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1 Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung für das themengebundene Projektstudium im Bachelor- und Masterstudiengang International Business an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences vom Der Fakultätsrat Wirtschaftswissenschaften der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachfolgend HTW Dresden genannt, hat die folgende Ordnung erlassen.

2 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Ziele und Grundsätze 3 Aufgaben des Studierenden 4 Aufgaben der Praktikumsstelle 5 Aufgaben der Hochschule 6 Vertrag über das themengebundene Projektstudium 7 Wechsel der Praktikumsstelle 8 Bewertung des themengebundenen Projektstudiums 9 Übergangsbestimmungen 10 Inkrafttreten/Veröffentlichung Anlagen: Muster Vertrag über das themengebundene Projektstudium (Praktikumsvertrag) Muster Praktikumszeugnis 2

3 1 Geltungsbereich Diese Ordnung regelt den Ablauf des themengebundenen Projektstudiums, das im sechsten bzw. im vierten Semester des Studiums im Bachelor-, bzw. Masterstudiengang International Business zu absolvieren ist. Sie wird durch die Studienordnungen für den Bachelor- und Masterstudiengang International Business vom und die Prüfungsordnungen für den Bachelor- und Masterstudiengang International Business vom ergänzt. 2 Ziele und Grundsätze (1) Das themengebundene Projektstudium ist ein in das Studium integrierter, von der Hochschule inhaltlich in der Studien- und Prüfungsordnung bestimmter Ausbildungsabschnitt, der in der Regel in einem Betrieb, Organisation oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis (im folgenden Praktikumsstelle genannt) mit einem Umfang von mindestens 12 Wochen (Bachelor) bzw. 9 Wochen (Master) Vollzeitbeschäftigung zu leisten ist. Es dient der Anwendung der im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse in Anpassung an die Erfordernisse der Praxis und macht mit den Anforderungen und Einsatzgebieten künftiger Berufsfelder vertraut. (2) Die Studierenden sollten nach Möglichkeit die Praktikumsstelle nach den Branchen oder Funktionsbereichen entsprechend den von ihnen gewählten Studienschwerpunkten bzw. späteren Berufswünschen auswählen. Im Idealfall wird der Studierende zu Beginn seines Praxisprojektes die verschiedenen Abteilungen der Organisation kennen lernen und mit deren wesentlichen Funktionen vertraut gemacht. (3) Während des themengebundenen Projektstudiums bleibt der Studierende Mitglied der HTW Dresden mit allen Rechten und Pflichten. (4) Die praktische Tätigkeit in den Praktikumsstellen unterliegt den dort geltenden Arbeitsregelungen. 3 Aufgaben des Studierenden (1) Der Studierende hat sich um eine geeignete Praktikumsstelle selbst zu bemühen: Er wird dabei nach Möglichkeit von den Lehrenden und dem Projektstudiumsbeauftragten der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der HTW Dresden beraten. Stipendien für ein themengebundenes Projektstudium im Ausland können im Rahmen europäischer Programme oder Gesellschaften über das Akademische Auslandsamt der HTW Dresden beantragt werden. 3

4 (2) Der Studierende ist verpflichtet, mit der Praktikumsstelle einen Vertrag über das themengebundene Projektstudium abzuschließen und ein Exemplar unverzüglich nach der Unterzeichnung dem Betreuer für das themengebundene Projektstudium an der Fakultät zu übergeben das Praktikumszeugnis gemäß Anlage zur Ordnung für das themengebundene Projektstudium termingemäß beim Projektstudiumsbeauftragten und bei dem Betreuer für das themengebundene Projektstudium an der Fakultät abzugeben. den Meldebogen zum Auslandspraktikum dem Internationalen Büro der Fakultät zukommen zu lassen. (3) Der Studierende hat das Recht, die Unterstützung der Praktikumsstelle, der Fakultät Wirtschaftswissenschaften und des Betreuers des themengebundenen Projektstudiums an der Fakultät zur erfolgreichen Durchführung des themengebundenen Projektstudiums in Anspruch zu nehmen. Der Betreuer des themengebundenen Projektstudiums kann vom Studierenden die regelmäßige Information über den Verlauf des Projektstudiums in Form von Projektstatusberichten verlangen. 4 Aufgaben der Praktikumsstelle (1) Die Praktikumsstelle ist verpflichtet, die erforderlichen fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Projektarbeit des Studierenden zu schaffen, mit dem Studierenden einen Vertrag über das themengebundene Projektstudium abzuschließen, dem Studierenden ein Zeugnis auszustellen, das sich auf Dauer, Inhalt und Erfolg des Projektstudiums bezieht und im erforderlichen Umfang mit der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der HTW Dresden zusammenzuarbeiten. (2) Die Praktikumsstelle hat das Recht, den Vertrag über das themengebundene Projektstudium bei groben Verstößen des Studierenden gegen betriebliche Ordnungen fristlos zu kündigen. 5 Aufgaben der Hochschule (1) Die Hochschule, vertreten durch die Fakultät Wirtschaftswissenschaften, bestimmt die fachlichen Anforderungen für das themengebundene Projektstudium, berät und unterstützt den Studierenden bei der Auswahl und beim Finden einer geeigneten Praktikumsstelle; dies berührt nicht die alleinige Verantwortung des Studierenden gemäß 3 Abs. 1, benennt für den Studierenden einen wissenschaftlichen Betreuer, arbeitet in erforderlichem Umfang mit der Praktikumsstelle zusammen und bewertet das Ergebnis des Projektstudiums. 4

5 (2) Die Fakultät benennt einen Professor als Beauftragten für das themengebundene Projektstudium (Projektstudiumsbeauftragter), der die Aktivitäten der Lehrenden der Fakultät in Zusammenhang mit dem themengebundenen Projektstudium koordiniert Ansprechpartner für die Studierenden ist Entscheidungen im Rahmen dieser Ordnung trifft und die statistische Aufbereitung der Ergebnisse der Projektarbeiten in der Fakultät auswertet und Vorschläge für Veränderungen initiiert. 6 Vertrag über das themengebundene Projektstudium (1) Vor Beginn des themengebundenen Projektstudiums schließen der Studierende und die Praktikumsstelle einen schriftlichen Vertrag über das themengebundene Projektstudium ab. (2) Der Vertrag regelt insbesondere die Pflichten und Rechte des Studierenden und der Praktikumsstelle sowie die Mitwirkung der Hochschule. (3) Der Vertrag sollte dem als Anlage 1 beigefügten Muster entsprechen, sofern die Praktikumsstelle nicht eigene Vertragsmuster verwendet. Wenn die Praktikumsstelle eigene Muster verwendet, sollte das Muster vor dem Vertragsabschluss dem Projektstudiumsbeauftragten vorgelegt werden. 7 Wechsel der Praktikumsstelle (1) Ein Wechsel der Praktikumsstelle während des themengebundenen Projektstudiums ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn dies zur Erfüllung des Ausbildungszieles unumgänglich ist. Ein beabsichtigter Wechsel darf nur mit Zustimmung des Projektstudiumsbeauftragten und des wissenschaftlichen Betreuers durchgeführt werden. (2) Wird ein Vertrag über das Projektstudium vorzeitig aufgelöst, dann begründet dies keinen Anspruch auf Verkürzung des geforderten Gesamtzeitlimits für das themengebundene Projektstudium. (3) Die im Rahmen des ersten Vertrages geleistete Praxiszeit ist in der Regel anzurechnen. Die Entscheidung obliegt dem Projektstudiumsbeauftragten. 8 Bewertung des themengebundenen Projektstudiums (1) Der Erfolg des themengebundenen Projektstudiums wird gem. 18 (2) der Prüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang International Business vom auf Basis des Praktikumszeugnis gem. 3 (2) Pkt. 2 vom Betreuer des Projektstudiums mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. (2) Wird das themengebundene Projektstudium mit "nicht bestanden" bewertet, kann es einmal wiederholt werden. (3) Die sonstigen Regelungen der Prüfungsordnungen sind zu beachten. 5

6 se Übergangsbestimmungen Für Studierende, die im Wintersemester 2O1Ol11 oder früher immatrikuliert wurden, ist die Ordnung für das themengebundene Projektstudium Bachelor- und Masterstudiengang lnternational Business vom gültig. s10 I n krafttreten/veröffentlich u ng Diese Ordnung für das themengebundene Projektstudium gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2O11li2 itri StuOium im Bachelor und Masterstudiengang International Business an der HTW Dresden aufgenommen haben. Die Ordnung wurde vom Fakultätsrat der Fakultät Wirtschaftswissenschaften am beschlossen. Sie tritt mit Beschlussfassung in Kraft. Dresden. den Mhld' Prof. Dr. Th. Richter Dekan Prof. Dr. Th. Richter Dekan Ordnung für das themengebundene Projektstudium Bachelor Betriebswirtschaft WS 10/11 o

7 Vertrag über das themengebundene Projektstudium (Praktikumsvertrag) Zwischen... Firma - Behörde - Einrichtung... Bezeichnung - Anschrift vertreten durch... - nachfolgend Praktikumsstelle genannt- und Frau/Herrn... Praktikant/in geb.am... wohnhaft in Student/in an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (HTWD) im Studiengang... Studiengruppe.. /.. /.. der Fakultät... -nachfolgend Student genannt- wird folgender Vertrag über das themengebundene Projektstudium geschlossen: 1 Art und Stellung des Projektstudiums (1) Das Projektstudium ist als Pflichtbestandteil im sechsten/vierten Studiensemester gemäß der Ordnung für das themengebundene Projektstudium des Bachelor/Masterstudienganges International Business vom durchzuführen. (2) Das Projektstudium, das nach Immatrikulation des Studenten an der HTWD stattfindet, begründet kein Arbeitsverhältnis des Studenten mit der Praktikumsstelle 1

8 2 Dauer des Projektstudiums Das Projektstudium ist vom... bis zum... durchzuführen. Die tägliche Arbeitszeit richtet sich nach betriebsüblichen Gegebenheiten. Die ersten vier Wochen gelten als Probezeit. 3 Pflichten der Praktikumsstelle Die Praktikumsstelle erklärt, nach ihren Gegebenheiten grundsätzlich in der Lage zu sein, eine praktische Ausbildung durchzuführen, wie sie in den fachlichen Anforderungen des Studienganges gemäß der Ordnung für das themengebundene Projektstudium und dem Informationsblatt genannt sind, mit folgenden Einschränkungen: Die fachlichen Anforderungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Praktikumsstelle verpflichtet sich: 1. den Studenten im vereinbarten Zeitraum auszubilden und zusätzlich zu ermöglichen, etwaige Fehlzeiten nachzuarbeiten; 2. einen Betreuer zu benennen, der gemeinsam mit dem Studenten einen Ablaufplan aufstellt und ihn während des Projektstudiums fachlich und organisatorisch betreut; 3. dem Studenten ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen, das sich auf Dauer, Inhalt und Erfolg der praktischen Tätigkeit bezieht; 4. die Verbindung des Studenten mit der Hochschule zu fördern und bei entsprechenden Problemen mit dem Projektstudiumsbeauftragten bzw. ggf. dem Betreuer von der Fakultät zusammenzuarbeiten; 5. den Studenten zu den von der Hochschule ausgewiesenen Prüfungen und Lehrveranstaltungen freizustellen; 6. ggf. der fachlich betreuenden Lehrkraft von der Fakultät die Betreuung des Studenten am Praxisplatz zu ermöglichen; 7. die Hochschule von einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages oder vom Nichtantreten des Studenten zum Projektstudium sowie über Unfälle, die mit dem Projektstudium zusammenhängen, sofort zu unterrichten; 8. den Studenten bei der Beschaffung von Wohnraum für die Projektstudiumsdurchführung zu unterstützen. 2

9 4 Pflichten des Studenten Der Student verpflichtet sich, 1. alle gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen; 2. die im Rahmen des Projektstudiums übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen; 3. den im Rahmen des Projektstudiums erteilten Anordnungen der Praktikumsstelle und der von ihr beauftragten Personen nachzukommen; 4. die für die Praktikumsstelle geltenden Vorschriften, insbesondere Betriebsordnung, Werkstattordnung und Unfallverhütungsvorschriften und Vorschriften über die Schweigepflicht, zu beachten sowie Instrumente, Geräte, Werkzeuge und Arbeitsunterlagen sorgsam zu behandeln; 5. bei Fernbleiben die Praktikumsstelle unverzüglich zu benachrichtigen und bei Erkrankung der Praktikumsstelle spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. (1) Die Praktikumsstelle benennt 5 Betreuer Herrn/Frau... Abteilung... Tel.-Nr.... als Betreuer für die Ausbildung des Studenten. (2) Die HTWD, Fakultät Wirtschaftswissenschaften benennt für das sechste Studiensemester 1. Herrn Prof. Dr. U. Bock Tel.-Nr. (0351) , Fax: (0351) 3359, E- Mail: bock@wiwi.htw-dresden.de als Projektstudiumsbeauftragten der Fakultät 2. Herrn/Frau... Tel.-Nr. (0351) als wissenschaftlicher Betreuer. 6 Urlaub, Freistellungen (1) Während der Vertragsdauer steht dem Studenten gegebenenfalls nach den betrieblichen Regelungen Erholungsurlaub zu. (2) Die Praktikumsstelle kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. 3

10 7 Versicherungsschutz (1) Der Studierende ist während eines innerhalb Deutschlands stattfindenden Praktikums in der Praktikumsstelle gemäß 2 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch - Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Zuständiger Versicherungsträger ist die Berufsgenossenschaft bei der die Praktikumsstelle Mitglied ist. Im Versicherungsfall übermittelt die Praktikumsstelle der Hochschule eine Kopie der Unfallanzeige. (2) Bei einem im Ausland durchgeführten Praktikum besteht Unfallversicherungsschutz in der Praktikumsstelle nur nach den jeweils im Gastland geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dem Studierenden wird der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für die Zeit des Auslandspraktikums empfohlen. (3) Während der Teilnahme an Prüfungen und praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule durchgeführt werden, besteht Unfallversicherungsschutz gem. 2 Abs. 1 Nr. 8c SGB VII bei der Unfallkasse Sachsen als Ausführungsbehörde der Unfallversicherung für das Land Sachsen. (4) Die abschließende Entscheidung über das Vorliegen eines entschädigungspflichtigen Arbeitsunfalles i.s. des 8 SGB VII obliegt dem zuständigen Unfallversicherungsträger. (5) Das Haftpflichtrisiko des Studierenden am Praxisplatz kann entweder für die Laufzeit des Vertrages durch die allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung der Praktikumsstelle gedeckt sein. Falls dies nicht zutrifft, hat der Studierende auf Verlangen der Praktikumsstelle eine der Dauer und dem Inhalt des Praktikumsvertrages angepasste private Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einem im Ausland durchgeführten Praktikum gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften des Gastlandes. (6) Für die studentische Krankenversicherung gelten auch während des Praktikums die Bestimmungen des 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V. Dem Studierenden wird bei einem im Ausland durchgeführten Praktikum zusätzlich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung empfohlen. 8 Kostenerstattungs- und Vergütungsansprüche (1) Dieser Vertrag begründet für die Praktikumsstelle keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten, die bei der Erfüllung dieses Vertrages entstehen. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensfälle handelt, die in die Haftpflicht des Studenten fallen. (2) Der Student kann während des Projektstudiums von der Praktikumsstelle eine Vergütung erhalten. (3) Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen hinsichtlich Steuern und Anrechnung auf die Ausbildungsförderung gehen zu Lasten des Studenten. (4) Die Praktikumsstelle erklärt sich bereit, eine monatliche Vergütung von... zu zahlen. Der Vertrag kann vorzeitig aufgelöst werden: 9 Auflösung des Vertrages 1. während der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von einer Woche; 2. nach Ablauf der Probezeit - aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, - durch den Studenten bei Aufgabe oder Änderung des Ausbildungszieles mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. 4

11 Die Kündigung muss schriftlich unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen. Im Fall einer Vertragsauflösung durch die Praktikumsstelle ist eine vorherige Anhörung der Hochschule erforderlich. 10 Sonstige Vereinbarungen (z.b. Eigentum und Vertraulichkeit der Ergebnisse, fakultäts- oder ausbildungsstellenspezifische Besonderheiten, Zahlung der Vergütung bei Krankheit usw.) 11 Vertragsausfertigung, Änderungen (1) Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen unterzeichnet, von denen jeder Vertragspartner eine Ausfertigung erhält. Eine Kopie des Vertrages über das themengebundene Projektstudium hat der Student dem betreuenden Professor der HTWD unmittelbar zuzuleiten. (2) Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Unterschriften: Praktikumsstelle: Student: Ort, Datum Ort, Datum Erklärung der HTWD Die HTWD verpflichtet sich, in allen die Ausbildungsdurchführung betreffenden Fragen mit der Praktikumsstelle zusammenzuarbeiten. Die HTWD wird die Praktikumsstelle über alle Fragen, die die Durchführung der Ausbildung betreffen, informieren und Änderungen der Ausbildungsrichtlinien während der Dauer des Projektstudiums nur nach Abstimmung mit der Praktikumsstelle vornehmen Ort, Datum Der Projektstudiumbeauftragte der Fakultät Wirtschaftswissenschaften 5

12 Praktikantenzeugnis für den Bachelorstudiengang Herr/Frau... geboren am... in... Student(in) der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Studiengang:... Immatrikulationsjahr:... /. /.. Matrikelnummer:... hat in der Zeit vom... bis... bei (Praktikumsstelle) in folgenden Abteilungen, Dienststellen, Arbeitsgruppen das themengebundene Projektstudium innerhalb des abgeleistet. sechsten Studiensemesters mit Erfolg / ohne Erfolg 1) 1) Begründung: Fehltage:... (Nach Beendigung des Projektstudiums bitte 1 Exemplar ausgefüllt an die HTW Dresden zurück.) (Ort, Datum) (Unterschrift des Ausbildungsbeauftragten und Firmenstempel) 6

13 Praktikantenzeugnis für den Masterstudiengang Herr/Frau... geboren am... in... Student(in) der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Studiengang:... Immatrikulationsjahr:... /. /.. Matrikelnummer:... hat in der Zeit vom... bis... bei (Praktikumsstelle) in folgenden Abteilungen, Dienststellen, Arbeitsgruppen das themengebundene Projektstudium innerhalb des abgeleistet. vierten Studiensemesters mit Erfolg / ohne Erfolg 1) 1) Begründung: Fehltage:... (Nach Beendigung des Projektstudiums bitte 1 Exemplar ausgefüllt an die HTW Dresden zurück.) (Ort, Datum) (Unterschrift des Ausbildungsbeauftragten und Firmenstempel) 7

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