Was regelt das BTHG neu?
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- Joseph Pfaff
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1 Was regelt das BTHG neu? DAS BUNDESTEILHABEGESETZ Chancen und Risiken Fachtagung der Fachverbände Berlin, 11. Mai 2017 Jenny Axmann, Bundesvereinigung Lebenshilfe Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 1
2 1. Überblick über die Inhalte des BTHG und Co. 2. Was tritt wann in Kraft? 3. Was ändert sich konkret? Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 2
3 Überblick über die Inhalte des BTHG und Co. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 3
4 BTHG + PSG III + RBEG Bundesteilhabegesetz Regelbedarfsermittlungsgesetz PSG III Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 4
5 Inhalt des Bundesteilhabegesetzes verschiebt die Eingliederungshilfe in Teil 2 des SGB IX. regelt Leistungen/ Verfahren/ Vertragsrecht der Eingliederungshilfe neu. vollzieht einen Systemwechsel (Trennung der Leistungen) verändert mit dem PSG III die Schnittstelle zur Pflege. reformiert Teil 1 des SGB IX (Koordinierung/Verfahren etc.). Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 5
6 SGB IX neu SGB XII neu 1. Teil: allgemeiner Teil 3./4. Kapitel: HLU und Grundsicherung 2. Teil: Eingliederungshilfe 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege 3. Teil: Schwerbehindertenrecht Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 6
7 Was tritt wann in Kraft? Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 7
8 Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 8
9 Was ändert sich? Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 9
10 Trennung der Leistungen (2020) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 10
11 alt neu Gesamtpaket im stationären Setting EGH leistet umfassend MmB erhält Barbetrag und Kleidungspauschale Trennung der Leistung im stationären Bereich EGH erbringt nur Fachleistung MmB erhält Regelbedarfsstufe 2 & KdU (Sonderregel) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 11
12 bisher neu all inclusive Grundpauschale Maßnahmepauschale Investitionsbetrag Existenzsichernde Leistung: Regelsatz und Kosten der Unterkunft Eingliederungshilfe Fachleistungen (insb. Assistenzleistungen) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 12
13 Schnittstelle Eingliederungshilfe Pflege (2017/2020) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 13
14 alt neu Gleichrang zwischen EGH und SGB XI Gleichrang zwischen EGH und HzP 43a SGB XI nur für Wohnheime Gleichrang zwischen EGH und SGB XI & Koordinierung, 13 Abs. 3 u. 4 SGB XI Lebenslagenmodell (Schnittstelle EGH/HzP), 103 Abs. 2 SGB IX Neuformulierung des 43a SGB XI Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 14
15 Leistungserbringungsrecht Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 15
16 alt neu keine Regelung zum erweiterten Führungszeugnis erweiterten Führungszeugnis (2017) 2018/2019: Leistungserbringungsrecht des SGB XII ( 139 SGB XII beachten) Anwendung des neuen Leistungserbringungsrechts ab 2020 Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 16
17 Personenkreis (2023) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 17
18 alt neu 53 SGB XII: (drohende) wesentliche Behinderung Eingliederungshilfe- Verordnung bisherige Regelung gilt bis 2022 Neuregelung nach wissenschaftlicher Expertise modellhafte Erprobung Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 18
19 Leistungsrechte Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 19
20 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (2020) alt neu offener Leistungskatalog Leistungsansprüche verteilt auf SGB XII ( 54 ff.) SGB IX ( 55 ff.) Konkretisierung in EGH-VO offener Leistungskatalog Neustrukturierung der Leistungsansprüche im 2. Teil des SGB IX Abschaffung der EGH-VO Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 20
21 Assistenzleistung bedeutsamste Norm im Bereich Sozialer Teilhabe Inhalt: offener Leistungskatalog (Absatz 1) verschiedenen Formen der Assistenz (Absatz 2) Assistenz für Eltern mit Behinderung (Absatz 3) Umfang der Assistenzleistungen (Absatz 4) Assistenz beim Ehrenamt (Absatz 5) Hintergrundleistungen (Absatz 6) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 21
22 Wunsch- und Wahlrecht und Poolen (2020) alt 13 SGB XII: Mehrkostenvorbehalt Vorrang ambulant vor stationär keine besondere Regelung zum Poolen neu 104 SGB IX: Berücksichtigung der Wünsche zur Wohnform und damit verbundener bestimmter Assistenzleistungen 116 Abs. 2 SGB IX: Poolen auch gegen den Willen möglich Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 22
23 Wunsch- und Wahlrecht Angemessenen Wünschen ist zu entsprechen Ausnahme: 1. Alternative Leistung ist bedarfsdeckend, 2. Alternative Leistung ist zumutbar und 3. Gewünschte Leistung ist unverhältnismäßig teuer Zumutbarkeitsprüfung Wohnen außerhalb besond. Wohnformen privilegiert dort kein Zwangspoolen bei Assistenz zur Gestaltung sozialer Beziehungen und persönlicher Lebensplanung Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 23
24 Poolen Abschließende Aufzählung der Leistungen, die gepoolt werden dürfen Ermittlungen und Feststellungen im Gesamtplan maßgeblich (Bedarfsdeckung) Grenze: Zumutbarkeit nach 104 SGB IX Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 24
25 Teilhabe am Arbeitsleben (Ende 2016 bzw. 2018) alt neu WfbM als zentraler Ort der Teilhabe am Arbeitsleben Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeit WMVO: Mitwirkung neue Alternativen (2018) Budget für Arbeit andere Anbieter Wegfall sonstiger Beschäftigungsstätten Mindestmaß bleibt WMVO ( ): Mitbestimmung Frauenbeauftragte Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 25
26 Frühförderung (2018) Komplexleistung Definition L-Bestandteile Einflussmöglichkeiten der Länder Zulassung anderer Einrichtungen Teilhabe an Bildung (2020) eigene Leistungsgruppen ( 112 SGB IX) u. a. Schulassistenz schulische Ganztagsangebote in offener Form Poolen Abweichung von pauschalierten Entgelten Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 26
27 Verfahrensregelungen für die Eingliederungshilfe (ab 2018) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 27
28 Beratung nach 32 SGB IX 14 ff. SGB IX Verfahren EGH Bedarfsermittlung Antragserfordernis (ab 2020) Teilhabeplanverfahren Gesamtplanverfahren (immer!) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 28
29 Anrechnung von Einkommen und Vermögen Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 29
30 EGH HLU/GruSi 2017: 1. Stufe (u. a.) u. a. zusätzlicher Vermögensfreibetrag von (insg ) 2020: 2. Stufe (u. a.) Vermögensfreibeitrag von derzeit keine Heranziehung von Ehe-/Lebenspartnern Vermögensfreibetrag: Verbesserung bei Anrechnung von Werkstattentgelt Verdoppelung des AFÖG auf 52 Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 30
31 Was ist zu tun? Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 31
32 Erhebliche Umgestaltung der Eingliederungshilfe durch die gesetzlichen Neuregelungen wichtige Umsetzungsschritte vollziehen sich auf Landesebene (Träger der EGH, inhaltliche Regelungen, Landesrahmenempfehlungen ) wichtiges Instrument: modellhafte Erprobung Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 32
33 Was ist für die Fachverbände zu tun? intensiver fachlicher Austausch aktive Begleitung des Umsetzungsprozesses auf allen Ebenen: Chancen nutzen & Risiken minimieren Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 33
34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 34
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