Meldeverfahren an Versorgungswerke (berufsständische Versorgungseinrichtungen)
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- Artur Thomas
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1 Meldeverfahren an Versorgungswerke (berufsständische Versorgungseinrichtungen) Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Voraussetzungen Versorgungswerke schlüsseln 3.. Arbeitnehmer anlegen 3.3. Arbeitnehmer abrechnen 3.. Datenübermittlung an Versorgungswerke. Details.1. Selbstzahler: Rentenversicherungen an ein Versorgungswerk auf der Lohnsteuerbescheinigung.. Versorgungswerk rückwirkend anlegen.3. Höherversicherung 3 3 5
2 Seite 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Arbeitnehmer anlegen und abrechnen, die ihre Rentenversicherungsbeiträge in ein Versorgungswerk einzahlen. Aufruf der Versorgungswerke:»Stammdaten Versorgungswerke«.. Voraussetzungen Voraussetzungen Die Versorgungswerke werden durch Agenda UPDATE aktualisiert. Ist eine manuelle Aktualisierung notwendig, nehmen Sie diese über Internet I Import Berufsgenossenschaften/Versorgungswerke«vor.»Transfer I Import aus dem Versorgungswerke schlüsseln 1.»Stammdaten I Versorgungswerke«.. Versorgungswerk mit Doppelklick öffnen. 3. Zahlungsart für Firmenzahler = Überweisung 3 = Scheck = Lastschrift 6 = Firmenzahler/Einzelüberweisung. Zahlungsart für Selbstzahler 5 = Selbstzahler
3 Seite Arbeitnehmer anlegen 1.»Stammdaten Personaldaten«.. Mitarbeiter öffnen. 3. Register»SV«: Versorgungswerk auswählen. Mitgliedsnummer eintragen. Hinweis Liegt für einen Arbeitnehmer keine Mitgliedsnummer vor, erfassen Sie den Geburtsort und den Geburtsnamen, um im Datensatz zur Datenübermittlung eine Dummy-Mitgliedsnummer zu übermitteln (wie von den Versorgungswerken gefordert).. Register»SV«: Beitragsgruppe für Rentenversicherung = Arbeitnehmer abrechnen 1. Firmenzahler Führt der Arbeitgeber die Gesamtbeiträge an das Versorgungswerk ab, spricht man vom sogenannten Firmenzahlerverfahren. Dabei wird der Gesamtbeitrag im Bereich der Netto-Bezüge/Netto-Abzüge auf der Lohnabrechnung abgezogen und der Arbeitgeberanteil als Nettobezug dargestellt.. Selbstzahler Der Arbeitgeberzuschuss wird auf der Lohnabrechnung im Bereich der Netto-Bezüge/Netto-Abzüge mit der Lohnart 800R ausgewiesen und dem Arbeitnehmer ausbezahlt. Hinweis Der Beitragsnachweis an das Versorgungswerk weist beim Selbstzahler 0,00 Euro aus. Dieser Ausweis ist richtig, da der Arbeitgeber keine Beiträge bezahlt. Auf der Beitragsabrechnung und im DEÜV-Datensatz an das Versorgungswerk ist der Beitrag enthalten, den der Arbeitnehmer selbst überweist.
4 Seite 3.. Datenübermittlung an Versorgungswerke Die gesetzlichen Vorschriften für die vorgezogene Beitragsfälligkeit gelten nicht für die Versorgungswerke. Die Beitragsnachweise für die Versorgungswerke werden im Rahmen der Monatsberechnung erzeugt. Führen Sie rechtzeitig zum Abgabetermin eine Monatsberechnung durch und versenden Sie anschließend über»transfer DEÜV-Dateien senden«die Beitragsnachweise an die Versorgungswerke. Die Monatsberechnung kann bei Bedarf beliebig oft wiederholt werden...1. Details Selbstzahler: Rentenversicherungen an ein Versorgungswerk auf der Lohnsteuerbescheinigung In der Lohnsteuerbescheinigung ab 015 werden die Arbeitgeberzuschüsse in Zeile b bescheinigt. Der Arbeitnehmeranteil wird weiterhin nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen... Versorgungswerk rückwirkend anlegen Nachträglich hinterlegen Sie bei einem Arbeitnehmer das Versorgungswerk über die Nachberechnung Personaldaten. 1. Personaldaten des Arbeitnehmers öffnen.. Schaltfläche <Nachberechnung Personaldaten öffnen>.
5 Seite 5.3. Höherversicherung Zahlen Arbeitnehmer ihre Rentenversicherungsbeiträge an ein Versorgungswerk, können sie eine Höherversicherung abschließen. Sie zahlen dann einen höheren Beitrag als in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherte Arbeitnehmer. Die Höherversicherung kann im Beitragserhebungsverfahren über das Firmenzahlerverfahren mit Agenda LOHN gemeldet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber die Beiträge überweist. 1. Monatlichen Betrag der Höherversicherung mit der Lohnart SAVH»Höhervers. Versorgungsw.«erfassen.. Auf der Brutto-Netto-Abrechnung wird die Lohnart SAVH ausgewiesen. Sie mindert den Auszahlungsbetrag.
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