Neues aus der Rentenabteilung
|
|
- Sarah Glöckner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Neues aus der Rentenabteilung Neues aus der Rentenabteilung Flexirenteund Erwerbsminderung Fragen und Anmerkungen 1
2 Anzahl der Renten Monatliche Rentenzahlungen Stand: Oktober Rentenbestand ¹ 2017 ² 2018 ² 2019 ² 2020 ² 2021 ² 2022 ² 2023² 2024² 2025² Rentenbestand Im Jahr 2016 gab es durchschnittlich 503 neue Rentenanträge und 200 Rentenabgänge(Tod, Befristung) im Monat Für den Monat Oktober 2017 hat unsere Kasse ,44 an Krankenkassenbeiträgen direkt an die Kassen abgeführt Im Jahr 2016 wurden 62 Renten abgefunden. Die durchschnittliche Höhe der ausgezahlten Abfindung betrug 1505,01 78% des Rentnerbestandes sind weiblich 969 Rentenempfänger leben außerhalb Deutschlands Stand: Oktober
3 Neues aus der Rentenabteilung Flexirenteund Erwerbsminderung Fragen und Anmerkungen So war es bisher: Monatlicher Hinzuverdienst von bis zu 450 Euro + zusätzlich zweimal im Jahr bis zu 900 Euro Hinzuverdienst Keine Anrechnung auf die Altersrente Bei Überschreitung: Kürzung auf zwei Drittel, Hälfte, ein Drittel oder Null Individuelle Grenzen in Abhängigkeit vom persönlichen Verdienst des Rentners in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn 3
4 Neu ab : Jährlicher Hinzuverdienst von bis zu 6300 Euro Keine Anrechnung auf die Altersrente Bei Überschreitung: Der darüber hinausgehende Verdienst wird zu 40 % auf die Rente angerechnet Obergrenze: Gekürzte Rente und Hinzuverdienst dürfen nicht über dem bisherigen Einkommen liegen Hinzuverdienstdeckel) Die gesetzliche Rentenversicherung stellt eine Prognose für das laufende und folgende Kalenderjahr auf und überprüft einmal im Jahr rückwirkend den Hinzuverdienst (Spitzabrechnung) Vorsicht: Die Teilrente löst keinen Versicherungsfall bei der KZVK aus! Die Betriebsrente wird erst bei Bezug einer Vollrente wegen Alters gezahlt Im Jahr des Beginns der gesetzlichen Rente darf die Hinzuverdienstgrenze von Euro nicht überschritten werden Bei einem späteren Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze erfolgt eine Kürzung analog zur gesetzlichen Rentenversicherung Jede Erhöhung der Arbeitszeit, Tariferhöhungen, Zeitzuschläge oder Überstundenabgeltungen führen dazu, dass der prognostizierte Hinzuverdienst vom tatsächlichen abweicht. Nachträglicher Wegfall der Betriebsrente bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze ist möglich! 4
5 Beispiel: Heidi bezieht eine vorgezogene Altersrente in Höhe von 950 Euro und arbeitet weiter bei einem Verdienst von Euro monatlich (im Jahr Euro) Berechnung: Euro Euro = Euro Euro /12 = 985 Euro Anrechnung 40 % von 985 Euro = 394 Euro Monatliche Rente 950 Euro 394 Euro = 556 Euro Kein Versicherungsfall bei der KZVK! Neues aus der Rentenabteilung Flexirenteund Erwerbsminderung Fragen und Anmerkungen 5
6 So war es bisher: Volle Erwerbsminderungsrente: Monatlicher Hinzuverdienst von bis zu 450 Euro + zusätzlich zweimal im Jahr bis zu 900 Euro Hinzuverdienst Keine Anrechnung Darüber hinaus und bei teilweisen Erwerbsminderungsrenten waren die Hinzuverdienstgrenzen individuell abhängig vom persönlichen Verdienst des Rentners in den letzten drei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung Überschreitung: Kürzung auf Dreiviertel, Hälfte, ein Viertel oder Null Neu ab bei voller Erwerbsminderungsrente: Jährlicher Hinzuverdienst von bis zu 6300 Euro Keine Anrechnung auf die Erwerbsminderungsrente Bei Überschreitung: Der darüber hinausgehende Verdienst wird zu 40 % auf die Rente angerechnet Obergrenze: Gekürzte Rente und Hinzuverdienst dürfen nicht über dem bisherigen Einkommen liegen (Hinzuverdienstdeckel) Die gesetzliche Rentenversicherung stellt eine Prognose für das laufende und folgende Kalenderjahr auf und überprüft einmal im Jahr rückwirkend den Hinzuverdienst (Spitzabrechnung) 6
7 Neu ab bei teilweiser Erwerbsminderungsrente: Der erlaubte jährlicher Hinzuverdienst wird individuell berechnet und bezieht sich auf ein Kalenderjahr, Orientierung an dem höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre, mindestens ,50 Euro jährlich (2017) Bei Überschreitung: Der darüber hinausgehende Verdienst wird zu 40 % auf die Rente angerechnet Obergrenze: Gekürzte Rente und Hinzuverdienst dürfen nicht über dem bisherigen Einkommen liegen (Hinzuverdienstdeckel) Die gesetzliche Rentenversicherung stellt eine Prognose für das laufende und folgende Kalenderjahr auf und überprüft einmal im Jahr rückwirkend den Hinzuverdienst (Spitzabrechnung) Beispiel: Horst bezieht eine teilweise Erwerbsminderungsrente in Höhe von 650 Euro und arbeitet weiter bei einem Verdienst von Euro monatlich (im Jahr Euro). Seine individuelle Hinzuverdienstgrenze liegt bei Euro jährlich Berechnung: Euro Euro = Euro Euro /12 = 100 Euro Anrechnung 40 % von 100 Euro = 40 Euro Monatliche Rente 650 Euro 40 Euro = 610 Euro 7
8 Wurde vor dem schon eine Rente in anteiliger Höhe wegen Anrechnung des Hinzuverdienstes bezogen und wird nach dem weiter hinzuverdient, prüft die gesetzliche Rentenversicherung welche Regelung die günstigere ist Bei einer Neuberechnung nach neuem Recht, erfolgt auch eine Neuberechnung bei der KZVK 8
9 Flexirente und Berechnung bei der KZVK Beispiel: Kurt bezieht eine Rente in Höhe von 900 Euro von der ges. RV und arbeitet weiter. Wegen Anwendung der Ruhensvorschriftenkommen bei der ges. RV nur 567,33 Euro zur Auszahlung. Berechnung: Rente der ges. RV = 900 Euro Renteder ges. RV nach Ruhen = 567,33 Euro Entspricht einer Teilrente von 63,04 % = Kürzung um 36,96 % Kürzungsbetrag = laufende Bruttorente KZVK * Kürzung in % 100 Rentenrechner: 9
10 Neues aus der Rentenabteilung Flexirenteund Erwerbsminderung Fragen und Anmerkungen 10
Die Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand
Die Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand Die Koalition hat am 13.9.2016 den Beschluss über eine Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Entwurf eines Gesetzes
MehrRaus aus der Werkstatt für behinderte Menschen, hinein in den ersten Arbeitsmarkt. Heike Schoen/Evelyn Völmeke DRV Westfalen
Raus aus der Werkstatt für behinderte Menschen, hinein in den ersten Arbeitsmarkt Heike Schoen/Evelyn Völmeke DRV Westfalen 1 Ausgangssituationen Fallkonstellation 1 A arbeitet seit 5 Jahren in einer Werkstatt
MehrService. Update Rente wegen. Erwerbsminderung. Was ist neu, was hat sich geändert? Marcel Jokoszies
Service Update Rente wegen Erwerbsminderung Was ist neu, was hat sich geändert? Marcel Jokoszies 0 Überblick Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Rentenbeginn und Befristung Rentenberechnung Hinzuverdienst
MehrArbeitgeberseminare. Aktuelles aus der Rentenversicherung. November/Dezember RD Chemnitz. November/Dezember 2016
Arbeitgeberseminare Aktuelles aus der Rentenversicherung 1 Die neue Flexi-Rente Beschluss des Bundeskabinetts vom 14. September 2016 zur Formulierungshilfe des Entwurfes eines Gesetzes zur Flexibilisierung
MehrErwerbsminderungsrente 1
Erwerbsminderungsrente 1 I. Anspruch Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben Arbeitnehmer und versicherungspflichtige Selbstständige, wenn sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind und
MehrDas geplante Flexirentengesetz Antje Hausadel
Das geplante Flexirentengesetz Antje Hausadel Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen 1 Gliederung I. Hintergrund II.Maßnahmen III.Im Fokus: Neues Hinzuverdienstrecht IV.Kritik 2 I. Hintergrund [Das Flexirentengesetz]
MehrErwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrente ( 43 SGB VI) Durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt werden oder ganz verloren gehen. In einer solchen Situation erhalten gesetzliche Versicherte
MehrARBEITS-, SOZIAL- UND TARIFRECHT A
ARBEITS-, SOZIAL- UND TARIFRECHT A 030/2017 vom 09.03.2017 Gesetzliche Rentenversicherung Überblick über die Neuregelungen durch das Flexirentengesetz Das Flexirentengesetz enthält neben den namensgebenden
MehrHinzuverdienst. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Lohnsteuer. 1 Pensionsbezug HI LI
TK Lexikon Steuern Hinzuverdienst Hinzuverdienst HI521386 Zusammenfassung LI1924489 Begriff Rentner, die neben dem Bezug einer Rente weitere Einkünfte erzielen, müssen ggf. Kürzungen ihrer Rente hinnehmen.
MehrAltersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für langjährig Versicherte ( 38, 236 SGB VI) Wer mindestens 35 Jahre (langjährig Versicherte) bzw. 45 Jahre (besonders langjährig Versicherte) Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
MehrErwerbsminderungsrentner:
Rente Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen > > Kann ich trotz meiner Rente noch arbeiten gehen? > > Wie hoch sind die Hinzuverdienstgrenzen? > > Wie wird mein Einkommen angerechnet?
MehrBEAMTENVERSORGUNG BEIHILFEN PERSONALENTGELTE ZUSATZVERSORGUNG. Informationen zur Rente wegen Erwerbsminderung Stand: Dezember 2012
Informationen zur Rente wegen Erwerbsminderung Stand: Dezember 2012 Rente wegen Erwerbsminderung Anspruchsvorausset zungen Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) gewährt eine Erwerbsminderungsrente,
MehrPDF-Version. Flexi-Rentengesetz
PDF-Version Flexi-Rentengesetz Mit Blick auf die nächste Bundestagswahl sind auch in Sachen Rente die Schubladen geöffnet und die aus dem Koalitionsvertrag noch nicht abgearbeiteten Punkte ans Tageslicht
Mehr(4) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente nach den Vorschriften im Gebiet der
TK Lexikon Arbeitsrecht SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung 311-314b Fünfter Unterabschnitt Zusammentreffen von Renten und Einkommen HI1055981 311 Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung HI1055982
MehrBundesministerium Berlin, den 10. Mai 2012 für Arbeit und Soziales Parlamentarischer Staatssekretär
Bundesrat Drucksache 287/12 BRFuss 14.05.12 Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Nichtberücksichtigung von Aufwandsentschädigungen
MehrMindesthinzuverdienstgrenze auf 400 Euro angehoben
Januar 2008 Rente und Hinzuverdienst Mindesthinzuverdienstgrenze auf 400 Euro angehoben Im Januar 2008 hat der Bundestag eine wichtige Änderung bei den Hinzuverdienstgrenzen für Rentner verabschiedet:
MehrBesser in Rente gehen
Gliederung Inhalte Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt Aussitzen bis zur Regelaltersrente Rente + Minijob Teilrente + Hinzuverdienst Flexi - Rente (voraussichtlich ab 01.07.2017) Arbeitszeitreduzierung
MehrPraxisbeispiele für einen flexiblen Übergang zur Rente. Michael Hadersdorfer Handwerkskammer für München und Oberbayern
Praxisbeispiele für einen flexiblen Übergang zur Rente Michael Hadersdorfer Handwerkskammer für München und Oberbayern 1 Übersicht Altersstruktur des Handwerks vor Ort Wege in die Rente kennen und rechtzeitig
MehrService. Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn?
Service Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn? 0 Erwerbsgemindert oder berufsunfähig was wäre wenn? Überblick Wartezeit Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Erwerbsminderung Berufsunfähigkeit
MehrAnwendung der besonderen Lohnsteuertabelle (ohne Teilbetrag für die Rentenversicherung bei der Berücksichtigung der Vorsorgepauschale)
Hinzuverdienst Dipl.-Kffr. Carola Hausen, Mario Scharf TK Lexikon Sozialversicherung 1. Januar 2016 Hinzuverdienst HI521386 Zusammenfassung LI1924489 Begriff Rentner, die neben dem Bezug einer Rente weitere
MehrFlexirente: Das ist neu für Sie
Service Flexirente: Das ist neu für Sie > Rente und Hinzuverdienst flexibel miteinander verbinden > Länger fit und gesund durch Prävention > Vorteile für Arbeitgeber Flexibel in den Ruhestand Sie werden
MehrSozialversicherung. 1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit HI HI
TK Lexikon Arbeitsrecht Erwerbsminderungsrente Sozialversicherung 1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit HI726830 HI2330553 Seit 1.1.2001 wird in der Rentenversicherung zwischen teilweiser und voller
MehrRente und Hinzuverdienst
Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen
MehrMerkblatt 30 über die Versorgung
Postanschrift: Postfach 81 08 51, 81901 München Januar 2014 Verwaltungsgebäude: Arabellastr. 31, 81925 München Merkblatt 30 über die Versorgung 1. Welche Ruhegelder gibt es und was sind ihre Voraussetzungen?
Mehr1/7. Frauen gehen etwas früher in Rente als Männer
1/7 Durchschnittliches Rentenzugangsalter von und n nach Rentenart gehen etwas früher in Rente als Rentenzugangsalter von und n nach Rentenart in Deutschland (1993 2012), in Jahren 70 65 60 55 63,1 63,0
MehrRundschreiben Nr. 2/2016
Münster, 15.12.2016 Auskunft erteilt: Auskunft erteilt: Thema: - Versicherungspflicht von Pflegepersonebeginn von befristeten nicht arbeits- Thema: Neue Sonderregelung zum Renten- - Versicherungspflicht
MehrVorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden Möglichkeiten der Erwerbsminderungsrente und Teilrentenmodelle
Vorstandssitzung 26. November 2015 - Zukunft AuB Vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden Möglichkeiten der Erwerbsminderungsrente und Teilrentenmodelle Fachtagung Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Mehrmit dieser Mitgliederinfo informieren wir Sie zu folgenden Themen rund um die Zusatzversorgung:
KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe ZR 50 An die Mitglieder der KVBW Zusatzversorgung Aktuelles zur Zusatzversorgung Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Mitgliederinfo informieren wir Sie zu folgenden
MehrDurchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart
RE RENTE Durchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart gehen etwas früher in Rente Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt WSI-GenderDatenPortal gehen etwas früher in Rente
MehrArbeitsrecht Aktuell Ich schaffe es nicht mehr. Rente, Vorruhestand und Altersteilzeit
Arbeitsrecht Aktuell Ich schaffe es nicht mehr Rente, Vorruhestand und Altersteilzeit Team Recht und Beratung Mittelfranken / Ulli Schneeweiß 05.10.2016 Um das geht es heute: Szenarien: Arbeitsplatzverlust
MehrZum 01.07.2014 werden die folgenden Teile des Rentenpaketes der großen Koalition in Kraft treten. Das hat der Bundestag am 23.05.2014 beschlossen.
VB07 FB Sozialpolitik Ressort Arbeits- und Sozialrecht/ Betriebliche Altersversorgung 02/2014 26.05.2014 Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht RV-Leistungsverbesserungsgesetz Das Rentenpaket der
MehrBerufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko
Berufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko Düsseldorf, Juli 2003 Berufsunfähigkeit heute 1 Berufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch
MehrFür die Berechnung der AHV- und der IV-Renten gelten die gleichen Grundsätze.
MERKBLATT ÜBER DIE BERECHNUNG DER RENTEN GÜLTIG AB 1. August 2016 GRUNDSATZ 1 Zwei Faktoren bilden die Grundlage für die Berechnung von Renten: die Zahl der Beitragsjahre, in denen eine versicherte Person
MehrStellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund
Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund anlässlich der öffentlichen Anhörung vor dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 30. November 2016 zu a) Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrDurchschnittliche Entgeltpunkte je Versicherungsjahr
RE RENTE Durchschnittliche je Versicherungsjahr sammeln weniger Entgeltpunklte Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt WSI-GenderDatenPortal sammeln deutlich weniger als Grafik RE_07.1
Mehr89-98 Vierter Unterabschnitt Zusammentreffen von Renten und Einkommen
TK Lexikon Arbeitsrecht SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung 89-98 Vierter Unterabschnitt Zusammentreffen von Renten und Einkommen HI1055368 89 Mehrere Rentenansprüche HI1055369 (1) 1 Bestehen für denselben
MehrRahmenbedingungen zum. gesetzlichen Krankengeld Klinik Bad Oexen Referent: Frank Wolff
Rahmenbedingungen zum gesetzlichen Krankengeld Klinik Bad Oexen 10.05.2017 Referent: Frank Wolff 1 Allgemeines Krankengeld ist eine vorübergehende Entgeltersatzleistung sie hat keine Rentenersatzfunktion
MehrÜber die Rentenberechnung hinausgehende abweichende Rechengrößen in Ostdeutschland
Über die Rentenberechnung hinausgehende abweichende Rechengrößen in Ostdeutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Über die Rentenberechnung hinausgehende abweichende Rechengrößen in Ostdeutschland Aktenzeichen:
MehrNovember Rentenbescheide verstehen leicht gemacht II. Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Rentenbescheide verstehen II 1
November 2015 Rentenbescheide verstehen leicht gemacht II Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Rentenbescheide verstehen II 1 Impressum Inhalte: Nadine Gray Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V.,
MehrAltersrente - Wer? Wann? Was? Wie? - - evangelische Kirche Freiburg -
Altersrente - Wer? Wann? Was? Wie? - - evangelische Kirche Freiburg - Altersrenten Überblick Rentenanspruch Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten Altersteilzeit Hinzuverdienst + Flexi -Rente Hinweise
MehrII. Versicherungsfreiheit III. Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld..
Vorwort Inhaltsübersicht 1. Kapitel Grundsätzliches 2. Kapitel Arbeitslosenversicherung I. Versicherungspflicht II. Versicherungsfreiheit III. Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.. 3.
MehrPhotovoltaik und Rente
Photovoltaik und Rente Kathrin Stanglmair Mitarbeiterin der Auskunfts- und Beratungsstelle Landshut der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd Die Errichtung von Photovoltaikanlagen hat in den letzten
MehrErwerbsminderungsrente
TK Lexikon Arbeitsrecht Erwerbsminderungsrente Erwerbsminderungsrente HI522879 Zusammenfassung LI1098148 Begriff Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit
MehrInhaltsübersicht. Seite. I. Überblick 11
I. Überblick 11 II. Wesentliche Regelungen im Arbeitsförderungsrecht zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen 12 1. Arbeitssuchendmeldung 12 2. Arbeitsbescheinigung 13 3. Voraussetzungen des Arbeitslosengeldanspruchs
MehrFragen und Antworten. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab 1. Januar 2001. Pressemitteilung. Heilbronn, 23. Juli 2007
Pressemitteilung Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab 1. Januar 2001 Fragen und Antworten Heilbronn, 23. Juli 2007 Regionalzentrum Heilbronn Stefan Schinkel Friedensplatz 4, 74072 Heilbronn Telefon
MehrRenten wegen Alters. V&V SozVers Modul 05 / SK. Seminarkonzeption Stand 01/2017 Version
... Richtziel: Die Teilnehmer sind in der Lage, mit dem erworbenen Hintergrundwissen zu den Renten wegen Alters entsprechende Gesprächsaufhänger und Verkaufsstrategien für ihre Kundengespräche (Vorsorge
MehrNr. 1/2001 18. Januar 2001. Inhalt. Vorwort Blatt 2. - alte Bundesländer Blatt 3-4. - neue Bundesländer Blatt 5-6. - alte Bundesländer Blatt 7-11
Nr. 1/ 18. Januar Inhalt Vorwort Blatt 2 Neue Werte in der Rentenversicherung - alte Bundesländer Blatt 3-4 - neue Bundesländer Blatt 5-6 Rente und Hinzuverdienst - alte Bundesländer Blatt 7-11 - neue
MehrPraxis & Recht. Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten. Informationsveranstaltung am
Praxis & Recht Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten Informationsveranstaltung am 03.02.2016 Referent: Reinhard Gusek Geschäftsführer 2016 - AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen
MehrKVK ZusatzRente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Rente
KVK ZusatzRente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Rente Information für Versicherte mit Grundversorgung aus berufsständischen Versorgungswerken oder anderer Grundversorgung Inhaltsverzeichnis
MehrHäufige Denkfehler der BAV
Häufige Denkfehler der BAV Inhaltsangabe 1. Entgeltumwandlung lohnt sich nicht mehr? 2. Ich möchte mich nicht dauerhaft auf einen Beitrag festlegen 3. Ich möchte nicht erst mit 65/67 meine Betriebsrente
Mehr1. Beitragszeiten, die nach Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen, und
TK Lexikon Arbeitsrecht Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte 23 Berechnung der Renten HI1013621 (1) Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn 1. die Steigerungszahl, 2. der Rentenartfaktor
MehrSV-Abkommen mit Indien flexirente hinzuverdienst neu geregelt rentenanpassung 2017 bsg-rechtsprechung zur fiktiven genehmigung
127. Jahrgang Mai I Juni 2017 SV-Abkommen mit Indien flexirente hinzuverdienst neu geregelt rentenanpassung 2017 bsg-rechtsprechung zur fiktiven genehmigung blickpunkt 3 Flexirente Das neue Hinzuverdienstrecht
MehrFAQ zum Jahrestabellenentgelt DB Konzern ab 2016: Du bestimmst, wie du dein Entgelt bekommen willst!
Tarif FAQ zum Jahrestabellenentgelt DB Konzern ab 2016: Du bestimmst, wie du dein Entgelt bekommen willst! Zum 1. Januar 2016 verändert die Deutsche Bahn ihre Entgelttabellen. Es wird dann für jede/n Arbeitnehmer/in
Mehr1/8. Frauen nehmen häufig ihren Anspruch auf vorzeitige Altersrente wahr
1/8 Rentenzugang von und n nehmen häufig ihren Anspruch auf vorzeitige wahr Rentenzugang nach Rentenart von und n in Deutschland (1993 2012), absolute Zahlen in Tausend 800 700 600 500 400 300 200 100
MehrGesetzestext 103 SGB X. Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist
Gesetzestext 103 SGB X Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist (1) Hat ein Leistungsträger Sozialleistungen erbracht und ist der Anspruch auf diese nachträglich
MehrDie Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK
Die Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK Stand Januar 2013 Dieses Merkblatt informiert lediglich in Grundzügen über die Zusatzrente und die ZusatzrentePlus bei der ZVK des KVS. Besonderheiten
MehrInhaltsübersicht. Stolpersteine - Beschäftigte Rentner
Stolpersteine - Beschäftigte Rentner Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Arbeitsrecht 3. Hinzuverdienstgrenzen 3.1 Grundsätzliches 3.2 Altersrentner 3.3 Bezieher von Renten wegen Erwerbsminderung 3.4 Rente
MehrI. Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, sog. Rentenpaket (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Baden-Württemberg info@drv-bw.de Gartenstraße 105, 76122 Karlsruhe Telefon 0721 825-0, Telefax 0721 825-21229 Adalbert-Stifter-Straße 105,
Mehr// Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten
// Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten Stand: September 2015 Die Zahl der Erwerbstätigen im Rentenalter hat sich in Deutschland zwischen 2001 und 2013 auf etwa 896.000 verdoppelt.
MehrInhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - KVdR. Normen 237 SGB V. Kurzinfo
Rentnerbeiträge - KVdR Normen 237 SGB V Kurzinfo Die Beiträge pflichtversicherter Rentner berechnen sich aus der Rente, den Versorgungsbezügen sowie dem Arbeitseinkommen. Für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags
MehrRente und Hinzuverdienst
Rente und Hinzuverdienst Rainer Stosberg Leiter des Referats Rentenberechnung und Rentenverfahren im Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen Pressefachseminar am 3. und 4. Juli 2013 in Berlin 0 0 Rente
MehrLebensleistungsanerkennungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2013 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Lebensleistungsanerkennungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2013 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Kombirente verbesserte Erwerbsminderungsrente Zuschussrente 1 Rentendialog der
MehrStellungnahme. der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. zur Formulierungshilfe zum
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zur Formulierungshilfe zum Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben
MehrDie KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente
Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Wer ist bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse versichert?... 2 3 Waren Sie bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen
MehrRenten-Check beim Top-Lebensversicherer: Jetzt den Durchblick gewinnen
Altersvorsorge Renten-Check beim Top-Lebensversicherer: Jetzt den Durchblick gewinnen Renten-Check: Lücke schließen, Rente genießen Bitte hier Ihre persönliche Gehaltsabrechnung einlegen! Versicherungsnummer:
MehrMerkblatt zur Einkommensanrechnung für Versorgungsberechtigte mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen für das Land Hessen
Fachbereich Beamtenversorgung (BVK) Merkblatt zur Einkommensanrechnung für Versorgungsberechtigte mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen für das Land Hessen (Stand: März 2014) Inhaltsübersicht Seite
MehrAlles über die Rente Tagung All inclusive Evang. Akademie Bad Boll
Alles über die Rente Tagung All inclusive Evang. Akademie Bad Boll 20. 22. Oktober 2010 Juan Victor Coseriu Pisani Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Projekt Neubau Tel.: 0711 / 848 10 331 Fax:
MehrHinzuverdienstgrenzen bei Renten aus der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
Allianz Lebensversicherungs-AG Hinzuverdienstgrenzen bei Renten aus der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Stand 01.01.2012 1. Allgemeiner Hinweis Die Hinzuverdienstgrenzen hängen insbesondere von der
Mehrmit der beiliegenden Mitgliederinfo ZR 47 erhalten Sie u. a. aktuelle Informationen zu den nachfolgenden Themen:
ZVK des KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe ZR 47 An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sehr geehrte Damen und Herren, mit der beiliegenden erhalten Sie u. a. aktuelle Informationen zu den nachfolgenden
MehrR+V Pensionsversicherung a.g. Überschussbeteiligung 2015 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2014
R+V Pensionsversicherung a.g. Überschussbeteiligung 2015 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2014 R+V Pensionsversicherung a.g. Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon (06 11) 5 33-0 Eingetragen beim Amtsgericht
MehrVersorgungswerk im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR ÜBERGANGSREGELUNG
Versorgungswerk im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR ÜBERGANGSREGELUNG ZUM 1. JANUAR 2010 ÜBERGANGSREGELUNG zum Übergang der Versorgungsordnung der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR Stand
MehrÄnderung der Satzung. 2. In 13 Abs. 3 Buchst. e) wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Buchstabe f) angefügt:
Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände Reg.- Bezirks Kassel in Kassel vom 25. Februar 2004 Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden
MehrLeistungen der Rentenversicherung
Leistungen der Rentenversicherung Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Rehabilitation Renten Sonstige Leistungen medizinische Reha Leistungen zur Teilhabe ergänzende Leistungen wegen Alters
MehrFragen & Antworten zum Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes
Fragen & Antworten zum Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen vier Komponenten: die Rente ab 63, die Mütterrente,
MehrRente für Hinterbliebene Stand: Januar 2016
Rente für Hinterbliebene Stand: Januar 2016-1 - Rente für Hinterbliebene Eine Hinterbliebenenrente wird gezahlt, wenn die Wartezeit von 60 Umlagemonaten erfüllt ist und die versicherte Person noch keine
MehrAltersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen
Rente Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen > Wie viel kann ich zur Alters rente hinzuverdienen? > Vollrente oder Teilrente: Wie entscheide ich mich? > Unbegrenzt hinzuverdienen ab Regelaltersgrenze
MehrFragen & Antworten zum Rentenpaket
Fragen & Antworten zum Rentenpaket Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen vier Komponenten: die Rente ab 63, die Mütterrente, die Erwerbsminderungsrente und das
MehrReglement über die vorzeitige Alterspensionierung
70.0 Reglement über die vorzeitige Alterspensionierung Vom 9. März 0 (Stand. April 0) Gestützt auf Art. 5 Abs. des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz,
MehrDie VBLU-Versorgung Leistungsübersicht. Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V.
Die VBLU-Versorgung Leistungsübersicht Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. Impressum Herausgeber und Redaktion: Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen
MehrFlexible Übergänge in die gesetzliche Rente
Flexible Übergänge in die gesetzliche Rente Geltendes Recht und Ansätze für Weiterentwicklungen Dr. Axel Reimann Mitglied des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund Kooperationsveranstaltung
Mehr1/5. Der Rentenanteil für Kindererziehungszeiten bei Frauen sinkt
1/ und nach Rentenanteil für Kinerziehungszeiten Der Rentenanteil für Kinerziehungszeiten bei sinkt Kinerziehungszeiten am in Deutschland (2 ), 11,3,4 9,3 8,9 8,6 8, 8, 8,4 4, 4,3 4,1 4,1 4,7 2 26 27 Kinerziehungszeiten
MehrWeil wir wertschätzen, was Sie leisten Betriebliche Altersversorgung mit der KZVK Ehrlich. Effizient. Sicher.
www.kzvk.de Weil wir wertschätzen, was Sie leisten Betriebliche Altersversorgung mit der KZVK Ehrlich. Effizient. Sicher. Mehr als 1,2 Millionen Versicherte und rund 7.400 beteiligte Arbeitgeber setzen
MehrFachliche Information 03/2014
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon
MehrFragen und Antworten zur Mütterrente
Liebe Freundinnen und Freunde, lange habe ich als Bundesvorsitzende der Frauen Union dafür gekämpft, nun ist es erreicht: Die Mütterrente ist da! 9,5 Millionen Mütter und etwa 150.000 Väter bekommen mehr
MehrTarif N Allgemeine Versicherungsbedingungen
BEDP0073 Versicherungsbedingungen Tarif N 2012 12.01.2017 Tarif N Allgemeine Versicherungsbedingungen Die nachfolgenden Bedingungen informieren über die Regelungen, die für das Vertragsverhältnis zwischen
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 5 /27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung... 2.
Mehr1 Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich
3.06 Stand am 1. Januar 2007 Rentenvorausberechnung Auskunft über zu erwartende Rente 1 Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartende Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit
MehrTarif N Allgemeine Versicherungsbedingungen
BEDP0182 Tarif N 2017 12.01.2017 Tarif N Allgemeine Versicherungsbedingungen Die nachfolgenden Bedingungen informieren über die Regelungen, die für das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer
Mehr// Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsnachweis
// Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsnachweis 1 Was ist das Versicherungskonto? 2 Welchen Zweck hat der Versicherungsnachweis? 3 Wann wird der nächste Versicherungsnachweis erstellt? 4 Wann habe
MehrInformationen zum Rentenpaket der Bundesregierung
Informationen zum Rentenpaket der Bundesregierung Was enthält das Rentenpaket der Bundesregierung? Das Rentenpaket hat vier Komponenten: Abschlagsfreie Rente mit 63 für langjährig Versicherte Mütterrente
MehrKernplan. Ausgabe 2014
Kernplan Ausgabe 204 Kernplan Art. Gültigkeit Der vorliegende Vorsorgeplan gilt ab. Januar 204 für die Mitglieder des Obergerichts, die Angestellten und Beamten des Kantons sowie die Angestellten der Gemeinden,
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 0500 0/207 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 5 2/27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...
Mehr4. Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?
4. Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Als Unternehmer wird man in der Regel nicht geboren und so will es in den meisten Fällen der individuelle Werdegang, dass sich in der Vergangenheit
MehrAlter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag
Anlage 1-5 zur Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein Vom 9.7.2003 Leistungstabelle Nummer 1 (gültig für Beiträge ab 01. 01. 2009) für die Pflichtmitgliedschaft und die freiwillige
MehrAbschnitt III Betriebsrente. 5 Versicherungsfall und Rentenbeginn. 6 Wartezeit. 7 Höhe der Betriebsrente. 8 Versorgungspunkte
ATV: Abschnitt III Betriebsrente ( 5 13) Abschnitt III Betriebsrente 5 Versicherungsfall und Rentenbeginn 1 Der Versicherungsfall tritt am Ersten des Monats ein, von dem an der Anspruch auf gesetzliche
MehrHinterlassenenrenten der AHV. 1 Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder. 2 Damit eine Person Anspruch auf eine Hinterlassenenrente
3.03 Stand am 1. Januar 2006 Hinterlassenenrenten der AHV Renten für die Hinterlassenen 1 Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte,
MehrUmsetzung des Tarifvertrags Lebensarbeitszeit und Demografie
Die Auswirkungen des demografischen Wandels gestalten Umsetzung des Tarifvertrags Lebensarbeitszeit und Demografie 22. September 2010 Sozialpartner-Fachtagung In Zusammenarbeit mit: Lebensarbeitszeit und
MehrBericht des Direktoriums
Bericht des Direktoriums Dr. Herbert Rische Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 5. Dezember 2013 in Berlin 1 Übersicht Mütterrente
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Hamburg, im Januar 2006 Die Besteuerung von gesetzlichen Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zehn Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der
Mehr