Protokoll. über die Stadtratssitzung. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg

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1 Protokoll über die Stadtratssitzung Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg Anwesend Abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: 2. Bgm. Dr. Bernhard Resch 1. Bgm. Dr. Uwe Brandl Niederschriftsführer: Kummer Daniela Stadtratsmitglieder: Bohn Bastian, Dr. Brandl Margit Groll-Zieglmeier Magdalena Handschuh Reinhard Hillebrand Harald Huber-Schallner Marion Kiermeier Michael Kneitinger Otto Kroiss Heinz, Dr. Mader-Hampp Michaela Rauscher Manfred Schierlinger Andreas Schretzlmeier Gertraud Schug Thomas Steber Simon Weber Josef Wintersberger Judith Ziegler Claudia Zieglmeier Richard Ortssprecher: Langwieser Georg Eisenknappel Siegfried Gural Wolfgang Neumeyer Martin Schweiger Dietmar Steinberger Markus Beginn: Ende: 19:31 Uhr 21:05 Uhr Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47(2) - 47(3) GO war gegeben. Änderungen müssen vor jeder einzelnen Sitzungsniederschrift besonders vermerkt werden.

2 Tagesordnung Die Sitzung war öffentlich - nicht öffentlich Zu Punkt wurde gemäß Art. 52, Abs. 2 GO die Öffentlichkeit ausgeschlossen. I. Öffentlicher Teil 1. Sachstand zu anerkannten Flüchtlingen und Hilfsbedürftigen in Abensberg 2. Aussprache II. Nichtöffentlicher Teil Seite: 2

3 2. Bgm. Dr. Resch begrüßt die Stadtratsmitglieder. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde. Er teilt unter Hinweis auf 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung mit, dass Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung bis zum Schluss dieser Sitzung erhoben werden können. Werden Einwendungen nicht erhoben, gilt die Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO). 2. Bgm. Dr. Resch gratuliert den Stadträten Groll-Zieglmeier, Weber, Schierlinger, Brandl und Eisenknappel nachträglich zum Geburtstag sowie Stadtrat Kiermeier zum heutigen Geburtstag. Ebenfalls gratuliert 2. Bgm. Dr. Resch StR Schug zur Geburt seines Sohnes. 3. Bgm. Fr. Schretzlmeier gratuliert dem 2. Bgm. Dr. Resch nachträglich zum Geburtstag. Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert 2.Bgm. Dr. Resch, über den Anlass dieser Sondersitzung. Die Stadtratsmitglieder der SPD, FW, Grüne und FDP beantragten gemäß Art. 46 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) die Abhaltung einer Stadtratssitzung noch vor den Osterferien. Art. 46 GO regelt, dass innerhalb von 14 Tagen eine Stadtratssitzung einzuberufen ist, wenn ein Viertel der Stadtratsmitglieder dies verlangen. Ursprünglich dient diese Regelung dem Minderheitenschutz. Bgm. Dr. Brandl befindet sich im Urlaub. Er hat deshalb in seinen Antwortschreiben an die Antragsteller darum gebeten, dass auch ihm ermöglicht wird, sich an dieser Diskussion zu beteiligen. Aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit hält er eine Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen für erforderlich. Von den Antragstellern wurde seine Anfrage jedoch abgelehnt. I. Öffentlicher Teil 1. Sachstand zur Flüchtlingssituation, anerkannten Flüchtlingen und anderen Hilfsbedürftigen Gemäß dem Antrag sollen zu folgenden Fragen Informationen bzw. Auskünfte erteilt werden: Thema Wohnungs-Integration von anerkannten Flüchtlingen und anderen Hilfsbedürftigen in Abensberg. 1. Aktueller Sachstand zu anerkannten Flüchtlingen und Hilfsbedürftigen in Abensberg a) Anzahl von anderen Hilfsbedürftigen: Es wird darauf hingewiesen, dass hierfür das Landratsamt Kelheim zuständig ist. Eine Nachfrage hatte zum Ergebnis, dass weder die Wohngeldstelle, noch das Jobcenter, noch die Stelle für Sozialmietwohnungen Statistiken über die Fallzahlen führen. Seite: 3

4 b) Anzahl von anerkannten Flüchtlingen in den 11 Standorten: Nach Auskunft der Asylkoordinatorin Frau Geltl sind derzeit 107 Flüchtlinge anerkannt. StR Schug erscheint zur Sitzung. c) Anzahl davon, die laut Befragung durch die Hauptansprechpartner (Organigramm) in Abensberg bleiben wollen Nach Auskunft der Asylkoordinatorin Frau Geltl erklärten rund 50 % der anerkannten Flüchtlinge, dass sie in Abensberg bleiben wollen. Frau Geltl weist jedoch darauf hin, dass diese Aussagen von Tag zu Tag wechseln. Aussagen hierzu können nicht wirklich belastbar getroffen werden. 2. Möglichkeiten zur kurz- bzw. mittelfristigen Unterbringung a) Sachstand geplante Container-Unterbringung Stellungnahme der Verwaltung: Der Standort am Steinweg (Beschluss des Stadtrats vom ) wird vom Landratsamt Kelheim nicht mitgetragen. Die Verwaltung ist auf der Suche nach einem Ersatzstandort. Hierüber wurde letztmalig in der kombinierten Finanz-und Werkausschuss-Sitzung informiert. b) in städtischen Liegenschaften; z. B. Ulrichstr. 3 Von der Verwaltung wird die notwendige Sanierung vorgestellt, damit zukünftig die Wohnung von Personen genützt werden kann, die eine angemessene Miete nach 22 Abs. 1 SGB II zahlen können. Stellungnahme der Verwaltung: Das Gebäude ist nicht bewohnbar. Von der Verwaltung wurde die Kostenschätzung für eine Ertüchtigung des Gebäudes erarbeitet. Es sind 16 Gewerke erforderlich. Die Maßnahmen kommen einer Generalsanierung gleich. Die Baufallschätzung beläuft sich auf ,--. Es wird darauf hingewiesen, dass der Umbau/Sanierung nicht rentierlich ist und bei der Problemlösung nicht weiterhilft. c) private Leerstände von Wohnungen und Häuser Es wird beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird, die betreffenden Eigentümer dieser privaten Leerstände schriftlich oder telefonisch anzufragen. Hierbei werden diese über die mögliche Miethöhe nach 22 Abs. 1 SGB II informiert, über staatliche Förderprogramme für eine notwendige Sanierung und über die Unterstützung durch Paten aus dem Helferkreis als Bindeglied zum Vermieter bei anerkannten Flüchtlingen. Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass weder die hierfür erforderlichen Personalressourcen noch das erforderliche Fachwissen für entsprechende Auskünfte aufgrund der Tatsache, dass dies nicht zum Aufgabenbereich der Stadt Abensberg gehört, vorhanden sind. Seite: 4

5 Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Befragung nur durchgeführt werden, wenn gewährleistet ist, dass keine personenbezogenen Daten erhoben werden. Die Daten dürften Dritten nur in anonymisierter Form zugänglich gemacht und die Ergebnisse nur in aggregierter Form in die Auswertung Eingang finden (vgl. Mikrozensus). Die zu erwartenden Ergebnisse stehen deshalb in keinem Verhältnis zum Aufwand, der für eine entsprechende Ermittlung betrieben werden muss. Das städt. Personal hat weder ein Zutrittsrecht noch einen Auskunftsanspruch. Von Seiten der Stadt wurden und werden Aufrufe auf der Homepage und in der Bürgerinformationsbroschüre eingestellt. Sobald die Stadt Kenntnis von einem Leerstand erhält, wird konsequent versucht, diesen Wohnraum zu akquirieren. 3. a) Information über das Vorhaben interkommunale Wohnbaugesellschaft mit anderen Landkreis-Gemeinden für mittel- bzw. langfristigen sozialen Neubau Letztmalig wurde in der kombinierten Finanz- und Werkausschusssitzung durch Bgm. Dr. Brandl informiert. Aktuell gibt es keinen neuen Sachstand, was die Umsetzung des Wohnungspaktes Bayern betrifft. Wie aus der Presse zu entnehmen ist, haben sich viele Gemeinden dafür ausgesprochen an einer landkreisweiten Lösung mitzumachen. Und dies obwohl für die konkrete Umsetzung noch einiges zu klären ist. b) Sozialer Wohnungsbau durch die Stadt Abensberg bzw. die Stadtentwicklungsgesellschaft Ziel ist eine landkreisweite Lösung, da die Probleme alle Gemeinden betreffen. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Lösung zu suchen, die den städt. Haushalt nicht belastet. Wie dies umzusetzen ist, wird zu diskutieren sein sobald feststeht, dass eine landkreisweite Lösung nicht möglich ist. Forderungen von StR Dr. Kroiß: 1. die Stadt Abensberg erklärt für die nächsten Jahre zu ihrem kommunalpolitischen Ziel, dass deutlich mehr Wohnraum in der Stadt entsteht vom Einfamilienhaus bis zum moderaten Geschosswohnungsbau. 2. diese Mehrung soll kontinuierlich über mehrere Jahre, aber nicht abrupt erfolgen damit die Belastungen für die Infrastruktur (Schulen, Kindergärten ) bewältigbar bleiben. Stellungnahme der Verwaltung: Dies ist abhängig von der Verfügbarkeit von Grundstücken und der Bereitschaft von privaten Investoren entsprechend tätig zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dies aus vorgenannten Gründen nicht steuerbar ist. Beispielhaft werden die momentan durchgeführten vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahren durch Privatinvestoren in Schwaighausen, in der Münchener Straße und in der Kagrastraße zur Schaffung von Wohnraum genannt. Seite: 5

6 3. Ein besonderes Augenmerk wird auf die soziale Ausgewogenheit der Stadtentwicklung gelegt; durch Begrenzung von max. 6-8 Wohneinheiten je Haus und - soweit beeinflussbar - durch Verteilung im Stadtgebiet soll der Bildung von sozialen Brennpunkten entgegengewirkt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Eine Begrenzung von Wohneinheiten ist wirtschaftlichen Gesichtspunkten aber auch dem städtebaulichen Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden unterworfen. 4. die Stadtentwicklungsgesellschaft wird verfügbare Grundstücke nicht mehr vorwiegend für den Einfamilienhausbau zur Verfügung stellen, sondern auch für Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau. Ob sie selbst als Bauherr auftritt oder per Ausschreibung an private Investoren verkauft wird ergebnisoffen geprüft. Evtl. interessierte oder entstehende Baugenossenschaften werden bevorzugt berücksichtigt. Stellungnahme der Verwaltung: Dies ist eine Entscheidung der Stadtentwicklungsgesellschaft und deshalb auch in diesem Gremium zu beraten. 5. die Stadt wird Baulandausweisungen zumindest für die nächsten Jahre nicht mehr ausschließlich für Projekte der SEG vornehmen, sondern auch mögliche private Baulanderschließungen berücksichtigen soweit städte- und landschaftsplanerisch zu vertreten. Stellungnahme der Verwaltung: Dies wird seit Jahren praktiziert. Beispielhaft werden die momentan durchgeführten vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahren von Privatinvestoren in Schwaighausen, in der Münchener Straße und in der Kagrastraße genannt. 6. Wohnraumbeschaffung ist nicht nur eine staatliche, sondern eine gesellschaftliche Aufgabe. In diesem Sinne bittet die Stadt Inhaber von leer stehenden Immobilien, diese (zumindest vorübergehend) als Wohnraum zur Verfügung zu stellen und Besitzer von erschlossenen Grundstücken im Innenbereich, diese selbst oder über einen Investor bebauen zu lassen. Stellungnahme der Verwaltung: Auf die vorgenannten Ausführungen zum Punkt 3c wird verwiesen. Von Seiten der Stadt wurden und werden Aufrufe auf der Homepage und in der Bürgerinformationsbroschüre eingestellt. Sobald die Stadt Kenntnis von einem Leerstand erhält, wird konsequent versucht, diesen Wohnraum zu requirieren. Abschließend weist 2. Bgm. Dr. Resch darauf hin, dass von Bgm. Dr. Brandl in jeder Sitzung über den aktuellen Sachstand zur diesem Thema informiert worden ist. StRin Ziegler möchte zu Punkt 2. b) wissen, was bei dem Gebäude in der Ulrichstraße alles repariert werden müsste. Haupt- und Bauamtsleiter Peter Schmid teilt mit, dass das Gebäude nicht bewohnbar ist. Insgesamt müssten 16 Gewerke in Auftrag gegeben werden. Dazu gehören Arbeiten am Dachstuhl, Wärmedämmarbeiten, Elektro, Sanitär etc. Im Gebäude zeigt sich außerdem aufsteigende Nässe und der Brandschutz ist nicht gewährleistet. Momentan dient das Gebäude als Lagerraum für das Museum. Seite: 6

7 StR Zieglmeier möchte wissen, warum die Kostenschätzung für die Sanierung des Gebäudes in der Ulrichstraße von anfangs EUR auf nun EUR gestiegen ist. Herr Zieglmeier schlägt u.a. vor, im Zuge der nächsten Bauausschusssitzung einen gemeinsamen Ortstermin zur Besichtigung des Gebäudes vor. Haupt- und Bauamtsleiter Peter Schmid entgegnet, dass es sich um eine grobe Kostenschätzung handelte. Aufgrund des konkreten Antrags wurde eine Baufallschätzung durch das Stadtbauamt durchgeführt. Das Sanierungsvolumen beträgt demnach ,--. StRin Wintersberger möchte Genaueres über das Vorhaben einer interkommunalen Wohnbaugesellschaft zusammen mit den Kommunen des Landkreises wissen. 2. Bgm. Dr. Resch erläutert nochmals, dass es sich hier um eine Wohnbaugesellschaft mit anderen Landkreisgemeinden handelt mit dem Zweck, mittel- bis langfristig sozialen Wohnraum zu errichten. Anfang März wurde von Bgm. Dr. Brandl ein Schreiben zur Prüfung an das Innenministerium gegeben. Ebenso wurden die Notarentwürfe ausgefertigt. 2. Bgm. Dr. Resch zählt die Kommunen auf, welche bis dato zu einer interkommunalen Zusammenarbeit bereit wären (u. a. Bad Abbach, Kelheim, Saal a. d. Donau, Langquaid, Neustadt a. d. Donau, Painten, Rohr i. NB, Essing, Ihrlerstein). Die Fraktionen der FW, SPD, FDP und Grüne unterstützen die Idee einer interkommunalen Wohnbaugesellschaft. Möchten aber sicherstellen, dass bei der Schaffung von Wohnraum Rücksicht auf kleinere, zentrale Einheiten genommen wird. StR Dr. Kroiss spricht sich außerdem für die Schaffung von mehr Mehrfamilienhäuser aus. Der Großteil der Bevölkerung könne sich nun mal keine Einfamilienhäuser leisten. Zudem sollte in Abensberg günstiger Wohnraum geschaffen werden. Das Problem Sozialer Wohnungsbau ist schon länger gegenwärtig, so StR Dr. Bohn. Primäre Entscheidungen seien von den Gremien (Bauausschuss, Stadtrat) zu treffen. Diese sind auch abhängig von den Bebauungsmöglichkeiten. StR Dr. Bohn findet, man solle die Prüfung durch die Verwaltung abwarten und dann konkrete Zahlen vorstellen. In den Haushaltsvorberatungen können die jeweiligen Fraktionen ihre Anregungen für bestimmte Projekte nochmal explizit darstellen. Finanzreferent Handschuh findet, beim Thema Sozialer Wohnungsbau brauche es ausreichend Vorbereitungszeit. Man müsse genau kalkulieren und die nötigen Zahlen und Fakten abwarten, z. B. wo soll sozialer Wohnraum entstehen, welche Art Gebäude soll gebaut werden, wie groß usw. Deshalb findet er den Zeitpunkt der heutigen Sitzung verfrüht. StRin Wintersberger verweist auf das Thema Obdachlose und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen, teilweise auch mit Kindern. Sie fragt sich, wo bei Bedarf mehrere Menschen in Abensberg unterkommen könnten. Laut StRin Schretzlmeier gab es bisher nie Probleme bei der Unterbringung von Personen, die von Obdachlosigkeit bedroht waren. Es fand sich immer eine geeignete Lösung. StR Schug erkundigt sich nach dem weiteren Vorgehen bzw. ob es einen Zeitplan gibt. 2. Bgm. Dr. Resch gibt bekannt, dass die kommende Sitzung der Stadtbau GmbH bereits terminiert ist. Alles Weitere müsse man abwarten. Seite: 7

8 2. Aussprache StRin Ziegler erkundigt sich über den Sachstand zur Errichtung eines Gestaltungsbeirates. Es wurde ihr ein entsprechendes Schreiben überlassen. Haupt- und Bauamtsleiter Peter Schmid teilt mit, dass das Schreiben erst kürzlich eingegangen ist. Die Verwaltung wird dies prüfen und mit der Regierung Städtebauförderung - besprechen. Ende des öffentlichen Teils um 21:00 Uhr. Seite: 8

9 II. Nichtöffentlicher Teil Im Anschluss folgt die nichtöffentliche Sitzung. Da bis zum Schluss der Sitzung Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung nicht erhoben wurden, gilt die Niederschrift als genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO, 26 Nr. 2, 35 Nr. 1 GschO). Dr. Bernhard Resch Daniela Kummer 2. Bürgermeister Protokollführerin Seite: 9

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