Sicherheit gewinnen durch Kooperation im Kinderschutz
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- Rudolf Klein
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1 Sicherheit gewinnen durch Kooperation im Kinderschutz Stephanie Ganske, Kinderschutzzentrum Hamburg, Frühe Hilfen Eimsbüttel Maria Grüber, Beratungsstelle Frühe Hilfen Harburg/Süderelbe Deutscher Kinderschutzbund, LV Hamburg
2 Der rote Faden Einstieg: Wie sicher/unsicher fühle ich mich? Videobeispiele zur Feinfühligkeit Input: PPP Kooperation im Kinderschutz Was nehme ich mit?
3 Kindeswohlgefährdung in der frühen Kindheit Als Ausdruck der sich nicht entwickeln könnenden gelungenen Bindung zwischen Eltern und Kind Fokus auf Eltern-Kind-Interaktion
4 Feinfühligkeit Signale wahrnehmen Signale interpretieren (Funktion und Kontext) Angemessen reagieren, handeln (Entwicklungsstand, Gefühle) Prompt und zuverlässig beantworten
5 Bindung Bindung ist das gefühlsgetragene Band, das eine Person zu einer anderen spezifischen Person anknüpft und das sie über Raum und Zeit miteinander verbindet. John Bowlby
6 Bindungssicherheit Ein Säugling entwickelt im Laufe des ersten Lebensjahres, der ersten 18 LM, eine spezifische emotionale Bindung an eine Hauptbindungsperson Die Bindungsperson ist der sichere emotionale Hafen für den Säugling
7 Bindungssicherheit Durch Angst und Trennung wird das Bindungssystem aktiviert Durch körperliche Nähe zur Bindungsperson wird das Bindungssystem wieder beruhigt Es gibt 4 Klassifikationen von Bindung: Sicher, unsicher - ambivalent, unsichervermeidend, desorganisiert
8 Gewaltfreie Erziehung Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. ( 1631, Abs.2 BGB)
9 Erziehung ist Elternrecht Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (Artikel 6, Abs. 2 Grundgesetz, gleichlautend 1 Abs. 2 SGB VIII)
10 Definition Kindeswohlgefährdung BGH eine gegenwärtige in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei weiteren Entwicklungen eine erhebliche Schädigung voraussehen lässt. (BGH, FamRz 1956)
11 Was ist Kindeswohlgefährdung? Kindeswohlgefährdung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Eindeutigkeiten sind selten, die Interpretationsspielräume groß. Kein beobachtbarer Sachverhalt, sondern ein rechtliches und normatives Konstrukt. Ist das Ergebnis eines komplexen Einschätzungsprozesses Unterscheidung nach normalen, belastenden oder gefährdenden Lebenslagen eines Kindes
12 Übersicht über das Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG Art 1. Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 26 Änderg. SGB VIII Änderg.v Abs.1 SGB IX Evaluation des BKiSchG -- 2,4 SchwKonfliktG Bekanntmachung Inkrafttreten
13 Sicherheit gewinnenm 8a, SGB VIII Schutzauftrag der Jugendhilfe (1) Jugendamt Wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen: Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abschätzen Sorgeberechtigte und Kinder mit einbeziehen Hilfen anbieten
14 8a, SGB VIII Schutzauftrag der Jugendhilfe (3) Einschaltung Familiengericht/ Inobhutnahme Jugendamt kann Familiengericht anrufen, wenn es dies für nötig hält. Beispiel: wenn Eltern nicht mitwirken bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos. Bei dringender Gefahr ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind in Obhut zu nehmen.
15 Art.1 4 BKischG: Beratung und Übermittlung von Informationdurch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung Ausweitung des Schutzauftrages auf andere Berufsgruppen (Ärzte, Psychologen, Berater, Sozialpädagogen, Lehrer ) i. S. einer Befugnisnorm.
16 Art.1 4 BKischG: Mehrstufiges Verfahren und Offenbarungsbefugnis für Geheimnisträger Befugnis Soweit erforderlich Hinweis ggü. den Betroffenen, dass das Jugendamt hinzugezogen wird Auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken Information des Jugendamtes Bei Erfolglosigkeit und Erforderlichkeit Vielleicht gegen den Willen, aber nicht ohne das Wissen der Betroffenen Erörterung mit den Eltern, Einbeziehung der Perspektive Baby/Kleinkind Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Fachberatung durch insoweit erfahrene Fachkräfte (auch gegenüber dem Jugendamt, aber pseudonymisiert). Wenn der Schutz des Kindes gewährleistet ist
17 Merke: 8a SGB VIII und BKischG Art.1 4 sind keine Meldeparagraphen! Die Einschaltung des ASD ist nur für den Fall erforderlich, dass eigene Bemühungen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung gescheitert sind, oder dort Hilfen beantragt werden sollen. Der Zugang zur Hilfe sollte nicht durch melden verbaut werden.
18 Leitlinien zum Vorgehen einen Zugang finden Hilfeentwicklung im Dialog Vertraulichkeit und Transparenz Blick auf die ganze Familie Ressourcenorientierung Veränderung durch Verstehen Hilfen im Verbund
19 Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung Gefährdungseinschätzung ist immer eine prognostische Einschätzung Beruht auf einer Wahrnehmung im Kontakt, die gedeutet / bewertet wird Wahrnehmung ist individuell, unterliegt Irrtumswahrscheinlichkeiten!!! Muss die Perspektive aller Beteiligten einbeziehen Notwendig: Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte 19
20 Eine Gefährdungsabschätzung berücksichtigt: a) Mögliche Anhaltspunkte beim Kind, bei der Familie und im Lebensumfeld b) Die Haltung der Familie zum Problem: Problemakzeptanz, Problemkongruenz, Hilfeakzeptanz, Veränderungsfähigkeit Braucht Zeit Braucht Dialog und Transparenz Bedeutet Handeln in Unsicherheit
21 Kinderschutz ist tripolar Kind Thesen zum Kinderschutz: Kinder schützen heißt Eltern unterstützen Zugang zu den Eltern ist der Schlüssel zur Hilfe für das Kind Es geht nicht um Sanktionierung, sondern um die Bildung eines Helferbündnisses zur Unterstützung der Familie Kinderschutz heißt Brückenbau Eltern Fachperson
22 Kinderschutz braucht kompetente Helfer und ein qualifiziertes Helfersystem Fachberatung im Einzelfall: bei Gewalt in der Familie Gefährdungseinschätzung Zur Tätigkeit als Kinderschutzfachkraft Fortbildung und Qualifizierung Bezirksbezogene Begleitung von Fachkräften im Kinderschutz Netzwerk Frühe Hilfen
23 Exkurs: Mögliche Kindeswohlgefährdung/Misshandlung kann beim Helfer auslösen: Heftige Emotionen: Empörung, Wut, Ärger, Angst Scham und Schuld (Leugnung, Vorwurfshaltung ) Macht / Ohnmacht (Hilfestellung oder Kontrolle?) Gefühle von Unsicherheit und Isolation Schwierigkeit, eine Sprache zu finden Kindesmisshandlung ist ein Versuch, chronische oder akute Beziehungskonflikte mit Gewalt zu bewältigen.
24 Schwieriges zur Sprache bringen: Offene Haltung- Es kann auch alles ganz anders gewesen sein! Zugewandt und wertschätzend Empathie zeigen- akzeptierende Grundhaltung Eigene Gefühle reflektieren Verbindlichkeit und Transparenz herstellen
25 Erörterung und Hinwirken auf Hilfen In den Dialog gehen (Sichtweise des Kindes oder der Eltern aufnehmen) Eigene Rolle und Aufgabe erklären Ängste und Sorgen der Kinder und Eltern aufnehmen Den Kontext der Äußerung oder Beobachtung erkunden offene Fragen stellen (was ist dann passiert?)
26 Zusammenwirken mit anderen Fachkräften Mit offenen Fragen den Kontext der Beobachtung/Äußerung des Kindes erkunden Betreuer des Kindes im Laufe des Gesprächs einbeziehen (oder dem Kind ankündigen, dass man Informationen im Anschluss weitergibt). Zuständigkeiten klären Fachkraft für Kinderschutz oder Kollegen einbeziehen: weiteres Vorgehen gemeinsam planen Externe Fachberatung in Anspruch nehmen Mit anderen Helfern kooperieren
27 Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit Dr. Hanspeter Rings, deutscher Philosoph
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