auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Ulrich Schneider, Kai Gehring und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/14387
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Ulrich Schneider, Kai Gehring und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/14387 Umsetzung kinder- und familienpolitischer Zielsetzungen Vorbemerkung der Fragesteller EinemoderneFamilienpolitikmussdemWandelunsererGesellschaftgerecht werden.insbesonderedieverändertenfamilienformenundrahmenbedingungen,wiediewachsendezahlvonpatchworkfamilienoderalleinerziehenden, erfordern unterschiedliche Lösungsansätze der Politik. DaherstelltsichdieFrage,welcheKonsequenzendieBundesregierunginder Kinder-, Jugend- und Familienpolitik aus dieser Tatsache abgeleitet hat. 1.WelcheSchrittehatdieBundesregierungunternommen,nebendemquantitativenAusbauderKinderbetreuungseinrichtungenauchdieQualitätfrühkindlicherBetreuungzuverbessern,damitdieEinrichtungenihremBildungsauftrag gerecht werden können? ZurSicherstellungeinergutenBetreuungsqualitätinKinderbetreuungseinrichtungenunterstütztderBunddieLänderbis2014mitBetriebskostenzuschüssen inhöhevonrund2,7mrd.euroundab2015mitjährlich845mio.euro.diese MittelfließenüberdieUmsatzsteuerverteilungdauerhaftindieLänderhaushalte undzwarunabhängigdavon,obdieplätzetatsächlichschonvorhandensind. DieLändererhaltenhierdurchPlanungssicherheitunderheblichefinanzielle UnterstützungfürdieImplementierungundSicherungvonQualitätbeiderfrühkindlichen Betreuung, Erziehung und Bildung. DarüberhinaushatdieBundesregierungmitdemBundeskinderschutzgesetz RegelungenmitdemZielderQualitätsverbesserungaufdenWeggebracht.Das InstrumentderQualitätsentwicklungistinallenerlaubnispflichtigenEinrichtungenverbindlichvorgeschriebenundTrägernderöffentlichenJugendhilfeimRahmenihrerGesamtverantwortungauferlegt,GrundsätzeundMaßstäbefürdieBewertungderQualitätsowieMaßnahmenzurQualitätssicherung zuentwickeln,anzuwendenundregelmäßigzuüberprüfen.außerdemfördert DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend vom 30. Juli 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode diebundesregierungmitunterschiedlichenprogrammendieentwicklungund nachhaltige Etablierung qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung. HervorzuhebensindhierdieOffensive FrüheChancen:Schwerpunkt-Kitas Sprache &Integration,dieinrund4000Schwerpunkt-KitaseinealltagsintegrierteundsystematischefrüheSprachförderungstärkt ( AnschwungfürfrüheChancen,das denaus-undaufbaulokalerinitiativenfürfrühkindlicheentwicklungunterstützt ( LernortPraxis,dasdieProfessionalisierungderPraxisphaseninderErzieherinnen-undErzieherausbildungstärkt,wirdebensoeinenweiterenwichtigen Beitrag für die Qualität der frühkindlichen Betreuung leisten. UmdieZahldermännlichenFachkräfteinKindertageseinrichtungenzuerhöhen,hatdieBundesregierungdasBundesprogramm MehrMännerinKitas aufgelegt ( u.a.deutlichzumachen,dasssogenanntecare-aufgabenimpersönlichenwie improfessionellenbereichauchvonmännernübernommenwerdenkönnen, sowiegeschlechterbewusstearbeitmitkindernundimteamindenbeteiligten Einrichtungenzuverankern.EineStudie (Tandem-Studie)untersuchtmögliche GeschlechterdifferenzenimUmgangvonErzieherinnenundErziehernmit Kindern. DieErgebnisseallerlaufendenProzessewerdenGrundlagefürweiterespolitisches Handeln sein. 2.WiespiegeltsichdiePrioritätensetzunginderRegierungspolitikwider, dassdiefinanzierungderkinderbetreuungvordemweiterenausbaufamilienpolitischer Transferzahlungen Vorrang haben muss? FamilienbenötigenunterstützendeLeistungen,ZeitfürgegenseitigeVerantwortungundeinezuverlässigeInfrastruktur.JedeFamiliesollselbstwählen können,wiesieihrfamilienlebengestaltet.diemaßnahmenundzieleder Bundesregierungsinddaraufausgerichtet,denFamilienguteRahmenbedingungenfürdieVerwirklichungihrereigenenLebensentwürfezuschaffen.DabeigehtesinsbesondereumdiewirtschaftlicheStabilitätundsozialeTeilhabe derfamilien,diegutevereinbarkeitvonfamilieundberuf,daswohlergehen unddieförderungderkinder,diewahlfreiheitsowiedieverwirklichungvon Kinderwünschen. DieChanceeinesKindesaufTeilhabeanBetreuungs-undBildungsangeboten darfnichtdavonabhängen,anwelchemortindeutschlanddaskindaufwächst.ausdiesemgrundunterstütztdiebundesregierungdenbedarfsgerechtenausbauvonbetreuungsplätzenindenländernfürkinderunterdreijahren bis2014mitinsgesamt5,4mrd.eurounddavonalleinrund2,7mrd.eurobis 2014undab2015mitdauerhaftjährlich845Mio.EurofürdieSicherstellung vonqualitätinderbetreuungdurchbeteiligungandenlaufendenkosten. AußerdemwurdeeinProgrammaufgelegt,daskommunalenGebietskörperschaften,GemeindeverbändensowieUnternehmenundPrivatpersonenmit kommunalembezugeinezinsgünstigeundlangfristigefinanzierungausmitteln der KfW Bankengruppe zur Verfügung stellt.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WelcheMaßnahmenhatdieBundesregierungergriffen,umLebenspartnerschaften,imSteuerrecht,beiAdoptionenundimBeamtenrechtmitderEhe gleichzustellen? Folgende Maßnahmen zur steuerlichen Gleichstellung wurden ergriffen: 1.Einkommensteuergesetz (EStG):GleichbehandlungvonEhegattenundLebenspartnerinnenbzw.LebenspartnernfürdasgesamteEinkommensteuergesetz ( GesetzzurÄnderungdesEinkommensteuergesetzesinUmsetzungderEntscheidungdesBundesverfassungsgerichtsvom7.Mai2013vom15.Juli 2013, BGBl.I S.2397), 2.Umsatzsteuergesetz (UStG):DurchArtikel10Nummer3Buchstabecdes Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzesvom26.Juni2013wurde 4Nummer19BuchstabeaUStGdergestaltgeändert,dassnunmehr (u.a.)neben EhegattenauchLebenspartnerinnenbzw.LebenspartnernnichtalsArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieser Vorschrift gelten, 3.Erbschaftsteuer-undSchenkungsteuergesetz:VollständigeGleichstellung vonlebenspartnerinnenbzw.lebenspartnernmitehegattenrückwirkendab 1.August2001 (Jahressteuergesetz2010vom8.Dezember2010,BGBl.I S.1768), 4.Grunderwerbsteuergesetz:VollständigeGleichstellungvonLebenspartnerinnenbzw.LebenspartnernmitEhegattenrückwirkendab1.August2001 (Jahressteuergesetz2010vom8.Dezember2010,BGBl.ISeite1768,und Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzvom26.Juni2013,BGBl.IS.1809). ImAdoptionsrechtprüftdieBundesregierung,wiedasUrteildesBundesverfassungsgerichtsvom19.Februar2013 (1BvL1/11u.a.)umzusetzenist.Die vombundesverfassungsgerichteingeräumteumsetzungsfristwirdfürdasgesetzgebungsverfahren genutzt werden. ImBeamtenrechtsinddurchdasGesetzzurÜbertragungehebezogenerRegelungenimöffentlichenDienstrechtaufLebenspartnerschaftenvom14.November2011 (BGBl.IS.2219)alleehebezogenengesetzlichenRegelungeninden BereichenBesoldung,VersorgungundBeihilfeaufLebenspartnerschaftenübertragenworden.DiemeistenVorschriftendesGesetzessindrückwirkendzum 1.Januar2009inKraftgetreten.DurchdasGesetzzurNeuregelungderProfessorenbesoldungundzurÄnderungweitererdienstrechtlicherVorschriftenvom 11.Juni2013 (BGBl.IS.1514)istderAnspruchaufdenFamilienzuschlagentsprechenddenVorgabendesBundesverfassungsgerichtsrückwirkendauchfür die Zeit vom 1. August 2001 bis zum 31. Dezember 2008 gewährt worden. 4.Waswurdeunternommen,dieEinrichtungeinesRechtsinstituts Verantwortungsgemeinschaft,dasmitRechtenundPflichtenderEheausgestattet ist, voranzutreiben? Die Bundesregierung prüft die Anregungen aus dem politischen Raum.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5.PlantdieBundesregierungeineÄnderungder RichtliniedesBMFSFJ überdiegewährungvonzuwendungenzurförderungvonmaßnahmen derassistiertenreproduktion,sodassallemenschenunabhängigvom Familienstand den Zugang zur Reproduktionsmedizin ermöglicht wird? Die RichtliniedesBMFSFJüberdieGewährungvonZuwendungenzurFörderungvonMaßnahmenderassistiertenReproduktion orientiertsichander bundesgesetzlichenregelungzurkostenübernahmegemäß 27adesFünften Buches Sozialgesetzbuch. Eine Änderung ist deshalb derzeit nicht vorgesehen. 6.Waswurdeunternommen,einenGrundfreibetragvon8004Eurofür ErwachseneundKindereinzuführensowiedasKindergeldauf200Euro pro Kind und Monat anzuheben? DieBundesregierungstrebtnichtan,denaltersunabhängigenGrundfreibetrag nach 32aAbsatz1EStGaufdasNiveauvor2013zusenken.DasKindergeld liegt für das vierte und jedes weitere Kind über 200 Euro monatlich. 7.HatdieBundesregierungSchritteunternommen,dieSteuerklasseV,diedie AufnahmeeinerErwerbstätigkeitbesondersfürFrauennacheinerFamilienpausesteuerlichhäufigunattraktiverscheinenlässt (ProgrammderFDPzur Bundestagswahl 2009, Seite 7), abzuschaffen? DiefürEhegattenvorgeseheneMöglichkeitzurWahlderSteuerklassenkombinationIII/Vistbeibehaltenworden.DarüberhinausstehtdenEhegattenseit dem Jahr 2010 die Wahl des Faktorverfahrens (IV/IV mit Faktor) offen. 8.WelcheMaßnahmenhatdieBundesregierungergriffen,umdasElterngeld andasbrutto-undnichtandasnettoerwerbseinkommenanzuknüpfen,damiteineschlechterstellungvonelternaufgrundderwahleinerungünstigensteuerklassevermiedenwird,solangediesenochbesteht (Programm der FDP zur Bundestagswahl 2009, Seite 34). DasElterngeldersetztdasnachderGeburteinesKindeswegfallendeErwerbseinkommendesbetreuendenElternteils.Dabeiwirdandessenmaßgebliches Nettoeinkommenangeknüpft,dadiesesdentatsächlichenwirtschaftlichenVerfügungsrahmendesElternteilsbzw.derFamilieimJahrvorderGeburtbesser abbilden kann als das Bruttoeinkommen. ZurBestimmungdesmaßgeblichenNettoeinkommenswerdenvomBruttoeinkommenunteranderemAbzügefürSteuernvorgenommen.Diesewerdennach denneuregelungendurchdasgesetzzurvereinfachungdeselterngeldvollzugs fürgeburtenabdem1.januar2013anhanddesinderlohnabrechnunggebräuchlichenprogrammablaufplansfürdiesteuerberechnungimlohnsteuerverfahrenermittelt.aufgrundderberücksichtigungindividuellerabzugsmerkmale,wiezumbeispielderlohnsteuerklasse,liegendieveranschlagtenabzüge möglichst nah an den tatsächlichen Abzügen. BeiEinkünftenausausschließlichnichtselbstständigerErwerbstätigkeitwird grundsätzlichdiesteuerklasseberücksichtigt,diefürdenletztenmonatdes vorgeburtlicheneinkommensbemessungszeitraumsmitentsprechendeneinkünftengegoltenhat.hatsichdiesteuerklasseimbemessungszeitraumgeändert,istdiefrüheresteuerklassemaßgeblich,wenndieseinderüberwiegenden
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14475 ZahlderMonatedesBemessungszeitraumsmitentsprechendenEinkünftengegoltenhat.HatkeineSteuerklasseüberwiegendgegolten,istdiezuletzteingetragenezuberücksichtigen.InnerhalbdiesesRegelungsrahmenskönnendie SteuerabzügedurchdieWahlderSteuerklassenbeeinflusstwerden.Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. DieseVorgehensweisebeiderEinkommensermittlungentsprichtdenZielendes Elterngeldes,denFamilienihrenwirtschaftlichenStandimJahrvorderGeburt ihreskindeszusichern,zudiesemzweckeinrepräsentativeseinkommenzu ermitteln und zugleich eine angemessene Verwaltungspraktikabilität zu bieten. 9.InwiefernhatdieBundesregierungbeidengesetzlichenÄnderungendes ElterngeldesdieInteressenvonSelbständigenstärkerberücksichtigt (Programm der FDP zur Bundestagswahl 2009, Seite 34)? MitdemGesetzzurVereinfachungdesElterngeldvollzugswurdeinsbesondere dieeinkommensermittlungfürselbstständigefürihreabdem1.januar2013 geborenenkindervereinfacht.soentfälltderbisherigevielfachsehraufwändigenachweisdesvorgeburtlicheneinkommensbeispielsweiseanhand voneinnahmen-überschuss-rechnungen,welcheinderregelgesondertfür denzweckderelterngeldberechnungerstelltwerdenmussten.stattdessenwird daseinkommenvordergeburtnuneinheitlichaufgrundlagedessteuerbescheidesermittelt.gesonderteelterngeldrechtlicheeinkommensaufstellungensindnurnochfüreinkommenwährenddeselterngeldbezugeserforderlich. DabeiwerdendieBetriebsausgabengrundsätzlichalsPauschaleinHöhevon 25Prozentabgezogen,wodurchauchandieserStelleeineaufwändigeNachweisführungentfällt.DietatsächlichenBetriebsausgabenwerdenaufAntrag berücksichtigt. 10.WelcheMaßnahmenhatdieBundesregierungergriffen,umdieElternzeitregelungsoumzugestalten,dasssieunbürokratischundflexibelauch wochen-odertageweiseimrahmeneineszeitbudgetsimeinvernehmen mitdenarbeitgeberngewährtwerdenkann (ProgrammderFDPzurBundestagswahl 2009, Seite 34)? NachdenbestehendenRegelungenisteineVerteilungderElternzeitaufzwei ZeitabschnitteohneZustimmungdesArbeitgebersunddieVerteilungder ElternzeitaufmehralszweiZeitabschnittemitZustimmungdesArbeitgebers möglich.indiesemrahmenkanndieelternzeitauchwochen-odertageweise in Anspruch genommen werden. 11.WannlegtdieBundesregierungeineGesetzesinitiativevor,umdieBenachteiligungzubeenden,dieElternbeimElterngelderleben,wennsie sichfüreinegemeinsameteilzeitregelungentscheiden (Programmder FDP zur Bundestagswahl 2009, Seite 34)? DieBundesregierungarbeitetimRahmenderbestehendenHaushalts-und FinanzplanansätzeaneinerWeiterentwicklungdesBundeselterngeld-und Elternzeitgesetzes.GeprüftwirdinsbesonderedieFrage,wiedenBedürfnissen derelterndurchflexiblereregelungennochbesserrechnunggetragenwerden kann.indiesemzusammenhangwirdauchdieeinführungeinesteilelterngeldes,daselternmitteilzeiteinkommenweiteregestaltungsspielräumeeröffnet, geprüft.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.MitwelchenSchrittenundwelchemZeithorizontplantdieBundesregierungdieUmstellungvonObjekt-aufdieSubjektförderungbeiderKindertagesbetreuung (ProgrammderFDPzurBundestagswahl2009,Seite34)? ImLaufederLegislaturperiodekonntemitdenLänderneineEinigungdahingehenderzieltwerden,denAusbauvonKita-PlätzendurchErhöhungdesSondervermögensfürdenBauunddieEinrichtungneuerBetreuungsplätzezufördern. 13.InwiefernhatdieBundesregierungzumAusdruckgebracht,dasssiedie EinführungeinesBetreuungsgeldesablehnt (ProgrammderFDPzurBundestagswahl 2009, Seite 34)? DasGesetzzurEinführungeinesBetreuungsgeldestrittam1.August2013in Kraft.EswirdvondenLändernimAuftragdesBundesausgeführt.DerDeutscheBundestaghatdarüberhinausam28.Juni2013dasGesetzzurErgänzung desbetreuungsgeldgesetzesbeschlossen.danachkönneneltern,diedasbetreuungsgeldfürdenaufbaueinerprivatenaltersvorsorgeodereinbildungssparen einsetzen, einen Bonus von 15 Euro/Monat erhalten. ZurBeurteilungderAuswirkungendesBetreuungsgeldeswirddieBundesregierungdemDeutschenBundestagbiszum31.Dezember2015einenBericht vorlegen. 14.InwiefernhatdieBundesregierungdieBenachteiligungbiologischerVäter beimgemeinsamensorgerechtnichtmiteinanderverheirateterelternteile durchdiemöglichkeiteinergerichtlicheneinzelfallentscheidungzurerlangungdesgemeinsamensorgerechtsbeendet (ProgrammderFDPzur Bundestagswahl 2009, Seite 35)? Dieam19.Mai2013inKraftgetretenenneuenRegelungenzurelterlichen SorgenichtmiteinanderverheirateterElternermöglichenesauchunverheiratetenVätern,dieelterlicheSorgefürihrKindzuübernehmen.DerVaterkanndie MitsorgeoderdiealleinigeSorgenunauchdannerlangen,wenndieMutter demnichtzustimmt.nachderzielsetzungdesgesetzessollenauchnichtmiteinanderverheirateteelterndieverantwortungfürihrkindgrundsätzlich gemeinsamausüben;dervaterbleibtnurdannvondersorgeverantwortung ausgeschlossen,wenndieszumwohldeskindeserforderlichist.infällen,in denenkindeswohlrelevantegründegegeneinegemeinsamesorgenichtim Raumstehen,solldasGerichtzudemdiegemeinsameSorgeineinemvereinfachten Verfahren zusprechen. 15.MitwelchenGesetzesinitiativenhatsichdieBundesregierungfürdie Stärkung der Kinderrechte eingesetzt, bzw. welche Initiativen plant sie? DieBundesregierunghatsichmiteinerVielzahlanMaßnahmenfürdieStärkung der Kinderrechte eingesetzt. ImFolgendenwerdendahernurbeispielhafteinigerelevanteGesetzesinitiativenbenannt,mitdenendieBundesregierungunteranderemdasRechtauf Schutz,dasRechtaufAnhörungundBeteiligung,dasRechtaufdaserreichbare HöchstmaßanGesundheit,dasRechtaufBildungunddasRechtaufKontaktzu den Eltern gestärkt hat. MitdemBundeskinderschutzgesetz,dasam1.Januar2012inKraftgetreten ist,hatdiebundesregierungdiegrundlagefüreinenaktivenundwirksamen Kinderschutzgelegt.DasGesetzbringtPräventionundIntervention
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/14475 gleichermaßenvoranundstärktalleakteure,diesichfürdaswohlergehen unsererkinderengagieren angefangenbeideneltern,überdiekinderärztinbzw.denkinderarztoderdiehebammebishinzumjugendamtoder Familiengericht, und Kinder und Jugendliche unmittelbar selbst. DasGesetzzurStärkungderRechtevonOpfernsexuellenMissbrauchs (StORMG)vom26.Juni2013 (BGBl.IS.1805)verbessertdenSchutz kindlicherundjugendlicheropferimstrafverfahreninmehrerenbereichen (z.b.imverfahrenselbstdurchvermehrtezulassungvonvideoaufzeichnungenundvereinfachtenausschlussderöffentlichkeit;durchhäufigere MöglichkeitenderKlageerhebungunmittelbarvordenLandgerichten;längere Verfolgbarkeit der Taten; Qualifikation von Jugendstaatsanwälten). MitdemGesetzzurRatifikationdesFakultativprotokollszumÜbereinkommenüberdieRechtedesKindesbetreffendeinMitteilungsverfahren,dasam 29.Dezember2012inKraftgetretenist,hatDeutschlanddieEinrichtung einesindividualbeschwerdeverfahrenszurvn-kinderrechtskonventionanerkannt.alsdritterstaatweltweithatdeutschlanddaraufhinam28.februar 2013dasFakultativprotokollratifiziert.MitdemFakultativprotokollerhaltenKinderdieMöglichkeit,aufinternationalerEbenegegenVerletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Am28.Juli2011istdasZehnteGesetzzurÄnderungdesBundesimmissionsschutzgesetzes PrivilegierungdesvonKindertageseinrichtungenund KinderspielplätzenausgehendenKinderlärms (BGBl.I.S.1474) inkraft getreten. DurchdasGesetzzurStärkungderInnenentwicklungindenStädtenund GemeindenundweiterenFortentwicklungdesStädtebaurechtsvom11.Juni 2013 (BGBl.IS.1548)wird flankierendzudenänderungenimbundesimmissionsschutzgesetz 3derBaunutzungsverordnungdahingehend geändert,dassanlagenzurkinderbetreuung,diedenbedürfnissender BewohnerdesGebietesdienen,inreinenWohngebietenkünftignichtnur ausnahmsweise,sondernallgemeinzulässigsind.dieänderungtrittam 20. September 2013 in Kraft. DurchdasGesetzzurÄnderungdesVormundschafts-undBetreuungsrechts vom29.juni2011 (BGBl.IS.1306)wurdeu.a.dasErfordernisdesausreichendenpersönlichenKontaktsdesVormundszudemMündelausdrücklichimGesetzverankertunddiePflichtdesVormundszurFörderungund GewährleistungderPflegeundErziehungdesMündelsstärkerhervorgehoben. MitdemRechtsanspruchaufdasBildungs-undTeilhabepaketkommtdie BundesregierunginsbesondereinderGrundsicherungfürArbeitsuchende,in dersozialhilfesowiefürfamilienmitbezugvonkinderzuschlagoder WohngeldihrerbesonderenVerantwortungfürrund2,5MillionenanspruchsberechtigteKinderundJugendlicheinDeutschlandnach.Diedarin geregeltenbildungs-undteilhabeleistungendienendersicherungdesspezifischensozio-kulturellenexistenzminimumsvonkindern,jugendlichen und jungen Erwachsenen. MitInkrafttretendesÜbereinkommensderVereintenNationenüberdie RechtevonMenschenmitBehinderungeninDeutschlandam24.März2009 wurdendierechtevonkindernmitbehinderungenaufderenbesonderen Belange hin konkretisiert. MitdemGesetzzurVerwaltungsvereinfachunginderKinder-undJugendhilfewirdderZugangfürKinderundJugendlichezudenLeistungender Kinder- und Jugendhilfe verbessert.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode KinderundJugendlichesindeinezentraleZielgruppedesvomDeutschen Bundestagam27.Juni2013beschlossenenGesetzeszurFörderungderPrävention,dasdieprimäreundsekundärePräventionbeiKindernausbauen soll. 16.WashatdieBundesregierungunternommen,umdenVorbehaltbeider bereits ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention aufzuheben? DieBundesregierunghatdieVorbehaltezurVN-Kinderrechtskonventionam 15. Juli 2010 zurückgenommen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2208 16. Wahlperiode 13. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12250 17. Wahlperiode 04. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Lothar Binding (Heidelberg), Ingrid Arndt-Brauer,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9462 17. Wahlperiode 27. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrlösen,indemdefactoeineversorgungdritterklassestattfindet (vgl.bundestagsdrucksachen17/4782und17/5524),scheintsichdiebundesregierungnun
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9012 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrAusbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
MehrAusgabenentwicklung und Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1249 17. Wahlperiode 26. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/711 17. Wahlperiode 12. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3375 17. Wahlperiode 25. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Reichenbach, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Olaf Scholz, weiterer
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