Das Budget für Arbeit als Triebfeder auf dem Weg in einen inklusiven Arbeitsmarkt? EINE PRÄSENTATION VON CHRISTINA JANßEN 19.

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1 Das Budget für Arbeit als Triebfeder auf dem Weg in einen inklusiven Arbeitsmarkt? EINE PRÄSENTATION VON CHRISTINA JANßEN 19. JUNI

2 Inhalt 1.Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Zielbestimmung 2. Tatsächliche Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf 3. Was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz? 4. Budget für Arbeit 4.1 Modellprojekte Die Grundsteine 4.2 Das Budget für Arbeit im BTHG Zielgruppe Leistungen 5. Fragestellungen 6. Arbeitsmethoden 7. Erkenntnisse Das Budget für Arbeit als Triebfeder auf dem Weg in einen inklusiven Arbeitsmarkt? Chancen und Grenzen 7.1 Chancen 7.2 Grenzen 8. Fazit Literatur 2

3 Ein kleines Fallbeispiel zum Einstieg Ausbildung zum Mechatroniker, sechs Jahre Berufserfahrung bei VW Psychische Beeinträchtigung Herr Schmidt, 34 Jahre Berufliche Reha- Maßnahmen bei VW scheiterten, seit acht Jahren in WfbM Möchte wieder in seinen Ausbildungsberuf einsteigen 3

4 1. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Zielbestimmung Leistungen, auf die Menschen mit Behinderungen unter gegebenen Voraussetzungen Anspruch haben, um am Arbeitsleben teilnehmen zu können Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern., 49 Abs. 1 SGB IX n.f. 1. rehabilitativer Ansatz (Ziel: Leistungs- und Erwerbsfähigkeit) 2. Sicherung der dauerhaften Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen in Sondereinrichtungen, wie z.b. auch Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM), stets nachrangig (Deusch in Dau/Düwell/Joussen, SGB IX, 2014: 33, Rn. 15) Wichtige Leitlinie: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Forderungen eines inklusiven Arbeitsmarktes mit Art. 27 Abs. 1 Satz 1 4

5 2. Tatsächliche Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf Insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung haben oft nur die Wahl zwischen Erwerbslosigkeit und der Beschäftigung in einer WfbM (Doose 2012: 78) WfbM haben den Auftrag, den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, 219 Abs. 2 Satz 3, 58 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX n.f. zuletzt ermittelte Übergangsquote aller WfbM in Deutschlag lag zwischen 2002 und 2006 durchschnittlich bei 0,16 % (Detmar 2008: 110 f.) 5

6 2. Tatsächliche Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-CRPD) zeigt sich anlässlich des ersten Staatenberichts Deutschlands zur Umsetzung der UN-BRK gerade mit Blick auf die Segregation auf dem Arbeitsmarkt besorgt WfbM sollen schrittweise abgeschafft werden durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien [Hervorh. C.J.] sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (UN-CRPD 2015: 9) 6

7 3. Was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz? WfbM, 56 ff., 219 ff. SGB IX n.f. 1. Leistungen im Eingangsverfahren im Berufsbildungsbereich (BBB) 2. Leistungen im Arbeitsbereich Andere Leistungsanbieter, 60 SGB IX n.f. ab Einrichtungen, die vergleichbar mit WfbM sind, aber u.a. a) nicht an Mindestplatzzahl gem. 7 Abs. 1 WVO gebunden sind Chance für kleinere Anbieter b) nicht an die Vorschriften in Bezug auf die bauliche Gestaltung gem. 8 WVO gebunden sind Chance für Dienstleister, die Menschen ausschließlich auf ausgelagerten Arbeitsplätzen begleiten (virtuelle Werkstatt) Budget für Arbeit, 61 SGB IX n.f. ab Finanzielle und sachliche Förderform, durch die Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur Beschäftigung in einer WfbM erhalten sollen 7

8 4. Budget für Arbeit Wurde in einzelnen Bundesländern, darunter Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfahlen, Niedersachsen und Hamburg in Form von Modellprojekten erprobt 2016 folgte durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) die Aufnahme des Budgets für Arbeit in das SGB IX - tritt zum in Kraft, 61 SGB IX n.f./bthg Art. 26 8

9 4. Budget für Arbeit 4.1 Modellprojekte die Grundsteine Niedersachsen (2008): Budget für Arbeit als Persönliches Budget Menschen mit Behinderungen erhalten den Geldbetrag, der bei Ausführung einer Sachleistung an den Einrichtungsträger fließen würde - Finanzierung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen 2009: o.s.) Hamburg (2012): Kombination aus Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent der Lohnkosten und Lohnnebenkosten sowie arbeitspädagogische Begleitung am Arbeitsplatz - Finanzierung in der Modellphase vollständig aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, nach Verfestigung der Leistung ab dem Kombileistung aus Ausgleichsabgabe und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (BASFI Hamburg o.j.: o.s.) 9

10 4. Budget für Arbeit 4.2 Das Budget für Arbeit im BTHG Chance für mehr Teilhabe? 10

11 4. Budget für Arbeit 4.2 Das Budget für Arbeit im BTHG Zielgruppe Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen nach 58 haben [Anspruch auf einen Platz im Arbeitsbereich einer WfbM, Anm. C.J.] und denen von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung angeboten wird, erhalten mit Abschluss dieses Arbeitsvertrages als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ein Budget für Arbeit., 61 Abs. 1 SGB IX n.f. Dies sind Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einem Inklusionsbetrieb beschäftigt werden können und bei denen ebenfalls keine andere Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wie z.b. Unterstützte Beschäftigung, in Betracht kommt und die ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erbringen können, 58 Abs. 1 Satz 1 SGB IX n.f. 11

12 4. Budget für Arbeit 4.2 Das Budget für Arbeit im BTHG Leistungen Das Budget für Arbeit umfasst einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber zum Ausgleich der Leistungsminderung des Beschäftigten und die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche [sic!] Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. Der Lohnkostenzuschuss beträgt bis zu 75 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts, höchstens jedoch 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach 18 Absatz 1 des Vierten Buches., 61 Abs. 2 Satz 1, 2 SGB IX n.f. - Monatliche Bezugsgröße für das Jahr 2017 = 2975 Euro (Bundesregierung 2016: o.s.), d.h. Budget für Arbeit darf nach der Regelung in Abs. 2 nicht höher sein als 1190 Euro Komponente 1 - Lohnkostensubventionierung: Arbeitgeber*in erhält bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts als Ausgleich einer möglichen behinderungsbedingten Minderleistung Anreiz für Arbeitgeber*innen Komponente 2 - Aufwendungen für die erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz: z.b. Arbeitsassistenz oder Jobcoaching (BT-Drs. 18/9522: 256) 12

13 5. Fragestellungen Wie kann das Budget für Arbeit als Triebfeder auf dem Weg in einen inklusiven Arbeitsmarkt dienen? Welche Möglichkeiten und Grenzen ergeben sich durch das Budget für Arbeit in der Praxis? 13

14 Literaturrecherche 6. Arbeitsmethoden intensive Analyse der Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im BTHG Analyse der bisherigen Auswertungen der Modellprojekte insbesondere Studie von der Lawaetz-Stiftung, die 2014 die Umsetzung des Modellprojektes in Hamburg anhand von quantitativen und qualitativen Methoden evaluiert hat Gespräche mit Praktiker*innen Interview bei der Hamburger Arbeitsassistenz 14

15 7. Erkenntnisse Das Budget für Arbeit als Triebfeder auf dem Weg in einen inklusiven Arbeitsmarkt? - Chancen und Grenzen 15

16 Fallbeispiel 16

17 7. Erkenntnisse 7.1 Chancen Höherer Verdienst wurde von 85 Prozent der befragten Budgetnehmer*innen (n=49) in Hamburg als positive Veränderung im Alltag bemerkt (Mirbach et al. 2014: 31) durchschnittlicher monatlicher Verdienst in WfbM lag im Jahr 2011 bei 180 Euro (BAG WfbM 2014: o.s.) 61,7 Prozent der befragten Menschen mit Behinderungen in Hamburg geben an, dass sie mehr Selbstvertrauen und Selbstständigkeit im Alltag erlangt haben (sich anerkannter fühlen/zukunftspläne mit dem/der Partner*in) (Mirbach et al. 2014: 31). Zudem erhalten die Menschen mit Behinderungen einen Arbeitnehmerstatus und damit verbindlich alle Pflichten, aber auch Rechte wie ein*e Arbeitnehmer*in 17

18 7. Erkenntnisse 7.2 Grenzen Infrastruktur BERATUNG? Menschen mit Behinderungen benötigen für Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Erwartungssicherheit (Mirbach et al. 2014: 34) fiskalische/ökonomische Interessen von Leistungs- und Einrichtungsträgern, die sich ggf. negativ auf die Motivation zum Wechsel auswirken können, sollten kritisch beobachtet werden Installation unabhängiger Beratungsangebote (z.b. Anknüpfung an unabhängige Teilhabeberatung?) ANLEITUNG UND BEGLEITUNG? Bisher wurde Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz in Niedersachsen und Hamburg durch WfbM oder Integrationsfachdienste gewährleistet Weitere Möglichkeit: Einrichtung unabhängiger Dienste, wie Hamburger Arbeitsassistenz (als andere Leistungsanbieter i.s.d. 60 SGB IX n.f.) 18

19 7. Erkenntnisse 7.2 Grenzen Begrenzung der Leistungen nach oben Begrenzung der Lohnkostenzuschüsse nach oben kann zu einer vergleichsweise schlechten Entlohnung und gar zur Förderung von Niedriglohnarbeitsverhältnissen führen Erfahrungen in Hamburg haben gezeigt, dass mit insgesamt 67 Prozent der größte Anteil der Budgetnehmer*innen (n=80) eine Entlohnung von bis zu 10 Euro pro Stunde erhalten hat (Mirbach et al. 2014: 23) Beispiel: Herr Schmidt erhält einen Bruttolohn in Höhe von 1300 Euro monatlich. Der Anteil des Arbeitgebers für die Sozialversicherungsbeiträge beläuft sich auf 249,93 Euro monatlich. Lohnkosten gesamt: 1549,93 Euro Budget für Arbeit (75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts ): 1162,45 Euro (i.d.r. sind im Jahr 2017 maximal 1190 Euro als 40 Prozent der Bezugsgröße zulässig, 61 Abs. 2 Satz 2 SGB IX n.f.) Verbleiben für den Arbeitgeber: 387,48 Euro 19

20 7. Erkenntnisse 7.2 Grenzen Auswirkungen in der Rentenversicherung WfbM führt für ihre Beschäftigten vollständig Beiträge für die Rentenversicherung ab, wenn das Arbeitsentgelt 20 Prozent der Bezugsgröße i.s.d. 18 SGB IV (595 Euro) nicht übersteigt, 168 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI. Dabei werden mindestens 80 Prozent der Bezugsgröße (2380 Euro) als fiktives Einkommen zugrunde gelegt, 162 Abs. 2 SGB IV

21 7.Erkenntnisse 7.2 Grenzen Auswirkungen in der Rentenversicherung Nach Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt tragen Arbeitgeber und Herr Schmidt die Beiträge jeweils zu 50 Prozent, 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI. Hierbei wird das real verdiente Arbeitsentgelt in Höhe von 1300 Euro zugrunde gelegt (Vergleich zu WfbM: 2380 Euro). Verringerung der Entgeltpunkte und damit Verringerung der Rente (Nebe/Waldenburger 2014: 154) Zudem gibt es beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung Hinzuverdienstgrenzen - Überschreitet das Einkommen 450 Euro, wird die Rente um ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel gekürzt bzw. entfällt ganz, 96 a Abs. 2 Nr. 2, 3 SGB VI (negativer Anreiz) 21

22 7. Erkenntnisse 7.2 Grenzen Übergang Schule - Beruf? Häufig nahtlose Übergänge aus den Förderschulen in die WfbM. Im Jahr 2006 lag der Anteil an Förderschulabgänger*innen bei den Aufnahmen in die Werkstatt im bundesdeutschen Schnitt bei 40,4 Prozent; Anstieg der absoluten Anzahl zwischen 2002 und 2006 (Detmar 2008: 72 f.) erfolgreiche Projekte in einzelnen Bundesländern, um Übergang aus der Schule in den Beruf zu fördern (z.b. Aktion 1000plus in Baden-Württemberg), jedoch keine rechtliche Implementierung 22

23 7. Erkenntnisse 7.2 Grenzen Inklusiver Arbeitsmarkt? Nicht Menschen mit Behinderungen müssen in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingepasst werden, sondern der allgemeine Arbeitsmarkt sollte umgestaltet werden, damit jeder (auch Menschen mit Behinderungen) daran teilhaben kann Beitrag zur Humanisierung des Arbeitslebens (Wansing 2015: 52) 23

24 7. Erkenntnisse 7.2 Grenzen Inklusiver Arbeitsmarkt? Auch seit Einführung des Budgets für Arbeit in Hamburg gibt es seitens der Unternehmen Unsicherheiten mit Blick auf die Einstellung von Menschen mit Behinderungen. (Interview mit Rolf Behncke am ) [ ] und das ist ja ein grundsätzliches Problem bei Menschen mit Behinderungen, gerade aus diesem Personenkreis, da ist es außerordentlich schwierig, einen Arbeitgeber zu finden, der, ( ) ohne diese Person zu kennen vielleicht nicht mal die Möglichkeit hatte, ein Praktikum durchzuführen jemanden richtig einstellt. Das kommt so gut wie gar nicht vor. Sondern da gibt es ein hohes Maß an Verunsicherung: Passt der hier rein und ist der schnell genug und flexibel genug? (Interview mit Rolf Behncke am ) 24

25 8. Fazit Budget für Arbeit kann für einzelne Menschen mit Behinderungen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern, allerdings sind noch Nachbesserungen erforderlich... Finanzielle Interessen von Leistungs- und Einrichtungsträgern (z.b. Eingliederungshilfeträger, WfbM ) dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen führen Notwendigkeit von arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitischen Maßnahmen, damit Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gleichberechtigt teilhaben können Nur dann kann das Budget für Arbeit langfristig als Triebfeder auf dem Weg in einen inklusiven Arbeitsmarkt dienen. 25

26 Literatur BAG WFBM (2014a): Verdienst in Werkstätten. Verfügbar unter: Abgerufen am: BEHÖRDE FÜR ARBEIT, SOZIALES UND INTEGRATION HAMBURG (O.J.): Hamburger Budget für Arbeit. Informationen für Arbeitgeber. Verfügbar unter: Abgerufen am: BUNDESREGIERUNG (2016): Sozialversicherung im Kabinett. Neue Bemessungsgrenzen für Verfügbar unter: Abgerufen am: DAU, DIRK H./DÜWELL, FRANZ JOSEF/ JOUSSEN, JACOB (Hrsg.) (2014): Sozialgesetzbuch IX. Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Lehr- und Praxiskommentar. 4. Aufl. Nomos Verlag: Baden-Baden DETMAR, WINFRIED (2008): Berichtsteil A. Bestandserhebung. In: Detmar, Winfried/Gehrmann, Manfred/König, Ferdinand/Momper, Dirk/Pieda, Bernd/Radatz, Joachim (2008): Entwicklung der Zugangszahlen zu Werkstätten für behinderte Menschen. Verfügbar unter: Publikationen/forschungsbericht-f383.pdf? blob=publicationfile, Abgerufen am:

27 Literatur DOOSE, STEFAN (2012): Unterstützte Beschäftigung: Berufliche Integration auf lange Sicht. Theo-rie, Methodik und Nachhaltigkeit der Unterstützung von Menschen mit Lernschwierigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine Verbleibs- und Verlaufsstudie. Lebenshilfe-Verlag: Marburg LANDESBEAUFTRAGTER FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN (2009): Das Budget für Arbeit. Mehr Möglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Beschäftigte der Werkstatt für behinderte Menschen in Niedersachsen (Flyer). Verfügbar unter: Abgerufen am: Mirbach, Thomas/Triebl, Katrin/Gillner, Peer/Bode, Daniel/Enss, Cornelia/Benning, Christina (2014): Externe Evaluation des Modellvorhabens Hamburger Budget für Arbeit. Im Auf-trag der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration/ Amt für Soziales Integrati-onsamt. Lawaetz-Stiftung: Hamburg. (Evaluationsbericht kann bei der Stiftung angefragt werden) NEBE, KATJA/WALDENBURGER, NATALIE (2014): Budget für Arbeit. Forschungsprojekt im Auftrag des Integrationsamtes des Landschaftsverbandes Rheinland. Verfügbar unter: Abgerufen am: WANSING, GUDRUN (2015): Was bedeutet Inklusion? Annäherung an einen vielschichtigen Begriff. In: Degener, Theresia/Diehl, Elke (Hrsg.): Handbuch Behindertenrechtskonvention. Teilhabe als Menschenrecht Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe. bpb: Bonn, S

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 28

29 Gruppenarbeit 1. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für Ihre Klient*innen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)? Denken Sie insbesondere an den Teilhabeplan und die unabhängigen Teilhabeberatungsstellen. 2. Welche Schwierigkeiten könnten sich im Alltag z.b. bei den Jugendhilfeträgern (Jamt) ergeben? 3. Welche Schwierigkeiten ergeben sich gerade mit Blick auf die Pflichten von Sozialarbeiter*innen? Denken Sie insbesondere an den Begriff der Behinderung. 4. Herr K. arbeitet in einer WfbM. Er möchte aber gerne in einem ganz normalen Betrieb auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten. Sie sind Sozialpädagog*in im Sozialdienst der Werkstatt. Wie können Sie Herrn K. unterstützen? 5. Welche Interessen von freien Wirtschaftsunternehmen sowie von Werkstätten für behinderte Menschen könnten den Erfolg des Budgets für Arbeit (positiv oder negativ) beeinflussen? 6. Stellen Sie sich vor: Sie arbeiten in einer Pflegeeinrichtung. Es muss dort jeden Tag schnell gehen. Herr K. hat vorher in einer WfbM gearbeitet und wird nun mit einem Budget für Arbeit in Ihrem Betrieb eingestellt. Nach einer Woche beschwert sich die Leitung des Wohnbereichs, in dem Herr K. beschäftigt ist, dass dieser viel zu langsam sei. Wie gehen Sie mit diesem Konflikt um? 29

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