auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Ulrich Schneider, Kai Gehring und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/14387

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Ulrich Schneider, Kai Gehring und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/14387 Umsetzung kinder- und familienpolitischer Zielsetzungen Vorbemerkung der Fragesteller EinemoderneFamilienpolitikmussdemWandelunsererGesellschaftgerecht werden.insbesonderedieverändertenfamilienformenundrahmenbedingungen,wiediewachsendezahlvonpatchworkfamilienoderalleinerziehenden, erfordern unterschiedliche Lösungsansätze der Politik. DaherstelltsichdieFrage,welcheKonsequenzendieBundesregierunginder Kinder-, Jugend- und Familienpolitik aus dieser Tatsache abgeleitet hat. 1.WelcheSchrittehatdieBundesregierungunternommen,nebendemquantitativenAusbauderKinderbetreuungseinrichtungenauchdieQualitätfrühkindlicherBetreuungzuverbessern,damitdieEinrichtungenihremBildungsauftrag gerecht werden können? ZurSicherstellungeinergutenBetreuungsqualitätinKinderbetreuungseinrichtungenunterstütztderBunddieLänderbis2014mitBetriebskostenzuschüssen inhöhevonrund2,7mrd.euroundab2015mitjährlich845mio.euro.diese MittelfließenüberdieUmsatzsteuerverteilungdauerhaftindieLänderhaushalte undzwarunabhängigdavon,obdieplätzetatsächlichschonvorhandensind. DieLändererhaltenhierdurchPlanungssicherheitunderheblichefinanzielle UnterstützungfürdieImplementierungundSicherungvonQualitätbeiderfrühkindlichen Betreuung, Erziehung und Bildung. DarüberhinaushatdieBundesregierungmitdemBundeskinderschutzgesetz RegelungenmitdemZielderQualitätsverbesserungaufdenWeggebracht.Das InstrumentderQualitätsentwicklungistinallenerlaubnispflichtigenEinrichtungenverbindlichvorgeschriebenundTrägernderöffentlichenJugendhilfeimRahmenihrerGesamtverantwortungauferlegt,GrundsätzeundMaßstäbefürdieBewertungderQualitätsowieMaßnahmenzurQualitätssicherung zuentwickeln,anzuwendenundregelmäßigzuüberprüfen.außerdemfördert DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend vom 30. Juli 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode diebundesregierungmitunterschiedlichenprogrammendieentwicklungund nachhaltige Etablierung qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung. HervorzuhebensindhierdieOffensive FrüheChancen:Schwerpunkt-Kitas Sprache &Integration,dieinrund4000Schwerpunkt-KitaseinealltagsintegrierteundsystematischefrüheSprachförderungstärkt ( AnschwungfürfrüheChancen,das denaus-undaufbaulokalerinitiativenfürfrühkindlicheentwicklungunterstützt ( LernortPraxis,dasdieProfessionalisierungderPraxisphaseninderErzieherinnen-undErzieherausbildungstärkt,wirdebensoeinenweiterenwichtigen Beitrag für die Qualität der frühkindlichen Betreuung leisten. UmdieZahldermännlichenFachkräfteinKindertageseinrichtungenzuerhöhen,hatdieBundesregierungdasBundesprogramm MehrMännerinKitas aufgelegt ( u.a.deutlichzumachen,dasssogenanntecare-aufgabenimpersönlichenwie improfessionellenbereichauchvonmännernübernommenwerdenkönnen, sowiegeschlechterbewusstearbeitmitkindernundimteamindenbeteiligten Einrichtungenzuverankern.EineStudie (Tandem-Studie)untersuchtmögliche GeschlechterdifferenzenimUmgangvonErzieherinnenundErziehernmit Kindern. DieErgebnisseallerlaufendenProzessewerdenGrundlagefürweiterespolitisches Handeln sein. 2.WiespiegeltsichdiePrioritätensetzunginderRegierungspolitikwider, dassdiefinanzierungderkinderbetreuungvordemweiterenausbaufamilienpolitischer Transferzahlungen Vorrang haben muss? FamilienbenötigenunterstützendeLeistungen,ZeitfürgegenseitigeVerantwortungundeinezuverlässigeInfrastruktur.JedeFamiliesollselbstwählen können,wiesieihrfamilienlebengestaltet.diemaßnahmenundzieleder Bundesregierungsinddaraufausgerichtet,denFamilienguteRahmenbedingungenfürdieVerwirklichungihrereigenenLebensentwürfezuschaffen.DabeigehtesinsbesondereumdiewirtschaftlicheStabilitätundsozialeTeilhabe derfamilien,diegutevereinbarkeitvonfamilieundberuf,daswohlergehen unddieförderungderkinder,diewahlfreiheitsowiedieverwirklichungvon Kinderwünschen. DieChanceeinesKindesaufTeilhabeanBetreuungs-undBildungsangeboten darfnichtdavonabhängen,anwelchemortindeutschlanddaskindaufwächst.ausdiesemgrundunterstütztdiebundesregierungdenbedarfsgerechtenausbauvonbetreuungsplätzenindenländernfürkinderunterdreijahren bis2014mitinsgesamt5,4mrd.eurounddavonalleinrund2,7mrd.eurobis 2014undab2015mitdauerhaftjährlich845Mio.EurofürdieSicherstellung vonqualitätinderbetreuungdurchbeteiligungandenlaufendenkosten. AußerdemwurdeeinProgrammaufgelegt,daskommunalenGebietskörperschaften,GemeindeverbändensowieUnternehmenundPrivatpersonenmit kommunalembezugeinezinsgünstigeundlangfristigefinanzierungausmitteln der KfW Bankengruppe zur Verfügung stellt.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WelcheMaßnahmenhatdieBundesregierungergriffen,umLebenspartnerschaften,imSteuerrecht,beiAdoptionenundimBeamtenrechtmitderEhe gleichzustellen? Folgende Maßnahmen zur steuerlichen Gleichstellung wurden ergriffen: 1.Einkommensteuergesetz (EStG):GleichbehandlungvonEhegattenundLebenspartnerinnenbzw.LebenspartnernfürdasgesamteEinkommensteuergesetz ( GesetzzurÄnderungdesEinkommensteuergesetzesinUmsetzungderEntscheidungdesBundesverfassungsgerichtsvom7.Mai2013vom15.Juli 2013, BGBl.I S.2397), 2.Umsatzsteuergesetz (UStG):DurchArtikel10Nummer3Buchstabecdes Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzesvom26.Juni2013wurde 4Nummer19BuchstabeaUStGdergestaltgeändert,dassnunmehr (u.a.)neben EhegattenauchLebenspartnerinnenbzw.LebenspartnernnichtalsArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieser Vorschrift gelten, 3.Erbschaftsteuer-undSchenkungsteuergesetz:VollständigeGleichstellung vonlebenspartnerinnenbzw.lebenspartnernmitehegattenrückwirkendab 1.August2001 (Jahressteuergesetz2010vom8.Dezember2010,BGBl.I S.1768), 4.Grunderwerbsteuergesetz:VollständigeGleichstellungvonLebenspartnerinnenbzw.LebenspartnernmitEhegattenrückwirkendab1.August2001 (Jahressteuergesetz2010vom8.Dezember2010,BGBl.ISeite1768,und Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzvom26.Juni2013,BGBl.IS.1809). ImAdoptionsrechtprüftdieBundesregierung,wiedasUrteildesBundesverfassungsgerichtsvom19.Februar2013 (1BvL1/11u.a.)umzusetzenist.Die vombundesverfassungsgerichteingeräumteumsetzungsfristwirdfürdasgesetzgebungsverfahren genutzt werden. ImBeamtenrechtsinddurchdasGesetzzurÜbertragungehebezogenerRegelungenimöffentlichenDienstrechtaufLebenspartnerschaftenvom14.November2011 (BGBl.IS.2219)alleehebezogenengesetzlichenRegelungeninden BereichenBesoldung,VersorgungundBeihilfeaufLebenspartnerschaftenübertragenworden.DiemeistenVorschriftendesGesetzessindrückwirkendzum 1.Januar2009inKraftgetreten.DurchdasGesetzzurNeuregelungderProfessorenbesoldungundzurÄnderungweitererdienstrechtlicherVorschriftenvom 11.Juni2013 (BGBl.IS.1514)istderAnspruchaufdenFamilienzuschlagentsprechenddenVorgabendesBundesverfassungsgerichtsrückwirkendauchfür die Zeit vom 1. August 2001 bis zum 31. Dezember 2008 gewährt worden. 4.Waswurdeunternommen,dieEinrichtungeinesRechtsinstituts Verantwortungsgemeinschaft,dasmitRechtenundPflichtenderEheausgestattet ist, voranzutreiben? Die Bundesregierung prüft die Anregungen aus dem politischen Raum.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5.PlantdieBundesregierungeineÄnderungder RichtliniedesBMFSFJ überdiegewährungvonzuwendungenzurförderungvonmaßnahmen derassistiertenreproduktion,sodassallemenschenunabhängigvom Familienstand den Zugang zur Reproduktionsmedizin ermöglicht wird? Die RichtliniedesBMFSFJüberdieGewährungvonZuwendungenzurFörderungvonMaßnahmenderassistiertenReproduktion orientiertsichander bundesgesetzlichenregelungzurkostenübernahmegemäß 27adesFünften Buches Sozialgesetzbuch. Eine Änderung ist deshalb derzeit nicht vorgesehen. 6.Waswurdeunternommen,einenGrundfreibetragvon8004Eurofür ErwachseneundKindereinzuführensowiedasKindergeldauf200Euro pro Kind und Monat anzuheben? DieBundesregierungstrebtnichtan,denaltersunabhängigenGrundfreibetrag nach 32aAbsatz1EStGaufdasNiveauvor2013zusenken.DasKindergeld liegt für das vierte und jedes weitere Kind über 200 Euro monatlich. 7.HatdieBundesregierungSchritteunternommen,dieSteuerklasseV,diedie AufnahmeeinerErwerbstätigkeitbesondersfürFrauennacheinerFamilienpausesteuerlichhäufigunattraktiverscheinenlässt (ProgrammderFDPzur Bundestagswahl 2009, Seite 7), abzuschaffen? DiefürEhegattenvorgeseheneMöglichkeitzurWahlderSteuerklassenkombinationIII/Vistbeibehaltenworden.DarüberhinausstehtdenEhegattenseit dem Jahr 2010 die Wahl des Faktorverfahrens (IV/IV mit Faktor) offen. 8.WelcheMaßnahmenhatdieBundesregierungergriffen,umdasElterngeld andasbrutto-undnichtandasnettoerwerbseinkommenanzuknüpfen,damiteineschlechterstellungvonelternaufgrundderwahleinerungünstigensteuerklassevermiedenwird,solangediesenochbesteht (Programm der FDP zur Bundestagswahl 2009, Seite 34). DasElterngeldersetztdasnachderGeburteinesKindeswegfallendeErwerbseinkommendesbetreuendenElternteils.Dabeiwirdandessenmaßgebliches Nettoeinkommenangeknüpft,dadiesesdentatsächlichenwirtschaftlichenVerfügungsrahmendesElternteilsbzw.derFamilieimJahrvorderGeburtbesser abbilden kann als das Bruttoeinkommen. ZurBestimmungdesmaßgeblichenNettoeinkommenswerdenvomBruttoeinkommenunteranderemAbzügefürSteuernvorgenommen.Diesewerdennach denneuregelungendurchdasgesetzzurvereinfachungdeselterngeldvollzugs fürgeburtenabdem1.januar2013anhanddesinderlohnabrechnunggebräuchlichenprogrammablaufplansfürdiesteuerberechnungimlohnsteuerverfahrenermittelt.aufgrundderberücksichtigungindividuellerabzugsmerkmale,wiezumbeispielderlohnsteuerklasse,liegendieveranschlagtenabzüge möglichst nah an den tatsächlichen Abzügen. BeiEinkünftenausausschließlichnichtselbstständigerErwerbstätigkeitwird grundsätzlichdiesteuerklasseberücksichtigt,diefürdenletztenmonatdes vorgeburtlicheneinkommensbemessungszeitraumsmitentsprechendeneinkünftengegoltenhat.hatsichdiesteuerklasseimbemessungszeitraumgeändert,istdiefrüheresteuerklassemaßgeblich,wenndieseinderüberwiegenden

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14475 ZahlderMonatedesBemessungszeitraumsmitentsprechendenEinkünftengegoltenhat.HatkeineSteuerklasseüberwiegendgegolten,istdiezuletzteingetragenezuberücksichtigen.InnerhalbdiesesRegelungsrahmenskönnendie SteuerabzügedurchdieWahlderSteuerklassenbeeinflusstwerden.Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. DieseVorgehensweisebeiderEinkommensermittlungentsprichtdenZielendes Elterngeldes,denFamilienihrenwirtschaftlichenStandimJahrvorderGeburt ihreskindeszusichern,zudiesemzweckeinrepräsentativeseinkommenzu ermitteln und zugleich eine angemessene Verwaltungspraktikabilität zu bieten. 9.InwiefernhatdieBundesregierungbeidengesetzlichenÄnderungendes ElterngeldesdieInteressenvonSelbständigenstärkerberücksichtigt (Programm der FDP zur Bundestagswahl 2009, Seite 34)? MitdemGesetzzurVereinfachungdesElterngeldvollzugswurdeinsbesondere dieeinkommensermittlungfürselbstständigefürihreabdem1.januar2013 geborenenkindervereinfacht.soentfälltderbisherigevielfachsehraufwändigenachweisdesvorgeburtlicheneinkommensbeispielsweiseanhand voneinnahmen-überschuss-rechnungen,welcheinderregelgesondertfür denzweckderelterngeldberechnungerstelltwerdenmussten.stattdessenwird daseinkommenvordergeburtnuneinheitlichaufgrundlagedessteuerbescheidesermittelt.gesonderteelterngeldrechtlicheeinkommensaufstellungensindnurnochfüreinkommenwährenddeselterngeldbezugeserforderlich. DabeiwerdendieBetriebsausgabengrundsätzlichalsPauschaleinHöhevon 25Prozentabgezogen,wodurchauchandieserStelleeineaufwändigeNachweisführungentfällt.DietatsächlichenBetriebsausgabenwerdenaufAntrag berücksichtigt. 10.WelcheMaßnahmenhatdieBundesregierungergriffen,umdieElternzeitregelungsoumzugestalten,dasssieunbürokratischundflexibelauch wochen-odertageweiseimrahmeneineszeitbudgetsimeinvernehmen mitdenarbeitgeberngewährtwerdenkann (ProgrammderFDPzurBundestagswahl 2009, Seite 34)? NachdenbestehendenRegelungenisteineVerteilungderElternzeitaufzwei ZeitabschnitteohneZustimmungdesArbeitgebersunddieVerteilungder ElternzeitaufmehralszweiZeitabschnittemitZustimmungdesArbeitgebers möglich.indiesemrahmenkanndieelternzeitauchwochen-odertageweise in Anspruch genommen werden. 11.WannlegtdieBundesregierungeineGesetzesinitiativevor,umdieBenachteiligungzubeenden,dieElternbeimElterngelderleben,wennsie sichfüreinegemeinsameteilzeitregelungentscheiden (Programmder FDP zur Bundestagswahl 2009, Seite 34)? DieBundesregierungarbeitetimRahmenderbestehendenHaushalts-und FinanzplanansätzeaneinerWeiterentwicklungdesBundeselterngeld-und Elternzeitgesetzes.GeprüftwirdinsbesonderedieFrage,wiedenBedürfnissen derelterndurchflexiblereregelungennochbesserrechnunggetragenwerden kann.indiesemzusammenhangwirdauchdieeinführungeinesteilelterngeldes,daselternmitteilzeiteinkommenweiteregestaltungsspielräumeeröffnet, geprüft.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.MitwelchenSchrittenundwelchemZeithorizontplantdieBundesregierungdieUmstellungvonObjekt-aufdieSubjektförderungbeiderKindertagesbetreuung (ProgrammderFDPzurBundestagswahl2009,Seite34)? ImLaufederLegislaturperiodekonntemitdenLänderneineEinigungdahingehenderzieltwerden,denAusbauvonKita-PlätzendurchErhöhungdesSondervermögensfürdenBauunddieEinrichtungneuerBetreuungsplätzezufördern. 13.InwiefernhatdieBundesregierungzumAusdruckgebracht,dasssiedie EinführungeinesBetreuungsgeldesablehnt (ProgrammderFDPzurBundestagswahl 2009, Seite 34)? DasGesetzzurEinführungeinesBetreuungsgeldestrittam1.August2013in Kraft.EswirdvondenLändernimAuftragdesBundesausgeführt.DerDeutscheBundestaghatdarüberhinausam28.Juni2013dasGesetzzurErgänzung desbetreuungsgeldgesetzesbeschlossen.danachkönneneltern,diedasbetreuungsgeldfürdenaufbaueinerprivatenaltersvorsorgeodereinbildungssparen einsetzen, einen Bonus von 15 Euro/Monat erhalten. ZurBeurteilungderAuswirkungendesBetreuungsgeldeswirddieBundesregierungdemDeutschenBundestagbiszum31.Dezember2015einenBericht vorlegen. 14.InwiefernhatdieBundesregierungdieBenachteiligungbiologischerVäter beimgemeinsamensorgerechtnichtmiteinanderverheirateterelternteile durchdiemöglichkeiteinergerichtlicheneinzelfallentscheidungzurerlangungdesgemeinsamensorgerechtsbeendet (ProgrammderFDPzur Bundestagswahl 2009, Seite 35)? Dieam19.Mai2013inKraftgetretenenneuenRegelungenzurelterlichen SorgenichtmiteinanderverheirateterElternermöglichenesauchunverheiratetenVätern,dieelterlicheSorgefürihrKindzuübernehmen.DerVaterkanndie MitsorgeoderdiealleinigeSorgenunauchdannerlangen,wenndieMutter demnichtzustimmt.nachderzielsetzungdesgesetzessollenauchnichtmiteinanderverheirateteelterndieverantwortungfürihrkindgrundsätzlich gemeinsamausüben;dervaterbleibtnurdannvondersorgeverantwortung ausgeschlossen,wenndieszumwohldeskindeserforderlichist.infällen,in denenkindeswohlrelevantegründegegeneinegemeinsamesorgenichtim Raumstehen,solldasGerichtzudemdiegemeinsameSorgeineinemvereinfachten Verfahren zusprechen. 15.MitwelchenGesetzesinitiativenhatsichdieBundesregierungfürdie Stärkung der Kinderrechte eingesetzt, bzw. welche Initiativen plant sie? DieBundesregierunghatsichmiteinerVielzahlanMaßnahmenfürdieStärkung der Kinderrechte eingesetzt. ImFolgendenwerdendahernurbeispielhafteinigerelevanteGesetzesinitiativenbenannt,mitdenendieBundesregierungunteranderemdasRechtauf Schutz,dasRechtaufAnhörungundBeteiligung,dasRechtaufdaserreichbare HöchstmaßanGesundheit,dasRechtaufBildungunddasRechtaufKontaktzu den Eltern gestärkt hat. MitdemBundeskinderschutzgesetz,dasam1.Januar2012inKraftgetreten ist,hatdiebundesregierungdiegrundlagefüreinenaktivenundwirksamen Kinderschutzgelegt.DasGesetzbringtPräventionundIntervention

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/14475 gleichermaßenvoranundstärktalleakteure,diesichfürdaswohlergehen unsererkinderengagieren angefangenbeideneltern,überdiekinderärztinbzw.denkinderarztoderdiehebammebishinzumjugendamtoder Familiengericht, und Kinder und Jugendliche unmittelbar selbst. DasGesetzzurStärkungderRechtevonOpfernsexuellenMissbrauchs (StORMG)vom26.Juni2013 (BGBl.IS.1805)verbessertdenSchutz kindlicherundjugendlicheropferimstrafverfahreninmehrerenbereichen (z.b.imverfahrenselbstdurchvermehrtezulassungvonvideoaufzeichnungenundvereinfachtenausschlussderöffentlichkeit;durchhäufigere MöglichkeitenderKlageerhebungunmittelbarvordenLandgerichten;längere Verfolgbarkeit der Taten; Qualifikation von Jugendstaatsanwälten). MitdemGesetzzurRatifikationdesFakultativprotokollszumÜbereinkommenüberdieRechtedesKindesbetreffendeinMitteilungsverfahren,dasam 29.Dezember2012inKraftgetretenist,hatDeutschlanddieEinrichtung einesindividualbeschwerdeverfahrenszurvn-kinderrechtskonventionanerkannt.alsdritterstaatweltweithatdeutschlanddaraufhinam28.februar 2013dasFakultativprotokollratifiziert.MitdemFakultativprotokollerhaltenKinderdieMöglichkeit,aufinternationalerEbenegegenVerletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Am28.Juli2011istdasZehnteGesetzzurÄnderungdesBundesimmissionsschutzgesetzes PrivilegierungdesvonKindertageseinrichtungenund KinderspielplätzenausgehendenKinderlärms (BGBl.I.S.1474) inkraft getreten. DurchdasGesetzzurStärkungderInnenentwicklungindenStädtenund GemeindenundweiterenFortentwicklungdesStädtebaurechtsvom11.Juni 2013 (BGBl.IS.1548)wird flankierendzudenänderungenimbundesimmissionsschutzgesetz 3derBaunutzungsverordnungdahingehend geändert,dassanlagenzurkinderbetreuung,diedenbedürfnissender BewohnerdesGebietesdienen,inreinenWohngebietenkünftignichtnur ausnahmsweise,sondernallgemeinzulässigsind.dieänderungtrittam 20. September 2013 in Kraft. DurchdasGesetzzurÄnderungdesVormundschafts-undBetreuungsrechts vom29.juni2011 (BGBl.IS.1306)wurdeu.a.dasErfordernisdesausreichendenpersönlichenKontaktsdesVormundszudemMündelausdrücklichimGesetzverankertunddiePflichtdesVormundszurFörderungund GewährleistungderPflegeundErziehungdesMündelsstärkerhervorgehoben. MitdemRechtsanspruchaufdasBildungs-undTeilhabepaketkommtdie BundesregierunginsbesondereinderGrundsicherungfürArbeitsuchende,in dersozialhilfesowiefürfamilienmitbezugvonkinderzuschlagoder WohngeldihrerbesonderenVerantwortungfürrund2,5MillionenanspruchsberechtigteKinderundJugendlicheinDeutschlandnach.Diedarin geregeltenbildungs-undteilhabeleistungendienendersicherungdesspezifischensozio-kulturellenexistenzminimumsvonkindern,jugendlichen und jungen Erwachsenen. MitInkrafttretendesÜbereinkommensderVereintenNationenüberdie RechtevonMenschenmitBehinderungeninDeutschlandam24.März2009 wurdendierechtevonkindernmitbehinderungenaufderenbesonderen Belange hin konkretisiert. MitdemGesetzzurVerwaltungsvereinfachunginderKinder-undJugendhilfewirdderZugangfürKinderundJugendlichezudenLeistungender Kinder- und Jugendhilfe verbessert.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode KinderundJugendlichesindeinezentraleZielgruppedesvomDeutschen Bundestagam27.Juni2013beschlossenenGesetzeszurFörderungderPrävention,dasdieprimäreundsekundärePräventionbeiKindernausbauen soll. 16.WashatdieBundesregierungunternommen,umdenVorbehaltbeider bereits ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention aufzuheben? DieBundesregierunghatdieVorbehaltezurVN-Kinderrechtskonventionam 15. Juli 2010 zurückgenommen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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