Informationsveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung Teil II

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1 Informationsveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung Teil II Bielefeld,

2 Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung Antrag auf Zulassung (Meldung, 9 JAG NRW) : zu richten an das (zuständige) JPA, 6 JAG NRW unter Verwendung des zwingend vorgeschriebenen Meldevordrucks unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen teilweise im Original, teilweise in begl. oder einf. Ablichtung und Abgabe der erforderlichen Erklärungen und Versicherungen 2

3 Voraussetzungen Die Justiz des Landes Die Zulassung setzt den Nachweis voraus, dass die Bewerberin/ der Bewerber: mindestens vier Halbjahre an einer Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes Rechtswissenschaft studiert, eine Zwischenprüfung ( 28 JAG NRW) bestanden, erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs besucht und an einer praktischen Studienzeit ( 8 JAG NRW) 3 teilgenommen hat.

4 Fremdsprachennachweis, 7 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 JAG NRW erfolgreich eine fremdsprachige rechtwissenschaftliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs im Umfang von mindestens 2 Semesterwochenstunden mit Abschlussprüfung besucht hat, einen anderweitigen Nachweis mit zwingend rechtswissenschaftlichem Bezug erbringen kann, In der Regel gilt die Teilnahme an einer praktischen Studienzeit im Umfang von mindestens sechs Wochen im fremdsprachigen Ausland auch als Nachweis in diesem Sinne mindestens ein Semester Rechtswissenschaften im fremdsprachigen Ausland studiert hat. 4

5 Praktische Studienzeit, 7 Abs. 1 Nr. 4, 8 JAG NRW Dauer: 3 Monate, regelmäßig 2 x 6 Wochen, zulässig aber auch weitere Aufteilung in (2x) 2 x 3 Wochen aber nicht weniger/auch nicht in Teilzeit ACHTUNG: in der vorlesungsfreien Zeit Verwaltungspraktikum ACHTUNG: Maßgeblich ist der öffentlich rechtliche Status, die Wahrnehmung öffentlich rechtlicher Aufgaben durch eine privatrechtlich organisierte Stelle wird nicht als Verwaltungspraktikum anerkannt, grds. muss ein Volljurist die Ausbildung leiten 5

6 Praktische Studienzeit, 7 Abs. 1 Nr. 4, 8 Rechtspflegepraktikum Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Unternehmen freien Wirtschaft, Rechtsabteilung unter Leitung eines Volljuristen Gericht/Staatsanwaltschaft Bescheinigung Dem (ministeriellen) Merkblatt über die Durchführung der praktischen Studienzeit ist als Anlage ein Muster beigefügt. ACHTUNG: Stempel/Dienstsiegel sind erforderlich, nur eine Unterschrift reicht nicht 6

7 7 Anmeldefristen 2017 Aufsichtsarbeiten im Meldung Januar Februar keine Klausuren März April Mai Juni Juli keine Klausuren August September Oktober November Dezember Die Justiz des Landes

8 Freiversuch/Freisemester 25 JAG NRW Antrag auf Feststellung Prüfung im Freiversuch (ankreuzen im Meldevordruck) Voraussetzungen: Meldung bis spätestens zum Abschluss des 8. Fachsemesters (WS 31. März, SS: 30. September) Freisemesterantrag (kein Vordruck) Insgesamt: maximal 4 Freisemester nur volle Semester Kann frühestens gestellt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Nachweise vorliegen, ACHTUNG muss spätestens mit der Meldung gestellt 8 werden

9 1. Längere schwere Krankheit oder ein anderer zwingender Grund, 25 Abs. 2 Nr. 1 JAG NRW unverzügliche amtsärztliche Untersuchung Nachweis: amtsärztliches Zeugnis über die medizinischen Befundtatsachen einer (völligen) Studierunfähigkeit mindestens vier Wochen in der Vorlesungszeit mindestens vier Wochen Mutterschutzfrist in der Vorlesungszeit, 25 Abs. 3 S. 1 JAG NRW 9

10 2. Studiengangsverzögerung infolge einer Behinderung 25 Abs. 2 Nr.2 JAG NRW (bis zu 4 Semester) Nachweis: einer Verzögerung des Studienganges infolge der Behinderung 10

11 3. Auslandsstudium 25 Abs. 2 Nr. 3 JAG NRW (bis zu 3 Semester) Nachweis: Einschreibung an einer ausländischen Universität für Rechtswissenschaften, Besuch rechtswissenschaftlicher Lehrveranstaltungen (mindestens 8 Std/Woche; bei Blockveranstaltungen mindestens 96 Stunden) im ausländischen Recht (auch Völkerrecht, Europarecht, internationales Privatrecht) /erhaltene 12 ECTS-Credits in Vorlesungen im ausländischen Recht pro Semester ein Leistungsnachweis im ausländischen Recht 11

12 4. Fachspezifische Fremdsprachenausbildung, 25 Abs. 2 Nr. 4 JAG NRW (1 Semester) Nachweis: erfolgreich abgeschlossene fremdsprachige rechtswissenschaftliche Ausbildung, mindestens 16 Semesterwochenstunden parallel zum Studiengang Rechtswissenschaften 12

13 5. Fremdsprachige Verfahrenssimulation / Moot Court ( 25 Abs. 2 Nr. 5 JAG NRW (1 Semester) Nachweis Teilnahme mindestens 16 Semesterwochenstunden Leistungsnachweis ACHTUNG: Verbot der Doppelverwertung, 25 Abs. 4 Leistungsnachweis kann nicht zugleich für die Zwischenprüfung/Schwerpunkt verwendet werden, entsprechendes gilt für die Semesterwochenstunden 13

14 6. Gremien- und Hochschultätigkeit, 25 Abs. 2 Nr. 6 JAG NRW (bis zu 3 Semester) Nachweis (Bestätigung des Dekans): Mitgliedschaft in gesetzlich oder durch die Grundordnung vorgesehenen Gremien der Hochschule, Amt der Frauenund Gleichstellungsbeauftragte für ein Freisemester: mindestens 12 Monate mit mindestens 15 Stunden/Woche Tätigkeit 14

15 Freiversuch mit Abschichtung 12 JAG NRW Antrag auf Abschichtung: (ankreuzen im Meldevordruck: Ich möchte abschichten... und mit den Aufsichtsarbeiten im beginnen ) Voraussetzungen: nach dem 5. Fachsemester bis spätestens bis zum Abschluss des 7. Fachsemesters möglich Fortsetzung: Anzeige: Wunschmonat, Rechtsgebiet unter Beachtung der Meldefristen 15

16 Verteilung: je nach Studiendauer bis zu drei Semester wer sich bis zum Abschluss des 8. Fachsemesters nicht weitergemeldet hat, wird von Amts wegen geladen Ergebnisse: Werden pro Block mitgeteilt, soweit der Prüfling nichts anderes gegenüber dem JPA erklärt hat, der letzte Block erst mit der Ladung zur mündlichen Prüfung 16

17 Zulassung zum Verbesserungsversuch, 26 JAG NRW Antrag Meldevordruck Frist: ein Jahr nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung Voraussetzungen: bestandener Freiversuch 17

18 Zulassung zur Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung, 24 JAG NRW Antrag Meldevordruck Voraussetzungen einmaliges Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung (im regulären Versuch) 18

19 Für weitere Fragen: Die Justiz des Landes Merkblätter zu allen wichtigen Fragen rund um die Zulassung und das Prüfungsverfahren finden Sie unter 19

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