Wir verändern. Fragen zur Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) Und ANTWORTEN!

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1 Wir verändern. Fragen zur Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) Und ANTWORTEN! 1

2 Wir verändern. 1. Warum gibt es neben der WMVO auch eine Diakonie- Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (DWMV)? 2. Bedeutet in angemessener Weise zu unterrichten, 5 Absatz 3, Satz 1 WMVO = Leichte Sprache? 3. Besetzung der Vermittlungsstelle, 6 WMVO? 4. Wer darf wählen und wer ist wählbar, 10, 11 WMVO? Wir verändern. Frage: Diakonie- Warum gibt es neben der WMVO auch eine Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (DWM Antwort: 1 Absatz 2 WMVO: Diese Verordnung findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre Einrichtungen, soweit sie eigene gleichwertige Regelungen getroffen haben. 2

3 Wir verändern. Das bedeutet: Kirchengemeinschaften und ihre Einrichtungen haben zusätzliche (Kirchen-) Strukturen, die in der eigenen WMVO zusätzlich berücksichtigt werden müssen (Artikel 4 Absatz 2 Grundgesetz = sog. Religionsfreiheit werden aber der der WMVO zu Die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten nicht vom Leistungsträger refinanziert (sondern von eigenen Religionsgemeinschaft). Grundsätzlich steht es jeder Werkstatt frei, über die gesetzlichen Vorschriften hinaus, Rechte in vereinbaren. (Diese werden aber auch nicht refinanzie Warum gibt es 2 WMVOs? Eine normale und eine kirchliche? 3

4 Religionsfreiheit Glaubensgemeinschaften dürfen eigene Regelungen treffen Religionsfreiheit Glaubensgemeinschaften dürfen eigene Regelungen treffen Die Regelungen dürfen aber nicht schlechter sein als die normalen Wenn die Regelungen mehr kosten, müssen die Kirchen das selber bezahlen 4

5 Wir verändern. Frage: Bedeutet in angemessener Weise zu unterrichten, 5 Absatz 3, Satz 1 WMVO = Leichte Sprache? Antwort: Die Werkstatt hat den Werkstattrat in den Angelegenheiten, in denen er ein Mitwirkungsrecht oder ein Mitbestimmungsrecht hat, vor der Durchführung der Maßnahme rechtzeitig, umfassend und in angemessener Weise zu unterrichten und anzuhören. Wir verändern. Das bedeutet: Der Werkstattrat ist so zu unterrichten, dass eine Verständigung sichergestellt werden muss. 5

6 Angemessen = leichte Sprache? Angemessen = leichte Sprache? Reicht es aus, wenn der Werkstattrat wichtige Informationen von der Werkstatt in leichter Sprache bekommt? 6

7 NEIN!!! Die Infos müssen barrierefrei sein 7

8 Die Infos müssen barrierefrei sein Die Werkstatt muss dafür sorgen, dass der Werkstattrat die Infos versteht Wir verändern. Frage: Besetzung der Vermittlungsstelle, 6 WMVO? Antwort: Die Vermittlungsstelle besteht aus einem oder einer unparteiischen, in Werkstattangelegenheiten erfahrenen den oder die sich Werkstatt und vom benannten Beisitzer oder einer Beisitzerin., Vorsitzenden, auf Werkstattrat Absatz 1, Sat 8

9 Vermittlungsstelle Vermittelt in Streitfragen zwischen Werkstatt und Werkstattrat Vermittlungsstelle Vermittelt in Streitfragen zwischen Werkstatt und Werkstattrat Jede Werkstatt muss eine Vermittlungsstelle haben auch wenn es noch gar keinen Streit gibt VORSICHTSHALBER 9

10 Wir verändern. Das bedeutet: Vorsitzende/ Vorsitzender = Person ist unparteiisch = in Werkstattangelegenheiten erfahren = von Werkstatt und Werkstattrat ausgewählt oder per Los entschieden Beisitzerin/ Beisitzer = von der Werkstatt benannt Beisitzer/ Beisitzerin = vom Werkstattrat benannt - Die Vermittlungsstelle sollte vorsorglich vorgehalten werden. Die Vermittlungsstelle besteht aus 3 Personen 10

11 Die Vermittlungsstelle besteht aus 3 Personen Vorsitzende Beisitzerin Beisitzerin Vorsitzender Beisitzer Beisitzer Von Von der Vom Werkstatt Werkstatt Werkstattrat und Werkstattrat ausgesucht ausgesucht ausgesucht Die Vermittlungsstelle besteht aus 3 Personen Vorsitzende Beisitzerin Beisitzerin Vorsitzender Beisitzer Beisitzer Von Von der Vom Werkstatt Werkstatt Werkstattrat und Werkstattrat ausgesucht ausgesucht ausgesucht 11

12 Die Vermittlungsstelle besteht aus 3 Personen Vorsitzende Beisitzerin Beisitzerin Vorsitzender Beisitzer Beisitzer Von Von der Vom Werkstatt Werkstatt Werkstattrat und Werkstattrat ausgesucht ausgesucht ausgesucht Wir verändern. Frage: Wer darf wählen und wer ist wählbar, 10,11 WMVO Antwort: Wahlberechtigung: Wahlberechtigt sind alle Werkstatt- beschäftigten, soweit sie keine Arbeitnehmer sind. Das bedeutet: Das aktive Wahlrecht haben nur die sog. Werkstattbeschäftigten ( 1 Absatz 1 WMVO). Teilnehmende der Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich sind keine Werkstattbeschäftigten. Die Ausübung des aktiven Wahlrechts ist unabhängig von der Geschäftsfähigkeit möglich. 12

13 Wer darf den Werkstattrat wählen? ( aktives Wahlrecht ) Wer darf den Werkstattrat wählen? ( aktives Wahlrecht ) Nur die Werkstattbeschäftigten 13

14 Wer darf den Werkstattrat wählen? ( aktives Wahlrecht ) Nur die Werkstattbeschäftigten Das sind nicht Mitarbeitende im Berufsbildungsbereich, Eingangsbereich oder der Tagesförderstätte Wir verändern. Wählbarkeit: Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag seit mindestens sechs Monaten in der Werkstatt beschäftigt sind. Zeiten des Eingangsverfahrens und der Berufsbildungsbereich Teilnahme an Maßnahmen im werden angerechnet. Das bedeutet: Auch das passive Wahlrecht haben nur sog. Werkstattbeschäftigte. 14

15 Wer darf Werkstattrat werden? ( passives Wahlrecht ) Wer darf Werkstattrat werden? ( passives Wahlrecht ) Alle Werkstattbeschäftigten, die seit mindestens 6 Monaten in der Werkstatt sind. 15

16 Wer darf Werkstattrat werden? ( passives Wahlrecht ) Alle Werkstattbeschäftigten, die seit mindestens 6 Monaten in der Werkstatt sind. Die Zeit im BBB (Eingangsverfahren) zählt mit! Wir verändern. Rückfragen an: Julia Martini & Sonja Steinbach Team: EGH, Reha und Arbeit Tel.: +49(0)431/ Tel.: +49(0)431/ Mail: martini@paritaet-sh.org Mail: steinbach@paritaet-sh.org 16

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