschenrechtsaktivisten in Aserbaidschan
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2014-2019 ANGENOMMENE TEXTE Vorläufige Ausgabe P8_TA-PROV(2014)0022 Verfolgung von Menschenrechtsaktivisten in Aserbaidschan Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. September
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.10.2014 COM(2014) 638 final 2014/0297 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss im Namen der europäischen Union des Vertrags von Marrakesch
MehrZur handelspolitischen Strategie der Ukraine
Zur handelspolitischen Strategie der Ukraine Dr. Ricardo Giucci, Deutsche Beratergruppe Veronika Movchan, IER Kiew DIHK-Seminar Chancen und Herausforderungen nach dem WTO-Beitritt der Ukraine Kiew, 23.
MehrDeutsche Außenpolitik als Beitrag zur Lösung von Krisen und Konflikten
Beschluss der Geschäftsführenden Vorstände vom 28. April 2014 Deutsche Außenpolitik als Beitrag zur Lösung von Krisen und Konflikten Im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten, dass Deutschland sich seiner
MehrAmerican Chamber of Commerce in Italy und US-Vertretung Rom, 21. Juni 2012. Giovanni BUTTARELLI Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter
Rechtsvorschriften im Bereich Datenschutz und Privatsphäre Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher Podiumsdiskussion 1 Wie sich der Ansatz in Bezug auf die Privatsphäre entwickelt: die Visionen der
MehrEUROPÄISCHES PARLAMENT
EUROPÄISCHES PARLAMENT 1999 2004 Ausschuss für Recht und Binnenmarkt 29. März 2001 VORLÄUFIG 2126/2000(INI) REV ENTWURF EINES BERICHTS mit Empfehlungen an die Kommission zu einer 5. Richtlinie des Europäischen
MehrEuropäisches Strafrecht - Bedeutung und Auswirkung auf die nationale Strafverteidigung. EU Kompetenz, Instrumente, Institutionen, Entwicklungen
Europäisches Strafrecht - Bedeutung und Auswirkung auf die nationale Strafverteidigung. EU Kompetenz, Instrumente, Institutionen, Entwicklungen Julia Victoria Pörschke Julia Victoria Pörschke Europäisches
MehrGrützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Auflage Aktueller Stand des Werks: 21. Lieferung, April 2011
Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Auflage Aktueller Stand des Werks: 21. Lieferung, April 2011 Inhalt: Teil I: IRG und begleitende deutsche Bestimmungen Teil II:
MehrGeneralsekretariat der Europäischen Kommission
Generalsekretariat der Europäischen Kommission Ausschreibung der Stelle eines Direktors (m/w) (AD14) Brüssel (Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union) Amtsblatt C 195 A vom 25.
MehrDie Europäische Union
Staatenbund 28 Mitgliedsstaaten 24 Amtssprachen ½ Milliarde Einwohner Friedensnobelpreisträger Die Europäische Union Die Europäische Union [1951] Europäische Gemeinschaft [1957] Römische Verträge [1973]
MehrAusbildung von Sicherheitskräften der somalischen Übergangsregierung durch die Europäische Union
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1532 17. Wahlperiode 27. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Katja Keul, Omid Nouripour, Volker Beck (Köln)
MehrDIE EU - EINE GEMEINSCHAFT WIE WIR
Nr. 1163 Mittwoch, 07. Oktober 2015 DIE EU - EINE GEMEINSCHAFT WIE WIR Viktoria (12) und Ayse (13) Hallo, wir sind die MD3 aus der Lerngemeinschaft 15. Bei uns geht es heute um die EU. Die EU ist eine
MehrBOTSCHAFT DER REPUBLIK TÜRKEI
e-brief TÜRKEI Nr. 2010/10 In dieser Ausgabe Presseerklärung vom 14. Mai 2010 über die Entscheidung der Vereinigten Staaten von Amerika, der Gruppe der Freunde der Allianz der Zivilisationen beizutreten
MehrEUROPÄISCHES PARLAMENT
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Petitionsausschuss 2009 17.12.2009 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 0230/2006 eingereicht von Michael Reichart, österreichischer Staatsangehörigkeit, betreffend
MehrDIE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE (Kurzfassung)
DIE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE (Kurzfassung) [Deshalb] verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende
MehrMITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-2014 Petitionsausschuss 29.3.2011 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 0284/2004, eingereicht von Charles Winfield, britischer Staatsangehörigkeit, betreffend die Qualität
MehrEMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 27.11.2013. zum Recht auf Prozesskostenhilfe in Strafverfahren für Verdächtige oder Beschuldigte
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 27.11.2013 C(2013) 8179 final EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 27.11.2013 zum Recht auf Prozesskostenhilfe in Strafverfahren für Verdächtige oder Beschuldigte DE DE EMPFEHLUNG
MehrVolleyballclub Spada Academica Zürich
Volleyballclub Spada Academica Zürich Statuten des Volleyballclub Spada Academica Zürich vom 14. Juni 2014 1. Name und Sitz 1.1. Der Volleyballclub Spada Academica Zürich (im weiteren Text Verein genannt)
MehrBotschaft des Agglomerationsvorstandes zuhanden des Agglomerationsrates
AGGLOMERATION DE FRIBOURG AGGLOMERATION FREIBURG Nr. 10 Botschaft des Agglomerationsvorstandes zuhanden des Agglomerationsrates Botschaft hinsichtlich der Investitionsausgaben im Rahmen der Überarbeitung
MehrRobert Schuman. Schuman-Plan. Erklärung der französischen Regierung über eine gemeinsame deutsch-französische Schwerindustrie. Paris, 09.
Robert Schuman Schuman-Plan Erklärung der französischen Regierung über eine gemeinsame deutsch-französische Schwerindustrie Paris, 09. Mai 1950 Der Friede der Welt kann nicht gewahrt werden ohne schöpferische
MehrNotifizierung 2006/658/D Entwurf eines Staatsvertrags zum Glücksspielwesen
An den Bundesminister des Auswärtigen Herrn Frank-Walter STEINMEIER Werderscher Markt 1 D-10117 Berlin Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat EA3 Scharnhorststr. 34-37 D-10115 Berlin
Mehrund des Krisenmanagements
7.10.2014 L 291/9 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1049/2014 R KOMMISSION vom 30. Juli 2014 über technische Anforderungen für Informations- und Bekanntmachungsmaßnahmen gemäß Verordnung (EU) Nr. 514/2014
MehrStatuten. Verein Swiss NPO-Code. Artikel 1. Name und Sitz
Statuten Verein Swiss NPO-Code Artikel Name und Sitz Unter dem Namen Verein Swiss NPO-Code besteht auf unbestimmte Zeit ein Verein gemäss Artikel 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Sitz
MehrBörsenordnung der Hamburger Getreidebörse. I. Abschnitt: Organisation
HAMBURGER GETREIDEBÖRSE des Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.v. Adolphsplatz 1(Börse, Kontor 24, 20457 Hamburg Tel. 040/ 36 98 79-0 Fax. 040/ 36 98 79-20 E-Mail: secretariat@vdg-ev.de Börsenordnung
MehrDatenschutz als europäisches Grundrecht
Datenschutz als europäisches Grundrecht Von Birte Siemen Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung 19 Teil 1 Europäische Grundrechte und die Notwendigkeit des Datenschutzes 24 A. Europäische
MehrBerlin, 4. Dezember 2015 Einsatz der Bundeswehr gegen den sogenannten Islamischen Staat Fragen und Antworten
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin An die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag - im Hause Berlin, 4. Dezember 2015 Einsatz der Bundeswehr gegen
MehrÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah
MehrFortschreibung der Statistik der beratenen Vorlagen
Bundesrat Dokumentation Berlin, 19.10.2015 Telefon: 030 18 9100-428 Telefax: 030 18 9100-438 E-Mail: dokumentation@bundesrat.de Fortschreibung der Statistik der beratenen Vorlagen Stand: 937. Sitzung des
MehrBericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat
Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat 2. Februar 205 zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO); Anpassungen betreffend Kantonalbankkommission A. Ausgangslage Am 8. Juni 204 hat der
MehrP6_TA-PROV(2008)0096 Globaler Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien
P6_TA-PROV(2008)0096 Globaler Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zu dem Globalen Dachfonds für Energieeffizienz
MehrArtikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004
Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004 Sonderregelung (1) Eine Person, die in einem Mitgliedstaat für Rechnung eines Arbeitgebers, der gewöhnlich dort tätig ist, eine Beschäftigung ausübt und die von diesem Arbeitgeber
MehrStatuten des MVCL Motor Veteranen Club Liechtenstein
Statuten des MVCL Motor Veteranen Club Liechtenstein 1. Name, Sitz und Zweck Artikel 1: Unter der Bezeichnung MVCL Motor-Veteranen-Club Liechtenstein eingetragener Verein besteht nach Massgabe von Artikel
MehrI. Für Benutzer mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika gelten die Bestimmungen dieses Absatzes I:
Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien Schutz und Sicherheit von personen- und gesundheitsbezogenen Daten haben für Outcome Sciences, Inc. d/b/a Outcome ( Outcome ) höchste Priorität. Outcome behandelt
Mehr