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1 Tyska Turistbyrån AB, Box 10147, Stockholm An unsere DEUTSCHEN PARTNER Ausschreibung Touristikmesse TUR 2011, Göteborg, Stockholm, im August 2010 Sehr geehrte Damen und Herren, Bei der TUR handelt es sich um die größte und bedeutendste Touristikmesse Nordeuropas registrierte die Messe Besucher, davon Fachbesucher. Die DZT präsentierte sich mit 52 deutschen Ausstellern auf 360 m² dürfen wir Sie mit einem neuen Standkonzept begrüßen: Gemeinsam auftreten und dabei ganz individuell zur Geltung kommen. Die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. ist mit ihrem neuen Messekonzept ganz gezielt auf Ihre Partnerbedürfnisse eingegangen. Sie können mit vier neuen Präsentationsvarianten selbst bestimmen, wie Sie international für Aufmerksamkeit sorgen. Für Sie bedeutet das: Mehr Platz Mehr Flexibilität Mehr Aufmerksamkeit Mehr Business Der neue Deutschlandstand im nächsten Jahr wird ca. 250 qm groß sein. Präsentiert werden die Themen: FIFA Fußball-WM Damen Gesundheitsreisen und Wellness 125. Geburtstag des Automobils. Auf den nächsten Seiten möchten wir Ihnen das neue frische Standkonzept mit seinen 4 Varianten präsentieren. Leistungsbeschreibung, Anmeldeformular und Allgemeine Geschäftsbedingungen runden dieses Schreiben ab. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Anmeldung bis zum 19. November Mit freundlichen Grüßen Iris Müller Leiterin Marketing und Vertriebsagentur Schweden DZT/ Direktör Sverige Tyska Turistbyrån AB Susanne Stuebs Marketing Manager Tyska Turistbyrån AB Tel , s.stuebs@tyskaturistbyran.se PS: Weitere Kooperationsmöglichkeiten der DZT Vertriebsagentur Stockholm finden Sie anbei. Besuchen Sie gerne für weltweite Angebote der Deutschen Zentrale für Tourismus e.v. sowie Marktinformationen. Tyska Turistbyrån AB Box Stockholm Valhallavägen Stockholm Tel.: +46(0) Tel. Trade: +46(0) Fax: +46 (0) info@tyskaturistbyran.se SE Banken Stockholm Account number: IBAN: SE BIC: ESS ES ESS Skatteverket Stockholm Org. number: VAT-ID: SE Official Marketing and Sales Agency of: German National Tourist Board e. V. Frankfurt / Main, Germany Chairman Board of Directors: Klaus Laepple Executive Board: Petra Hedorfer (CEO), Armin Brysch Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

2 Das neue DZT-Messekonzept Mehr Angebot für Anbieter

3 Ihr perfekter Auftritt ab November Gemeinsam auftreten und dabei ganz individuell zur Geltung kommen: Die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. ist mit ihrem neuen Messekonzept ganz gezielt auf Ihre Partnerbedürfnisse eingegangen. Sie können mit vier neuen Präsentationsvarianten selbst bestimmen, wie Sie international für Aufmerksamkeit sorgen. Von der hochwertigen Standard-Variante bis hin zur eigenen Sonderfläche ist alles möglich. Mit dem neuen Konzept kommen Sie direkt am Modul mit Ihren Kunden ins Gespräch. Frische Farben und ein modernes Design sorgen dafür, dass Sie auf den ersten Blick den richtigen Eindruck hinterlassen: offen, freundlich und vor allem einladend. Bannerkubus Fernwirkung und Prägnanz in alle Richtungen Übergeordnetes Dach Betonung der Gemeinschaft und Logoträger als Fernwirkung. Für Sie bedeutet das: Mehr Platz Mehr Flexibilität Mehr Aufmerksamkeit Mehr Business Gute Sichtachsen durch den Messestand durch vertikal platzierte Anbieter- und Grafikmodule DZT-Großgrafiken auf Stoff zu DZT- Jahresthemen und/oder Messehighlights Infowand und DZT-Infocounter mit integriertem Plasmascreen und Logo für prägnante Wirkung und hohen Wiedererkennungswert

4 Modul Variante 1 Basis-Modul für maximal einen Anbieter Modul Variante 2 Modul für bis zu zwei Anbieter Integriertes Ablagefach für Laptop Hinterleuchtetes Display als Werbefläche, DIN A0 Hinterleuchtetes Display als Werbefläche, DIN A0 Tischelement in Weiß, 120 cm Integriertes Ablagefach im Tischelement z. B. für Visitenkarten, Breite 5 cm 1 Barhocker Prospektfächer 3 Fächer Prospektfächer 3 Fächer 1/2 Lagerfachkubus in Rot mit fest montierter Doppelsteckdose im Inneren Integriertes Ablagefach für Laptop Integriertes Ablagefach im Tischelement z. B. für Visitenkarten, Breite 5 cm 2 Barhocker Tischelement in Weiß, 90 cm 1/2 Lagerfachkubus in Rot mit fest montierter Doppelsteckdose im Inneren 4 integrierte Fächer als Stauraum, zum Beispiel für 24 Pakete DIN A4 Broschüren à 20 Stück 4 integrierte Fächer als Stauraum zum Beispiel für 24 Pakete DIN A4 Broschüren à 20 Stück Integrierte Prospekttaschen DIN-A4-Taschen am Seitenteil des Tischelements (nur Variante 2) Das bekommen Sie mehr Ihre Vorteile Mehr Raum durch größeres Tischelement Zusätzliche Prospekttaschen Platz für einen weiteren Anbieter/Person Günstigerer Teilnahmepreis pro Anbieter (bei Teilnahme von zwei Anbietern) Individuelle grafische Darstellung Stauraum für Broschürenmaterial Integriertes Prospektfach Strom- und Laptop-Anschluss Integriertes Ablagefach für z. B. Visitenkarten Integriertes Ablagefach für Laptop Unsere Empfehlung: Variante 2 mehr Platz für Ihre Darstellung

5 Modul Variante 3 Prominente und individuelle Präsentation für drei bis maximal vier Anbieter Modul Variante 4 Sonderfläche für einen Anbieter mit eigenständigem Auftritt Für Flächen ab 16 m 2 Ausführung: 2 x Variante 2 2 x doppelseitige, hinterleuchtete Displays als Werbefläche, DIN A0 Doppelseitiges, hinterleuchtetes Display als Werbefläche, DIN A0 4 Barhocker Grafikpräsentationsdisplay mit Stoffdruck, 3,34 x 7,76 m Eigene B2B-Fläche 1 Tisch mit 4 Stühlen 2 Barhocker Optional: Platz für Produktpräsentation / Aktionsfläche Integrierte Prospekttaschen DIN-A4-Taschen am Seitenteil des Tischelements Tischelement in Weiß, 120 cm, mit integriertem Ablagefach und Prospektständer 1 kompletter Lagerfachkubus Das bekommen Sie mehr Ihre Vorteile Das bekommen Sie mehr Ihre Vorteile Ein zusätzliches Modul der Variante 2 Zusätzliche Prospekttaschen Vier Grafiken, davon zwei mit Außenwirkung Mehr Lagerfläche für Broschüren und Informationsmaterial Besonders geeignet für die Präsentation im Verbund oder als Kooperation Prominente und individuelle Darstellung jedes einzelnen Partners Mehr Raum für mehr Business Günstigerer Teilnahmepreis pro Anbieter Prominente Fläche, integriert in das DZT-Messestandsystem Zusätzliches Grafikmotiv in Stoffdruck Eigener Besprechungsbereich Präsentationsmöglichkeiten für Exponate, Modelle / Aktionsfläche Eigenständige Präsentation/Auftritt Geringere Kosten als mit eigenem Standbau Besonders geeignet für touristische Leistungsträger wie Verkehrsträger, Hotelketten etc. * Im Vergleich zu Variante 1 oder 2

6 Wir informieren Sie Keine Fragen bleiben offen Fragen Sie uns, wenn Sie mehr über die Konditionen und Vorteile einer DZT-Messepartnerschaft wissen möchten. Unser Team steht Ihnen jederzeit telefonisch und per zur Verfügung. Telefon Mehr Informationen zum Thema Messen finden Sie unter: Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. (DZT) Beethovenstraße Frankfurt am Main Deutschland

7 Anlage 2 Leistungsbeschreibung TUR Göteborg, Neues DZT-Messedesign und Anbieterpräsentation - Die DZT hat ein neu konzipiertes Standdesign für die Deutschland-Präsentation auf den führenden touristischen Messen entwickelt und wird dieses erstmals zum WTM London sowohl den Anbietern wie auch den internationalen Fachbesuchern vorstellen. - Auf einer repräsentativen Fläche bietet die DZT allen Ausstellern Raum zur eigenen Produktdarstellung. - Eine konsequente Umsetzung des DZT-Corporate-Designs bei der Farbgebung sowie bei den Grafiken und den Elementen zur Weitenwirkung garantiert eine attraktive Positionierung des Deutschlandstandes auf der Messe. - Eine detaillierte Beschreibung des neuen Konzeptes sowie der vier verschiedenen Präsentationsmöglichkeiten für Anbieter können Sie dem beigefügten Messeflyer entnehmen. 2. Anbieter-Servicepaket In den Anbieterpreisen sind folgende Leistungen inklusive: Basisleistungen - Reservierung einer Präsentationsform auf dem DZT Stand - Service für Erstanbieter: individuelles Briefing durch Marktbetreuer, detaillierte Marktinformation vorab, Hotelempfehlungen Standlogistik - Materialtransport ab Frankfurt am Main bis zum Messestand - Anlieferung nur bis zu einem Gesamtgewicht von max. 75 kg. - Einzelkartons dürfen das Gewicht von 15 kg nicht überschreiten - Bereitstellung von beschrifteten Aufklebern zur Kennzeichnung der Anbieter-Pakete - Organisation des kompletten Standbaus - Bereitstellung von Lagerfläche am Messestand - Produktion der hinterleuchteten Grafiken DINA0 nach Vorlage des Anbieters - Beratung zur Motivauswahl und Logoplatzierung - Einheitliche Namensschilder für alle Anbieter am Deutschlandstand - Abwicklung aller organisatorischen Fragen im Vorfeld und vor Ort während der Messe Kommunikation, Marketing und Vertrieb - Mailing mit Kurzprofilen der Anbieter und Einladung zum Besuch des DZT-Stands an Fachbesucher und Journalisten - Schaltung von Anzeigen mit Nennung der Anbieter (optional) - Basiseintrag der Anbieter im offiziellen Ausstellerkatalog und auf der Website der Messe (abhängig vom Veranstalter) - Aufnahme des Firmenprofils im DZT-Anbieter-Booklet - Erstellung einer Pressemappe mit Informationen der Anbieter - Organisation einer DZT-Pressekonferenz (abhängig vom Messekonzept) - Organisation eines Deutschlandseminars (abhängig vom Markt) - Aktive Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit Kunden - Teaser mit Messeinformationen auf der lokalen DZT-Website 7

8 Anlage 2 Teilnehmerbetreuung - Bereitstellung aktueller Marktinformationen über das Gastgeberland im Vorfeld der Messe - Lieferung des offiziellen Ausstellerkatalogs - Bereitstellung von Ausstellerausweisen für Anbieter, entsprechend der definierten Personenzahl - DZT-Briefing zu den speziellen Bedürfnissen des Markts und den Anforderungen der Einkäufer - Attraktive Trade-Veranstaltungen am Stand, um Kontakte zwischen Anbietern und (Fach-)Besuchern zu intensivieren (abhängig von der Messeart) Follow-Up - Anbieterbefragung zur Erfolgskontrolle und Mailing mit der Auswertung an die Partner - Aufbereitung und Bereitstellung der am Deutschland-Info-Counter gesammelten Fachbesucheradressen 3. Zusatzleistungen der DZT Zusatzleistungen sind gegen Aufpreis und vorbehaltlich Umsetzbarkeit möglich: - Organisation von Pressekonferenzen - Rahmenprogramm - Vermittlung von Dolmetschern / Standassistenten - Günstige Flug-, Zug- und Hotelzimmervermittlung über DZT Kontingente - Transfers 8

9 Anlage 3 Anmeldung TUR Göteborg, Early-Bird-Discount: Bei Anmeldung bis gewähren wir Ihnen einen Nachlass von 2% auf den Teilnahmepreis. Gilt nicht für Zusatzleistungen. Bitte zurücksenden an: Anmeldeschluss: Deutsche Zentrale für Tourismus e.v Tyska Turistbyrån AB, VA Stockholm Projektleiter / Susanne Stuebs Fax: s.stuebs@tyskaturistbyran.se Hiermit melden wir uns zur Teilnahme an obiger Veranstaltung verbindlich an und bestellen folgende Leistungen: Anbieter Variante 1: Euro 2.700,00 Grundausstattung analog den Angaben in beigefügtem Messeflyer (Anlage 1) Teilnahme von 1 Anbieter/Firma mit max. 1 Person Kosten für 1 Zusatzperson desselben Unternehmens Euro 1.400,00 (nur bei Variante 1 möglich) Anbieter Variante 2: Euro 4.300,00 Erweiterte Grundausstattung analog den Angaben in beigefügtem Messeflyer (Anlage 1) Teilnahme von 1 Anbieter/Firma mit max. 2 Personen oder 2 Anbietern/Firmen als Kooperation mit max. 2 Personen (Name der 2. Firma) Anbieter Variante 3: Euro 7.800,00 Prominente Präsentation im Verbund analog den 3 Anbieter/Firmen mit max. 3 Personen Angaben im beigefügtem Messeflyer (Anlage 1) oder Teilnahme von 3 bis 4 Anbietern/Firmen als Kooper- Euro 8.300,00 ationsgemeinschaft mit max. 4 Personen bei 3 oder 4 Anbieter/Firmen mit max. 4 Personen (Name der 2. Firma) (Name der 3. Firma) (Name der 4. Firma) 9

10 Anlage 3 Anbieter Variante 4: Euro ,00 Sonderfläche im Stand ab 16 qm Individuelle und hervorgehobene grafische Darstellung von 1 Anbieter inkl. Besprechungstisch und Aktionsfläche. Teilnahme von bis zu 4 Personen Standbau ausschließlich mit DZT-Messebaumaterial. Ausführung analog den Angaben in beigefügtem Messeflyer (Anlage 1) Rechnungsanschrift (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Firma: Ansprechpartner: (Teilnehmer am Stand werden später erfragt) Straße, Nr.: PLZ/Ort: Tel./Durchwahl: Fax/Durchwahl: (Bitte Ihre direkte -Adresse angeben, da ein Großteil der Kommunikation per erfolgen wird.) Zahlungsbedingungen: Stornierungsfristen: Rechnungsstellung (Neu): Sofort nach Rechnungserhalt. Die angegebenen Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Bei Stornierung wird der volle Teilnahmebetrag als pauschale Entschädigung fällig. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund von Verpflichtungen gegenüber Vertragspartnern keine zeitlich gestaffelte Stornoentschädigung vereinbart werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Rechnungsstellung der Gesamtkosten bei allen vier Präsentationsvarianten immer nur an einen Anbieter/Partner erfolgt. Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der DZT für die Beteiligung an Messen und Workshops (Anlage 4) sowie die beiliegende Leistungsbeschreibung (Anlage 2). Mit unserer Unterschrift erkennen wir diese an. Ort/Datum Firmenstempel/Unterschrift 10

11 Anlage 4 Allgemeine Teilnahmebedingungen für Messen und Workshops der DZT 1 Geltungsbereich Diese Teilnahmebedingungen gelten für eine Beteiligung an Messeauftritten und Workshops der Deutschen Zentrale für Tourismus e.v. (DZT). 2 Vertragsschluss 2.1 Zulassungsvoraussetzungen Teilnehmen können Organisationen und Unternehmen, die für den Reiseverkehr nach und innerhalb Deutschland(s) tätig sind. Diese sind: Tourismusverbände und Tourismusmarketingorganisationen auf Landes-, regionaler und kommunaler Ebene, Reiseveranstalter, Verkehrsträger (Flug, Bahn, Bus, Schiff, etc.), Autovermietungsunternehmen, Veranstaltungs- und Kongresszentren, Beherbergungsbetriebe sowie sonstige Leistungsanbieter im Reiseverkehr nach und innerhalb Deutschland(s). 2.2 Anmeldung Die Anmeldung erfolgt schriftlich und verbindlich über Anmeldeformulare der DZT. Dabei gelten die auf den Formularen angegebenen Beteiligungspreise. 2.3 Teilnahmebestätigung Die zur Teilnahme zugelassenen Anbieter/ Workshopteilnehmer erhalten eine schriftliche Teilnahmebestätigung durch die DZT. 2.4 Beschränkung der Anbieter, Mindestteilneh- merzahl Aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere bei begrenzten räumlichen Kapazitäten, kann die Teilnehmerzahl eingeschränkt werden. Eine Veranstaltung kann durch die DZT abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. 2.5 Zahlung Voraussetzung für eine Teilnahme ist die fristgerechte Zahlung des Teilnehmerbetrages. Das Zahlungsziel wird dem Anbieter/Workshopteilnehmer per Rechnung bekannt gegeben. Im Falle des Verzugseintritts können Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet werden. 2.6 Stornierung Eine Teilnahmestornierung bedarf der Schriftform. Stornierungsfristen und Stornierungsgebühren der einzelnen Veranstaltungen sind auf dem jeweiligen Anmeldeformular angegeben. Dem Anbieter/ Workshopteilnehmer ist ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Gebühr ist. 2.7 Rücktritt der DZT Die DZT ist zum Rücktritt berechtigt, wenn: a) die vollständige Zahlung des Teilnahmebetrages nicht bis zu dem in der Rechnung festgelegten Zeitpunkt eingegangen ist und der Anbieter/Workshopteilnehmer auch nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist zahlt, oder b) der Anbieter/Workshopteilnehmer gegen das Hausrecht verstößt und sein Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt, oder c) die Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung in der Person des angemeldeten Anbieters/Workshopteilnehmers nicht mehr vorliegen oder der DZT nachträglich Gründe bekannt werden, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertigt hätte. Dies gilt insbesondere für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Teilnehmers. Die DZT muss über den Eintritt dieser Ereignisse unverzüglich durch den Teilnehmer unterrichtet werden. Die Ausübung des Rücktrittsrechts schließt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nicht aus. 3 Standzuteilung 3.1 Grundsatz Die Standzuteilung durch die DZT erfolgt unter Berücksichtigung des Themas, der Gliederung der jeweiligen Veranstaltung und der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten. Standwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. 3.2 Auf- und Abbauzeiten, Standgestaltung Dem Anbieter/Workshopteilnehmer werden die Auf- und Abbauzeiten der/des jeweiligen Messe/Workshops durch die DZT mitgeteilt. Workshop- und Messestände werden durch das von der DZT beauftragte Unternehmen aufgebaut. Die Aufbauten können in ihren grundsätzlichen Elementen durch den Anbieter/ Workshopteilnehmer nur in Absprache mit der DZT geändert werden. 3.3 Angrenzende Stände Die Lage angrenzender Stände kann sich bei Beginn der Veranstaltung gegenüber dem Zulassungszeitpunkt ändern, diese Änderungen schließen Ersatzansprüche aus. 3.4 Austausch, Überlassung an Dritte Ein Austausch des zugeteilten Standes mit einem anderen Anbieter sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Standes an Dritte bedarf einer entsprechenden Vereinbarung mit der DZT. 4 Haftung, Versicherung Die verschuldensunabhängige Haftung der DZT für anfängliche Mängel der Mietsache (Garantiehaftung) ist ausgeschlossen. Jedoch haftet die DZT unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Zur Absicherung möglicher Schadensrisiken wird der Abschluss einer Ausstellungsversicherung empfohlen. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist explizit ausgeschlossen. 5 Genehmigungserfordernis Lautsprecherwerbung, Musik- oder Filmvorführungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der DZT. Dies gilt auch für die Verwendung anderer Geräte bzw. Einrichtungen, durch die auf optische oder akustische Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll. Eventuell anfallende Zusatzkosten können bei der jeweils zuständigen Auslandsvertretung/Vertriebsagentur angefragt werden. Politische Werbung, z. B. durch politische Parteien, ist nicht zulässig. 6 Behördliche Genehmigungen, gesetzliche und technische Bestimmungen Sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind durch den Anbieter/Workshopteilnehmer eigenverantwortlich einzuholen. Er ist verpflichtet, die GEMA-Bestimmungen bzw. vergleichbare im jeweiligen Land geltende Regelungen, die jeweils geltenden gewerbe-, polizei- und gesundheitsrechtlichen Bestimmungen sowie sonstige gesetzliche Regelungen einzuhalten. Dies gilt auch für das Gerätesicherheitsgesetz. 7 Bild- und Tonaufnahmen Die DZT ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Messe- und Workshopgeschehen, von den Ausstellungsbauten und ständen sowie den Ausstellungsobjekten anfertigen zu lassen und für Werbung und Presseveröffentlichungen zu verwenden. 8 Verwendung der Daten von Anbietern/ Workshopteilnehmern Der Anbieter/Workshopteilnehmer erklärt sich einverstanden, dass mitgeteilte Daten zum Unternehmen/zu Personen im Rahmen der Veranstaltung öffentlich zugänglich gemacht werden können. Die Nutzung der Daten erfolgt u. a. durch den Eintrag in das Anbieter-Booklet /den Ausstellerkatalog. 9 Werbung Werbung ist nur innerhalb des vom Anbieter/Workshopteilnehmer gemieteten Standes für das eigene Unternehmen und nur für die von ihm hergestellten oder vertriebenen Ausstellungsgüter zulässig. 10 Höhere Gewalt Ausfall der Veranstaltung Kann die DZT aufgrund eines Umstandes, den der Anbieter/Workshopteilnehmer nicht zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht abhalten, so entfällt ihr Anspruch auf die Standmiete bzw. Teilnehmergebühr. Die DZT kann dem Anbieter/Workshopteilnehmer jedoch bei ihr in Zusammenhang mit der Veranstaltung in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der entstandenen Kosten in Rechnung stellen, sofern dieser nicht nachweist, dass das Ergebnis dieser Arbeiten für ihn nicht anderweitig von Nutzen ist Nachholen der Veranstaltung Sollte die DZT in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so wird sie die Anbieter/Workshopteilnehmer hiervon unverzüglich unterrichten. Die Anbieter/Workshopteilnehmer sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten Zeitpunkt abzusagen. In diesem Falle entfällt der Anspruch auf die Standmiete Begonnene Veranstaltung Muss eine begonnene Veranstaltung aufgrund des Eintritts höherer Gewalt verkürzt oder abgebrochen werden, entfällt für den Anbieter/Workshopteilnehmer der Anspruch auf Rückzahlung/Erlass der Standmiete. 11 Hausrecht, Abfallentsorgung Während der gesamten Veranstaltungsdauer gilt an allen Veranstaltungsorten das Hausrecht des Veranstalters und ggf. Vermieters der Räumlichkeiten. Soweit diesbezügliche Regelungen am Veranstaltungsort bestehen, sind Anbieter/ Workshopteilnehmer zur sortenreinen Trennung der anfallenden Abfälle nach Wert- und Reststoffen verpflichtet. 12 Schlussbestimmungen Schriftform Änderungs- und Nebenabmachungen bedürfen der Schriftform Anerkennung der Teilnahmebedingungen Mit Unterzeichnung der Anmeldung erkennt der Anbieter/Workshopteilnehmer die allgemeinen Teilnahmebedingungen an Salvatorische KlauselK Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, oder sollten die Teilnahmebedingungen eine Regelungslücke enthalten, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

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