3.4.5 GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen

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1 Scheuermann, Praxishandbuch Brandschutz, 2016 Autor: Martin Titel: Praxishandbuch Brandschutz Auflage: 2016 Abschnitt: 3 Rechtliche Grundlagen des Brandund Explosionsschutzes -> 3.4 Arbeitsschutz Herausgeber: Scheuermann Autor: Martin GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Gefährliche Stoffe und Gemische werden in verschiedenen Arbeitsprozessen weltweit eingesetzt und verwendet. Sei es ein lösungsmittelhaltiger Reiniger, ein Lack oder die Schwefelsäure in der Batterie. Erste Informationen über die Gefährlichkeit eines Stoffes oder eines Gemisches (Produkt) erhält der Anwender häufig aus der Kennzeichnung. Weitere Informationen sind gerade für industrielle Anwender den Sicherheitsdatenblättern zu entnehmen. Im weltweiten Warenverkehr erschwerten die von Land zu Land unterschiedlichen Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme den Handel. Zudem wollte die UN den Arbeitsund Gesundheitsschutz, der oftmals als wichtige Voraussetzung die Kennzeichnung hat, gerade in Ländern mit einem niedrigen Schutzlevel erhöhen. Auch manche Unterschiede zwischen transportrechtlicher und chemikalienrechtlicher Einstufung zum Beispiel bei entzündbaren Flüssigkeiten sollten in diesem Zug bereinigt werden ohne das Prinzip der unterschiedlichen Symbolik und Fokussierung auf schwere und akute Gefahren aufzugeben Einführung Nachdem von der UN die Vorlage des UN-GHS (GHS: Globally Harmonised System) erarbeitet wurde, sollten dann die einzelnen Mitgliedstaaten der UN dieses System in nationale Gesetze überführen. Innerhalb der Europäischen Union hat die EU hierzu eine unmittelbar in allen EU-Staaten geltende Verordnung erlassen. Diese CLP-Verordnung (CLP steht für Classification, Labelling and Packaging Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) wurde am als Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 veröffentlicht und ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten. Die bisherige europäische Stoffrichtlinie 67/548/EWG sowie die Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG werden mit der CLP-Verordnung ab vollständig ersetzt. Für die Umstellung auf die neue Regelung sind lange Übergangsfristen vorgesehen. So ist das EU-GHS für Stoffe ab dem 1. Dezember 2010 verbindlich anzuwenden, für Gemische ab dem 1. Juni Zusätzlich gibt es jeweils eine zweijährige Frist zum Abverkauf von bereits in Verkehr gebrachter Ware, die noch vor Ablauf des Stichtages mit dem alten System eingestuft und gekennzeichnet wurde. Während Stoffe bereits jetzt nur noch nach CLP-Verordnung gekennzeichnet werden dürfen, können Zubereitungen daher noch bis zum legal im Handel nach altem Recht gekennzeichnet verkauft werden. In der Gefahrstoffverordnung werden allerdings die Bezüge auf die Richtlinien bis zum Außerkrafttreten beibehalten hier wird vorwiegend der Arbeitsschutz geregelt, und da möchte man unterschiedliche Regelungen für Stoffe und Gemische (die neue Bezeichnung für»zubereitungen«) im Sinne der Betriebe vermeiden. Im Gegensatz zu der Stoffrichtlinie 67/548/EWG bzw. der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG, die jeweils in nationales Recht umzusetzen waren, entfaltet die GHS-Verordnung 1272/2008 wie die REACH-Verordnung GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite >> 1907/2006 in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung. Bis Ende der Übergangsfristen ist daher ein Inverkehrbringen entweder mit der»alten«eu- oder mit der neuen GHS-Kennzeichnung möglich. Eine»Doppelkennzeichnung«mit beiden Kennzeichnungselementen ist jedoch zu keinem Zeitpunkt zulässig Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

2 Abb. 1: GHS Implementierung in der EU. Die EG-Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie), die rechtliche Basis für das bisher gültige Einstufungs- und Kennzeichnungssystem, werden zum 1. Juni 2015 aufgehoben. REACH und GHS Die zwei Säulen des europäischen Chemikalienrechts Das europäische Chemikalienrecht für das Inverkehrbringen wird nun von zwei Verordnungen zusammengefasst und neu geordnet. REACH-Verordnung regelt die Prüfpflichten für Alt- und Neustoffe, die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt, Zulassungen und Beschränkungen. Es gilt das Prinzip»Keine Daten kein Markt«. Viele Pflichten nach REACH insbesondere zu Prüfpflichten gelten erst ab einer Mengenschwelle von 1 Jahrestonne. CLP-Verordnung (EU-GHS) regelt Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (früher: Zubereitungen). Die Einstufung von Stoffen und Gemischen bedarf keiner neuen Prüfungen. Es genügen die in öffentlichen Quellen verfügbaren Informationen. Die Bestimmungen zur Einstufung und Kennzeichnung gelten unabhängig davon, in welcher Menge Stoffe und Gemische auf den europäischen Markt gebracht werden. Ausgenommen sind wie bisher Lebensmittel oder Futtermittel in Form von Fertigerzeugnissen, die für den Endverbraucher bestimmt sind GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 3 Ziel ist es, durch die Verwendung international vereinbarter Einstufungskriterien und einheitlicher Elemente für die Kennzeichnung den Umwelt- und Gesundheitsschutz in der gesamten Welt zu verbessern und Handelshemmnisse abzubauen. Allerdings werden einige Stoffe sowie etliche Gemische mit GHS strenger als bisher eingestuft. Elemente von CLP-Verordnung Das neue GHS-System enthält als Hauptelemente: Zur Einstufung: Gefahrenklassen, unterteilt in Gefahrenkategorien Zur Kennzeichnung: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

3 neue Gefahrenpiktogramme, mit teilweise neuen Symbolen Signalwörter (Gefahr oder Achtung) Gefahrenhinweise, so genannte H-Sätze (Hazard Statements) Sicherheitshinweise, so genannte P-Sätze (Precautionary Statements) Neue Piktogramme, neue Einstufungsregeln GHS führt neue Gefahrenpiktogramme ein: Auf der Spitze stehende rot umrandete Quadrate mit schwarzem Gefahrensymbol auf weißem Grund lösen die bisherigen orangefarbenen Vierecke mit Kennbuchstabe (z.b. F) und Gefahrenbezeichnung (z.b. Leichtentzündlich) ab. Innerhalb des Quadrats werden durch Symbole die Hauptgefahren dargestellt. Die bisher verwendeten orangefarbenen Rechtecke mit schwarzen Symbolen wird es nicht mehr geben. In Abbildung 2 sind die neuen Gefahrenpiktogramme mit ihren Bezeichnungen dargestellt. Zusätzlich zu den Piktogrammen gibt es ein neues Element der Kennzeichnung: zur Beschreibung des potenziellen Gefährdungsgrads wird auf dem Etikett entweder das Signalwort»Gefahr«(schwerwiegende Gefahren) oder»achtung«genannt. Des Weiteren ersetzen Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) die jetzigen R- und S-Sätze GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

4 Abb. 2: Piktogramme nach GHS. Die neuen Gefahrenpiktogramme sind rot umrandete auf die Spitze gestellte Quadrate mit schwarzem Symbol auf weißem Grund. Innerhalb des Quadrats werden durch Symbole die Hauptgefahren dargestellt. Einstufung: Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien Der wesentliche Unterschied des Systems sind jedoch nicht die teilweise unterschiedlich aussehenden Symbole: gravierender sind die Unterschiede in den Regelungen zur Einstufung. Diese geänderten Regelungen führen dann in etlichen Fällen auch zu einer völlig anderen Kennzeichnung. Bisher waren Stoffe und Gemische 15 Gefährlichkeitsmerkmalen zugeordnet. GHS stuft Stoffe und Gemische in Gefahrenklassen ein, die die Art der Gefahr nennen. In der EU gibt es künftig 16 Gefahrenklassen GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

5 für physikalische Gefahren (z.b.»gase unter Druck«,»Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische«und»Selbst-erhitzungsfähige Stoffe und Gemische«), zehn für Gesundheitsgefahren (z.b.»hautätzende Wirkung«,»Akute Toxizität«) und zwei für Umweltgefahren (»Gewässergefährdend«und»Die Ozonschicht schädigend«). Manche dieser Gefahrenklassen haben noch weitere Unterteilungen (z.b. wird bei der»akuten Toxizität«zwischen dermal, oral und inhalativ unterschieden; bei der Gewässergefährdung wird zwischen»akut«und»chronisch«differenziert). Jede Gefahrenklasse ist noch einmal in ein bis sieben Kategorien unterteilt. Damit sind Abstufungen innerhalb einer Gefahrenklasse möglich. Beispiel: Die Gefahrenklasse»Entzündbare Flüssigkeiten«ist abgestuft nach Flammpunkten in die Kategorien 1, 2 und 3 eingeteilt, wobei die kleinste Zahl jeweils die schwerste Ausprägung der Gefahr bezeichnet. EG-Richtlinien Änderungen durch GHS GHS-Verordnung 15 Gefährlichkeitsmerkmale -> 28 Gefahrenklassen mit Unterteilung in Kategorien 7 Gefahrensymbole (schwarze Symbole auf orangefarbenem Grund) -> 9 Gefahrenpiktogramme (rot umrandete Raute mit schwarzem Symbol auf weißem Grund) Gefahrenbezeichnung -> Signalwörter»Gefahr«oder»Achtung«R-Sätze -> H-Sätze (Gefahrenhinweise); Liste in GHS-Verordnung, Anhang III S-Sätze -> P-Sätze (Sicherheitshinweise); Liste in GHS-Verordnung, Anhang IV Einstufungskriterien nach Stoffrichtlinie 67/548/EWG und Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG -> Einstufungskriterien nach GHS-VO EG/1272/2008 Verschiebungen und Verschärfungen Die GHS-Systematik mit den Gefahrenklassen und Kategorien erfordert andere Einstufungskriterien als die bisherige Einstufung. Das kann Verschiebungen oder Verschärfungen zur Folge haben. Beispiel: In der GHS-Gefahrenklasse»Akute Toxizität«werden einige Stoffe mit dem Totenkopf gekennzeichnet, die zurzeit als gesundheitsschädlich gekennzeichnet (Andreaskreuz) sind. Verschärfungen ergeben sich auch bei der Einstufung von Gemischen mit ätzenden oder reizenden Eigenschaften, denn ein Großteil der eingesetzten Reinigungs- und Desinfektionsmittel enthält ätzende oder reizende GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 6 Bestandteile. Die Konzentrationsgrenzen zur Einstufung sinken um den Faktor 1/2 bis 1/5. Dadurch müssen künftig deutlich mehr Gemische mit den Gefahrenpiktogrammen»Ausrufezeichen«oder»Ätzwirkung«gekennzeichnet werden. Neu sind unter anderem die Gefahrenklassen wie»gase unter Druck«(mit einem eigenen neuen Symbol),»Korrosiv gegenüber Metallen«oder»Pyrophore Flüssigkeit«oder»Pyrophorer Feststoff«. Ebenfalls neue Gefahrenklassen sind die»spezifische Zielorgantoxizität bei einmaliger Exposition«und die»spezifische Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

6 Zielorgantoxizität bei wiederholter Exposition«, die das gleiche Symbol»Gesundheitsgefahr«erhalten, das auch für die Gefahrenklassen Karzinogenität, Mutagenität und Reproduktionstoxizität (das sind krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe) gilt. Das Andreaskreuz wird prinzipiell durch das Piktogramm»Ausrufezeichen«ersetzt, je nach Einstufung kann auch das Piktogramm»Gesundheitsgefahr«,»Ätzwirkung«oder gar»totenkopf mit gekreuzten Knochen«zutreffen. Tab. 1: Gefahrenklassen für die physikalischen Gefahren mit ihren Unterklassen/Kategorien/Typen Kapitel im Anhang I der CLP-Verordnung Bezeichnung der Gefahrenklassen 2.1 Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Unterklassen/Kategorien/Typen 2.2 Entzündbare Gase Kategorie 1 bis Aerosole Kategorie 1 bis Oxidierende Gase Kategorie 1 Unterklassen instabil, explosiv sowie 1.1 bis Gase unter Druck Kategorien verflüssigt, verdichtet, gelöst, tiefkalt verflüssigt 2.6 Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 1 bis Entzündbare Feststoffe Kategorie 1 bis Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische Typ A bis Typ G 2.9 Pyrophore Flüssigkeiten Kategorie Pyrophore Feststoffe Kategorie Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische 2.12 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Kategorie 1 bis 2 Kategorie 1 bis Oxidierende Flüssigkeiten Kategorie 1 bis Oxidierende Feststoffe Kategorie 1 bis Organische Peroxide Typ A bis Typ G 2.16 Korrosiv gegenüber Metallen Kategorie GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 7 Die Tabelle 1 enthält die Gefahrenklassen mit ihrer Einteilung für die physikalischen Gefahren. Die entzündlichen Flüssigkeiten werden jetzt als entzündbare Flüssigkeiten bezeichnet. Das Flammpunktkriterium von ehemals 21 C für die Unterscheidung zwischen leichtentzündlichen und entzündlichen Flüssigkeiten wird auf 23 C angehoben und damit den ADR-Richtlinien angepasst. Die Folge ist eine geringfügige Verschiebung von bisher als entzündlich gekennzeichneten Flüssigkeiten zu den leicht entzündbaren hin. Zusätzlich gibt es für viele Stoffe und Gemische eine optische Verschärfung: wurde das Flammensymbol im alten Recht nur für Hochentzündliche und Leichtentzündliche Stoffe vergeben, so erhalten jetzt auch Stoffe und Gemische bis zu einem Flammpunkt von 60 C das Piktogramm»Flamme«. Die Einstufungsgrenzen (alt neu) sind in Tabelle 2 zusammengestellt. Tab. 2: Gefahrenklassen für physikalische Gefahren Einstufungsgrenzen für entzündbare Flüssigkeiten (Gefahrenklasse 6) Alte Bezeichnung Gefahrenmerkmal Siedepunkt Flammpunkt Neue Bezeichnung Entzündbare bisher neu Flüssigkeiten Hochentzündlich 35 C < 0 C < 23 C Kategorie 1 Leichtentzündlich > 35 C < 21 C < 23 C Kategorie 2 Entzündlich C C Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de, Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar

7 Kategorie Flüssigkeit und Dampf 3 entzündbar Tab. 3: Einstufungsgrenzen für die Gefahrenklasse akute Toxizität, oral und dermal Neue Grenzen Kategorie 1 tödlich Kategorie 2 tödlich Kategorie 3 giftig LD 50 oral mg/kg 5 > 5 bis 50 > 50 bis 300 LD 50 dermal mg/kg 50 > 50 bis 200 > 200 bis Kategorie 4 gesundheitsschädlich > 300 bis > bis Alte Grenzen sehr giftig giftig gesundheitsschädlich LD 50 oral mg/kg 25 > 25 bis 200 > 200 bis LD 50 dermal mg/kg 50 > 50 bis > 400 bis GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 8 Für die Unterscheidung gesundheitsschädlicher Stoffe werden für die Gefahrenklasse»Akute Toxizität«vier Kategorien ausgewiesen. Allerdings wird es durch Anhebung der Einstufungsgrenzen der»letalen Dosis«(LD 50 ) zu mehr Stoffen kommen, die als giftig zu kennzeichnen sind. Die»letale Dosis«ist ein Schwellenwert für die Giftigkeit einer Substanz im Körper. Je nach Aufnahmeweg existieren unterschiedliche LD 50 -Grenzen zur Einstufung. Die Tabelle 3 verdeutlicht diesen Zusammenhang. Vereinfachungen und Hilfen Harmonisierte, per Rechtsakt verbindliche Einstufungen (früherer Begriff: Legaleinstufungen) und Kennzeichnungen soll es künftig nur noch für bestimmte Stoffe geben: in der Regel für krebserzeugende, erbgutverändernde und reproduktionstoxische Stoffe sowie Inhalationsallergene. Allerdings wurde die Stoffliste des früheren Anhangs I der EU-Stoffrichtlinie nach GHS übertragen und wird dort als Anhang VI geführt. Dabei wurden die früheren Einstufungen grundsätzlich in GHS übersetzt. Bei der akuten Toxizität wurde aufgrund der Verschiebungen eine Umwandlung in Mindesteinstufungen gewählt. Mindesteinstufung bedeutet, dass der Hersteller bei Vorliegen der konkreten LD 50 -Werte prüfen muss, ob die Mindesteinstufung ausreicht oder eine schärfere Einstufung erforderlich ist. Außerdem wurde der rechtliche Status des Anhangs geändert: während früher die Einstufung und Kennzeichnung exakt übernommen werden mussten und auch keine weiteren Einstufungen ergänzt werden durften, ist der heutige Eintrag nur noch eine Angabe der Einstufung der dort genannten Gefahrenklassen. Alle nicht genannten Gefahrenklassen sind vom Hersteller anhand der vorliegenden Daten zu prüfen und gegebenfalls zu ergänzen. Die Einstufung aller weiteren auf dem Markt verfügbaren Chemikalien führt der Lieferant wie bisher selbst durch. Neu ist, dass er diese Einstufung an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) melden muss. Die ECHA nimmt alle gemeldeten Einstufungen in einem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis auf und veröffentlicht sie unkommentiert im Internet. So findet man inzwischen dort für einen Stoff zahlreiche unterschiedliche, teilweise auch in sich widersprüchliche Einstufungen. Die Registrierpflicht nach REACH (siehe oben) wird hier bis Mitte 2018 zu einer deutlichen Bereinigung dieser Liste beitragen. Eine vereinfachte Umwandlungstabelle im Anhang VII der GHS-Verordnung vollzieht die Umwandlung der Einstufungen nach altem und neuem Recht nach. Auch hier können eventuelle Verschiebungen aufgrund veränderter Einstufungskriterien nicht berücksichtigt werden. Zudem ist nicht für jeden R-Satz eine Umwandlung möglich. Ein elektronischer Umwandlungsrechner der BG RCI ermöglicht die komfortable Anwendung der Umwandlungstabelle. Dieser Rechner (GHS-Konverter) ist im Gefahrstoffinformationssystem GisChem unter bzw. www. ghs-konverter.de zu finden Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

8 3.4.5 GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite Aufbau der CLP Verordnung CLP oder die CLP-Verordnung ist die Kurzbezeichnung für die»verordnung (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006«, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 31. Dezember 2008 (ABl. L353 vom ). CLP steht für die englischsprachigen Begriffe»classification, labelling and packaging«(entsprechend Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung). Diese Verordnung wurde zwischenzeitlich schon fünfmal inhaltlich geändert sowie darüber hinaus korrigiert. Der Geltungsbereich der CLP-Verordnung ist nahezu identisch mit dem der Stoffrichtlinie 67/548/EWG und der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG. Die CLP-Verordnung legt fest, welche Einstufungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten Lieferanten vor dem Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen zu erfüllen haben, nach welchen Kriterien Stoffe und Gemische einzustufen sind, wie Stoffe und Gemische, die die Kriterien der Einstufung erfüllen, zu verpacken und zu kennzeichnen sind und für welche Gemische gesonderte Kennzeichnungen vorgesehen sind. Die CLP-Verordnung umfasst 62 Artikel in sieben Titeln, die durch sieben Anhänge ergänzt werden. Sie ist wie folgt gegliedert: Tab. 4: Struktur der GHS-Verordnung Titel 1 Art. 1 bis 4 Allgemeines Titel II Art. 5 bis 16 Gefahreneinstufung Titel III Art. 17 bis 34 Gefahrenkommunikation durch Kennzeichnung Titel IV Art. 35 Verpackung Titel V Art. 36 bis 42 Harmonisierung der Einstufung u. Kennzeichnung [ ] Titel VI Art. 43 bis 47 Zuständige Behörden und Durchsetzung Titel VII Art. 48 bis 62 Allgemeine und Schlussvorschriften GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 10 Anhang I Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen Anhang II Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung und Verpackung bestimmter Stoffe und Gemische Anhang III Liste der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente Anhang IV Liste der Sicherheitshinweise Anhang V Gefahrenpiktogramme Anhang VI Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung [ ] Anhang Tabelle für die Umwandlung einer Einstufung [ ] VII Was ist neu? Die CLP-Verordnung führt im Wesentlichen folgende Neuerungen ein: Tab. 5: EG-Richtlinien vs. GHS-Verordnung EG-Richtlinien GHS-Verordnung Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

9 15 Gefährlichkeitsmerkmale 28 Gefahrenklassen mit Unterteilung in Kategorien 7 Gefahrensymbole 9 Gefahrenpiktogramme Schwarze Symbole auf orangefarbenem Grund Rot umrandetes, auf die Spitze gestelltes Quadrat mit schwarzem Symbol auf weißem Grund Gefahrenbezeichnung Signalwörter»Gefahr«oder»Achtung«R-Sätze S-Sätze H-Sätze (Gefahrenhinweise) P-Sätze (Sicherheitshinweise) Einstufungskriterien nach Stoffrichtlinie 67/548/EWG Einstufungskriterien nach GHS-VO EG/1272/2008 und Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG Nach der CLP-Verordnung wird der Begriff»Zubereitung«durch den Begriff»Gemisch«ersetzt GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 11 Gefahrenklassen Aus den bekannten 15 Gefährlichkeitsmerkmalen werden 28 Gefahrenklassen, die in Kategorien unterteilt sind. Die hohe Anzahl an Gefahrenklassen ergibt sich durch die Übernahme von Gefahrenklassen zu physikalischen Gefahren aus dem Beförderungsrecht. Zusätzlich werden für einige Gesundheits- und Umweltgefahren, die nach den EG-Richtlinien an den R-Sätzen zu erkennen waren, eigene Gefahrenklassen eingeführt. Neue Gefahrenklassen sind zum Beispiel: Aspirationsgefahr Spezifische Zielorgantoxizität (Specific Target Organ Toxicity STOT) bei einmaliger Exposition bzw. bei wiederholter Exposition Unterscheidung zwischen akuter und chronischer Wirkung auf Wasserorganismen korrosiv gegenüber Metallen Gase unter Druck stärkere Differenzierung bei physikalisch-chemischen Gefahren (in Anlehnung an die Gefahrenklassen aus dem Beförderungsrecht für Gefahrgüter); Beispiel: Bei einem nach EG-Richtlinien entzündlichen Stoff muss nach GHS in entzündbaren Feststoff, Flüssigkeit, Gas oder Aerosol unterschieden werden. Bei den physikalischen Gefahren gibt es 16 Gefahrenklassen. Die hohe Anzahl von Gefahrenklassen ergibt sich unter anderem dadurch, dass es bei entzündbaren und oxidierenden Stoffen jeweils für Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe eigene Gefahrenklassen gibt. Hintergrund ist die Angleichung an die Gefahrenklassen im Beförderungsrecht. Einige Gefahrenklassen wurden neu aus dem Beförderungsrecht übernommen: Aerosole Gase unter Druck selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische und Stoffe und Gemische, die korrosiv gegenüber Metallen sind Bei den Gesundheitsgefahren gibt es zehn Gefahrenklassen. Für Stoffe mit»aspirationsgefahr«gibt es eine eigene Gefahrenklasse (vormals R 65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen). Neu sind auch die Gefahrenklassen zur spezifischen Zielorgantoxizität (Abk.: STOT, engl.: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

10 specific target organ toxicity). Hier soll angegeben werden, welche Organe geschädigt werden können und auf welchen Expositionswegen (dermal, inhalativ oder oral). Zusätzlich wird zwischen Schädigungen bei einmaliger Exposition und Schädigungen bei wiederholter Exposition unterschieden GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 12 Bei den Umweltgefahren gibt es die Gefahrenklasse»Gewässergefährdend«, die in akute und langfristige Wirkungen differenziert ist. Eine zusätzliche Gefahrenklasse ist»die Ozonschicht schädigend«, die erst nach Einführung der CLP-Verordnung auch von der UN ins internationale GHS-System aufgenommen wurde. Tab. 6: Auflistung der Gefahrenklassen Nr. Gefahrenklasse Physikalische Gefahren 2.1 Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff 2.2 Entzündbare Gase 2.3 Aerosole 2.4 Oxidierende Gase 2.5 Gase unter Druck 2.6 Entzündbare Flüssigkeiten 2.7 Entzündbare Feststoffe 2.8 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische 2.9 Pyrophore Flüssigkeiten 2.10 Pyrophore Feststoffe 2.11 Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische 2.12 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 2.13 Oxidierende Flüssigkeiten 2.14 Oxidierende Feststoffe 2.15 Organische Peroxide 2.16 Korrosiv gegenüber Metallen Gesundheitsgefahren 3.1 Akute Toxizität 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 3.3 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 3.4 Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut 3.5 Keimzellmutagenität 3.6 Karzinogenität 3.7 Reproduktionstoxizität 3.8 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) 3.9 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) 3.10 Aspirationsgefahr Umweltgefahren 4.1 Gewässergefährdend Weitere Gefahren 5.1 Die Ozonschicht schädigend GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 13 Piktogramme Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

11 Die neuen Piktogramme sind rot umrandete, auf der Spitze stehende weiße Quadrate mit einem schwarzen Symbol. Sie sind in Anhang V der CLP-Verordnung aufgeführt. Jedes Piktogramm hat eine Nummer und eine Bezeichnung für das schwarze Symbol. Die folgende Tabelle zeigt die neuen GHS-Piktogramme und stellt die optisch entsprechenden Gefahrensymbole der Stoffrichtlinie gegenüber, die jedoch teilweise eine deutlich abweichende Bedeutung haben. Tab. 7: GHS-Piktogramme vs. Gefahrensymbole der Stoffrichtlinie Nummer Symbol Piktogramm Gefahrensymbol nach 67/548/EWG mit zum Teil deutlich abweichender Bedeutung GHS01 Explodierende Bombe GHS02 Flamme GHS03 Flamme über einem Kreis GHS04 Gasflasche Keine Entsprechung GHS05 Ätzwirkung GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 14 GHS07 Ausrufezeichen Keine Entsprechung GHS08 Gesundheitsgefahr Keine Entsprechung Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

12 GHS09 Umwelt Wie werden die GHS-Piktogramme zugeordnet? Hierzu geben die einzelnen Kapitel im Anhang I der CLP-Verordnung Auskunft. Dort kann man aus der Einstufung die Kennzeichnung ermitteln. So werden innerhalb einer Gefahrenklasse den verschiedenen Kategorien zum Teil unterschiedliche Piktogramme zugeordnet. Beispiel: Gefahrenklasse»Akute«Toxizität«Einstufung Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Piktogramm Den Kategorien 1 bis 3 ist dasselbe Piktogramm mit dem Totenkopf, der Kategorie 4 die»schwächste«kategorie das Piktogramm mit dem Ausrufezeichen zugeordnet. Umgekehrt kann ein und dasselbe Piktogramm innerhalb verschiedener Gefahrenklassen jeweils bestimmten Kategorien zugeordnet sein. So ist das Piktogramm mit dem Ausrufezeichen nicht nur»akuter Toxizität, Kategorie 4«zugeordnet, sondern unter anderem auch der»ätz-/reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2« GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 15 In der CLP-Verordnung in Anhang V ist für jedes Piktogramm die Zuordnung zu Gefahrenklassen mit Kategorien angegeben. Signalwörter Nach der CLP-Verordnung werden den Gefahrenkategorien die Signalwörter»Gefahr«oder»Achtung«zugeordnet. Gefahrenhinweise Zusätzlich zum Piktogramm und dem Signalwort sieht das GHS-System für jede Kategorie einen Gefahrenhinweis vor. Die Gefahrenhinweise werden auch als H-Sätze (engl.: Hazard Statements) bezeichnet. Sie sind mit den R-Sätzen der geltenden Richtlinien vergleichbar. Die H-Sätze sind in Anhang III der CLP-Verordnung in allen EU-Amtssprachen aufgeführt. Der Wortlaut in den jeweiligen Sprachen ist rechtsverbindlich. Die H-Sätze werden wie folgt nummeriert: Die erste Ziffer ist eine Schlüsselziffer. Die zweite und dritte Ziffer bezeichnen eine laufende Nummer Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

13 Zusätzlich gibt es EUH-Sätze, die im UN-GHS nicht vorkommen, aber in das europäische GHS aufgenommen wurden. Beispiele: Physikalische Gefahr: H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar Gesundheitsgefahr: H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt Umweltgefahr: H400 Sehr giftig für Wasserorganismen Ergänzende Kennzeichnungselemente in EU-GHS: EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 16 Auf den Etiketten müssen die Texte der H- und P-Sätze ausgeschrieben sein. Die Nummern müssen nicht angegeben werden, es empfiehlt sich aber, sich die Codierung einzuprägen und die Nummern z.b. für das Gefahrstoffverzeichnis zu verwenden. Die Liste der Gefahrenhinweise ist in den folgenden Tabellen wiedergegeben: Tab. 8: Gefahrenhinweise (H-Sätze) nach GHS Die erste Ziffer eines H-Satzes bedeutet: 2 = physikalische Gefahren, 3 = Gesundheitsgefahren, 4 = Umweltgefahren (1 nicht vergeben) Gefahrenhinweise für physikalische Gefahren H200 H201 H202 H203 H204 H205 H220 H221 H222 H223 H224 H225 H226 Instabil, explosiv. Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. Extrem entzündbares Gas. Entzündbares Gas. Extrem entzündbares Aerosol. Entzündbares Aerosol. Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Flüssigkeit und Dampf entzündbar Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

14 H228 H229 H230 H231 H240 H241 H242 H250 H251 H252 H260 H261 H270 H271 H272 H280 H281 H290 Entzündbarer Feststoff. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung explodieren. Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. Erwärmung kann Explosion verursachen. Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. Erwärmung kann Brand verursachen. Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. Selbsterhitzungsfähig, kann in Brand geraten. In großen Mengen selbsterhitzungsfähig, kann in Brand geraten. In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 17 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. Kann Brand verstärken, Oxidationsmittel. Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. Enthält tiefkaltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -Verletzungen verursachen. Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren H300 H301 H302 H304 H310 H311 H312 H314 H315 H317 H318 H319 H330 H331 H332 H334 H335 H336 H340 H341 H350 H351 Lebensgefahr bei Verschlucken. Giftig bei Verschlucken. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Lebensgefahr bei Hautkontakt. Giftig bei Hautkontakt. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenreizung. Lebensgefahr bei Einatmen. Giftig bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht) Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

15 H360 H361 H362 H370 H371 H372 H373 H300+ H310 H300+ H330 H310+ H330 H300+ H310+ H330 H301 + H311 H301 + H331 H311 + H331 H301 + H311 + H331 H302+ H312 H302+ H332 H312+ H332 H302+ H312+ H GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 18 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinen Expositionsweg besteht). Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. Lebensgefahr bei Verschlucken oder Einatmen. Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. Giftig bei Verschlucken oder Hautkontakt. Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 19 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. Gefahrenhinweise für Umweltgefahren H400 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

16 H411 H412 H413 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. H420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. Einige R-Sätze und weitere Kennzeichnungselemente, die vom GHS-System der UN nicht erfasst sind, wurden in europäische H-Sätze (EUH-Sätze) überführt, um das Schutzniveau der EU zu erhalten. Sie führen nicht zu einer Einstufung in eine Gefahrenklasse und stehen deshalb nur im Unterabschnitt»Kennzeichnung«des Abschnitts 2 des Sicherheitsdatenblatts. Sie sind nämlich innerhalb der EU verpflichtender Bestandteil der Kennzeichnung. Ergänzende Gefahrenmerkmale Physikalische Eigenschaften EUH 001 In trockenem Zustand explosiv. EUH 014 Reagiert heftig mit Wasser. EUH 018 Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf-Luft-Gemische bilden. EUH 019 Kann explosionsfähige Peroxide bilden. EUH 044 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. Gesundheitsgefährdende Eigenschaften EUH 029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. EUH 031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. EUH 032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. EUH 066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Alter R-Satz EUH 070 Giftig bei Berührung mit den Augen. R39 41 EUH 071 Wirkt ätzend auf die Atemwege GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 20 Informationen über bestimmte Stoffe und Gemische EUH 201 EUH 201A EUH 202 EUH 203 EUH 204 EUH 205 EUH 206 EUH 207 EUH 208 EUH 209/ EUH 209A Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von Kindern gekaut oder gelutscht werden könnten. Achtung! Enthält Blei. Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Enthält Chrom (VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können. Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche Dämpfe. Hinweise des Herstellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten. Enthält <Name des sensibilisierenden Stoffes>. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden. Kann bei Verwendung entzündbar werden. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de, R1 R14 R18 R19 R44 R29 R31 R32 R66

17 EUH 210 EUH Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 401 Sicherheitshinweise Zusätzlich zu Piktogramm, Signalwort und Gefahrenhinweisen sieht das GHS-System für jede Kategorie Sicherheitshinweise vor. Die Sicherheitshinweise werden auch als P-Sätze (engl.: Precautionary Statements) bezeichnet. Sie sind mit den S-Sätzen der früheren Richtlinien vergleichbar. Die P-Sätze sind in Anhang IV der CLP-Verordnung in den EU-Amtssprachen aufgeführt. Die P-Sätze werden wie folgt nummeriert: Die erste Ziffer eines ist eine Schlüsselziffer. Sie bedeutet: 1 Allgemeines, 2 Prävention, 3 Reaktion, 4 Lagerung, 5 Entsorgung. Die zweite und dritte Ziffer bezeichnen eine laufende Nummer GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 21 Beispiele: 1 Allgemein: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (Anm.: Die P-Sätze zu»1 Allgemeines«sind für Verbraucherprodukte bestimmt.) 2 Prävention: P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. 3 Reaktion: P302 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: P306 BEI KONTAMINIERTER KLEIDUNG: P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. (Anm.: P-Sätze wie P302 oder P306 werden von weiteren P-Sätzen ergänzt.) 4 Lagerung: P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen. 5 Entsorgung: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

18 P501 Inhalt/Behälter zuführen. Beispiel für eine Kombination von P-Sätzen: P403 + P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Auf den Etiketten müssen die Texte der H- und P-Sätze ausgeschrieben sein. Die Nummern müssen nicht angegeben werden. Die Liste der Sicherheitshinweise ist in der folgenden Tabelle wiedergegeben: GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 22 Tab. 9: Sicherheitshinweise (P-Sätze) nach GHS Sicherheitshinweise Allgemeines P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Sicherheitshinweise Prävention P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P220 Von Kleidung/ /brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren. P221 Mischen mit brennbaren Stoffen/ unbedingt verhindern. P222 Kontakt mit Luft nicht zulassen. P223 Keinen Kontakt mit Wasser zulassen. P230 Feucht halten mit P231 Unter inertem Gas handhaben. P232 Vor Feuchtigkeit schützen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren. P235 Kühl halten. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. P241 Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung/ verwenden. P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. P244 Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten. P250 Nicht schleifen/stoßen/ /reiben. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P263 Kontakt während der Schwangerschaft/und der Stillzeit vermeiden. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

19 P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P282 Schutzhandschuhe/Gesichtsschild/Augenschutz mit Kälteisolierung tragen GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 23 P283 Schwer entflammbare/flammhemmende Kleidung tragen. P284 (Bei unzureichender Belüftung) Atemschutz tragen. Sicherheitshinweise Reaktion P301 BEI VERSCHLUCKEN: P302 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: P303 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): P304 BEI EINATMEN: P305 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: P306 BEI KONTAMINIERTER KLEIDUNG: P308 BEI Exposition oder falls betroffen: P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/ anrufen. P311 GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/ anrufen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/ anrufen. P313 Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P330 Mund ausspülen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P332 Bei Hautreizung: P333 Bei Hautreizung oder -ausschlag: P334 In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen. P335 Lose Partikel von der Haut abbürsten. P336 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. P337 Bei anhaltender Augenreizung: P338 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P340 Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P342 Bei Symptomen der Atemwege: P351 Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. P352 Mit viel Wasser/ waschen. P353 Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P360 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 24 P370 Bei BRAND: P371 Bei Großbrand und großen Mengen: P372 Explosionsgefahr bei Brand. P373 KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/ Erzeugnisse erreicht. P374 Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

20 P375 Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. P376 Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. P377 Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. P378 zum Löschen verwenden. P380 Umgebung räumen. P381 Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. Sicherheitshinweise Lagerung P401 aufbewahren. P402 An einem trockenen Ort aufbewahren. P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P404 In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P406 In korrosionsbeständigem/ Behälter mit korrosionsfester Auskleidung aufbewahren. P407 Luftspalt zwischen Stapeln/Paletten lassen. P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen. P411 Bei Temperaturen nicht über C aufbewahren. P412 Nicht Temperaturen über 50 C aussetzen. P413 Schüttgut in Mengen von mehr als kg bei Temperaturen von nicht mehr als C aufbewahren. P420 Von anderen Materialien entfernt aufbewahren. P422 Inhalt in/unter aufbewahren. Sicherheitshinweise Entsorgung P501 Inhalt/Behälter zuführen. P502 Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/ Lieferanten erfragen. Anmerkungen: Einige P-Sätze müssen angepasst bzw. ergänzt werden (Hinweis hierzu:» «oder»/«). Kombinierte P-Sätze sind hier nicht aufgeführt GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 25 Die Einstufung in die einzelnen Gefahrenklassen und -kategorien ist ein komplexer Vorgang. Zudem enthält die GHS-Verordnung zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen. Die folgende Darstellung kann daher lediglich einen systematischen Überblick über wesentliche Inhalte geben. Im konkreten Einzelfall ist es unumgänglich, die detaillierten Vorgaben des Anhangs Ziffer I der GHS-Verordnung zu beachten. Für jede Gefahrenklasse wird die Unterteilung in ihre Gefahrenkategorien angegeben. Damit Art und Schweregrad der einzelnen Gefährdungen schnell zu erkennen sind, werden Gefahrenpiktogramme, Signalwörter und Gefahrenhinweise mit angegeben. Die zugehörigen P-Sätze sind dem Anhang I der CLP-Verordnung direkt zu entnehmen. Tab. 10: GHS die neuen Gefahrenklassen 2 Physikalische Gefahren Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweise 2.1 Explosive Stoffe oder Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Instabil, explosiv Gefahr H200 Instabil, explosiv. Unterklasse 1.1 Gefahr H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. Unterklasse 1.2 Gefahr H202 Explosiv, große Gefahr durch Splitter, Sprengund Wurfstücke. Unterklasse 1.3 Gefahr H203 Explosiv, Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

21 2.2 Entzündbare Gase (einschließlich chemisch instabile Gase) Wurfstücke. Unterklasse 1.4 Achtung H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Unterklasse 1.5 Kein Piktogramm Gefahr H205 Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. Unterklasse 1.6 Kein Piktogramm Kein Signalwort Kein Gefahrenhinweis. Kategorie 1 Gefahr H220 Extrem entzündbares Gas. 2.3 Aerosole 2.4 Oxidierende Gase Kategorie 2 Kein Piktogramm Achtung H221 Entzündbares Gas. Chemisch instabiles Gas Kategorie A Chemisch instabiles Gas Kategorie B Kein zusätzliches Piktogramm Kein zusätzliches Piktogramm Kein zusätzliches Signalwort Kein zusätzliches Signalwort H230 Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. H231 Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 26 Kategorie 1 Gefahr H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Kategorie 2 Achtung H223 Entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Kategorie 3 Kein Piktogramm Achtung H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Kategorie 1 Gefahr H270 Kann Brand verursachen oder verstärken, Oxidationsmittel. 2.5 Gase unter Druck verdichtetes Gas Achtung H280 Enthält Gas unter Druck, kann bei Erwärmung explodieren Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

22 2.6 Entzündbare Flüssigkeiten 2.7 Entzündbare Feststoffe 2.8 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische 2.8 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Fortsetzung) verflüssigtes Gas Achtung H280 Enthält Gas unter Druck, kann bei Erwärmung explodieren. tiefgekühlt verflüssigtes Gas Achtung H281 Enthält tiefkaltes Gas, kann Kälteverbrennungen oder -Verletzungen verursachen. gelöstes Gas Achtung H280 Enthält Gas unter Druck, kann bei Erwärmung explodieren. Kategorie 1 Gefahr H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. Kategorie 2 Gefahr H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Kategorie 3 Achtung H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kategorie 1 Gefahr H228 Entzündbarer Feststoff. Kategorie 2 Achtung H228 Entzündbarer Feststoff. Typ A Gefahr H240 Erwärmung kann Explosion verursachen GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 27 Typ B Gefahr H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. Typ C und D Gefahr H242 Erwärmung kann Brand verursachen. Typ E und F Achtung H242 Erwärmung kann Brand verursachen. 2.9 Pyrophore Flüssigkeiten 2.10 Pyrophore Feststoffe 2.11 Selbsterhitzungfähige Typ G Keine Kennzeichnungselemente Kategorie 1 Gefahr H250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. Kategorie 1 Gefahr H250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. Kategorie 1 Gefahr H251 Selbsterhitzungsfähig, kann in Brand geraten Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

23 Stoffe und Gemische Kategorie 2 Achtung H252 In großen Mengen selbsterhitzungsfähig, kann in Brand geraten Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 2.13 Oxidierende Flüssigkeiten 2.14 Oxidierenden Feststoffe 2.15 Organische Peroxide Kategorie 1 Gefahr H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. Kategorie 2 Gefahr H261 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. Kategorie 3 Achtung H261 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. Kategorie 1 Gefahr H271 Kann Brand oder Explosion verursachen, starkes Oxidationsmittel. Kategorie 2 Gefahr H272 Kann Brand verstärken, Oxidationsmittel. Kategorie 3 Achtung H272 Kann Brand verstärken, Oxidationsmittel. Kategorie 1 Gefahr H271 Kann Brand oder Explosion verursachen, starkes Oxidationsmittel. Kategorie 2 Gefahr H272 Kann Brand verstärken, Oxidationsmittel. Kategorie 3 Achtung H272 Kann Brand verstärken, Oxidationsmittel GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite 28 Typ A Gefahr H240 Erwärmung kann Explosion verursachen. Typ B Gefahr H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. Typ C & D Gefahr H242 Erwärmung kann Brand verursachen. Typ E & F Achtung H242 Erwärmung kann Brand verursachen Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

24 2.16 Korrosiv gegenüber Metallen Typ G Keine Kennzeichnungselemente Kategorie 1 Achtung H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. 2.1 Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (en) Hierunter fallen alle explosiven und pyrotechnischen Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die nach dem Gefahrgutsvorschriften als explosiv gelten, sowie Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die thermisch instabil oder generell zu empfindlich sind, um sie unter normalen Bedingungen zu verwenden oder zu transportieren. Die Einstufung und die anschließende Einordnung in eine Unterklasse erfolgen in einem sehr komplexen dreistufigen Verfahren anhand von Prüfergebnissen. Die entsprechenden Prüfmethoden sind im Teil I der UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter, Handbuch Prüfungen und Kriterien beschrieben. Wird die Prüfung in der verpackten Form durchgeführt und die Verpackung dann verändert, ist eine weitere Prüfung vorzunehmen, falls davon auszugehen ist, dass die Veränderung der Verpackung das Prüfergebnis beeinflusst GHS die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Grundlagen Seite Entzündbare Gase Gase, die bei 20 C und beim Standarddruck von 101,3 kpa im Gemisch mit Luft einen Explosionsbereich haben. Für die Einstufung gilt: Kategorie 1: Gase, die bei 20 C und beim Standarddruck von 101,3 kpa a) entzündbar sind, wenn sie im Gemisch mit Luft mit einem Volumenanteil von 13 % oder weniger vorliegen oder b) in Luft einen Explosionsbereich von mindestens 12 Prozentpunkten haben, unabhängig von der unteren Explosionsgrenze. Kategorie Nicht in Kategorie einfallende Gase, die im Gemisch mit Luft einen Explosionsbereich bei 20 C 2: und beim Standarddruck von 101,3 kpa aufweisen. Die Bestimmung der Entzündbarkeit (geprüft oder berechnet) erfolgt in nach ISO oder nach DIN Aerosole sind nicht als entzündbare Gase einzustufen. Ein entzündbares Gas, das auch chemisch instabil ist, ist anhand einer zusätzlichen Prüfmethode (analog dem Gefahrgutrecht) in eine der beiden Kategorien für instabile Gase zusätzlich einzustufen. Kategorie A: Entzündbare Gase, die bei 20 C und einem Standarddruck von 101,3 kpa chemisch instabil sind. Kategorie B: Entzündbare Gase, die bei mehr als 20 C und/oder einem Druck von mehr als 101,3 kpa chemisch instabil sind Wolters Kluwer Deutschland GmbH - arbeitssicherheit.de,

Anhang IV. Teil 2 der

Anhang IV. Teil 2 der Anhang IV Teil 2 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung

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