Allgemeine Teilnahmebedingungen
|
|
|
- Renate Linden
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Allgemeine Teilnahmebedingungen Liebes Community-Mitglied, wir wurden uns freuen, Dich bei einer unserer Freizeiten als Teilnehmer begrussen zu können. Wir haben die Angebote sorgfältig geplant und vorbereitet. Dazu gehören auch die nachstehenden Teilnahmebedingungen, die, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des zwischen uns als Veranstalter der Freizeiten Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes und Dir als Teilnehmer (nachstehend "TN" abgekurzt) zustandekommenden Freizeit-Vertrages werden. Diese sorgen fur Verständnis und Klarheit im Blick auf die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Freizeiten-Vertrag. Wir bitten Dich deshalb um Deine Aufmerksamkeit! Veranstalter der Freizeiten ist der verein-verwitwet e.v. mit Sitz in Köln, Postfach (nachstehend mit "vev" bezeichnet), fur Anmeldung und Ruckfragen wende Dich bitte an die bei den einzelnen Freizeiten angegebenen Ansprechpartner. 1. Vertragsschluss 1.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich, per Fax, per oder uber das Internet erfolgen kann, bietet der TN bei Minderjährigen vertreten durch den/die gesetzlichen Vertreter und diese(r) selbst dem vev den Abschluss eines Freizeitenvertrages auf der Grundlage der Freizeitenausschreibung und aller Informationen und Hinweise verbindlich an. 1.2 Es ist das Ziel von vev, verwitweten Personen die Teilnahme an der Freizeit zu ermöglichen, soweit dies nach der Art der Freizeit und insbesondere den Gegebenheiten der Anreise und der Unterkunft in Betracht kommt. Der Freizeitvertrag kommt bei Minderjährigen mit diesem selbst und daneben mit dem/den gesetzlichen Vertreter(n) ausschließlich durch den Zugang der schriftlichen bei kurzfristigen Buchungen auch durch eine mundliche oder telefonische Teilnahmebestätigung von vev an den TN, bzw. den/die gesetzlichen Vertreter zustande und fuhrt zum
2 rechtsverbindlichen Freizeitvertrag, unabhängig davon, ob eine Anzahlung geleistet wird oder nicht. Erfolgt die Teilnahmebestätigung mundlich oder telefonisch, so erhält der Teilnehmer bei Anmeldungen, die fruher als 7 Werktage vor Freizeitbeginn erfolgen, eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung ubersandt. 1.4 Weicht die Teilnahmebestätigung des vev von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von vev vor, an das vev 10 Tage ab Datum der Anmeldebestätigung gebunden ist. Der Freizeitvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN dieses durch ausdruckliche Erklärung, Zahlung oder Reiseantritt annimmt. 1.5 Bei der Anmeldung mehrerer TN durch einen einzelnen TN hat der Anmeldende fur die Verpflichtungen aller mit angemeldeten TN aus dem Freizeitvertrag einzustehen, soweit der diese Verpflichtung durch ausdruckliche, gesonderte Erklärung im Anmeldeformular ubernommen hat. 2. Anzahlung, Restzahlung 2.1 Mit Vertragsschluss, d.h. Zugang der Teilnahme- bestätigung, wird eine Anzahlung von 50%, mindestens jedoch 100, des Freizeitpreises fällig. Sie ist auf das in der Teilnahmebestätigung angegebene Konto zu leisten. Die Anzahlung wird voll auf den Freizeitbetrag angerechnet. 2.2 Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, spätestens 6 Wochen nach der Anzahlung fällig, wenn feststeht, dass die Freizeit durchgefuhrt wird. 2.3 Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung nach Fälligkeit, Mahnung und Fristsetzung nicht fristgerecht bei vev ein, so ist dieser berechtigt, vom Freizeitvertrag zuruckzutreten und den TN mit Rucktrittskosten gemäß Ziffer 4. dieser Teilnahmebedingungen zu belasten. 2.4 Soweit vev zur Erbringung der Freizeitleistung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf die Erbringung der Freizeitleistungen.
3 3. Leistungen und Leistungsänderungen 3.1 Die Leistungsverpflichtung des vev ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der fur den Zeitpunkt der Freizeit gultigen Freizeitenbeschreibung unter Maßgabe sämtlicher enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. 3.2 Leistungsträger (z.b. Tagungshäuser) und Freizeitleiter sind von vev nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die uber die Freizeitausschreibung des vev oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Freizeitvertrages abändern. 3.3 Orts-, Unterkunfts- oder Hausprospekte, die nicht von vev herausgegeben werden, sind ohne ausdruckliche diesbezugliche Vereinbarung fur vev nicht verbindlich. Sofern in den Veranstaltungshäusern eine Hausordnung existiert, wird diese Bestandteil des Freizeitvertrages und ist fur alle Teilnehmer bindend. 4. Haustiere Veranstaltungen von vev sind grundsätzlich haustierfrei 5. Rucktritt des TN, Nichtantritt der Freizeit Der TN kann bis zum Freizeitbeginn jederzeit durch Erklärung gegenuber vev, die schriftlich erfolgen muss, vom Freizeitvertrag zurucktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rucktrittserklärung bei vev; eine Rucktrittserklärung gegenuber dem Freizeitleiter wahrt die Frist nicht. 5.2 In jedem Fall des Rucktritts durch den TN steht vev folgende pauschale Entschädigung zu, soweit im Einzelfall von vev keine andere Vereinbarung getroffen wurde: (gerechnet vor Freizeitbeginn jeweils pro TN): ab dem 91. Tag 80% ab dem 61. Tag 100% mindestens jedoch die unter 2.1 genannte Anzahlung. Berechnungsgrundlage ist der dem Teilnehmer in der Freizeitausschreibung bzw. in der Teilnahmebestätigung mitgeteilte
4 Gesamtpreis. 5.3 Dem TN ist es gestattet, vev nachzuweisen, dass ihm tatsächlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 5.4 vev kann im Falle des Rucktritts eine von den vorstehenden Pauschalen abweichende, konkret berechnete Entschädigung verlangen. Er ist in diesem Fall verpflichtet, die geltend gemachte Entschädigung zu beziffern und seine Aufwendungen zu belegen. 5.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Freizeit ohne ausdruckliche Rucktrittserklärung nicht als Rucktritt vom Freizeitvertrag gilt, sondern in diesem Fall der TN zur vollen Bezahlung des Freizeitpreises verpflichtet bleibt. 5.6 Bis zum Freizeitbeginn hat der TN das durch diese Freizeitbedingungen uneingeschränkte Recht, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ( 651b BGB), einen Ersatz- Teilnehmer, der den Teilnahmevoraussetzungen der jeweiligen Veranstaltung entspricht, zu stellen. vev behält sich vor, Ersatz- Teilnehmer abzulehnen. Tritt gemäß diesen Bestimmungen ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprungliche TN dem vev als Gesamtschuldner fur den Freizeitpreis und die durch den Eintritt des TN entstehenden Mehrkosten von 25,- pro Person. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN einzelne Freizeitleistungen infolge vorzeitiger Ruckreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom vev zu vertretenden Grunden, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Ruckerstattung. 7. Obliegenheiten des TN, Kundigung durch den TN, Ausschlussfrist 7.1 Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige ( 651 d Abs.2 BGB) hat der TN dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort dem vom vev eingesetzten Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
5 7.2 Anspruche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Ruge unverschuldet unterbleibt. 7.3 Die Freizeitleiter des vev sind nicht berechtigt, Mängel oder Anspruche mit Rechtswirkung fur vev anzuerkennen. 7.4 Wird die Freizeit infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kundigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Freizeit infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, vev erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kundigung ist erst zulässig, wenn vev bzw. seinem Beauftragten (Freizeitleitung) eine ihnen vom TN bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von vev oder seinem Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kundigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. 7.5 Die gesetzliche Obliegenheit des TN nach 651 g, Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsanspruche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Freizeit gegenuber vev geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit vev abgeschlossenen Freizeitvertrag wie folgt konkretisiert und erweitert: a) Der TN ist verpflichtet, sämtliche Anspruche, die im Zusammenhang mit dem Freizeitvertrag bzw. der vom vev erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ruckreisedatum gegenuber vev geltend zu machen. b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenuber vev unter der oben angegebenen Anschrift erfolgen. c) Nach Fristablauf kann der TN nur dann Anspruche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
6 8. Rucktritt und Kundigung durch vev vev kann vom Freizeitvertrag bei Nichterreichen einer in der allgemeinen oder konkreten Freizeit ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen zurucktreten: der vev ist verpflichtet, dem TN gegenuber die Absage der Freizeit unverzuglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Freizeit wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgefuhrt wird. 9. Haftung 9.1 Die Haftung von vev gegenuber dem TN auf Schadenersatz fur Schäden, die nicht Körperschäden sind, wegen vertraglicher oder vorvertraglicher Anspruche aus dem Freizeitvertrag, ist auf den dreifachen Freizeitpreis beschränkt, soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch vev herbeigefuhrt worden ist. Diese Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Freizeitpreis gilt auch, soweit vev fur einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9.2 vev haftet nicht fur Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und die in der Beschreibung der Freizeitmaßnahme ausdrucklich als solche gekennzeichnet werden. 10. Verjährung, Datenschutz 10.1 Anspruche des TN gegenuber vev, gleich aus welchem Rechtsgrund jedoch mit Ausnahme der Anspruche des TN aus unerlaubter Handlung verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Ruckreisedatum Schweben zwischen dem TN und vev Verhandlungen uber geltend gemachte Anspruche oder die den Anspruch begrundenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der TN oder vev die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt fruhestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
7 10.3 Die fur die Verwaltung der Freizeiten benötigten Teilnehmerdaten werden mittels EDV erfasst und gespeichert. 11. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand 11.1 Der TN kann ev nur an deren Sitz verklagen Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen vev und TN, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung Fur Klagen vom vev gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von vev maßgebend verein-verwitwet e.v.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Freizeiten des SV Bad Bentheim
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Freizeiten des SV Bad Bentheim 1. Abschluss des Freizeitvertrages 1.1 Mit der schriftlichen Anmeldung und der Unterschrift (bei Minderjährigen eines Erziehungsberechtigten)
Hinweise und Reisebedingungen des Evangelischen Jugendwerks Schwäbisch Hall
Hinweise und Reisebedingungen des Evangelischen Jugendwerks Schwäbisch Hall 1. Anmeldung/Vertragsschluss 1.1 Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich erfolgen kann (soweit dieser minderjährig
Anmeldung, Bestatigung 2. Rucktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bitte lesen Sie die nachfolgenden Bestimmungen aufmerksam durch. Sie erganzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages zwischen uns, Alexandra
AGB. Reisebedingungen
AGB Reisebedingungen Diese Bedingungen geltend für alle Reisen, die von Solos Erlebnis, -Single,- und Wohlfühlreisen, Inhaberin Saskia Lorenzen, als Reiseveranstalterin (nachfolgend RV) durchgeführt werden,
Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnungen Brigitte Scheck Alpspitzherzl Tourismusstelle
Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnungen Brigitte Scheck Alpspitzherzl Tourismusstelle Sehr geehrter Reisegast, die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote (Gesamtheit von Reiseleistungen
Allgemeine Reisebedingungen
Allgemeine Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Reisende der Weitkamp Classics GmbH [nachfolgend RV (= Reiseveranstalter) genannt] den Abschluss eines Reisevertrages
01. Abschluss des Reisevertrages
Sehr geehrter Reisegast, bitte beachten Sie folgende Allgemeine Reisebedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns als Reiseveranstalter regeln. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese an.
Reisebedingungen Fahrt mit dem Sonderbus nach Berlin-Wittenberg
Reisebedingungen Fahrt mit dem Sonderbus nach Berlin-Wittenberg Liebe Kirchentagsbusreisende, wir sind verpflichtet, unsere Fahrten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Reisebedingungen Sehr geehrte Gäste, mit der Buchung (Reiseanmeldung) erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Fukuchan Ryoko, Inhaber Olivier
AGB von Voice of Nature
AGB von Voice of Nature Allgemeine Reisebedingungen Sehr geehrter Reisegast, wir setzen unser ganzes Wissen und Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln.
Liebe Eltern, liebe Ehrenamtliche, wir bitten um Beachtung der Allgemeinen Reisebedingungen der Evangelischen Jugend Coburg Stand: 30.
Liebe Eltern, liebe Ehrenamtliche, wir bitten um Beachtung der Allgemeinen Reisebedingungen der Evangelischen Jugend Coburg Stand: 30. April 2009 1 Anmeldung 1.1 Mit der Anmeldung wird uns, dem Freizeitträger
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisevermittlers
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisevermittlers Die nachfolgenden Bestimmungen, sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler Ibrahim Özpinar, handelnd unter BELKAGOLF Reisen Deutschland
Gastaufnahme und Vermittlungsbedingungen für Ferienwohnungen Hammermühle.
AGB Gastaufnahme und Vermittlungsbedingungen für Ferienwohnungen Hammermühle. Die Ferienwohnungen Hammermühle wird nachfolgend Fewo. Hammermühle genannt. Die Fewo. Hammermühle vermietet Ferienwohnungen
2. BEZAHLUNG DES REISEPREISES; VERSICHERUNGSSCHUTZ; RÜCKTRITT DURCH SMYRIL LINE; MINDESTTEILNEHMERZAHL
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES 1.1 Sie können unsere Leistungen in einem Reisebüro oder direkt bei Smyril Line Deutschland buchen. Mit Ihrer Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
CVJM Entdecker-Freizeit
CVJM Entdecker-Freizeit 8.-13.Juli 2007 DJH Erbach CVJM Wiesbaden e.v., Oranienstraße 15, 65185 Wiesbaden Der Odenwald: Wo Sagen und Geschichten, Handwerk und Natur hautnah erlebt werden können. Hier findet
Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen. Nordkirchen Marketing e.v. (nachfolgend BS abgekürzt)
Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen Nordkirchen Marketing e.v. (nachfolgend BS abgekürzt) vermittelt Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer
Allgemeine Reisebedingungen der Fa. aquamonte Outdoorsport & Touristik GmbH
Allgemeine Reisebedingungen der Fa. aquamonte Outdoorsport & Touristik GmbH 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an,
Allgemeine Geschäftsbedingungen Reisebedingungen VINJE CYCLING GbR. Oktober I. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Buchenden
Allgemeine Geschäftsbedingungen Reisebedingungen VINJE CYCLING GbR Oktober 2014 I. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Buchenden 1. VINJE CYCLING GbR gilt als Reiseveranstalter für die auf
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden mit uns abgeschlossenen Lehrgangsvertrags. Abweichungen bedürfen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters 1 Abschluss des Reisevertrages (a) Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie One World Reisen mit Sinnen Pardon/Heider OHG ( OW ) den Abschluss eines Reisevertrages
Verbindliche Reiseanmeldung
Verbindliche Reiseanmeldung Bitte senden Sie Ihre verbindliche Anmeldung an: FAX: + 49 5251-2844457 oder per Post an: KRIM TOURS (Falkenberg Touristik) Lortzingweg 22 D-33102 Paderborn Kontaktdaten der
1. Veranstalter und Vermittler
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Pauschalangebote und sonstige touristische Leistungen der Fremdenverkehrsgemeinschaft Schwäbischer Wald e. V. Die nachfolgenden Bedingungen für Pauschalarrangements
Teilnahmebedingungen der Evangelischen Jugend
Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer, liebe Eltern, wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gältigen Gesetze anzubieten und durchzufähren. FÄr uns ist
A-Frame Surf-Yogacamp SL ES7521002674010210064284 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB. Reiseveranstalter: a-frame surf-yogacamp S.L.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB Reiseveranstalter: a-frame surf-yogacamp S.L. 1. Abschluß eines Vertrages Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer (Anmelder) a-frame surf-yogacamp S.L.(Veranstalter),
Allgemeine Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages 2. Zahlung 3. Leistungen, Preisänderung vor Vertragsschluss
Allgemeine Reisebedingungen Sehr geehrter Reisegast, wir setzen unser ganzes Wissen und Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Die nachfolgenden
Allgemeine Geschäftsbedingungen Profil Cuba-Reisen, Manfred Sill e.k., Güglingen, (im Text: Profil Cuba-Reisen )
Allgemeine Geschäftsbedingungen Profil Cuba-Reisen, Manfred Sill e.k., Güglingen, (im Text: Profil Cuba-Reisen ) 1. Abschluss des Reisevertrages. Mit Übermittlung der Reisean-meldung bzw. des Buchungsauftrages
Allgemeine Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen 1. Vertragsschluss a) Der Mietvertrag über die hier vorgestellte Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der Anzahlungsbetrag auf dem Konto des Vermieters eingegangen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge von Busunternehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge von Busunternehmen 1. Abschluss des Reisevertrages a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters abgeschlossen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Mietomnibusverkehr. der. Regionalverkehr Oberbayern GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Mietomnibusverkehr der Regionalverkehr Oberbayern GmbH Vordruck M1 (V02.02) AGB-Mietomnibus.dot Seite 1 von 8 Stand: 20.02.2009 1 Angebot und Vertragsabschluss 1.
Lieber Gast, die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Urlauber und uns als Reiseveranstalter.
Lieber Gast, die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Urlauber und uns als Reiseveranstalter. Der Reisevertrag 1. Abschluss des Reisevertrages a) Der Reisevertrag
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Vermietungs-bestätigung werden Anzahlungen wie folgt fällig:
Vermieterbedingungen von TANGER d.o.o. - Touristbüro Luna Rossa 1. Mietvertrag 1.1 Der Mietvertrag wird nach Maßgabe der Ausschreibung verbindlich, d.h. der Inhalt des Mietvertrages bestimmt sich nach
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reisen von Partnerveranstaltern
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reisen von Partnerveranstaltern Diese Reise wird von Biketeam vermittelt und es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Freizeitbedingungen gelten ausschließlich für Freizeiten des CVJM Hermannsburg e.v.
Diese Freizeitbedingungen gelten ausschließlich für Freizeiten des CVJM Hermannsburg e.v. 1. Vorbemerkung Wer sich zu den Freizeiten des CVJM Hermannsburg e.v. nachfolgend CVJM genannt anmeldet, ist gewillt,
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Abschluss des Vertrages Mit der Anmeldung für ein Angebot der BoBo Fuego Fußballschule (nachstehend Anbieter genannt)bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines
ANMELDUNG ZUR GRUPPENREISE
ANMELDUNG ZUR GRUPPENREISE Bitte vollständig in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausfüllen Reise-Nummer: Reiseziel: Reisetermin: Abflug-/Abfahrtsort: 1. Teilnehmer/in *(lt. Personalausweis/Reisepass)
Verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Markterkundungsreise nach Ecuador und Kolumbien, Schwerpunkt Logistik,
IHK Kassel Norbert Claus Fax: 0561 7891-290 Kurfürstenstr. 9 E-Mail: [email protected] 34117 Kassel Anmeldeschluss: 14. September 2012 Verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Markterkundungsreise
Kinderfreizeit vom für 9-13 jährige Mädchen & Jungen. Im Freizeitheim Senneheim in Bielefeld. Lust dabei zu sein?
Kinderfreizeit 2015 vom 19.07. - 26.07.2015 für 9-13 jährige Mädchen & Jungen Im Freizeitheim Senneheim in Bielefeld Lust dabei zu sein? Auch 2015 plant der CVJM Oberwiehl in Zusammenarbeit mit dem CVJM
AGB HolidayTrex (TravelTrex GmbH)
AGB HolidayTrex (TravelTrex GmbH) 1. Abschluss des Reisevertrages 2. Bezahlung, Reisedokumente 3. Leistungsänderungen 4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn 5. Umbuchungen 6. Nicht in Anspruch genommene
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Veranstaltungen, die das Helene-Weber- Haus (nachfolgend: HWH) als Weiterbildungseinrichtung für Erwachsene und Familien
7. Rücktrittskosten vor Reisebeginn / Umbuchung
1. Buchung der Reise / Anforderungen an den Reiseteilnehmer / Vertragsschluss 1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde FUN RIDE Surfcamp & Surfschool verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages
Allgemeine Regelungen Bedingungen 04/2015
Index I. Prämienzahlung 3 II. Anpassung des Prämiensatzes 3 III. Anzeigepflichten vor Vertragsschluss 4 IV. Dauer des Versicherungsvertrages 4 V. (Teilweise) Kündigung des Versicherungsvertrages 4 VI.
Kaufvertrag. zwischen. und
Kaufvertrag zwischen Herrn Gerhard Bangen Frau/Herrn/Eheleute und nachstehend Verkäufer genannt nachstehend Käufer genannt 1 Der Verkäufer verkauft dem Käufer die Katze der Rasse Bengal in der Farbe geb.
Herr Muster Berliner Alle 36 Telefon: +49 211 /635568 47 1 1450687 Berlin Fax: +49 211 /635568 47 9 E- mail: [email protected] www. tangosaires.
- Helena-Rubinstein-Str 3-40699 Erkrath Helena-Rubinstein-Str 3 40699 Erkrath Germany Herr Muster Berliner Alle 36 Telefon: +49 211 /635568 47 1 1450687 Berlin Fax: +49 211 /635568 47 9 E- mail: [email protected]
Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der Firma Bayern-Park Freizeitparadies GmbH
Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der Firma Bayern-Park Freizeitparadies GmbH An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen informieren, die die gesetzlichen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kleins Wanderreisen GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 1. September 2009)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kleins Wanderreisen GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 1. September 2009) 1. Abschluß des Reisevertrages 1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns den Abschluß
Der Mietvertrag, den Sie bei Immobilien-Service Hohwachter Bucht (im Folgenden IHB genannt)
ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN Der Mietvertrag, den Sie bei Immobilien-Service Hohwachter Bucht (im Folgenden IHB genannt) als Vermittler abgeschlossen haben, ist zwischen Ihnen als Mieter und dem Eigentümer
Allgemeine Reisebedingungen für Bootcamp by Aleksandar Marinkovic
Allgemeine Reisebedingungen für Bootcamp by Aleksandar Marinkovic 1 Abschluss des Reisevertrages (1) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Bootcamp by Aleksandar Marinkovic (jeweils
Teilnahmebedingungen des Vereins VisionOutdoor - Natursportverein für blinde, sehbehinderte und sehende Menschen Kassel e.v.
Teilnahmebedingungen des Vereins VisionOutdoor - Natursportverein für blinde, sehbehinderte und sehende Menschen Kassel e.v. 1. Abschluss eines Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der/die Anmeldende/r
AGB Taxi Noack. Leistungsumfang. Abholung am Flughafen (Flughafentransfer)
AGB Taxi Noack Taxi Noack erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungsbeschreibung und der Preislisten. Abweichende Geschäftsbedingung gelten nicht, selbst wenn ihnen Taxi Noack
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bodensee-Radweg Service GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bodensee-Radweg Service GmbH Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns abgeschlossenen Reisevertrages. Lesen Sie sie bitte in Ruhe und mit
AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.
Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.
Das Vertragsverhältnis kommt durch unsere schriftliche Bestätigung Ihrer Teilnahme rechtsverbindlich
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rettungsdienst Kooperation (-Akademie), Esmarchstraße 50, 25746 Heide, für die Buchung und Durchführung von Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Schulungsveranstaltungen
Allgemeine Reisebedingungen Bertsch Reisen e.k.
Allgemeine Reisebedingungen Bertsch Reisen e.k. 1. Abschluss des Reisevertrages a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit unseren Formularen (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) abgeschlossen werden. Sämtliche
Norderney. Kinderfreizeit. vom 10. bis 16. Oktober Veranstalter
An- & Abreise Mit der Bahn reisen wir von Wanne-Eickel HBF bis Norddeich-Mole (direkte Zugverbindung) und setzen von dort mit der Fähre nach Norderney über. Rückreise entsprechend. Unterbringung Geld Die
RDA Allgemeine Reisebedingungen für Reiseverträge von Bus- und Gruppenreiseveranstaltern Juli 2014
RDA Allgemeine Reisebedingungen für Reiseverträge von Bus- und Der RDA Internationaler Bustouristik Verband e.v. empfiehlt seinen Mitgliedern als Bus- und Gruppenreiseveranstalter die bereits früher empfohlenen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand
Auberge du Schantzwasen
e.v. CVJM Weingarten 4. Motorrad-Wochenende Auberge du Schantzwasen Die Schönheiten des Elsass 22. bis 25. Juni 2017 eines der interessantesten Gebiete am Rhein ist des Elsass. Dort ist auch für jedes
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises, am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90 % des Reisepreises.
Allgemeine Reisebedingungen Wikinger Reisen GmbH 1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der Wikinger Reisen GmbH (im Folgenden Reiseveranstalter ) den Abschluss
1.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E- Mail, Internet) erfolgen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Die hier veröffentlichten Reisen werden veranstaltet von Schöne FFO Welt Reisen GmbH. Die Firma arbeitet auf Basis der Reisebedingungen, die nachfolgend vollständig abgedruckt
Reisebedingungen BDKJ Ferienwelt Diözese Rottenburg-Stuttgart. Liebe Reiseteilnehmerin, lieber Reiseteilnehmer,
Liebe Reiseteilnehmerin, lieber Reiseteilnehmer, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des mit der Diözese Rottenburg- Stuttgart als Rechtsträger der BDKJ Ferienwelt,
