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1 - im Genehmigungsverfahren Fachprüfungsordnung für das Fach Latinistik im Interdisziplinären Bachelorstudiengang und im Interdisziplinären Masterstudiengang sowie für das Fach Latein im Lehramtsstudium der Katholischen Universität Eichstätt- Ingolstadt (FPO Latein) Vom TT. MM. JJJJ Aufgrund des Art. 5 3 Satz 1 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern vom 29. März 1924 (BayRS K) erlässt die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) folgende Prüfungsordnung: Inhalt I. Geltungsbereich und Prüfungsformen Geltungsbereich Prüfungsformen... 2 II. Latinistik im Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU Allgemeine Regelungen Pflicht- und Wahlpflichtmodule... 3 III. Latinistik im Interdisziplinären Masterstudiengang der KU Allgemeine Regelungen Wahlpflichtmodule... 4 IV. Latein im Lehramtsstudiengang Gymnasium Allgemeine Regelung Pflicht- und Wahlpflichtmodule... 5 V. Schlussbestimmung Inkrafttreten, Übergangsregelung

2 I. GELTUNGSBEREICH UND PRÜFUNGSFORMEN 1 Geltungsbereich Die FPO gilt für das Studium des Fachs 1. Latinistik im Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU, 2. Latinistik im Interdisziplinären Masterstudiengang der KU, 3. Latein im Lehramtsstudiengang Gymnasium an der KU, die FPO ergänzt die Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I LPO I) vom 13. März 2008 (GVBl S. 180, BayRS UK) in der jeweils gültigen Fassung. 2 Prüfungsformen (1) Die nachfolgenden Regelungen ergänzen die in der Allgemeinen Prüfungsordnung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom 26. November 2014 in der jeweils gültigen Fassung geregelten Prüfungsformen; Abweichungen in dieser FPO gehen den allgemeinen Regelungen vor. (2) Seitenangaben beziehen sich auf das reine Textkorpus mit 1,5-fachem Zeilenabstand unter Verwendung der Schriftgröße zwölf einer Standardschriftart sowie Seitenrändern im Umfang von vier Zentimetern links und 2,5 Zentimetern rechts. (3) Der Umfang einer schriftlichen Hausarbeit beträgt in einem Modul mit Proseminar 10 bis 12 Seiten, in einem Modul mit Hauptseminar 18 bis 20 Seiten. (MASTERMODULE: Der Umfang einer schriftlichen Hausarbeit beträgt 18 bis 20 Seiten.) Die Bearbeitungszeit für eine Proseminararbeit beläuft sich auf 4 Wochen, die Bearbeitungszeit für eine Hauptseminararbeit auf 6 Wochen ab Ausgabe des Themas. (4) Der Umfang eines Portfolios beträgt 10 bis 15 Seiten. (5) Die Dauer einer mündlichen Prüfung beträgt in der Regel 30 Minuten. (6) Die Dauer einer Klausur beträgt in der Regel 90 Minuten. 2

3 II. LATINISTIK IM INTERDISZIPLINÄREN BACHELORSTUDIENGANG DER KU 3 Allgemeine Regelungen Das Fach Latinistik kann im Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU in den folgenden Profilen studiert werden: 1. im Profil Flexibler Bachelorstudiengang im Umfang von bis zu 70 ECTS-Punkten, 2. im Profil Lehramtsgeeigneter Bachelorstudiengang (Lehramt plus ) in der Ausrichtung Gymnasium im Umfang von mindestens 77 ECTS-Punkten, 3. im Profil Kultur und Medien im Umfang von 60 ECTS-Punkten. 4 Pflicht- und Wahlpflichtmodule (1) Folgende Pflichtmodule sind erfolgreich zu absolvieren: 1. Grundfragen der lateinischen Literatur I: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur (unbenotet) im Profil Flexibler Bachelorstudiengang und im Profil Aisthesis.Kultur und Medien bzw. Grundfragen der lateinischen Literatur I (Lehramt): 7 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur (unbenotet) im Profil Lehramtsgeeigneter Bachelorstudiengang (Lehramt plus ), 2. Grundfragen der lateinischen Literatur II: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Hausarbeit (Proseminararbeit im Umfang von 10 bis 12 Seiten), 3. Aufbaumodul Lateinische Literatur und Literaturwissenschaft I: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: mündliche Prüfung 4. Lateinische Sprache: Grundkurs I: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur 5. Lateinische Sprache: Grundkurs II: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur (unbenotet). (2) Folgende Wahlpflichtmodule können gewählt werden: 1. Aufbaumodul Lateinische Literatur und Literaturwissenschaft II: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Hausarbeit (Hauptseminararbeit im Umfang von 18 bis 20 Seiten), 2. Aufbaumodul Lateinische Literatur und Literaturwissenschaft III: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur (unbenotet) 3. Griechische Literatur und Literaturwissenschaft I: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Hausarbeit (Proseminararbeit im Umfang von 10 bis 12 Seiten) 4. Kulturgeschichte: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur und praktische Leistungen zur Exkursion, 5. Griechische Literaturgeschichte I: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Portfolio 6. Griechische Literaturgeschichte II: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Portfolio 7. Lateinische Sprache: Grundkurs III: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung Klausur 8. Lateinische Sprache: Grundkurs IV: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur 9. Lateinische Sprache Intensivierungskurs: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur 10. Historische Sprachwissenschaft: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur, 11. Grammatisches Übersetzen: Intensivkurs: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur 12. Lateinische Sprache Oberkurs: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur (120 Minuten), 13. Projektmodul Interdisziplinäre Forschung: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: unbenotete Hausarbeit (Proseminararbeit im Umfang von 10 bis 12 Seiten), 14. Fachdidaktik Basismodul: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur. 3

4 III. LATINISTIK IM INTERDISZIPLINÄREN MASTERSTUDIENGANG DER KU 5 Allgemeine Regelungen Das Fach Latinistik kann im Interdisziplinären Masterstudiengang der KU in den folgenden Profilen studiert werden: 1. im Profil Flexibler Masterstudiengang im Umfang von bis zu 40 ECTS-Punkten, 2. im Profil Lehramtsgeeigneter Masterstudiengang (Lehramt plus ) in der Ausrichtung Gymnasium im Umfang von mindestens 30ECTS-Punkten, 3. im Profil Kultur und Medien im Umfang von mindestens 25 ECTS-Punkten. 6 Wahlpflichtmodule Folgende Wahlpflichtmodule können gewählt werden: 1. Forschungsmodul lateinische Literaturwissenschaft: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Hausarbeit (Hauptseminararbeit im Umfang von 18 bis 20 Seiten), 2. Literaturgeschichte und Textanalyse: 10 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur, 3. Lateinische Literatur: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur, 4. Literarisches Übersetzen: Poesie Rhetorik Rede: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Portfolio 5. Interpretation und literarisches Übersetzen: 10 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur, 6. Literarisches Übersetzen: Philosophie und Historiographie: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Portfolio 7. Historische Sprachwissenschaft: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur, 8. Literaturgeschichte und Interpretation: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Portfolio 9. Profilmodul I Lateinische Literatur: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur 10. Profilmodul II Frühe und Späte Epochen: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: mündliche Prüfung 11. Antikenrezeption: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: unbenotete Hausarbeit (Hauptseminararbeit im Umfang von 18 bis 20 Seiten), 12. Fachdidaktik Aufbaumodul: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Portfolio (unbenotet). 4

5 IV. LATEIN IM LEHRAMTSSTUDIENGANG GYMNASIUM 7 Allgemeine Regelung 1 Im Lehramtsstudiengang Gymnasium, mit Ausnahme der Fächerkombination Latein/Griechisch, muss jede Studierende oder jeder Studierende 107 ECTS-Punkte im Fach Latein erwerben. 2 In der Fächerkombination Latein/Griechisch muss jede Studierende und jeder Studierende 102 ECTS-Punkte im Fach Latein erwerben. 8 Pflicht- und Wahlpflichtmodule (1) Folgende Pflichtmodule sind im Umfang von 92 ECTS-Punkten erfolgreich zu absolvieren: 1. Grammatisches Übersetzen: Intensivkurs: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur 2. Lateinische Sprache: Grundkurs I: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur 3. Lateinische Sprache: Grundkurs II: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur 4. Lateinische Sprache: Grundkurs III: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur 5. Lateinische Sprache: Grundkurs IV: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur 6. Lateinische Sprache Oberkurs: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur (120 Minuten), 7. Literarisches Übersetzen: Poesie Rhetorik Rede: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Portfolio 8. Historische Sprachwissenschaft: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur, 9. Grundfragen der lateinischen Literatur I: 7 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur 10. Grundfragen der lateinischen Literatur II: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Hausarbeit (Proseminararbeit mit einem Umfang von 10 bis 12 Seiten) 11. Aufbaumodul Lateinische Literatur und Literaturwissenschaft I: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: mündliche Prüfung 12. Aufbaumodul Lateinische Literatur und Literaturwissenschaft II: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Hausarbeit (Hauptseminararbeit im Umfang von 18 bis 20 Seiten), 13. Forschungsmodul lateinische Literaturwissenschaft: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Hausarbeit (Hauptseminararbeit im Umfang von 18 bis 20 Seiten), 14. Profilmodul II Frühe und Späte Epochen: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: mündliche Prüfung 15. Literaturgeschichte und Interpretation: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Portfolio 16. Kulturgeschichte: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur und praktische Leistungen zur Exkursion, 17. Fachdidaktik Basismodul: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur, 18. Fachdidaktik Aufbaumodul: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Portfolio (unbenotet). (2) Weiterhin ist folgendes Pflichtmodul erfolgreich zu absolvieren, außer bei der Fächerverbindung Griechisch/Latein: Griechische Literatur und Literaturwissenschaft I: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Hausarbeit (Proseminararbeit im Umfang von 10 bis 12 Seiten). 5

6 (3) Eines der beiden folgenden Wahlpflichtmodule ist erfolgreich zu absolvieren: 1. Aufbaumodul Lateinische Literatur und Literaturwissenschaft III: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur 2. Projektmodul Interdisziplinäre Forschung: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: unbenotete Hausarbeit (Proseminararbeit im Umfang von 10 bis 12 Seiten). (4) Eines der folgenden Wahlpflichtmodule ist erfolgreich zu absolvieren: 1. Profilmodul I Lateinische Literatur: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur 2. Literarisches Übersetzen: Philosophie und Historiographie: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Portfolio 3. Antikenrezeption: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: unbenotete Hausarbeit (Hauptseminararbeit im Umfang von 18 bis 20 Seiten). 6

7 V. SCHLUSSBESTIMMUNG 9 Inkrafttreten, Übergangsregelung (1) 1 Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2016 in Kraft. 2 Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium zum 1. Oktober 2016 aufgenommen haben. (2) Studierende, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2016 aufgenommen haben, können auf Antrag in den Geltungsbereich dieser Ordnung wechseln. (3) Ab 1. Oktober 2020 gilt diese Ordnung für alle Studierenden. 7

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