Anlage 2. Städtebauliche Bestandserfassung. zum SCHRITT 1 des Verfahrens

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1 Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren gemäß 137 BauGB zur Weiterentwicklung der Konzeption Marienkirchplatz, Gotisches Viertel und Sankt Georgenkirche zur Konzeption Marienkirchplatz ENTWURF Stand September 2011 Anlage 2 Städtebauliche Bestandserfassung zum SCHRITT 1 des Verfahrens Bestandserfassung und Bewertung des Bestandes zur Aufbereitung der Problemlagen

2 Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren gemäß 137 BauGB zur Weiterentwicklung der Konzeption Marienkirchplatz, Gotisches Viertel und Sankt Georgenkirche zur Konzeption Marienkirchplatz Auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft vom 28. Oktober 2 1 (Drucksache /1 ) weerden im Rahmen der städtebaulichen Bestandserfassung (Schritt 1 des Verfahrens) folgende Angaben für das Untersuchungsgebiet (siehe Karte 1 Übersichtsplan zum Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren) erfasst 1. die liegenschaftliche Zuordnung der einzelnen Flurstücke, 2. die Nutzung der Hauptgebäude, 3. der Sanierungsstand der Hauptgebäude, 4. der Sanierungsstand der Straßen- und Platzflächen und 5. die Denkmale im Untersuchungsgebiet 1. Flurstücke Insgesamt befinden sich 62 Flurstücke im Bereich des Untersuchungsgebietes (siehe Karte 2 - Karte der Flurstücke). Die Größe des umgrenzten Gebietes beträgt ca. 2,3 ha. Davon sind 41 Flurstücke privat und 21 Flurstücke im Eigentum der Stadt (siehe Karte 3 - Karte der Eigentumsverhältnisse). Die 41 privaten Flurstücke erstrecken sich auf insgesamt 34 private Grundstücke, d. h. einige Grundstücke bestehen aus mehreren Flurstücken. 1. Negenchören 1 (Flurstück 497/2 und 496/3) 2. Negenchören 2 (Flurstück 495, 496/2 und 497/1) 3. Negenchören 3 (Flurstück 494 und 496/1) 4. Negenchören 4 (Flurstück 493) 5. Negenchören 5, Lübsche Straße 38 (Flurstück 5 2) 6. Negenchören 6 ((Flurstück 492) 7. Negenchören 7 (Flurstück 491) 8. Negenchören 8 (Flurstück 49 ) 9. Negenchören 9 (Flurstück 489) 1. Vor dem Fürstenhof 2 (Flurstück 488) 11. Lübsche Str. 26/St. Marien-Kirchhof 14 (Flurstück 482/1) 12. Lübsche Str. 28 (Flurstück 483) 13. Lübsche Str. 3 (Flurstück 498) 14. St.-Marien-Kirchhof 15 (Flurstück 48 ) 15. St.-Marien-Kirchhof 16 (Flurstück 479) 16. Flurstück 476, Nebengebäude zum SMK, ohne Hausnr. 17. Flurstück 475/1, Nebengebäude zum SMK, ohne Hausnr. 18. Flurstück 472, Nebengebäude zum SMK, ohne Hausnr. 19. St.-Marien-Kirchhof 2 (Flurstück 471/1) 2. Flurstück 468, zur Lüb12 gehörend, Erschließung WE Lüb Flurstück 467, Garage/Nebengebäude zum SMK, ohne Hausnr. 22. St.-Marien-Kirchhof 1a (Flurstück 427) 23. St.-Marien-Kirchhof 2 (Flurstück 426) 24. St.-Marien-Kirchhof 2a (Flurstück 423/1) 25. St.-Marien-Kirchhof 3 (Flurstück 4 7) 26. St.-Marien-Kirchhof 4 (Flurstück 4 6) 27. St.-Marien-Kirchhof 4a (Flurstück 4 5) 28. St.-Marien-Kirchhof 5 (Flurstück 4 4) 29. St.-Marien-Kirchhof 6 (Flurstück 4 1) 3. St.-Marien-Kirchhof 7 (Flurstücke 394/6, 394/3, 394/4 und 394/5) 31. Sargmacherstr. 9 (Flurstück 422) 32. Kellerstraße 1 (Flurstück 388) 33. Papenstraße 1 (Flurstück 387) 34. Grüne Straße 13 (Flurstück 376) - 1 -

3 Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren gemäß 137 BauGB zur Weiterentwicklung der Konzeption Marienkirchplatz, Gotisches Viertel und Sankt Georgenkirche zur Konzeption Marienkirchplatz Von den 34 privaten Grundstücken sind 3 Grundstücke im Eigentum der Evangelisch-Lutherischen Kirche und 1 Grundstück im Eigentum des Landes M-V. 3 private Flurstücke (394/3, 394/4 und 394/5 im Eigentum der Kirche) befinden sich in Übertragung an die Hansestadt (Flächentausch Straßengrundstück). Die Eigentümerumschreibung ist jedoch noch nicht erfolgt. Die privaten Grundstücke befinden sich ausschließlich in der Blockrandbebauung um die St. Marienkirche bzw. den St. Marienkirchhof. Die Privatgrundstücke wurden mit individuellen Schreiben einzeln angeschrieben und um Stellungnahme zu ggf. geplanten oder vorgesehenen baulichen Maßnahmen bzw. Sanierungsmaßnahmen auf dem Privatgrundstück gebeten. Ebenfalls sollten sich die Eigentümer als auch die Mieter/Pächter/Nutzer zu bereits durchgeführten Maßnahmen oder aus Ihrer Sicht noch notwendigen Maßnahmen in Ihrem unmittelbaren Wohnumfeld äußern. Die Mieter/Pächter/Nutzer wurden über das Verfahren über eine Postwurfsendung am informiert. Zusätzlich erfolgte eine öffentliche Information im Stadtanzeiger am zur geplanten inhaltlichen Umsetzung des Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren. Entsprechend dem jährlichen UNESCO-Monitoring befinden sich ca. 66 Mieteinheiten und ca. 2 Gewerbeeinheiten im Untersuchungsgebiet. Es liegen 16 Stellungnahmen bzw. Reaktionen privater Betroffener (13 von privaten Eigentümern und 3 von privaten Mietern ) vor. Davon 9 Stellungnahmen mit für das Verfahren relevanten Anregungen und Anmerkungen. In erster Linie haben sich die Eigentümer geäußert, die auch vor Ort wohnen. Obwohl mehr Mieter im Vergleich zu Eigentümern im Gebiet leben, ist die Resonanz dieser bescheiden. Die vorliegenden Äußerungen der Betroffenen gehen von verschiedenen Ansätzen aus. Schwerpunkte bilden jedoch die verkehrliche Situation, das Parken im Gebiet, die Nutzung der vorhandenen Gebäude bzw. der unbebauten Flächen sowie die Entwicklung der durch baulichen Verlust geprägten Grundstücke. In der Anlage 3 sind alle vorliegenden Stellungnahmen privater Betroffener anonymisiert aufgeführt. Die Rückäußerungen der Betroffenen sollen in die Formulierung der Ziele der künftigen Entwicklung des Stadtraums um die ehemalige St. Marienkirche bzw. in das Leitbild einfließen. Von den 21 Flurstücken im Eigentum der Stadt befinden sich 5 Flurstücke (434, 435/1, 436/1, 437/1 und 438/1) in Übertragung an Privat (Schüttingstraße 8 bis 12a). Der Verkauf ist erfolgt, die Eigentumsumschreibung soll jedoch erst mit der Vermessung nach Errichtung des Neubaus erfolgen. Die übrigen 16 Flurstücke sind 2 Fachämtern (Amt für Zentrale Dienste und Bauamt) zugeordnet. Bei den städtischen Grundstücken handelt es sich in erster Linie um Straßengrundstücke und Grundstücke ehemaliger Bebauungen im Bereich der Straßen- und Platzflächen

4 Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren gemäß 137 BauGB zur Weiterentwicklung der Konzeption Marienkirchplatz, Gotisches Viertel und Sankt Georgenkirche zur Konzeption Marienkirchplatz Zuordnung der Flurstücke Amt für Zentrale Dienste, Abt. Liegenschaften und Kirchen 1. Flurstück 464 (unbebaut) 2. Flurstück 463 (unbebaut) Amt für Zentrale Dienste, Abt. Liegenschaften und Kirchen und Abt. Gebäudemanagement 3. Flurstück 39 (Grundstück ehemalige Alte Schule) 4. Flurstück 391 (Grundstück ehemaliges Stadtmusikantenhaus, zum Teil) 5. Flurstück 46 /1 (Grundstück ehemaliges Kirchenschiff der St. Marienkirche) 6. Flurstück 46 /2 (Kirchenturm der St. Marienkirche) Bauamt 7. Flurstück 391 (3 m² aus Grundstück ehemaliges Stadtmusikantenhaus) 8. Flurstück 485 (Straße Vor dem Fürstenhof) 9. Flurstück 389 (Kellerstraße) 1. Flurstück 484 (Negenchören) 11. Flurstück 461 (Grundstück ehemalige Kapelle Maria zu Weiden) 12. Flurstück 379/1 (Teilstück St. Marienkirchhof, Papenstraße) 13. Flurstück 392/1 (Teilstück Grüne Straße) 14. Flurstück 394/8 (Teilstück St. Marienkirchhof, Grüne Straße) 15. Flurstück 462/1 (Grünfläche im Bereich St. Marienkirchhof 7) 16. Flurstück 462/2 (St. Marienkirchhof) 17. Flurstück 459 (Johannisstraße) Das Flurstück 391 (Grundstück des ehemaligen Stadtmusikantenhauses) ist zweigeteilt zugeordnet. Es liegen von den am Verfahren beteiligten Fachämtern 7 Stellungnahmen vor - Amt für Zentrale Dienste, Abt. Gebäudemanagement - Amt für Zentrale Dienste, Abt. Liegenschaften und Kirchen - Stabsstelle für Stadtentwicklung - Amt für Kultur, Schulverwaltung und Sport Stadtgeschichtliches Museum - Bauordnungs- und Denkmalamt, SG Denkmalpflege und Sanierung - Tourist-Information - Bauamt, SG Verkehrs- und Grünflächenplanung 2. Sanierte Straßen- und Platzflächen In der Karte 4 - Karte der sanierten Straßen- und Platzflächen werden die im Untersuchungsgebiet bereits sanierten Straßen und Plätze dargestellt. Hierzu gehören 1. Vor dem Fürstenhof 2. Kellerstraße 3. Sargmacherstraße 4. Teilbereich des St. Marienkirchhofes 5. Schüttingstraße 6. nördlicher Teil des Negenchören 7. nördlicher Teil der Johannisstraße Der südliche und östliche Teil des St. Marienkirchhofes sind auf Grundlage eines Konzeptes saniert worden, welches auch Aussagen zum westlichen und nördlichen Teilbereich enthält. In der 14. Sitzung der Bürgerschaft am 29. Juli 2 1 wurde die Drucksache /1 Erschließungsmaßnahme St. Marienkirchhof - 4. Bauabschnitt (Negenchören/St.Marienkirchhof Nordwestseite bis Haus-Nr. 2 ) beschlossen. Demnach soll die Erschließungsmaßnahme - 3 -

5 Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren gemäß 137 BauGB zur Weiterentwicklung der Konzeption Marienkirchplatz, Gotisches Viertel und Sankt Georgenkirche zur Konzeption Marienkirchplatz entsprechend dem vorgelegten Konzept fortgeführt werden. Die Maßnahme soll in Abstimmung mit dem EVB 2 11 umgesetzt werden. 3. Sanierungstand der Gebäude Der Sanierungsstand wird in erster Linie für die Gebäude dargestellt. Hierbei wird entsprechend dem jährlichen UNESCO-Monitoring und in Anlehnung an der Darstellung des Rahmenplanes eine Einstufung in 1. saniert, 2. Sanierung in Durchführung, 3. instandgesetzt und 4. unsaniert vorgenommen. (siehe Karte 5 Karte des Sanierungsstandes der Gebäude) Als saniert sind insgesamt 2 Gebäude eingestuft 1. Lübsche Straße Lübsche Straße 3 3. Negenchören 1 4. Negenchören 2 5. Negenchören 3 6. Negenchören 6 7. Negenchören 7 8. Negenchören 8 9. Negenchören 9 1. Papenstraße Grüne Straße St. Marienkirchhof St. Marienkirchhof 2a 14. St. Marienkirchhof St. Marienkirchhof St. Marienkirchhof St. Marienkirchhof St. Marienkirchhof St. Marienkirchhof 2 2. Sargmacherstraße 9 Hierunter sind 5 Neubauten, die nach 199 entstanden sind 1. Negenchören 1 2. St. Marienkirchhof 2a 3. St. Marienkirchhof St. Marienkirchhof St. Marienkirchhof 2 Als instandgesetzt gelten 7 Gebäude 1. Lübsche Straße Lübsche Straße Negenchören 4 4. Negenchören 5 5. Vor dem Fürstenhof 2 6. St. Marienkirchhof 5 7. St. Marienkirchhof 6 Als unsaniert wird das Grundstück St. Marienkirchhof 4a geführt

6 Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren gemäß 137 BauGB zur Weiterentwicklung der Konzeption Marienkirchplatz, Gotisches Viertel und Sankt Georgenkirche zur Konzeption Marienkirchplatz Der Marienkirchturm wird laut Monitoring als Sanierung in Durchführung eingestuft. Grundstücke mit Nebengebäuden als Hauptgebäude zur Straße werden im Monitoring gar nicht oder nur teilweise erfasst. Nebengebäude zur Straße - Lübsche Straße 28 (hier zum St. Marienkirchhof, Negenchören) - Bebauung zw. St. Marienkirchhof 16 und 2, Flurstück St. Marienkirchhof 1a Die Grundstücke Schüttingstraße 8 bis 12a (Flurstücke 434, 435/1, 436/1, 437/1 und 438/1) werden gegenwärtig wiederbebaut und werden daher als Neubau in Durchführung geführt. Im Gebiet sind 5 Baulücken vorhanden 1. St. Marienkirchhof 1a (Flurstück 427) 2. St. Marienkirchhof 4 (Flurstück 4 6) 3. Flurstück 467 (mit Garage zum St. Marienkirchhof bebaut) 4. Johannisstraße 1 (Flurstück 464) 5. Johannisstraße 3 (Flurstück 463) 4. Nutzungen In der Karte 6 Karte der Nutzungen werden die Nutzungen der Gebäude entsprechend dem jährlichen UNESCO-Monitoring und in Anlehnung an der Darstellung des Rahmenplanes nach gemischter Nutzung, reiner Wohnnutzung, gewerblicher Nutzung, reine Nebengebäude und Gemeinbedarfsnutzungen erfasst. Insgesamt werden 13 Gebäude gemischt genutzt. Gemischt genutzt bedeutet, dass Wohnen und Gewerbe hier nebeneinander bestehen 1. Lübsche Straße Lübsche Straße Lübsche Straße 3 4. Lübsche Straße Negenchören 1 6. Negenchören 3 7. Vor dem Fürstenhof 2 8. Grüne Straße St. Marienkirchhof 2 1. St. Marienkirchhof St. Marienkirchhof St. Marienkirchhof St. Marienkirchhof 2 Eine reine Wohnnutzung weisen 11 Gebäude auf 1. Negenchören 2 2. Negenchören 4 3. Negenchören 6 4. Negenchören 7 5. Negenchören 8-5 -

7 Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren gemäß 137 BauGB zur Weiterentwicklung der Konzeption Marienkirchplatz, Gotisches Viertel und Sankt Georgenkirche zur Konzeption Marienkirchplatz 6. Negenchören 9 7. Papenstraße 1 8. Sargmacherstraße 9 9. St. Marienkirchhof 2a 1. St. Marienkirchhof Lübsche Straße 12 Kemladen 1 Gebäude wird rein gewerblich genutzt Gebäude auf Flurstück 475/1 (zum St. Marienkirchhof, HH Lübsche Straße 18) Insgesamt gibt es 7 Grundstücke, welche mit einem Nebengebäude unmittelbar an den öffentlichen Straßenraum angrenzen 1. Gebäude auf Flurstück 475/1(zum St. Marienkirchhof) 2. Gebäude auf Flurstück 476 (zum St. Marienkirchhof) 3. Gebäude auf Flurstück 472 (zum St. Marienkirchhof) 4. Gebäude auf Flurstück 467 (zum St. Marienkirchhof) 5. Gebäude auf Flurstück 427 (zum St. Marienkirchhof) 6. Negenchören 5 7. Nebengebäude Lübsche Straße 28 Im Untersuchungsgebiet sind 5 Gebäude mit einer Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung vorhanden 1. Kellerstraße 1 (Jugendarrestanstalt) 2. St. Marienkirchhof 3 (Kirche) 3. St. Marienkirchhof 5 (Kirche) 4. St. Marienkirchhof 7 (Kirche) 5. Marienkirchturm nebst Nebengebäuden und Freigelände 5. Denkmale Im Untersuchungsgebiet sind unmittelbar 5 Einzeldenkmale 1. Lübsche Straße 38, 2. St. Marienkirchturm, 3. St. Marienkirchhof 3, 4. St. Marienkirchhof 7 und 5. Sargmacherstraße 9 vorhanden (siehe Karte 7 Karte der Baudenkmale). Der Kemladen der Lübschen Straße 12 ragt in das Untersuchungsgebiet. Die Erschließung des Kemladens erfolgt über den St. Marienkirchhof. Das Grundstück Lübsche Straße 12 ist im Verfahren beteiligt. Die Einzeldenkmale auf den Grundstücken Lübsche Straße 1, 14 und 16 grenzen an das Untersuchungsgebiet an. Zudem gehört der gesamte Bereich zum Flächendenkmal Altstadt

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