Berufsmaturitätsprüfungen

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1 Kanton St.Gallen Gewerbliches Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen Berufsmaturitätsschule St. Gallen, 0. April 207 Berufsmaturitätsprüfungen Prüfungsplan BM2 Ausrichtung Technik (Klassen BMTV) Ausrichtung Gesundheit und Soziales (Klassen BMGV) Ausrichtung Gestaltung und Kunst (Klassen BMAV) Ausrichtung Wirtschaft / Dienstleistungen (Klasse BMDV) ISO 900:2008 zertifiziert

2 . Schriftliche Prüfungen Mittwoch, 7. Juni Naturwissenschaften BMTV OLMA Halle 9.0 Nord Naturwissenschaften BMGV OLMA Halle 9.0 Nord Information und Kommunikation BMAV OLMA Halle 9.0 Nord Wirtschaft und Recht BMDV OLMA Halle 9.0 Nord Sozialwissenschaften BMGV OLMA Halle 9.0 Nord Donnerstag, 8. Juni Mathematik Grundlagen BMTV OLMA Halle 9.0 Nord Mathematik Grundlagen BMDV OLMA Halle 9.0 Nord Mathematik Grundlagen BMAV OLMA Halle 9.0 Nord Mathematik Grundlagen BMGV OLMA Halle 9.0 Nord Französisch / Italienisch Alle OLMA Halle 9.0 Nord Freitag, 9. Juni Mathematik Schwerpunkt BMTV OLMA Halle 9.0 Nord Finanz- und Rechnungswesen BMDV OLMA Halle 9.0 Nord Englisch Alle OLMA Halle 9.0 Nord Samstag. 0. Juni Deutsch BMTVA D309 B. Lindegger BMTVB D308 P. Wehrli BMTVC D305 K. Rechsteiner BMTVD D306 M. Senn BMGVA D500 A. Nützi BMGVB D405 A. Petersen BMGVC D409 S. Butz BMGVD D205 P. Vaterlaus BMGVE D206 M. Knüsel BMAVA D208 F. Winter BMAVB DU06 U. Heyder BMDVA DU03 L. Aeschlimann 2/8

3 2. Mündliche Prüfungen Für die mündlichen Prüfungen erstellen die prüfenden Lehrkräfte pro Fach und Klasse eine eigene Liste, in denen die Reihenfolge innerhalb der Klasse individuell festgelegt werden kann. Die folgende Übersicht fixiert die Zeitgefässe und Raumzuteilungen, welche für die einzelnen Prüfungen zur Verfügung stehen: BMTVA Französisch Mo D405 A. Petersen (8) Italienisch Mo DU03 T. Meneghetti Deutsch Do DE05 Math. Bachmann Englisch Fr D0 L. Zeller BMTVB Englisch Mo D09 A. Litscher (8) Deutsch Mi DE05 Math. Bachmann Französisch Do D05 N. D India Französisch Fr D05 N. D India BMTVC Italienisch Do DU03 T. Meneghetti (20) Deutsch Mo DU06 U. Heyder Deutsch Mi DU06 U. Heyder Englisch Do D0 L. Zeller BMTVD Deutsch Mo DE05 Math. Bachmann (8) Italienisch Fr DU03 T. Meneghetti Englisch Fr D0 L. Zeller Englisch Fr D0 L. Zeller BMGVA Deutsch Mo D500 A. Nützi (2) Deutsch Di D500 A. Nützi Sozialw. Mi D209 P. Bock Italienisch Mi DU03 T. Meneghetti Italienisch Do DU03 T. Meneghetti Englisch Mo D0 B. Becher BMGVB Französisch Di D05 N. D India (9) Französisch Mi D05 N. D India Deutsch Mi D500 A. Nützi Deutsch Do D500 A. Nützi Sozialw. Fr D209 P. Bock BMGVC Deutsch Mo D205 L. Aeschlimann (24) Deutsch Di D205 L. Aeschlimann Französisch Mi D05 N. D India Französisch Do D05 N. D India Englisch Do D09 A. Litscher Sozialw. Fr D209 P. Bock BMGVD Englisch Di D06 E. Rothenfluh (22) Französisch Mi D405 A. Petersen Französisch Do D405 A. Petersen Deutsch Fr D208 F. Winter Deutsch Di D208 F. Winter Sozialw. Mi TG4 P. Weber 3/8

4 BMGVE Italienisch Mo DU03 B. Ochsner (23) Italienisch Di DU03 B. Ochsner Deutsch Do D205 P. Vaterlaus Deutsch Fr D205 P. Vaterlaus Englisch Mo D0 B. Becher Englisch Di D0 B. Becher Sozialw. Do TG4 P. Weber BMAVA Italienisch Mo D05 N. D India (20) Italienisch Di D05 N. D India Deutsch Di D208 F. Winter Deutsch Fr D208 F. Winter Englisch Fr D06 E. Rothenfluh BMAVB Englisch Mo D405 A. Petersen (4) Französisch Mi D405 A. Petersen Deutsch Mo DU06 U. Heyder BMDVA Englisch Mo D0 B. Becher (5) Deutsch Di D205 L. Aeschlimann Französisch Di D06 M. Bergmann Französisch Mi D06 M. Bergmann 4/8

5 3. Besonderes Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse: Die Berufsmaturitätskommission informiert alle Kandidatinnen und Kandidaten welche die Matura nicht bestanden haben, im Anschluss an ihre Sitzung vom Montag, 3. Juli 207, schriftlich. Das Abteilungssekretariat (Tel ) erteilt ab Dienstag, 4. Juli 207, 0800 Uhr Auskünfte über das Gesamtergebnis der Maturaprüfung. Die Diplomfeiern finden am Donnerstag, 6. Juli 207, um 7.00 (Ausrichtung Gesundheit und Soziales), und am Freitag, 7. Juli 207, um 7.00 (Ausrichtung Gestaltung / Kunst, Ausrichtung Wirtschaft / Dienstleistungen und Ausrichtung Technik) in der Aula der GBS statt. Eine separate Einladungskarte folgt. 4. Hinweise A Weisungen zur Berufsmaturitäts-Abschlussprüfung Rechtliche Bestimmungen (vgl. Verordnung über die Berufsmaturität vom. Oktober 203; abgekürzt BMV) Art. 2 Abschlussprüfungen In Form von Abschlussprüfungen werden geprüft: a. die vier Fächer des Grundlagenbereichs; und b. die zwei Fächer des Schwerpunktbereichs Art. 24 Notenberechnung In den Fächern mit Abschlussprüfungen ergibt sich die Note je zur Hälfte aus der Prüfungsnote und aus der Erfahrungsnote. 2 Die Prüfungsnote entspricht der Leistung oder dem Mittel der Leistungen in den Prüfungen im entsprechenden Fach. 3 Die Erfahrungsnote ist das Mittel aller Zeugnisnoten im entsprechenden Fach oder im interdisziplinären Arbeiten. 4 In den Fächern des Ergänzungsbereichs entsprechen die Noten den Erfahrungsnoten. 5 Im interdisziplinären Arbeiten ergibt sich die Note je zur Hälfte aus der Note für die interdisziplinäre Projektarbeit und der Erfahrungsnote. 6 Die Note für die interdisziplinäre Projektarbeit ergibt sich aus der Bewertung des Erarbeitungsprozesse, des Produktes und der Präsentation. Art. 25 Bestehen Für das Bestehen der Berufsmaturitätsprüfung zählen: a. die Noten in den Fächern des Grundlagenbereichs; b. die Noten in den Fächern des Schwerpunktbereichs; c. die Noten in den Fächern des Ergänzungsbereichs; d. die Note für das interdisziplinäre Arbeiten Für das Bestehen gelten sinngemäss die Promotionsvoraussetzungen nach Art. 7 Absatz 4: a. Die Gesamtnote beträgt mindestens 4. b. Die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4 übersteigt gesamthaft den Wert 2 nicht. c. Es dürfen nicht mehr als zwei Noten unter 4 sein. 5/8

6 Art. 26 Wiederholung Ist die Berufsmaturitätsprüfung nicht bestanden, so kann sie einmal wiederholt werden. 2 Wiederholt werden jene Fächer, in denen beim ersten Versuch eine ungenügende Note erreicht wurde. 3 Für die Fächer des Grundlagen- und Schwerpunktbereichs zählt bei der Wiederholung die Prüfungsnote ohne Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungsnote. 4 Für die Fächer des Ergänzungsbereichs ist bei der Wiederholung eine Prüfung zu absolvieren. Es zählt nur die Prüfungsnote. 5 Bei ungenügender Note im interdisziplinären Arbeiten gelten für die Wiederholung die folgenden Regeln: a. Eine ungenügende interdisziplinäre Projektarbeit ist zu überarbeiten. b. Ist die Erfahrungsnote ungenügend, so erfolgt eine mündliche Prüfung zum interdisziplinären Arbeiten. c. Eine genügende bisherige Erfahrungsnote wird berücksichtigt. 6 Wird zur Vorbereitung der Wiederholung der Unterricht während mindestens zwei Semestern besucht, so zählen für die Notenberechnung nur die neuen Erfahrungsnoten. 2 Bestimmungen zum Prüfungsablauf (vgl. Beschluss Berufsmaturitätskommission vom 9. September 204) 2 Abmeldungen infolge höherer Gewalt (Unfall, Krankheit) sind bis spätestens 5 Minuten vor Prüfungsbeginn an das Prüfungssekretariat BMS zu richten (Telefon ). Die Abwesenheit ist innerhalb von fünf Tagen durch ein Arztzeugnis zu bestätigen. 22 Bei versuchtem oder vollendetem Betrug, Verwendung von unerlaubten Hilfsmitteln u.a. entscheidet die Berufsmaturitätskommission auf Antrag der Prüfungsleitung endgültig über Wegweisung und Ausschluss von den übrigen Prüfungen. 23 Die Prüfungen sind (mit Ausnahme von Zeichnungen z.b. in der Geometrie) mit einem dokumentenechten Schreibzeug (Kugelschreiber, Füllfederhalter) zu schreiben. 3 Rechtsmittel Das Ergebnis der Abschlussprüfung kann gemäss Art. 63, lit. c.) des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung innert 4 Tagen nach Erhalt beim Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen, Davidstrasse 3, 9000 St. Gallen, mit Rekurs angefochten werden. Die Beschwerde hat eine Kopie der Verfügung und einen begründeten Antrag zu enthalten. 6/8

7 B Interna Aufsichtspersonen Die Aufsichtspersonen sorgen gemäss Plan im Verhinderungsfall selber für Ersatz und melden dies dem Abteilungsleiter und dem zuständigen Fachbereichsleiter. Für das Aufgebot genügender Aufsichtspersonen in den OLMA-Hallen sind die zuständigen Fachbereichsleiter verantwortlich. Korrekturen Die korrigierten und bewerteten schriftlichen Arbeiten und die Notenlisten mit den Ergebnissen der mündlichen Prüfungen sind bis spätestens Montag, 26. Juni 207, auf dem Sekretariat abzugeben. Die verantwortlichen Lehrpersonen erfassen ihre Noten bis Montag, 26. Juni 207, direkt im NESA. Die Klassenlehrpersonen sind für das Erfassen der IDPA-Titel und der IDPA-Note verantwortlich. Notenkonferenz Die Notenkonferenz findet am Mittwoch, 28. Juni 207, um 7.30 Uhr statt. Berufsmaturitätsschule St. Gallen Der Abteilungsleiter: R. Schmidli Geht an: - alle Studierenden des BM-Jahreskurses (Homepage - alle BM-Lehrkräfte z.k. an: - Sekretariat GBS - Sekretariat BM - Hauswart Davidstrasse 7/8

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