Vorbereitende Untersuchungen gemäß 141 BauGB Ortsmitte Regenstauf mit westlich angrenzenden Flächen zum Regen und zur Bahnlinie. 30.

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1 Ortsmitte Regenstauf mit westlich angrenzenden Flächen zum Regen und zur Bahnlinie 30. April Begrüßung 2. Informationen zur Analyse 3. Gemeinsame Erörterung 4. Ausblick 1 Ortsmitte Regenstauf mit westlich angrenzenden Flächen zum Regen und zur Bahnlinie 30. April Begrüßung 2

2 Diesenbach Vorbereitende Untersuchungen gemäß 141 Baugesetzbuch Regen Schloßberg Begrenzung Bezeichnung des Untersuchungsgebietes Untersuchungsgebiet gemäß 141 BauGB Ortsmitte Regenstauf mit westlich angrenzenden Flächen zum Regen und zur Bahnline Regenstauf Der Umgriff des Untersuchungsgebietes baut auf der Umgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches auf 3 Diesenbach Regen Untersuchungsgebiet gemäß 141 BauGB Regenstauf Schloßberg Warum Vorbereitende Untersuchungen gemäß 141 Baugesetzbuch? Das Untersuchungsgebiet weist Mängel und Defizite auf, zum Beispiel Funktionsschwäche z.b. Leerstände starke Beeinträchtigung durch B 15 / Ortsdurchfahrt Regenstauf Substanzschwäche z.b. Schäden an Gebäuden Zu deren Behebung städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, z.b. unter Einsatz von Städtebauförderungsmitteln sowie steuerlichen Erleichterungen bei Modernisierungsmaßnahmen, erforderlich werden. 4

3 Wir schlagen eine Beteiligung in vier Schritten vor: Regen Wie werden die Betroffenen beteiligt? A B C Information am 2. April 2014 im Rahmen des Entwicklungsforums Laufende Information und Beratung durch Aktives Zentrum Markt Regenstauf, Herrn Hüttl Gespräche in kleineren Gruppen zu untergliederten Bereichen am 30. April Mai Mai 2014 und ggf. weiteren Terminen Laufende Information und Beratung durch Aktives Zentrum Markt Regenstauf, Herrn Hüttl Vorstellung und Erörterung des Entwurfes der vorbereitenden Untersuchungen gemäß 141 BauGB Die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen im Sanierungsverfahren ist gesetzlich vorgeschrieben (vgl. 139 BauGB) 5 Diesenbach Mögliche Unterteilung in vier Bereiche Bereich West Regen Bereich Nord Schloßberg Bereich Nord nördliche nördlicher Wassergasse Bergstraße (Teil) Bereich Süd Bereich Mitte Untersuchungsgebiet gemäß 141 BauGB Regenstauf Bereich Mitte mittlere Ammanstraße Bereich Süd südliche Bahnhofstraße Klostergasse Bereich West zwischen südlichem, Regen und Bahnlinie 6

4 Ortsmitte Regenstauf mit westlich angrenzenden Flächen zum Regen und zur Bahnlinie 30. April Informationen zur Analyse 7 1. Siedlungsgeschichte Um 1800 Urkataster Regenstauf aus Ortsblätter des 19. Jahrhunderts Ausschnitt Bereich Mitte 8

5 1. Siedlungsgeschichte Um ehem. Gasthaus zum Reichsapfel im Hintergrund Aue des Regen Quelle: ehem. ehem. Ruine ehem. Gasthaus Stadtpfarrkirche Tor Rathaus ehem. Schloss zum Reichsapfel St. Jakobus Ansicht Regenstauf von Westen nach Osten um Bereich Mitte ehem. Kath. Kindergarten Anwesen Wiesen am Regen Arche Noah Thomas-Wiser-Haus 10

6 Bereich Mitte Ansicht Regenstauf Luftaufnahme 1961 Bereich Kath. Kindergarten Arche Noah Kath. Pfarrhof 11 Legende Erhaltenes Gebäude - heutiges Denkmal Kurzcharakteristik Bereich Mitte Hauptstr. Erhaltene Struktur Kennzeichnung in Urkataster-Karte Erhaltene Struktur Kennzeichnung in Bestandsplan 12

7 2. Denkmäler ehem. Gasthaus zum Reichsapfel /17. Jh Jh / 19. Jh. 8 Ehem. Kath. Pfarrhof Jh / 18. Jh. Nachrichtlich ferner: 1 4 Bahnhofstraße Fassaden Denkmäler 14

8 Hauptstr Fassaden Denkmäler Bauzustand nur Hauptgebäude bzw. vergleichbare Gebäude) Neu, neu saniert, neuwertig (noch länger nutzbar, kein Sanierungsbedarf) Noch in Ordnung, Sanierung aber absehbar Dringender bzw. erheblicher Sanierungsbedarf 16

9 5. Nutzungen Erdgeschoss Kath. Kindergarten Arche Noah Thomas-Wiser-Haus nur Hauptgebäude bzw. vergleichbare Gebäude Einzelhandel Dienstleistungen (ohne Einzelhandel und Gastronomie) Kath. Pfarramt St. Jakobus mit Bücherei Gastronomie Wohnen Leerstand strukturell instabile Nutzung Nutzungen Kath. Kindergarten Arche Noah Thomas-Wiser-Haus Einrichtungen der sozial-kulturellen Infrastruktur Thomas-Wiser-Haus Kath. Kindergarten Arche Noah Kath. Pfarramt St. Jakobus Kath. Pfarramt St. Jakobus mit Bücherei 18

10 6. Städtebauliche Merkmale Bereiche mit hoher baulichen Dichte P B Erläuterungen Bereiche mit geringerer baulichen Dichte Bereiche mit hohem privaten Grünanteil Straßen, Wege, Plätze öffentliche Flächen P B öffentlicher Parkplatz Baulücke Städtebauliche Merkmale links Blick zum rechts Blick über den links Baulücke ehem. Hauptstr. 8,10 rechts ehem. Hauptstr. 8,10 20

11 6. Städtebauliche Merkmale links mit ehem. Feuerwehrhaus Städtebauliche Merkmale links Blick zum Kindergarten Arche Noah 22

12 Ortsmitte Regenstauf mit westlich angrenzenden Flächen zum Regen und zur Bahnlinie 30. April Gemeinsame Erörterung 23 Ortsmitte Regenstauf mit westlich angrenzenden Flächen zum Regen und zur Bahnlinie 30. April Ausblick 24

13 Erstes Zwischenfazit Besonders wichtige Bereiche für die übergeordnete Funktion der Ortsmitte als zentraler Versorgungsbereich 25 Erstes Zwischenfazit Bereiche mit Funktionsschwächen bzw. gefährdeter Funktion Erhebliche Beeinträchtigung bzw. Gefährdung der zentralen Funktion der Ortsmitte als Schwerpunkt für Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie - v.a. im EG-Bereich Unterbrechungen in der funktionalen Struktur der Ortsmitte Dies führt zur Gefährdung auch der angrenzenden Bereiche Ziele Stärkung der zentralen Funktion Maßnahmen Aufwertung v.a. im EG-Bereich 26

14 Erstes Zwischenfazit Besonders wichtige Bereiche für das Ortsbild und die städtebauliche Gestalt 27 Erstes Zwischenfazit Besonders wichtige Bereiche für den Erhalt des privaten Grüns Zu prüfende Bereiche für mögliche Nachverdichtung in Verbindung mit Aufwertung 28

15 142 Baugesetzbuch - Sanierungssatzung (1) 1 Die Gemeinde kann ein Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet). 2 Das Sanierungsgebiet ist so zu begrenzen, dass sich die Sanierung zweckmäßig durchführen lässt. 3 Einzelne Grundstücke, die von der Sanierung nicht betroffen werden, können aus dem Gebiet ganz oder teilweise ausgenommen werden. (2) 1 Ergibt sich aus den Zielen und Zwecken der Sanierung, dass Flächen außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets für Ersatzbauten oder Ersatzanlagen zur räumlich zusammenhängenden Unterbringung von Bewohnern oder Betrieben aus dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder für die durch die Sanierung bedingten Gemeinbedarfs- oder Folgeeinrichtungen in Anspruch genommen werden müssen (Ersatz- und Ergänzungsgebiete), kann die Gemeinde geeignete Gebiete für diesen Zweck förmlich festlegen. 2 Für die förmliche Festlegung und die sich aus ihr ergebenden Wirkungen sind die für förmlich festgelegte Sanierungsgebiete geltenden Vorschriften anzuwenden Baugesetzbuch - Sanierungssatzung Fortsetzung (3) 1 Die Gemeinde beschließt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets als Satzung (Sanierungssatzung). 2 In der Sanierungssatzung ist das Sanierungsgebiet zu bezeichnen. 3 Bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung ist zugleich durch Beschluss die Frist festzulegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll; die Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten. 4 Kann die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden. (4) In der Sanierungssatzung ist die Anwendung der Vorschriften des Dritten Abschnitts auszuschließen, wenn sie für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich ist und die Durchführung hierdurch voraussichtlich nicht erschwert wird (vereinfachtes Sanierungsverfahren); in diesem Falle kann in der Sanierungssatzung auch die Genehmigungspflicht nach 144 insgesamt, nach 144 Abs. 1 oder 144 Abs. 2 ausgeschlossen werden. 30

16 144 Baugesetzbuch - Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge (1)Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde > die in 14 Abs. 1 bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen; > Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird. (2) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde > die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts; > die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts; dies gilt nicht für die Bestellung eines Rechts, das mit der Durchführung von Baumaßnahmen im Sinne des 148 Abs. 2 im Zusammenhang steht; > ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu einem der in Nummer 1 oder 2 genannten Rechtsgeschäfte begründet wird; ist der schuldrechtliche Vertrag genehmigt worden, gilt auch das in Ausführung dieses Vertrags vorgenommene dingliche Rechtsgeschäft als genehmigt; > die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast; > die Teilung eines Grundstücks. (3) Die Gemeinde kann für bestimmte Fälle die Genehmigung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet oder Teile desselben allgemein erteilen; sie hat dies ortsüblich bekannt zu machen. 31 7h Einkommensteuergesetz - erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (1) 1 Bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich kann der Steuerpflichtige abweichend von 7 Absatz 4 und 5 > im Jahr der Herstellung und > in den folgenden sieben Jahren > jeweils bis zu 9 Prozent und > in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des 177 des Baugesetzbuchs absetzen. (2) 1 Der Steuerpflichtige kann die erhöhten Absetzungen nur in Anspruch nehmen, wenn er durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde die Voraussetzungen des Absatzes 1 für das Gebäude und die Maßnahmen nachweist. 2 Sind ihm Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln gewährt worden, so hat die Bescheinigung auch deren Höhe zu enthalten; werden ihm solche Zuschüsse nach Ausstellung der Bescheinigung gewährt, so ist diese entsprechend zu ändern. 32

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 33

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