Die Dose kehrt zurück

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1 16 Titel Die Dose kehrt zurück Standards von GS1 Germany bilden das Fundament des Einweg-Rücknahmesystems der Deutschen Pfandgesellschaft (DPG)

2 Titel 17 In Kürze Im Mai 2006 kehren die Einwegverpackungen in die Getränkeregale der Supermärkte zurück. Dies erfordert jedoch ein ausgefeiltes Rücknahmesystem der bepfandeten Dosen und Flaschen. Um den zahlreichen Herausforderungen zu begegnen, hat sich die DPG für Unterstützung aus dem Hause GS1 Germany entschieden.eine entscheidende Rolle spielt bei dem Rücknahmesystem die Überschneidungsfreiheit des EAN-Barcodes. Daher werden sich im Zuge des Einwegpfands auch die Discounter erstmals der GS1 Gemeinschaft anschließen. Eine besondere Herausforderung bietet die Datenmenge, denn die Händler müssen nicht nur die selbst vertriebenen, sondern jede im Markt erhältliche Getränkeverpackung zurücknehmen. Hier hilft der zentrale Stammdatenpool SINFOS.

3 18 Titel Über Automaten können Käufer von Einweg-Getränkeverpackungen leere Flaschen und Dosen zurückgeben. Probleme machen hierbei jedoch verbeulte und verschmutzte Verpackungen DPG setzt auf GS1 Wie bereits 2003 steht die deutsche Getränkeindustrie wieder vor einem grundlegenden strukturellen Wandel. Denn mit der Einführung des bundeseinheitlichen Einweg- Rücknahmesystems ab Mai 2006 der Deutschen Pfandgesellschaft (DPG-System) kehren Einweg-Dosen flächendeckend in die Regale des Handels zurück. Damit verbunden steht der Handel vor immensen Sortimentsverschiebungen und logistischen Veränderungen. Die Standards der GS1 Germany bilden hierbei das Fundament, um die vielen mit der Rückkehr der Einwegverpackungen verbundenen Herausforderungen anzugehen. So arbeiten die unter dem Dach der DPG engagierten Handels- und Industrieunternehmen mit Hochdruck an der Gestaltung des Regelwerkes für das DPG-System. Durch eine bewusst möglichst einfache Gestaltung soll das System den beteiligten Unternehmen einen höchstmöglichen Nutzen bieten. In diesem Zusammenhang werden auch der administrative Aufwand sowie der Eingriff in etablierte Prozesse minimiert. Beispielsweise bleiben die begleitenden Informationsflüsse zur Warenversorgung nahezu unverändert. EAN: Das Kernelement der Pfandabrechnung Mit der Mitgliedschaft an der GS1-Gemeinschaft stellt die DPG ihren Teilnehmern eine EAN als Artikelnummer zur Verfügung. Unter dieser EAN können pfandpflichtige Verpackungen in einer Lieferavisierung oder in der Rechnung problemlos als weitere Position angegeben werden. Die für die Erstellung einer Pfandrechnung notwendige Abgrenzung

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5 der Inverkehrbringer erfolgt ebenso über die EAN-Nummer. Damit haben die Arbeitsgruppen der DPG die generellen Rahmenbedingungen für die Abwicklung der Pfandabrechnung zwischen den verschiedenen Systembetreibern geschaffen. Die weiteren Details des Interclearing stimmen die Marktteilnehmer dann bilateral ab. Auch die Gestaltung und der Nachweis der folgenden Teilprozesse wie Entsorgung und Materialstromnachweis bleiben den Marktteilnehmern überlassen. Der dadurch entstehende Wettbewerb ist erwünscht und wird gezielt durch die Systemstruktur der DPG gefördert. Integration der Discounter Das DPG-System basiert in weiten Teilen auf bereits in der Branche eingeführten Standards, zum Beispiel EAN und SINFOS. Jeder Systemteilnehmer verfügt darüber hinaus zur eindeutigen Identifikation über eine eigene ILN entsprechend der weltweit gültigen GS1 Standards. Die weltweite Überschneidungsfreiheit des Strichcodes bildet eine der Voraussetzungen des DPG-Systems, was Discounter vor ein Problem stellt. Denn zwar scannen Aldi, Lidl und Co. heute auch EAN-Barcodes an ihren Kassen, jedoch handelt es sich dabei in vielen Fällen um die Verschlüsselung unternehmensindividueller Artikelnummern, die nicht die notwendige Überschneidungsfreiheit garantieren. Die Discounter haben sich deshalb entschlossen, die Auszeichnung ihrer für die Rücknahmeautomaten vorgesehenen Gebinde nach den Spezifikationen von GS1 vorzunehmen. Gleiches gilt für die Automaten, die 8- und 13- stellige EAN-Formate verarbeiten können. So rüstet sich der Handel auf breiter Front für die Rücknahme der Einwegware. Sowohl der Stellungnahme des Forum PET im IK Industrieverband Kunststoffverpackungen e.v. Mit der dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung, die am 28. Mai vergangenen Jahres in Kraft trat, mussten alle Einwegflaschen und Dosen für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure (bis 3 Liter) ein Pfand von 0,25 Euro tragen. Ab 1. Mai 2006 gilt das Pflichtpfand auch für Softdrinks ohne Kohlensäure und Alkopops, wobei Säfte, Milch und Wein pfandfrei bleiben. Damit wurde von Seiten der Politik die dringend nötige Klärung dessen, was auf die Gesellschaft zukommt, erreicht. Jahrelange Unsicherheit, die letztlich Investitionsentscheidungen der Getränkewirtschaft und des Handels als Vabanquespiel erscheinen ließen, wurde beendet, Planungen können auf einer verlässlichen Basis aufgebaut werden. Endlich haben auch Überlegungen für den Aufbau eines flächendeckenden einheitlichen Rücknahme- und Verwertungssystems für bepfandete Getränkeverpackungen Sinn. Getränkeindustrie und Handel, unterstützt durch Verpackungshersteller, haben dazu die Deutsche Pfandsystem Gesellschaft (DPG GmbH) gegründet. Ihre Aufgabe soll sein, die Rahmenbedingungen des Gesamtsystems wettbewerbskonform und betrugssicher zu organisieren. Weil diese Organisation zum Erfolg verdammt ist, zieht der Handel auf breiter Front mit, wodurch die gesamte Prozesskette motiviert wird. Dabei ist aber klar, dass es sich um ein ungeliebtes System handelt, bei dem auch Ressourcen verschwendet werden; eine echte Alternative ist aber nicht in Sicht. Sobald das System installiert ist, dürfte das Pfandchaos der letzten Jahre ein Ende finden. Die einkehrende Planungssicherheit ermöglicht den Marktpartnern, endlich frei von pfandorientierten Aspekten über die geeigneten Verpackungen für unterschiedliche Getränke zu entscheiden und entsprechend zu investieren. Der Verbraucher, der lange Zeit nicht mehr wusste, welche Getränke wie bepfandet waren und ob er eine bepfandete Getränkeverpackung in den gleichen Laden zurückbringen musste, dürfte zusehends weniger verunsichert sein, was dem Konsum nur nutzen kann. Die Kunststoff-Getränkeverpackung, also besonders PET, sollte davon profitieren. Verbraucher akzeptieren seit Jahren PET als Einweg-, Zweiweg- (PETCYCLE) und Mehrweggebinde. Das Forum PET im IK Industrieverband Kunststoffverpackungen e.v. schaut daher optimistisch auf die Einführung des bundeseinheitlichen Rückführungssystems. Mitglieder des Forum PET beteiligen sich aktiv an der deutschen Pfandsystem-Gesellschaft. Haimo Emminger Pressesprecher IK Industrieverband Kunststoffverpackungen e.v.

6 Titel 21 Lebensmitteleinzelhandel, vor allem aber die Discounter, listen Getränke in Einwegverpackungen großflächig wieder ein. Der Ausbau des Einweg-Sortiments schreitet kontinuierlich voran. Doch die Verarbeitung in den Rücknahmeautomaten, wie sie bereits fast alle Großen des Einzelhandels geordert haben, stellt hohe Ansprüche an die Lesbarkeit des Barcodes. Auch hier verweisen die Arbeitsgruppen der DPG auf die technischen Standards und Empfehlungen zum EAN-Barcode und pochen eindringlich auf die Einhaltung derselben. Ein zweites Problem lässt sich nicht technisch lösen: Bei ausgetrunkenen Flaschen und Dosen fehlen häufig die Etiketten, sie sind verbeult, zerrissen und verschmutzt. Hier soll eine entsprechende Information die Verbraucher für den Zustand der zurückgegebenen Einwegverpackungen sensibilisieren. SINFOS schafft Transparenz Die Rücknahme selbst erfordert eine hohe Transparenz, um die gesetzlichen Anforderung zu erfüllen. Denn nicht nur das eigene Sortiment, sondern alle im Markt befindlichen Verpackungen muss ein Händler ab Mai dieses Jahres zurücknehmen. Hierfür schafft der zentrale DPG-Stammdatenpool für Getränke-Einwegverpackungen die notwendigen Voraussetzungen. Grundlage hierfür ist das Know-how von SINFOS, einem Joint Venture von Pironet NDH und GS1 Germany, die die DPG-Datenbank entwickeln und betreiben wird. Hersteller, die nicht an SINFOS teilnehmen, können die für die Einwegpfandabwicklung notwendigen Daten über separate Schnittstellen der DPG-Stammdatenbank zur Verfügung stellen. Auch bei diesen Schnittstellen hat GS1 Germany die DPG bei der Festlegung der notwendigen Informationsprofile sowie der Erstellung der Dokumentation in den definierten Übertragungsformaten (Flatfile, EANCOM, XML) unterstützt. So kann eine rasche Implementierung der notwendigen EDI-Prozesse auf Seiten der Systemteilnehmer problemlos erfolgen. Damit sind die Voraussetzungen für eine effiziente Einführung des DPG-Systems ab Mai 2006 gegeben. Die Dose kann kommen. Marcus Moritz Senior Projektmanager GS1 Germany Welche Erwartungen haben Sie an das neue bundeseinheitliche Rücknahmesystem? Auch die Getränkedosenhersteller unterstützen aktiv den Aufbau eines einheitlichen, marktoffenen Rücknahmesystems für Einwegverpackungen. Dabei sind wir zuversichtlich, dass das System rechtzeitig zum Mai 2006 funktionsfähig sein wird, wenn die so genannten Insellösungen wegfallen und die geänderten Pfandregelungen in Kraft treten. Der Start des Systems wird dem Absatz von Getränkedosen weiteren Auftrieb geben, nachdem die Getränkedosen bereits Mitte 2005 wieder verstärkt vom Handel eingelistet wurden. Die Kostenvorteile von Einweggebinden und speziell von Dosen für den Handel, die kürzlich durch eine Studie erneut bestätigt wurden, werden im Rahmen des Rücknahmesystems wieder verstärkt in den Vordergrund treten. Für die Verbraucher wird die Rückgabe der Einwegverpackungen erleichtert, so dass für sie keine Unterschiede mehr zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen erkennbar sind. Dann sind für die Konsumenten wieder Lifestyleaspekte bei der Wahl der Verpackung ausschlaggebend. Unter diesem Gesichtspunkt sehen wir in allen anderen europäischen Märkten einen Verbrauchertrend zur Dose und an diese Entwicklung wird auch der deutsche Markt wieder Anschluss finden. Dr. Gert-Walter Minet Vorsitzender des Umweltausschusses Forum Getränkedosen Deutschland

7 22 Titel Einwegpfand auf einen Blick Was ändert sich ab Mai 2006? Die zum 1. Januar 2003 in Kraft getretene Pfandpflicht für Einweg- Getränkeverpackungen der Segmente Bier, kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke und Mineralwasser wird auf CO 2 -freie Erfrischungsgetränke ausgeweitet (z.b. Eistee, aromatisierte Wässer) Wein, Fruchtsaft, Milch, diätetische Getränke im Sinne der DiätVO sowie die in der Verpackungsverordnung als ökologisch vorteilhaft aufgelisteten Verpackungen (Verbundverpackungen wie Tetrapak) bleiben weiterhin pfandfrei Jeder Händler, der ab Mai 2006 Einwegverpackungen in seinem Sortiment führt, ist fortan verpflichtet, Verpackungen derselben Materialart (PET, Glas, Dosen) zurückzunehmen und dafür den entsprechenden Pfandbetrag von 0,25 zu erstatten. Aufgaben und Struktur des DPG- Systems Zentrale Aufgabe des Pfandsystems ist es, eine einheitliche Verfahrensweise für die Abrechnung der Pfandgelder zwischen allen Beteiligten zu entwickeln. Im Juni 2005 wurde zunächst die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) gegründet, die als Dachgesellschaft die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer einheitlich gestaltet. Ihr Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen Verwaltung des Vertragswerks Inhaberschaft des DPG-Logos Steuerung des Zertifizierungs- und Sicherheitsmanagements Stammdatenverwaltung Abwicklung von Selbstklebelabels und Pfandkontoführung für Kleinstmengen Marketing und Öffentlichkeitsarbeit Das operative Geschäft funktioniert nach dem Prinzip der modularen Dienstleistung : Für das Finanzclearing, die Logistik und Verwertung etc. können Abfüller und Händler Dienstleister beauftragen, die dann als Bündelungsstelle untereinander abrechnen. Kernelemente des DPG-Systems Die Erstinverkehrbringer, also Abfüller, Importeure und in Ausnahmefällen auch Händler, sind für die Aufbringung der den DPG-Vorgaben entsprechenden Elemente auf den Produkten verantwortlich. Diese dem Betrugsschutz dienende Kennzeichnung umfasst die DPG-Codierung, bestehend aus dem mit DPG-Farbe aufgetragenen DPG-Logo eine neue EAN gemäß dem GS1 Germany Standard Die EAN dient dabei der Zuordnung der Verpackung zum jeweils abfüllenden Betrieb und ist Grundlage des Pfandclearings, während die DPG- Codierung vorrangig der visuellen Zuordnung zum DPG-System dient. Ebenso liegen Erhebung, Verwaltung und Auszahlung des Pfandgeldes bei Clearingmeldung in der Verantwortung der Erstinverkehrbringer. Demgegenüber koordiniert der Rücknehmer die Bereiche Rücknahme, Auslesung, Entwertung, Rücknahmelogistik, Verwertung und Entsorgung der DPG-Verpackungen. Die für den Pfandauszahlungskreislauf erforderliche Clearingmeldung kann maschinell durch zertifizierte Rücknahmeautomaten direkt am POS oder durch manuelle Zählung in zertifizierten Zählzentren generiert werden. Eine Teilnahme am DPG-System setzt sowohl für Erstinverkehrbringer/ Pfandkontoführer als auch für Rücknehmer/Forderungssteller die Unterzeichnung des Lizenzvertrages bzw. der Teilnahmebedingungen voraus. Übergangslösung Der Übergang in die ab 1. Mai 2006 geltende Rechtslage soll möglichst fließend gestaltet werden. Dann sollten möglichst wenig Gebinde mit alter EAN und damit ohne DPG-Codierung im Markt zirkulieren, um das Pfandclearing zu erleichtern und das Betrugsrisiko zu senken. Um den Erstinverkehrbringern eine frühe Kennzeichnung ihrer Gebinde zu ermöglichen, kann die für die Codierung erforderliche Farbe seit dem 15. Februar von autorisierten Herstellern bezogen werden. Bis zum 30. März sollten Dosen und Etiketten ohne DPG- Codierung und neue EAN nur noch maximal in Menge des geschätzten Verbrauchs der drei auf die Bestellung folgenden Monate bestellt werden. Ab 1. April sollte auf Etiketten/Dosen nur noch die DPG-Codierung aufgedruckt werden. DPG-Registrierung & weitere Daten Folgende Dokumente können bei der DPG angefordert werden Ausführliche Marktinformation Dokumente zur EAN und dem DPG- Kennzeichen Stichwort Infopaket EAN/DPG- Kennzeichen Dokumente zu Datenkommunikation/Infofluss Stichwort Infopaket Datenkommunikation Lizenzvertrag Informationen für Etikettendrucker Stichwort Zertifizierung Kontakt DPG: Birgit Seeger bseeger@bve-online.de

8 Titel 23 Sicher durch die virtuelle Dose Mit Andreas Oels, Koordinationsbereichsleiter Globus SB-Warenhaus Holding, sprach Marcus Moritz über die Sicherheitsaspekte des DPG-Rücknahmesystems für Einweg-Getränkeverpackungen Oels: Für Automaten und Zählzentren gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen. Für beide wurde ein umfangreicher Kriterienkatalog erstellt, der Manipulationen nach Auslesung des Sicherheitskennzeichens und Zerstören der Verpackung nahezu ausschließt. Zudem wird durch ein zweistufiges Anmeldeverfahren bei der DPG- Stammdatenbank das 4-Augen-Prinzip sichergestellt. Sicherheitsmerkmal und Baumusterzulassung sind bekannt. Aber was verbirgt sich hinter dem Begriff IT-Sicherheit? Herr Oels, in der öffentlichen Diskussion über die Rücknahme von Einwegverpackungen steht das Sicherheitskennzeichen zur Vermeidung von Betrug immer wieder sehr stark im Fokus. Ist es denn sicher? Andreas Oels: Das Sicherheitskennzeichen entspricht absolut dem durch die Arbeitsgruppen der DPG geforderten Niveau. Schließlich drucken wir keine Banknoten. Die Aufgabe des Sicherheitskennzeichens ist es, die unkalkulierbaren Risiken des Pfandtourismus oder Fälschungen durch Aufkleben eines einfachen EAN-Etiketts zu vermeiden. Durch die Pfandhöhe und die Gebindezahl besteht hier ein hohes nichtkalkulierbares finanzielles Risiko, welches das Sicherheitskennzeichen erheblich vermindert. Aber es bildet nur einen Baustein des Gesamtkonzeptes. Wie sieht dieses Gesamtkonzept aus? Oels: Es setzt sich aus dem Sicherheitsmerkmal, der Baumusterzulassung für Automaten und der IT-Sicherheit zusammen. Diese drei Elemente sind eng miteinander verzahnt und decken alle potenzielle Risiken, angefangen bei einer gefälschten Dose bis hin zu einer ungerechtfertigten Pfandforderung, ab. In Ihrer Aufzählung kommen die Zählzentren nicht vor. Wie integrieren Sie diese in das System? Oels: Eine große Herausforderung bei der Gestaltung des Systems stellte der Umstand dar, dass es sich nicht um einen geschlossenen Kreislauf handelt. Nach der Rückgabe durch den Verbraucher wird das Einweggebinde zerstört und nicht zum Hersteller zurückgeführt. Der Hersteller hat damit nahezu keine Möglichkeit, die gemeldeten Mengen zu kontrollieren. Deswegen haben wir das Konzept der virtuellen Dose geschaffen: Mit Zerstören der Dose wird ein so genannter Rohdatensatz mit digitaler Signatur erzeugt, Der Rohdatensatz ist im DPG-System einmalig und eindeutig. Durch die digitale Signatur lässt sich zudem überprüfen, ob der Datensatz bei der Übertragung verändert wurde. Dieses Vorgehen hört sich nach einem erheblichen Datenvolumen an. Können die aktuellen IT-Systeme dies überhaupt bewältigen? Oels: Bei der Konzeption wurde das Datenvolumen berücksichtigt. Von Seiten der IT-Technik drohen daher keine Engpässe. Zudem definieren wir nur die Rahmenbedingungen und geben den Herstellern die Möglichkeit zur Kontrolle. Inwieweit sie diese Kontrollmöglichkeit flächendeckend umsetzen, ist eine Entscheidung des einzelnen Unternehmens. Würden Sie sagen, das Gesamtsystem ist sicher? Oels: Es wurde eine optimaler Ausgleich zwischen Risikoabwägung, Sicherheitsniveau und Realisierbarkeit geschaffen. Denn kein System ist fälschungssicher; selbst Banknoten und Personalausweise werden, wie wir wissen, gefälscht. Den Arbeitsgruppen der DPG lag daran, ein praktikables Sicherheitssystem zu schaffen, das systematischen Betrug nahezu ausschließt. Dies ist gelungen.

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