Hausordnung der Staatlichen Berufsbildenden Schule Gesundheit, Soziales und Sozialpädagogik Gera
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- Willi Esser
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1 Hausordnung der Staatlichen Berufsbildenden Schule Gesundheit, Soziales und Sozialpädagogik Gera Gültig: ab
2 1. Allgemeine Grundsätze Hausordnung Die Hausordnung gilt für alle Schulgebäude und Schulgelände der Berufsbildenden Schule Gesundheit, Soziales und Sozialpädagogik Gera. Schulteil1- Maler-Fischer- Straße 2, Schulteil 2- Theodor- Neubauer-Straße 1 und Schulteil 3- Robert-Erbe- Straße 1. Die in der Hausordnung festgelegten Pflichten, Rechte und Befugnisse sind für Schüler, Auszubildende, Lehrer und technisches Personal gleichermaßen verbindlich. Die Hausordnung soll ein freundliches Miteinander und eine angenehme störungsfreie Schulatmosphäre gewährleisten. 2. Festlegungen für den Unterrichtszeitraum Haupteingang und Hofeingang sind ab 06:00 Uhr geöffnet. Der Unterricht beginnt in der Regel mit der 1. Stunde, 08:00 Uhr. Stunden- und Pausenzeiten sind den Aushängen zu entnehmen. Jeder Schüler hat pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Er verhält sich vor dem Unterrichtsbeginn und während des Unterrichts diszipliniert und ruhig. Jeder Lehrer ist zur Ausübung des Hausrechts verpflichtet. Findet sich ein Schüler nach Stundenbeginn ein, entscheidet der Lehrer über Teilnahme oder Nichtteilnahme an der betreffenden Unterrichtsstunde. Für den Fall, dass eine Klasse ohne Lehrer ist, meldet dies der Klassensprecher oder ein Vertreter der Klasse spätestens 10 Minuten nach Stundenbeginn dem verantwortlichen Leitungsmitglied im Planungsraum (Raum 105) oder im Sekretariat. Hier wird der weitere Verlauf des Unterrichts geregelt. Nach Unterrichtschluss sind die Klassen bzw. Fachkabinette unter der Verantwortung des Ordnungsdienstes lt. Raumnutzungsplan zu verlassen. Der jeweilige Fachlehrer überzeugt sich von deren Einhaltung, achtet auf Sauberkeit, die pflegliche Behandlung der Einrichtungsgegenstände und darauf, dass alle Netzstecker gezogen sind. In die Schule mitgebrachte Wertgegenstände sind nicht versichert. Dafür ist jeder Lehrer und Schüler selbst verantwortlich. Nur der Klassenleiter oder der Fachlehrer sind berechtigt, Wünsche betreffend Stundenverlegung etc., an den Planungsverantwortlichen zu richten. Dies geschieht rechtzeitig und in Eigenverantwortung. Die Pausenzeiten sind so zu nutzen, dass ein pünktlicher Beginn in den anschließenden Unterrichtsstunden gewährleistet wird. In jedem Schulteil befindet sich ein Aufsichtsplan. Während des Schulaufenthaltes sind Lehrer und technisches Personal dem Schüler gegenüber weisungsberechtigt. Die Aufsichtspflicht erlischt, wenn Schüler in Pausen oder Freistunden das Schulgelände verlassen. Damit entfällt der Versicherungsschutz. Jeder Lehrer hat die Pflicht sich täglich über Stundenverlegungen bzw. Stundenvertretungen im Internet- oder am Vertretungsplan zu informieren. 2
3 3. Rechte der Schüler Jeder Schüler hat das Recht auf: Mitwirkung bei der Wahrnehmung schulischer und sozialer Interessen der Schüler Auskunft über seinen Leistungsstand und Möglichkeiten seiner Förderung Achtung seiner Persönlichkeit 4. Pflichten der Schüler Jeder Schüler hat die Pflicht: regelmäßig am Unterricht teilzunehmen sich täglich über Stundenverlegungen bzw. Stundenvertretungen im Internetwww.sbsgesuso-gera.de oder am Vertretungsplan zu informieren alle als verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen zu besuchen sich am Unterricht zu beteiligen und die erforderlichen Leistungsnachweise zu erbringen versäumte Unterrichtsinhalte sofort und selbstständig nachzuholen sich eigenverantwortlich über Nachschreibetermine zu informieren und die Leistungsnachweise zeitnah zu erbringen mündliche Leistungsnachweise sind dabei als Alternative zur Leistungserbringung zu nutzen bei längerer Krankheit, in Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer, einen individuellen Arbeits- und Förderplan zu erstellen, um die fehlenden Unterrichtsinhalte und Leistungsnachweise in einer angemessenen Zeit nachzuholen Entschuldigtes Fehlen ist unaufgefordert, innerhalb von drei Werktagen, beim Klassenlehrer nachzuweisen. Die Abgabe der ärztlichen Bescheinigung erfolgt im Sekretariat. Jede krankheitsbedingte oder sich abzeichnende Nichtteilnahme am Unterricht ist der Schule unverzüglich (Klassenleiter, Sekretariat) zu melden. Eine Kopie verbleibt beim Schüler. Nicht erbrachte Leistungen, die aus unentschuldigtem Fehlen resultieren, werden mit der Note ungenügend (6) bewertet. Eine Befreiung oder Beurlaubung vom Unterricht ist nur nach Maßgabe der dazu ergangenen Rechtsverordnung möglich, d. h. je nach Sachlage. Zur Beantragung einer Freistellung von Berufsschulunterricht ist generell das Formular Freistellung vom Berufsschulunterricht zu verwenden. Alle anderen Freistellungsanträge sind formlos beim Klassenlehrer einzureichen. Neben der ärztlichen Bescheinigung bei Krankheit gelten nur durch die Schule genehmigte Freistellungen als Entschuldigung. Bei mehr als 20 Fehltagen (jeglicher Art) pro Schuljahr hat die Prüfungskommission (in Prüfungsklassen) bzw. Klassenkonferenz (Jahrgänge ohne Prüfung) über Zulassung/Nichtzulassung zur Prüfung zu entscheiden bzw. darüber, ob der weitere Besuch der jeweiligen Jahrgangsstufe sinnvoll ist, wenn die betreffende Schulordnung nichts anderes vorgibt. Termine für nachzuholende Leistungsfeststellungen sind schnellstmöglich mit dem jeweiligen Fachlehrer eigenverantwortlich zu vereinbaren. Dazu werden grundsätzlich die zentralen Nachschreibetermine (siehe Aushang) genutzt. 3
4 5. Der Schüler hat alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb stören könnte Beschmutzen des Schulgeländes und der Fußwege sind zu unterlassen Umgang mit offenen Feuer ist untersagt Das Einnehmen von Speisen im Unterricht und offenen Getränken (Becher/ Büchsen) ist untersagt Es ist nicht gestattet, Geschirr und Speisen aus der Kantine in die Klassen- und Pausenräume mitzuführen Der Genuss von Alkohol und Drogen ist untersagt Das Tragen einer Kopfbedeckung (Mütze, Basecap) im Unterricht ist untersagt Gegenstände, die den Unterricht stören, dürfen vom Lehrer für einen angemessenen Zeitraum einbehalten werden Gegenstände, von denen eine Gefahr für Dritte ausgeht, sind verboten Das Tragen verfassungsfeindlicher Symbole ist verboten Wer Wände, Möbel, Türen oder anderes Schuleigentum beschädigt, wird zur materiellen Verantwortlichkeit gezogen Für Aushänge in den Schulfluren ist die Genehmigung durch die Schulleitung einzuholen Mobiltelefone sind während der Unterrichtszeit abgeschaltet und verbleiben in der Tasche. Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Lehrer die Arbeit mit Mobiltelefonen im Rahmen des Unterrichts gestattet Das Aufladen von Mobiltelefonen ist untersagt 6. Das Verhalten bei Unfall und Gefahr Ruhe bewahren Es ist die Pflicht eines jeden, dafür zu sorgen, dass niemand an Gesundheit, Leben oder Eigentum Schaden nimmt Unfälle auf dem Schulgelände, in den Schulgebäuden und Wegeunfälle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. Bei Havarie und Brandfall ist den Anweisungen des Lehrpersonals und des technischen Personals unbedingt Folge zu leisten. Näheres regeln die Anweisungen in den Klassenräumen und die Markierung der Fluchtwege auf den Korridoren. Für Gefahrensituationen existiert ein Alarmplan, der konsequent einzuhalten ist (Anlage 2) 7. Prüfungen Alle Schüler finden sich 20 Minuten vor dem Beginn der Prüfung ein (siehe Prüfungsaushang- Haus 1). Bei mündlichen Prüfungen, Kolloquien und Zeugnisausgaben ist eine dem Anlass entsprechende Kleidung zu tragen 8. Dokumentation des Schullebens Zur Dokumentation des Schullebens werden im Unterricht, bei Projekten, Lernen am anderen Ort und zu schulischen Höhepunkten Bild-, Ton- und Filmaufnahmen gemacht. Diese werden für schulische Zwecke, insbesondere Publikationen wie Schulchronik, Schulhomepage o.ä. genutzt. 9. Nutzung von IT-Geräten Nutzung von Speicherungs- oder Aufzeichnungsgeräten im Unterricht (u. a. Laptops) sind untersagt. Über Ausnahmen entscheidet der Lehrer. 4
5 AV-Geräte, Videos und andere Unterrichtsmittel sind nur schulintern einzusetzen. Die Bereitstellung von AV-Geräten, Laptops, Zubehör und weiteren technischen Geräten für den Unterricht kann nur über den Fachlehrer erfolgen. Eine Ausleihe für private Zwecke ist in Ausnahmefällen gestattet; die Verwendung bei anderen Bildungsträgern ist nicht gestattet. 10. Parkflächen Gekennzeichnete Parkflächen für PKW befinden sich vor dem Hauptgebäude. Eine begrenzte Anzahl von kostenlosen Parkplätzen steht am Ende der Maler- Fischer-Straße zur Verfügung. Parken in Schulnähe Weitere 50 öffentliche Parkplätze stehen in der Rudelsburgstraße und in der Hilde-Coppi-Straße zur Verfügung. Das kostenlose Parken auf dem ehemaligen Supermarkt-Parkplatz ist nicht gestattet. Das Gelände befindet sich in Privateigentum. Bei Bedarf können sich Schüler und Lehrer mit Herrn Schmutzler (Tel ) zum Abschluss eines kostenpflichtigen Mietvertrages (geringes Entgelt) melden. Die Parkflächen im Hof (Haus 1; Haus 2; Haus 3) sind kostenpflichtig (Mietvertrag mit Elstertal Infraprojekt) und bleiben dem Lehrerpersonal und dem technischen Personal vorbehalten. 11. Raucherzonen Die Raucherzonen sind als Schulgelände entwidmet und sind vom Förderverein kostenpflichtig gemietet. Jede Klasse entrichtet 2 Euro jährlich zur Finanzierung des Beitrages. Verantwortlich zeichnet sich der Klassensprecher und ist jährlich zur 1. Beratung der Schülersprecher zu entrichten. Das Rauchen erfolgt in den vorgesehen Arealen (Haus 1- unter der Pergola; Haus 2- hinter der Garage; Haus 3- Seiteneingang) Das Rauchen an anderen Orten im Schulgelände ist zu unterlassen Die Reinigung (Kehren) der Raucherinseln erfolgt durch die Schüler der jeweils zuständigen Klasse in der Verantwortung des Klassenlehrers und Klassensprechers wochenweise. 12. Sprechzeiten Sprechzeiten von Sekretariat und Schulleitung sind den jeweiligen Aushängen zu entnehmen. Diese Hausordnung tritt mit dem Einverständnis der Schulleitung, der Schulkonferenz und des Schulpersonalrats, am in Kraft. J. Block S. Nörenberg Schulleiter Abteilungsleiterin 5
6 Anlagen: Anlage 1 Unterrichts- und Pausenzeiten Anlage 2 Alarmplan Anlage 3 Raumnutzungsordnung Anlage 3.1 Raumordnung Raum 317a (Zahnärztliches Fachkabinett) Anlage 4 Gesundheits-,Arbeits- und Brandschutz Anlage 5 Nutzerordnung für den Umgang mit den informationstechnischen Einrichtungen Anlage 6 Benutzerordnung Fachunterrichtsräume Pflege / 1. Hilfe (Haus 1 Raum 124; R. 405; Haus 2 R. 312) Anlage 7 Benutzerordnung im Fachraum Chemie / Angewandte Naturwissenschaften Anlage 8 Benutzerordnung in der Turnhalle/Sportplatz Belehrung zum Sportunterricht Anlage 9 Benutzerordnung Fachunterrichtsraum Hauswirtschaft/Küche Anlage 10 Benutzerordnung Fachunterrichtsraum Hauswirtschaft/Servieren Anlage 11 Benutzerordnung Fachunterrichtsraum Werken und Gestalten 6
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