Kapitäne der Landstraße müssen zurück auf die Schulbank Fahrerqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

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1 Kapitäne der Landstraße müssen zurück auf die Schulbank Fahrerqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz 1

2 Inhaltsübersicht: Rechtsgrundlagen Grundqualifikation Wer darf Vorbereitungskurse / Weiterbildungen anbieten? Ausnahmen Weiterbildung Durchführung der Prüfung Informationen im Internet 2

3 Inhaltsübersicht: Rechtsgrundlagen Grundqualifikation Wer darf Vorbereitungskurse / Weiterbildungen anbieten? Ausnahmen Weiterbildung Durchführung der Prüfung Informationen im Internet 3

4 Rechtsgrundlagen EU-Recht - EU-Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr Bundesrecht - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vom 14. August Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) vom 22. August 2006 IHK - IHK-Prüfungssatzung Beschluss der Vollversammlung vom 10. März IHK-Gebührenordnung Beschluss der Vollversammlung vom 10. März Gemeinsame Richtlinien der IHKs Verwaltungsvorschrift vom 15. April

5 Wozu dient die Qualifikation? Hintergrund: Nur 5% bis 10 % der Berufskraftfahrer verfügen über eine berufliche Ausbildung. Die restlichen 90 bis 95 % üben den Beruf des Kraftfahrers lediglich auf Grundlage der erworbenen Fahrerlaubnis aus. 5

6 Wozu dient die Qualifikation? Die Grundqualifikation dient 1. der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, 2. den allgemeinen beruflichen Fähigkeiten des Fahrers und der Fahrerin durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse für die erworbene Fahrerlaubnisklassen. 3. Entwicklung eines defensiven Fahrstils und dadurch resultierenden geringeren Kraftstoffverbrauch sowie Senkung von Emissionen in die Umwelt. Die Weiterbildung dient dazu, die durch die Grundqualifikation vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten. 6

7 Wozu dient die Qualifikation? Grundqualifikation und Weiterbildung gemäß EU-Richtlinie 2003/59/EG setzen europaweit einen einheitlichen Mindeststandard für Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr fest. Abbau von Wettbewerbsverzerrungen in Europa, weil es in allen EU- Ländern Pflicht ist, die Richtlinie einzuhalten. 7

8 Argumente für Weiterbildungen Wussten Sie, dass Sie als Fahrer bis zu 30 verschiedenen Gesetze und Verordnungen bei der Durchführung eines Transportes beachten müssen? Wussten Sie, dass es in der neuen Straßenverkehrsordnung seit dem 1.September 2009 rund 76 Streichungen, Ergänzungen oder Neuerungen gibt, 16 neue Verkehrsschilder eingeführt werden, 12 eine geänderte oder erweiterte Bedeutung haben und 18 ganz gestrichen werden? Wussten Sie, dass zur Verordnung 561/2006 (Arbeits- und Sozialvorschriften für das gewerbliche Fahrpersonal) mittlerweile seit der Einführung im April 2007 sechs Leitlinien erstellt wurden, die spezielle Situationen regeln? Wussten Sie, dass Sie als Unternehmer oder Fuhrparkverantwortlicher immer mehr und immer häufiger mit in die Haftung genommen werden? 8

9 Wer ist vom BKrFQG betroffen? Alle angestellten und selbständigen Fahrerinnen und Fahrer, die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken (incl. Werkverkehr) durchführen und dazu die Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE benötigen, wenn sie 1. deutsche Staatsangehörige sind 2. Staatsangehörige eines EU oder EWR Mitgliedsstaates sind 3. Staatsangehörige eines anderen Staates sind (Drittstaaten) und bei einem Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU oder des EWR beschäftigt werden. 9

10 Inhaltsübersicht: Rechtsgrundlagen / Einleitung Grundqualifikation Wer darf Vorbereitungskurse / Weiterbildungen anbieten? Ausnahmen Weiterbildung Durchführung der Prüfung Informationen im Internet 10

11 Grundqualifikation Datum des Führerscheinerwerbs der entsprechenden Führerscheinklasse ist von Bedeutung. Stichtage: Personenverkehr Güterkraftverkehr 10. September September

12 Grundqualifikation Fahrerlaubniserwerb vor dem Stichtag - Bestandsschutz - automatisch grundqualifiziert - keine Prüfung vor der IHK Fahrerlaubniserwerb nach dem Stichtag - Nachweis der Grundqualifikation durch Prüfung vor der IHK (Ausnahme: erfolgreicher Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung als Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb ) 12

13 3 Wege zur Grundqualifikation Anschließende Weiterbildungspflicht, mindestens 35 Stunden innerhalb der folgenden 5 Jahre Dreijährige Berufsausbildung nach 4 (1) Nr. 2 BKrFQG Grundqualifikation nach 4 (1) Nr. 1 BKrFQG Beschleunigte Grundqualifikation nach 4 (1) Nr. 1 BKrFQG Ausbildung in einer Fahrschule in den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE Kein Führerschein erforderlich ABER SINNVOLL! 13

14 Ausbildung ( 4 BKrFQG) Berufsausbildung Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation Dreijährige Berufsausbildung im dualen System (Unterricht an Berufsschule und Ausbildung im Ausbildungsbetrieb) im Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb 14

15 Ausbildung ( 4 BKrFQG) Berufsausbildung Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation Dreijährige Berufsausbildung im dualen System (Unterricht an Berufsschule und Ausbildung im Ausbildungsbetrieb) im Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb Keine Ausbildung vorgeschrieben 140 Stunden á 60 Minuten, davon 10 Fahrstunden á 60 Minuten (davon max. 4 Stunden á 60 Minuten auf einen leistungsfähigen Simulator oder Trainingsgelände) Verkürzungsmöglichkeiten für Quer- und Umsteiger 15

16 Mindestalter 18 Jahre 20 Jahre 21 Jahre 23 Jahre Berufsausbildung - KOM Kl. D1/D1E - KOM Kl. D/DE im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge - Lkw und Züge der Klassen C/CE - Alle KOM Grundqualifikation - keine Busse - Lkw und Züge der Klassen C/CE - Alle KOM Beschleunigte Grundqualifikation - keine Busse - Lkw und Züge der Klassen C1/C1E - KOM D1/D1E - KOM Kl. D/DE im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge - Lkw und Züge der Klassen C/CE - Alle KOM 16

17 Inhaltsübersicht: Rechtsgrundlagen / Einleitung Grundqualifikation Wer darf Vorbereitungskurse / Weiterbildungen anbieten? Ausnahmen Weiterbildung Durchführung der Prüfung Informationen im Internet 17

18 Ausbildungsstätten Grundqualifikation Ausbildung nicht vorgeschrieben, Keine Regelung für Ausbildungsstätten 18

19 Ausbildungsstätten nach dem BKrFQG Beschleunigte Grundqualifikation 19 Gesetzlich anerkannt sind: CE- oder DE-Fahrschulen sowie Behördenfahrschulen - 7(1) Nr.1 Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb durchführen. - 7(1) Nr.3 Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb auf der Grundlage der 58, 59 und 60 BBiG durchführen. - 7(1) Nr.4 Staatlich anerkannt sind: Durch die Bezirksregierung Detmold anerkannte Unternehmen 7(1) Nr.5

20 Inhaltsübersicht: Rechtsgrundlagen / Einleitung Grundqualifikation Wer darf Vorbereitungskurse / Weiterbildungen anbieten? Ausnahmen Weiterbildung Durchführung der Prüfung Informationen im Internet 20

21 Ausnahmen ( 1 Abs.2 BKrFQG) Kraftfahrzeuge 1. mit einer bbh von max. 45 km/h 2. der Bundeswehr 3. der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen NATO-Staaten 4. der Polizei des Bundes und der Länder 5. des Zolldienstes 6. des Zivil- und Katastrophenschutz 7. der Feuerwehr 8. zur Notfallrettung der anerkannten Rettungsdienste 21

22 Ausnahmen ( 1 Abs.2 BKrFQG) Kraftfahrzeuge 9. die zur technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden 10. die von den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des Kraftfahrzeugsachverständigengesetzes zu Prüfungszwecken unterzogen werden 11. die neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind 12. zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, die der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kfz nicht um die Hauptbeschäftigung handelt. 22

23 Gültigkeit der Grundqualifikation ( 5 BKrFQG, 5 (1) und 4 BKrFQV) Die Grundqualifikation hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Das Ablaufdatum wird mit Hilfe der Schlüsselzahl 95 im Führerschein vermerkt. Voraussetzung für die Verlängerung der Gültigkeit ist der Nachweis der Teilnahme an einer Weiterbildung. 23

24 Nachweis der Grundqualifikation im Führerschein

25 Nachweis der Grundqualifikation in der EU-Fahrerbescheinigung 25

26 Nachweis der Grundqualifikation in der EU-Fahrerbescheinigung 26

27 Inhaltsübersicht: Rechtsgrundlagen / Einleitung Grundqualifikation Wer darf Vorbereitungskurse / Weiterbildungen anbieten? Ausnahmen Weiterbildung Durchführung der Prüfung Informationen im Internet 27

28 Weiterbildung ( 5 BKrFQG) Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit muss der Fahrer an einer mindestens 35-stündigen Weiterbildung teilgenommen haben. In wie viele Abschnitte die einzelnen Blöcke aufgeteilt werden, ist gesetzlich nicht geregelt. Das heißt 5 einzelne Module von mindestens 7 Stunden á 60 Minuten verteilt auf 5 Jahre oder 5 Tage on block oder andere Aufteilungen 28

29 Weiterbildung ( 5 BKrFQG) Liste der Kenntnisbereiche: 1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln 2. Anwendung der Vorschriften 3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik 29

30 Weiterbildung ( 5 BKrFQG) 5 Module á 7 Stunden (Beispiel) Eco-Training Sozialvorschriften Sicherheitstechnik & Fahrsicherheit Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger Ladungssicherung 30

31 Weiterbildung ( 5 BKrFQG) Fazit: Der Unternehmer entscheidet durch die Auftragsvergabe über die Qualität der angebotenen Schulung und in der Folge über das Qualifizierungsniveau der Kraftfahrer/-innen und somit über die Höhe der Amortisation seiner Investitionen Nutzen Sie die Chance, Ihre innerbetrieblichen Anforderungen in die Weiterbildungsschulung zu integrieren Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesamt für Güterverkehr prüfen! 31

32 Fristangleichung ( 5 (1) BKrFQG) Damit die Gültigkeit der Fahrerlaubnis und die der Grundqualifikation angeglichen werden kann, ist es zulässig, die Teilnahme an der Weiterbildung um maximal 2 Jahre hinauszuschieben oder sie bereits bis zu 2 Jahre früher abzuschließen. Die Frist von 7 Jahren darf aber in keinem Fall überschritten werden! 32

33 Fristangleichung ( 5 (1) BKrFQG) Zwecks Synchronisierung der Ablauffristen für die Fahrerlaubnis und der Weiterbildung dürfen die Stichtage (Bus: , Lkw: ) in bestimmten Fällen um maximal 2 Jahre überschritten werden. 10. September September September September September September September September September 2016 Bus - Weiterbildung Lkw - Weiterbildung Busfahrer: 10. September 2010, Lkw-Fahrer: 10. September

34 Beispiel für Fristangleichung ( 5 (1) BKrFQG) 10. September September September September September September September September 2016 Lkw - Weiterbildung Verlängerung der Fahrerlaubnis am 1. Mai 2011 Verlängerung der Fahrerlaubnis am 1. Mai 2016 Nachweis der Weiterbildung am 1. Mai 2016 Verlängerung der Fahrerlaubnis am 1. November 2011 Nachweis der Weiterbildung am 10. November 2014 Verlängerung der Fahrerlaubnis am 1. November 2016 Busfahrer: 10. September 2010, Lkw-Fahrer: 10. September

35 Fristangleichung Beispiel 1: Hinausschieben der Weiterbildung Bus-Klassen Ablauf Fahrerlaubnis Nachweis der Weiterbildung am Nachweis der Weiterbildung mit Ablauf der Fahrerlaubnis am

36 Fristangleichung Beispiel 1: Hinausschieben der Weiterbildung Bus-Klassen Synchronisation - Ablauf der Fahrerlaubnis + Weiterbildung

37 Fristangleichung Beispiel 2: Vorziehen der Weiterbildung Klassen C/CE Ablauf Fahrerlaubnis Nachweis der Weiterbildung am Nachweis der Weiterbildung am

38 Fristangleichung Beispiel 2: Vorziehen der Weiterbildung Klassen C/CE Synchronisation Ablauf der Fahrerlaubnis + Weiterbildung 38

39 Fristangleichung Synchronisieren von Lkw und Busklassen Bus und Lkw Verlängerung Weiterbildung - Bus am Verlängerung Weiterbildung - Lkw am

40 Fristangleichung Synchronisieren von Lkw und Busklassen Bus und Lkw Lösung: Verlängerung Weiterbildung - Lkw nicht erst am , sondern schon am

41 Fristangleichung - Fahrerkarte Problem: Verlängerung der Fahrerkarte frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit möglich. Lösung: freiwillige Rückgabe der Fahrerkarte und Ausstellung einer neuen Fahrerkarte 41

42 Ruhen der Weiterbildungspflicht ( 5 (2) BKrFQG) Wer die Grundqualifikation erworben hat und vorübergehend nicht mehr im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr als Fahrer tätig ist, ist von der Weiterbildungspflicht befreit. Will er wieder als Fahrer im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig werden, muss er zunächst die Teilnahme einer Weiterbildung nachweisen. 42

43 Keine Grundqualifizierung erforderlich, bei Fahrerlaubniserwerb Klasse D1/D1E, D/DE vor dem Klasse C1/C1E, C/CE vor dem Besitzstand ( 3 BKrFQG) Anerkannt sind auch die alten Führerscheinklassen 2 und 3. 43

44 Verlust des Besitzstandes 44 Nach geltender Rechtssprechung geht der Besitzstand (Fahrerlaubniserwerb vor dem für Bus, für Lkw) bei nicht rechtzeitiger Verlängerung oder Fahrerlaubnisentzug verloren. ABER: Erlass des Ministerium für Bauen und Verkehr NRW vom 10. September 2009: Im Vorgriff auf eine zu erwartende bundesweit einheitlich gesetzliche Regelung, geht der Besitzstand vorerst nicht verloren

45 Bußgeldbestimmungen ( 9 BKrFQG) Durchführen von Fahrten ohne gültige Grundqualifizierung / Weiterbildung gemäß BKrFQG: für Fahrer: bis zu 5.000,- für Unternehmer: bis zu ,- 45

46 Inhaltsübersicht: Rechtsgrundlagen / Einleitung Grundqualifikation Wer darf Vorbereitungskurse / Weiterbildungen anbieten? Ausnahmen Weiterbildung Durchführung der Prüfung Informationen im Internet 46

47 Durchführung der IHK-Prüfung Grundqualifikation Zuständigkeit: Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Kammerbezirk der Prüfungsbewerber seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Anmerkung: Die Weiterbildung muss im Inland oder in dem EU-/EWR- Staat absolviert werden, in dem der Fahrer/die Fahrerin beschäftigt ist. 47

48 Durchführung der IHK-Prüfung Grundqualifikation Zulassungsvoraussetzungen: Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen C oder D (bzw. D1 oder C1) Stellen eines Prüfungsfahrzeugs Stellen eines Fahrlehrers mit entsprechender Fahrlehrerlaubnis der Klassen CE bzw. DE 48

49 Durchführung der IHK-Prüfung Grundqualifikation Theoretische Prüfung Praktische Prüfung Multiple Choice Offene Fragen Praxissituation Fahrprüfung prakt. Prüfungsteil kritische Fahrsituationen 240 Min. 120 Min. 60 Min. 30 Min. mind. 20% mind. 20% mind. 20% mind. 50 % der möglichen Punkte Gesamt mind. 50 % der mögl. Punkte bestanden 49

50 Durchführung der IHK-Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung Praktische Prüfung Multiple Choice Offene Fragen Praxissituation Fahrprüfung prakt. Prüfungsteil kritische Fahrsituationen 90 Min. 120 Min. 60 Min. 30 Min. mind. 20% mind. 20% mind. 20% mind. 50 % der möglichen Punkte Gesamt mind. 50 % der mögl. Punkte bestanden bestanden 50

51 Durchführung der IHK-Prüfung beschleunigte Grundqualifikation Zulassungsvoraussetzung Teilnahme am Unterricht bei einer gesetzlich oder staatlich anerkannten Ausbildungsstätte. Standard: Quereinsteiger: Umsteiger: 140 Stunden á 60 Minuten incl. 10 Fahrstunden á 60 Minuten 96 Stunden á 60 Minuten incl. 10 Fahrstunden á 60 Minuten 35 Stunden á 60 Minuten incl. 2,5 Fahrstunden á 60 Minuten 51

52 Durchführung der IHK-Prüfung beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger: Inhaber einer Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr (ausgenommen Taxi-Mietwagen) oder Güterkraftverkehr Verkürzung der Prüfungszeit auf 60 Minuten. Umsteiger: Fahrer, die ihre Grundqualifikation im Güterverkehr (Kl. C1/C) oder im Personenverkehr (Kl. D1/D) erworben haben. Verkürzung der Prüfungszeit auf 45 Minuten. 52

53 Keine IHK-Prüfung beschleunigte Grundqualifikation Aufsteiger: Keine erneute Prüfung beschleunigte Grundqualifikation benötigen Fahrer, die innerhalb einer Klasse aufsteigen. von C1 auf C (auch von Kl. 3 auf Kl. C) von C1E auf CE bzw. D1 auf D D1E auf DE 53

54 Prüfungsstatistik 2009 Personenverkehr R % Q % U % BR % BQ % BU % Gesamt % Gesamt bestanden 0 0,00 0 0,00 0 0, ,7 0 0, , ,73 nicht bestanden 0 0,00 0 0,00 0 0, ,3 0 0,00 4 4, ,27 Güterkraftverkehr R % Q % U % BR % BQ % BU % Gesamt % Gesamt bestanden 0 0,00 0 0,00 0 0, ,00 0 0, nicht bestanden 0 0,00 0 0,00 0 0, ,00 0 0, Legende R Q U BR BQ BU Grundqualifikation Grundqualifikation Quereinsteiger Grundqualifikation Umsteiger Beschleunigte Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger 54

55 Wer erstellt die Fragebögen? 55

56 Fahrermangel im Transportgewerbe 2008 fehlten der Transportwirtschaft mindestens Lkw-Fahrer Fahrermangel vorerst durch die Konjunkturkrise weitestgehend kompensiert Nach der Krise ist der nächste Fahrermangel im noch größeren Umfang vorprogrammiert! 56

57 Fahrermangel im Transportgewerbe Gründe: Bis vor etwa 10 Jahren bildete die Bundeswehr einen Großteil des Fahrernachwuchses mit der Führerscheinklasse C/CE aus. Heute erwerben nur noch rund die Hälfte der Soldaten eine C/CE- Fahrerlaubnis Bundeswehrangehörige benötigen laut BKrFQG keine Grundqualifikation In den nächsten 10 bis 15 Jahren scheiden ca. 30 bis 35 % der vorhandenen Kraftfahrer altersbedingt aus. 57

58 Inhaltsübersicht: Rechtsgrundlagen / Einleitung Grundqualifikation Wer darf Vorbereitungskurse / Weiterbildungen anbieten? Ausnahmen Weiterbildung Durchführung der Prüfung Informationen im Internet 58

59 Trainer-Ausbildung mit IHK Abschluss 59

60 Informationen im Internet 60

61 Informationen im Internet 61

62 Informationen im Internet 62

63 63

64 Berufskraftfahrer-Qualifikation Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Volker Uflacker Tel.: 0521 / Fax: 0521 / v.uflacker@bielefeld.ihk.de 64

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