Bauphysik 5. Gutachten zum Schallimmissionsschutz. Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell

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1 Gutachten zum Schallimmissionsschutz Objekt: Auftraggeber: Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell BHS Städtebau Bodensee/Hegau GmbH Benediktinerplatz Konstanz Bauphysik 5! "#$ % & ' ( ) * +,, -./,, / /03,-,5 5566, //. 65, //. 65,11 &' ' 8!* / Bearbeitung: Joachim Seyfried, Beratender Ingenieur

2 Bericht Nr.: Inhaltsverzeichnis 1. Aufgabenstellung Grundlagen Schalltechnische Orientierungswerte nach DIN Berechnung der Schallimmissionen Anforderungen an den Schallschutz Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels und der Lärmpegelbereiche nach DIN Erforderliche Schalldämmung der Außenbauteile Maßgebliche Verkehrsstärken Verkehrslärm - Berechnungsergebnisse Zusammenfassung Anlage 1: Darstellung der Außenlärmpegelbereiche nach DIN 4109 Anlage 2: Beurteilungspegel für die einzelnen Fassadenabschnitte Anlage 3: Lärmkarte für den Beurteilungszeitraum tags, 6 m über Gelände

3 Bericht Nr.: Seite 3 von Aufgabenstellung Zwischen dem alten Friedhof und der Haselbrunnstraße in Radolfzell wird der Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus geplant. Unser Büro wurde im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans beauftragt, ein Schallimmissionsschutzgutachten zu erstellen. Auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen (Stand 19. bzw ) und der angegebenen Verkehrszahlen werden die Schallimmissionen an den einzelnen Fassadenabschnitten des geplanten Bauvorhabens nach RLS 90 sowie nach DIN Schallschutz im Städtebau berechnet und dokumentiert. Auf der Basis der berechneten Schallimmissionspegel werden die maßgeblichen Außenlärmpegel sowie die Außenlärmpegelbereiche nach DIN 4109 bestimmt. Daraus ergeben sich die baurechtlichen Anforderungen an den Schallschutz gegen Außenlärm.

4 Bericht Nr.: Seite 4 von Grundlagen Folgende Grundlagen wurden zur Erstellung dieses Berichts herangezogen: - Planunterlagen des Architekturbüros Mangold und Thoma GmbH, Westendstraße 3, Radolfzell vom 19. bzw Angaben über Verkehrsmengen von R+T Ingenieure für Verkehrsplanung, Dr.-Ing. Ralf Huber-Erler, Julius-Reiber- Straße 17, Darmstadt - DIN 4109 Schallschutz im Hochbau", Ausgabe November 1989, 28 Seiten - DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Teil 1 Mindestanforderungen, Ausgabe Juli 2016, 31 Seiten - DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Teil 2 Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Ausgabe Juli 2016, 88 Seiten - DIN Schallschutz im Städtebau Teil 1", Ausgabe Juli 2002, 21 Seiten - Beiblatt 1 zu DIN Schallschutz im Städtebau", Mai 1987, 3 Seiten - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Ausgabe 1990, 66 Seiten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung), vom Land Baden-Württemberg - Städtebauliche Lärmfibel Hinweise für die Bauleitplanung Ausgabe Mündliche und schriftliche Auskünfte zum Bauvorhaben

5 Bericht Nr.: Seite 5 von Schalltechnische Orientierungswerte nach DIN Ausreichender Schallschutz ist eine der Voraussetzungen für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung. Lärmvorsorge und Lärmminderung müssen deshalb im Rahmen der städtebaulichen Planung berücksichtigt werden. In der DIN "Schallschutz im Städtebau" werden schalltechnische Orientierungswerte für die Planung von Baugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen als Beurteilungsgrundlage angegeben. Die Orientierungswerte gelten für die städtebauliche Planung, nicht dagegen für die Zulassung von Einzelvorhaben oder zum Schutz einzelner Objekte. In der DIN 18005, Beiblatt 1 sind folgende schalltechnischen Orientierungswerte im Rahmen der städtebaulichen Planung angegeben: Gebietseinstufung Beurteilungszeitraum tags nachts Reine Wohngebiete 50 db(a) 40 / 35 db(a) Allgemeine Wohngebiete 55 db(a) 45 / 40 db(a) Mischgebiete 60 db(a) 50 / 45 db(a) Gewerbegebiete 65 db(a) 55 / 50 db(a) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe-, und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Der höhere Wert gilt bei Verkehrslärm. Der Beurteilungszeitraum tags geht von Uhr. Der Beurteilungszeitraum nachts liegt im Zeitintervall von Uhr bis 6.00 Uhr. Die Orientierungswerte sind nicht gleichgesetzt mit Immissionsrichtwerten oder Grenzwerten, wie sie etwa beim Neubau von Straßen nach der Verkehrslärmschutzverordnung gelten.

6 Bericht Nr.: Seite 6 von 13 Der Schallschutz ist bei der, in der städtebaulichen Planung, erforderlichen Abwägung sämtlicher Belange ein Planungsgrundsatz neben anderen Belangen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange insbesondere in bebauten Gebieten zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bei bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten.

7 Bericht Nr.: Seite 7 von Berechnung der Schallimmissionen Die Berechnungen der Schallimmissionen werden mit dem EDV- Programm Soundplan 7.3 durchgeführt. Hierzu werden die schalltechnisch relevanten Daten, wie Schallquellen, Gebäude, Gelände, Immissionsorte etc., in das EDV-Programm eingegeben. Von den Immissionsorten werden Suchstrahlen im Abstand von 1 ausgesendet und die jeweiligen Einflussfaktoren der Schallausbreitung ermittelt und der Immissionspegel berechnet. Die Immissionspegelberechnung erfolgt nach folgendem Prinzip: Immissionspegel = Emissionspegel + Ausbreitungsbedingungen Die Emissionspegel für den Straßenverkehr werden auf der Basis der angegebenen Verkehrsmengen auf den angrenzenden folgenden Straßen berechnet. Die Schallpegelminderung durch die Ausbreitungsbedingungen wird nach der RLS-90 ermittelt. Neben der Einzelpunktpegelberechnung wird eine Lärmkartendarstellung gewählt, um die Schallpegelverteilung im Bebauungsplangebiet darzustellen. Die Lärmverteilung ist grafisch in den Anlagen dargestellt. Anzumerken ist, dass in Rasterlärmkarten unmittelbar vor Gebäudefassaden höhere Schalldruckpegel angegeben werden, als die Beurteilungspegel in der Ergebnistabelle. Ursache hierfür ist die Schallreflektion an der Fassade des Immissionsortes.

8 Bericht Nr.: Seite 8 von Anforderungen an den Schallschutz Als Grundlage für die Bemessung der baulichen Schallschutzmaßnahmen werden aus dem jeweiligen Beurteilungspegel vor der Fassade der maßgebliche Außenlärmpegel sowie die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 bestimmt Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels und der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Der maßgebliche Außenlärmpegel wird aus dem Berechnungsergebnis für den Beurteilungspegel nach den Vorschriften in DIN 4109 gebildet. Baurechtlich eingeführt ist nach wie vor die DIN 4109 Ausgabe Seit Juli 2016 liegt die Neuausgabe der DIN 4109 vor. Die Ausgabe 1989 wurde vom DIN zurückgezogen. Nach DIN 4109 Ausgabe 1989 wird der maßgebliche Außenlärmpegel ermittelt, indem zum Beurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum Tag 3 db(a) addiert werden. Der in der Regel geringere Pegel für den Beurteilungszeitraum Nacht bleibt in der alten DIN 4109 unberücksichtigt. Nach DIN 4109 Ausgabe 2016 ist zusätzlich zu den bisherigen Regelungen auch der Beurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum Nacht zu berücksichtigen. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 10 db(a), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus einem um 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 db(a). Diese Regelung wird für die vorliegende Untersuchung zugrunde gelegt.

9 Bericht Nr.: Seite 9 von Erforderliche Schalldämmung der Außenbauteile Für den Schallschutz in Gebäuden werden in DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" Mindestanforderungen an den Schallschutz gegenüber dem Außenlärm gestellt, um eine zweckentsprechende Nutzung der Räume zu ermöglichen. In Abhängigkeit des maßgeblichen Außenlärmpegels, des Grundrisses, der Fassadengestaltung und der Nutzung werden Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile gestellt. In den Aufenthaltsräumen wird dadurch unabhängig von der Gebietseinstufung ein ausreichender Schallschutz gewährleistet. In Abhängigkeit vom Außenlärmpegel ergeben sich nach DIN 4109 Anforderungen an die resultierende Schalldämmung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen. Die Luftschalldämmung von Bauteilen wird durch das bewertete Schalldämm-Maß beschrieben. Folgende Anforderungen gelten in Abhängigkeit vom Außenlärmpegelbereich: Außenlärm- Maßgeblicher Außen- Aufenthaltsräume in Büroräume und pegelbereich lärmpegel in db(a) Wohnungen ähnliche Räume erf. R' w,res * erf. R' w,res * I bis 55 db(a) 30 db - II db(a) 30 db 30 db III db(a) 35 db 30 db IV db(a) 40 db 35 db V db(a) 45 db 40 db VI db(a) 50 db 45 db * Die Anforderung an das resultierende Schalldämm-Maß R' w,res ist in Abhängigkeit vom Verhältnis S (W+F) /S g der Gesamtfläche des Außenbauteils eines Aufenthaltsraumes (S (W+F) ) zur Grundfläche des Aufenthaltsraumes (S g ) zu korrigieren. Die Korrektur kann nach folgender Tabelle vorgenommen werden: S (W+F) /S g 2,5 2 1,6 1,3 1 0,8 0,6 0,5 0,4 Korrektur

10 Bericht Nr.: Seite 10 von 13 Außenbauteile sind in der Regel aus unterschiedlichen Einzelbauteilen wie Außenwände, Dachflächen, Wandelemente, Fenster und Rollladen zusammengesetzt. Für die einzelnen Räume werden aus den Anforderungen an das erforderliche bewertete Schalldämm-Maß erf. R' w der Außenbauteile die erforderlichen bewerteten Schalldämm-Maße der Einzelbauteile berechnet. Da übliche Fenster in Kippstellung nur eine Schalldämmung von ca. 15 db aufweisen, ist es erforderlich, in Schlafräumen ab einem maßgeblichen Außenlärmpegel über 60 db(a) (Lärmpegelbereich III) geeignete schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen, um auch während der Nacht eine ausreichende Frischluftversorgung und einen entsprechenden Lärmschutz zu gewährleisten. In Wohnräumen ist grundsätzlich eine Fensterlüftung als Stoßlüftung möglich. Auch hier kann eine Lüftungsanlage mit geeigneten schallgedämpften Zu- und Abluftöffnungen den Komfort verbessern.

11 Bericht Nr.: Seite 11 von Maßgebliche Verkehrsstärken Die maßgeblichen Verkehrsstärken wurden aus den Angaben des Ingenieurbüro für Verkehrsplanung R + T, Darmstadt für den Planungshorizont 2020 entnommen. Im Einzelnen wurden folgende mittlere tägliche Verkehrsstärken (DTV in Kfz/24h) angesetzt: Straße DTV LKW-Anteil Haselbrunnstraße Kfz/24h 4 % Friedhofstraße (vorderer Bereich) Kfz/24h 3,4 % Friedhofstraße (hinterer Bereich) Kfz/24h 3,4 % Sankt-Meinrads-Platz Kfz/24h 3,4 % Zufahrt Tiefgarage Wohnbebauung 300 Kfz/24h - Zufahrt Tiefgarage Ärztehaus 300 Kfz/24h - Zu- und Abfahrt Parkplatz beim Ärztehaus 800 Kfz/24h - Die Aufteilung der stündlichen Verkehrswerte erfolgt nach der RLS-90. An der Kreuzungen Haselbrunnstraße Friedhofstraße und Haselbrunnstraße - Sankt-Meinrads-Platz werden jeweils Ampelanlagen berücksichtigt.

12 Bericht Nr.: Seite 12 von Verkehrslärm - Berechnungsergebnisse Die Schallimmissionen durch den Straßenverkehrslärm werden mit dem EDV-Programm Soundplan nach dem Rechenverfahren der DIN / RLS-90 als Lärmkarte und an Einzelpunkten an den jeweiligen Gebäudefassaden berechnet. Die Berechnungsergebnisse für die einzelnen Gebäudefassaden sind in der Anlage 2 dokumentiert. Damit in den Wohnungen und gewerblich genutzten Räumen ein ausreichender Schallschutz erreicht wird, ist die Schalldämmung der Außenbauteile entsprechenden den Regelungen der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau abhängig vom Außenlärmpegelbereich nachzuweisen. Aufgrund der Anforderungen der DIN 4109 sind für sämtliche Fassaden, die Schalldämmungen der Außenbauteile entsprechend den Außenlärmpegelbereichen in der Anlage 1 auszulegen. In der Anlage 3 sind die Außenlärmpegel in Form von Lärmkarten dargestellt.

13 Bericht Nr.: Seite 13 von Zusammenfassung Für das geplante Bauvorhaben Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell werden anhand der uns vorgelegten Planunterlagen sowie der angegebenen Verkehrszahlen die Beurteilungspegel an den Fassaden berechnet. Auf der Basis dieser Berechnungsergebnisse werden die maßgeblichen Außenlärmpegel sowie die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 bestimmt. Aus den Lärmpegelbereichen ergeben sich die baurechtlichen Anforderungen an den Schallschutz gegen Außenlärm nach DIN 4109 und sollen als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen werden. Die Lärmpegelbereiche an den einzelnen Fassadenabschnitten sind in der Anlage 1 grafisch dargestellt. Überlingen, den Joachim Seyfried, Beratender Ingenieur

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