Die Grundsatz-Erklärung in wenigen Worten

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1 Die Grundsatz-Erklärung in wenigen Worten Diese Grundsatz-Erklärung ist bei einer Fach-Konferenz am in Sankt Georgen am Längsee entstanden. Das Thema der Fach-Konferenz war: von Menschen mit hohem Unterstützungs-Bedarf

2 Impressum Von wem ist die Zusammenfassung der Grundsatz-Erklärung? Wer hat die Zusammenfassung überprüft, ob alles richtig ist? autark Soziale Dienstleistungs-GmbH Rudolfsbahngürtel 2, 2. Stock Telefon: Web: Wer hat den Text in Leicht Lesen geschrieben und gestaltet? capito Kärnten-Osttirol Rudolfsbahngürtel 2, 3. Stock Wer hat geprüft, ob man die Zusammenfassung leicht verstehen kann? Eine Prüfgruppe von autark Wann ist die Zusammenfassung erschienen? Im Mai 2017 Was bedeutet das Gütesiegel? Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in 3 Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich A1: am leichtesten verständlich 2

3 Hinweis Die unterstrichenen Wörter sind schwierige Wörter. Sie können sie hinten im Wörterbuch ab der Seite 13 nachschauen. 3

4 Inhalt Impressum... 2 Hinweis... 3 Was ist eine Grundsatz-Erklärung?... 6 Was wollen wir mit der Grundsatz-Erklärung?... 6 Was steht in der Grundsatz-Erklärung?... 8 Beispiele, wie die berufliche Integration gut funktioniert... 9 Die Gleisdorfer Deklaration... 9 Vorschläge Gründung einer Arbeits-Gemeinschaft Entwicklung eines neuen Modells Ziel Forderung

5 Wörterbuch AMS, Arbeitsmarkt-Service Artikel erhöhte Familien-Beihilfe Gesetz Integration nicht Erwerbs-fähig Sozial-Ministerium-Service, SMS Sozial-Versicherung Träger UN-Konvention

6 Was ist eine Grundsatz-Erklärung? Eine Grundsatz-Erklärung ist ein Schriftstück. In diesem Schriftstück stehen Dinge, die tatsächlich so sind. Man möchte diese Dinge aber ändern, weil sie nicht gerecht und richtig sind. Was wollen wir mit der Grundsatz-Erklärung? Im Artikel 27 der UN-Konvention steht: Auch Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Arbeit. Sie sollen selbst Geld verdienen können. Wir wollen den Artikel 27 der UN-Konvention verwirklichen. Wir wollen etwas verändern. Wir wollen, dass die berufliche Integration von Menschen mit hohem Unterstützungs-Bedarf besser wird. Menschen mit hohem Unterstützungs-Bedarf sind Menschen mit Behinderungen, die als nicht Erwerbs-fähig gelten. 6

7 Es ist aber für die nicht-erwerbs-fähigen Menschen mit Behinderungen oft sehr schwer, dass sie eine Arbeit bekommen. In Österreich gibt es im Gesetz nämlich einen Unterschied zwischen Erwerbs-fähigen und nicht Erwerbs-fähigen Menschen mit Behinderungen. Für die Erwerbs-fähigen Menschen mit Behinderungen ist in vielen Fällen der Bund zuständig. Das ist der Staat Österreich. Für die nicht Erwerbs-fähigen Menschen mit Behinderungen ist in vielen Fällen das Bundesland zuständig. Zum Beispiel das Land Kärnten. Arbeit ist ein Menschenrecht! Wir zählen in der Grundsatz-Erklärung verschiedene Dinge auf und sagen, was nicht gut funktioniert. Wir sagen, was wir verändern wollen und machen dafür Vorschläge. Mit dieser Grundsatz-Erklärung sammeln wir Unterschriften. Wenn viele Menschen die Grundsatz-Erklärung unterschreiben, handeln die Politikerinnen und Politiker vielleicht schneller. 1. Wir wollen etwas an der beruflichen Integration für Menschen ändern, die als nicht Erwerbs-fähig gelten. 2. Damit sich etwas ändert, sollen viele Menschen die Grundsatz-Erklärung unterschreiben. Mit ihrer Unterschrift zeigen sie das: Sie sind damit einverstanden, was in der Grundsatz-Erklärung steht. 7

8 Was steht in der Grundsatz-Erklärung? In der Grundsatz-Erklärung steht, wie die heutige Situation für Menschen mit hohem Unterstützungs-Bedarf im Arbeits-Leben ist. Es gibt einige Gesetze, die sich mit dem Thema Arbeit beschäftigen. In allen diesen Gesetzen steht, dass jeder Mensch das Recht auf eine Arbeit hat. Auch Menschen mit Behinderungen, wenn sie das möchten. Es gibt aber sehr viele Menschen mit Behinderungen mit hohem Unterstützungs-Bedarf, die keine Arbeit haben und auch keine bekommen. Aber sie möchten gern arbeiten. Sehr viele von ihnen sind in den Beschäftigungs-Werkstätten untergebracht. In den Beschäftigungs-Werkstätten bekommen die Menschen nur ein Taschengeld. Sie bekommen kein normales Gehalt. Sie haben auch keine eigene Sozial-Versicherung. In der UN-Konvention steht aber, dass alle Menschen das Recht auf eine normal bezahlte Arbeit haben. Österreich hat die UN-Konvention unterschrieben. Das bedeutet, dass der Staat Österreich, die Bundesländer und die Gemeinden die UN-Konvention verwirklichen müssen. 8

9 Beispiele, wie die berufliche Integration gut funktioniert Dass die berufliche Integration funktionieren kann, haben wir bei der Fach-Konferenz gesehen. Es gibt Beispiele, wo Menschen mit hohem Unterstützungs-Bedarf eine normal bezahlte Arbeit in einer normalen Firma haben. Oft fehlen aber die Bedingungen, dass die berufliche Integration gut funktioniert. Die Gleisdorfer Deklaration Es gibt so etwas Ähnliches wie diese Grundsatz-Erklärung. Das ist die Gleisdorfer Deklaration aus dem Jahr Darin steht, wie man die Chancen für die Menschen mit Behinderungen am normalen Arbeitsmarkt verbessern kann. Und wie nicht-erwerbs-fähige Menschen zu Erwerbs-fähigen Menschen werden können. Viele Menschen haben damals die Gleisdorfer Deklaration unterschrieben. Im Internet finden Sie mehr dazu: 9

10 Vorschläge Arbeit ist ein Menschrecht. Egal, ob ein Mensch eine Behinderung hat oder nicht. So steht es im Artikel 27 der UN-Konvention. Damit die berufliche Integration funktionieren kann, brauchen wir viele verschiedene Maßnahmen. Wir brauchen dafür auch Veränderungen in den Gesetzen. Gründung einer Arbeits-Gemeinschaft Es soll eine Arbeits-Gemeinschaft geben. In dieser Arbeits-Gemeinschaft sollen verschiedene Menschen mitarbeiten, die aus folgenden Bereichen kommen: der österreichischen Regierung den Bundesländern dem AMS dem Sozial-Ministerium-Service von den verschiedenen Träger-Organisationen und Dach-Verbänden den Selbstvertretungen zusätzlich zum Beispiel aus der Wissenschaft 10

11 Wenn es für die Sache gut ist, sollen Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderungen aus verschiedenen Bereichen in der Arbeits-Gemeinschaft mitarbeiten können. Entwicklung eines neuen Modells Es soll sich ein neues Arbeits-Modell speziell für die nicht Erwerbs-fähigen Menschen mit Behinderungen entwickeln. Dieses Modell soll dann überall einsetzbar sein. Wie kommt man nun zu einem guten neuen Modell? Alle Ergebnisse aus bereits gelungen Modellen soll man zusammentragen. Gelungene Modelle sind zum Beispiel das ChancenForum von autark in Kärnten oder das Modell Spagat vom IFS in Vorarlberg. Ziel Die Arbeits-Gemeinschaft soll in den nächsten 5 Jahren ein neues Modell entwickeln. Die Arbeits-Gemeinschaft und die Ergebnisse aus den anderen Vorzeige-Beispielen sollen helfen, dass man ein gutes Modell entwickeln kann. 11

12 Forderung Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Fach-Konferenz wollen den Artikel 27 der UN-Konvention verwirklichen. Sie fordern deshalb, dass sich die Vertreterinnen und Vertreter von der österreichischen Bundesregierung von den Bundesländern von den Sozialpartner-Organisationen vom AMS vom Sozial-Ministerium-Service von den Träger-Organisationen von den Dach-Verbänden daran beteiligen und mitarbeiten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Fach-Konferenz fordern alle oben genannten Vertreterinnen und Vertreter dazu auf: Sie sollen die österreichischen Bundes-Gesetze und Länder-Gesetze so verändern, dass alle Menschen arbeiten dürfen. Egal, ob sie eine Behinderung haben oder nicht. Gleichzeitig sollen sie neue Bedingungen schaffen, damit alle Menschen mit Behinderungen auch am Arbeits-Leben teilhaben können. 12

13 Wörterbuch AMS, Arbeitsmarkt-Service AMS ist eine Abkürzung und bedeutet Arbeitsmarkt-Service. Man spricht das so aus: A Em Es. Das Arbeitsmarkt-Service vermittelt Arbeit. Wenn man keine Arbeit hat und eine sucht, dann geht man zum Arbeitsmarkt-Service. Vom Arbeitsmarkt-Service bekommt man das Arbeitslosen-Geld, wenn man als arbeitslos und Arbeit suchend gemeldet ist. Artikel In der UN-Konvention gibt es Bereiche. Diese Bereiche heißen Artikel. Für jedes Thema gibt es einen Artikel. 13

14 erhöhte Familien-Beihilfe Die erhöhte Familien-Beihilfe bekommen Eltern zusätzlich zur Familien-Beihilfe. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Grad der Behinderung des Kindes mindestens 50 Prozent ist oder dass das Kind sich wegen seiner Behinderung nie selbst versorgen kann. Gesetz In einem Gesetz stehen Regeln. Die Regeln in einem Gesetz können Rechte und Pflichten sein. Diese Regeln gelten für alle Menschen in einem Bundesland oder sogar in ganz Österreich. Wer die Gesetze nicht befolgt, kann eine Strafe bekommen. Manchmal gibt es bestimmte Gesetze für bestimmte Gruppen von Menschen. Zum Beispiel das Kärntner Chancen-Gleichheits-Gesetz. In diesem Gesetz stehen die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kärnten. 14

15 Integration Integration heißt, dass man alle Menschen gut in die Gemeinschaft einbindet. Die berufliche Integration bedeutet, dass die Menschen mit Benachteiligungen oder Behinderungen im bezahlten Berufs-Leben einen Platz finden. nicht Erwerbs-fähig In Österreich unterscheidet man zwischen Erwerbs-Fähigkeit und Nicht-Erwerbs-fähigkeit. Das ist dasselbe wie Arbeits-Fähigkeit und Arbeits-Unfähigkeit. Manche Menschen mit Behinderungen gelten als nicht Erwerbs-fähig. Das sind die Menschen mit Behinderungen mit hohem Unterstützungs-Bedarf. Das bedeutet, dass diese Menschen nicht auf dem normalen Arbeitsmarkt arbeiten können. Wegen ihrer Behinderung sind sie in den Behinderten-Werkstätten. Dort bekommen sie nur ein Taschengeld. Davon können sie nicht leben. Diese Menschen bekommen meistens noch die erhöhte Familien-Beihilfe. Sie haben auch keine eigene Sozial-Versicherung. 15

16 Sozial-Ministerium-Service, SMS Das Sozial-Ministerium-Service ist ein Amt für Menschen mit Behinderungen. Die Abkürzung ist SMS. Man spricht das so aus: Es Em Es. Beim Sozial-Ministerium-Service gibt es viele Förderungen und Hilfen. Auch den Behinderten-Pass gibt es vom Sozial-Ministerium-Service. Es gibt in jedem Bundesland eine Landes-Stelle vom Sozial-Ministerium-Service. Früher hat das Sozial-Ministerium-Service Bundes-Sozial-Amt geheißen. Sozial-Versicherung Zur Sozial-Versicherung gehören die Unfall-Versicherung, die Kranken-Versicherung, die Arbeitslosen-Versicherung und die Pensions-Versicherung. Die Sozial-Versicherung ist eine Pflicht-Versicherung. Das heißt, alle Menschen mit einer Arbeit müssen sie bezahlen. Mit der Sozial-Versicherung ist man besonders geschützt, wenn man zum Beispiel bei der Arbeit einen Unfall hat oder wenn man krank ist. Man bekommt das Gehalt trotzdem weiter, auch wenn man nicht arbeiten kann. Einen Teil der Sozial-Versicherung spart man für die Alters-Pension an. 16

17 Träger Zu einem Träger gehören oft mehrere Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Das können zum Beispiel Wohnheime oder Werkstätten sein. Träger sind zum Beispiel die Lebenshilfe oder das Diakoniewerk. Es gibt aber auch andere Träger, die Einrichtungen wie zum Beispiel Ämter, Gerichte, Universitäten oder Schulen betreiben. Der Träger ist dann zum Beispiel der Staat Österreich. UN-Konvention UN liest man so: U - En. In der UN sind fast alle Länder der Welt Mitglieder. Die UN passt zum Beispiel auf, dass Länder die Menschenrechte einhalten. Eine Konvention ist ein Vertrag. Bei diesem Vertrag einigen sich viele verschiedene Länder auf eine gemeinsame Sache. Die UN hat eine Konvention gemacht. In dieser Konvention stehen die Rechte von Menschen mit Behinderung auf der ganzen Welt. Sie heißt UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. 17

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