Tagung der Ev. Akademie Bad Boll Rechte kennen und durchsetzen
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- Elisabeth Schmidt
- vor 6 Jahren
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1 Tagung der Ev. Akademie Bad Boll Rechte kennen und durchsetzen Arbeitsgruppe 11: Betriebliches Eingliederungsmanagement Grundzüge der Vereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement (V-BEM) der Landeshauptstadt Stuttgart Holger Gehlenborg Koordinator Betriebliche Gesundheitsförderung 1
2 Grundlage des BEM 84 Abs. 2 SGB IX, Seite I, (seit ) (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Koordinator Betriebliche Gesundheitsförderung 2
3 Grundlage des BEM 84 Abs. 2 SGB IX, Seite II Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt. Koordinator Betriebliche Gesundheitsförderung 3
4 Beteiligte am BEM obligatorisch: Beschäftigte/r, ggf. gesetzl. Vertreter/-in zuständige Personalstelle Fachdienst Betriebliche Gesundheitsförderung und Sozialarbeit optional (nach Zustimmung durch den Beschäftigten) : örtliche Personalvertretung schriftliche Zustimmung erforderlich! Schwerbehindertenvertretung schriftliche Zustimmung erforderlich! Vorgesetzte/-r Arbeitsmedizinischer Dienst Arbeitssicherheitstechnischer Dienst / Berufsgenossenschaften Gemeinsame Servicestelle Integrationsamt (Kommunaler Verband Jugend und Soziales-KVJS) Koordinator Betriebliche Gesundheitsförderung 4
5 Vorgehensweise beim BEM 1. Liegen die Voraussetzungen für ein BEM vor, holt der AG Zustimmung für Umsetzung 84 SGB IX beim MA ein Mitarbeiter/in Amt Eigenbetrieb vermittelt ein sendet Stammblatt Orientierungsgespräch mit dem FGS Ergebnis an 2. MA stimmt dem Verfahren und der Beteiligung der Interessenvertretungen schriftlich zu 3. Stimmt der/die MA dem Verfahren nicht zu, können die üblichen arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden. bietet an Personalstelle Alternative: Sieht der Mitarbeiter auf Grund seiner gesundheitlichen Situation einen Eingliederungsbedarf, kann er bei seiner Personalstelle die Einleitung des Verfahrens beantragen Koordinator Betriebliche Gesundheitsförderung 5
6 Vorgehensweise beim BEM Amt Eigenbetrieb beruft BEM-Team ein Personalwesen BEM-Team Fachl.-Leitung FGS örtlicher Personalrat Auftrag: BEM-Team berät Eingliederungsziele und beschließt geeignete Maßnahmen unter Beteiligung des MA AK/AM Mitarbeiter/-in VSCH AK/Si ggf. Integrationsamt ggf. gemein. Servicestelle Koordinator Betriebliche Gesundheitsförderung 6
7 Vorgehensweise beim BEM Begleitfaktoren: - Arbeitsumgebungsbedingungen - Ausbildung - Kollegen - Vorgesetzte/r - Familie - Soziales Umfeld - etc. Anforderungen Ziel: Erhalt des Arbeitsplatzes BEM-Team vergleicht Anforderungen und Fähigkeiten Fähigkeiten Analyse Planung Management der Hilfeplanung Evaluation Durchführung Koordinator Betriebliche Gesundheitsförderung 7
8 Prozess der Integration Analyse Tätigkeitsprofil Arbeitsplatzbedingungen Arbeitszeit Gefährdungsbeurteilung ärztl. Stellungnahmen Planung Maßnahmen in der zeitlichen Abfolge, Organisation der Durchführung, Festlegung von Verantwortlichen, Erfolgskriterien Durchführung Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen, Rückkoppelung von Störungen an die Personalstelle Effekt- Evaluation Abschlussgespräch mit allen Beteiligten über die Zielerreichung anhand der festgelegten Erfolgskriterien Integration an den richtigen Arbeitsplatz Koordinator Betriebliche Gesundheitsförderung 8
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