Gliederung (I) Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit. Ziele Geltungsbereich Hauptelemente nationale Umsetzung

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2 2 Gliederung (I) Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Ziele Geltungsbereich Hauptelemente nationale Umsetzung Gremien zur Koordinierung der Marktüberwachung

3 3 Gliederung (II) Informations- und Kommunikationssystem (ICSMS) Vorschlag für eine Verordnung (EG) über kosmetische Mittel Ziele Inhalte Ausblick

4 4 Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine

5 5 Ziele Hohes Schutzniveau gewährleisten (nur sichere Verbraucherprodukte auf dem Markt) ein funktionierender Binnenmarkt (freie Verkehrsfähigkeit der Produkte)

6 6 Geltungsbereich (I) jedes Produkt, das für Verbraucher bestimmt ist oder von ihnen benutzt werden könnte, selbst wenn es nicht für diese bestimmt ist Laserpointer, Möbel Maschinen für den Heimwerkerbereich

7 7 Geltungsbereich (II) Produkte, die im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden Fön beim Friseur

8 8 Geltungsbereich (III) gilt in soweit, als es im Rahmen gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften keine spezifischen Bestimmungen [ ] gibt, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird.

9 9 Geltungsbereich (IV) Art. 5 bis 18 finden Anwendung, es sei denn, das spezifische Bestimmungen vorliegen, die [ ]

10 10 Hauptelemente (I) intensivere Zusammenarbeit von Herstellern und Händlern Bereitstellung von einschlägigen Informationen Zugang der Verbraucher zu sicherheitsrelevanten Produktinformationen

11 11 Hauptelemente (II) Koordinierung der Überwachungsaktivitäten Netzwerk der für die zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten aktivere Marktüberwachung (Konzepte der Mitgliedstaaten) RAPEX - Schnellwarnsystem

12 12 nationale Umsetzung (I) Zuständigkeiten Umsetzung der Richtlinien durch Bundesministerien Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch Länderbehörden

13 13 nationale Umsetzung (II) im Rahmen des Geräte- und sgesetzes (GPSG) unter Federführung des BMAS Zusammenführung von Gerätesicherheitsgesetz und sgesetz

14 14 Koordinierung der Marktüberwachung (I) Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AAMÜ) für die MÜ zuständige oberste Länderbehörden Richtlinienvertreter für die zuständige Bundesministerien (BMAS, BMELV)

15 15 Koordinierung der Marktüberwachung (II) Bundesinstitut für Arbeitsschutz und - medizin (BAuA) Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)

16 16 Koordinierung der Marktüberwachung (III) Aufgaben des AAMÜ effiziente Marktüberwachung ermöglichen (Koordinierung) Abstimmung von Marktüberwachungsschwerpunkten z.b. Schnellentscheidungsgruppe MÜ (Maßnahmen bei nicht konformen Produkten)

17 17 Informations- und Kommunikationssystem (ICSMS) europaweite, grenzüberschreitende Marktüberwachung im Bereich von technischen Produkten Vorteile: möglichst früher Austausch von Informationen Vermeidung von Doppelarbeit und Information der Öffentlichkeit

18 18 Vorschlag für eine Verordnung (EG) über kosmetische Mittel

19 19 Ziele Vereinfachung des bisherigen Kosmetikrechts weitere Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes

20 20 Inhalt (I) Überführung der bisherigen Richtlinie 76/768/EWG für kosmetische Mittel in eine Verordnung Mitteilung der Kosmetikrezepturen Datenbank über Bestandteile in kosmetischen Mitteln

21 21 Inhalt (II) Neu gefasst: verantwortliche Personen (Art. 4) Informationspflicht der Hersteller Sicherheitsbericht Produktinformationsdatei Maßnahmen bei Nichteinhaltung (Art. 21)

22 22 Ausblick Beratung des KOM Vorschlags in den Gremien auf EU-Ebene Beginn der Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe am Abschluss angestrebt für Sommer 2009

23 23 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit

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