Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen werden erhoben: 1.1 je Feuerwehrangehöriger und Stunde 10,20 EUR

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen werden erhoben: 1.1 je Feuerwehrangehöriger und Stunde 10,20 EUR"

Transkript

1 Kostenverzeichnis Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen werden erhoben: 1. Personal 1.1 je Feuerwehrangehöriger und Stunde 10,20 EUR 1.2 für das hauptamtliche Personal sowie für die städt. Bediensteten, die während der regelmäßigen Arbeitszeit Feuerwehrdienst leisten (gilt nur bei Arbeitseinsätzen) 1.3 Schmutzzuschlag je Feuerwehrangehöriger Stunde (Öleinsatz usw.) 26,00 EUR 2,10 EUR 2. Fahrzeuge Grundkosten KM-Kosten Betriebskosten 2.1 Löschfahrzeuge: Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 56,00 EUR 1,50 EUR 61,00 EUR Löschgruppenfahrzeug LF 16 TS 56,00 EUR 1,50 EUR 61,00 EUR Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 56,00 EUR 1,50 EUR 61,00 EUR Löschgruppenfahrzeug LF 8 51,00 EUR 1,50 EUR 56,00 EUR Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 41,00 EUR 1,50 EUR 41,00 EUR Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 41,00 EUR 1,50 EUR 41,00 EUR 2.2 Rüst- und Gerätewagen: Vorausrüstwagen VRW 41,00 EUR 1,50 EUR 46,00 EUR Rüstwagen RW II 46,00 EUR 1,50 EUR 46,00 EUR Gerätewagen-Atemschutz GW-AS 46,00 EUR 1,50 EUR 46,00 EUR Gerätewagen-Gefahrgut GW-G 46,00 EUR 1,50 EUR 46,00 EUR 2.3 Drehleiter: Drehleiter DLK 23/12 56,00 EUR 1,50 EUR 61,00 EUR 2.4 Transport- und Einsatzleitfahrzeuge Einsatzleitfahrzeug ELW 31,00 EUR 1,30 EUR 31,00 EUR Mannschaftstransportwagen MTW 31,00 EUR 1,30 EUR 31,00 EUR Gerätewagen Transport GW-T 26,00 EUR 1,30 EUR 26,00 EUR

2 3. Geräte Grundkosten *) Betriebskosten **) 3.1 Schläuche: Saugschlauch pro lfd. Meter 1,00 EUR Druckschlauch 15 m 10,00 EUR mineralölbeständiger Saugschlauch pro lfd. Meter 1,00 EUR Tragkraftspritze (TS) 4,00 EUR 10,00 EUR 3.3 Rettungskräfte Hebekissen mit Füllung - 15,00 EUR autogen. Schneidegerät - 15,00 EUR Bohrhammer 4,00 EUR 15,00 EUR Motorsäge 4,00 EUR 15,00 EUR 3.4 Stromerzeuger 4,00 EUR 15,00 EUR 3.5 Preßluftatmer 4,00 EUR 15,00 EUR 3.6 Scheinwerfer Halogen-Scheinwerfer (220 V) - 10,00 EUR Arbeitsscheinwerfer je Stück (ohne Stromerzeuger) - 5,00 EUR Handscheinwerfer - 1,00 EUR 3.7 Sonstige Geräte Handfeuerlöscher (ohne Füllung) 4,00 EUR Ölauffangbehälter L. 15,00 EUR Be- und Entlüftungsgerät - 10,00 EUR Tauchpumpe 8,00 EUR 4,00 EUR Umfüllpumpe (ex-geschützt) 4,00 EUR 8,00 EUR Mess- und Spürgeräte 13,00 EUR 4,00 EUR Säure- bzw. Hitzeschutzanzüge 26,00 EUR Öl- und Wassersauger 15,00 EUR Schmutzwasserpumpe 8,00 EUR 5,00 EUR Sonstige Pumpen 4,00 EUR 4,00 EUR *) Die Grundkosten werden nur für die Geräte erhoben, die nicht als Teile der Fahrzeugbestückung in Anspruch genommen werden, mit Ausnahme von Ziff **) Die Betriebskosten werden nur dann erhoben, soweit die Geräte nicht als Teile der Fahrzeugausrüstung in Anspruch genommen werden.

3 4. Feuersicherheitsdienst Betrag 4.1 Bereitstellen von Fahrzeugen einschließlich Bestückung je Fahrzeug und Tag 26,00 EUR 4.2 Personalkosten nach Nr Kilometerbetrag nach Nr Schlauchpflege/Reinigung ab Schlauchreinigung Schlauchprüfung, - Reinigung und - Trocknung je B- und C- Schlauch Zuschlag bei starker Verschmutzung 7,00 Euro 2,00 Euro 5.2. Schlauchreparaturen Schlauch vulkanisieren 6,00 Euro Einbinden einer Kupplung für einen B- oder C-Schlauch 6,00 Euro 5.3 Leinen prüfen, waschen und trocknen; je Leine 5,00 Euro 5.4. Reinigung Einsatzkleidung Einsatzjacke 14,00 Euro Einsatzhose 6,00 Euro Flammschutzhaube 2,00 Euro 5.5. sonstige Reparaturen und Arbeiten nach Zeitaufwand Preise jeweils zuzüglich Materialkosten 6. Atemschutzwerkstatt ab Masken reinigen und prüfen 10,00 Euro Vier-Jahresprüfung (Wechsel Ausatemventilscheibe) 13,00 Euro Sechs-Jahresprüfung (Wechsel Sprechmembrane) Euro 6.2. Lungenautomat reinigen und prüfen 10,00 Euro Vier-Jahresprüfung (Wechsel Membrane) 12,00 Euro 6.3. Füllen von Atemluftflaschen Flasche 200 bar 8,00 Euro Flasche 300 bar 10,00 Euro

4 6.4. Pressluftatmer Reinigung, Prüfung 10,00 Euro Zuschlag bei starker Verschmutzung 5,00 Euro Sechs-Jahresgrundüberholung 30,00 Euro 6.5 CSA-Schutzanzüge reinigen, trocknen, prüfen 40,00 Euro 6.6. sonstige Reparaturen und Arbeiten nach Zeitaufwand Preise jeweils zuzüglich Materialkosten 7. Unbefugter Alarm 7.1 Personalkosten nach Nr Fahrzeugkosten nach Nr Als Mindest-Einsatzdauer werden 3 Stunde angesetzt 8. Reparaturstunden 9. Materialaufwand 10. Insekteneinsatz nach den jeweiligen Stundensätzen jeweils zum Selbstkostenpreis zuzüglich 10% Verwaltungskostenzuschlag Betrag Pauschale Einsatzzeit bis 2 Stunden und 3 Mann darüber hinaus nach tatsächlichem Aufwand 110,00 EUR 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. März 2001 in Kraft unter Berücksichtigung der Änderungen zum

5 Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hechingen, den 8. Februar 2001 Weber Bürgermeister

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Leistungen der Freiwilligen

Mehr

Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1)

Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1) Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1) Beschluss des Gemeinderats vom 25.02.2015 Für Leistungen der Feuerwehr werden folgende

Mehr

Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden

Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden Stand: 30.Juni 2004 Für die Leistungen der Feuerwehr Baden-Baden werden auf Grundlage der Richtlinie für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Baden-Baden

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 36 des Feuerwehrgesetzes

Mehr

GEBÜHRENVERZEICHNIS. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pohlheim

GEBÜHRENVERZEICHNIS. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pohlheim GEBÜHRENVERZEICHNIS für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pohlheim 1. Personalgebühr Betrag 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 17,90 1.2 Brandsicherheitsdienst

Mehr

Satzung. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg

Satzung. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 27 und 36 des Feuerwehrgesetzes für

Mehr

Gebührenordnung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Fürth Seite 1 von 5

Gebührenordnung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Fürth Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 1. Personalgebühr pro Std. 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 20,45 1.2 Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft 7,67 2. Fahrzeuggebühr Einsatzleitwagen ELW 1 pro Std. 27,61

Mehr

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr von Nieste

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr von Nieste Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr von Nieste 1. Personalgebühren Betrag /Std. 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 21,0 1.2 Brandsicherheitsdienst

Mehr

Ersatz des Verdienstausfalls für Selbstständige

Ersatz des Verdienstausfalls für Selbstständige Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für selbstständige ehrenamtliche Feuerwehrangehörige in der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden vom 26.06.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 24 der

Mehr

4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v.m. 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes und 27, 36 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg

4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v.m. 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes und 27, 36 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Weilheim an der Teck (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Rechtsgrundlage: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

G e b ü h r e n v e r z e i c h n i s s e s

G e b ü h r e n v e r z e i c h n i s s e s - 1 - Neufassung des Gebührenverzeichnisses zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rotenburg a. d. Fulda. Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

(Anlage zu der Kostenersatzordnung für Leistungen der Feuerwehr Kehl)

(Anlage zu der Kostenersatzordnung für Leistungen der Feuerwehr Kehl) Kostenverzeichnis (Stand Januar 2009) (Anlage zu der Kostenersatzordnung für Leistungen der Feuerwehr Kehl) Für die Leistungen der Feuerwehr Kehl werden folgende unter betriebswirtschaftlichen Grundsätzen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung)

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung) Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 34 des Feuerwehrgesetzes,

Mehr

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Groß-Umstadt

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Groß-Umstadt Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Groß-Umstadt Aufgrund der 5, 51 Nr 6 und 93 Abs 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i d F vom 01052005 (GVBl 2005 l S 142), zuletzt

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leinzell

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leinzell Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leinzell Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit 36 des Feuerwehrgesetzes (FwG) für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung der Stadt Ilmenau über die Gebühren für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren (FFw) (Feuerwehrgebührensatzung)

Satzung der Stadt Ilmenau über die Gebühren für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren (FFw) (Feuerwehrgebührensatzung) Satzung der Stadt Ilmenau über die Gebühren für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren (FFw) (Feuerwehrgebührensatzung) vom 01. 02. 1996 Auf Grund 38 Absatz 3 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz,

Mehr

Satzung. Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung. Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 36 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg beschließt

Mehr

Gebührenverzeichnis. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiw. Feuerwehren

Gebührenverzeichnis. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiw. Feuerwehren Gebührenverzeichnis für gebührenpflichtige Einsätze der Freiw. Feuerwehren 1. Personalgebühr je Std. Betrag DM 1.1 Brand- u. Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 40,-- 1.2 Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft

Mehr

Bis : Ab : 1. Personalgebühr Betrag Betrag DM/Std. EURO/Std. 1.1 Brand- u. Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 40,00 20,45

Bis : Ab : 1. Personalgebühr Betrag Betrag DM/Std. EURO/Std. 1.1 Brand- u. Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 40,00 20,45 29.4 Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Alsbach-Hähnlein (Beschluß der Gemeindevertretung vom 29.06.1999) Bis 31.12.2001:

Mehr

Stadt Rottenburg am Neckar. Satzung

Stadt Rottenburg am Neckar. Satzung Stadt Rottenburg am Neckar Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rottenburg am Neckar (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung) vom 12.11.2013 1 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Anlage zur Satzung über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Schwäbisch Hall in der Fassung vom

Anlage zur Satzung über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Schwäbisch Hall in der Fassung vom Anlage zur Satzung über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Schwäbisch Hall in der Fassung vom 22.02.2006 - Kostenverzeichnis - 1. Verrechnungssätze für Personalkosten - Pauschalen

Mehr

Gebührenverzeichnis zur Satzung. über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

Gebührenverzeichnis zur Satzung. über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Gebührenverzeichnis zur Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lorsch -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. Satzung

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. Satzung Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren Die Stadt Starnberg erlässt auf Grund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung 1 Aufwendungs- und Kostenersatz

Mehr

Anlage 1 zum 3 (1) der Satzung über entgeltliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Kreisstadt Lauterbach. Gebührenverzeichnis

Anlage 1 zum 3 (1) der Satzung über entgeltliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Kreisstadt Lauterbach. Gebührenverzeichnis Anlage 1 zum 3 (1) der Satzung über entgeltliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Kreisstadt Lauterbach. Gebührenverzeichnis pro Km 1. Gebühren Personaleinsatz - Bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen

Mehr

S a t z u n g zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr

S a t z u n g zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Gemeinde Plankstadt Rhein-Neckar-Kreis S a t z u n g zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v.m. 27 und 36

Mehr

Diese Satzung gilt für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pirna im Sinne der 2, 3, 6, 22, 23 und 69 des SächsBRKG.

Diese Satzung gilt für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pirna im Sinne der 2, 3, 6, 22, 23 und 69 des SächsBRKG. Nachstehend wird die Satzung zur Erhebung von Kosten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pirna in der seit 16.01.2014 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin sind berücksichtigt: 1.

Mehr

Anlage. Tarif für Personal- und Sachkosten bei Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr. I. Personalkosten (Einsatz eigener Feuerwehrangehöriger)

Anlage. Tarif für Personal- und Sachkosten bei Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr. I. Personalkosten (Einsatz eigener Feuerwehrangehöriger) Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme der Feuerwehrfahrzeuge, Feuerwehrgerätschaften und Katastrophenschutzfahrzeuge des Landkreises Trier-Saarburg in

Mehr

file:///e:/dreamweaver/ffw%20neu/templates/kotarif.html KOSTENTARIF

file:///e:/dreamweaver/ffw%20neu/templates/kotarif.html KOSTENTARIF 1 von 5 13.04.2006 20:30 KOSTENTARIF Personelle Leistungen;Fahrzeuggebühren; Anhänger; Hilf- und Rettungsgeräte;sonstige Geräte; Prüfung von Schläuchen; Prüfung von Atemschutzmasken;PA und Flaschenfüllung;

Mehr

Geändert durch 1. Änderungssatzung vom Die Stadt Dingolfing erlässt aufgrund des Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

Geändert durch 1. Änderungssatzung vom Die Stadt Dingolfing erlässt aufgrund des Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Dingolfing und deren Einrichtungen Geändert durch 1. Änderungssatzung vom 01.10.2012

Mehr

Nachfolgende Neubekanntmachung wird nach Ausfertigung hiermit bekannt gemacht: Bekanntmachung der Neufassung

Nachfolgende Neubekanntmachung wird nach Ausfertigung hiermit bekannt gemacht: Bekanntmachung der Neufassung 67 mm SVBl Nr. 14 vom 22. Juli 2011 Nachfolgende Neubekanntmachung wird nach Ausfertigung hiermit bekannt gemacht: Bekanntmachung der Neufassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde Oberschleißheim

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde Oberschleißheim Die Gemeinde Oberschleißheim erlässt aufgrund von Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - BayFwG - (BayRS 215-3-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2008 (GVBl S. 40) folgende

Mehr

S A T Z U N G über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr

S A T Z U N G über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Gemeinde Edingen-Neckarhausen Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und 36 des

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Großen Kreisstadt Nördlingen

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Großen Kreisstadt Nördlingen Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Großen Kreisstadt Nördlingen Beschluss des Stadtrats vom 19. Februar 2004 Bekanntmachung:

Mehr

Gebührenverzeichnis. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lohfelden Stand:

Gebührenverzeichnis. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lohfelden Stand: Gebührenverzeichnis für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lohfelden Stand: 1.1.2002 1 Personalgebühr /Std. 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft Die

Mehr

Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung vom Gebührenverzeichnis. zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung vom Gebührenverzeichnis. zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr 1 Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung vom 24.0.16 Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bad Salzschlirf Für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Laugna S A T Z U N G

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Laugna S A T Z U N G Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Laugna Die Gemeinde Laugna erläßt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende S A T Z U

Mehr

Stand: Kostenverzeichnisses zur Satzung über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Rastatt.

Stand: Kostenverzeichnisses zur Satzung über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Rastatt. Stand: 06.06.2011 F 7 a Kostenverzeichnisses zur Satzung über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Rastatt Für den Ersatz der Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Mehr

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. vom

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. vom STADT KITZINGEN Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren vom 11.11.2008 Inkrafttreten: 01.03.2008 1. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs-

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Füssen vom

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Füssen vom Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Füssen vom 28.07.2015 Die Stadt Füssen erlässt aufgrund des Art. 28 Abs. 4 Bayerisches

Mehr

R I C H T L I N I E. über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Eberbach vom 28.10.2010

R I C H T L I N I E. über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Eberbach vom 28.10.2010 R I C H T L I N I E über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Eberbach vom 28.10.2010 Aufgrund von 2 i. V. m. 34 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) in der Fassung vom 02.03.2010

Mehr

für Leistungen der Feuerwehr

für Leistungen der Feuerwehr Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehr Auf Grund des 22 des Sächsischen Brandschutzgesetzes vom 28.01.1998, veröffentlicht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 06.03.1998, hat der Stadtrat

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Immenreuth

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Immenreuth 1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Immenreuth Die Gemeinde Immenreuth erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz

Mehr

S A T Z U N G. 1 Kostenersatz und gebührenpflichtige Leistungen

S A T Z U N G. 1 Kostenersatz und gebührenpflichtige Leistungen 33.10-1 S A T Z U N G über den Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr der Kreisstadt Neunkirchen und über die Erhebung von Gebühren für sonstige Leistungen der Feuerwehr in der Fassung vom 18.11.2015

Mehr

Die Große Kreisstadt Eichstätt erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende. Satzung

Die Große Kreisstadt Eichstätt erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende. Satzung STADT EICHSTÄTT -Hauptamt- Die Große Kreisstadt Eichstätt erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Coburg

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Coburg Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Coburg vom 09.11.1999 (Coburger Amtsblatt Nr. 44 S. 288 vom 19.11.99), zuletzt geändert

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Ein sätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Ein sätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau Verzeichnis der Pauschalsätze Aufwendungsersatz

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Kostenpflichtige Leistungen. 3 Kostenschuldner. 4 Berechnung des Kostenersatzes

1 Geltungsbereich. 2 Kostenpflichtige Leistungen. 3 Kostenschuldner. 4 Berechnung des Kostenersatzes Gemeinde Zaberfeld Landkreis Heilbronn Kostenerstattungsordnung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Zaberfeld Aufgrund der 27 und 36 des Feuerwehrgesetzes (FWG) Baden-Württemberg hat der

Mehr

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ 091 b FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHREN DER STADT ROSENHEIM

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ 091 b FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHREN DER STADT ROSENHEIM SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ 091 b FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHREN DER STADT ROSENHEIM Vom 20. Dezember 2001 (ABl. S. 317) Die Stadt Rosenheim erlässt aufgrund des Art.

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weinheim

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weinheim Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weinheim Aufgrund des 34 des Feuerwehrgesetzes in der Fassung vom 10. Februar 1987 (GBl. S. 105), zuletzt geändert durch

Mehr

1 Aufwendungs- und Kostenersatz

1 Aufwendungs- und Kostenersatz Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Marktredwitz Vom 12.05.1999 (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 5 vom 31.05.1999), zuletzt geändert

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Marktheidenfeld erläßt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende S a t z u n g über Aufwendungs-

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Karlstadt erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

Mehr

1 Grundsatz. Die Verbandsgemeinde Bad Sobernheim unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe eine Feuerwehr.

1 Grundsatz. Die Verbandsgemeinde Bad Sobernheim unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe eine Feuerwehr. Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bad Sobernheim vom 20.01.2009. Der Verbandsgemeinderat Bad Sobernheim

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Der Markt Berchtesgaden erlässt aufgrund des Art. 28 Abs. 4 BayFwG folgende S A T Z U N G 1 Aufwendungs-

Mehr

KAUFBEURER STADTRECHT

KAUFBEURER STADTRECHT KAUFBEURER STADTRECHT SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHR DER STADT KAUFBEUREN (Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung) Vom 03.04.2003 Bekanntgemacht.

Mehr

Lesefassung. der. Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham erlässt aufgrund des Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende.

Lesefassung. der. Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham erlässt aufgrund des Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende. Lesefassung der Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren geändert durch Satzung vom 24.10.2007 in der seit 01.12.2007 gültigen Fassung,

Mehr

Stadt Wasserburg am Inn

Stadt Wasserburg am Inn Stadt Wasserburg am Inn Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der städtischen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) Aktenzeichen: 1.2 0918 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heidenau (FF-Kostensatzung) vom 25.

Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heidenau (FF-Kostensatzung) vom 25. Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heidenau (FF-Kostensatzung) vom 25. Februar 2016 Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Kostenerstattungsfreiheit

Mehr

Satzung. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfeund Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Bad Kreuznach (Feuerwehrsatzung)

Satzung. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfeund Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Bad Kreuznach (Feuerwehrsatzung) vor 7/10 Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfeund Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Bad Kreuznach (Feuerwehrsatzung) vom 16.12.2011 Satzung über den Kostenersatz und die

Mehr

S a t z u n g. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der. Freiwilligen Feuerwehr Dachau

S a t z u n g. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der. Freiwilligen Feuerwehr Dachau S a t z u n g über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Dachau vom 26.06.2001 Bekanntmachung: 29.06.2001 bzw. die Berichtigung 7./8.07.2001 (Dachauer

Mehr

vom i.d. Fassung der letzten Änderung vom

vom i.d. Fassung der letzten Änderung vom Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neumarkt i.d.opf. vom 03.12.2010 i.d. Fassung der letzten Änderung

Mehr

Änderndes Gesetz Datum Veröffentlicht im Amtsblatt

Änderndes Gesetz Datum Veröffentlicht im Amtsblatt 1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr Görlitz (Feuerwehrkostensatzung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.09.2011 (Amtsblatt Nr. 21 vom 11.10.2011) geändert durch

Mehr

30-2 Aufwendungsersatz und Gebühren der Feuerwehren Stadt Fürth

30-2 Aufwendungsersatz und Gebühren der Feuerwehren Stadt Fürth Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und anderen Leistungen der Feuerwehr Fürth (Kostenersatzsatzung) vom 16. Februar 2011 (Stadtzeitung Nr. 4 vom 2. März 2011) Inhaltsübersicht: 1 Kostenersatz

Mehr

Präambel. Inhaltsübersicht. 1 Begriffsbestimmungen

Präambel. Inhaltsübersicht. 1 Begriffsbestimmungen Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Glauchau (Feuerwehrkostensatzung). Präambel Auf der Grundlage des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dietzhölztal. 1. Personalgebühr Betrag EURO / Std.

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dietzhölztal. 1. Personalgebühr Betrag EURO / Std. Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dietzhölztal 1. Personalgebühr Betrag / Std. 1.1. Brand- u. Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 20,00

Mehr

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Zeulenroda-Triebes am Mittwoch, dem Jahrgang 11 - Nummer 7. Grundsatz/Geltungsbereich

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Zeulenroda-Triebes am Mittwoch, dem Jahrgang 11 - Nummer 7. Grundsatz/Geltungsbereich Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeulenroda-Triebes vom 26.05.2016 Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Zeulenroda-Triebes

Mehr

Satzung über die Kostenerstattung für Leistungen der Feuerwehr der Großen Kreisstadt Öhringen

Satzung über die Kostenerstattung für Leistungen der Feuerwehr der Großen Kreisstadt Öhringen Satzung über die Kostenerstattung für Leistungen der Feuerwehr der Großen Kreisstadt Öhringen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und dem 36 des Feuerwehrgesetzes (FwG) für

Mehr

Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern

Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern Seite 1 P:\HOMEPAGE\FB 2\Satzungen\52 Richtlinien für die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern Der

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pfaffenhofen a.d.

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pfaffenhofen a.d. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pfaffenhofen a.d.ilm vom 20.11.2014 Die Stadt Pfaffenhofen a.d.ilm erlässt aufgrund

Mehr

Satzung. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Nieder-Olm. vom

Satzung. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Nieder-Olm. vom Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom 10.10.2006 Der Verbandsgemeinderat Nieder-Olm hat auf Grund des

Mehr

GROSSE KREISSTADT CRAILSHEIM K O S T E N R E G E L U N G. für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Crailsheim

GROSSE KREISSTADT CRAILSHEIM K O S T E N R E G E L U N G. für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Crailsheim GROSSE KREISSTADT CRAILSHEIM K O S T E N R E G E L U N G für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Crailsheim Aufgrund von 4 zuletzt geändert am 18.12.1995 (GBl. 1996 S. 29) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Stadt Markgröningen. Satzung. über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Feuerwehr

Stadt Markgröningen. Satzung. über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Feuerwehr AZ: 020.051; 131.90 OR 1.3 Stadt Markgröningen Satzung über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Feuerwehr Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 36 des Feuerwehrgesetzes

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Berching

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Berching Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Berching Die Stadt Berching erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende S a t z u n

Mehr

Satzung. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Wörth am Rhein vom 13.

Satzung. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Wörth am Rhein vom 13. Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Wörth am Rhein vom 13. Dezember 2016 Der Stadtrat Wörth am Rhein hat in seiner Sitzung vom

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weissach Fassung vom 29.10.2001

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weissach Fassung vom 29.10.2001 Gemeinde 71287 Weissach Landkreis Böblingen Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weissach Fassung vom 29.10.2001 Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen

Mehr

1 Grundsatz Die Verbandsgemeinde Zweibrücken unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe eine Feuerwehr.

1 Grundsatz Die Verbandsgemeinde Zweibrücken unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe eine Feuerwehr. Satzung vom 19. April 2010 über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land Der Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land hat

Mehr

1 Grundsatz. Die Verbandsgemeinde Asbach unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe eine Feuerwehr.

1 Grundsatz. Die Verbandsgemeinde Asbach unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe eine Feuerwehr. Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Asbach vom 20. April 2007 Der Verbandsgemeinderat von Asbach hat auf Grund des

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr Görlitz (Feuerwehrkostensatzung)

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr Görlitz (Feuerwehrkostensatzung) Auf Grund von 69 Abs. 2 und 3, 22 Abs. 2 Satz 3 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, ber. S. 647), zuletzt

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Korb -Feuerwehrkostenerstattungssatzung-

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Korb -Feuerwehrkostenerstattungssatzung- Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Korb -Feuerwehrkostenerstattungssatzung- Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg und 34 des Feuerwehrgesetzes

Mehr

Satzung der Stadt Zweibrücken

Satzung der Stadt Zweibrücken 2.2-4 Satzung der Stadt Zweibrücken über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr vom 12.11.1987, zuletzt geändert durch Satzung vom 14.12.2000

Mehr

Feuerwehr-Kostenersatzsatzung

Feuerwehr-Kostenersatzsatzung In Kraft getreten: 01.12.2015 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich... 2 2 Kostenersatz... 2 3 Überlandhilfe/Amtshilfe... 3 4 Berechnung des Kostenersatzes... 3 5 Entstehung und Fälligkeit des Kostenersatzanspruches...

Mehr

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen Gemeinde Deggingen Landkreis Göppingen 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen Der Gemeinderat hat auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Fw-Kostensatzung)

Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Fw-Kostensatzung) Nachstehend wird die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Fw-Kostensatzung) in der seit 01.05.2010 geltenden Fassung wiedergegeben.

Mehr

Satzung. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weinstadt (Feuerwehr- Kostenersatzsatzung - FwKS) 1 Geltungsbereich

Satzung. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weinstadt (Feuerwehr- Kostenersatzsatzung - FwKS) 1 Geltungsbereich 15 b ung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weinstadt (Feuerwehr- Kostenersatzsatzung - FwKS) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung

Mehr

Gebührenverzeichnis. zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz. der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödermark

Gebührenverzeichnis. zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz. der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödermark 1 Gebührenverzeichnis zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödermark Neufassung - Stavo-Beschl. v. 12.09.95 - In Kraft seit 21.09.95 geändert durch Stavo-Beschluss

Mehr

1. Personalgebühr Betrag /Std.

1. Personalgebühr Betrag /Std. G E B Ü H R E N V E R Z E I C H N I S zur GEBÜHRENSATZUNG vom 14. Dezember 1999 für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Karlshafen i. d. F. der 1. Änderung vom 09.03.2005

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Stadtfeuerwehr Torgau

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Stadtfeuerwehr Torgau Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Stadtfeuerwehr Torgau Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und Artikel 1 69 Abs.

Mehr

Satzung der Stadt Blieskastel

Satzung der Stadt Blieskastel Satzung der Stadt Blieskastel über die Heranziehung zum Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Auf Grund des 45 Satz 1 bis 5 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Montabaur vom 6. Dezember 2001 zuletzt geändert am 12.12.2003

Mehr

Satzung der Gemeinde Merdingen über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Merdingen

Satzung der Gemeinde Merdingen über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Merdingen Gemeinde Merdingen Satzung der Gemeinde Merdingen über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Merdingen Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

KZi In der Fassung vom : 18. Dezember Zuletzt geändert am :

KZi In der Fassung vom : 18. Dezember Zuletzt geändert am : KZi. ============================================================================== 1. Satzung / Ordnung : Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Butzbach 2. In

Mehr

R i c h t l i n i e n

R i c h t l i n i e n R i c h t l i n i e n Für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Rheinau gemäß 36 Feuerwehrgesetz Baden Württemberg v. 10.2.87 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.Dezember 2001 folgende Richtlinien

Mehr

Satzung. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Maikammer vom 23.

Satzung. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Maikammer vom 23. Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Maikammer vom 23. März 2007 Der Verbandsgemeinderat Maikammer hat auf Grund des

Mehr

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Waldkraiburgs (Feuerwehrgebührensatzung)

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Waldkraiburgs (Feuerwehrgebührensatzung) 137 B S. 1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Waldkraiburgs (Feuerwehrgebührensatzung) Vom 18. Dezember 2015 Die Stadt Waldkraiburg

Mehr

S A T Z U N G S A T Z U N G

S A T Z U N G S A T Z U N G S A T Z U N G über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der städtischen Feuerwehren Beschlossen in der Stadtratssitzung vom 25.02.2014 Veröffentlicht durch Niederlegung im Haupt-

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Aspach (Feuerwehrkostenersatzsatzung)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Aspach (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Aspach (Feuerwehrkostenersatzsatzung) mit Änderung vom 25. September 2012 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

S a t z u n g. über Aufwendungsersatz und Gebühren. für Einsätze und andere Leistungen. der Feuerwehren der Gemeinde Hausen. vom

S a t z u n g. über Aufwendungsersatz und Gebühren. für Einsätze und andere Leistungen. der Feuerwehren der Gemeinde Hausen. vom 5.10.1 S a t z u n g über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Gemeinde Hausen vom 12.03.2015 (Amtsblatt Nr. 12 vom 20.03.2015) Änderungen: 5.10.2 Satzung

Mehr

(1) Kostenersatzpflichtig sind die in 37 Abs. 1 und 2 LBKG genannten Personen und Unternehmen.

(1) Kostenersatzpflichtig sind die in 37 Abs. 1 und 2 LBKG genannten Personen und Unternehmen. Satzung der Stadt Wittlich über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Wittlich vom 3. September 2001 Der Stadtrat hat am 30. August 2001 aufgrund

Mehr

über den Kostenersatz für Einsatzmaßnahmen und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Landau in der Pfalz

über den Kostenersatz für Einsatzmaßnahmen und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Landau in der Pfalz 3 Recht, Sicherheit und Ordnung 3-07 Satzung über den Kostenersatz für Einsatzmaßnahmen und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Landau in der Pfalz Der Stadtrat

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DEN EINSATZ DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN DER STADT SCHLÜCHTERN

SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DEN EINSATZ DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN DER STADT SCHLÜCHTERN SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DEN EINSATZ DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN DER STADT SCHLÜCHTERN Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 01.04.1993 (GVBl. 1992

Mehr