Mutterschutzgesetz. Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft Oktober 2017

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1 Mutterschutzgesetz Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft Oktober 2017 Heike Pinne Reform Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts BGBl Nr. 30 vom Vom Bundesrat verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, die meisten Neuerungen treten am in Kraft. Diese Präsentation bezieht sich bereits auf die neuen Regelungen (teilweise hier als à neu! markiert). Viele Inhalte wurden übernommen, aber neue Struktur. 2 1

2 Ziel und Definition Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit... ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen. 1 (1) Satz 2 Wer ist eine Frau im Sinne dieses Gesetzes?... jede Person, die schwanger ist oder ein Kind geboren hat oder stillt, unabhängig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht. 2 (1) 3 Wer? Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, auch Auszubildende und Praktikantinnen Frauen in Werkstätten für behinderte Menschen Entwicklungshelferinnen à neu! * Frauen im Freiwilligendienst à neu! Mitglieder in geistlichen Genossenschaften, Diakonissen etc. Heimarbeiterinnen arbeitnehmerähnlich Beschäftigte Schülerinnen und Studentinnen, wenn * Ausbildungsveranstaltungen bindend festgelegt sind oder im vorgeschriebenen Praktikum à neu! * ohne Anspruch auf finanzielle Leistungen * 4 2

3 Wer nicht? Beamtinnen Richterinnen Soldatinnen In eigenen Verordnungen geregelt, mindestens den Leistungen dieses Gesetzes entsprechend. Ministerinnen J Frauen, deren Beschäftigungsverhältnis nicht in Deutschland besteht. 5 Was? Gesundheitsschutz (Abschnitt 2) Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz, z.b. Schutzfristen, Verbot von Nacht und Sonntagsarbeit, Stillzeiten Betrieblicher Gesundheitsschutz z.b. Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, unzulässige Tätigkeiten, betriebliches Beschäftigungsverbot Ärztlicher Gesundheitsschutz, z.b. ärztliche Beschäftigungsverbot Kündigungsschutz (Abschnitt 3) Leistungen (Abschnitt 4) Mutterschutzlohn Mutterschaftsgeld Entgelt bei Freistellungen Fortbestehen des Erholungsurlaubes 6 3

4 Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz Schutzfristen vor der Entbindung Beschäftigungsverbot sechs Wochen vor der Entbindung Berechnung: Bescheinigung über voraussichtl. Entbindungstermin von Ärzt_in oder Hebamme /Entbindungspfleger Frau darf beschäftigt werden, wenn sie sich ausdrücklich dazu bereit erklärt (à neu!), kann diese Erklärung aber jederzeit widerrufen. 7 Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz Schutzfristen nach der Entbindung Beschäftigungsverbot acht Wochen nach der Entbindung Verlängert sich auf 12 Wochen bei Frühgeburt bei Mehrlingsgeburt wenn innerhalb der ersten 8 Wochen beim Kind eine Behinderung festgestellt wird. à neu, seit (Definition Behinderung: 2 (1) Satz 1 SGB IX) Nur auf Antrag! Ausnahme: Schülerinnen und Studentinnen, wenn sie es ausdrücklich verlangen. 8 4

5 Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz Schutzfristen nach der Entbindung bei Totgeburten Frau darf bereits nach 2 Wochen wieder beschäftigt werden, wenn sie selbst es ausdrücklich verlangt. nach ärztlichem Zeugnis nichts dagegen spricht. Frau kann ihre Erklärung jederzeit widerrufen und die volle Mutterschutzfrist in Anspruch nehmen. 9 Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz Verbot der Mehr- und Nachtarbeit Keine Mehrarbeit, Definition siehe 4 (1) Keine Nachtarbeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr Arbeit bis 22:00 Uhr möglich, wenn die Frau sich ausdrücklich bereit erklärt laut ärztlichem Zeugnis nichts dagegen spricht Alleinarbeit ausgeschlossen ist Die Frau kann ihre Erklärung jederzeit widerrufen Ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden muss gewährleistet sein 10 5

6 Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit Schwangere darf nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahme möglich, wenn die Frau sich ausdrücklich bereit erklärt In ihrem Beruf grundsätzlich Sonntagsarbeit erlaubt ist Ihr in der Folgewoche ein Ersatzruhetag gewährt wird Alleinarbeit ausgeschlossen ist Die Frau kann ihre Erklärung jederzeit widerrufen Ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden muss gewährleistet sein 11 Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen Freistellungen für Vorsorgeuntersuchungen Freistellung zum Stillen max. 12 Monate nach Geburt Mindestens 2 x täglich ½ Stunde oder 1 x täglich eine Stunde Kein Entgeltausfall, kein Vor- oder Nacharbeiten, keine Anrechnung auf Pausenzeiten! ( 22) 12 6

7 Was? Gesundheitsschutz (Abschnitt 2) Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz, z.b. Schutzfristen, Verbot von Nacht und Sonntagsarbeit, Stillzeiten Betrieblicher Gesundheitsschutz z.b. Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, unzulässige Tätigkeiten, betriebliches Beschäftigungsverbot Ärztlicher Gesundheitsschutz, z.b. ärztliche Beschäftigungsverbot Kündigungsschutz (Abschnitt 3) Leistungen (Abschnitt 4) Mutterschutzlohn Mutterschaftsgeld Entgelt bei Freistellungen Fortbestehen des Erholungsurlaubes 13 Betrieblicher Gesundheitsschutz Gestaltung der Arbeitsbedingungen Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Mutter und Kind Beurteilung der Arbeitsbedingungen/Gefährdungsbeurteilung und dessen Meldung an die Aufsichtsbehörde ist gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers a) Keine Schutzmaßnahmen erforderlich b) Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nach 12 (1) c) Fortführung der Tätigkeit an diesem Arbeitsplatz nicht möglich Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen aufgelistet in 10 (für stillende Frauen 11) Merkblätter für verschiedene Berufgruppen bei den Aufsichtsbehörden erhältlich 14 7

8 Betrieblicher Gesundheitsschutz Rangfolge der Schutzmaßnahmen 1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen Ist dies nicht möglich oder wegen unverhältnismäßigen Aufwandes nicht zumutbar, dann Arbeitsplatzwechsel Ist dies nicht möglich, weil nicht vorhanden oder nicht geeignet, erst dann Betriebliches Beschäftigungsverbot 15 Was? Gesundheitsschutz (Abschnitt 2) Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz, z.b. Schutzfristen, Verbot von Nacht und Sonntagsarbeit, Stillzeiten Betrieblicher Gesundheitsschutz z.b. Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, unzulässige Tätigkeiten, betriebliches Beschäftigungsverbot Ärztlicher Gesundheitsschutz, z.b. ärztliche Beschäftigungsverbot Kündigungsschutz (Abschnitt 3) Leistungen (Abschnitt 4) Mutterschutzlohn Mutterschaftsgeld Entgelt bei Freistellungen Fortbestehen des Erholungsurlaubes 16 8

9 Ärztlicher Gesundheitsschutz Ärztliches Beschäftigungsverbot Ärztliches Zeugnis, dass ihre Gesundheit der Frau oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist Auch nach der Geburt möglich, wenn die Frau noch nicht wieder voll leistungsfähig ist Auch teilweise möglich, z.b. 4 Stunden am Tag Eine Schwangere, die krank ist (ohne Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz) wird krank geschrieben! 17 Gesundheitsschutz Sowohl die Zeiten des Beschäftigungsschutzes, als auch die Mutterschutzfristen gelten als Beschäftigungszeiten. Es werden Urlaubsansprüche erworben! Ansprüche auf Weihnachtsgeld oder Gratifikationen sind in diesem Gesetz nicht geregelt. (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung...) 18 9

10 Was? Gesundheitsschutz (Abschnitt 2) Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz, z.b. Schutzfristen, Verbot von Nacht und Sonntagsarbeit, Stillzeiten Betrieblicher Gesundheitsschutz z.b. Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, unzulässige Tätigkeiten, betriebliches Beschäftigungsverbot Ärztlicher Gesundheitsschutz, z.b. ärztliche Beschäftigungsverbot Kündigungsschutz (Abschnitt 3) Leistungen (Abschnitt 4) Mutterschutzlohn Mutterschaftsgeld Entgelt bei Freistellungen Fortbestehen des Erholungsurlaubes 19 Kündigungsschutz Kündigungsverbot Während der Schwangerschaft, bis bis vier Monate nach Entbindung. Vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der 12. SSW à Neu, seit Kündigung (auch aus anderen Gründen, als der Schwangerschaft) grundsätzlich unzulässig! Ausnahmen: Bei Vorliegen besonderer Gründe, die nicht in Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen. Nur zulässig mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde. (Kündigungsfrist beginnt mit Erteilung der Zustimmung) 20 10

11 Was? Gesundheitsschutz (Abschnitt 2) Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz, z.b. Schutzfristen, Verbot von Nacht und Sonntagsarbeit, Stillzeiten Betrieblicher Gesundheitsschutz z.b. Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, unzulässige Tätigkeiten, betriebliches Beschäftigungsverbot Ärztlicher Gesundheitsschutz, z.b. ärztliche Beschäftigungsverbot Kündigungsschutz (Abschnitt 3) Leistungen (Abschnitt 4) Mutterschutzlohn Mutterschaftsgeld Entgelt bei Freistellungen Fortbestehen des Erholungsurlaubes 21 Leistungen Mutterschutzlohn Wann? Während des Beschäftigungsverbotes (betrieblich oder ärztlich) außerhalb der Schutzfristen, vor oder nach der Geburt Wieviel? Durchschnittliches Arbeitsentgelt der letzten drei Monate vor Eintreten der Schwangerschaft oder der ersten drei Monate des Beschäftigungsverhältnisses

12 Leistungen Mutterschaftsgeld Wer? Wann? Gesetzlich selbst Versicherte in einem Beschäftigungsverhältnis Während der Schutzfristen 6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt Wieviel? Von der Krankenkasse 13,00 Euro pro Kalendertag, vom Arbeitgeber den Differenzbetrag zum durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist 23 Leistungen Mutterschaftsgeld Wer? Gesetzlich Familienversicherte und privat Versicherte in einem Beschäftigungsverhältnis (auch Minijob) Wann? Während der Mutterschutzfrist 6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt Wieviel? Vom Bundesversicherungsamt einmalig 210,00 Euro, evtl. vom Arbeitgeber den Differenzbetrag zwischen 13 Euro und dem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist 24 12

13 Leistungen Mutterschaftsgeld Wer? Freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Beschäftigungsverhältnis (z.b. Selbständige) Wann? Während der fiktiven Mutterschutzfrist 6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt Wieviel? Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse Nur dann, wenn Krankengeld mitversichert wurde! 25 Leistungen Mutterschaftsgeld BMFSFJ-Broschüre Leitfaden zum Mutterschutz Seite

14 Leistungen Mutterschaftsgeld Befristeter Arbeitsvertrag endet in der Mutterschutzfrist? à Anschließend Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse Arbeitslose Frau mit Alg-1-Bezug zu Beginn der Mutterschutzfrist? à Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes von der Agentur für Arbeit Mehrere Arbeitsstellen? à Einkünfte werden addiert, Arbeitgeber zahlen anteilig 27 Leistungen Mutterschaftsgeld Mutterschutz für weiteres Kind während der Elternzeit Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfrist vorzeitig beenden Anspruch auf Mutterschaftsgeld aufgrund des Einkommens vor der Elternzeit Restliche Elternzeit bleibt erhalten und kann später in Anspruch genommen werden 28 14

15 U 2 - Umlage Arbeitgeber bekommen alle Aufwendungen ersetzt!!! Mutterschutzlohn Mutterschaftsgeld Anspruch Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung während der Schutzfristen. Antrag bei den Krankenkassen 29 15

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