Allgemeine Hinweise zu den Verwaltungsabläufen in den Aufgabengebieten PES und GTS
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- Astrid Bader
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1 ELEKTRONISCHER BRIEF An alle PES- und GTS-Schulen Kurfürstliches Palais Willy-Brandt-Platz Trier Telefon Telefax poststelle@add.rlp.de Az.: Ansprechpartner/-in / Torsten Schößler torsten.schoessler@add.rlp.de Telefon / Fax 0651/ / Allgemeine Hinweise zu den Verwaltungsabläufen in den Aufgabengebieten PES und GTS Sehr geehrte Damen und Herren, aus gegebenem Anlass möchte ich Sie noch einmal auf folgende Verfahrensweisen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen im Rahmen der Aufgabengebiete PES und GTS hinweisen: 1. Erweitertes Führungszeugnis Mit Schreiben von Frau Staatssekretärin Reiß vom des MBWJK vom Mai 2010 wurden Sie darüber informiert, dass ab sofort von allen Bewerber(in)n ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE) einzufordern ist. Zu diesem Zweck ist das Formular zur Anforderung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses über das eschule24-portal auszudrucken, auszufertigen und dem Bewerber/der Bewerberin auszuhändigen. Ein erweitertes Führungszeugnis ist insbesondere für folgende Personengruppen anzufordern: 1/1
2 1.1 Anforderung des Führungszeugnisses bei Beschäftigten 1. Bei Neueinstellungen ist in jedem Fall ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen. Das vorgelegte Führungszeugnis darf zum Einstellungszeitpunkt nicht älter als drei Monate sein. 2. Hat unmittelbar zuvor ein Beschäftigungsverhältnis bestanden, ist bei geringfügiger Unterbrechung des Beschäftigungszeitraums die erneute Vorlage eines Führungszeugnisses entbehrlich. Als geringfügige Unterbrechung ist ein Zeitraum von maximal sechs Wochen anzusehen. 1.2 Anforderung des Führungszeugnisses bei Freien Mitarbeitern In der Ganztagsschule können auch Freie Mitarbeiter im Rahmen eines Honorarvertrages verpflichtet werden. Bei diesem Personenkreis ist ein aktuelles Führungszeugnis grundsätzlich für jedes Schuljahr neu vorzulegen. 1.3 Anforderung des Führungszeugnisses bei Minderjährigen Ebenfalls für den Bereich der Ganztagsschule können auch minderjährige Schüler im Rahmen einer Ehrenamtsvereinbarung beschäftigt werden. Für diesen Personenkreis wird auf die Vorlage eines Führungszeugnisses grundsätzlich verzichtet. 2/2
3 1.4 Lehrkräfte im Ruhestand Auf die Vorlage eines Führungszeugnisses von Lehrkräften im Ruhestand wird grundsätzlich verzichtet. 2. Postversand Mit meinem Schreiben vom wurden Sie zuletzt über die Einführung des neuen Personalverwaltungssystems IPEMA zum informiert. Aus gegebenem Anlass möchte ich Sie nochmals auf die sich daraus ergebenen Änderungen in den Verwaltungsabläufen hinweisen. 2.1 Versand der Unterlagen bei Beschäftigten Bei Arbeitsverträgen sind folgende Unterlagen an nachfolgende Stellen zu übersenden: 1. Der ADD Trier sind folgende Unterlagen zuzusenden: 3/3 - Unterschriebener Vertrag (Unterschriften: Schulleiter/in, Vertragspartner, öpr), - Personalfragebogen (nur 1. Seite), - Einwilligungserklärung zur elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten, - Zeugnisse, - Erklärung über Beschäftigungszeiten, - Erklärung Fehlendes Staatsexamen (nicht nicht bestanden ), - Erklärungen zum Infektionsschutzgesetz,
4 - Erklärung über Ermittlungs- Straf- oder Disziplinarverfahren, Schuldenfreiheit und Staatsangehörigkeit, - Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE). 2. Die OFD Koblenz ZBV erhält weiterhin: - Personalfragebogen (komplett), - Lohnsteuerbescheinigung, - Sozialversicherungsnachweis, - ggf. Erklärung zur geringfügigen Beschäftigung, - ggf. Nebenabrede zur Pauschalbesteuerung. 2.2 Versand der Unterlagen bei Freien Mitarbeiter(inne)n (nur GTS) Für die im Bereich der Ganztagsschule eingestellten Freien Mitarbeiter/innen sind folgende Unterlagen zu versenden: 1. Der ADD Trier sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Unterschriebener Vertrag, - Erklärungen zum Infektionsschutzgesetz, - Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE). 2. Die OFD Koblenz ZBV erhält keine weiteren Unterlagen. 4/4
5 2.3 Versand der Unterlagen bei Verträgen mit juristischen Personen (nur GTS) Die im Bereich der GTS geschlossenen Dienstleistungs-, Projekt- und Kooperationsverträge, sowie die ggf. dazugehörenden Anlagen sind der ADD zu zusenden. 3. Einstellungen zum Schuljahresbeginn 2014/2015 Da erfahrungsgemäß zum Schuljahresbeginn mit dem Abschluss einer Vielzahl von Verträgen an den Schulen zu rechnen ist, die anschließend vom PES/GTS-Team der ADD Trier, Referat 31, manuell im Personalabrechnungssystem IPEMA erfasst werden müssen, bitten wir Sie im Interesse Ihrer Vertragsnehmer, uns bereits abgeschlossene Verträge frühzeitig am besten noch vor Schuljahresbeginn zur Erfassung zukommen zu lassen, soweit möglich zusammen mit allen Unterlagen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Vertragspartner rechtzeitig ihre Gehaltszahlungen erhalten werden. Wir bedanken uns für die bisherige gute Zusammenarbeit und wünschen Ihnen einen guten Start ins nächste Schuljahr! Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ursula Liesen 5/5
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