KREISVERWALTUNG MAINZ-BINGEN
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- Barbara Schmitt
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1 KREISVERWALTUNG MAINZ-BINGEN Georg-Rückert-Straße, 5528 Ingelheim Telefon: ( 6 32) 787- Zentralfax: ( 6 32) Internet: kreisverwaltung@mainz-bingen.de Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Postfach 3 55, 5526 Ingelheim An die Netzbetreiber Abteilung: Auskunft erteilt: Zimmer: Durchwahl: Büro für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung Alexander J. Pohl GIS-Administrator Breitband- u. Fluglärmbeauftragter 52 9 Fax: 97 pohl.alexander@mainz-bingen.de Ihr Zeichen / Ihre Nachricht Unser Zeichen / Unsere Nachricht GIS / Breitband / Fluglärm Ingelheim, MARKTERKUNDUNGSVERFAHREN Des Landkreises Mainz-Bingen zur Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten Sehr geehrte Damen und Herren, der flächendeckende Breitbandausbau ist ein großes Anliegen des Landkreises Mainz-Bingen. In diesem Markterkundungsverfahren geht es um die unterversorgten Wohn- und Gewerbegebiete im Landkreis Mainz-Bingen. Durch die Versorgung dieser unterversorgten Gebiete soll eine leistungsund zukunftsfähige Breitbandversorgung sichergestellt werden. Der Landkreis Mainz-Bingen umfasst eine Fläche von rund 66 km² und hat etwa 24. Einwohner, was einer Bevölkerungsdichte von 338 Einwohnern pro km² entspricht. De Landkreis Mainz-Bingen liegt im Osten des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Verfahrensgegenstand Der Landkreis Mainz-Bingen befindet sich aktuell auf der Suche nach wirtschaftlichen und nachhaltigen Erschließungsmöglichkeiten für Gebiete, die nicht mit einem Next Generation Access (NGA)-Breitbandnetz erschlossen sind. Um die aktuelle und zukünftige Situation der unterversorgten Gebiete abschätzen zu können, bittet der Landkreis Mainz-Bingen daher die Breitbandversorger um Darstellung, ob sie in den nächsten drei Jahren den Aufbau und/oder Ausbau eines NGA- Breitbandnetzes planen. Hiermit gemeint ist der Aufbau und/oder Ausbau von Breitbandteilnehmeranschlüssen mit einer zuverlässigen Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 3 Mbit/s in den identifizierten unterversorgten Gebieten ohne öffentliche Zuschüsse. Auf Basis der Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens beabsichtigt der Landkreis Mainz-Bingen weitere Maßnahmen zur Erschließung unterversorgter Gebiete einzuleiten. Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag bis Mittwoch von 7: bis 7: Uhr Donnerstag von 7: bis 8: Uhr Freitag von 7: bis 2:3 Uhr Allgemeine Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9: bis 2: Uhr Montag bis Mittwoch von 4: bis 5:3 Uhr Donnerstag von 4: bis 8: Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Bahnhof Ingelheim, 3 Fußminuten zur Kreisverwaltung Bankverbindung: Sparkasse Rhein-Nahe (BLZ ) IBAN:DE BIC:MALADE5KRE Sparkasse Mainz 54 (BLZ ) IBAN:DE BIC:MALADE5MNZ Eingang barrierefrei UG,EG,4.OG
2 Kreisverwaltung Mainz-Bingen Schreiben vom Seite 2 von 4 Die derzeitige Versorgungslage in den Gemeinden ist der entsprechenden Tabelle im Anhang zu entnehmen. Geplante Maßnahme Der Landkreis Mainz-Bingen erwägt die Erschließung unterversorgter Gebiete mit NGA-Netzen, die die Bürger und Gewerbebetriebe mit zuverlässigen Bandbreiten von mindestens 3 Mbit/s versorgen sollen. Beihilferechtliche Grundlagen für die Durchführung sind die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom sowie die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU 23/C 93/3). Um Lösungen durch den Markt nicht zu behindern, führt der Landkreis Mainz-Bingen eine Markterkundung zur Breitbandversorgung durch, um festzustellen, ob und welche Gebiete bereits mit NGA-Breitbandanschlüssen (mind. 3 Mbit/s) versorgt sind und welche Gebiete innerhalb der kommenden drei Jahre verbindlich und ohne öffentliche Zuschüsse mit einem NGA-Netz (mind. 3 Mbit/s) ausgebaut werden sollen. Markterkundung Die Breitbandversorger werden aufgefordert, für das Projektgebiet verbindlich nachfolgende Angaben zur vorhandenen Breitband-Infrastruktur und den innerhalb der kommenden drei Jahre geplanten Investitionen in NGA-Infrastruktur zu machen: a) Bekanntmachung der aktuellen Breitband-Versorgungslage für das gesamte Projektgebiet (Kreisgebiet) nach Technologie (z.b. Glasfaser, TV-Kabel, DSL, Funk, LTE etc.) und Bandbreite b) Bekanntmachung, ob die identifizierten Gebiete bereits mit NGA-Infrastruktur mit mindestens 3 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden. c) Bekanntmachung, ob die identifizierten Gebiete bereits mit NGA-Infrastruktur mit mindestens 5 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden. d) Bekanntmachung, ob für die identifizierten Gebiete innerhalb der kommenden drei Jahre konkrete Ausbaupläne für eine NGA-Infrastruktur mit mindestens 3 bzw. 5 Mbit/s im Downstream vorliegen und ohne öffentliche Zuschüsse umgesetzt werden sollen. Anforderungen an die Markterkundung Die Angaben der Betreiber müssen folgende Informationen enthalten:. Für den Fall vorhandener Breitband-Netze: a) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade- Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggf. Möglichkeit zur Entbündelung), Beschreibung der technischen Lösung (Technologie, NGA-Netzfähigkeit), Befähigungsnachweis (ggf. Referenzangaben) und Endkundenpreis. b) Detaillierte, georeferenzierte kartografische Darstellung der geplanten Netze bis auf die Straßen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) in digitaler Form sowohl als Übersichtskarte im pdf-format als auch im GIS-Format (Shapefile- oder KML- Dateiformate) unter Angabe, welche Gebäude die Mindestbandbreiten 3 Mbit/s und
3 Kreisverwaltung Mainz-Bingen Schreiben vom Seite 3 von 4 5 Mbit/s im Download (oder mehr) erreichen sollen. Alternativ bzw. ergänzend ist auch die Bereitstellung von Adresslisten mit den genauen Versorgungsdaten möglich. Sollte eine Bereitstellung der Daten aus technischen Gründen nicht möglich sein, z.b. weil kein geeignetes GIS-System vorliegt, ist dies ausdrücklich zu erklären und zu begründen. c) Für die leitungsgebundene Versorgung wird erbeten mitzuteilen, welche Verteilerstationen mit welcher aktiven Netztechnik aufgerüstet werden sollen (z.b. zu überbauende Kabelverzweiger bzw. Schaltverteiler). Es wird um Angabe der Adressen sowie die georeferenzierte Darstellung analog zu Punkt b) gebeten. 2. Für den Fall eigener Ausbauplanungen innerhalb der kommenden drei Jahre (inklusive Mobilfunk): a) Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärung/Bestätigung der Ausbauplanungen inklusive Meilensteinplanung. Eine bloße Absichtserklärung reicht nicht aus. b) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgradefähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggf. Möglichkeit zur Entbündelung), Beschreibung der technischen Lösung (Technologie, NGA-Netzfähigkeit), Befähigungsnachweis (ggf. Referenzangaben) und voraussichtlichem Endkundenpreis. c) Detaillierte, georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen bis auf Straßen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) im PDF- und GIS-Format (Shapefile- oder KML-Datenformate) unter Angabe welche Gebäude die Mindestbandbreiten 3 Mbit/s und 5 Mbit/s im Downstream beim Endkunden erreichen. Werden die geforderten Informationen nicht oder nicht vollständig geliefert, dann gilt die Antwort als nicht abgegeben. Die angekündigten Ausbaumaßnahmen werden ggf. nicht berücksichtigt und eine geförderte Ausbaumaßnahme könnte erfolgen. Kündigt Ihr Unternehmen im Rahmen dieser Abfrage den Ausbau an und/oder bestätigt Ihr Unternehmen die Sicherstellung der Breitbandabdeckung entsprechend dem genannten Bedarf in den oben genannten Versorgungsbereichen, so ist dies für sie bindend. Sonstiges Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Breitbandversorger müssen, soweit noch nicht erfolgt, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu. Es wird auf die Bestimmungen der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschiften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (23/C 25/) sowie die Rahmenregelung der Bunderepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom hingewiesen. Die Daten werden vom Landkreis Mainz-Bingen ausschließlich zum Zweck der Identifikation bereits versorgter Gebiete und zur Abgrenzung für die unter Geplante Maßnahme genannten Projektgebiete verwendet. Eine Aufwandsentschädigung kann nicht gewährt werden.
4 Kreisverwaltung Mainz-Bingen Schreiben vom Seite 4 von 4 Weiteres Verfahren Rückäußerungen bis zum.7.26 werden erbeten an: Kreisverwaltung Mainz-Bingen Herrn Alexander J. Pohl Georg Rückert-Straße 5528 Ingelheim Tel.: 6 32 / pohl.alexander@mainz-bingen.de Bei Fragen steht Ihnen zur Verfügung MICUS Strategieberatung GmbH Herr Steffen Gräuler Berater Tel: 2 / graeuler@micus-duesseldorf.de Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Alexander J. Pohl
5 Landkreis Mainz-Bingen - VG Bodenheim Bodenheim Gau-Bischofsheim Nackenheim Harxheim Lörzweiler Zornheim Mommenheim Nierstein Selzen
6 Landkreis Mainz-Bingen - VG Gau-Algesheim Heidesheim Ingelheim Wackernheim Bingen Gau-Algesheim Essenheim Ockenheim Schwabenheim an der Selz Appenheim Essenheim Stadecken-Elsheim Bubenheim Grolsheim Nieder-Hilbersheim Aspisheim Horrweiler Essenheim Engelstadt Ober-Hilbersheim Jugenheim in Rheinhessen Gensingen Welgesheim Sankt Johann Zotzenheim Wolfsheim Sprendlingen Badenheim Badenheim 2
7 Landkreis Mainz-Bingen - Gemeinde Budenheim Budenheim Heidesheim,95
8 Landkreis Mainz-Bingen - VG Heidesheim Budenheim Heidesheim Ingelheim Wackernheim Schwabenheim an der Selz Essenheim Ober-Olm
9 Landkreis Mainz-Bingen - VG Nieder-Olm Budenheim Heidesheim Wackernheim Ingelheim Gau-Algesheim Klein-Winternheim Schwabenheim an der Selz Appenheim Essenheim Ober-Olm Nieder-Hilbersheim Bubenheim Ober-Hilbersheim Engelstadt Stadecken-Elsheim Harxheim Nieder-Olm Jugenheim in Rheinhessen Zornheim Mommenheim Sörgenloch Wolfsheim Selzen Hahnheim Köngernheim Undenheim 2 3 Friesenheim Weinolsheim
10 Landkreis Mainz-Bingen - VG Rhein-Selz Ober-Olm Ober-Olm Gau-Bischofsheim Ober-Olm Bodenheim Nackenheim Harxheim Nieder-Olm Lörzweiler Zornheim Mommenheim Sörgenloch Nierstein Selzen Hahnheim Oppenheim Köngernheim Dexheim Undenheim Friesenheim Dalheim Dienheim Ludwigshöhe Uelversheim Weinolsheim Uelversheim Dolgesheim Guntersblum Eimsheim Hillesheim Wintersheim Dorn-Dürkheim 2 3
11 Landkreis Mainz-Bingen - VG Rhein-Nahe Bacharach Breitscheid Manubach Oberdiebach Niederheimbach Oberheimbach Trechtingshausen Weiler bei Bingen Waldalgesheim Bingen Münster-Sarmsheim 2 3 Grolsheim Grolsheim
12 Landkreis Mainz-Bingen - VG Sprendlingen-Gensingen Ockenheim Münster-Sarmsheim Ingelheim Gau-Algesheim Bingen Schwabenheim an der Selz Appenheim Bubenheim Grolsheim Nieder-Hilbersheim Aspisheim Gensingen Engelstadt Ober-Hilbersheim Horrweiler Jugenheim in Rheinhessen Welgesheim Zotzenheim Wolfsheim Sankt Johann Sprendlingen Badenheim 2
13 Landkreis Mainz-Bingen - Stadt Bingen Trechtingshausen Ingelheim Weiler bei Bingen Bingen Gau-Algesheim Münster-Sarmsheim Ockenheim Appenheim Aspisheim Grolsheim Nieder-Hilbersheim Gensingen Horrweiler Ober-Hilbersheim 2 Sprendlingen Zotzenheim Welgesheim
14 Landkreis Mainz-Bingen - Stadt Ingelheim Budenheim Heidesheim Ingelheim Wackernheim Bingen Gau-Algesheim Essenheim Ockenheim Schwabenheim an der Selz Appenheim Bingen Bubenheim Nieder-Hilbersheim Aspisheim Horrweiler Essenheim Engelstadt Ober-Hilbersheim Stadecken-Elsheim Jugenheim in Rheinhessen 2
15 Versorgung 5 Mbit/s* Versorgung 3 Mbit/s* Nummer Verbandsgemeinde Kommune DSL5 CATV5 DSL3 CATV3 Bodenheim Bodenheim 77, 89,93 2 Bodenheim Gau-Bischofsheim 3,4 93,28 3 Bodenheim Harxheim 6,86 89,8 4 Bodenheim Lörzweiler 47,8 8,53 5 Bodenheim Nackenheim 6,96 9,44 6 Gau-Algesheim Appenheim 7,4 89,47 7,4 89,47 7 Gau-Algesheim Bubenheim,5 94,5,5 94,5 8 Gau-Algesheim Engelstadt,6 97,37,6 97,37 9 Gau-Algesheim Gau-Algesheim 2,98 88,5 27,43 88,5 Gau-Algesheim Nieder-Hilbesheim 2,5 75,94 2,5 75,94 Gau-Algesheim Ober-Hilbesheim 2,7 79,25 47,45 79,25 2 Gau-Algesheim Ockenheim,24 94,99 3,86 94,99 3 Gau-Algesheim Schwabenheim a.d. Selz 24,75 98,53 34,2 98,53 4 Heidesheim Heidesheim 29,39 88,3 3,53 88,3 5 Heidesheim Wackernheim,7 93,88,7 93,88 6 Nieder-Olm Essenheim 7,44 97,4 9,25 97,4 7 Nieder-Olm Jugenheim in Rheinhessen 2,69 95,32 2,69 95,32 8 Nieder-Olm Klein-Winternheim 8,7 9,93 79,76 9,93 9 Nieder-Olm Nieder-Olm 8,87 92,22 69,54 92,22 2 Nieder-Olm Ober-Olm 2,34 9,98 68,99 9,98 2 Nieder-Olm Sörgenloch 29,79 96,54 96,74 96,54 22 Nieder-Olm Stadecken-Elsheim 9,59 98,23 48,68 98,23 23 Nieder-Olm Zornheim 2,38 97,3 96, 97,3 24 Rhein-Nahe Bacharach 3,6 78,73 2,46 87,73 25 Rhein-Nahe Breitscheid 2,5 2,5 26 Rhein-Nahe Manubach 2,22 94,22 2,22 94,77 27 Rhein-Nahe Münster-Sarmsheim 82,83 5,2 86,94 5,2 28 Rhein-Nahe Niederheimbach 3, , Rhein-Nahe Oberdiebach 2,66 87,9 2,9 87,9 3 Rhein-Nahe Oberheimbach,86 96,33,86 96,33 3 Rhein-Nahe Trechtingshausen 8,68 98,33 74,2 98,33
16 32 Rhein-Nahe Waldalgesheim 66,74 2,43 8,78 2,43 33 Rhein-Nahe Weiler bei Bingen 9,97,63 99,23,63 34 Rhein-Selz Dalheim 43,42,67 97,76,67 35 Rhein-Selz Dexheim 58,94 92,2 36 Rhein-Selz Dienheim 99,3,22 99,56,22 37 Rhein-Selz Dolgesheim 84,4 38 Rhein-Selz Dorn-Dürkheim 77,37 39 Rhein-Selz Eimsheim 95,93 4 Rhein-Selz Friesenheim 78,93 4 Rhein-Selz Guntersblum 3,4 7,73 26,2 7,73 42 Rhein-Selz Hahnheim 9,54 99,87 43 Rhein-Selz Hillesheim 66,94 44 Rhein-Selz Köngernheim 55,5 97,69 45 Rhein-Selz Ludwigshöhe 8,44 46 Rhein-Selz Mommenheim 68,24 98,45 47 Rhein-Selz Nierstein 78,9,7 93,93,7 48 Rhein-Selz Oppenheim 5,72 95,8 66,73 95,8 49 Rhein-Selz Selzen 6,98 5 Rhein-Selz Uelversheim 67,48 8,37 5 Rhein-Selz Undenheim 77,8 99,6 52 Rhein-Selz Weinolsheim 82,42 53 Rhein-Selz Wintersheim 9, 54 Sprendlingen-Gensingen Aspisheim 6,84 83,24 6,84 83,24 55 Sprendlingen-Gensingen Badenheim 3,95 3,95 56 Sprendlingen-Gensingen Gensingen 6,2 86,3 23,8 86,3 57 Sprendlingen-Gensingen Grolsheim 76,2 77,56 58 Sprendlingen-Gensingen Horrweiler 3,43 4,33 3,43 4,33 59 Sprendlingen-Gensingen Sankt Johann,72,27,72,27 6 Sprendlingen-Gensingen Sprendlingen 5,28 34,98 6 Sprendlingen-Gensingen Welgesheim 5,8 53,6 62 Sprendlingen-Gensingen Wolfsheim 24,34 99,99 63 Sprendlingen-Gensingen Zotzenheim,6,6 64 verbandsfreie Gemeinde Bingen 24,9 73,98 39,47 73,98 65 verbandsfreie Gemeinde Budenheim,96 95,7 2,27 95,7
17 66 verbandsfreie Gemeinde Ingelheim 4,7 95,47 7,22 95,47 *in Prozent der Haushalte
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