Vorhabenbezogener Bebauungsplan
|
|
- Klaudia Hochberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fachmärkte Stegleacker ENTWURF Textliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften
2 A) Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der derzeit gültigen Fassung Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanzV) in der derzeit gültigen Fassung Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der derzeit gültigen Fassung Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung B) Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 Gemäß Eintragung im Plan sind im Plangebiet fünf Sondergebiete Einzelhandel (SO1, SO 2, SO3, SO5 und SO6) nach 11 Abs. 3 BauNVO festgesetzt. Es wird ein Sondergebiet Spielhalle (SO4) nach 11 Abs. 1 BauNVO festgesetzt. Außerdem wird ein Mischgebiet (MI) nach 6 Abs. 1 BauNVO festgesetzt. 1.2 Gliederung nach der Art der zulässigen Nutzung ( 1 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 BauNVO) mit den jeweils zulässigen Anlagen In dem SO 1 Sondergebiet ist ein großflächiger Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb ( 11 Abs. 3 Nummer 2) für ausschließlich folgende Warengruppen zulässig: - Lebensmittel einschließlich Getränkemarkt und Lebensmittelhandwerk (Bäckerei, Metzgerei) auf einer maximalen Verkaufsfläche von m2 einschließlich - Nonfood Artikel auf maximal 15% der Verkaufsfläche In dem SO 2-Sondergebiet ist ein Einzelhandelsbetrieb ( 11 Abs. 2) für ausschließlich folgende Warengruppen zulässig: - Schuhe auf einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von 420 m2 einschließlich der - für einen Schuhmarkt branchetypischen Randsortimente auf maximal 25 % der Verkaufsfläche) In dem SO 3 Sondergebiet ist ein großflächiger Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb ( 11 Abs. 3 Nummer 2) für ausschließlich folgende Warengruppen zulässig: - Lebensmittel einschließlich Getränkemarkt sowie Lebensmittelhandwerk (Bäckerei, Metzgerei) auf einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von m2 einschließlich - Nonfood Artikel auf maximal 15% der Verkaufsfläche)) In dem SO 4-Sondergebiet Spielhalle ist eine Spielhalle mit einer Spielhallenfläche von maximal 450 m2 zulässig. In dem SO 5-Sondergebiet ist ein Einzelhandelsbetrieb ( 11 Abs. 2) für ausschließlich folgende Warengruppen zulässig: 2 / 7
3 - Textilien auf einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von 650 m2 einschließlich die für einen Textilfachmarkt branchetypischen Randsortimente auf maximal 25 % der Verkaufsfläche) In dem SO 6-Sondergebiet ist ein Einzelhandelsbetrieb ( 11 Abs. 2) für ausschließlich folgende Warengruppen zulässig: - Drogerieartikel, Multimedia, Spielwaren auf einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von 1200 m2. einschließlich - der für einen Drogeriefachmarkt branchetypischen Randsortimente auf maximal 25 % der Verkaufsfläche einschließlich - Schreibwaren auf max. 10m2 Verkaufsfläche. In dem Mischgebiet sind Nutzungen nach 6 Abs BauNVO zulässig. Vergnügungsstätten sind ausgeschlossen. Lebensmitteleinzelhandel ist ausgeschlossen Es sind neben den Anlagen nach keine weiteren Nutzungen zulässig. Insbesondere Vergnügungsstätten sind im gesamten Bebauungsplangebiet, mit Ausnahme SO4 unzulässig. Verkaufsflächen im Sinne dieser Bebauungsvorschriften sind sämtliche den Kunden (Endverbrauchern) zugängliche Flächen, unabhängig von der Überdachung, mit Ausnahme der Fahr- und Parkierungsflächen, also auch Gänge und Treppen in Verkaufsräumen, Kassenzonen einschließlich Standflächen, Freiverkaufsflächen und Verkaufsinseln wie Back- oder Fleischtheke, die Einkaufswagenabstellzone und Windfang Die Anlage von Stellplätzen ist auch außerhalb der überbaubaren Flächen, aber nicht auf den mit einem Pflanzgebot belegten Flächen zulässig. Stellplätzen sind zu durchgrünen. Die Außenanlagenplanung ist mit dem Bauantrag einzureichen und von der Gemeinde genehmigen zu lassen. 2. Maß der baulichen Nutzung ( a BauNVO) Die Festsetzungen erfolgen durch den Einschrieb im Plan. Das Maß der baulichen Nutzung wird beschränkt durch die festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche und die Gebäudehöhen sowie im Mischgebiet zusätzlich durch die Grundflächenzahl (GRZ). 3. Bauweise ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und 22 BauNVO) In den Sondergebieten ist die abweichende Bauweise, d.h. die offene Bauweise ohne Längenbeschränkung zulässig. 4. Überbaubare Grundstücksflächen ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und 23 BauNVO) Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baulinien und Baugrenzen festgesetzt. Garagen im Sinne des 12 BauNVO und Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche grundsätzlich nicht zulässig mit Ausnahme 3 / 7
4 von Stellplätzen und Nebenanlagen, die der Versorgung der Baugebiete mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienen ( 14 Abs. 2 BauNVO). 5. Stellung der baulichen Anlage ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Die Entwicklungsrichtung oder Firstrichtung der Gebäude ist frei. 6. Gebäudehöhen Unterer Bezugspunkt für die zulässige Gebäudehöhe ist die Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH). Die EFH ist die Oberkante des Rohfußbodens des ersten vollständig oberirdisch liegenden Geschosses. Die Erdgeschossfußbodenhöhe der Gebäude innerhalb des Mischgebiets darf max. 0,30m über der Höhe der dazugehörenden Erschließungsstraße liegen. Die Erdgeschossfußbodenhöhe der Gebäude innerhalb der Sondergebiete (SO1 SO6) muss zwischen 432,35 m ü. NN und 432,85 m ü. NN betragen. Die Wandhöhe (WH) wird ab der EFH bis zum Schnittpunkt der Außenwand und der Dachhaut gemessen und darf max. 7,00 m betragen. 7. Verkehrsflächen Es werden öffentliche und private Verkehrsflächen entsprechend der Plandarstellung festgesetzt. 8. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ( 9 (1) 24 BauGB) Folgende Lärmschutzmaßnahme wird festgesetzt: - Einkaufswagenboxen, dargestellt im Vorhaben- und Erschließungsplan Lageplan vom 1. März 2012, sind so einzuhausen, dass die Einschubseite zum Markt hin orientiert ist und außer dieser keine Öffnungen verbleiben. 9. Versorgungsflächen( 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB) Trafostationen sind als Nebenanlagen außerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 10. Führung von Versorgungsanlagen und Niederspannungsanlagen sowie Leitungen ( 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB und 73 Abs. 1 Nr. 4 LBO) Diese sind unterirdisch zu führen. 11. grünordnerische Maßnahmen 4 / 7
5 11.1. Pflanzgebote (PFG 9 Abs. 1 Nr. 25a und Nr. 25b BauGB) PFG 1 Bäume Die Stellplätze für die Einkaufsmarkte sind über belebte Bodenschichten in einem Grünstreifen zwischen den Stellplatzreihen zu entwässern. In diesen Grünstreifen sind auf der gesamten Parkplatzfläche mindestens 12 großkronige Laubhochstämme zu pflanzen PFG 2 Bäume Der Ahornbaum auf dem FlSt. 1353/11 (an der Grundstücksgrenze zur Fl.St. 1352/12) ist gemäss Planeinschrieb dauerhaft zu erhalten Grünflächen Es werden öffentliche und private Grünflächen entsprechend der Plandarstellung festgesetzt. 12. Ausnahmen und Befreiungen Für Ausnahmen und Befreiungen gilt 31 BauGB. 13. Ordnungswidrigkeiten Für Ordnungswidrigkeiten gilt 213 BauGB. C) Ergänzende Hinweise und Empfehlungen nicht verbindlich Lärmschutz Entsprechend den Empfehlungen des einen Bestandteil der Begründung bildenden Lärmgutachtens der Gutachter Heine und Jud vom gelten folgende verhaltensbezogenen Empfehlungen, die ggf. als Auflagen einer Baugenehmigung beizufügen sind: tags: Die Stellplätze des Parkplatzes für den Einzelhandel werden für die späten Abendstunden eingeschränkt. Es ist sicherzustellen, dass ab 20:00 Uhr nur noch die Stellplätze im direkten Eingangsbereich der Märkte Lidl, Rewe und Deichmann (Vgl. Abbildung 4 Lärmgutachten) angefahren werden. Dies ist durch entsprechende Beschilderung oder unter Zuhilfenahme einer Schranke sicherzustellen. Auf den übrigen Stellplätzen findet nur noch die Abfahrt von bereits vor 20:00 Uhr geparkten Fahrzeugen statt (50 % der gesamten Pkw-Bewegungen in den Stunden von 20:00 bis 22:00 Uhr). Damit kann auch sichergestellt werden, dass ab 22:00 Uhr keine Bewegungen mehr auf den vorderen Stellplätzen stattfinden. 5 / 7
6 Sollten Räume mit technischen Einrichtungen ausgestattet werden, wie z.b. Kühlanlagen etc., so ist auf eine ausreichende Schalldämmung der Außenbauteile zu achten. nachts: Die Stellplätze des Parkplatzes für den Einzelhandel werden für die späten Abendstunden (ab 20:00 Uhr) eingeschränkt (Beschilderung, Schranke), es wird von verbleibenden 70 Stellplätzen ausgegangen. Ab 22:00 Uhr dürfen Pkw-Bewegungen (durch letzte Kunden bzw. Mitarbeiter) nur noch in dem gekennzeichneten Bereich stattfinden (Vgl. Abb. 4). Die Anlieferung der Märkte Lidl und Rewe mittels Lieferfahrzeug < 3,5t ist nur über die Zu- /Ausfahrt im Westen (siehe Abbildung 4 Lärmgutachten) möglich. Die Anlieferung durch die Lieferfahrzeuge < 3,5 t findet nach 23:00 Uhr statt und überschneidet sich nicht mit dem letzten Besucherverkehr der Märkte. Je Nachtstunde dürfen maximal 2 Lieferfahrzeuge < 3,5t (Zeitschriften, Backwaren) gleichzeitig das Gelände des Einzelhandelszentrums befahren. Ansonsten finden nachts keine weiteren Anlieferungen statt. Sicherung von Bodenfunden gemäß 10 und 20 Denkmalschutzgesetz Altlasten Da archäologische Bodenfunde nicht auszuschließen sind, ist der Kreisarchäologe (derzeit: Jürgen Hald, Am Schlossgarten 2, Singen, Tel ) frühzeitig vor Beginn von Erschließungsarbeiten oder anderen Bodeneingriffen zu benachrichtigen. Gemäß 10 und 20 des Denkmalschutzgesetzes sind Bodenfunde, die bei Erdarbeiten zutage treten (Tonscherben, Metallgegenstände, Mauerreste, Gräber, Knochen etc.) unverzüglich dem Kreisarchäologen, der unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1, Konstanz, Tel.: oder dem Referat 25 Denkmalpflege des Regierungspräsidiums Freiburg, Tel.: zu melden und bis zur sachgerechten Bergung im Boden zu belassen. Im Bedarfsfall ist mit Unterbrechungen der Bauarbeiten zu rechnen und dem Kreisarchäologen Zeit zur Fundbergung einzuräumen. Tiefbauarbeiten im Plangebiet sind durch geeignete Sachverständige begleiten zu lassen. Anfallendes belastetes Aushubmaterial ist ordnungsgemäß zu entsorgen. D) Örtliche Bauvorschriften ( 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. 74 LBO) 14. Gestaltung baulicher Anlagen ( 74 Abs. 1 Nr. 1 und 3 LBO) 14.1 Dachneigung (siehe Planeintrag) Zulässig sind Flachdächer und bei geneigten Dächern Satteldächer 14.2 Versickerung von Dachflächen-Niederschlagswasser In Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde ist das nicht schädlich verunreinigte Dachwasser zu versickern. Dies kann z. B. flächenhaft über belebte Bodenschichten oder über 6 / 7
7 Versickerungsschächte in Verbindung mit Dachbegrünung erfolgen. In Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden kann das Dachregenwasser als Brauchwasser genutzt werden, sofern der überschüssige, nicht schädlich verunreinigte Anteil des anfallenden Dachwassers der Versickerung zugeführt wird. Bei der Versickerung sind die oben genannten Kriterien zu erfüllen Dachaufbauten sind zulässig Dachdeckung und Fassadengestaltung Zur Erhaltung und Verbesserung der klimatischen Bedingungen wird der Einsatz von Gründächern und Fassadenbegrünungen ausdrücklich empfohlen Einfriedungen entlang öffentlicher Straßen dürfen ein maximal Höhe von 1,0 m haben. Dabei ist der Ausführung als Hecke der Vorzug zugeben. Einfriedungen als Hecken aus Nadelhölzern sind unzulässig. 15. Ausnahmen und Befreiungen Für Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen gilt 56 LBO. 16. Ordnungswidrigkeiten Für Ordnungswidrigkeiten gilt 75 LBO. 17. Geltungsbereich ( 9 Abs. 7 BauGB) Der Geltungsbereich der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem räumlichen Geltungsbereich des gleichnamigen Bebauungsplanes. Gottmadingen,... Dr. Michael Klinger, Bürgermeister 7 / 7
"Königsbronner Straße-Ost"
Stadt Heidenheim Ortsteil Schnaitheim Baubereichsplan 18.00 "Königsbronner StraßeOst" (südlich der Riedstraße 8, 10, 12 und 18) Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Maßstab 1 : 1000 Bebauungsplan
MehrStadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen
Seite 1 von 5 Stadt Neuss Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (gem. BauGB i.v.m. BauNVO) 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1
Mehr1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009
Bebauungsplan Einzelhandelsstruktur im Stadtgebiet 3. Fertigung Reg.-Nr.: 621.41/105.I Textteil Datum: 08.03.2010 Vorentwürfe: 28.12.2009, 26.01.2010 Bearbeiter: Kuon gez. Kuon Amtsleiter Verfahrensvermerke
MehrGemeinde Friesenheim Stand: 27.01.2014. BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Seite 1 von 9
BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Seite 1 von 9 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften: 1 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Rechtsgrundlagen
MehrTextteil. B e b a u u n g s p l a n "Gewerbegebiet Raite III - Nord 2015" Textteilvorentwurf. Gemarkung Renningen
B e b a u u n g s p l a n "Gewerbegebiet Raite III - Nord 2015" Textteil Stand: 23.04.2015 1008/1 1008 A GE Hmax 10,0m 0,8 7,0 a - GD 0-18 FD mit Dachbegrünung M2 Hmax GEe 10,0m 0,8 7,0 GE Hmax 12,0m a
MehrGEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss
II) SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Mooshauser Weg Fassung vom: 26.07.2010 / 05.10.2010 - zum Satzungsbeschluss RECHTSGRUNDLAGEN Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO)
Mehröffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen
öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen 1 2 Planungsstand Januar 2015 3 - Änderung Regionalplan Juni 2012 - Änderung Flächennutzungsplan
MehrTeil B: Präambel und Textfestsetzungen
Teil B: Präambel und Textfestsetzungen Präambel Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, 57) zuletzt geändert durch Art. 13 Ges.
MehrBebauungsplan Nr. 37 A Potsdam-Center Teilbereich Bahnhofspassagen, 1. Änderung. G. Anlagen
Textliche Festsetzungen G. Anlagen Lesefassung Anmerkung: Die textlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 37 A Potsdam- Center werden bezüglich der Regelungen zum Einzelhandel im
MehrGemeinde Spraitbach / Gemarkung Spraitbach Bebauungsplan Nassen-Lang 4. Änderung Textteil vom 27.04.2006
Flur 3 Vorderlintal 19.01.2006 27.04.2006 Verfahrensvermerke Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. 2 (1) BAUGB am Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. 2
MehrGemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching
Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Vorhabenträger: VR Bank Starnberg-Herrsching- Landsberg eg Hauptstraße
MehrBaunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/24 1-b Marktstraße - REWE
Gemeinde Windeck Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/24 1-b Marktstraße - REWE Textliche Festsetzungen Stand: Entwurf 06.08.2012 ASS T:\0 Projekte\Windeck\03 Bauleitplanung\031 Bebauungspläne\BPL1-24-1b_REWE-neu\Texte\TeFe
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB
Stadt Haan 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Begründung in der Fassung vom 23.10.2007 ohne Maßstab Verfahrensvermerk: Der Begründung wurde vom
MehrPlanungsrechtliche Festsetzungen mit integrierten grünordnerische Festsetzungen, Textteil. Bebauungsplan "Ellenberg III, Gemeinde Erdmannhausen
TEIL B Planungsrechtliche Festsetzungen mit integrierten grünordnerische Festsetzungen, Textteil Bebauungsplan "Ellenberg III, Gemeinde Erdmannhausen Anlagen 1 Zuteilungsplan (Stand 21.02.2013) zur Festsetzung
MehrBegründung. Zum Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung "Nettelkrögen" Gebiet: Zwischen Gutenbergring und Tarpenbek
Begründung Zum Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung "Nettelkrögen" Gebiet: Zwischen Gutenbergring und Tarpenbek Stand: 01.12.2009 Begründung Zum Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt,
MehrBEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB
KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL AURICH Plb. 9.2 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab) Vaihingen
MehrStadt Meldorf. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 63 - Stadt Meldorf Aufgrund der 2 und 3a des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach 84 Abs.3 der Landesbauordnung LBauO-SH wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung
MehrBrauche ich noch eine Baugenehmigung?
Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche
MehrTEXTLICHE FESTSETZUNGEN. Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen. -Entwurf-
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen -Entwurf- Stand: 12.05.2015 A TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung Mischgebiet (MI) Gemäß 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die im
MehrTextliche Festsetzungen Bebauungsplan Teil A "Coesfelder Weberei"
Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Teil A "Coesfelder Weberei" Möbel, Büromöbel, soweit die zentrentypischen Sortimente wie Glas / Porzellan / Keramik, Heimtextilien, Geschenkartikel, Lampen und Leuchten
MehrFörde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Husby
Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Husby 5. Änderung B-Plan Nr. 2 Mailücke und dessen Erweiterung um das Gebiet Norderfeld das Dorf im Grünen Verkauf von attraktiven
MehrGemeinde Kirchheim a.n.
Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 18. Februar 2013 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte
MehrFörde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup
Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup Bebauungsplan Nr. 9 Brennacker Ruhige, ländliche und familienfreundliche Lage mit idealen Verkehrsanbindungen Verkauf
MehrNeuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/ Hi 14 Einzelhandel Detmolder Straße
1 A 3 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/ Hi 14 Einzelhandel Detmolder Straße Satzung - Angabe der Rechtsgrundlagen - Textliche Festsetzungen, Zeichenerklärungen und Hinweise 3 Angaben der Rechtsgrundlagen
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan
Gemeinde Roßdorf Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan Gartencenter Löwer Begründung ( 9 Abs. 8 BauGB) September 2011 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Ulf Begher Dipl.-Ing. Wolfgang
MehrZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG
ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,
MehrStadtplanung Berlin-Mitte, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d
Stadtplanung, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d Auftraggeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abteilung II Behrenstraße 42 10117 Berlin Planung Architekten BDA - Stadtplaner SRL Carl Herwarth v.
MehrExposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber
Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel BAB 7 zwischen Hamburg und Hannover 43a Schneverdingen Das in der Metropolregion Hamburg gelegene Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen mit
MehrBEGRÜNDUNG STAND 03.12.2009
Vorhabenträger : Maguti Gmbh & Co.KG Industriestraße 1 77694 Kehl - Goldscheuer Zweckverband Gewerbepark ba sic Kehl - Neuried INTERKOMMUNALER GEWERBEPARK BA SIC 2. ÄNDERUNG Gewerbepark Maguti (Vorhabenbezogener
MehrHAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT
381 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I FREITAG, DEN 22. OKTOBER 2004 Tag Inhalt Seite 13. 10. 2004 Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 38............................................
MehrPlanung und Genehmigung von Solarenergieanlagen
Planung und Genehmigung von Solarenergieanlagen Tagung Recht, Versicherung und Finanzierung von Solarenergieanlagen Leuphana Universität Lüneburg, 28.09.2011 Rechtsanwalt Andreas Große, Fachanwalt für
MehrSTADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN. Schillerstraße 1. Änderung VOM 25.09.2013 BEGRÜNDUNG. Stadtbauamt, Stadtplanung
STADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Schillerstraße 1. Änderung VOM 25.09.2013 Stadtbauamt, Stadtplanung Inhalt 1 Begründung... 3 1.1 Planerische Ausgangssituation... 3 1.2 Ziel und
MehrV e r o r d n u n g. über den Bebauungsplan HafenCity 11. Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung)
V e r o r d n u n g über den Bebauungsplan HafenCity 11 Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung) Auf Grund von 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I
MehrGroße Kreisstadt Bad Mergentheim Stadtteil Wachbach
Große Kreisstadt Bad Mergentheim Stadtteil Wachbach Main-Tauber-Kreis BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften Wohngebiet Untere Erle / Dürre Äcker Erweiterung um Flst. Nr. 874 Stand
Mehrzum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet Am Großen Anger 2. Änderung" der Gemeinde Markt Kaisheim
- 1 - SATZUNG zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet Am Großen Anger 2. Änderung" der Gemeinde Markt Kaisheim und Satzung über örtliche Bauvorschriften Rechtsgrundlagen für den
MehrVerordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) BauNVO Ausfertigungsdatum: 26.06.1962 Vollzitat: "Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar
MehrBebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der
MehrSATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung)
1 SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 74 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 7 und 75 Abs. 2 Nr. 2 der Landesbauordnung
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 535 Stadtplanung Verkehrsplanung
T E X T L I C H E F E S T S E T Z U N G E N zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 und Vorhaben- und Erschließungsplan "" Stand: ENTWURF - 12. Dezember 2013 Textliche Festsetzungen zum ENTWURF - Seite
MehrÜbersicht der Landesbauordnungen zum Thema Solaranlagen
Übersicht der Landesbauordnungen zum Thema Solaranlagen Übergeordnet über die Landesbauordnungen der Bundesländer ist das Baugesetzbuch (BauGB). Der Bau einer Standard -Solaranlage (Photovoltaik- bzw.
MehrStadt Waren (Müritz) Heilbad
Stadt Waren (Müritz) Heilbad Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Text-Bebauungsplan Nr. - Gewerbegebiet an der Teterower Straße vom Bahnübergang bis Stadtausgang - der Stadt Waren (Müritz) Anlage zur
MehrFörde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft
Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen im Ortsteil Neu Schloen Wohnen in einem lebendigen Ort und in naturnaher Umgehung Ortsbeschreibung Inmitten der Mecklenburgischen Seenplatte liegt
MehrTextliche Festsetzungen
BEBAUUNGSPLAN Nr. 481 1 - Waldteichstraße/Tannenstraße - STADTGEMEINDE OBERHAUSEN Gemarkung Sterkrade Maßstab 1 : 1.000 Fassung vom 20.03.2007 Textliche Festsetzungen A Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs.
MehrNiederschrift über die Haupt- und Bauausschusssitzung am 20.08.2015.
Niederschrift über die Haupt- und Bauausschusssitzung am 20.08.2015. - öffentlicher Teil Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr Anwesend: Erste Bürgermeisterin Christine Konrad Ausschussmitglieder: Roland Nagel Helmut
MehrDie Agglomerationsregelungen in der Regionalplanung, ihre Auswirkungen auf die Bauleitplanung und die Zulässigkeit von Bauvorhaben
Die Agglomerationsregelungen in der Regionalplanung, ihre Auswirkungen auf die Bauleitplanung und die Zulässigkeit von Bauvorhaben Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Prof. Dr. Michael Uechtritz,
MehrSATZUNG DER STADT BÜDELSDORF ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 46
SATZUNG DER STADT BÜDELSDORF ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 46 Brunneck-Center Aufgrund des 10 in Verbindung mit 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414) in der zuletzt geltenden Fassung
Mehrzur 3. Bebauungsplanänderung BU 16 Petrisberg-Ost
BEGRÜNDUNG zur 3. Bebauungsplanänderung BU 16 Petrisberg-Ost Bearbeitung: B.K.S. Ingenieurgesellschaft für Stadtplanung, Raum- und Umweltplanung mbh Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH Stand:
Mehr%HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³
%HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³ Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, ber. BGBl. 1998 I S. 137), zuletzt geändert am 15. 12. 2001 (BGBl. I S. 3762), Baunutzungsverordnung
MehrSTADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E
STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit
MehrBebauungsplan 1194V. südlich Lüttringhauser Straße. Begründung. Planverfasser. Anlage 02 zur VO/1072/15. Ressort Bauen und Wohnen
Ressort Bauen und Wohnen Anlage 02 zur VO/1072/15 Bebauungsplan 1194V südlich Lüttringhauser Straße Begründung Zur Offenlegung gemäß 3 Absatz 2 BauGB 28.01.2015 Planverfasser Bearbeitung: Dipl.-Ing. Dirk
Mehr1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss
MehrAllgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Anlage 2 zur Drucksache Nr. /2014 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Festsetzung allgemeiner Wohngebiete, privater und öffentlicher
MehrTEXTLICHE FESTSETZUNGEN, HINWEISE UND KENNZEICHNUNGEN
Anl. 6 zur VO/1072/15 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1194V - südl. Lüttringhauser Straße - Beteiligung gem. 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 BauGB Stand: 28.01.2015 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, HINWEISE UND
Mehr1.1. Zweckbestimmung des Sondergebietes SO 1: Gemäß 11 (3) BauNVO wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Fachmarktzentrum" dargestellt.
Stadt Kerpen Seite 1/6 Textliche Darstellungen im Flächennutzungsplan A TEXTLICHE DARSTELLUNGEN Art der baulichen Nutzung: Sonstige Sondergebiete gemäß 11 (3) BauNVO 1. Sondergebiet SO 1 "Fachmarktzentrum"
Mehr- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit Befreiungsantrag
GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 65/2015 Baugesuche AZ: 632.201; 632.203 Datum: 06.11.2015 a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Am Neckar 6, Flst. 6/48 - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
MehrInformationen für Bauherren
Informationen für Bauherren Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, Sie haben sich entschlossen zu bauen. Als beteiligte Gemeinde sind wir bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Dieses setzt
MehrDezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum. V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013
DRUCKSACHE BA-13/015 B E S C H L U S S - V O R L A G E Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013 Betreff: Bebauungsplan Elsässer Straße Mitte, Plan-Nr.
MehrUmweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern
Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Auswirkungen auf die Schutzgüter... 3 2.1 Einschlägige fachgesetzliche und fachplanerische Ziele... 3 2.2
MehrINTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1850 der Landeshauptstadt München Messestadt Riem Neue Messe München Parkhaus West Paul-Henri-Spaak-Straße südlich (Teiländerung des Bebauungsplanes
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ. Rot = Ergänzungen nach der Offenlage
Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ Rot = Ergänzungen nach der Offenlage
MehrThema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen
Vorlage 2007 Nr. 203 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3 Rt/St 07.11.2007 ATU 21.11.2007 nö Beratung GR 12.12.2007 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung
MehrSTADT RHEINBACH. 1. VEREINFACHTE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES RHEINBACH Nr. 29 Gewerbegebiet Am Eulenbach
STADT RHEINBACH 1. VEREINFACHTE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES RHEINBACH Nr. 29 Gewerbegebiet Am Eulenbach Die 1. Vereinfachte Änderung beinhaltet die Änderung der textlichen Festsetzungen 1.2 bis 1.4 und
MehrTextliche Festsetzungen zum Bebauungsplan. Nr. GI 04/27. Gebiet: Bänninger-Gelände
Anlage 2 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. GI 04/27 Gebiet: Bänninger-Gelände Planstand: 21.02.2010 Vorentwurf Bearbeitung: KE Dipl.-Ing. Nicolas Pollich, Architekt Re2area, Ruiter Straße 1,
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Vielank (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Vielank (Erschließungsbeitragssatzung) Fundstelle: Amtskurier vom 02.02.2007, S. 24 Präambel Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für
MehrREVISION ZONENREGLEMENT
REVISION ZONENREGLEMENT Themen Allgemeine Informa.onen Vorschläge der Kommission Stellungnahme Gemeinderat Weiteres Vorgehen Fragen und Diskussion ALLGMEINE INFORMATIONEN Kommission Markus Chapuis Erwin
MehrGemeinde Kirchheim a.n.
Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 10. September 2012 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 6 Gemeinderäte
MehrAn die Mitglieder des Ortsrates Melle-Mitte. Einladung. Sehr geehrte Damen und Herren,
Ortsbürgermeisterin Melle-Mitte Melle, den 09.08.2013 An die Mitglieder des Ortsrates Melle-Mitte Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, zur 12. Sitzung des Ortsrates Melle-Mitte lade ich Sie hiermit
MehrMelben/Träufle-Hengst, Nord"
Villingen-Schwenningen Stadt Villingen-Schwenningen Begründung zum Bebauungsplan Melben/Träufle-Hengst, Nord" (Nr. Mb / 2015) im Stadtbezirk Marbach vom 30.03.2015 Der Stadt Villingen-Schwenningen vorgelegt
MehrGemeinde Stockelsdorf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 68 Entwurf -
Gemeinde Stockelsdorf Bebauungsplan Nr. 68 Für das Gebiet nordwestlich der Lohstraße, südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße Landwehr sowie südöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße
MehrN i e d e r s c h r i f t über die 24. öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Seite 1 N i e d e r s c h r i f t über die 24. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom: 27.10.2010 Ort: Schulungsraum im Feuerwehrhaus Beginn: 19:30 Uhr Ende: 20:40 Uhr Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß
Mehr- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017. Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos
- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017 Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos 1. Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das rd. 700m² große Plangebiet liegt
MehrBauantrag. 1. - normales Baugenehmigungsverfahren nach 67 LBO -
Bauantrag 1. - normales Baugenehmigungsverfahren nach 67 LBO - Wer bearbeitet im Fachdienst Bauaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde Bauanträge? Die/Den für die jeweilige Stadt oder Gemeinde zuständige/n
MehrSATZUNGSBESCHLUSS BEGRÜNDUNG: S. 1
STADT KERPEN, Vorhaben bezogener Bebauungsplan Bu 315 BEGRÜNDUNG: S. 1 * Änderungen / Ergänzungen nach öffentlicher Auslegung BEGRÜNDUNG 1. Allgemeine Vorgaben 1.1 Vorhabenträger 1.2 Verfahrensstand 1.3
MehrTextteil zum Bebauungsplan Holzsteig II Planbereich 81.07/1
Stadt Herrenberg, Amt 61 Lö/li 07.05.1996 Textteil zum Bebauungsplan Holzsteig II Planbereich 81.07/1 I. Allgemeine Angaben Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen planungs- und
MehrBaurecht Nordrhein-Westfalen
Kompendien für Studium, Praxis und Fortbildung Dürr Middeke Schulte Beerbühl Baurecht Nordrhein-Westfalen 4. Auflage Nomos Kompendien für Studium, Praxis und Fortbildung http://www.nomos-shop.de/14630
MehrSatzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker
Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der
MehrBegründung. zur. 2. Änderung des. Bebauungsplanes Nr. 538. Kölner Straße / Ramsberghang
Amt für Stadtplanung, Umwelt und Verkehr Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 538 Kölner Straße / Ramsberghang 1. Lage des Plangebietes Das Plangebiet erstreckt sich entlang der Kölner Straße,
MehrBEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN LEHMKUHLEN 3. ÄNDERUNG
reitze 2 29482 küsten tel.: 05841 / 6112 fax: 05841 / 974009 e-mail: peselplan@t-online.de planungsbüro a. pesel stadt- und regionalplanung BEGRÜNDUNG zum BEBAUUNGSPLAN LEHMKUHLEN 3. ÄNDERUNG Stadt Lüchow
MehrVerwaltungsgebäude Ravensberger Straße 12 / Rohrteichstraße 19 Stadtbezirk Mitte
Verwaltungsgebäude Ravensberger Straße 12 / Rohrteichstraße 19 Stadtbezirk Mitte Grundstücksgröße 7.585 m² Nutzfläche 12.248 m² Objektbeschreibung Das Verwaltungsgebäude Ravensberger Straße 12 / Rohrteichstraße
Mehrf ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2.
f ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2. Auflage Nomos Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis 13 1. Allgemeines 15 1.1.
MehrAnlage 2. Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck, Stand: 19.12.2014 Seite 1 von 7
Anlage 2 zu den Aufstellungsbeschlüssen für den Bebauungsplan 22.55.09 Änderung des Bebauungsplanes 22.55.08 - Herrenholz Einkaufszentrum sowie für den Bebauungsplan 22.55.10 Änderung des Bebauungsplanes
MehrSatzung. nach 85 LBO über den Erlass von örtlichen Bauvorschriften für den Ortsteil Altstadt der Gemeinde Kirkel (Ortsgestaltungssatzung Altstadt)
Satzung nach 85 LBO über den Erlass von örtlichen Bauvorschriften für den Ortsteil Altstadt der Gemeinde Kirkel (Ortsgestaltungssatzung Altstadt) Aufgrund des 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG)
MehrVorhaben, die darin nicht erfasst sind, müssen deshalb als baugenehmigungspflichtig angesehen werden.
Genehmigungsfreie Bauvorhaben Mit der nachfolgenden Wiedergabe der einschlägigen Vorschriften der Brandenburgischen Bauordnung erhalten Bauinteressierte oder willige einen verbindlichen Leitfaden für die
MehrWohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße
1 Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung 14.04.2015, 19.00 Uhr Café du Nord, Bürgerhaus Nord 2 Lage im Stadtgebiet Auszug Katasterplan
MehrSTADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN»FLOHRHOF«STADT ALSFELD Begründung Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vgelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen erarbeitet: 04.05.2014 KH-Planwerk
MehrProtokoll Ausschuss für Technik und Umwelt
Protokoll Ausschuss für Technik und Umwelt Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt der Gemeinde Gottmadingen am 15. Oktober 2013 Die Sitzung fand auf schriftliche
MehrLBO Novelle 2010. Hubert Baur Kreisbaumeister
LBO Novelle 2010 Hubert Baur Kreisbaumeister 1 Übersicht Die neue LBO ist gültig ab 1. März 2010 Wesentliche Änderungen sind: neues vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Abstandsflächenrecht Ersetzung
MehrTextliche Festsetzungen
Textliche Festsetzungen 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60/8 für Königswinter-Thomasberg, Bereich "Am Limperichsberg" Stadt Königswinter Gemarkung: Hasenpohl Fluren: 2 und 11 tlw. Stand: 21.06.2006
MehrGemeinde Kirchheim a.n.
Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 13. April 2015 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 6 Gemeinderäte
MehrINTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1873 der Landeshauptstadt München Arnulfstraße, Hackerbrücke, Bahnlinie Hauptbahnhof-Laim-Pasing, Donnersbergerbrücke (Teiländerung der Bebauungspläne
MehrORTSGEMEINDE STETTEN BEBAUUNGSPLAN "AN DER STEIG TEIL II 1. TEILÄNDERUNG TEILBEREICH I UND II" TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BACHTLER BÖHME + PARTNER
ORTSGEMEINDE STETTEN BEBAUUNGSPLAN "AN DER STEIG TEIL II 1. TEILÄNDERUNG TEILBEREICH I UND II" TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BACHTLER BÖHME + PARTNER STADTPLANUNG LANDSCHAFTSPLANUNG DIPL. ING. REINHARD BACHTLER
MehrII. Dem Bebauungsplanvorentwurf Einzelhandel Gewerbegebiet Nellingen (Lageplan vom 22.10.2013) wird zugestimmt.
Vorlage 2013 Nr. 163 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3/60Pr/Kl 18.09.2013 ATU 13.11.2013 nö Beratung GR 20.11.2013 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Einzelhandel - Gewerbegebiet Nellingen - Aufstellungsbeschluss
MehrStadt Königs Wusterhausen Ortsteil Zernsdorf. Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung 04/08 "Wohnen am See"
Stadt Königs Wusterhausen Ortsteil Zernsdorf zur 2. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung 04/08 "Wohnen am See" Fassung vom 17. September 2012 Stand: Satzungsbeschluss Planungsträger Stadt Königs
MehrBegründung zum Bebauungsplan "Umfeld - DOZ"
Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken Bebauungsplan "Umfeld - DOZ" Begründung zum Bebauungsplan "Umfeld - DOZ" Satzungsfassung Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken (ZEF)
MehrAmtsblatt gegründet 1746
Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 31, 03. August 2012, Seite 186 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan (BP) Nr. 278, Südlich der Stuttgarter Straße, zwischen Meierweg und Donauwörther
MehrERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften Art. 1 Anwendungsbereich. GrundstückesowiefürandereAnlagenund Einrichtungen, an die nach diesem Gesetz
ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften Art. 1 Anwendungsbereich (1) 1 Dieses Gesetz gilt für alle baulichen Anlagen und Bauprodukte. 2 Es gilt auch für GrundstückesowiefürandereAnlagenund Einrichtungen, an
Mehr