September 2017, Christian Caesar, Export Control Officer. Technologietransfer MAG IAS GmbH

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "September 2017, Christian Caesar, Export Control Officer. Technologietransfer MAG IAS GmbH"

Transkript

1 September 2017, Christian Caesar, Export Control Officer MAG IAS GmbH

2 Agenda Überblick Rechtsgrundlagen Begriffsbestimmungen Prüfschema erfasste Technologie Prüfschema Ausfuhr Umsetzung im Unternehmen - technische Unterlagen - technische Unterstützung - Sicherstellung des Vorgehens Fazit 2

3 Überblick Ebenso wie der Verkehr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck unterliegt auch die Ausfuhr von entsprechender Technologie der gesetzlichen Kontrolle. Um dieser Kontrollpflicht nachzukommen, muss im Unternehmen Klarheit sowohl über die Erfassung solcher Technologie als auch über den Tatbestand der Ausfuhr herrschen. Im Folgenden steht daher die exportkontrollrechtliche güterspezifische Bewertung der Technologie und die Prüfung, ob eine Ausfuhr vorliegt, bzw. ob eine exportkontrollrechtlich relevante technische Unterstützung stattfindet, im Mittelpunkt dieser Präsentation. Auf die generell durchzuführende Prüfung der beteiligten (juristischen und/oder natürlichen) Personen, Länder sowie der Endverwendung soll im Weiteren nicht eingegangen werden. 3

4 Rechtsgrundlagen Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-use-VO) + Anhang I Außenwirtschaftsverordnung (AWV) + Anlage AL (Ausfuhrliste) Unabhängig von einer Listung in den o.g. Anhängen kann die Ausfuhr von Technologie bzw. die Erbringung technischer Unterstützung auch weiteren Beschränkungen unterliegen (Art. 4 EG Dual-use-VO; Art. 22 EG Dual-use VO, 11 AWV, 9 AWV, 49 ff. AWV, Sanktionen, Embargos,...) 4

5 Begriffsbestimmungen (Technologie) Technologie: - spezifisches technisches Wissen, das für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung eines Produkts nötig ist. 5

6 Begriffsbestimmungen (Technologie) Entwicklung: - schließt alle Stufen vor der Serienfertigung ein - z.b. Konstruktion, Forschung, Analyse, Konzepte, Zusammenbau und Test von Prototypen, Pilotserienpläne, Konstruktionsdaten, Verfahren zur Umsetzung der Konstruktionsdaten ins Produkt, Konfigurationsplanung, Integrationsplanung, Layout. Herstellung: - schließt alle Fabrikationsstufen ein - z.b. Fertigungsvorbereitung, Fertigung,Integration, Zusammenbau, Kontrolle, Prüfung (Test), Qualitätssicherung - Betr Verwendung: - Betrieb, Aufbau (einschließlich Vor-Ort-Aufbau), Wartung (Test), Reparatur, Überholung, Wiederaufarbeitung 6

7 Begriffsbestimmungen (Technologie) Anhang I der EG-Dual-use-VO enthält Technologie, die für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von erfassten Gütern unverzichtbar ist Unverzichtbar: Teil der Technologie, der besonders dafür verantwortlich ist, dass die erfassten Leistungsmerkmale, Charakteristiken oder Funktionen erreicht oder überschritten werden. alle wesentlichen Elemente, die für die Aufnahme des betreffenden Guts in die Güterliste bestimmend sind. Informationen, die zur Erfüllung der technischen Parameter der jeweils einschlägigen Ausfuhrlistenposition des betreffenden Guts führt. Spezifische Schlüsseltechnologie für wesentliche Funktionen erfasster Güter. 7

8 Begriffsbestimmungen (Technologie) Das technische Wissen wird in der Form von technischen Unterlagen oder technischer Unterstützung Technische Unterlagen: verkörpert. Technische Unterstützung: z. B. Blaupausen, Pläne, Diagramme, Modelle, Formeln, Tabellen, Konstruktionspläne und -spezifikationen, Beschreibungen und Anweisungen (analog/digital) jede technische Hilfe in Verbindung mit technischen Dienstleistungen. z. B. Unterweisung, Vermittlung von Fertigkeiten, Schulung, Arbeitshilfe, Beratungsdienste. Umfasst auch mündliche, fernmündliche und elektronische Formen der Unterstützung. 8

9 Begriffsbestimmungen (Ausfuhr) grenzüberschreitende Weitergabe oder Mitnahme von Technologie. Einräumung der unbeschränkten Möglichkeit, von außerhalb der Europäischen Union auf Technologie zuzugreifen. Grenzüberschreitende Weitergabe: Telefax, Telefon, , Laptop, CD, USB-Stick, Papiere, Datenverlagerung, Serverumzug Grenzüberschreitende Mitnahme (mit anschließender Weitergabe): z. B. Blaupausen, Pläne, Diagramme, Modelle, Formeln, Tabellen, Konstruktionspläne und -spezifikationen, Beschreibungen und Anweisungen 9

10 Begriffsbestimmungen (Ausfuhr) grenzüberschreitende Weitergabe oder Mitnahme von Technologie. Einräumung der unbeschränkten Möglichkeit, von außerhalb der Europäischen Union auf Technologie zuzugreifen. Bereitstellung von Zugriffsmöglichkeit: Zugriff auf Server/ firmeneigenes Intranet und dort enthaltene Technologie aus dem Ausland (eigene Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Kunden, Lieferanten, IT-Administrator ) Zugriff auf gelistete Software Erbringung technischer Unterstützung wird nicht als Ausfuhr betrachtet (siehe aber AWV)! 10

11 Prüfschema erfasste Technologie (technische Unterlagen) Technische Unterlagen Spezifisches technisches Wissen Nötig für Entwicklung, Herstellung, Verwendung eines Produkts Unverzichtbar Technologie von Güterliste Gattung E der Kategorie =erfasst? Technologie von Güterliste erfasst? Kontrolle bei Ausfuhr(auch gemäß Art. 2 Nr. 2 lit. iii EG-Dualuse-VO) Ausfuhrgenehmi gung für betreffende Ware erteilt Grundlagenforsc hung/allgemein zugänglich? Unbedingt notwendiges Minimum für Aufbau, Betrieb, Wartung, Reparatur der betreffenden Ware Keine aufgrund Listung Prüfung nach verwendungsbezogenen Regelungen und Embargos 11

12 Prüfschema erfasste Technologie (technische Unterstützung) Technische Unterstützung Alle anderen Verwendungen Zusammenhang mit ABC-Waffen, Flugkörper Zusammenhang mit konventioneller Rüstung Zusammenhang mit kerntechnischer Verwendung Zusammenhang mit Kommunikationsübe rwachung (4A005, 4D005, 4E001c, 5A001f/j) Zusammenhang mit Kommunikationsübe rwachung (5A902, 5D902, 5E902) Gegenüber Ausländern (ausg. EU/ EU001-Länder) In Drittland (ausg. EU001- Länder) Im Inland (an Ausländer, ausg. EU001- Ausländer) In Waffenembargol änder Im Inland (an Ausländer, aus Waffenembargol ändern) Für Algerien, irak, Iran, Israel, Jordanien, Libyen, Nordkorea, Pakistan, Syrien In Drittland (ausg. EU001- Länder) In Drittland (ausg. EU001- Länder) Allgemein zugänglich/teil der Grundlagenforsc hung; ( 49 AWV) ( 51 Abs. 1 AWV) ( 50 AWV) ( 51 Abs. 2 AWV) ( 52 AWV) ( 52a AWV) ( 52b AWV) Teil I Abschnitt A Nummer 002 der AL/Gattung E des Anhangs I der EG-Dualuse-VO, Teil I Abschnitt B Nummern der Gattung E der AL Ausfuhrgenehmi gung für betreffende Ware erteilt ( 53 AWV) Unbedingt notwendiges Minimum für Aufbau, Betrieb, Wartung, Reparatur der betreffenden Ware Grundlagenforsc hung/allgemein zugänglich? Unterrichtungspflicht ( 51 Abs.3) Keine ( 53 AWV) Keine 12

13 Umsetzung im Unternehmen Im Weiteren wird nicht auf Sanktionslisten-/ Embargo- und Endverwendungsprüfungen eingegangen. Es wird lediglich die Überprüfung der Erfassung durch die Güterlisten, das Vorliegen einer Ausfuhr und daraus resultierende Genehmigungstatbestände eingegangen. Aufgrund der unterschiedlichen Betrachtung sind hier die Vorgehensweisen für technische Unterlagen und technische Unterstützung (ohne Weitergabe von technischen Unterlagen) getrennt betrachtet. 13

14 Umsetzung im Unternehmen technische Unterlagen 1. In den Systemen (ERP, PLM-System), in denen solche technischen Unterlagen abgelegt sind, sind grundsätzlich alle technischen Unterlagen zur Weitergabe gesperrt. Eine Weitergabe technischer Unterlagen ohne schriftliche Freigabe des Ausfuhrbeauftragten ist nicht gestattet. 2. Es wird geprüft, ob die technische Unterlage spezifisches technisches Wissen enthält, das für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung eines Produkts unverzichtbar ist und die beinhalteten Informationen besonders dafür verantwortlich sind, dass die erfassten Leistungsmerkmale, Charakteristiken oder Funktionen erreicht oder überschritten werden. 3. Ist dies ebenfalls der Fall, wird die Güterlistenposition der technischen Unterlage ermittelt. 14

15 Umsetzung im Unternehmen technische Unterlagen 4. Die technische Unterlage wird in den Systemen (ERP, PLM-System) mit der jeweiligen Güterlistenposition gekennzeichnet. 5. Entsprechend wird dem betroffenen Mitarbeiter mitgeteilt, dass die Ausfuhr der Unterlagen der unterliegt. Nach Erhalt der Genehmigung erhält der Mitarbeiter die schriftliche Freigabe zur Weitergabe. 6. Treffen die o.g. Kriterien (Punkte 2. bis 5.) nicht zu, wird die Zeichnung in den Systemen zur Weitergabe freigegeben. 7. In jedem Fall wird der Prüfungsprozess dokumentiert und ebenfalls in den Stammdaten des Artikels abgelegt. 8. Dies dient der Dokumentation sowohl für interne ( Erleichterung der Beurteilung vergleichbarer Unterlagen) als auch externe Zwecke ( Nachweisführung im Falle einer Außenwirtschaftsprüfung). 15

16 Umsetzung im Unternehmen technische Unterstützung 1. Soll unsere Firma technische Unterstützung erbringen, so wird hierzu immer ein Auftrag im ERP angelegt. 2. Die zu erbringende Dienstleistung wird wie oben beschrieben durch den Ausfuhrbeauftragten auf die Kriterien der 49ff AWV geprüft. 3. Zeigt sich hier, dass die Erbringung der technischen Unterstützung genehmigungspflichtig ist, wird geprüft, ob eine Befreiung von der nach 53 AWV vorliegt. Hier ist die Erbringung der technischen Dienstleistung häufig befreit, da es sich bei der Dienstleistung häufig um das Aufstellen, die Inbetriebnahme und die Reparatur von Gütern handelt, für deren Ausfuhr uns eine Genehmigung des BAFA vorliegt (unbedingt notwendiges Minimum für Aufbau, Betrieb, Wartung und Reparatur derjenigen Güter, für die eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde). 16

17 Umsetzung im Unternehmen technische Unterstützung 4. Ist die Erbringung der technischen Unterstützung genehmigungspflichtig, wird dem betroffenen Mitarbeiter mitgeteilt, dass der Auftrag der unterliegt. Nach Erhalt der Genehmigung erhält der Mitarbeiter die schriftliche Freigabe. 5. Treffen die o.g. Kriterien nicht zu, wird der Auftrag im System freigegeben. 6. In jedem Fall wird der Prüfungsprozess dokumentiert und ebenfalls im Auftrag abgelegt. 7. Dies dient der Dokumentation sowohl für interne ( Erleichterung der Beurteilung vergleichbarer Unterlagen) als auch externe Zwecke ( Nachweisführung im Falle einer Außenwirtschaftsprüfung). 17

18 Umsetzung im Unternehmen Sicherstellung des Vorgehens 1. Im Falle einer Ausfuhr nach Art. 2 Nr. 2 lit. i oder ii EG-Dual-use-VO stellt sich eine Sicherstellung der Einhaltung der relevanten Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts relativ einfach dar, da in unserem Unternehmen für sämtliche Ausfuhrvorgänge eine Ausfuhranmeldung erstellt werden muss. Für jeden dieser Ausfuhrvorgänge verlangt unsere Logistikabteilung eine schriftliche Freigabe des Ausfuhrbeauftragten. 18

19 Umsetzung im Unternehmen Sicherstellung des Vorgehens 2. Schwieriger ist die interne Kontrolle bei allen Ausfuhren nach Art. 2 Nr. 2 lit. iii EG-Dual-use-VO, da hier keine Überwachung nach oben genanntem Vorbild möglich ist. Hier setzen wir darauf, dass jeder neue Mitarbeiter vom Exportkontrollverantwortlichen geschult wird. Besonderes Augenmerk liegt hier auf dem Thema, da hier jeder Mitarbeiter des Unternehmens tätig werden könnte. Die außenwirtschaftsrechtliche Kontrolle von Technologie wird auch im ICP (Internal Compliance Program) dargestellt, das für alle Bereiche des Unternehmen Gültigkeit besitzt und jedem Mitarbeiter zugänglich ist. 19

20 Umsetzung im Unternehmen Sicherstellung des Vorgehens Die Weitergabe von Technologie durch einzelne Mitarbeiter lässt sich nicht zu 100% verhindern, es können aber Maßnahmen getroffen werden, die sicherstellen, dass bei Einhaltung bestehender Prozesse ein entsprechender Verstoß verhindert wird Diese Prozesse sollten genau definiert werden und die Mitarbeiter müssen sich ihrer Mitwirkungspflichten bewusst sein (AWARENESS) Der Dokumentation der Prüfungsvorgänge kommt große Bedeutung zu Regelmäßige Schulung der unternehmensinternen Stellen, die häufig mit s befasst sind 20

21 Fazit - Problem Die Exportkontrolle hinsichtlich s stellt aus verschiedenen Gründen oftmals ein Problem dar: - Einstufung der Technologie - Vorliegen einer Ausfuhr - Kontrollmöglichkeiten im Unternehmen - Mangelnde Sensibilisierung / Leichtfertigkeit der Mitarbeiter - Zunehmende Globalisierung / Einbindung in Konzernverbund 21

22 Fazit - Lösung Mögliche Maßnahmen, um diese Probleme zu bewältigen: Zugangsbeschränkungen bei Serverzugängen, Cloud-Computing o.ä. Sensibilisierung der Mitarbeiter Erstellung (und Umsetzung) eines ICP, in dem auch die Weitergabe von Technologie entsprechend behandelt wird Dadurch wird eine Minimierung des Risikos durch ungenehmigte (oder verbotener) s erreicht. Lediglich fahrlässige, leichtfertige oder gar vorsätzliche Zuwiderhandlungen einzelner Mitarbeiter sind noch möglich. 22

23 Fazit - Lösung Verstöße aufgrund mangelhafter Organisation der Exportkontrollprozesse sind somit weitgehend ausgeschlossen. Es kann darauf abgestellt werden, dass es sich im Falle eines Verstoßes gegen gültige Rechtsvorschriften um einen Tatbestand handelt, der bei Einhaltung aller internen Vorgaben nicht vorgekommen wäre! 23

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom

Mehr

Betriebliche Exportkontrolle: Sanktionslisten, Embargos & Co. Marc Bauer, IHK Region Stuttgart

Betriebliche Exportkontrolle: Sanktionslisten, Embargos & Co. Marc Bauer, IHK Region Stuttgart Betriebliche Exportkontrolle: Sanktionslisten, Embargos & Co. Marc Bauer, IHK Region Stuttgart 1 / 8.7.2015 Marc Bauer Abteilung Außenwirtschaft und Dienstleistungen Zertifizierte Qualität bei Service,

Mehr

Warenbezogene Ausfuhrbeschränkungen & Genehmigungscodierungen. Y901, AZG oder doch lieber X002, DEE. Klaus Brick, Dipl.-Finanzw.

Warenbezogene Ausfuhrbeschränkungen & Genehmigungscodierungen. Y901, AZG oder doch lieber X002, DEE. Klaus Brick, Dipl.-Finanzw. Warenbezogene Ausfuhrbeschränkungen & Genehmigungscodierungen Y901, AZG oder doch lieber X002, DEE Beispiel: Ausgeführt wird: ein Faltenbalgventil hergestellt aus aus einer Stahl-Nickel-Chrom-Legierung

Mehr

DICO Arbeitspapier. A06 Grundlagenpapier Einführung und Hintergrund der Exportkontrolle

DICO Arbeitspapier. A06 Grundlagenpapier Einführung und Hintergrund der Exportkontrolle DICO Arbeitspapier A06 Grundlagenpapier Einführung und Hintergrund der Exportkontrolle Autoren: Arbeitskreis Exportkontrolle Stand: August 2016 Inhaltsverzeichnis I 2 1. EINLEITUNG 4 2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Mehr

8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran

8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran 8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016 Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran Thomas Barowski Volker Anders http://www.bafa.de/ Generelle Herangehensweise Besondere Aufmerksamkeit geboten

Mehr

Exportkontrolle mit S-CHECK

Exportkontrolle mit S-CHECK Exportkontrolle mit S-CHECK 2011 TIA innovations GmbH 11.02.2011 Bedeutung der Exportkontrolle Der Grundsatz unseres Außenwirtschaftsgesetzes besagt, dass der Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs-

Mehr

Embargovorschriften Iran: Status, Perspektiven, Verfahren. IHK-Ausschuss für Außenwirtschaft, 22. Juni 2015 Christine Haux, IHK Darmstadt

Embargovorschriften Iran: Status, Perspektiven, Verfahren. IHK-Ausschuss für Außenwirtschaft, 22. Juni 2015 Christine Haux, IHK Darmstadt Embargovorschriften Iran: Status, Perspektiven, Verfahren IHK-Ausschuss für Außenwirtschaft, 22. Juni 2015 Christine Haux, IHK Darmstadt Die Exportkontrolle in der Praxis 4 Bereiche der Exportkontrolle

Mehr

Praxis Workshop Außenwirtschaft. Elster. 8. September 2015

Praxis Workshop Außenwirtschaft. Elster. 8. September 2015 Praxis Workshop Außenwirtschaft Elster 8. September 2015 AGENDA Warum Exportkontrolle Wer ist betroffen Welche Destinationen sind kritisch Welche Lieferungen sind relevant Was bedeutet Kenntnis Wer ist

Mehr

Leitfaden. Exportkontrolle

Leitfaden. Exportkontrolle Leitfaden Exportkontrolle Möllenhoff Rechtsanwälte RA FAfStR Dr. Ulrich Möllenhoff RA Hajo Nohr RA Johannes Rudolph ADM Steuerberatungsgesellschaft mbh WP StB Wolfgang Dittrich RA FAfStR Dr. Ulrich Möllenhoff

Mehr

Außenwirtschaftstag 6. November 2008

Außenwirtschaftstag 6. November 2008 Außenwirtschaftstag 6. November 2008 Vortrag: Vorsicht Exportkontrolle Zeitrahmen: 16:00-16:45 Uhr Christina Kechagias, IHK München Inhaltsübersicht I. Dschungel der Exportkontrolle Erfahrungsbericht eines

Mehr

Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer

Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung

Mehr

Leitfaden zur Exportkontrolle

Leitfaden zur Exportkontrolle Leitfaden zur Exportkontrolle - mit aktuellen Hinweisen und Praxistipps - - 1 - Das Exportkontrollrecht hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Dieser Leitfaden Exportkontrolle soll einen

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8504 18. Wahlperiode 19.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter

Mehr

1. Grundsätzliche Änderungen zur bestehenden Verfahrensweise:

1. Grundsätzliche Änderungen zur bestehenden Verfahrensweise: POSTANSCHRIFT ZIVIT, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn An alle Clearing Center per E-Mail HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt ZAR Schmitt TEL 0800/8007-545-1 FAX 022899/680187584

Mehr

Merkblatt über Verantwortung und Risiken beim Wissenstransfer

Merkblatt über Verantwortung und Risiken beim Wissenstransfer Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Merkblatt über Verantwortung und Risiken beim Wissenstransfer Kontrolle der technischen Zusammenarbeit mit Personen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Mehr

Änderung der Unterlagencodierungen aufgrund der Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Änderung der Unterlagencodierungen aufgrund der Änderung der Außenwirtschaftsverordnung POSTANSCHRIFT ZIVIT, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn An alle Clearing Center per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt BEARBEITET VON ZAM Häfner TEL 0800/8007-545-1 FAX 069/20971-584

Mehr

Dual-Use Informationen

Dual-Use Informationen Stand: Februar 2015 Dual-Use Informationen siemens.com/sinamics Background Dual-Use Dual-Use (auch Dual Use; englisch dual-use; sinngemäß übersetzt: mit doppeltem Verwendungszweck) ist ein dem Englischen

Mehr

namens der Bundesregierung beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage wie folgt:

namens der Bundesregierung beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage wie folgt: Bundesministerium IW für Wirtschaft und Energie Matthias Machnig Staatssekretär Herrn Prof. Dr. Norbert Lammert, MdB Präsident des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin HAUSANSCHRIFT

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen) Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und

Mehr

Zu Artikel 1 Nummer 1a ( 4 Absatz 18 Satz 2 AMG) (Definition pharmazeutischer Unternehmer)

Zu Artikel 1 Nummer 1a ( 4 Absatz 18 Satz 2 AMG) (Definition pharmazeutischer Unternehmer) Änderungsantrag 1 Zu Artikel 1 Nummer 1a ( 4 Absatz 18 Satz 2 AMG) (Definition pharmazeutischer Unternehmer) In 4 Absatz 18 werden in Satz 2 nach dem Wort Arzneimittel die Wörter im Parallelvertrieb oder

Mehr

Haftungsfragen der Exportkontrolle. Dr. Ulrike Jasper

Haftungsfragen der Exportkontrolle. Dr. Ulrike Jasper Haftungsfragen der Exportkontrolle Dr. Ulrike Jasper Der Begriff Haftung Haftung heißt, für einen Schaden einstehen zu müssen. Die Haftung kann sich aus Vertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Häufig setzt

Mehr

Leitfaden Exportkontrolle

Leitfaden Exportkontrolle Leitfaden Exportkontrolle Möllenhoff Rechtsanwälte RA FAfStR Dr. Ulrich Möllenhoff RA FAfStR Hajo Nohr RA Heiko Panke RA Arne Kiehn RAin Almuth Barkam RA Dr. Thomas Weiß Geschäftsführer: RA FAfStR Dr.

Mehr

Exportkontrollrechtliche Genehmigungspflichten/ Verbote

Exportkontrollrechtliche Genehmigungspflichten/ Verbote F:\SOZIA\Vorlagen per 2009\Infoschreiben\110918_Exportkontrolle.doc Exportkontrollrechtliche Genehmigungspflichten/ Verbote Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen groben Überblick über den rechtlichen

Mehr

Im Folgenden finden Sie eine Leseprobe aus unserem Jahrbuch Zoll und Export 2011.

Im Folgenden finden Sie eine Leseprobe aus unserem Jahrbuch Zoll und Export 2011. FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Zoll und Export 2011 Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,

Mehr

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts DATENSCHUTZ NEU DENKEN! (Neue) Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung für die IT-Sicherheit Heiko Behrendt

Mehr

Version. 1 Stand:

Version. 1 Stand: Version. 1 Stand: 15.11.2010 Information des Bundesministeriums der Finanzen für Wirtschaftsbeteiligte zur Umsetzung der Vorabanmeldepflicht aus der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 (Restriktive Maßnahmen

Mehr

Merkblatt zur neuen EG- VO Position 0C004 zu nuklearen Grafiten Was ändert sich?

Merkblatt zur neuen EG- VO Position 0C004 zu nuklearen Grafiten Was ändert sich? Merkblatt zur neuen EG- VO Position 0C004 zu nuklearen Grafiten Was ändert sich? Merkblatt zur neuen EG-VO Position 0C004 zu nuklearen Grafiten 2 A. Einleitung Die Neuformulierung der Güterlistennummer

Mehr

Kundencheckliste zur DIN EN ISO 9001

Kundencheckliste zur DIN EN ISO 9001 Kundencheckliste zur Forderung der QM-System 4.1 Sind in Ihrem Unternehmen ausgegliederte Prozesse vorhanden, die sie für Ihr QM- System (die Produkt- /Dienstleistungsqualität benötigen? Wie stellen Sie

Mehr

Was bleibt? Was kommt? Aktueller Status und Überblick über die Iran-Sanktionen

Was bleibt? Was kommt? Aktueller Status und Überblick über die Iran-Sanktionen Was bleibt? Was kommt? Aktueller Status und Überblick über die Iran-Sanktionen Dr. Julia Pfeil Rechtsanwältin, Frankfurt Berlin, 24. Oktober 2016 Übersicht Das Embargo und Ausfuhrbeschränkungen der EU

Mehr

21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)

21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) 21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 2182/2004 DES RATES vom 6. Dezember 2004 über Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen

Mehr

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 02.03.2015

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 02.03.2015 Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 02.03.2015

Mehr

Binnenmarktinformationssystem Internal Market Information System -IMI - Schulung für Zuständige Behörden in Berlin 6. und 11.

Binnenmarktinformationssystem Internal Market Information System -IMI - Schulung für Zuständige Behörden in Berlin 6. und 11. Binnenmarktinformationssystem Internal Market Information System -IMI - Schulung für Zuständige Behörden in Berlin 6. und 11. Juni 2012 Berufsanerkennungsrichtlinie Dr. Jens Homann Senatsverwaltung für

Mehr

Europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Gute Herstellungspraxis nach Verordnung (EG) Nr. 2023/2006

Europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Gute Herstellungspraxis nach Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 Seite 1 von 5 TÜV Rheinland LGA Products - Information 05/2016 Inhalt und Umfang von Konformitätserklärungen Entsprechend des Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände,

Mehr

Go Europe Warenausfuhr in die Schweiz und Exportkontrolle. Verfasser: Klaus Pelz IHK für München und Oberbayern

Go Europe Warenausfuhr in die Schweiz und Exportkontrolle. Verfasser: Klaus Pelz IHK für München und Oberbayern Go Europe Warenausfuhr in die Schweiz und Exportkontrolle Verfasser: Klaus Pelz IHK für München und Oberbayern 1. Grundlagen Rechtsquellen Auswahl der wichtigsten Rechtsquellen im Bereich Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeit im Nahen und Mittleren Osten

Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeit im Nahen und Mittleren Osten Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeit im Nahen und Mittleren Osten Exportkontrolle: Vorschriften und Verfahren in Bezug auf genehmigungspflichtige

Mehr

Überblick über die Handelssanktionen der EU gegen IRAN Neueste Entwicklungen

Überblick über die Handelssanktionen der EU gegen IRAN Neueste Entwicklungen Überblick über die Handelssanktionen der EU gegen IRAN Neueste Entwicklungen Dipl.-Ing. Karl LEBEDA, BMWFW Abt. C2/9 Außenwirtschaftskontrolle November 2016 Organisation BMWFW Center 1 Center 2 Sektion

Mehr

Transaktion genehmigt!

Transaktion genehmigt! Transaktion genehmigt! Vereinfachungen für den Export genehmigungspflichtiger Güter Exportierende Unternehmen haben eine Reihe von Kontrollpflichten zu erfüllen. Es liegt im Verantwortungsbereich des Unternehmens

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 17. Dezember 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 17. Dezember 2015 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 17. Dezember 2015 Teil II 430. Verordnung: Änderung der Ersten Außenwirtschaftsverordnung 2011 (1. AußWV 2011) 430. Verordnung

Mehr

Ausfuhrkontrolle. Einstieg in die Exportkontrolle. www.ausfuhrkontrolle.info

Ausfuhrkontrolle. Einstieg in die Exportkontrolle. www.ausfuhrkontrolle.info Ausfuhrkontrolle Einstieg in die Exportkontrolle Text und Redaktion Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Leitungsstab Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und

Mehr

Umsatzsteuer und Zoll: Der Fehler liegt im System

Umsatzsteuer und Zoll: Der Fehler liegt im System Umsatzsteuer und Zoll: Der Fehler liegt im System Keyfacts über Umsatzsteuer & Zoll - Auch innerhalb des europäischen Binnenmarkt gibt es unterschiedliche Regelungen - Die Steuerabteilung braucht Zugriff

Mehr

Unterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung

Unterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung MERKBLATT Bewachungsgewerbe Unterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung Stand: 03/2015 Ansprechpartner: Nora Mehlhorn Tel.: +49 371 6900-1350 Fax: +49 371 6900-1333 E-Mail: nora.mehlhorn@chemnitz.ihk.de

Mehr

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am 12.12.2016 zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen

Mehr

Tagung für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte 2016 in Damp. - Wesentliche Veränderung von Maschinen Damp

Tagung für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte 2016 in Damp. - Wesentliche Veränderung von Maschinen Damp Tagung für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte 2016 in Damp - Wesentliche Veränderung von Maschinen - 21.09.2016 Damp Rechtsfolgen einer wesentlichen Veränderung Betreiber wird zum Hersteller der gesamten

Mehr

MUSTERSICHERUNGSPLAN für UN Anwendung für Isolierstationen

MUSTERSICHERUNGSPLAN für UN Anwendung für Isolierstationen MUSTERSICHERUNGSPLAN für UN 2814 Maßnahmen zur Sicherung / Vermeidung von Risiken Gemäß Unterabschnitt 1.10.3.2 ADR / RID Anwendung für Isolierstationen Dieser Sicherungsplan ist gegen Einsicht und Zugriff

Mehr

Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie

Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie Steffen Jakobs Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie Eine Unternehmensbefragung Diplomica Verlag Steffen Jakobs Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen

Mehr

CONTROL DATA TRAING GMBH. Außenhandel & Zoll. Eine kurze Einführung in die Themengebiete

CONTROL DATA TRAING GMBH. Außenhandel & Zoll. Eine kurze Einführung in die Themengebiete CONTROL DATA TRAING GMBH Außenhandel & Zoll Eine kurze Einführung in die Themengebiete Außenhandel und Zoll Auch wenn die verwendete Grafik in Sachen Außenhandel sicherlich überzogen erscheint, bietet

Mehr

über die Nutzung von Prüfergebnissen der Typprüfung der RAICO Bautechnik GmbH nach der Bauproduktenverordnung i.v.m. der EN und der EN 13830

über die Nutzung von Prüfergebnissen der Typprüfung der RAICO Bautechnik GmbH nach der Bauproduktenverordnung i.v.m. der EN und der EN 13830 über die Nutzung von Prüfergebnissen der Typprüfung der RAICO Bautechnik GmbH nach der Bauproduktenverordnung i.v.m. der EN 14351-1 und der EN 13830 zwischen der RAICO Bautechnik GmbH vertreten durch Manfred

Mehr

Informationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) Unabhängige Anlageberatung

Informationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) Unabhängige Anlageberatung Informationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) Unabhängige Anlageberatung Dr. Mareike Altmann Unabhängige Anlageberatung - Überblick

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für den Bereich Erdgasverteilernetzbetrieb. der. Wiener Netze GmbH. gemäß 106 Abs.

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für den Bereich Erdgasverteilernetzbetrieb. der. Wiener Netze GmbH. gemäß 106 Abs. Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für den Bereich Erdgasverteilernetzbetrieb der Wiener Netze GmbH gemäß 106 Abs. 2 Z 4 GWG 2011 für das Jahr 2014 Seite 1 von 5 Mit diesem Bericht kommt die Wiener

Mehr

Leitfaden. Exportkontrolle

Leitfaden. Exportkontrolle Leitfaden Exportkontrolle Möllenhoff Rechtsanwälte RA FAfStR Dr. Ulrich Möllenhoff RA Hajo Nohr mbh WP StB Wolfgang Dittrich RA FAfStR Dr. Ulrich Möllenhoff Königsstrasse 46 48143 Münster Tel.: +49 (0)251

Mehr

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v. Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während

Mehr

Stand und Planung der Umsetzung von INSPIRE in Bezug auf Baden-Württemberg

Stand und Planung der Umsetzung von INSPIRE in Bezug auf Baden-Württemberg Stand und Planung der Umsetzung von INSPIRE Die vorliegende Zusammenstellung wird vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) und dem GDI-Kompetenzzentrum im Landesamt für Geoinformation

Mehr

Dual Use Informationen

Dual Use Informationen Stand: Januar 2015 Dual Use Informationen siemens.com/sinamics Background Dual Use Dual-Use (auch Dual Use; englisch dual-use; sinngemäß übersetzt: mit doppeltem Verwendungszweck) ist ein dem Englischen

Mehr

Kalibrierung. Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Kalibrierung. Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Seite 1 von 6 Nummer Verfaßt von: Genehmigung durch Apothekenleitung: Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand... 3 2. Geltungsbereich... 3 3. Zuständigkeiten... 3 4. Durchführung... 3 4.1 Allgemeines...

Mehr

Erfassen von personenbezogenen Daten

Erfassen von personenbezogenen Daten Sie sind hier: Herten Datenschutz Datenschutz Der Schutz Ihrer Daten ist für die Stadt Herten sehr wichtig. Wir haben daher technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass

Mehr

Verfahrensanweisung. Lenken von produktbezogenen Dokumenten

Verfahrensanweisung. Lenken von produktbezogenen Dokumenten Verfahrensanweisung Lenken von produktbezogenen Dokumenten Erstellt: Geprüft: Freigegeben: Druck Dat. : 27.12.2013 Vers.: 01 / va_qm_05_lenken_von_produktbez_dokumenten_v01.doc Seite 1 / 12 Historie Vers.:

Mehr

CE-Kennzeichnung. für Hersteller und Importeure. WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich

CE-Kennzeichnung. für Hersteller und Importeure. WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich CE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich CE-Kennzeichnung 1. Was bedeutet die CE-Kennzeichnung? Zur Erleichterung des freien Warenverkehrs

Mehr

Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Joachim Kunze 06. Juni 2012 Seite 1 Ab 14.06.2011 gilt die VO (EG) 1107/2009. Für Zulassungsanträge, die ab dem 14.06.2011 gestellt werden, sind die Artikel

Mehr

Vorsicht Exportkontrolle

Vorsicht Exportkontrolle Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang 1 Was bezweckt die deutsche Exportkontrolle? Sicherheit Deutschlands und Europas - der Staaten und der Bürger Verhütung von Kriegen weltweit Verhinderung der Störung der

Mehr

Vom steuerlichen Kontrollsystem zum Tax Performance Management System. Das innerbetriebliche Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten

Vom steuerlichen Kontrollsystem zum Tax Performance Management System. Das innerbetriebliche Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten Vom steuerlichen Kontrollsystem zum Tax Performance Management System Das innerbetriebliche Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten Anforderungen Risiko Tax Compliance? Unternehmen sind

Mehr

Matthias Merz Geschäftsführer der AWB Steuerberatungsgesellschaft mbh

Matthias Merz Geschäftsführer der AWB Steuerberatungsgesellschaft mbh Exportkontrolle Aktuelles zum Embargo gegen Russland, Krim und Sewastopol, Ukraine Selbstanzeige im Außenwirtschaftsrecht Enthaftung für die Geschäftsführung? Matthias Merz Geschäftsführer der AWB Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-12/0166 vom 18. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Die neue Bauproduktenverordnung aus Sicht der Hersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer Übergeordnete

Mehr

Verordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen

Verordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen (Reifenkennzeichnungsverordnung ReifKennzV)

Mehr

Formular Meldung nach 4d BDSG

Formular Meldung nach 4d BDSG DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ Formular Meldung nach 4d BDSG zur Meldung eines automatisierten Datenverarbeitungsverfahrens nach 4d des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Register nach 38

Mehr

Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Stand 30.04.2015) * Anmerkung: Basis sind die Daten

Mehr

Anleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgrossen Revisionsunternehmen

Anleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgrossen Revisionsunternehmen Anleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgrossen Revisionsunternehmen Die vorliegende Anleitung zur Qualitätssicherung stellt eine Umsetzung der in PS 220 beschriebenen Anforderungen in kleinen

Mehr

Unternehmens Handbuch

Unternehmens Handbuch MB Technik GmbH Metallverarbeitung Pulverbeschichtung Goldschmidtstr. 7 92318 Neumarkt 09181 / 511942 0 09181 / 511942 9 info@mb technik.de Stand 31.5.2011 25.10.2011 13.8.2012 18.9.2013 09.09.2014 13.10.2014

Mehr

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck Die Kombination von Medizinprodukten SystemCheck Fachtagung der FKT 12.06.2008 Untertitel Die Prüfung und Bewertung von medizinischen elektrischen Systemen mit rechtssicherer Dokumentation zum Schutz von

Mehr

Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen

Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen Teil A Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer Kap 2 Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen 2.1 Ort der Leistung Seit 1. Jänner 2010 wird zwischen Dienstleistungen an Unternehmer isd

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-11/0492 vom 26. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Gesetzliche Vorschriften

Gesetzliche Vorschriften 2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV)

Mehr

Die AWB. Update: Sanktionsmaßnahmen der EU angesichts der Lage in der Ukraine. RA Nikolaus Voss. Unternehmensgruppe AWB

Die AWB. Update: Sanktionsmaßnahmen der EU angesichts der Lage in der Ukraine. RA Nikolaus Voss. Unternehmensgruppe AWB Unternehmensgruppe AWB Die AWB Ein starker Partner Update: Sanktionsmaßnahmen der EU angesichts der Lage in der Ukraine Johannes Kepler Universität Linz, 06. Mai 2015 RA Nikolaus Voss Geschäftsführer AWB

Mehr

PRÜFMODUL SG. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL SG. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL SG Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der EG- Prüfung nach folgendem Prüfmodul: SG Es beschreibt die Aufgabe der benannten Stelle und des Antragsteller

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 13.12.2014 L 358/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 1323/2014 S RATES vom 12. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen

Mehr

Lieferantenzulassung. Lieferantenbewertung FRAGENKATALOG

Lieferantenzulassung. Lieferantenbewertung FRAGENKATALOG Lieferant: Lieferantenzulassung Lieferantenbewertung FRAGENKATALOG V E R T R A U L I C H Anhang zu 120222-0025-000 1 / 11 Ausgabe 27.09.2011 Firmenname Adresse Telefon NQ, Ausgabe 8.4.04 Fax e-mail zugehörige

Mehr

Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.

Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 20.02.1997 BGBl I S.316 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz

Mehr

Wer haftet bei mangelnder Maschinensicherheit und fehlerhafter/ fehlender CE Kennzeichnung?

Wer haftet bei mangelnder Maschinensicherheit und fehlerhafter/ fehlender CE Kennzeichnung? Wer haftet bei mangelnder Maschinensicherheit und fehlerhafter/ fehlender CE Kennzeichnung? Für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sind: Arbeitsschutzrecht die handelsrechtlichen Geschäftsführer

Mehr

1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung

1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung Dokument: 07-VA-AG-02 Datum des LAV-Beschlusses: 10.11.2008 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Allgemeines... 2 4.2 Anforderungen an des

Mehr

RED Funkanlagen statt bisher R&TTE

RED Funkanlagen statt bisher R&TTE DVSI Information RED Funkanlagen statt bisher R&TTE (DVSI-Seminarthema am 10.04.15, 02.10.15, 07.04.16,001.12.16 und 06.04.17) Q u a l i t ä t s m a n a g e m e n t / Q u a l i t ä t s s i c h e r u n

Mehr

Zusammenarbeit zwischen BOB und Ethik-Kommission, Vorstellung des Pilot-Projektes

Zusammenarbeit zwischen BOB und Ethik-Kommission, Vorstellung des Pilot-Projektes Zusammenarbeit zwischen BOB und Ethik-Kommission, Vorstellung des Pilot-Projektes Thomas Sudhop Sudhop Zusammenarbeit zwischen BOB und Ethik-Kommission, Vorstellung des Pilot-Projektes 17.02.2016 Seite

Mehr

Charter Audit Committee. Schindler Holding AG. Anhang II

Charter Audit Committee. Schindler Holding AG. Anhang II Charter Audit Committee Schindler Holding AG Anhang II Version Januar 2017 1. KONSTITUIERUNG... 3 2. BEFUGNISSE UND AUFGABEN... 3 3. SITZUNGEN, ENTSCHEIDE UND BERICHTERSTATTUNG... 5 4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN...

Mehr

Die Vollständigkeit der technischen Unterlagen

Die Vollständigkeit der technischen Unterlagen Bundesamt für Kommunikation BAKOM Abteilung Radio Monitoring und Anlagen RA Sektion Elektromagnetische Verträglichkeit EMV Die Vollständigkeit der technischen Unterlagen swisst.meeting, Fachtagung EMV

Mehr

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV) F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 18.12.1995 BGBl I S.1936 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Mehr

Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen

Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen Dokument: 06-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 06.11.2006 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Erkennung und Bewertung von Fehlern... 4

Mehr

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung

Mehr

Compliance Management in der Praxis

Compliance Management in der Praxis Compliance Management in der Praxis Fachvortrag beim Regionalkreistreffen Berlin Brandenburg der DGQ Am 03.November 2014 in Potsdam Referent: Frank Machalz, Geschäftsführer envigration Umwelt- und Unternehmensberatung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 21.12.2016 L 348/75 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/2358 R KOMMISSION vom 20. Dezember 2016 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/908/EU im Hinblick auf die Listen der Drittländer und Gebiete,

Mehr

Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa

Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa An die zugelassenen Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Fachkenntnisbescheinigungsinhaber Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa Informationen für Umweltgutachter 1/2010 Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.5.2016 COM(2016) 317 final 2016/0159 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren

Mehr

Eskalationsstufenmodell Lieferant Containment beim Lieferant

Eskalationsstufenmodell Lieferant Containment beim Lieferant 1 Containment-Festlegungen... 2 1.1 Wesentlich Schritte des Containment-Verfahrens... 3 1.2 Containment Stufe I... 3 1.2.1 Containment Stufe I beschließen... 3 1.2.2 Beendigung Containment Level I... 4

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-307, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen

Mehr

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht September 2012 Joachim Mehnert Überblick Grundlagen was wissen meine Fachleute? was enthält meine HACCP Schulung? Welche Details sind relevant? Änderungen/Hinweise

Mehr

PUBLIC. 1. DerRathatam8.Dezember2003LeitlinienzurUmsetzungundEvaluierungrestriktiver. Brüsel,den30.April2013(03.05) (OR.en) RATDER EUROPÄISCHENUNION

PUBLIC. 1. DerRathatam8.Dezember2003LeitlinienzurUmsetzungundEvaluierungrestriktiver. Brüsel,den30.April2013(03.05) (OR.en) RATDER EUROPÄISCHENUNION ConseilUE RATDER EUROPÄISCHENUNION Brüsel,den30.April2013(03.05) (OR.en) 9068/13 LIMITE PUBLIC PESC475 RELEX347 CONUN53 COARM76 FIN229 I/A-PUNKT-VERMERK des GeneralsekretariatsdesRates fürden AuschusderStändigenVertreter/Rat

Mehr

Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung. Datenschutz-Forum 28. Juni 2005

Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung. Datenschutz-Forum 28. Juni 2005 Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung Datenschutz-Forum 28. Juni 2005 Gründe für Archivierung Kaufmännische Buchführung Spezialgesetze Beweissicherung Nachvollziehbarkeit des Handelns Dokumentation

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger

Mehr

Finanzmarktrichtlinie (MiFID) - Anforderungen an Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft

Finanzmarktrichtlinie (MiFID) - Anforderungen an Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft Finanzmarktrichtlinie (MiFID) - Anforderungen an Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft Institut für Bankrecht 31. Januar 2007 Dr. Detlef Irmen, Vorstand Börse Düsseldorf

Mehr

Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung A. Problem und Ziel Am 6.

Mehr

m Amtliche Mitteilungen / 36. Jahrgang 005/2017

m Amtliche Mitteilungen / 36. Jahrgang 005/2017 Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung eines webbasierten Störungsmanagements zwischen der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, vertreten durch das Präsidium und dem Personalrat der Carl

Mehr

DuD Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit. Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung?

DuD Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit. Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung? DuD 06 8. Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung? Berlin, 4.06.06 Dr. Jens Eckhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Datenschutz-Auditor

Mehr