Unterhaltspfändung. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Berechnungsbeispiele. 6. Wichtige Informationen
|
|
- Gitta Fuchs
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 spfändung Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Pfändungsbereiche 4.2. Nettoeinkommen ermitteln 4.3. Laufender und srückstand 4.4. Abzugsbetrag manuell 4.5. Auswertungen 5. Berechnungsbeispiele 5.1. Nur spfändung wird abgerechnet 5.2. spfändung und Normalpfändung wird abgerechnet 5.3. spfändung und Verbraucherinsolvenz wird abgerechnet 6. Wichtige Informationen
2 Seite 2 1. Ziel Das Info erklärt, wie Sie in Agenda LOHN spfändungen automatisch abrechnen. 2. Voraussetzungen Zur Pfändungsberechnung benötigen Sie das Zusatzmodul»Pfändung«. Haben Sie das Zusatzmodul»Pfändung«nicht lizenziert, erhalten Sie beim Öffnen der Komforterfassung spfändung eine Meldung. Nehmen Sie Kontakt mit Agenda auf: Telefon: sales@agenda-software.de
3 Seite 3 3. Vorgehensweise Der Inhalt des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen sforderungen ist für den Drittschuldner maßgebend. Bei spfändungen legt das Vollstreckungsgericht Folgendes im Pfändungsbeschluss fest: Rang Anteil am usw. Pfändung erfassen 1.»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register: Festbezüge«. 2. klicken. Buchungsart»spfändung«wählen.
4 Seite 4 Hinweis Die beiden folgenden Einstellungen gelten für alle Pfändungen. Anzahl der sberechtigten erfassen. Berechnungsmethode Pfändungsnetto (Nettoeinkommen) wählen. Hinweis Die nachfolgenden Einstellungen gelten für das jeweilige Register. Gültigkeit erfassen: Beginn: Monat und Jahr, ab welchem Abrechnungsmonat die spfändung berechnet wird. Ablauf: Monat und Jahr, ab welchem Abrechnungsmonat die spfändung nicht mehr berechnet werden soll. Angaben zur Pfändung erfassen: Hinweis Alle Daten entnehmen Sie dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss., : Aus dem ermittelt sich automatisch die Priorität. Rang: Bei Pfändungen mit mehreren sgläubigern notwendig. Anteil : Angabe in Prozent erfassen. srückstand, er und erfassen. Fester Abzug: Nur bei manueller Ermittlung des Pfändungsbetrags erfassen. Bankverbindung des Gläubigers erfassen.
5 Seite Details Pfändungsbereiche Bei einer spfändung wird in drei Pfändungsbereiche unterschieden: Pfändungsbereich Normalpfändungsbereich Beschreibung Der ist das Nettoeinkommen abzüglich des s. Der Normalpfändungsbereich ist der nach Pfändungstabelle ermittelte pfändbare Betrag, der allen Gläubigern offen steht. Im Normalpfändungsbereich richtet sich die Reihenfolge, in der die Pfändungen bedient werden, immer nach der Zustellung des Pfändungsbeschlusses. Vorrechtsbereich Der Vorrechtsbereich ist die Differenz zwischen und Normalpfändung. sgläubigern stehen zur Tilgung einer spfändung zusätzliche Pfändungsbeträge zur Verfügung. Dieser Vorrechtsbereich steht ausschließlich sgläubigern offen. Bei mehreren spfändungen ergibt sich die Reihenfolge, in der die sgläubiger aus dem Vorrechtsbereich bedient werden, aus dem Rang. Der Rang bezieht sich auf den Verwandtschafts- bzw. Abhängigkeitsgrad des Gläubigers und wird vom Vollstreckungsgericht festgelegt. Bei Gleichrangigkeit legt das Gericht den Anteil am fest, mit der die jeweilige Forderung bedient wird.
6 Seite Nettoeinkommen ermitteln Das Nettoeinkommen ermittelt sich bei spfändung und Normalpfändung unterschiedlich. Schlüsseln Sie die Pfändbarkeit der Lohnarten bei spfändung individuell:»stammdaten Lohnarten Register: Besonderheiten«. Hinweis Agenda kann keine allgemeingültige Schlüsselung der Lohnarten vornehmen. Überprüfen Sie alle abgerechneten Lohnarten hinsichtlich der Pfändbarkeit. Nehmen Sie gegebenenfalls Anpassungen vor. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie im Info 4.1 Pfändungen mit Nettomethode ermitteln 4.2 Pfändungen mit Bruttomethode ermitteln 4.3 Pfändbarkeit der Lohnarten prüfen Nr Normalpfändung in den Abschnitten: 4.3. Laufender und srückstand Aus dem wird zuerst der e bedient. ist größer Ist der größer als der e, tilgt der Überschuss den srückstand. Beispiel mit 921,88 Euro
7 Seite 7 ist kleiner Ist der kleiner als der e, erhöht das Defizit den srückstand. Beispiel mit 270,89 Euro 4.4. Abzugsbetrag manuell Zum korrekten Andruck des erfassten Abzugsbetrags auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge müssen Sie zwingend den Abzugsbetrag in allen aktiven Pfändungen erfassen. Hinweis Eine Vermischung von manueller Ermittlung und automatischer Berechnung von LOHN ist nicht möglich!
8 Seite Auswertungen Die Monatsberechnung erstellt die Auswertung zur spfändung.»auswertungen Allgemeine Auswertungen Aktueller Monat Ordner: Pfändung«Hinweis Bei manueller Ermittlung der spfändung mit einem festen Abzug wird keine Auswertung erstellt.
9 Seite Berechnungsbeispiele Nur spfändung wird abgerechnet Der rangbessere Gläubiger pfändet zuerst Beispiel: Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von Euro und einer Normalpfändung von 80,70 Euro bei 2 sberechtigten. 1. Pfändungsbeschlüsse 1 (rangbessere Gläubiger) Rang srückstand (1) Euro 300 Euro Euro 2 (nachrangige Gläubiger) Rang srückstand (2) Euro 200 Euro Euro Lösung Rang Rangbessere Gläubiger Nachrangige Gläubiger Beschreibung Der gesamte pfändbare Betrag wird an den rangbesseren Gläubiger bezahlt, bis alle Rückstände ausgeglichen sind. Nach Ausgleich der Rückstände wird der e an den rangbesseren Gläubiger überwiesen. Nach Bedienung der Rückstände und des en s aus der rangbesseren Pfändung wird der restliche pfändbare Betrag an den nachrangigen Gläubiger bezahlt, bis alle Rückstände ausgeglichen sind. Nach Ausgleich der Rückstände wird der e an den nachrangigen Gläubiger überwiesen. 2. Berechnung: und Vorrechtsbereich Nettoeinkommen 2.000,00 Euro ,00 Euro = 1.000,00 Euro 1.000,00 Euro - Normalpfändung 80,70 Euro = Vorrechtsbereich 919,30 Euro
10 Seite Ergebnis: Pfändungsermittlung 1 (rangbessere Gläubiger) 2 (nachrangige Gläubiger) Rate Euro Rate Euro Rate Rückstand Euro Rate Rückstand Euro Aktueller Rückstand Euro Aktueller Rückstand Euro Der nachrangige Gläubiger pfändet zuerst Beispiel: Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von Euro und einer Normalpfändung von 120,70 Euro bei 2 sberechtigten. 1. Pfändungsbeschlüsse 1 (rangbessere Gläubiger) Rang srückstand (2) Euro 300 Euro Euro 2 (nachrangige Gläubiger): Rang: srückstand: (1) Euro 200 Euro Euro Lösung Für den Normalpfändungsbereich bleibt es beim Grundsatz der Priorität. Rang Nachrangige Gläubiger Beschreibung Der nachrangige Gläubiger wird aus dem Normalpfändungsbereich nicht verdrängt. Aus dem steht dem erstpfändenden nachrangigen Gläubiger nicht mehr der Betrag zu, den der Schuldner an den zweitpfändenden und rangbesseren Gläubiger an en zu leisten hat. Rangbessere Gläubiger Mit dem zusätzlichen von 300 Euro bedient der zweitpfändende rangbessere Gläubiger den en.
11 Seite Berechnung: und Vorrechtsbereich 1 (rangbessere Gläubiger) Nettoeinkommen 2.100,00 Euro ,00 Euro = 1.100,00 Euro 1.100,00 Euro - Normalpfändung 120,70 Euro = Vorrechtsbereich 979,30 Euro 2 (nachrangige Gläubiger) Nettoeinkommen 2.100,00 Euro ,00 Euro = 800,00 Euro 800,00 Euro - Normalpfändung 120,70 Euro = Vorrechtsbereich 679,30 Euro 3. Ergebnis: Pfändungsermittlung 1 (rangbessere Gläubiger) 2 (nachrangige Gläubiger) Rate Euro Rate Euro Rate Rückstand Euro Rate Rückstand Euro Aktueller Rückstand Euro Aktueller Rückstand Euro
12 Seite Nachfolgende Pfändung eines gleichrangigen sgläubiger Beispiel: Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von Euro und Normalpfändung von 79,21 Euro bei 3,00 sberechtigten. 1. Pfändungsbeschlüsse 1 Rang srückstand Anteil (1) Euro 300 Euro Euro 33,33 % 2 (nachfolgender Gläubiger) Rang: srückstand: Anteil (2) Euro 200 Euro Euro 33,33 % Lösung Für den Normalpfändungsbereich bleibt es beim Grundsatz der Priorität. Der Vorrechtsbereich wird entsprechend den Anteilen aufgeteilt. 2. Berechnung: und anteiliger insgesamt Nettoeinkommen 2.300,00 Euro ,00 Euro = 1.300,00 Euro 1.300,00 Euro x 66,66 % Anteil = Anteiliger insgesamt 866,58 Euro 3. Berechnung: Anteiliger Vorrechtsbereich insgesamt Anteiliger insgesamt 866,58 Euro - Normalpfändung 79,21 Euro = Anteiliger Vorrechtsbereich insges. 787,37 Euro 4. Berechnung: Pfändungsbetrag 1 Anteiliger Vorrechtsbereich insges../. 66,66 % x 33,33 % 787,37 Euro = Anteiliger Vorrechtsbereich 393,68 Euro + Normalpfändung 79,21 Euro = Pfändungsbetrag 472,89 Euro
13 Seite Berechnung: Pfändungsbetrag 2 Anteiliger Vorrechtsbereich insges../. 66,66 % x 33,33 % 787,37 Euro = Anteiliger Vorrechtsbereich 393,68 Euro + Normalpfändung 0,00 Euro = Pfändungsbetrag 393,68 Euro 6. Ergebnis: Pfändungsermittlung 1 2 (nachfolgender Gläubiger) Rate 0.300,00 Euro Rate 0.200,00 Euro Rate Rückstand 0.172,89 Euro Rate Rückstand 0.193,68 Euro Aktueller Rückstand 2.527,11 Euro Aktueller Rückstand 3.006,32 Euro Gleichzeitige Pfändung gleichrangiger sgläubiger Beispiel: Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von Euro und Normalpfändung von 40,70 Euro bei 2 sberechtigten. 1. Pfändungsbeschlüsse 1 Rang: srückstand Anteil (1) Euro 300 Euro Euro 50 % 2 Rang srückstand Anteil (1) Euro 300 Euro Euro 50 % Lösung Der Normalpfändungsbereich wird entsprechend der aktuellen Pfändungsrückstände anteilig aufgeteilt. Der Vorrechtsbereich wird entsprechend den Anteilen aufgeteilt.
14 Seite Berechnung: und Vorrechtsbereich Nettoeinkommen 1.900,00 Euro ,00 Euro = 900,00 Euro 900,00 Euro - Normalpfändung 40,70 Euro = Vorrechtsbereich 859,30 Euro 3. Berechnung: Aktuelle Einzelrückstände 1 und 2 für Aufteilung der Normalpfändung srückstand ,00 Euro ,00 Euro - Anteiliger Vorrechtsbereich 429,65 Euro = Aktueller Einzelrückstand ,35 Euro srückstand ,00 Euro ,00 Euro - Anteiliger Vorrechtsbereich 429,65 Euro = Aktueller Einzelrückstand ,35 Euro 4. Berechnung: Gesamtrückstand für die Aufteilung der Normalpfändung Aktueller Rückstand ,35 Euro + Aktueller Rückstand ,35 Euro = Gesamtrückstand 6.640,70 Euro 5. Berechnung: Anteilige Normalpfändung 1 und 2 Normalpfändung 40,70 Euro./. 6640,70 x 4070,35 = Anteilige Normalpfändung 1 24,95 Euro Normalpfändung 40,70 Euro./. 6640,70 x 2570,35 = Anteilige Normalpfändung 2 15,75 Euro 6. Berechnung: Pfändungsbetrag 1 Anteiliger Vorrechtsbereich 429,65 Euro + Anteilige Normalpfändung 24,95 Euro = Pfändungsbetrag 454,60 Euro 7. Berechnung: Pfändungsbetrag 2 Anteiliger Vorrechtsbereich 429,65 Euro + Anteilige Normalpfändung 15,75 Euro = Pfändungsbetrag 445,40 Euro
15 Seite Ergebnis: Pfändungsermittlung 1 2 Rate 4.300,00 Euro Rate 4.300,00 Euro Rate Rückstand 4.154,60 Euro Rate Rückstand 4.129,65 Euro Aktueller Rückstand 4.045,40 Euro Aktueller Rückstand 2.570,35 Euro spfändung und Normalpfändung wird abgerechnet spfändung mit nachfolgender Normalpfändung Beispiel: Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von Euro und Normalpfändung von 69,75 Euro bei 1 sberechtigten. 1.Pfändungsbeschlüsse 1 Rang srückstand (1) Euro 300 Euro Euro Normalpfändung 1 (nachfolgender Gläubiger): Schuld (2) Euro Lösung Die spfändung bedient sich aus dem Normalpfändungs- und Vorrechtsbereich. Der nachrangige Gläubiger kommt nicht zum Zug. Werden beide Bereiche nicht vollständig ausgeschöpft, wird der sgläubiger auf den Vorrechtsbereich verwiesen und der Normalpfändungsbereich wird teilweise oder vollständig für die nachfolgende Lohnpfändung frei.
16 Seite Berechnung: und Vorrechtsbereich Nettoeinkommen 1.700,00 Euro ,00 Euro = 700,00 Euro 700,00 Euro - Normalpfändung 69,75 Euro = Vorrechtsbereich 630,25 Euro In diesem Fall reicht der Vorrechtsbereich von 630,25 Euro aus, um den en und den Rückstand von 600 Euro vollständig zu bedienen. Der Normalpfändungsbereich wird vollständig für den nachfolgenden Gläubiger frei. 2. Ergebnis: Pfändungsermittlung 1 Normalpfändung 1 (nachfolgender Gläubiger) Rate 300 Euro Rate 69,75 Euro Rate Rückstand 300 Euro Restschuld 930,25 Euro Aktueller Rückstand 300 Euro Normalpfändung mit nachfolgender spfändung Beispiel: Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von Euro und Normalpfändung von 119,75 Euro bei 1 sberechtigten. 1. Pfändungsbeschlüsse Normalpfändung 1 Schuld (1) Euro 1 (nachfolgender Gläubiger) Rang srückstand (2) Euro 300 Euro Euro Lösung Aus dem Normalpfändungsbereich wird die Lohnpfändung nicht verdrängt. Die spfändung ist aus dem Vorrechtsbereich zu bedienen. Reicht der Vorrechtsbereich nicht aus und ist aus dem Normalpfändungsbereich ein pfändbarerer Betrag übrig, bedient sich die spfändung auch davon.
17 Seite Berechnung: und Vorrechtsbereich Nettoeinkommen 1.800,00 Euro ,00 Euro = 800,00 Euro 800,00 Euro - Normalpfändung 119,75 Euro = Vorrechtsbereich 680,25 Euro 3. Ergebnis: Pfändungsermittlung: Normalpfändung 1 1 (nachfolgender Gläubiger) Rate 119,75 Euro Rate 2.300,00 Euro Restschuld 880,25 Euro Rate Rückstand 2.380,25 Euro Aktueller Rückstand 2.619,75 Euro 5.3. spfändung und Verbraucherinsolvenz wird abgerechnet Beispiel: Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von Euro und Normalpfändung von 219,75 Euro bei 1 sberechtigten. 1. Pfändungsbeschlüsse 1 Rang: srückstand: : (1) Euro 300 Euro 1000 Euro Verbraucherinsolvenz Lösung Den sgläubigern steht nur der Zugriff auf den Vorrechtsbereich zu. Der Normalpfändungsbereich bedient ausschließlich die Verbraucherinsolvenz.
18 Seite Berechnung: und Vorrechtsbereich Nettoeinkommen 2.000,00 Euro ,00 Euro = 1.000,00 Euro 1.000,00 Euro - Normalpfändung 219,75 Euro = Vorrechtsbereich 780,25 Euro 3. Ergebnis: Pfändungsermittlung 1 Verbraucherinsolvenz Rate 2.300,00 Euro Rate 219,75 Euro Rate Rückstand Aktueller Rückstand 2.480,25 Euro 2.519,75 Euro 6. Wichtige Informationen Nr Normalpfändung
Zusatzmodul: Pfändung
Zusatzmodul: Pfändung Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1615 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Brutto- oder Nettomethode 3.2. Schlüsselung der Lohnarten 3.3. Erfassen
MehrEintritt/Austritt ändern oder stornieren
Eintritt/Austritt ändern oder stornieren Bereich: LOHN - Info für Anw ender Nr. 1663 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Eintritt rückwirkend anlegen 2.2. Eintritt rückwirkend ändern Eintritt
MehrBundesarbeitsgericht BAG legt neue Berechnungsmethode bei Lohnpfändung fest
Seite 1 von 6 11.07.2013 Bundesarbeitsgericht BAG legt neue Berechnungsmethode bei Lohnpfändung fest Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem kürzlich veröffentlichten Grundsatzurteil zur Lohnpfändung
MehrAnlage EÜR an Agenda ESt und GuE übergeben
Anlage EÜR an Agenda ESt und GuE übergeben Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1158 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Werte für Anlage EÜR in Agenda FIBU bereitstellen
MehrWISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Lohnfortzahlung/Erstattung Version / Datum V
Software WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Thema Lohnfortzahlung/Erstattung Version / Datum V 13.0.4500 Wie können die Werte für eine Lohnfortzahlung / Erstattung ermittelt werden? Um die Werte für die
MehrPfändung. Anwender-Dokumentation. Stand: Juli 2011
Pfändung Anwender-Dokumentation Stand: Juli 2011 Telefon Hotline Personalwesen 04261/855 504 Rechnungswesen 04261/855 505 Branchen-Service 04261/855 502 Mobilität & KDW Service 04261/855 503 Fax 04261/855
MehrPfändungen. Modulbeschreibung. Pfändungen Modulbeschreibung. Software-Lösungen. Stand: 06.07.2012. Seite 1
Seite 1 Inhalt Allgemein... 3 Installation... 3 Vorbereitung... 4 erfassen... 5 berechnen... 5 überweisen... 6 Seite 2 Allgemein Mit dem WinLohn-Modul können die vom Arbeitgeber abzuführenden je Mitarbeiter
MehrDurchschnittslohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Vorgehensweise. 3. Details. 3.1. Durchschnittslohn verwenden
Durchschnittslohn Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1660 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 3. Details 3.1. Durchschnittslohn verwenden 3.2. Anwendungsbeispiel für die Verwendung des Durchschnittslohns
MehrAgenda LOHN: Daten auslesen (Systemwechsel)
Agenda LOHN: Daten auslesen (Systemwechsel) Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 173 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 3. Details 3.1. Agenda Lohnmandanten an anderen Anwender von Agenda LOHN
Mehr5. Beispiel zur Berechnung des maßgeblichen Nettoeinkommens
C. Die Lohnpfändung 3 Die Bezüge und Merkmale kennt der Arbeitgeber in aller Regel, weil sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Bei privaten Krankenversicherungen kann sich
MehrNachberechnung Bezüge
Nachberechnung Bezüge Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1681 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Korrektur aufgrund zu viel oder zu wenig gezahlter Bezüge 2.2. Nachzahlung von Bezügen
MehrDie Lohnpfändung in der betrieblichen Praxis
Willkommen zum Haufe Online-Seminar Die Lohnpfändung in der betrieblichen Praxis Ihr Referent: Dr. Andreas Nastke, lohn.consult Agenda I. Grundlagen II. Die Vorpfändung III. Die Normalpfändung IV. Die
MehrArbeitszeiten. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel 2. Vorgehensweise. 3. Details. 4. Wichtige Informationen. 2.1. Gehaltsempfänger. 2.2.
Arbeitszeiten Bereich: LOHN - Info für Anw ender Nr. 1657 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Gehaltsempfänger 2.2. Stundenlöhner 2.3. Gehaltsempfänger + Überstunden 3. Details 3.1. Berechnung
MehrVersion 8.3 26.9.2013. Relevante Systemänderungen und erweiterungen für edlohn-anwender/innen. Stand 27.09.2013 eurodata GmbH & Co.
Version 8.3 26.9.2013 Relevante Systemänderungen und erweiterungen für edlohn-anwender/innen Stand 27.09.2013 eurodata GmbH & Co. KG Seite I Titeleingabe Inhaltsverzeichnis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 SEPA...
MehrMärzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen
Märzklausel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1684 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 4.2. Beitragsabrechnung 4.3. Lohnkonto
MehrQualifizierter Meldedialog
Qualifizierter Meldedialog Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1647 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. GKV-Monatsmeldung durch den Arbeitgeber erstellen 2.2. Kassenmeldung der Krankenkasse
MehrFür Versorgungswerke ist eine tagesgenaue Änderung von Mitarbeiterstammdaten innerhalb eines Abrechnungsmonats zu melden.
Der Statuswechsel Für Versorgungswerke ist eine tagesgenaue Änderung von Mitarbeiterstammdaten innerhalb eines Abrechnungsmonats zu melden. Bestimmte Änderungen der Stammdaten innerhalb eines Abrechnungsmonats
MehrPfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gemäß Bekanntmachung vom 25. Februar 2005 (BGBl. I S. 493)
Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gemäß Bekanntmachung vom 25. Februar 2005 (BGBl. I S. 493) Herausgeber: Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 11015 Berlin Stand:
MehrFestbezüge, Dialog- und Stapelbuchungen
Festbezüge, Dialog- und Stapelbuchungen Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1650 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Festbezüge 2.2. Dialogerfassung 2.3. Stapelerfassung 2.4. Import von
MehrFragen zur Lohnpfändung. Mag. Elfriede Köck
Fragen zur Lohnpfändung Mag. Elfriede Köck Vorschüsse und Darlehen Drittschuldnererklärung Vorschüsse und Dienstgeberdarlehen* sind bezüglich der Rangordnung den (Ver-)Pfändungen gleichgestellt Zur Wahrung
Mehr3 System und Grundgedanken des Zwangsvollstreckungsrechts
3 System und Grundgedanken des Zwangsvollstreckungsrechts I. Das Vollstreckungsrecht im allgemeinen Rechtsschutzsystem II. Die Prinzipien des Einzelzwangsvollstreckungsrechts III. Der Schuldnerschutz in
MehrUm eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung mit dem Programm WISO Hausverwalter 2017 erstellen zu können, sind vorab einige Schritte notwendig:
Software WISO Hausverwalter 2017 Thema Erfassen von verbrauchsabhängigen Heizkosten Version / Datum V 1.0 / 09.06.2016 Um eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung mit dem Programm WISO Hausverwalter
MehrDatev Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN
Datev Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 105 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Export 3.. Import 3.3. Nachbearbeitung der Personaldaten
MehrZusatzmodul: Altersteilzeit
Zusatzmodul: Altersteilzeit Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1613 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Arbeitsphase 3.2. Freistellungsphase 4. Details 4.1. Abrechnung
MehrPfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Stand: 1. Juli 2013
Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen Stand: 1. Juli 2013 Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gemäß Bekanntmachung vom 26. März 2013 (BGBl. I S. 710) - ab 1. Juli 2013 geltende Pfändungsfreigrenzen
MehrLohnsteuerbescheinigung bis
Lohnsteuerbescheinigung bis 31.1.015 Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1678 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Vorgehensweise.1. LOHN: Lohnsteuerbescheinigung übermitteln.. DELFIN: Lohnsteuerbescheinigung
MehrZwangsvollstreckung aktuell Lohnpfändung 2015. 1 Prof.G.Helwich
Zwangsvollstreckung aktuell Lohnpfändung 2015 1 Prof.G.Helwich Arten der Zwangsvollstreckung In das bewegliche Vermögen a) in körperliche Sachen VO:Gerichtsvollzieher VA: Pfändung und Versteigerung b)
MehrAbrechnung Dienstnehmer mit Urlaubsersatzleistung
Abrechnung Dienstnehmer mit Urlaubsersatzleistung In diesem Punkt werden leider häufig Fehler gemacht daher nachfolgend die von uns empfohlene Vorgehensweise. Abmeldung Krankenkasse Zuerst ist der Dienstnehmer
MehrLexware: Datenübernahme LOHN
Lexware: Datenübernahme LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1607 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise: Personalstammdaten 2.1. Export 2.2. Import 2.3. Nachbearbeitung der Personaldaten 2.4.
MehrDatev Lodas: Datenübernahme LOHN
Datev Lodas: Datenübernahme LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1606 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Export 3.2. Import 3.3. Nachbearbeitung der Personaldaten
MehrPfändung von Lohn und Gehalt
Mandanten-Info Pfändung von Lohn und Gehalt Pfändung von Lohn und Gehalt Alltagsarbeiten souverän bewältigen Mandanten-Info Pfändung von Lohn und Gehalt Inhalt 1. Einleitung... 1 2. Neue Pfändungsfreigrenzen
MehrMutterschaft in Agenda LOHN
Mutterschaft in Agenda LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 16 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abweichender Beginn der Mutterschutzfrist bei freiwilliger
Mehrvoks: Datenübernahme LOHN
voks: Datenübernahme LOHN Bereich: Allgemein - Info für Anwender Nr. 86231 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 2.1. Programmstand 2.2. Installation von Agenda 2.3. Mandanten-Adressdaten 2.4.
MehrBuchungs-/Berechnungsbeispiel mit Rechnung CHF 1 076.00 inkl. 7.6 % MWST vereinbarte Methode:
Anwendung Saldosteuersatz-/Pauschalsteuersatz-Methode SelectLine Auftragsbearbeitung und Rechnungswesen Es ist geplant, einen Automatismus für diesen Vorfall in der Mehrwertsteuer zu implementieren. Bis
MehrSozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV
Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1665 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Erklärung der Berechnung 3.2. Eingaben in Agenda
MehrIndividuelle Bruttolohnverbuchung in Agenda LOHN
Individuelle Bruttolohnverbuchung in Agenda LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1670 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Individuelle Verbuchung von Lohnarten 2 2
MehrMindest-Urlaubsvergütung Gerüstbau-Gewerbe MUV ab Anwenderdokumentation
Mindest-Urlaubsvergütung Gerüstbau-Gewerbe MUV ab 01.01.2016 Anwenderdokumentation Ausgabe: 12.2015 Seite/n 1/8 Ausgabedatum: 12.2015 Diese Dokumentation dient als Arbeitsunterlage für Anwender der pds
MehrLexware: Datenübernahme LOHN
Lexware: Datenübernahme LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1607 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise: Personalstammdaten 2.1. Export 2.2. Import 2.3. Nachbearbeitung der Personaldaten 2.4.
MehrSchnelleinstieg KASSENBUCH ONLINE (Mandanten-Version)
Schnelleinstieg KASSENBUCH ONLINE (Mandanten-Version) Bereich: Online-Services - Info für Anwender Nr. 86212 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Funktionsübersicht 3. Organisationsanweisungen 4. Ersteinrichtung
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin
MehrLOHN Lohn- und Gehaltsabrechnung Versions-Info
LOHN Lohn- und Gehaltsabrechnung Versions-Info Inhalt DVD Juli 2014 1. LOHN»Basis«2 1.1. Rechtliche Änderungen 2 1.1.1. Ausgabe von Korrektur-Beitragsnachweisen (Artikel-Nr. 971415) 2 1.2. Weiterentwicklungen
Mehr1) Parameter > Betriebsstätte
Software Versionsnummer 11.5.3817 Kaufmann Mittelstand Thema Kurzarbeitergeld abrechnen Datum Oktober 2010 Mit Kaufmann Mittelstand 2011 rechnen Sie ab sofort auch Kurzarbeitergeld ab. Das Programm unterstützt
MehrVersorgungsbezugsempfänger
Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 154 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 2 2 2 5 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Versorgungsbezugsempfänger
MehrZuschlag Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) bei Urlaub nach 3-Monatsdurchschnitt
Zuschlag Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) bei Urlaub nach 3-Monatsdurchschnitt Inhaltsverzeichnis 1 Zuschlag Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) bei Urlaub nach 3- Monatsdurchschnitt... 1 2 Erfassung
Mehrvoks: Datenübernahme ANLAG
voks: Datenübernahme ANLAG Bereich: Allgemein - Info für Anwender Nr. 86230 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 2.1. Programmstand 2.2. Installation von Agenda 2.3. Mandanten-Adressdaten 3. Vorgehensweise
MehrInvestitionsabzugsbeträge verwalten
Investitionsabzugsbeträge verwalten Bereich: ANLAG - Info für Anwender Nr. 2109 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise: Investitionsabzugsbeträge verwalten 2.1. Neuanlage 2.2. Auflösung wegen Anschaffung/Herstellung
MehrSozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer)
Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer) Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1653 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1.
MehrLexware lohn+gehalt unterscheidet die Vorträge für das aktuelle Jahr und das Vorjahr.
Vorträge erfassen Wann geben Sie Vorträge ein und wie wirken sie sich aus? Die Erfassung von Vorträgen ist notwendig für eine korrekte Berechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen aus sonstigen
MehrMonatliche Abrechnungswerte erfassen
Monatliche Abrechnungswerte erfassen Bei der Erfassung der monatlichen Abrechnungswerte bietet es sich an, die Lohnarten an Hand der Gliederung der Gesamtübersicht von oben nach unten systematisch zu erfassen.
MehrDATEV Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN
DATEV Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1605 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Export 3.2. Import 3.3. Nachbearbeitung der Personaldaten
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2013
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2013 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht
MehrBeispiele zur Anwendung der Bewertungsgrundsätze bei Teilentgelt 50%
Beispiele zur Anwendung der Bewertungsgrundsätze bei Teilentgelt 50% Wie Sie der Updatebeschreibung zum Jahreswechsel 2011(Version 5.29.0.3) entnehmen können, hat der Hauptverband österreichweit Bewertungsgrundsätze
MehrBuchungsbeispiele zur Umstellung der Versteuerungsart Ist <> Soll
Seite 1 Buchungsbeispiele zur Umstellung der Versteuerungsart Ist Soll Bereich: FIBU Inhaltsverzeichnis 1. Programmtechnische Umstellung/gesetzliche Grundlage 1.1. Programmtechnische Umstellung der
Mehr5 Prüfen Sie, ob es Abweichungen oder Veränderungen gibt
Prüfen Sie, ob es Abweichungen oder Veränderungen gibt 51 5 Prüfen Sie, ob es Abweichungen oder Veränderungen gibt Wenn sich die Höhe des Arbeitslohns ändert, müssen Sie immer auch die pfändbaren Beträge
MehrElectronic Banking. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Wichtige Informationen
Electronic Banking Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1197 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Kontoauszüge im MT940-Format einlesen 3.2. Kontoauszüge im CSV-Format
MehrWhite Paper Unfallversicherungs- und Modernisierungsgesetz (UVMG)
White Paper Unfallversicherungs- und Modernisierungsgesetz (UVMG) Copyright 2009 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. White Paper Unfallversicherungs- und Modernisierungsgesetz (UVMG)...3 1.1. Allgemein...3 1.2.
MehrBuchungskreise in Agenda FIBU
Buchungskreise in Agenda FIBU Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1236 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 3. Details 3.1. Vorhandenen Buchungskreis ändern 3.2. Art des Buchungskreises 3.3.
MehrSo gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung
So gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Unternehmer Suite, WISO Lohn & Gehalt Thema Entgeltumwandlung (Direktversicherung, VWL) Version/Datum 26.09.2013 I. Einleitung Die Entgeltumwandlung
MehrWird das Arbeitseinkommen gepfändet, muss ein (zumindest faktisches) Arbeitsverhältnis bestehen.
MERKBLATT Recht und Fairplay LOHN-/GEHALTSPFÄNDUNG: ARBEITGEBERRECHTE UND -PFLICHTEN Wird bei einem Ihrer Arbeitnehmer der Lohn gepfändet, bringt das für Sie als Arbeitgeber zahlreiche Pflichten und Risiken
MehrKalender in Agenda LOHN
Kalender in Agenda LOHN Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Vorgehensweise 2 2.1. Erläuterung des Registers»Kalender«2 2.2. Allgemeine Funktionalität 6 2.3. Erfassen von Produktivzeiten 7 2.4.
MehrWarum wird eine Zahlung nicht bereitgestellt?
Warum wird eine Zahlung nicht bereitgestellt? Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1257 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Prüfungen 3.1. Belegnummer prüfen 3.2. Fälligkeit prüfen 3.3. Buchungstyp
MehrLeitfaden Leistungsmonat
Inhalt 1. Leistungsmonat 3 1.1. Stammdaten 3 1.1.1. Mandantenstamm 3 1.2. Rechnungswesen 3 1.2.1. Buchungsliste 3 1.2.2. Journal 4 1.2.3. Kontoinfoblatt 5 1.2.4. Kontenliste 6 1.2.5. Kost-Journal 6 1.2.6.
MehrVR-NetWorld Software Kontoumstellung mittels HBCI-Benutzerkennung oder VR-Networld-Card
Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein 2. Überprüfung des Ausgangskorbes 3. Daten sichern 4. Bankverbindung auswählen 5. Bankverbindung selektieren und synchronisieren 6. Neu zurückgemeldete Konten löschen 7.
MehrZahlungsverkehr in LOHN
Zahlungsverkehr in LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1679 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Zahlungsverkehr in LOHN einrichten 3.2. Monatliche Zahlungen erzeugen
MehrErste Schritte mit Kassa24
Erste Schritte mit Kassa24 Nachdem Sie die App Kassa24 installiert haben, gelangen Sie zu diesem Anmeldefenster: Wählen Sie hier beim ersten Mal den Menüpunkt Neu registrieren Registrieren Sie sich mit
Mehr7.3 Einrichtung 13. Monatslohn. Auszahlung Ende Jahr / Ende der Beschäftigung
7.3 Einrichtung 13. Monatslohn Die Lohnart "13. Monatslohn" ist zwar immer in den Lohnblättern aufgeführt, wird jedoch meist entweder nur am Ende des Jahres (Ende der Beschäftigung) oder in zwei Teilen
MehrLexware lohn+gehalt training 2015
Lexware Training Lexware lohn+gehalt training 2015 von Claus-Jürgen Conrad 6. Auflage 2015 Haufe-Lexware Freiburg 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 06549 5 Zu Inhaltsverzeichnis
Mehr> ARBEIT. Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution. Wir sind für Sie da
> ARBEIT Lohnpfändung Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution Wir sind für Sie da DIE LOHNEXEKUTION Durch die in der Exekutionsordnung vorgesehene jährliche Angleichung des Existenzminimums an den
MehrZahlungsverkehr in LOHN
Zahlungsverkehr in LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1679 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Zahlungsverkehr in LOHN einrichten 3.2. Monatliche Zahlungen erzeugen
MehrTenor. Gründe. VGH München, Beschluss v ZB
VGH München, Beschluss v. 01.10.2014 3 ZB 12.461 Normenketten: 124 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 VwGO 835 ZPO 840 ZPO 850c ZPO 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO 850c Abs. 4 ZPO 835 ZPO 850c ZPO Tenor I. Der Antrag auf Zulassung
MehrDauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung
Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1199 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Dauerfristverlängerung 4.2. Anmeldung
MehrDie Abrechnung mehrerer Beschäftigungsverhältnisse beim gleichen Arbeitgeber ist im ELStAM-Verfahren nicht zulässig.
Die Abrechnung mehrerer Beschäftigungsverhältnisse beim gleichen Arbeitgeber ist im ELStAM-Verfahren nicht zulässig. Die Prüfliste enthält ELStAM-Meldungen, die derzeit nicht gesendet werden können. Sie
MehrVR-NetWorld Software Kontoumstellung mittels HBCI-Benutzerkennung oder VR-Networld-Card
Inhaltsverzeichnis 1. Anmeldung 2. Überprüfung des Ausgangskorbes 3. Daten sichern 4. Bankverbindung auswählen 5. Bankverbindung selektieren und synchronisieren 6. Neu zurückgemeldete Konten löschen 7.
MehrDatenumzug mit dem Datenumzugsassistenten
Datenumzug mit dem Datenumzugsassistenten Bereich: TECHNIK - Info für Anwender Nr. 6072 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Am alten Rechner bzw. Server 3.2. Am neuen Rechner
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. Oktober in dem Zwangsvollstreckungsverfahren
BUNDESGERICHTSHOF VII ZB 26/05 BESCHLUSS vom 4. Oktober 2005 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein ZPO 850 h a) Hat der Schuldner vor der Pfändung eine ungünstigere Lohnsteuerklasse
MehrFreibeträge bei Erwerbstätigkeit
Gesetzestext 30 30 Freibeträge bei Erwerbstätigkeit Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem um die Absetzbeträge nach 11 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 bereinigten monatlichen Einkommen
MehrLohnpfändung und Verbraucherinsolvenz
Lohnpfändung und Verbraucherinsolvenz Handbuch mit Lohnpfändungs-ABC, Praxistipps und Mustern von Prof. Dr. Klaus Hock, Stefanie Hock 2. Auflage Lohnpfändung und Verbraucherinsolvenz Hock / Hock schnell
MehrSchnelleinstieg KASSENBUCH ONLINE (Mandanten-Version)
Schnelleinstieg KASSENBUCH ONLINE (Mandanten-Version) Bereich: Online-Services - Info für Anwender Nr. 86212 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Funktionsübersicht 3. Organisationsanweisungen 4. Ersteinrichtung
MehrInformationen zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
Informationen zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld In der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von ihrer Krankenkasse während der Mutterschutzfrist ein Mutterschaftsgeld.
Mehr7. Bei bisherigen Konten neue Kontonummer und neue Bankleitzahl eintragen
Inhaltsverzeichnis 1. Anmeldung 2. Überprüfung des Ausgangskorbes 3. Daten sichern 4. Bankverbindung auswählen 5. Bankverbindung selektieren und synchronisieren 6. Neu zurückgemeldete Konten löschen 7.
MehrCheckliste Vorbereitungsarbeiten für ELM
Checkliste Vorbereitungsarbeiten für ELM Wenn Sie die Lohndaten via ELM (elektronisches Lohnmeldeverfahren) übermitteln wollen, sind einige Punkte besonders zu beachten. Beispielsweise müssen Ihr Unternehmen
MehrLeitfaden zur Web- Anwendung der Sodexo Bildungs Karte
AUSFÜHRENDE STELLE : SODEXO PASS GMBH, 60326 FRANKFURT AM MAIN IM AUFTRAG FÜR DEN KREIS RENSBURG-ECKERNFÖRDE Leitfaden zur Web- Anwendung der Sodexo Bildungs Karte Kreis Rendsburg-Eckernförde_Kurzanleitung_LE_Sport
MehrSofortmeldung. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweisen. 4. Details. 5. Wichtige Informationen. 3.1. Sofortmeldung aufrufen
Sofortmeldung Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1685 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Sofortmeldung aufrufen 3.2. Sofortmeldung ausfüllen 3.3. Sofortmeldungen senden
MehrZusatzmodul: Bescheinigungswesen
Zusatzmodul: Bescheinigungswesen Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 118 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Bescheinigung aufrufen 3.2. Bescheinigung füllen 3.3. Bescheinigung
MehrBeiträge aus Einmalzahlungen
Beiträge aus Einmalzahlungen Inhalt 1. Allgemeines... 1 2. Beitragspflicht... 1 3. Zeitliche Zuordnung... 1 4. Monatliche Beitragsbemessungsgrenze... 2 5. Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze... 2
MehrInhaltsübersicht. Krankengeld - Einmalzahlung. Normen
- Einmalzahlung Normen 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger zur Berechnung, Höhe und Zahlung des
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2014
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte
MehrEigene Lohnarten und Nettobe-/-abzüge
Eigene Lohnarten und Nettobe-/-abzüge Inhaltsverzeichnis 1 Eigene Lohnarten und Nettobe-/-abzüge... 1 1.1 Allgemeines... 1 1.2 Umbenennen von Lohnarten... 1 1.3 Anlegen von eigenen Lohnarten... 3 2015
MehrDATEV LODAS: Datenübernahme LOHN
DATEV LODAS: Datenübernahme LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1606 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Export 3.2. Import 3.3. Nachbearbeitung der Personaldaten
MehrPinus Lohnbuchhaltung
Pinus Lohnbuchhaltung Anwendungsbereich Kost und Logis, Quellensteuer, Stundenlohn (Ergänzung zur Bedienungsanleitung Pinus Lohnbuchhaltung) Gültig ab Version 3.9, September 2009 Inhaltsverzeichnis 1.
MehrCS-Wartung 077G vom 28.6.2013
CS-Wartung 077G vom 28.6.2013 >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
MehrWissensdatenbankeintrag zur Classic Line
Wissensdatenbankeintrag zur Classic Line Version 2011 WDB Artikel: 20004 Rückmeldungen von den Krankenkassen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Rückmeldungen... 3 1.1 Vorerkrankungen... 3 1.1.1
MehrVR-NetWorld Software Kontoumstellung mittels HBCI-Benutzerkennung oder VR-Networld-Card
Inhaltsverzeichnis 1. Anmeldung 2. Überprüfung des Ausgangskorbes 3. Daten sichern 4. Bankverbindung auswählen 5. Bankverbindung selektieren und synchronisieren 6. Neu zurückgemeldete Konten löschen 7.
MehrRechnungserläuterung der Stromversorgung Ismaning GmbH
Rechnungserläuterung der Stromversorgung Ismaning GmbH Herr Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt (Wohnung 1) 12345/1 000123456 Herr Mustermann,
MehrBuchungshinweise zur Differenzbesteuerung nach 25a UStG
Buchungshinweise zur Differenzbesteuerung nach 25a UStG Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1140 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Einzel-Differenzbesteuerung - alle Branchen 2.2. Einzel-Differenzbesteuerung
MehrLohnkorrektur. Stammdaten - Lohnarten. Lohnart für Nachzahlung an Mitarbeiter
Lohnkorrektur Mit Hilfe dieser Erweiterung können Lohnabrechnung, welche in einem abgeschlossenen Abrec h- nungsmonat liegen, korrigiert werden, d.h. Aufgrund der aktuellen Daten (unter Berücksichtigung
MehrDas Hauptfenster mit der Bildschirmansicht einer Lohnabrechnung
1 Bildgalerie Das Hauptfenster mit der Bildschirmansicht einer Lohnabrechnung Alle wichtigen Funktionen sind bequem und schnell über die Werkzeugleiste erreichbar. Wahl eines anderen Lohnlaufs (Abrechnungsmonats)
MehrDas Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Fachverband der Kommunalkassenverwalter Bundesarbeitstagung 2011 Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Referent: Dipl.-Rpfl. Stefan Geihofer Workshop-Themen Änderung der Rechtslage in der ZPO ( 833a, 850k)
MehrVorträge aus Fremdfirmen
Vorträge aus Fremdfirmen Diese Vortragswerte erfassen Sie, wenn ein neuer Mitarbeiter unterjährig in die Firma eintritt und Ihnen den steuerpflichtigen Arbeitslohn aus der Vorbeschäftigung vorlegt. In
MehrLohnsteuer-Zeitraum wechseln
Lohnsteuer-Zeitraum wechseln Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1683 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Von Voranmeldezeitraum»monatlich«3.2. Von Voranmeldezeitraum»monatlich
Mehr