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1 Information Versicherungen Krankenversicherung in Deutschland In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Um sich für ein Studienfach an der Universität einzuschreiben und die Aufenthaltserlaubnis zu bewerben, müssen Sie nachweisen können, dass Sie krankenversichert sind. Wenn Ihr Aufenthalt nicht vollständig von einer Krankenversicherung Ihres Heimatlandes abgedeckt ist, sind Sie dazu verpflichtet eine deutsche Krankenversicherung abzuschliessen. Studierende aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, das eine Krankenversicherung beinhaltet, können während ihres Aufenthaltes in Deutschland von der heimischen Krankenkasse weiter versichert bleiben. In diesem Fall müssen sie Ihre Krankenversicherung bei einer deutschen Versicherung nachweisen. Die Krankenversicherung anderer EU-Länder ist allerdings nicht immer ausreichend, da sie nicht alle Leistungen umfasst. Daher ist es eventuell notwendig, eine zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen. Studierende, die aus einem Land kommen, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat, sind dazu verpflichtet einer deutschen Krankenversicherung beizutreten. Das deutsche Krankenversicherungssystem hat zwei Zweige: Gesetzliche Krankenversicherung: eine Grundabsicherung für Medikamente und deren Kosten und eine Absicherung für Familienmitglieder Private Krankenversicherung: hier gibt es verschiedene Absicherungsoptionen und Tarife. Jedes Familienmitglied muss einzeln versichert werden. Gesetzliche Krankenkassen sind sich sehr ähnlich und bieten eine Grundabsicherung für Medikamente und deren Kosten sowie eine Absicherung für Angehörige. Sie zahlen für medizinische und zahnärztliche Behandlungen, für Arzneimittel und Medikamente, Behandlungen im Krankenhaus (stationär oder ambulant) und für viele weitere Behandlungen und Vorbeugungsmaßnahmen. Für spezielle zahnärztliche Behandlungen und für Brillen muss eine separate Krankenversicherung abgeschlossen werden. Wenn Sie einer Krankenversicherung beitreten, erhalten Sie eine Krankenversicherungskarte, die Sie immer mit sich führen sollten. Bei jedem Arztbesuch muss diese Karte vorgezeigt werden. Wenn Sie an der RWTH Aachen angestellt sind, können Sie die Krankenversicherung Ihrer Wahl angeben. Wenn Sie keine Angabe machen, wird die RWTH Aachen eine Krankenversicherung für Sie auswählen.

2 Besondere Bedingungen für Studierende, die keinen Abschluss der RWTH anstreben (Austauschstudierende, Free Mover) Austauschstudierende und andere Studierende, die keinen Abschluss an der RWTH Aachen erwerben (z.b. Free Mover) können sich unter bestimmten Bedingungen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Mit Hilfe des folgenden Selbst-Checks können Sie herausfinden, ob diese Bedingungen auf Sie zutreffen, und ob Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen können. Selbst-Check: Krankenversicherung für Austauschstudierende und Free Mover Abhängig von Ihrem Heimatland, Ihrem Alter und der Dauer Ihres bisherigen Studiums treffen unterschiedliche Bedingungen für die Krankenversicherung zu. Wir haben die grundlegenden Typen für Sie zusammengefasst; bitte überprüfen Sie, welche Bedingungen auf Sie zutreffen, um die für Sie relevanten Informationen zu erhalten: EU / EEA* Studierende oder Studierende aus Ländern, die Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland** haben: Ich bin gesetzlich in meinem Sie können weiterhin bei der Heimatland versichert (Europäische Krankenversicherung in Ihrem Heimatland Krankenversicherungskarte EHIC, T/A 11) bleiben während Sie in Deutschland sind. In diesem Fall können Sie eine Befreiung von der verpflichtenden deutschen Krankenversicherung beantragen. ( Befreiungsbescheinigung ) Ich bin privat in meinem Heimatland Sie müssen sich auch in Deutschland privat versichert versichern. Ich bin in meinem Heimatland nicht krankenversichert Sie müssen eine neue Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Sie können hier zwischen gesetzlich und privat frei wählen. Nicht-EU Studierende: Sie sind dazu verpflichtet eine gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen. Alle Studierenden, die älter als 30 Jahre sind oder die bereits mehr als 14 Semester studiert haben, unabhängig vom Heimatland: Sie müssen sich in Deutschland privat versichern lassen! Es ist nicht möglich eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen, außer die unten genannten Bedingungen treffen auf Sie zu (siehe freiwillige Versicherung ). *EEA: EU-Länder und Island, Liechtenstein und Norwegen **Länder, die Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben: EU/EEA-Länder sowie Bosnien und Herzegowina, französische Überseegebiete (Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Réunion), Japan, Kroatien, Mazedonien, Schweiz, Serbien und Montenegro, Tunesien und Türkei

3 Achtung: International Studierende, die eine private Krankenversicherung in Deutschland abschließen, aber jünger als 30 sind, sind verpflichtet, bei der Einschreibung eine Befreiungsbescheinigung von der gesetzlichen Krankenversicherung vorzulegen. Wenn Sie sich einmal von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit haben lassen, ist es nicht mehr möglich während Ihres Studiums in Deutschland eine Krankenversicherung mit einer gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen. Wie können Sie die Befreiungsbescheinigung beantragen? Wenn Sie zu der Gruppe von Studierenden gehören, die zu einer Befreiung von der deutschen Krankenversicherung berechtigt ist, können Sie wie folgt vorgehen: Um von der Krankenversicherung befreit werden zu können, müssen Sie sich mit Ihrem Europäischen Gesundheitskarte, T/A 11 oder Ihrer privaten Versicherungskarte bei einer deutschen Krankenversicherung melden. Die Versicherung erstellt dann ein Bestätigungsschreiben die Befreiungsbescheinigung welches als Nachweis der Krankenversicherung für die Einschreibung ausreichend ist. Diese Befreiungsbescheinigung kann von jeder gesetzlichen Krankenkasse in Aachen erstellt werden. Die folgenden Versicherungen sind Beispiele, die sich in unmittelbarer Nähe zur Universität befinden: TK Aachen Campus (Techniker Krankenkasse) Marienbongard 24-26, Aachen Öffnungszeiten: AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) Karlshof am Markt, Aachen Öffnungszeiten: Der Nachweis der Krankenversicherung bei der Einschreibung Bevor Sie sich einschreiben können, müssen Sie einen Nachweis Ihrer Krankenversicherung oder die Befreiungsbescheinigung vorlegen. Studenten, die die Europäische Gesundheitskarte oder das T/A 11 besitzen oder die privat versichert sind (aber jünger als 30 sind) werden dazu aufgefordert, die Befreiungsbescheinigung zu Beginn der Einschreibung vorzulegen. Studierende, die eine gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch nehmen, bringen bitte ihre Versicherungskarte zu ihrem Einschreibetermin mit. Eine Einschreibung ohne angemessenen Nachweis der Krankenversicherung ist nicht gesetzlich nicht möglich.

4 Studentische Krankenversicherung In Deutschland gibt es günstige Krankenversicherungen für Studierende. Diese setzen zu Beginn jedes Semesters ein, jedoch nicht vor der Einschreibung. Studierende im Semester, die jünger als 30 Jahren alt sind, sind berechtigt eine gesetzliche Krankenversicherung zu Studierendentarifen in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie während des Studiums arbeiten, ist zu beachten, dass Sie nicht mehr als 19 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Dies ist einzuhalten, um den Studierendentarif nicht zu verlieren. Bis Ihre Einschreibung (und damit auch Ihre deutsche Krankenversicherung) gültig wird, empfehlen wir Ihnen dringend eine Reiseversicherung abzuschließen. Gebühren Für alle Studenten ist der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einheit-lich festgelegt. Er beträgt bundeseinheitlich 66,33 monatlich. Der Beitrag zur Pflegeversi-cherung für Kinderlose ab 23 Jahren beträgt monatlich 18,17, für Kinderlose bis 23 Jahre 16,55. Dazu kommt der Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse (ungefähr 8-10 ). Der gesamte Beitrag beträgt ungefähr Wenn Sie nicht für gesetzlich versichern können, wird eine private Krankenversicherung gefordert. Manche haben ebenfalls spezielle Studierendenbeiträge, die Preise können jedoch aufgrund verschiedener Faktoren variieren, wie zum Beispiel Alter, Gesundheitszustand, Dauer des Aufenthaltes und gewählter Tarif. Auf Nachfrage können Sie im Info Service Center eine Liste von privaten Krankenversicherungen erhalten. Studierende, die einen Deutschkurs besuchen, werden generell nicht von Krankenversicherungen angenommen, obwohl sie vielleicht trotzdem den Studierendenstatus an der RWTH Aachen besitzen. Sie müssen daher zunächst eine private Krankenversicherung abschließen. Private Krankenversicherungen bieten auch günstigere Beiträge für Studierende an, manchmal werden aber auch nur minimale Kosten übernommen. Wir raten Ihnen genau zu überprüfen, was von Ihrer Versicherung übernommen wird, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen. Sobald Sie Ihr Studium an der RWTH Aachen aufnehmen, sollten Sie so schnell wie möglich zu der gesetzlichen Krankenversicherung wechseln, sodass Sie über eine grundständige Krankenversicherung in jeder Situation verfügen. Es ist nicht möglich zu einem späteren Zeitpunkt zu einer gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln! Freiwillige Versicherung Studierende, die das Alter von 30 Jahren oder das 14. Semester überschritten haben, können bei einer gesetzlichen Krankenkasse auf freiwilliger Basis versichert werden. Voraussetzung ist, dass die Krankenversicherung mit einer deutschen Krankenversicherung weder für 24 Monate über die letzten 5 Jahre, noch für mindestens 1 Jahr (12 Monate) ohne Unterbrechung unmittelbar vor der Registration bestand. Sie müssen ihre Krankenversicherung innerhalb von 3 Monaten kontaktieren. Die gesetzliche Krankenversicherung wird Ihnen zu diesem Zeitpunkt anbieten, Ihre Versicherung zu verlängern. Allerdings werden die Beiträge erhöht. Wir raten Ihnen, eine umfangreiche Krankenversicherung zu nutzen, Sie können aber auch eine private Krankenversicherung wählen.

5 Familien-Krankenversicherung Falls Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder) Sie nach Deutschland begleiten, können diese unter gewissen Umständen durch Sie ohne zusätzliche Kosten mitversichert werden. Dies ist allerdings nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall. Um von dieser Regelung zu profitieren, müssen die Familienmitglieder ihren Hauptwohnort in Deutschland angemeldet haben, nicht selbst einer gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Private Krankenversicherungen erheben Beiträge für jedes einzelne Familienmitglied. Sie können aus einer Vielzahl von Krankenversicherung frei wählen. Ein vergleichender Übersicht können Sie hier finden: Weitere Informationen:

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