Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
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- Eleonora Grosse
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1 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden Durchwahl Telefon: Telefax: Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) /35/41 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6615 Thema: Fällungen und Nachpflanzungen von Bäumen an Bundes- und Staatsstraßen in Sachsen zwischen 2010 und 2015 Dresden, 2 6. OKT Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Gehäuft erreichen mich Bürgerhinweise, dass zunehmend Fällungen an Straßenbäumen durchgeführt werden und dies damit begründet wird, dass der Abstand zwischen den Bäumen und dem Fahrbahnrand 7,50 m unterschreiten würde. Unter Verweis auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit entstanden 2006 und 2009 die für Alleen maßgeblichen Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB 2006) und die Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) nach der Beratung mit dem Deutschen Versicherungsrat. Die Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS) sieht bei Straßen ohne Höchstgeschwindigkeit einen Mindestabstand für Neupflanzungen von 7,50 Meter zum Fahrbahnrand vor. Es sei denn, es gibt Schutzeinrichtungen wie Leitplanken. Dann sind 3 Meter Abstand vorgesehen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 6/1594 vom Juni 2015 geht bereits hervor, dass eine statistische Erfassung von Alleen am klassifizierten Straßennetz des Freistaates Sachsen bisher nicht vorliegt. Die Sächsische Seite 1 von 4,... Zertifikat seit :zoo6 audlt bcrufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße Dresden Glacisstraße Dresden Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.
2 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Straßenbauverwaltung hat den Baumbestand an Bundes- und Staatsstraßen einzelbaumweise in einer Datenbank erfasst und seit 2010 erfolgt schrittweise eine differenzierte Klassifizierung der Alleebäume. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Die Ausweisung des Gesamtbaumbestandes an Bundes- und Staatsstraßen in Sachsen muss fortlaufend auch aktuelle Änderungen im Straßennetz des Freistaates Sachsen und Nacherfassungen von Straßen- bzw. Alleebäumen berücksichtigen. Dadurch ergeben sich im Vergleich zur Kleinen Anfrage (Drs. 6/1594) z. T. erhebliche Änderungen im Alleebaumbestand. Die dort ausgewiesenen Ergebnisse stellen den zu diesem Zeitpunkt aktuell zur Verfügung stehenden Zwischenstand aus der Datenbank dar. Da dieser Zuordnungsprozess auch gegenwärtig noch einer laufenden Aktualisierung unterliegt, stellen die Ergebnisse zum Baumbestand an Bundes- und Staatsstraßen im Freistaat, die den beiliegenden Anlagen zu entnehmen sind, den Stand der Erfassungen Ende 2015 dar. Die abschließende Zuordnung von Alleebäumen wird spätestens für 2017 erwartet. Frage 1: Inwieweit hat die Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS 2009) aus Sicht der Staatsregierung Auswirkungen auf die Fällung von bestehenden Alleebäumen, die einen Abstand von 7,50 m zum Fahrbahnrand ohne gleichzeitig sichernde Fahrbahnleitplanken unterschreiten und wie definiert die Staatsregierung die aktuelle Rechtslage? Die Fällung von (Allee)Bäumen im kritischen Bereich im Sinne der Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS) stellt für die Sächsische Straßenbauverwaltung ein letztes geeignetes Mittel zur Beseitigung eines unfallauffälligen Streckenabschnittes dar. Zuvor werden ortsbezogen Möglichkeiten der Errichtung von passiven Schutzeinrichtungen bzw. der Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im betreffenden Straßenabschnitt geprüft. Aktuell wurde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Prüfung von Gefahrenstellen bezüglich einer möglichen Nachrüstung im Bestandsnetz der Bundesstraßen als wirksamer Beitrag zur Verminderung von Abkommensunfällen mit Aufprall auf Hindernisse initiiert, die ausdrücklich das Entfernen von Bäumen nicht umfasst. Die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS 2009) enthalten keine eigenständigen Regelungen zum Umgang mit Bäumen. Sie sind aber bei der Neupflanzung von Bäumen an Straßen anzuwenden, da Bäume ab einem Stammumfang von > 25 cm als nicht verformbares punktuelles Einzelhindernis i. S. der RPS gelten. Mit den Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall an Bäume" (ESAB 2006) und den RPS 2009 liegen technische Regelwerke vor, die auch unter Berücksichtigung der Belange der Verkehrssicherheit die Erhaltung von Bäumen in Alleen ermöglichen." - so die Einschätzung des BMVI in seinem Bericht im Rahmen der letzten Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder (GKVS) im September Dieser Einschätzung schließt sich die Sächsische Staatsregierung an. Seite 2 von 4
3 STAATSMINlSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Frage 2: Welche konkreten Fälle sind der Staatsregierung bekannt, bei denen sächsische Behörden seit der Einführung der RPS 2009 Baumfällungen an Straßen begründet haben mit dem mangelnden Abstand zum Fahrbahnrand? Der Sächsischen Staatsregierung sind keine Fälle bekannt, bei denen die Anwendung der RPS 2009 zu Baumfällungen an Straßen geführt hat. Frage 3: Wie viele straßenbegleitende Bäume wuchsen in den Jahren 201 O bis 2015 an den Bundes- und Staatsstraßen in Sachsen und wie viele davon waren Alleebäume? (bitte nach Jahr, Straßenart und Gesamtanzahl in Sachsen sowie nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt auflisten) Die Anzahl aller an Bundes- und Staatsstraßen erfassten straßenbegleitenden Bäume - aufgeschlüsselt nach Landkreisen, Jahren und Straßenkategorie - ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Ausweisung der Alleebäume nach den genannten Kriterien erfolgt in Anlage 2. Danach gibt es im Freistaat Sachsen mit Stand 12/2015 straßenbegleitend an Bundes- und Staatsstraßen insgesamt rund Bäume, von denen ca Bäume Alleen zuzurechnen sind. Frage 4: Wie viele straßenbegleitende Bäume wurden jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 an den Bundes- und Staatsstraßen in Sachsen gefällt und wie viele davon waren Alleebäume? (bitte nach Jahr, Straßenart und Gesamtanzahl in Sachsen sowie nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt auflisten) Die Anzahl aller an Bundes- und Staatsstraßen gefällten straßenbegleitenden Bäume - aufgeschlüsselt nach Landkreisen, Jahren und Straßenkategorie - ist der Anlage 3 zu entnehmen. Die Ausweisung der gefällten Alleebäume nach den genannten Kriterien erfolgt in Anlage 4. Danach wurden im abgefragten Zeitraum ca Bäume gefällt, davon waren knapp Alleebäume. Frage 5: Wie viele straßenbegleitende Bäume wurden jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 an den Bundes- und Staatsstraßen in Sachsen gepflanzt, wie viele davon waren Alleebäume und wurden Straßenbäume auch mit einem Fahrbahnrandabstand von weniger als 7,50 m ohne Leitplanken gepflanzt? (bitte nach Jahr, Straßenart und Gesamtanzahl in Sachsen sowie nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt auflisten) Die Anzahl aller an Bundes- und Staatsstraßen gepflanzten straßenbegleitenden Bäume - aufgeschlüsselt nach Landkreisen, Jahren und Straßenkategorie - ist der Anlage 5 zu entnehmen. Eine Ausweisung der gepflanzten Alleebäume nach den genannten Kriterien ist aus der Anlage 6 ersichtlich. Danach wurden im abgefragten Zeitraum ca Bäume gepflanzt, davon ca Bäume in/als Alleen. Seite 3 von 4
4 STAATSMlNISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Die Straßenbauverwaltung Sachsen hat Straßenbäume auch in weniger als 7,5 m Abstand zur Fahrbahn gepflanzt. Die RPS erlaubt dies unter definierten Randbedingungen. Statistische Erfassungen dazu liegen der Staatsregierung nicht vor. it freundlichen Grüßen M~~ Anlagen Seite 4 von 4
5 Anlage 1 Gesamtbestand straßenbegleitender Bäume an Bundesstraßen Erzgebirgskreis Landkreis Bautzen Landkreis Görlitz Landkreis Leipzig Landkreis Meißen Landkreis Mittelsachsen Landkreis Nordsachsen Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgeb Landkreis Zwickau Vogtland kreis Gesamtanzahl Gesamtbestand straßenbegleitender Bäume an Staatsstraßen Erzgebirgskreis Landkreis Bautzen Landkreis Görlitz Landkreis Leipzig Landkreis Meißen Landkreis Mittelsachsen Landkreis Nordsachsen Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgeb Landkreis Zwickau Vogtlandkreis Gesamtanzahl Gesamtergebnis
6 Anlage 2 Gesamtbestand Alleenbäume an Bundesstraßen Erzgebirgskreis Landkreis Bautzen Landkreis Görlitz Landkreis Leipzig Landkreis Meißen Landkreis Mittelsachsen Landkreis Nordsachsen Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgeb Landkreis Zwickau Voqtlandkreis Gesamtanzahl Gesamtbestand Alleenbäume an Staatsstraßen Erzgebirgskreis Landkreis Bautzen Landkreis Görlitz Landkreis Leipzig Landkreis Meißen Landkreis Mittelsachsen Landkreis Nordsachsen Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgeb Landkreis Zwickau Voqtlandkreis Gesamtanzahl J Gesamtergebnis
7 Gesamtzahl gefällter Bäume an Bundesstraßen Anlage 3 Erzgebirgskreis Landkreis Bautzen Landkreis Görlitz Landkreis Leipzig Landkreis Meißen Landkreis Mittelsachsen Landkreis Nordsachsen Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgeb Landkreis Zwickau Vogtland kreis Gesamtanzahl Gesamtzahl gefällter Bäume an Staatsstraßen Landkreis Erzgebirgskreis Landkreis Bautzen Landkreis Görlitz Landkreis Leipzig Landkreis Meißen Landkreis Mittelsachsen Landkreis Nordsachsen Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgeb Landkreis Zwickau Vogtland kreis Gesamtanzahl Gesamtanzahl B- und S-Straßen I l l Gesamtsumme
8 Gesamtzahl gefällter Alleebäume an Bundesstraßen Anlage 4 Erzgebirgskreis Landkreis Bautzen Landkreis Görlitz Landkreis Leipzig Landkreis Meißen Landkreis Mittelsachsen Landkreis Nordsachsen Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgeb Landkreis Zwickau Vogtland kreis Gesamtanzahl Gesamtzahl gefällter Alleebäume an Staatsstraßen Landkreis Erzgebirgskreis Landkreis Bautzen Landkreis Görlitz Landkreis Leipzig Landkreis Meißen Landkreis Mittelsachsen Landkreis Nordsachsen Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgeb Landkreis Zwickau Vogtland kreis Gesamtanzahl Gesamtanzahl 8- und S-Straßen 244 I 442 I l 583 J 544 Gesamtsumme
9 Gesamtzahl gepflanzter Bäume an Bundesstraßen Anlage 5 Erzgebirgskreis Landkreis Bautzen Landkreis Görlitz Landkreis Leipzig Landkreis Meißen Landkreis Mittelsachsen Landkreis Nordsachsen Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgeb Landkreis Zwickau Vogtland kreis Gesamtanzahl Gesamtzahl gepflanzter Bäume an Staatsstraßen Landkreis Erzgebirgskreis Landkreis Bautzen Landkreis Görlitz Landkreis Leipzig Landkreis Meißen Landkreis Mittelsachsen Landkreis Nordsachsen Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgeb Landkreis Zwickau Vogtland kreis Gesamtanzahl Gesamtanzahl B- und S-Straßen I I l Gesamtsumme
10 Anlage 6 Gesamtzahl gepflanzter Alleebäume an Bundesstraßen Erzgebirgskreis Landkreis Bautzen Landkreis Görlitz Landkreis Leipzig Landkreis Meißen Landkreis Mittelsachsen Landkreis Nordsachsen Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgeb Landkreis Zwickau Vogtland kreis Gesamtanzahl Gesamtzahl gepflanzter Alleebäume an Staatsstraßen Landkreis Erzgebirgskreis Landkreis Bautzen Landkreis Görlitz Landkreis Leipzig Landkreis Meißen Landkreis Mittelsachsen Landkreis Nordsachsen Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgeb Landkreis Zwickau Vogtland kreis Gesamtanzahl Gesamtanzahl B- und S-Straßen I 546 I I 430 Gesamtsumme
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz
Mehrnamens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages
MehrNamens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
~ SACHsEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden
MehrNamens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz
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S SACHsEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINI STERIUM Postfach 10 09 1 0 I 01079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz
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