Ergänzungssatzung in Verbindung mit einer Klarstellungssatzung zur Abrundung Tannenweg - Winzergasse - Weg Heulenberg, Ortsteil Nordweil
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- Nora Möller
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1 Stadt Kenzingen Landkreis Emmendingen Ergänzungssatzung in Verbindung mit einer Klarstellungssatzung zur Abrundung Tannenweg - Winzergasse - Weg Heulenberg, Ortsteil Nordweil Inhalt 1. Satzung vom 2. Lageplan Anlage 1 3. Erläuterung/ Begründung Anlage 2 4. Übersichtsplan Anlage 3 5. Ausschnitt Flächennutzungsplan Anlage 4 6. Fotos Anlage 5 7. Pflanzliste Anlage 6 8. Öffentlich-Rechtlicher Vertrag Anlage 7 Ausgearbeitet im Auftrag der Stadt Kenzingen: Dinkel Herbstritt Poetzsch Carl-Cuenzer-Str.2, Herbolzheim, Tel: , im Januar 2005 Architekten und Ingenieure GmbH
2 1. Satzung Ergänzungssatzung in Verbindung mit einer Klarstellungssatzung zur Abrundung Tannenweg - Winzergasse - Weg Heulenberg, Ortsteil Nordweil Der Gemeinderat der Gemeinde Kenzingen hat am... die Ergänzungssatzung i. V. mit einer Klarstellungssatzung zur Abrundung Tannenweg - Winzergasse - Weg Heulenberg, Ortsteil Nordweil, unter Zugrundelegung der nachfolgenden Rechtsvorschriften beschlossen: 1. Baugesetzbuch 1998, in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I. S. 2141) (1998, 137), zuletzt geändert durch Art. 4Abs. 10 G v I 718. BauGB 34 Abs. 4 Nr. 3 und Nr Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom I 133 (BGBl. K.S. 132) zuletzt geändert durch Artikel 3 Investitionserleichterungs-Wohnbaulandgesetz vom (BGBl. I.S. 466) 3. Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GO) in der Fassung vom (GBl. S. 578, berichtigt S. 720), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBl. S. 271) m.w.v Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanzV 90) vom (BGBl I.S.58) 1 Abgrenzung Der östliche Innenbereich von Nordweil wird durch vorliegende Satzung ergänzt und klargestellt und somit abgerundet. Die Festsetzung der Abgrenzung ist aus dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) zu entnehmen. 2 Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB a) Überbaubare Grundstücksfläche b) Straßenverkehrsfläche c) Grünfläche Festwiese d) Umweltschutz, Maßnahmen zum Ausgleich Diese sind aus dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen 3 Inkrafttreten Die Ergänzungssatzung in Verbindung mit einer Klarstellungssatzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach 12 BauGB in Kraft Kenzingen, den Guderjan, Bürgermeister
3 2. Erläuterung / Begründung Anlage 2 Stadt Kenzingen Landkreis Emmendingen Ergänzungssatzung in Verbindung mit einer Klarstellungssatzung zur Abrundung Tannenweg - Winzergasse - Weg Heulenberg, Ortsteil Nordweil 1. Anlass zur Aufstellung der Satzung Der Satzungsbereich stellt einen Teil des östlichen Ortsrandes dar. Der Ortsetter ist unbeplanter Innenbereich im Sinne von 34 BBauG. Die Planungsüberlegungen zur Ortsentwicklung, welche vor allem im Rahmen des derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplanes für die Stadt Kenzingen angestellt werden, zieht diesen Bereich mit in die potentiellen Bauflächen mit ein. Und übernimmt damit ein aus der früheren Fassung des Flächennutzungsplanes bereits verfestigtes Planungsziel. Das Satzungsgebiet liegt ebenfalls im Gebiet der Flurbereinigung Nordweil Ortslage. Die neuen Grenzen sind mit den Eigentümern festgelegt. Die Rechtskraft ist 2005 zu erwarten. Die städtebauliche Situation ist derzeit geprägt durch vorhandene Wohnbebauung und Gewerbebebauung beiderseits der Erschließungsstrasse Tannenweg. 2. Art der baulichen Nutzung mögliche Nutzungskonflikte Das Satzungsgebiet umfasst die Grundstücke FlNr. 3736,3737,3738 und 3739 teilweise. Die Flur Nr ist schon mit einem Wohnhaus bebaut, Für FlNr liegt ein Bauantrag für ein Einfamilienhaus vor und ist derzeit ein Gartengrundstück. FlNr ist ebenfalls Gartengrundstück mit einem Carport bebaut. Die FlNr.3739 (Gr) ist im Flächennutzungsplan eine Grünfläche ausgewiesen. Sie wird traditionell als Festwiese genutzt. In unmittelbarer Umgebung aber außerhalb des Satzungsgebietes sind die nachgenannten Nutzungen vorhanden und Bestand. Im Flächennutzungsplan sind diese als Mischgebiet nach BauNVO ausgewiesen: Die FlNr (GF Gi) wird gewerblich genutzt durch die Winzergenossenschaft. Die FlNr (GF Gi) dort ist eine Werkstatt untergebracht. Die FlNr (GF Ö) mit Schule und Sporthalle, öffentliche Nutzung Die FlNr (GF Gi) ein Bauhofgelände einer Baufirma Das Satzungsgebiet ist wie die Umgebung als Mischgebiet anzusehen.
4 3. Allgemeines städtebauliches Interesse Für den städtischen Satzungsgeber liegt das allgemeine städtebauliche Interesse zum Erlass vorliegender Satzung darin, dass damit ein Teil des Ortsrandes mit Übergang in landwirtschaftliche Bereiche so geordnet und gesteuert werden kann, dass städtebauliche Fehlentwicklungen nicht eintreten können. Es wird langfristig gesichert, dass die Erschließungsanlagen im Tannenweg und Landeckstrasse gesichert werden. 4. Beschreibung der derzeitigen Nutzung Die Flur Nr ist schon mit einem Wohnhaus bebaut, und ist als bebautes Grundstück anzusehen. Für FlNr liegt ein Bauantrag für ein Einfamilienhaus vor und ist derzeit ein Gartengrundstück. FlNr ist ebenfalls Gartengrundstück und schon mit einem Carport bebaut. Die FlNr.3739 (Gr) ist im Flächennutzungsplan eine Grünfläche ausgewiesen. 5. Begründung der vorgeschlagenen Abgrenzung der Satzung Für die östliche Abgrenzung der neuen Bebauung entsprechend der vorliegenden Satzung wird die Darstellung des Flächennutzungsplanes als Vorgabe genommen. Dies ist auch räumlich logisch, da dort eine Sandsteinböschungskante eine natürliche Grenze bildet. Im Norden bildet der vorhandene Weg Heulenberg die Abgrenzung. Im Süden bildet die Grundstückskante der FlNr.3742 und die Verlängerung nach Osten die Abgrenzung. Das Satzungsgebiet bewegt sich in den Bereichen, die im Flächennutzungsplan auch zur entsprechenden Nutzung vorgesehen sind. Durch die Bebauung auf FlNr.3733/1 auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist der Straßenraum auf der Westseite geschlossen. Auf der Ostseite ist es daher naheliegend die Bebauung ebenfalls über die FlNr und 3738 fortzuführen. Dies erscheint auch deshalb sinnig, weil im Osten der Grundstücke die Sandsteinböschungskante ebenfalls begrenzend wirkt und so ein natürlicher Ortsrand definiert ist und eine Bebauung sehr gut eingefügt werden kann. 6. Grünflächen Ein Teil des Gebietes wird als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Festwiese ausgewiesen. Es handelt sich um einen Bereich, der schon bisher ca. 4-5 mal im Jahr für Dorffeste und ähnliche Veranstaltungen genutzt wurde, die höchstens bis zu 4 Tagen dauern. Die LAI - Freizeitlärmrichtlinie ist einzuhalten. In der übrigen Zeit beschränkt sich die Nutzung auf die Unterhaltung dieser teilweise mit Obstbäumen bestandenen Wiese. 7. Regelungen für eine mögliche Bebauung Die Lage der durch vorliegende Satzung ermöglichten Gebäude wird mit Festsetzungen im Lageplan geregelt. Erscheinungsweise, bauliche Höhenentwicklung, Nutzungsdichte sowie die mögliche Art baulicher Nutzung sollen sich im Rahmen des Einfügens entsprechend den Vorgaben für die bauliche Nutzung nach 34 BauGB regeln.
5 8. Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild Der durch die Satzung ermöglichte bauliche Eingriff beschränkt sich auf die Grundstücksflächen, die jetzt als Garten bzw. Rasenfläche genutzt werden. Der in den hinteren Grundstücksbereichen liegende markante Buntsandsteinbruch wird nicht beeinträchtigt und bleibt erhalten. Ebenso wird der naturnahe Bewuchs an der Grenze zwischen dem als Grünfläche ausgewiesenen Bereich und dem Flurstück 3738 als erhaltenswert angesehen. Die beiden noch bebaubaren Grundstücke weisen eine Gesamtfläche von ca. 2421m2 aus. Davon sind als bebaubare Fläche nur ca. 1190m2 erfasst (ca.49%). Diese bebaubaren Flächen sind im Moment mit extensiv genutzter Rasenfläche und Garten besetzt. Dies sind Grünflächen, die als nicht sehr hochwertig und naturnah anzusehen sind. 9. Ausgleichsmaßnahmen Als Ausgleich und Sicherung werden im Lageplan die Sandsteinböschung als besonders bestandsgesichert ausgewiesen. Auf FlNr 3738 und 3739 soll die Böschung von Bewuchs regelmäßig freigehalten werden. Die Durchführung dieser Maßnahmen wird durch einen Öffentlich-Rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Kenzingen und dem Landratsamt gesichert. Der Vertrag wird als Anlage beigefügt. Der Böschungsbewuchs auf FlNr kann verbleiben. Diese Böschungsflächen liegen bis auf einen minimalen Streifen bei FlNr.3737 außerhalb des Satzungsbereiches. Im Satzungsgebiet wird die Bepflanzung zwischen FlNr und FlNr 3739 als Abgrenzung zur Grünfläche gesichert. Diese kann auf FlNr.3739 noch intensiviert werden. Zusätzlich wird ein Pflanzgebot von je 2 einheimischen Bäumen im straßenseitigen Grundstücksbereich der beiden Grundstücke 3737 und 3738 festgelegt. Alle Bepflanzungen sollen nach der im Anhang angefügten Pflanzliste erfolgen. 10. Grundwasserschutz und Niederschlagswasser Das Auftreten von Hangdruckwasser wird nicht ausgeschlossen. Dieses darf nicht mit Drainagen abgeleitet werden. Die Untergeschosse sind daher ggf. als wasserdichte Wanne auszuführen. Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist weitestgehend auf dem Grundstück zu versickern. Überschüssiges Regenwasser kann an den Regenwasserkanal des Abwasser-Trennsystems angeschlossen werden. Die Anlagen zur Niederschlagsversickerung sind nach ATV Arbeitsblatt A 138 zu bemessen und unter Beachtung der Verordnung des UVM über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser herzustellen. Kenzingen, den Guderjan, Bürgermeister
6 Übersichtsplan Nordweil Anlage 3 Satzungsgebiet
7 Auszug aus dem Flächennutzungsplan Anlage 4 Satzungsgebiet
8 Fotos Anlage 5 Foto 1 Übersicht Satzungsgebiet: Wohnhaus FlNr links Bis Grünfläche Festwiese FlNr rechts Foto 2 Tannenweg Blick nach Süden, Satzungsgebiet links
9 Foto 3 FlNr mit Sandsteinböschungskante Foto 4 Tannenweg Blick nach norden, Satzungsgebiet rechts
10 Foto 5 Grünfläche Festwiese FlNr. 3739, Blick nach Norden, temporäre Laube Foto 6 FlNr Winzergenossenschaft
11 Pflanzliste Anlage 6
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