Ausbildungsförderung. Anspruch auf SGB II- Normalbedarf? nach SGB III?
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- Liane Althaus
- vor 6 Jahren
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1 sförderung 1. BAB 1 bei 2. BAB bei (Reha- Fall) 3. BAB bei (Reha- Fall) 4. BAB bei Außerhalb untergebracht, jedoch auf Haushalt der Eltern verweisbar: Minderjährig, unverheiratet, ohne Kind sstätte Unverheiratet/ohne und unter 21 hre Verheiratet/mit mind. 21 hre Bedarf nach 116 Abs. Bedarf nach 116 Abs. a) 338,00 b) 338,00 a) 425,00 b) 425,00 1 Berufsausbildungsbeihilfe
2 sförderung 5. BAB bei 6. BAB bei 7. BAB bei von Wohnung der Eltern in angemessener Zeit erreichbar und keine schwerwiegenden soziale Gründe im elterlichen HH Wohnheim/Internat mit voller Verpflegung Beim Ausbildenden mit voller Verpflegung Anderweitig (eigene Wohnung) Bedarf nach 61 Abs. Bedarf nach 61 Abs. 2 SGB III Bedarf nach 61 Abs. 1 SGB III i.v.m. 13 Abs. 1 Nr, 1, 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG 8. BAB bei Bedarf nach 62 Abs. bvb 2 1 Satz 1 SGB III i.v.m. 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG 9. BAB bei berufsvorbereitender Bil- dungs- Wohnheim/Internat mit voller Verpflegung Bedarf nach 62 Abs. a) 96,00 b) 96,00 a) 96,00 b) 96,00 a) 538,00 b) 622,00 a) 231,00 b) 231,00 a) 96,00 b) 96,00 2 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
3 sförderung maßnahme 10. BAB bei bvb 11. Abg 3 bei 12. Abg bei 13. Abg bei Ausbil- Anderweitig (eigene Wohnung) Wohnheim/Internat/beim Ausbildenden/in einer besonderen Einrichtung Unverheiratet/ohne und unter 21 hre Verheiratet/mit mind. 21 hre Mit zusätzlicher Kosten- Bedarf nach 62 Abs. 2 SGB III i.v.m. 12 Abs. 2 Nr. 1 BaföG; ggf. höherer Bedarf nach 74 SGB III bei vorhergehendem Alg I- Bedarf nach 123 Abs. 1 Nr. 1 SGB III Bedarf nach 123 Abs. 1 Nr. 1 SGB III Bedarf nach 123 Abs. 1 Nr. 2 SGB III a) 418,00 b) 436,00 a) 338,00 b) 338,00 a) 425,00 b) 425,00 a) 111,00 b) 111,00 3 sgeld
4 sförderung dung für Behinderte erstattung für Unterkunft durch Reha- Träger 14. Abg bei 15. Abg bei 16. Abg bei Anderweitig mit anderweitiger Kostenerstattung und Verpflegung Anderweitig mit anderweitiger Kostenerstattung und Verpflegung Unverheiratet/ohne und unter 21 hre Verheiratet/mit mind. 21 hre Unter 18 hre und sstelle von el- Bedarf nach 123 Abs. 1 Nr. Bedarf nach 123 Abs. 1 Nr. Bedarf nach 123 Abs. Abs. 2 SGB III a) 246,00 b) 246,00 a) 284,00 b) 284,00 a) 333,00 b) 333,00
5 sförderung 17. Abg bei 18. Abg bei bvb 19. Abg bei berufsvorbereitender Bil- terlicher Wohnung erreichreichbar o- der en der Jugendhilfe mit anderweitiger Volljährig Bedarf nach 123 Abs. 1 Nr. 4 SGB III i.v.m. 13 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BAföG Bedarf nach 124 Abs. 1 Nr. 1 SGB III i.v.m. 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG Wohnheim/Internat/beim Ausbildenden/in einer besonderen Einrichtung für Behinderte Mit zusätzlicher Kosten- erstat- Bedarf nach 124 Abs. a) 538,00 b) 622,00 a) 231,00 b) 231,00 a) 111,00 b) 111,00
6 sförderung Bildungsdungsmaßnahme 20. Abg bei bvb 21. Abg bei bvb Anderweitig mit anderweitiger Kostenerstattung und Verpflegung tung für Unterkunft durch Reha- Träger Unter 18 hre und sstelle von elterlicher Wohnung erreichreichbar o- der en der Ju- gendhil- Bedarf nach 124 Abs. 1 Nr. Bedarf nach 124 Abs. 2 SGB III a) 184,00 b) 184,00 a) 218,00 b) 218,00
7 sförderung 22. Abg bei bvb fe mit anderweitiger Volljährig Bedarf nach 124 Abs. 1 Nr. 2 SGB III i.v.m. 12 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 BAföG a) 418,00 b) 501,00
Anspruch auf SGB II- Normalbedarf? Ausbildungsförde. rung nach SGB III? ( 7 Abs. 5 SGB II) ( 7 Abs. 5 SGB II) ( 7 Abs. 6 Nr.
sförde 1. BAB 1 bei 2. BAB bei (Reha-Fall) 4. BAB bei Nr. 1 SGB Außerhalb untergebracht, jedoch auf Haushalt der Eltern verweisbar: Minderjährig, unverheiratet, ohne Kind sstätte von Wohnung der Eltern
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