Amtsblatt der Stadt Greven

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1 Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 17 Jahrgang 55 Erscheinungstag Lfd. Nr. Inhalt Seite 41 Bekanntmachung der Einladung und der Tagesordnung zur 21. Sitzung des Rates der Stadt Greven am Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am Bekanntmachung der Einstellung des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan Nr "Mühlenstraße Ost" 44 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr "Sandstraße" 45 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr "Steinfurter Straße - Grevener Straße - Walgenbach" - 1. Änderung Herausgeber: Stadt Greven, Der Bürgermeister Fachbereich Service Greven, Postfach 1664, Telefon , Eigendruck Sie können das Amtsblatt der Stadt Greven zum Einzelpreis von 1,00 oder im Abo zum Preis von 12,00 jährlich zzgl. Zustellgebühren beziehen. Es liegt im Rathaus, Zimmer 115, aus. Bestellungen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Stadt Greven. Sie finden das Amtsblatt auch in unserem Stadtportal zum Herunterladen.

2 Stadt Greven Greven, den 18. September 2017 An die Mitglieder des Rates Greven Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zu der 21. Sitzung des Rates der Stadt Greven ein. Die Sitzung beginnt am Mittwoch, , um 17:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Greven, Rathausstraße 6, Greven. Freundliche Grüße Peter Vennemeyer Bürgermeister 108 Amtsblatt Stadt Greven 17/2017

3 Tagesordnung A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Aufruf der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom Fragerecht der Einwohner 3. Anregungen und Beschwerden gemäß 24 GO NRW Vorlagennr. 214/ Eingänge und Mitteilungen 5. Einbringung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2015 Vorlagennr. 157/ Einzahlung in die Kapitalrücklage der Grevener Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH; hier: Ermächtigung des städtischen Vertreters Vorlagennr. 180/ Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung und zu einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung Vorlagennr. 198/ Zwischenbericht zur Produktzielerreichung 2017 Vorlagennr. 182/ Bestellung des Ersten Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters Vorlagennr. 217/ Bestellung eines Stadtkämmerers Vorlagennr. 174/ Besetzung sonstiger Gremien Vorlagennr. 215/ Erhaltung und Sanierung des Rathauses sowie Neubau eines zweiten Verwaltungsgebäudes Vorlagennr. 193/ Nutzung der Windenergie in Greven hier: Entscheidung über die Fortführung der Bauleitplanung Vorlagennr. 54/ Anregungen und Beschwerden gemäß 24 GO NRW hier: Anregung von Prof. Dr. Werner Mathys, Stefan Czekalla und Thomas Ruck vom zur Neuplanung von Konzentrationszonen für die Windenergie Vorlagennr. 75/ Amtsblatt Stadt Greven 17/2017

4 15. Anregungen und Beschwerden gemäß 24 GO NRW hier: Windenergie Anregung von Prof. Dr. Werner Mathys, Hermann-Josef Holtmann, Hubert Brockkötter, Norbert Reinker, Martin Nieße, Philipp Bettmann, Wolfgang Dertenkötter, Bernhard Becker und Josef Stallmeier vom , aus Gründen des Landschafts- und Artenschutzes keine Konzentrationszonen in sensiblen Regionen auszuweisen. Vorlagennr. 76/ Anregungen und Beschwerden gemäß 24 GO NRW hier: Windenergie Anregung von Herrn Prof. Dr. Werner Mathys und Dr. med. Elisabeth Junge-Mathys vom , den derzeit gültigen Flächennutzungsplan beizubehalten, bzw. die Konzentrationszonen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Vorlagennr. 77/ Bauleitplanung 17.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr MFH Paulusstraße Montargisstraße hier: Abwägung der Stellungsnahmen aus der Beteiligung der Behörden gem. 4 BauGB Abwägung der Stellungsnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 BauGB Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung gem. 10 BauGB Vorlagennr. 122/ Umbesetzung Ausschüsse/Aufsichtsräte 18.1 Umbesetzung von Ausschüssen; Antrag des Seniorenbeirates der Stadt Greven vom Vorlagennr. 216/ Umbesetzung im Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport; Antrag der Vertreter der islamischen Religionsgemeinschaft vom Vorlagennr. 218/ Anträge nach 3 der Geschäftsordnung des Rates 19.1 Aufstellung eines Angebotsbebauungsplanes "Quartier: Verbindungsachse - Links und Rechts der Ems"; Antrag der SPD-Fraktion vom Vorlagennr. 213/ Messergebnisse des Verkehrsdialog-Displays im Bereich der Grevener Landstraße; Antrag des Ratsmitgliedes Herrn Wirl vom Vorlagennr. 212/ Freies WLAN - Konzepterstellung und Umsetzung; Antrag der SPD-Fraktion vom Vorlagennr. 210/ Standorte für Großflächenplakate; Antrag der SPD-Fraktion vom Vorlagennr. 211/ Anfragen nach 17 der Geschäftsordnung des Rates 110 Amtsblatt Stadt Greven 17/2017

5 B. NICHT ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Aufruf der Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Rates vom Eingänge und Mitteilungen 3. Grundstücksangelegenheiten 4. Personalangelegenheiten 5. Anfragen nach 17 der Geschäftsordnung des Rates 111 Amtsblatt Stadt Greven 17/2017

6 Wahlbekanntmachung Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von bis Uhr. Die Stadt Greven gehört zum Wahlkreis 128 Steinfurt III und ist in 19 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um Uhr in folgenden Briefwahllokalen zusammen: Briefwahlvorstand 1: Rathaus, Aufenthaltsraum, Rathausstr. 6, Greven Briefwahlvorstand 2: Jugendamt, Foyer, Rathausstr. 21, Greven Briefwahlvorstand 3: Gymnasium Augustinianum, Foyer West, Lindenstr. 68, Greven Briefwahlvorstand 4: Gesellschaft zur Entwicklung und Förderung der Wirtschaft GFW -, Hinter der Lake 11, Greven Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 112 Amtsblatt Stadt Greven 17/2017

7 Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde (Wahlbüro) einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Greven, Stadt Greven Der Bürgermeister gez. Peter Vennemeyer 113 Amtsblatt Stadt Greven 17/2017

8 EINSTELLUNG DES BAULEITPLANVER- FAHRENS für den Bebauungsplan Nr "Mühlenstraße Ost" Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Greven hat in seiner Sitzung am die Einstellung des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan Nr Mühlenstraße Ost beschlossen. Die Bekanntmachung des Beschlusses zur Einstellung wird angeordnet und hiermit öffentlich bekannt gemacht: Der Beschluss lautet wie folgt: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschließt die Einstellung des Bauleitplanverfahrens Nr Mühlenstraße Ost. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Beschluss zur Einstellung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Genehmigung von Bauvorhaben im Plangebiet Mühlenstraße-Ost erfolgt weiterhin nach 34 BauGB. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem zusammen mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Übersichtsplan ohne Maßstab ersichtlich. Greven, Stadt Greven Der Bürgermeister gez. Peter Vennemeyer 114 Amtsblatt Stadt Greven 17/2017

9 115 Amtsblatt Stadt Greven 17/2017

10 AUFSTELLUNGSBESCHLUSS für den Bebauungsplan Nr "Sandstraße" Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Greven hat in seiner Sitzung am gemäß 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes beschlossen. Hiermit wird bestätigt, dass in dem Verfahren vor der Bekanntmachung des Bebauungsplanes nach Absatz 1 und 2 des 2 der Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) in der derzeit gültigen Fassung verfahren worden ist. Die Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr wird angeordnet und hiermit öffentlich bekannt gemacht: Der Beschluss lautet wie folgt: I. Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr Sandstraße wird beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist auf dem Übersichtsplan ersichtlich. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses II. III. Beschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Beschluss der Beteiligung der Behörden Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach den Vorschriften des BauGB durchzuführen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem zusammen mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Übersichtsplan ohne Maßstab ersichtlich. Greven, Stadt Greven Der Bürgermeister gez. Peter Vennemeyer 116 Amtsblatt Stadt Greven 17/2017

11 117 Amtsblatt Stadt Greven 17/2017

12 AUFSTELLUNGSBESCHLUSS für den Bebauungsplan Nr "Steinfurter Straße - Grevener Straße - Walgenbach" - 1. Änderung Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Greven hat in seiner Sitzung am gemäß 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes beschlossen. Hiermit wird bestätigt, dass in dem Verfahren vor der Bekanntmachung des Bebauungsplanes nach Absatz 1 und 2 des 2 der Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) in der derzeit gültigen Fassung verfahren worden ist. Die Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr Änderung wird angeordnet und hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Beschluss lautet wie folgt: I. Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr Steinfurter Straße Grevener Straße - Walgenbach 1. Änderung wird beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist auf dem Übersichtsplan ersichtlich. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses II. III. Beschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen. Beschluss der Beteiligung der Behörden Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem zusammen mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Übersichtsplan ohne Maßstab ersichtlich. Bekanntmachung gem. 13a Absatz 3 BauGB Der o. a. Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt. Die Öffentlichkeit kann sich daher über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Greven, Rathausstr. 6, Greven, Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt, unterrichten und sich bis zum zur Planung äußern. Greven, Stadt Greven Der Bürgermeister 118 Amtsblatt Stadt Greven 17/2017 gez. Peter Vennemeyer

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