Gefährdungsermittlung - Gefahrstoffe Seite 1 9.4

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gefährdungsermittlung - Gefahrstoffe Seite 1 9.4"

Transkript

1 Seite Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen gemäß der 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Zahnarztpraxis Praxisadresse:.... Ort, Datum Unterschrift Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen vom schreibt im 6 eine Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person vor. Verfügt der Arbeitgeber selbst nicht über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich z. B. über die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt (BuS- Dienst der Landeszahnärztekammer Sachsen) beraten zu lassen. Die Gefährdungsbeurteilung ist lt. 6 Abs. 1 und 8 vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen, zu dokumentieren und danach bei maßgeblichen Änderungen oder in Abhängigkeit vom Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu aktualisieren. Die gesetzliche Grundlage dieser Verordnung ist das Arbeitsschutzgesetz. Ja/ Nein/ Trifft nicht zu 3-5 Gefahrstoffinformation 3 Gefährlichkeitsmerkmale z. B. explosionsgefährlich, entzündlich, sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, reizend, ätzend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd Es ist Aufgabe des Herstellers, einen Gefahrstoff als solches zu kennzeichnen, hinsichtlich der Gesundheitsschädigung einzustufen und ein Sicherheitsdatenblatt zu übermitteln. 4 Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung Zuordnung zu Gefährlichkeitsmerkmalen und Angaben zu Eigenschaften der Stoffe, Verpackung und Kennzeichnung als Gefahrstoff durch den Hertseller Für den Arbeitgeber bilden diese Informationen die Grundlage für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß dem folgenden 7. 5 Sicherheitsdatenblatt Übermittlung eines Sicherheitsdatenblattes durch den Hersteller Redaktionsschluss: 1. Juli (1) Landeszahnärztekammer Sachsen

2 Seite Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten 8-12 Schutzmaßnahmen 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Die vom Gefahrstoff ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten sind zu ermitteln, beurteilen und unabhängig von der Beschäftigtenzahl vor Aufnahme der Tätigkeit zu dokumentieren. Bei Tätigkeiten mit einer geringen Gefährdung ist keine detaillierte Beurteilung erforderlich. 8 Allgemeine Schutzmaßnahmen 9 Zusätzliche Schutzmaßnahmen 10 Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen 11 Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalischchemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen 12 Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxiden Ja/ Nein/ Trifft nicht zu Grundlage für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist die Erfassung der Gefährlichkeitsmerkmale sowie sonstiger gesundheitsgefährdender Eigenschaften (Hautresorption, R- oder H- und S- oder P- Sätze) für jeden verwendeten Gefahrstoff einzeln. Die Angaben sind entweder dem Sicherheitsdatenblatt oder der Verpackung zu entnehmen und in einem Gefahrstoffverzeichnis für ihre Praxis zu führen (siehe Anlage 1). Das Verzeichnis muss allen Beschäftigten und ihren Vertretern zugänglich sein. Allgemeine Schutzmaßnahmen bei geringer Gefährdung (siehe Anlage 2) Schutzmaßnahmen bei erhöhter Gefährdung ergänzend zu 8 (siehe Anlage 2) Schutzmaßnahmen bei Umgang mit genannten Gefahrstoffen der Kategorien 1 und 2 (siehe Anlage 3) Schutzmaßnahmen bei chemischphysikalischen und Brand- und Explosionsgefährdungen (siehe Anlage 3) Trifft in der Regel in der Zahnarztpraxis nicht zu, ist im Einzelfall jedoch zu beachten (siehe Anlage 3). Explosiosschutz Redaktionsschluss: 1. Juli (2) Landeszahnärztekammer Sachsen

3 Seite Betriebsstörungen Unfälle Notfälle 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten Der Arbeitgeber stellt sicher, dass Informationen über die Notfallmaßnahmen in Bezug auf die Gefahrstoffe zur Verfügung stehen. Den Beschäftigten muss eine schriftliche Betriebsanweisung zugänglich gemacht werden. Die Betriebsanweisung muss Informationen zu Bezeichnung und Kennzeichnung des Gefahrstoffes, Hygienevorschriften, Expositionsverhütungsmaßnahmen, Schutzkleidung beinhalten. Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens 1x jährlich anhand der Betriebsanweisung arbeitsplatzbezogen mündlich unterwiesen werden. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und vom Unterwiesenen schriftlich zu bestätigen. Eine arbeitsmedizinisch- toxikologische Beratung ist im Rahmen der Unterweisung durchzuführen. Dabei sind die Beschäftigten zu den Voraussetzungen zu informieren, unter denen Sie Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) haben. Informationen zu Notfallmaßnahmen sind dem Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen. Ja/ Nein/ Trifft nicht zu Es ist ratsam, die schriftliche Betriebsanweisung zum Gefahrstoff an dem Platz anzubringen, wo mit dem betreffenden Gefahrstoff umgegangen wird. Die Beschäftigten sind hinsichtlich der Gesundheitsgefahren 1x jährlich aufzuklären. Die Unterweisung muss dokumentiert werden. Die für die Zahnarztpraxis anzubietenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom definiert, die im Anhang Teil 1 Anlässe für Pflicht- und Angebotsuntersuchungen aufführt. Zur Durchführung einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung darf nur ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin beauftragt werden. ArbmedVV Redaktionsschluss: 1. Juli (3) Landeszahnärztekammer Sachsen

4 Seite Forderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbmedVV Anhang Teil 1 In der Gefahrstoffverordnung 14 wird auf die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge verwiesen, so dass an dieser Stelle die Forderungen der ArmedVV übernommen werden: Der Arbeitgeber hat die Untersuchung zu veranlassen wenn: 1. Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) bei Stoffen aus Anhang Teil 1 (1) 1. nicht eingehalten werden. 2. Stoffe aus Anhang Teil 1 (1) 1. hautresorptiv sind und eine Gefährdung durch Hautkontakt besteht. 3. Tätigkeiten entsprechend Anhang Teil 1 (1) 2. durchgeführt werden. Für diese Pflichtuntersuchungen ist vom Arbeitgeber eine Vorsorgekartei mit Angaben zur Gefahrstoffexposition und dem Untersuchungsergebnis in Bezug auf den Beschäftigten zu führen und bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufzubewahren. Danach ist sie dem Beschäftigten auszuhändigen und als Kopie in der Personalakte aufzubewahren. Für die Zahnarztpraxis relevante Tätigkeiten, bei denen für Beschäftigte eine arbeitsmedizinische Untersuchung veranlasst werden muss: Ja/ Nein/ Trifft nicht zu 1. Trifft in der Regel in der Zahnarztpraxis nicht zu. Im Zweifel muss eine Messung veranlasst werden (z. B. bei Umgang mit Gefahrstoffen im Praxislabor) 2. wenn die Einstufung des Gefahrstoffes eine Gefährdung der Haut durch Resorption oder direktem Hautkontakt ergibt Untersuchung nach G 24 Hauterkrankungen (z. B. Gefährdung durch Instrumentendesinfektionsmittel) 3. Feuchtarbeit von regelmäßig > 4h pro Tag (z. B. Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen) Untersuchung nach G 24 Hauterkrankungen Tätigkeiten mit Benutzung von Naturgummilatexhandschuhen mit mehr als 30 µg Protein pro Gramm im Handschuhmaterial Untersuchung nach G 24 Hauterkrankungen Die Teilnahme des Beschäftigten ist unabdingbare Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit. TRGS 401 TRGS 401 Redaktionsschluss: 1. Juli (4) Landeszahnärztekammer Sachsen

5 Seite Forderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbmedVV Anhang Teil 1 Der Arbeitgeber hat die Untersuchung anzubieten bei 1. allen Tätigkeiten mit Stoffen aus Anhang Teil 1 (1) den in Anhang Teil 1 (2) 2. genannten Tätigkeiten. Für die Zahnarztpraxis relevante Tätigkeiten, bei denen eine Untersuchung anzubieten ist: Ja/ Nein/ Trifft nicht zu 1. Umgang mit Quecksilber und anorganischen Quecksilberverbindungen Untersuchung nach G 9 Quecksilber 2. Feuchtarbeit von regelmäßig > 2h pro Tag (z. B. Tragen von flüssigkeitsundurchlässigen Handschuhen) Untersuchung nach G 24 Hauterkrankungen Beschäftigte sind nicht verpflichtet, an dieser Untersuchung teilzunehmen. TRGS 401 Redaktionsschluss: 1. Juli (5) Landeszahnärztekammer Sachsen

6 Seite Anlage 1: Gefahrstoffverzeichnis Gefahrstoff Arbeitsbereich (z. B. Desinfektion) Umgang tgl. in min wöchent. monatl. verbrauchte Menge pro Jahr direkter Hautkontakt bei hautresorptivem Stoff R- Satz (oder H- Satz) S- Satz (oder P- Satz) Gefährdung 1 gering 2 erhöht 3 krebserzeugend, erbgutverändernd, fruchtbarkeitsverändernd 4 Brand- und Explos.-gefahr Für JEDEN aufgeführten Gefahrstoff sind jeweils Anlage 2 und bei Erfordernis Anlage 3 zusätzlich auszufüllen. Redaktionsschluss: 1. Juli (6) Landeszahnärztekammer Sachsen

7 Seite Anlage 2: Schutzmaßnahmen zum Gefahrstoff (Gefahrstoff benennen und der Schutzstufe zuordnen) geringe Gefährdung ( 8 Allgemeine Schutzmaßnahmen) erhöhte Gefährdung ( 9 Zusätzliche Schutzmaßnahmen ergänzend zu 8) Schutzmaßnahmen nicht Schutzmaßnahmen nicht Schutzmaßnahmen nicht Gestaltung des Arbeitsplatzes und Arbeitsorganisation Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel Substitution des Gefahrstoffes (Ist kein Ersatz des Gefahrstoffes möglich, dann sind die nachfolgenden Schutzmaßnahmen in der Reihenfolge zu befolgen.) Exposition und Gefährdung des Beschäftigten sind so weit wie möglich zu verringern, insbesondere bei Überschreitung der AGW Anwendung geeigneter Wartungsverfahren Begrenzung der Anzahl der Beschäftigten, die dem Gefahrstoff ausgesetzt sind Gestaltung geeigneter Verfahren und Verwendung geeigneter Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik Kollektive Schutzmaßnahmen z. B. angemessene Be- und Entlüftung Herstellung und Verwendung des Gefahrstoffes in einem geschlossenen System z. B. durch Verwendung dicht verschließbarer Behälter (Ist dies nicht möglich, dann ist die nachfolgende Schutzmaßnahme zu befolgen.) Begrenzung der Dauer und des Ausmaßes der Exposition Anwendung persönlicher Schutzausrüstung Arbeitsbereiche sind nur den Beschäftigten zugänglich, die sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit betreten müssen Angemessene Hygienemaßnahmen, insbesondere regelmäßige Reinigung des Arbeitsplatzes Begrenzung des Gefahrstoffes auf die zur Tätigkeit am Arbeitsplatz erforderliche Menge Sichere Handhabung, Lagerung und Beförderung von Gefahrstoffen und gefahrstoffhaltigem Abfall Sachgerechte Aufbewahrung der Schutzausrüstung am dafür vorgesehenen Ort, getrennt von der Straßenkleidung, wenn deren Verunreinigung zu erwarten ist Prüfung der Schutzausrüstung vor Gebrauch, Reinigung der Schutzausrüstung nach Gebrauch Kontamination des Arbeitsplatzes so gering wie möglich halten Schadhafte Schutzausrüstung ausbessern oder austauschen Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen sind durch den Arbeitgeber mindestens jedes 3. Jahr zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist aufzuzeichnen. Gefahrstoff und seine Zubereitung ist identifizierbar Keine Verwechslung der Gefahrstoffbehälter mit lebensmittelhaltigen Behältern möglich Ermittlung ob Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) eingehalten sind (Messung z. B. durch akkreditierte Messstelle) Bei Überschreitung der AGW ist die Exposition des Beschäftigten so weit wie möglich zu verringern, persönlich Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen, festzulegen, welche weiteren Maßnahmen zur Einhaltung des AGW durchgeführt werden Keine Lagerung der Gefahrstoffe in unmittelbarer Nähe von Arzneimitteln, Lebens- und Futtermitteln Keine Aufnahme von Nahrungs- oder Genussmitteln in gefahrstoffkontaminierten Arbeitsbereichen Sachgerechte Handhabung, Lagerung, Entsorgung der nicht mehr benötigten Gefahrstoffe Bei Einzelarbeitsplätzen ggf. angemessene Aufsicht gewährleisten Redaktionsschluss: 1. Juli (7) Landeszahnärztekammer Sachsen

8 Seite Anlage 3: Schutzmaßnahmen zum Gefahrstoff krebserzeugend, erbgutverändernd, fruchtbarkeitsgefährdend ( 10 Besondere Schutzmaßnahmen) physikalisch- chemische Einwirkungen, Brandund Explosionsgefährdungen ( 11 Besondere Schutzmaßnahmen) (Gefahrstoff benennen und sofern zutreffend der Schutzstufe zuordnen) explosionsgefährliche Stoffe und organische Peroxide ( 12) Schutzmaßnahmen nicht Schutzmaßnahmen nicht Schutzmaßnahmen nicht Einhaltung des Arbeitplatzgrenzwertes Bei Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) sind nachfolgende Schutzmaßnahmen nicht erforderlich. Gefährliche Mengen oder Konzentrationen, die zu brand- oder explosionsgefährdungen führen können, sind zu vermeiden Zündquellen, die Brände oder Explosionen auslösen können, sind zu meiden Einhaltung verfahrenstechnischer Schutzmaßnahmen Einhaltung organisatorischer Schutzmaßnahmen Abgrenzung des Gefahrenbereiches Anbringung von Warn- und Sicherheitskennzeichen Schädliche Auswirkungen von Bränden oder Explosionen auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten und anderer Personen sind zu verringern Einhaltung baulicher Schutzmaßnahmen Einhaltung vorgeschriebener Abstände Anbringung von Verbotszeichen Zutritt für Unbefugte verboten Rauchen Verboten Dauer der Exposition der Beschäftigten begrenzen Persönliche Schutzausrüstung nach Erfordernis zur Verfügung stellen Wird mit Absaugung gearbeitet, darf die abgesaugte Luft bei Umgang mit Stoffen der Kategorien 1 und 2 nicht in den Arbeitsraum zurückgeführt werden. Redaktionsschluss: 1. Juli (8) Landeszahnärztekammer Sachsen

Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke

Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen

Mehr

Auswirkungen der neuen Gefahrstoffverordnung auf das betriebliche Gefahrstoffmanagement

Auswirkungen der neuen Gefahrstoffverordnung auf das betriebliche Gefahrstoffmanagement Auswirkungen der neuen Gefahrstoffverordnung auf das betriebliche Gefahrstoffmanagement Tobias Stefaniak, IAS Stiftung ST/Karlsruhe Neufassung der Gefahrstoffverordnung Auswirkungen auf die Praxis LUBW

Mehr

Gefahrstoffe wieder einmal neu. Dr. Norbert Graf; BG RCI, Branchenprävention Chemie

Gefahrstoffe wieder einmal neu. Dr. Norbert Graf; BG RCI, Branchenprävention Chemie Gefahrstoffe wieder einmal neu Dr. Norbert Graf; BG RCI, Branchenprävention Chemie GefStoffV 2005 Nachbesserungen zur Umsetzung von EU-RL notwendig gewesen - Erweitertes Sicherheitsdatenblatt - Schwerpunkt

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Auswirkungen von REACH auf den Arbeitsschutz

Auswirkungen von REACH auf den Arbeitsschutz Auswirkungen von REACH auf den Arbeitsschutz Schnittstellen zwischen Chemikalienrecht und Arbeitsschutzrecht Inhalt Rechtliche Vorgaben im Chemikalienrecht / Arbeitsschutz EG-Verordnungen / -Richtlinien

Mehr

Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben

Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben Über meine Person: Dr. agr. Michael Reininger Referent in der Abteilung Allgemeine Warenwirtschaft beim DRV in Bonn und dort u. a. zuständig für: Agrartechnik Betrieblicher Umweltschutz & Arbeitssicherheit

Mehr

Unterweisungskonzept für Auszubildende

Unterweisungskonzept für Auszubildende Unterweisungskonzept für Auszubildende Erforderliche Unterweisung Vorschrift Inhalte Unterweisung durch Form 1 Allgemein 12 ArbSchG 4 BGV A1 29 JArbSchG -Verhalten bei Unfällen -Erste Hilfe -Verhalten

Mehr

Koordinatorentreffen 15.04.09

Koordinatorentreffen 15.04.09 B A D GmbH Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) Stand 24.12.2008 Koordinatorentreffen 15.04.09 ArbMedVV: Rechtlicher Rahmen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) seit dem

Mehr

Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Dr. Ursula Vater Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 26. -28. Januar 2009 Situation

Mehr

FAQs zum Thema Gefahrstoffe

FAQs zum Thema Gefahrstoffe Wir machen Arbeit sicher FAQs zum Thema Gefahrstoffe Arbeitskreis Gefahrstoffe Woran sind Gefahrstoffe zu erkennen? Im Handel erhältliche Gefahrstoffe sind durch Symbole gekennzeichnet. Die Symbole sind

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge im Bereich Druck und Papierverarbeitung

Arbeitsmedizinische Vorsorge im Bereich Druck und Papierverarbeitung BG - INFOBLATT Stand 11/2013 Best.-Nr.470 Arbeitsmedizinische Vorsorge im Bereich Druck und Papierverarbeitung Arbeitsbedingt sind die Beschäftigten bestimmten Belastungen und Beanspruchungen ausgesetzt.

Mehr

www.bad-gmbh.de www.teamprevent.com

www.bad-gmbh.de www.teamprevent.com Gefahrstoffe 2010 Anpassung bei der Gefährdungsbeurteilung Erleichterungen für KMU? BAuA Veranstaltung in Dortmund, 04. Oktober 2010 B A D GmbH www.bad-gmbh.de www.teamprevent.com Erfolgsstory Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Gefahrstoffverordnung 2010 Was hat sich geändert?

Gefahrstoffverordnung 2010 Was hat sich geändert? Novellierung, Anlass, Ziele Gefahrstoffverordnung 2010 Was hat sich geändert? Fachtagung der LUBW Baden-Württemberg und der IHK Karlsruhe am 29. Juni 2011 GD Ralf Rutscher Anlass für die Neufassung Anpassung

Mehr

Ermitteln Baustein 110 zur Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe (Stand 05/12)

Ermitteln Baustein 110 zur Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe (Stand 05/12) Einleitung Wenn festgestellt wird, dass im Betrieb Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, müssen stoffund tätigkeitsbezogene Informationen für die Gefährdungsbeurteilung beschafft werden. Die

Mehr

Vorsorgeuntersuchungen für Mitarbeiter/innen in der Zahnarztpraxis

Vorsorgeuntersuchungen für Mitarbeiter/innen in der Zahnarztpraxis Vorsorgeuntersuchungen für Mitarbeiter/innen in der Zahnarztpraxis Inhalt: I Pflichtuntersuchungen Seite 1 1 Untersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz Seite 1 1.1 Erstuntersuchung Seite 2 1.2 Nachuntersuchungen

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge Welche Ziele sollten Sie erreichen? Arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen und Berufs krankheiten der Beschäftigten werden frühzeitig erkannt und verhütet. Beschäftigte, die

Mehr

ArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1

ArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 EV - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge - Artikel

Mehr

Neufassung der Gefahrstoffverordnung - ein Überblick

Neufassung der Gefahrstoffverordnung - ein Überblick Neufassung der Gefahrstoffverordnung - ein Überblick Veranstaltung Gefahrstoffe 2010 Dortmund 04.10.2010 Dr. Astrid Smola, BMAS Bonn Inhalte der Neufassung Anlass Anpassungserfordernis an neues EU-Chemikalienrecht

Mehr

Neufassung der Gefahrstoffverordnung - Überblick und Ausblick

Neufassung der Gefahrstoffverordnung - Überblick und Ausblick Neufassung der Gefahrstoffverordnung - Überblick und Ausblick Im Auftrag und basierend auf einer Vorlage des BMAS gehalten von Torsten Wolf, BAuA Dortmund Verfahrensstand Verordnung zur Neufassung der

Mehr

Arbeitssicherheit 09.12.2008 Margit Facklam Fachkraft für Arbeitssicherheit Tel. 450 570468 U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N B E R L I N

Arbeitssicherheit 09.12.2008 Margit Facklam Fachkraft für Arbeitssicherheit Tel. 450 570468 U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N B E R L I N Arbeitssicherheit 09.12.2008 Margit Facklam Fachkraft für Arbeitssicherheit Tel. 450 570468 U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N B E R L I N Arbeitsschutz hat das Ziel der Prävention Schutz von Leben

Mehr

6 Abs. 9 GefStoffV: können 14 Abs. 1 GefStoffV:

6 Abs. 9 GefStoffV: können 14 Abs. 1 GefStoffV: 1 6 Abs. 9 GefStoffV: Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig

Mehr

SCC DOKUMENT 023 SCP-CHECKLISTE (SICHERHEITS CERTIFIKAT PERSONALDIENSTLEISTER)

SCC DOKUMENT 023 SCP-CHECKLISTE (SICHERHEITS CERTIFIKAT PERSONALDIENSTLEISTER) SCC DOKUMENT 023 SCP-CHECKLISTE (SICHERHEITS CERTIFIKAT PERSONALDIENSTLEISTER) CHECKLISTE ZUR BEURTEILUNG DES SGU- MANAGEMENTSYSTEMS VON PERSONALDIENSTLEISTERN KOMMENTARE UND INTERPRETATIONSHILFEN AUF

Mehr

Auf dem Weg zu sicheren Chemikalien Die Entwicklung des Chemikalien-/ Gefahrstoffrechts von 2000-2015

Auf dem Weg zu sicheren Chemikalien Die Entwicklung des Chemikalien-/ Gefahrstoffrechts von 2000-2015 Auf dem Weg zu sicheren Chemikalien Die Entwicklung des Chemikalien-/ Gefahrstoffrechts von 2000-2015 Sächsischer Betriebsärztetag 2011 Dr. Erhard Schmidt 22.06.2011 Die Gefahrstoffverordnung zwischen

Mehr

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen. (Gefahrstoffverordnung GefStoffV) Vom 26. November 2010 (BGBl. I S 1643)

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen. (Gefahrstoffverordnung GefStoffV) Vom 26. November 2010 (BGBl. I S 1643) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV) Gefahrstoffverordnung Seite - 1 - Vom 26. November 2010 (BGBl. I S 1643) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juli 2011

Mehr

Brandschutz aus dem Arbeitsschutzrecht

Brandschutz aus dem Arbeitsschutzrecht Brandschutz aus dem Arbeitsschutzrecht Rechtssystematik Grundgesetz Bundesgesetze (Artikel 31 u.a.) Ländergesetze (Artikel 70 ff) Verordnungen (Artikel 80) Verwaltungsvorschriften technische Baubestimmungen,

Mehr

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen. (Gefahrstoffverordnung GefStoffV) Vom 26. November 2010 (BGBl. I S 1643)

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen. (Gefahrstoffverordnung GefStoffV) Vom 26. November 2010 (BGBl. I S 1643) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV) Gefahrstoffverordnung Seite - 1 - Vom 26. November 2010 (BGBl. I S 1643) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juli 2011

Mehr

FAQ-Liste. Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter, Kennzeichnung

FAQ-Liste. Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter, Kennzeichnung FAQ-Liste Allgemeines Gelten die Informationen des Infoportals auch für berufliche Schulen? Die Informationen des Infoportals gelten für allgemein bildende Schulen sowie für vergleichbare Fächer an beruflichen

Mehr

BV 30 Gesundheitsschutz Gesundheit, Arbeitsschutz im Betrieb und Gefährdungsbeurteilungen

BV 30 Gesundheitsschutz Gesundheit, Arbeitsschutz im Betrieb und Gefährdungsbeurteilungen BV 30 Gesundheitsschutz Gesundheit, Arbeitsschutz im Betrieb und Gefährdungsbeurteilungen 1 Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für 1. räumlich 2. persönlich, alle Leiharbeitnehmer 3. sachlich

Mehr

Anleitung zum Gefahrstoffverzeichnis online

Anleitung zum Gefahrstoffverzeichnis online Sicherheit mit Anleitung zum Gefahrstoffverzeichnis online Autor: Fred Graumann uve GmbH für Managementberatung Im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen gefördert vom:

Mehr

2 Begriffsbestimmungen

2 Begriffsbestimmungen Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 2 Begriffsbestimmungen HI2516425 (1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach 3, 2. Stoffe,

Mehr

Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung

Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Vom 15. April 1997 (BArbBl. I 1997 S. 782) Die Verordnung dient der Umsetzung der Artikel

Mehr

Empfehlung zur Ersteinweisung neuer Mitarbeiter 01

Empfehlung zur Ersteinweisung neuer Mitarbeiter 01 0 VERKEHRSREGELN im Klinikum Innerhalb des Klinikgeländes hat die Straßenverkehrsordnung Gültigkeit! Die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge auf allen Verkehrswegen beträgt 30 km/h. Benutzen Sie im

Mehr

Betriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013. Umgang mit Gefahrstoffen

Betriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013. Umgang mit Gefahrstoffen Schule: Städtisches Labenwolf- Gymnasium Nürnberg Betriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013 Ansprechpartner: Fr.Riege/Hr.Wawra (Sammlungsleitung) Arbeitsbereich: Chemie- / Biologie-Unterrichts-

Mehr

Vorwort... 3. 1.3.1 Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften... 29 1.3.2 Zuständigkeiten der Gewerbeaufsicht... 30

Vorwort... 3. 1.3.1 Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften... 29 1.3.2 Zuständigkeiten der Gewerbeaufsicht... 30 Inhaltsverzeichnis Vorwort..................................................................... 3 1 Sicherheitsarbeit im Produktionsbetrieb............................ 9 1.1 Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten...........................................

Mehr

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner

Mehr

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Mucasol Seite 1 von 5

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Mucasol Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes / der Zubereitung Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Reinigungsmittel Angaben zum Hersteller / Lieferanten Merz

Mehr

3.2.1 Fachbereich Chemie. Nr. Prüfkriterium ja / nein Rechtsgrundlagen Schutzziel. Handlungsbedarf Wer / Wann

3.2.1 Fachbereich Chemie. Nr. Prüfkriterium ja / nein Rechtsgrundlagen Schutzziel. Handlungsbedarf Wer / Wann Handlungsbedarf Bemerkungen / Maßnahmen Realisierung Bitte folgende Checklisten auch hinzuziehen: 2.2 Verkehrswege, Böden 2.3 Wände, Stützen 2.4 Fenster, Türen 2.5 Verglasungen 2.6 Flucht-Rettungswege/Notausgänge

Mehr

11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften

11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften 11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften 11.1 Auszüge aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit

Mehr

http://www.bgw-online.de/de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/arbeitsschutzbetr...

http://www.bgw-online.de/de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/arbeitsschutzbetr... Seite 1 von 5 Sie sind hier: Startseite» Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz» Arbeitsschutzbetreuung» FAQ» Arbeitsschutzbetreuung allgemein Fragen zur Arbeitsschutzbetreuung allgemein Welche Betreuung

Mehr

Mustervertrag Betriebsärztliche Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP

Mustervertrag Betriebsärztliche Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP Mustervertrag Betriebsärztliche Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP zwischen dem Praxisinhaber, Frau/Herrn Anschrift _ - im folgenden der Auftraggeber genannt - und Frau/Herrn Dr. med. - im

Mehr

Arbeitskreis erstellt durch: Datum

Arbeitskreis erstellt durch: Datum Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung

Mehr

Arbeitsschutz gemäß ArbMedVV versus Eignungsuntersuchungen

Arbeitsschutz gemäß ArbMedVV versus Eignungsuntersuchungen Arbeitsschutz gemäß ArbMedVV versus Eignungsuntersuchungen Dr. med. Claus Hölzel BGN-Geschäftsbereich Prävention Abteilung Gesundheitsschutz Mannheim Vor der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (bis

Mehr

Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden

Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden TRGS 617 - Seite 1 von 7 Ausgabe: Januar 2013 *) GMBl 2013 S. 328-331 v. 7.3.2013 [Nr. 15] Technische Regeln für Gefahrstoffe Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett

Mehr

Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich

Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich TRGS 610 Seite - 1 - Ausgabe: Januar 2011 GMBl 2011 Nr. 8 S. 163-165 (v. 2.3.2011) Technische Regeln für Gefahrstoffe Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe

Mehr

Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung

Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung Einleitung Ein wesentliches Element des betrieblichen Arbeitsschutzes ist

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge Dipl.-Biol. Bettina Huck TK Lexikon Gesundheit im Betrieb 9. Januar 2015 Arbeitsmedizinische Vorsorge HI663648 Zusammenfassung LI3571919 Begriff Der Umgang mit Gefahrstoffen

Mehr

Perspektiven zur praxisnahen Gefährdungsbeurteilung mit dem EMKG. Dipl.-Ing. Annette Wilmes

Perspektiven zur praxisnahen Gefährdungsbeurteilung mit dem EMKG. Dipl.-Ing. Annette Wilmes Perspektiven zur praxisnahen Gefährdungsbeurteilung mit dem EMKG 1 Inhaltsverzeichnis Einleitung EMKG Version 3.0 Kommunikation Fachliche Weiterentwicklung Modul Brand und Explosionsgefährdungen Wirksamkeitsüberprüfung

Mehr

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) GefStoffV Ausfertigungsdatum: 26.11.2010 Vollzitat: "Gefahrstoffverordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644), die

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 01. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung Fräselemente aus Andere Bezeichnungen REACH-Registrierungsnr. Verwendung des Stoffes

Mehr

Der HWK-Umweltberater

Der HWK-Umweltberater Der HWK-Umweltberater Einsatz von im Gefahrstoffen Betrieb 22 Abfallentsorgung im SHK-Handwerk Inhaltsverzeichnis Vowort.................................................... 3 Gefährliche Eigenschaften...................................

Mehr

Baustellenverordnung

Baustellenverordnung Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das Modellvorhaben wurde

Mehr

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 25.11.2015 Inhaltsverzeichnis I Zweckbestimmung und Geltungsbereich... 3 II Regulatorische

Mehr

Gefahrstoff- Verordnung

Gefahrstoff- Verordnung Die neue Gefahrstoff- Verordnung vom 23. Dezember 2004 und ihre Umsetzung an Universität und Universitätsklinikum Heidelberg Dr. Markus Hoffmann Abteilung Sicherheitswesen Gefahrstoffbeauftragter INF 325,

Mehr

Krefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst

Krefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst Aus Sicht einer SiFa und SiGeKo Aus der Praxis 2 Deine Haut, die wichtigsten 2m 2 Deines Lebens. Kernaussagen Arbeitsschutzgesetz Sicherstellung und Verbesserung

Mehr

Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation - Systemkontrolle - 1. Betriebsdaten

Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation - Systemkontrolle - 1. Betriebsdaten Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Arbeits- und Immissionsschutzbehörde - [ ] Parkstraße 58/60; 28209 Bremen Tel.: 0421-361-6260 Fax: 0421-361-6522 e-mail: office-hb@gewerbeaufsicht.bremen.de [ ] Lange

Mehr

Gefahrstoffe und Gefährdungsbeurteilung. Eine europäische Kampagne zur Gefährdungsbeurteilung

Gefahrstoffe und Gefährdungsbeurteilung. Eine europäische Kampagne zur Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe und Gefährdungsbeurteilung Eine europäische Kampagne zur Gefährdungsbeurteilung Was sind Gefahrstoffe? Gefahrstoffe: Flüssigkeiten, Gase oder Feststoffe, die ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko

Mehr

Sicherheitsunterweisung

Sicherheitsunterweisung Sicherheitsunterweisung Für die Arbeitsgruppen Gerhards, Niedner-Schatteburg und alle Vertiefungsstudierende, Praktikanten etc. TU Kaiserslautern, 15.07.2014 Sicherheitsunterweisung Warum? Zur Vermeidung

Mehr

Gefährdungen durch Arzneimittel

Gefährdungen durch Arzneimittel Workshop B11 - Praxiswissen Gefahrstoffe bgwforum 2011 Gesundheitsschutz in der Behindertenhilfe Hamburg, 05.-07.09.2011 07.09.2011 Workshop B 11: Praxiswissen Gefahrstoffe Gefährdungen durch Arzneimittel

Mehr

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Seite: 1/5 1 Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens Angaben zum Produkt Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Sikkativ Hersteller/Lieferant: VOCO GmbH Anton-Flettner-Str. 1-3 -27472

Mehr

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:

Mehr

8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen 8.

8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen 8. Atemschutz Checkliste Atemschutz Rechtsverweise: 8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen 8. GPSGV) Verordnung über

Mehr

Gefährdungsbeurteilung für die Firma... Lagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510

Gefährdungsbeurteilung für die Firma... Lagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510 Gefährdungsbeurteilung für die Firma... Lagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510 (Stand: 01.01.2012) inkl. Checklisten für die täglichen, wöchentlichen und monatlichen Kontrollen und Betriebsanweisung

Mehr

Übersicht Gefährdungsermittlung und -beurteilung Seite 1 von 2

Übersicht Gefährdungsermittlung und -beurteilung Seite 1 von 2 Übersicht Gefährdungsermittlung und -beurteilung Seite 1 von 2 Nr.: 04 lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsmittel Tätigkeit Bereich: Küche Gefährdung/Belastung Maßnahmen/Schutzziel Regelwerk Prüfliste 1 Mängel

Mehr

Merkblatt der Bundesländer

Merkblatt der Bundesländer Merkblatt der Bundesländer zum Rückbau von Plattenbauten mit Kamilit in den Betonaußenwandplatten Am 11. Januar 2005 haben sich Vertreter der beteiligten Bundesländer auf die nachstehend aufgeführten Schutzmaßnahmen

Mehr

Regierung von Unterfranken Gewerbeaufsichtsamt Neues aus dem Arbeitsschutz

Regierung von Unterfranken Gewerbeaufsichtsamt Neues aus dem Arbeitsschutz Neues aus dem Arbeitsschutz 12. Oktober 2010 Seite 1 Neufassung der Gefahrstoffverordnung 2010 Auslöser : neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem der CLP-GHS- Verordnung 1272/2008/EG ( Globally Harmonised

Mehr

Chemie. Joachim Strübig. Chemielabor Raum 01-431 Tel: (39-) 23686. Gefahrstoffverordnung Entsorgung Chemielabor Richtlinien (Kurzfassung)

Chemie. Joachim Strübig. Chemielabor Raum 01-431 Tel: (39-) 23686. Gefahrstoffverordnung Entsorgung Chemielabor Richtlinien (Kurzfassung) Sicherheitsvortrag Chemie Joachim Strübig Chemielabor Raum 01-431 Tel: (39-) 23686 Inhalt Gefahrstoffverordnung Entsorgung Chemielabor Richtlinien (Kurzfassung) Einleitung Die Sicherheitsbelehrung soll

Mehr

Mutterschutz in chemischen Laboratorien

Mutterschutz in chemischen Laboratorien Mutterschutz in chemischen Laboratorien NRW-Tipp. - herausgegeben als Faltblatt von der Landesanstalt für Arbeitsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - Staatliches Amt für Arbeitsschutz Viktoriastr. 52

Mehr

Lebenswirklichkeit. ist das, was man im Leben wirklich antrifft, erlebt. (Duden) Vortrag im Rahmen der Fachtagung am 28.10.

Lebenswirklichkeit. ist das, was man im Leben wirklich antrifft, erlebt. (Duden) Vortrag im Rahmen der Fachtagung am 28.10. Lebenswirklichkeit ist das, was man im Leben wirklich antrifft, erlebt. (Duden) Sicherheit und Gesundheit sind ein Privileg Vortrag im Rahmen der Fachtagung am 28.10.2013 Seepark Dr. Dirk Bültermann Betriebsärztlicher

Mehr

LIA.nrw gesünder arbeiten und leben. Arbeitsmedizinische Prävention bei Tätigkeiten mit Biostoffen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

LIA.nrw gesünder arbeiten und leben. Arbeitsmedizinische Prävention bei Tätigkeiten mit Biostoffen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen Arbeitsmedizinische Prävention bei Tätigkeiten mit Biostoffen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). LIA.nrw gesünder arbeiten und

Mehr

Geltungsbereich. 1. Anwendungsbereich. 2. Kernaussagen

Geltungsbereich. 1. Anwendungsbereich. 2. Kernaussagen BETRIEBSANWEISUNG Geltungsbereich Dokumentenmanagement -Gefährdungsbeurteilungen (Gefb)- 1. Anwendungsbereich DATUM: 01/2011 Nächste Überprüfung: Bei Bedarf Unterschrift: Diese Betriebsanweisung gilt für

Mehr

Schutzstufenkalkulator

Schutzstufenkalkulator PRAXISLÖSUNGEN Dr. Jürgen Hirsch, Arnd Pistorius Schutzstufenkalkulator Anleitung IMPRESSUM Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in

Mehr

BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung

BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung BGI 790-019:BGI 790-019 01.09.2008 07:28 Seite 2 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Mittelstraße 51 10117 Berlin Tel.: 030 288763-800 Fax : 030 288763-808 BG-Information BG/BGIA-Empfehlungen

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß 91 / 155 / EWG

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß 91 / 155 / EWG Seite: 1 / 6 überarbeitet am: 31.05.2007 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes/Zubereitung: Vorgesehene oder empfohlene Verwendung: Reiniger Firmenbezeichnung/-anschrift:

Mehr

BGV B1. BG-Vorschrift Umgang mit Gefahrstoffen VBG. Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

BGV B1. BG-Vorschrift Umgang mit Gefahrstoffen VBG. Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV B1 (bislang vorgesehene VBG 91) BG-Vorschrift Umgang mit Gefahrstoffen vom 1. April 1999 VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Mehr

LSV-Information T 02. Auswahl und Betrieb von Hofladern

LSV-Information T 02. Auswahl und Betrieb von Hofladern LSV-Information T 02 Auswahl und Betrieb von Hofladern Vorbemerkung LSV-Informationen sind Zusammenstellungen oder Konkretisierungen von Inhalten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften

Mehr

10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg

10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg Experimental Vortrag Brände und Explosionen im Industrie- Werkstatt- und Laborbereich 10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg Mittwoch, 29.Juni 2011 Thomas Pietschmann Fachbereichsleiter Katalogfachhandel

Mehr

Mutterschutz in medizinischen Laboratorien

Mutterschutz in medizinischen Laboratorien Mutterschutz in medizinischen Laboratorien A. Gesetzliche Grundlagen Für werdende und stillende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Bestimmungen erlassen,

Mehr

Schutzmaßnahmen Der rechtliche Hintergrund und die Umsetzung der TRBA 250

Schutzmaßnahmen Der rechtliche Hintergrund und die Umsetzung der TRBA 250 Schutzmaßnahmen Der rechtliche Hintergrund und die Umsetzung der TRBA 250 Safety first! Schutz vor Nadelstichverletzungen Worauf der Praxisbetreiber achten muss München, März 2011 Regierung von Oberbayern,

Mehr

Basisinformationen für Firmengründer Allgemein

Basisinformationen für Firmengründer Allgemein Basisinformationen für Firmengründer Allgemein Von Anfang an: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Die nachfolgenden Basisinformationen sollen Ihnen in Form einer Checkliste mit Leitfragen und

Mehr

Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und weitere organische Stoffe sowie Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen

Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und weitere organische Stoffe sowie Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und weitere organische Stoffe sowie Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen B.01.17 Biologische Arbeitsstoffe Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Musterbetriebsanweisungen

Mehr

RAB 33 Stand: 12.11.2003

RAB 33 Stand: 12.11.2003 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Allgemeine Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung RAB 33 Stand: 12.11.2003 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

Mehr

Werdende und stillende Mütter an Tankstellen

Werdende und stillende Mütter an Tankstellen Werdende und stillende Mütter an Tankstellen Forum Tankstelle 28. September 2010 Folie 1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit

Mehr

20 Jahre ABAS. Was hat uns bewegt? Was haben wir bewegt? Prof. Dr. med. Monika A. Rieger

20 Jahre ABAS. Was hat uns bewegt? Was haben wir bewegt? Prof. Dr. med. Monika A. Rieger Medizinische Fakultät Tübingen Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung 20 Jahre ABAS Was hat uns bewegt? Was haben wir bewegt? Prof. Dr. med. Monika A. Rieger Vorbemerkung:

Mehr

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV) BioStoffV Ausfertigungsdatum: 27.01.1999 Vollzitat: "Biostoffverordnung

Mehr

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Edisonite Super Seite 1 von 5

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Edisonite Super Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 1. Stoff-/Zubereitung- und Firmenbezeichnung 1.1 Bezeichnung des Stoffes / der Zubereitung Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Reinigungsmittel 1.2 Angaben zum Hersteller / Lieferanten

Mehr

Arbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07

Arbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07 Gebäude Gefährdungsb. Nr. Jahr 1 Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Beurteilungsdatum: 2 Arbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07 Abteilung: 3 Bereich: 4 Ersteller / Verantwortlicher

Mehr

RAB 31 Stand: 24.04.2001

RAB 31 Stand: 24.04.2001 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan - RAB 31 Stand: 24.04.2001 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit

Mehr

1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz

1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz Sicherheitsdatenblatt deutsch_2013-05-14.doc 1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Beschreibung: Handelsnamen: Hersteller: Verwendung: Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz nt-trading GmbH

Mehr

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Merkblatt zur Baustellenverordnung

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Merkblatt zur Baustellenverordnung Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Merkblatt zur Baustellenverordnung Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Beschäftigte im Baubereich sind einem hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko

Mehr

SiGeKo und Sonderthemen Arbeitssicherheit. 1. Aufgaben der SiGeKos 2. Umgang mit Lasern 3. Weitere besondere Arbeitsplätze

SiGeKo und Sonderthemen Arbeitssicherheit. 1. Aufgaben der SiGeKos 2. Umgang mit Lasern 3. Weitere besondere Arbeitsplätze 1. Aufgaben der SiGeKos 2. Umgang mit Lasern 3. Weitere besondere Arbeitsplätze 1 Aufgaben des Koordinators während der Ausführung des Bauvorhabens ( 3 Abs. 3 BaustellV) I Gegebenenfalls Aushängen und

Mehr

Zwischen der Geschäftsführung aller deutschen Gesellschaften des XXXXX Konzerns und dem Gesamtbetriebsrat

Zwischen der Geschäftsführung aller deutschen Gesellschaften des XXXXX Konzerns und dem Gesamtbetriebsrat Zwischen der Geschäftsführung aller deutschen Gesellschaften des XXXXX Konzerns und dem Gesamtbetriebsrat geschlossen: wird folgende Gesamtbetriebsvereinbarung zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Seite: 1 / 5 1. Stoff-/Zubereitung- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Hersteller/Lieferant: Schlüter-Systems KG Schmölestr. 7 58640 Iserlohn Tel.: 02371 / 971-0 Auskunftgebender Bereich: Anwendungstechnik

Mehr

5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage

5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage Kaufmann /Herold Gefahrstoffrecht für die Apotheke EU- und GHS-Regelungen Dieter Kaufmann, Augsburg Holger Herold, Leipzig 5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage Mit farbigen Piktogrammen und

Mehr

Arbeitsmedizinische Beiträge zur Gefährdungsbeurteilung. Münchner Gefahrstofftage 2011 Dr. med. Peter Kujath

Arbeitsmedizinische Beiträge zur Gefährdungsbeurteilung. Münchner Gefahrstofftage 2011 Dr. med. Peter Kujath Arbeitsmedizinische Beiträge zur Gefährdungsbeurteilung Münchner Gefahrstofftage 2011 Dr. med. Peter Kujath Überblick Individuumsbezogener Ansatz und arbeitsplatzbezogener Ansatz in der arbeitsmedizinischen

Mehr

Lithium-Batterien. Lagern und Transportieren

Lithium-Batterien. Lagern und Transportieren Lagern und Transportieren Welche Gefahren drohen durch Lithium-Batterien bei unsachgemäßem Umgang? Welche Gefahren drohen durch Lithium-Batterien bei sachgemäßem Umgang? Elektrisch Entladung KEINE Erwärmung

Mehr