Personelle Auswirkungen X Nein Ja Art Im Zeitraum/ab Zeitpunkt Anzahl der Stellen und Bewertungen

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1 Die Bürgermeisterin öffentliche Beschlussvorlage Organisationseinheit Datum Drucksachen-Nr. Fachbereich Hochbau /2009 Beratungsfolge Sitzungstermin Grundstücksausschuss Finanzausschuss Rat Tagesordnungspunkt: Konjunkturpaket II 1. Abwicklung der KP II Maßnahmen Neubewertung der Prioritäten KP II Beschlussvorschlag: 1. Die Abwicklung der Maßnahmen 2009 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Dem vorgestellten Maßnahmenkatalog für das Haushaltsjahr 2010 wird zugestimmt. Kostenminderungen bzw. unvermeidbare Kostensteigerungen bei den einzelnen Maßnahmen kommen den nachrangigen Maßnahmen zugute bzw. gehen zu ihren Lasten. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Baumaßnahmen unmittelbar ab Januar 2010 zu beginnen um die zeitgerechte Umsetzung und den termingerechten Mittelabruf zu gewährleisten. Gleiches gilt für die Vergabe der zugesagten Fördermittel an die externen Träger. Personelle Auswirkungen X Nein Ja Art Im Zeitraum/ab Zeitpunkt Anzahl der Stellen und Bewertungen Finanzielle Auswirkungen Nein X Ja Art Im Zeitraum/ab Zeitpunkt Haushaltsbelastung Euro Veranschlagt unter Produkt-Nr. u. -bezeichnung Beschlusskontrolle Nein Ja Falls ja: Verantwortlicher Fachbereich: Umsetzung bis zum: Seite 1 von 5 Seite(n)

2 Erläuterungen: Mit Bescheid vom hat die Bezirksregierung in Detmold der Stadt Gütersloh Fördermittel nach dem ZuInVG in Höhe von bewilligt und zwar für - den Investitionsschwerpunkt Bildung und - für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur Die Fördermittel sind zweckgebunden einzusetzen. Der Rat der Stadt Gütersloh hat den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen des Jahres 2009 am zugestimmt. Für das Jahr 2010 wurde eine ggf. erforderliche Neubewertung der möglichen Maßnahmen vorgesehen. Über die Umsetzung der Maßnahmen soll regelmäßig berichtet werden. 1. Maßnahmen 2009 Bericht zur Abwicklung der Maßnahmen 1.1 Programmschwerpunkt Bildung Die für 2009 beschlossenen Maßnahmen ( ) werden plangemäß abgewickelt, teilweise jedoch da der Beschluss erst am gefasst werden konnte - erst im Frühjahr 2010 baulich abgeschlossen sein. Bei der Durchführung ist es zu Kostenverschiebungen zwischen den einzelnen Maßnahmen gekommen, die im Gesamtvolumen 2009 aufgefangen wurden. Die Fördermittel wurden bzw. werden nach Abrechnungsstand abgerufen. Gesamtförderung Bildung * Geschwister Scholl Realschule Dachsanierung 2. BA ,63 A 2 Hauptschule Ost Fenstersanierung ,58 A 3 GS Josefschule Dachsanierung Sporthalle ,00 C 4 GS Große Heide Fenster- und Fassadensanierung C 5 GS Avenwedde Wand- und Dachsanierung C 6 GS Kattenstroth Sanierung Schulgebäude C 7 TEK Tobiasweg Fenstersanierung B 7 TEK Niehorster Straße Fenstersanierung B 8 Anne Frank Gesamtschule Fassaden- und Dachsanierung B Summe Verbleibende Summe 2010 gerundet A = abgerechnet, B = baulich abgeschlossen, C = im Bau, D = zurückgestellt * Nummerierung entsprechend Drucksache 173 / 2009 Seite 2 von 5 Seite(n)

3 1.2 Programmschwerpunkt Infrastruktur Im Gegensatz zum Programmschwerpunkt Bildung ist es hier zu Veränderungen gekommen. Gesamtförderung Infrastruktur * Städt. Wohngebäude Energetische Maßnahmen 0 D 2 Alte Weberei Kastenfenster, Verb. Anlagen 1. BA A / B 4 Stadtbibliothek Verbesserung Anlagentechnik B 7 Lichtsignalanlagen Energetische Optimierung 0 D 8 Kraftsporthalle Holzstraße Dachsanierung A 9 Sportplatz Kamphof Dämmung Dachboden 0 D 11 JT Schledebrückstraße Wärmedämmverbundsystem 0 D Summe Verbleibende Summe A = abgerechnet, B = baulich abgeschlossen, C = im Bau, D = zurückgestellt * Nummerierung entsprechend Drucksache 173 / 2009 Erläuterung der Abweichungen: Zu Nr. 1 / energetische Maßnahmen an städt. Wohngebäuden Die Voraussetzungen für eine Förderung der ursprünglich geplanten Maßnahmen liegen nicht vor. Die Förderfähigkeit wäre lediglich für den Sanierungskostenanteil gegeben, der nicht auf die Mieter umlegbar ist d. h. ausschließlich für den sogenannten unrentierliche Anteil der Gesamtkosten. Dessen Förderung wiederum wäre nur im Bereich einer städtebaulichen Sanierung gem. 136 BauGB möglich. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind nach 136 Abs. 1 BauGB Maßnahmen in Städten und Dörfern, durch die ein Gebiet (Sanierungsgebiet) zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet werden soll, wobei die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen muss. Damit ist die energetische Sanierung von städtischen Mietwohnhäusern nach interner Prüfung nicht förderfähig. Zu Nr. 7 / Lichtsignalanlagen Lichtsignalanlagen sind als Bestandteil der Straßen nicht förderfähig. Zu Nr. 9 / Sportplatz Kamphof Die Maßnahme wurde zurückgestellt. Zu Nr. 11 / JT Schledebrückstraße Da die Planung einen erhöhten Investitionsbedarf gegenüber dem ursprünglichen Ansatz ergab, wurde die Maßnahme auch in Hinblick auf die bilanzielle Restnutzung des Gebäudes - zugunsten anderer zurückgestellt. Die übrigen für 2009 beschlossenen Maßnahmen wurden plangemäß abgewickelt. Die Fördermittel wurden bzw. werden nach Abrechnungsstand abgerufen. Seite 3 von 5 Seite(n)

4 2. Maßnahmenkatalog Neubewertung der Prioritäten 2.1 Programmschwerpunkt Bildung neue Prioritätensetzung Verbleibende Summe Kuratorium ESG Waldorfschule Summe freie Träger Verbleibende Summe städt. Maßnahmen GS Isselhorst Flachdachsanierung Sporthalle GS Blücherschule Sanierung der Toilettenanlagen GS Pavenstädt Fenster und Fassade Altbau HS Ost Sanierung Umkleiden und Duschen Sph Freiherr vom Stein Realschule Sanierung der Sporthalle FÖ Herrmann Hesse Schule Brandschutz und Sonnenschutz Zwischensumme Nr. 3 bis GS Avenwedde Wand- und Dachsanierung 2. BA TEK Franz Grochtmann Str. Dachsanierung TEK Wöstmannsweg Dach-, Wand- und Fensterkonstruktionen Anne Frank Gesamtschule Fassaden- und Fenstersanierung GS Kattenstroth Sanierung der Sporthalle GS Sundern Sporthalle, Fassaden- und Dachsanierung GS Blücherschule Sanierung der Sporthalle GS Paul Gerhardt Schule Sporthalle Fassaden- und Dachsanierung FÖ Pestalozzischule Sporthalle Fassadensanierung FÖ Hundertwasserschule Umstrukturierung des nicht renoviertes Teils GS Altstadtschule ** Fenstersanierung Summe städt. Maßnahmen Differenz ** Fenstersanierung Altstadtschule dient als sogenannter Puffer um mögliche Mehr- oder Minderkosten bei anderen Maßnahmen besser auffangen zu können. Die vertraglichen Vereinbarungen zur Vergabe der Fördermittel an das Kuratorium ESG bzw. an die Waldorfschule werden vom FB Schule vorbereitet und die Maßnahme von dort betreut. Die Maßnahmen 3 bis 8 wurden aufgrund der besonderen baulichen Dringlichkeit eingefügt die übrigen Maßnahmen entsprechen dem Beschluss vom und wurden konkretisiert. Seite 4 von 5 Seite(n)

5 2.2 Programmschwerpunkt Infrastruktur neue Prioritätensetzung Verbleibende Summe Fahrstuhl Don Bosco Herstellung der Barrierefreiheit Summe Externe Verbleibende Summe städt. Maßnahmen Alte Weberei Lüftungsanlage und Dachsanierung Stadthalle Dach, Fenster, Hohlwanddämmung in Teilbereichen Rathaus Sanierung Westfassade Haus I Westring 119 Sanierung und Ausbau Stadtbibliothek Sanierung Kältetechnik Festhalle Isselhorst ** Flachdachsanierung und Dämmung Dachboden Summe städt. Maßnahmen Differenz ** Die Maßnahme Festhalle Isselhorst dient als sogenannter Puffer um mögliche Mehr- oder Minderkosten bei anderen Maßnahmen besser auffangen zu können. Aufgrund der besonderen technischen Dringlichkeit wurde die Sanierung der Westfassade einschl. Erneuerung der Fenster des Rathaus I in das Programm aufgenommen. Das vorliegende Gutachten zum Zustand der Natursteinfassade wurde durch die Erfahrungen bei der Sanierung der bisherigen Fassaden und deren schlechtem Zustand eindeutig bestätigt. Im Sommer dieses Jahres ist es aufgrund eines altersbedingten technischen Defektes an einem Fenster zum Absturz einer Fensterscheibe gekommen, die in das Dach des Vorbaus einschlug. Es besteht dringendster Handlungsbedarf. Die übrigen Maßnahmen entsprechen dem Beschluss vom und wurden konkretisiert. Die vertraglichen Vereinbarungen zur Vergabe der Fördermittel an die katholische Kirchengemeinde werden vom FB Schule vorbereitet und die Maßnahme von dort betreut. Um die zeitgerechte Umsetzung und den termingerechten Mittelabruf zu gewährleisten, kann mit den Baumaßnahmen (Planung/Ausschreibung und Beauftragung Dritter) unmittelbar im Januar 2010 begonnen werden. Gleiches gilt für die Vergabe der zugesagten Fördermittel an die externen Träger. In Vertretung Josef E. Löhr Seite 5 von 5 Seite(n)

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