Auswirkungen des Genehmigungsvorbehalts für Wohnungsauszüge bei jungen Volljährigen
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- Ralf Hauer
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5811 Auswirkungen des Genehmigungsvorbehalts für Wohnungsauszüge bei jungen Volljährigen Vorbemerkung der Fragesteller DasGesetzzurÄnderungdesZweitenBuchesSozialgesetzbuchundanderer Gesetze (1.SGB-II-Änderungsgesetz)vom24.März2006hatfürerwerbslose jungemenschen,dievolljährigundnochnicht25jahrealtsind,durcheinfaktischesauszugsverbotunddieerweiterteunterhaltsverpflichtungdermitihnen inbedarfsgemeinschaftlebendeneltern(teile)dielebensbedingungenerheblichundzumeistzusätzlichbelastet.diemöglichkeiteinesauszugeswirddurch 22Absatz2aSGBIIstarkeingeschränkt.DiemöglichenAuswirkungender VerhaftungjungerVolljährigerinderfamiliärenBedarfsgemeinschaft (Peter Schruth:ZurRechtsqualitätdes 22Absatz2aSGBIIfürjungeVolljährigemit Verselbständigungsbedarf,Berlin2008,S.14)sindgravierend.Verschärfende familiendynamischekonflikte,existenzgefährdungendurchwohnungs-oder ObdachlosigkeitoderSchul-undAusbildungsabbrücheinfolgefamiliärerKonflikte.StattdenJugendlichenmehrMöglichkeitenfüreinselbstbestimmtesLebenzuermöglichenunddamitihrenWegindieEigenständigkeitzufördern, werdensiedurchdiesebestimmungimelterlichenhaushalt verhaftet.auf demweginserwachsenenseinzuleistendenentwicklungsaufgabenwerdengesetzlichenormerschwert.dasisteinnichthinnehmbarermassivereingriffin das Leben von Jugendlichen. 1.WelcheGründehabendieBundesregierung2006veranlasst,einenGenehmigungsvorbehaltfürWohnungsauszügein 22Absatz2aSGBIIzuverankern? AufgrundderinDeutschlandgeltendenGewaltenteilungistdiegenannteVorschriftvondengesetzgebendenKörperschaftenbeschlossenworden.Fürdie AntwortwirddeshalbaufdieBegründungdesAusschussesfürArbeitund SozialesdesDeutschenBundestageszurEinführungdes 22Absatz2aSGBII mitdemgesetzzuränderungdeszweitenbuchessozialgesetzbuchundanderergesetze (Bundestagsdrucksache16/688,S.14)verwiesen.ImÜbrigenteilt DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom27.Mai 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode diebundesregierungdieindervorbemerkungderfragestellerzumausdruck gebrachten Bewertungen nicht. 2.DurchwelcheStudien,SachverhalteundKenntnissewarendieGründeder Bundesregierung empirisch belegt? DiegesetzlicheRegelungerfolgteausderErkenntnisheraus,dassKinder,die weiterhinimhaushaltleben,nichtdiegeneralkostendeshaushaltszutragen haben.ausdiesemgrunderfolgtedieeinbeziehungvonvolljährigenunverheiratetenkindernbiszurvollendungdes25.lebensjahresindiebedarfsgemeinschaftdereltern. 22Absatz2aSGBIIdienteindiesemZusammenhangauch demzweck,einemaufgrundderdamiteinhergehendenverschärfteneinkommensanrechnunginnerhalbderneugebildetenbedarfsgemeinschaftzuerwartenden Ausweichverhalten entgegenzuwirken. 3.InwelcheGrundrechtederbetroffenenLeistungsberechtigtengreiftdieBundesregierungdurchdasfaktischeAuszugsverbotfürjungeErwachseneein, und wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Eingriffe? 4.WiebewertetdieBundesregierungdieRechtfertigungderEingriffeindie GrundrechtederLeistungsberechtigtenimLichtederbisherigenpraktischen Erfahrungen? DerGesetzgebergreiftdurchdieRegelungdes 22Absatz5SGBII (bzw.bis 31.März Absatz2aSGBII)nichtinGrundrechteein.DasRecht,eine eigenewohnungzubeziehen,bestehtunabhängigvonderfrage,obfürdie damit zusammenhängenden Aufwendungen Sozialleistungen erbracht werden. 5. Plant die Bundesregierung eine Veränderung dieser gesetzlichen Regelung? Wenn nein, warum nicht? DieRegelungdes 22Absatz2aSGBIIwurdebeiderNeufassungdes 22 SGBIIdurchdasGesetzzurErmittlungvonRegelbedarfenundzurÄnderung deszweitenundzwölftenbuchessozialgesetzbuchunverändertin 22Absatz5SGBIIüberführt.DieBundesregierungorientiertsichweiterhinanden gesetzgeberischenmotiven,diezureinführungdesdamaligen 22Absatz2a SGB II geführt haben. 6.WievieleAnträgeaufdieGenehmigungvonErstauszügenausderelterlichenWohnungwurdenseitInkrafttretendesSGB-II-Änderungsgesetzes projahrgestellt (bittenachbundesländern,geschlechtundmigrationshintergrund aufgeschlüsselt)? 7.WiehochistderrelativeAnteilderbewilligtenAnträgeaufeinenErstauszug? WiehochistdieabsoluteZahlderbewilligtenAnträge (bittenachbundesländern, Geschlecht und Migrationshintergrund aufgeschlüsselt)? 8.GibtesVeränderungenimzeitlichenVerlaufinderAnzahldergestelltenund der genehmigten Anträge?
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WievieleAnträgeaufeinenUmzugnachdemErstauszugwurdengestellt (bittenachbundesländern,geschlechtundmigrationshintergrundaufgeschlüsselt)? 10.WiehochistderrelativeundabsoluteAnteilderbewilligtenUmzugsanträge? GibtesVeränderungenimzeitlichenVerlaufinderAnzahldergestellten und auch der genehmigten Anträge? 11.WievielZeitnimmtdieBearbeitungeinesentsprechendenAntragsdurchschnittlich in Anspruch? 12.WersinddieAntragsteller/-innen (bitteaufgeschlüsseltnachalter,geschlecht, Migrationshintergrund, Bundesländern, Stadt-Land)? 13.WievieleJugendlichehatteneinenAuszugausderelterlichenWohnung aufgrund des Tatbestandes a) schwerwiegender sozialer Grund, b) zur Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erforderlich und c) sonstiger ähnlich schwerwiegender Grund beantragt? 14.WelchekonkretenSachverhaltesindnachAuffassungderBundesregierung jeweils gemeint mit a) schwerwiegender sozialer Grund, b) zur Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erforderlich und c) sonstiger ähnlich schwerwiegender Grund? 15.WievielenderAnträgewurdenaufgrundderaufgelisteteneinzelnenund kombinierten Gründe jeweils stattgegeben? Um welche Kombinationen handelte es sich gegebenenfalls? 16.InwievielenFällenundmitwelcherBegründungwurdebeiAblehnung einesauszugsausderelterlichenwohnunggesetzlicherwidersprucheingelegt? 17.WieoftwurdeeinemgesetzlichenWiderspruchgegendieAblehnungeines AuszugsausderelterlichenWohnungstattgegeben (bitteinabsolutenund relativen Zahlen)? 18.InwievielenFällensindjungeErwachseneohnevorherigeZusicherung derkostenübernahmedurchdenzuständigengrundsicherungsträgeraus derelterlichenwohnungausgezogen,undinwievielenfällenistdiekostenübernahme trotzdem bzw. nicht erfolgt? DasArbeitslosengeldIIunddasSozialgeldwird,soweitesfürdieBedarfefür UnterkunftundHeizunggeleistetwird,vondenkommunalenTrägernder GrundsicherungfürArbeitsuchendeerbracht,diederLandesaufsichtunterliegen. Der Bundesregierung liegen dazu deshalb keine Daten vor.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19.WiebewertetdieBundesregierungAussagen,z.B.derBundesarbeitsgemeinschaftWohnungslosenhilfee.V.,wonachdierestriktivenAuszugsregelungenimSGBIIzueinererhöhtenWohnungslosigkeitvonMenschen unter 25 Jahren beiträgt? EinesolcheAussageistnichtnachvollziehbar.BeiVorliegenderin 22Absatz5Satz2SGBIIgenanntenGründeistderkommunaleTrägerzurAbgabe einerzusicherungzuranerkennungvonbedarfenfürunterkunftundheizung bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verpflichtet. InallenanderenFällenbestehteinAnspruchderunter25-jährigenPersonauf eineermessensfehlerfreieentscheidungübereinezusicherungderanerkennungderbedarfefürunterkunftundheizung.anhaltspunktedafür,dasszusicherungeninbegründetenfällenabgelehntwordenwären,liegenderbundesregierungausdeninderantwortzudenfragen6bis18genanntengründen nicht vor. 20.FürdenFall,dassdieBundesregierungkeineDatenzurBeantwortungder zuvorgestelltenfragenhat,inwieweitempfindetdiebundesregierungdie unzureichendeninformationenalsmangel,denesaufwelcheartundweise zukorrigierengilt,undwelcheandereinstanzverfügtnachansichtder Bundesregierung über die entsprechenden ausreichenden Informationen? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissedarübervor,welcheInformationenundinwelchemUmfangInformationenüberdieFragestellungeninden Fragen6bis18beidenzuständigenAufsichtsbehördenderLändervorliegen. DiesekönnengegebenenfallszudendortvorliegendenInformationenAuskunft geben. 21.Welcheöffentlichenundnicht-öffentlichenAnlaufstellengibtesfürJugendliche,dieausdemelterlichenHaushaltausziehenmöchtenundBedarf nach unabhängiger Beratung haben? SofernAnlassfürdenAuszugswunschinnerfamiliäreKonfliktesind,bietendie speziellenjugendberatungsstellenwieauchdieallgemeinenerziehungs-und Familienberatungsstellen Unterstützungsangebote, Hilfe und Beratung. NachdemBundeskinderschutzgesetzerhaltenKinderundJugendlichezudem einen eigenen, subjektiven Beratungsanspruch in Not- und Krisensituationen. 22.WievieleundwelcheAnlaufstellengibtes (bittenachbundesländernaufgeschlüsseln)? DieAnzahlderErziehungs-undFamilienberatungsstellensowieJugendberatungsstellenderKinder-undJugendhilfealsmöglicheAnlaufstellenfür JugendlicheundjungeVolljährigekönnendernachfolgendenTabelleentnommen werden.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/6018 BeratungseinrichtungeninderKinder-undJugendhilfeimVerhältniszurZahl der 15- bis unter 25-Jährigen nach Bundesländern; 2006 Erziehungs- und Familienberatungsstelle AbsolutAngaben pro der15-bis unter 25- Jährigen Jugendberatungsstelle gemäß 11 SGB VIII AbsolutAngaben pro der15-bis unter 25- Jährigen Deutschland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Quelle:StatistischesBundesamt:StatistikenderKinder-undJugendhilfe-EinrichtungenundtätigePersonen (ohnetageseinrichtungenfürkinder)2006;zusammenstellungundberechnungarbeitsstellekinderund Jugendhilfestatistik. 23.WiebewertetdieBundesregierungdieVorschriftenimHinblickdarauf, dassjungemenschenwichtigeentwicklungsaufgabenwährenddesübergangsvomkindes-zumerwachsenenstatusbewerkstelligenmüssen,zu denen auch die Ablösung vom Elternhaus gehört? DieVorschriftdes 22Absatz5SGBIIistfürdieEntwicklungjungerMenschenhilfreich.SieenthältdasinderGrundsicherungfürArbeitsuchendezentraleElementdesFördernsundForderns.UnverheiratetePersonenbiszurVollendungdes25.LebensjahreskönnenimErgebnisnurdanneinen (erstmaligen) VertragübereineeigeneUnterkunftabschließen,wennsieauseigenemEinkommen (oderzumbeispielausunterhaltszahlungenseitensdereltern)überdie dafürerforderlichenmittelverfügen.einebestreitungdieserkostenausunter anderemvonarbeitnehmerinnenundarbeitnehmernaufgebrachtensteuermittelnistnurgerechtfertigt,soweiteingrundvorliegt,derdenkommunalen Träger verpflichtet oder berechtigt, eine Zusicherung abzugeben.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 24.WiebewertetdieBundesregierungdieVorschriftenimHinblickdarauf, dassdasauszugsverbotfamiliärekonfliktezwischenelternundjugendlichen administrativ befördert, da ein Auszug erschwert wird? DieBundesregierunghältdieseBefürchtungfürunbegründet.Zwaristdenkbar, dasskonfliktedadurchentstehenkönnten,dasseinepersondurchdieregelung des 22Absatz5 (bis31.märz2011: 22Absatz2a)SGBIIlängerimHaushalt derelternverbleibt.soweitdurchdieerstmaligebegründungeineseigenen HausstandesHilfebedürftigkeitentsteht,weildieElterninsgesamtnichthilfebedürftigsind,istindiesemZusammenhangdaraufhinzuweisen,dassauchvorder Einführungdes 22Absatz2aSGBIIdasbetroffeneKindggf.UnterhaltsansprüchegegendieElternhatte,dienach 33SGBIIaufdieTrägerderGrundsicherungfürArbeitsuchendeübergangensind.Insoweitliegtalleindurchden AuszugdesKindeskeinfinanziellerVorteilfürdieElternvor,derkonfliktträchtigseinkönnte.ImÜbrigenistderkommunaleTrägernach 22Absatz5Satz2 SGBIIzurZusicherungderBedarfefürUnterkunftundHeizungfürdieZeit nacheinemumzugverpflichtet,wenndieoderderbetroffeneausschwerwiegendensozialengründennichtaufdiewohnungderelternodereineselternteilsverwiesenwerdenkannodereinsonstiger,ähnlichschwerwiegendergrund vorliegt. 25.WiebewertetdieBundesregierungdieUngleichbehandlung,diesichdarausergibt,dassJugendlicheimRechtdesSGBIII/BerufsausbildungsförderungsgesetzdasElternhausverlassendürfen,währenddasSGBIIden Verbleib im Elternhaus als Regelfall ansieht? Nach Auffassung der Bundesregierung liegt keine Ungleichbehandlung vor. ImBereichderAusbildungsförderungnachdemSGBIIIunddemBundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)istdavonauszugehen,dassderBezugeiner WohnungfürdieAusbildungerforderlichist.Insoweitliegtein 22Absatz5 Satz 2 Nummer 2 SGB II vergleichbarer Grund vor.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2912 16. Wahlperiode 11. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer
MehrVergütungenvom1,16-bis1,8-fachenGebührensatzderGebührenordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4782 17. Wahlperiode 15. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Harald Weinberg, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Mehrdeutlichgünstigerenrefinanzierungsmöglichkeitenprofitierenkonnten.aufgrundderhöhederinvestiertenmittelkanndiesevorgehensweiseauchvonder
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11621 16. Wahlperiode 16. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrUmgang mit durch eine private Krankenversicherung entstandener Verschuldung von Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Beziehern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7452 17. Wahlperiode 25. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
MehrÜberhöhte Tarife für Frauen in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2786 17. Wahlperiode 19. 08. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, weiterer Abgeordneter
MehrMögliche ökonomisch motivierte Medizin in Krankenhäusern durch Fehlanreize der Fallpauschalen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14555 17. Wahlperiode 14. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Harald Weinberg, Kathrin Vogler, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WievielelandwirtschaftlicheBetriebeinDeutschlandhabennachEinschätzung der Bundesregierung ein Hofnachfolge-Problem?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11464 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrObdieseBelastungenimLaufederZeitzugesundheitlichenBeschwerdenundschließlichzuErkrankungenführen,hängt
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1774 16. Wahlperiode 07. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger-Neuling, Klaus Ernst, Dr. Ilja Seifert, weiterer Abgeordneter
MehrFlughafenverfahren und Unterbringung am Flughafen Berlin Brandenburg International Willy Brandt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8218 17. Wahlperiode 16. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer
MehrSchädenvondenVerursachernbezahlenzulassen,willdieBundesregierung eineartversicherungsgebühreinführen,dieerstbeikünftigenkrisengreifen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1522 17. Wahlperiode 26. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/3455 16. Wahlperiode 20. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12952 16. Wahlperiode 07. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13359 17. Wahlperiode 29. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2184 16. Wahlperiode 07. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1361 17. Wahlperiode 12. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Jan van Aken, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10034 17. Wahlperiode 14. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/6117 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/711 17. Wahlperiode 12. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10978 17. Wahlperiode 15. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Kumpf, Oliver Kaczmarek, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3031 17. Wahlperiode 28. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, weiterer Abgeordneter
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