RockTect Centitop. ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
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1 Seite: 1 von 7 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname: 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Allgemeine Verwendung: Dampfbremse 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenbezeichnung: DEUTSCHE ROCKWOOL GmbH & Co. KG Straße/Postfach: Rockwool Str PLZ, Ort: Gladbeck Deutschland WWW: info@rockwool.de Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) Auskunft gebender Bereich: Christoph Koch, Telefon: +49 (0) , christoph.koch@rockwool.com 1.4 Notrufnummer GIZ-Nord, Göttingen, Deutschland, Telefon: Einstufung des Stoffs oder Gemischs 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (CLP) 2.3 Sonstige Gefahren ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Nicht einstufungs- und kennzeichnungspflichtiges Erzeugnis. Heißes Produkt kann schwere Verbrennungen verursachen. Die Dämpfe reizen die Augen sowie die Atemwege. Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung: ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe: nicht anwendbar 3.2 Gemische Chemische Charakterisierung: Erzeugnis: Verbundmaterial. Enthält Polyethylen und Chlorparaffin.
2 Seite: 2 von 7 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen: Nach Hautkontakt: Nach Augenkontakt: Nach Verschlucken: Nach Einatmen von Dämpfen des geschmolzenen Materials: Bei Atembeschwerden sofort Arzt rufen. Nach Kontakt mit dem geschmolzenen Produkt rasch mit kaltem Wasser abkühlen. Erstarrtes Produkt nicht von der Haut abziehen. Sofort Arzt hinzuziehen. Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei Augenreizung einen Augenarzt aufsuchen. Kein Erbrechen herbeiführen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Bei Beschwerden Arzt hinzuziehen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Heißes Produkt kann schwere Verbrennungen verursachen. Die Dämpfe reizen die Augen sowie die Atemwege. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung. 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl. Schaum, Löschpulver, Wassersprühstrahl oder Kohlendioxid. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Nicht brennbar. Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen. Ferner können entstehen: Chlorwasserstoff, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Schutzkleidung verwenden, um Haut und Augen zu schützen. Zusätzliche Hinweise: Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Für ausreichende Lüftung sorgen. Dämpfe nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.
3 Seite: 3 von Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang: Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Dämpfe nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Von Zündquellen fernhalten. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter trocken halten. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht einer Temperatur über 60 C aussetzen. Zusammenlagerungshinweise: Von starken Säuren, starken Basen und starken Oxidationsmitteln fernhalten. Lagerklasse: 13 = Nichtbrennbare Feststoffe 7.3 Spezifische Endanwendungen Es liegen keine Informationen vor. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Zusätzliche Hinweise: Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung Für gute Belüftung des Arbeitsraumes und/oder Absaugeinrichtung am Arbeitsplatz sorgen. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Atemschutz: Handschutz: Atemschutz ist bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich. Falls Dämpfe auftreten, ist Atemschutz erforderlich. Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration (Gas/Dampf/Aerosol/Partikel) anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann. Bei Konzentrationsüberschreitung muss Isoliergerät benutzt werden! Empfehlung: Schutzhandschuhe beim Umgang mit heißer Schmelze. Schutzhandschuhe gemäß EN 374. Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und Durchbruchzeiten sind zu beachten.
4 Seite: 4 von 7 Augenschutz: Körperschutz: Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen. Empfohlen: Schutzbrille gemäß EN 166. Empfohlen: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Schutz- und Hygienemaßnahmen: Dämpfe nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen: Geruch: Geruchsschwelle: ph-wert: Aggregatzustand bei 20 C und 101,3 kpa: fest Farbe: weiß charakteristisch nicht anwendbar Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: C Siedebeginn und Siedebereich: Flammpunkt/Flammpunktbereich: Nicht anwendbar Verdampfungsgeschwindigkeit: Entzündbarkeit: Explosionsgrenzen: Dampfdruck: Dampfdichte: Dichte: Löslichkeit: Verteilungskoeffizient n-octanol/wasser: ca. 0,97 g/cm³ Selbstentzündungstemperatur: nicht bestimmt Zersetzungstemperatur: > 60 C Viskosität, kinematisch: Explosive Eigenschaften: Oxidierende Eigenschaften: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. nicht bestimmt 9.2 Sonstige Angaben Weitere Angaben: ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Siehe Abschnitt Chemische Stabilität Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
5 Seite: 5 von Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf Zu vermeidende Bedingungen 10.5 Unverträgliche Materialien Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Vor Feuchtigkeit schützen. Von starken Säuren, starken Basen und starken Oxidationsmitteln fernhalten Gefährliche Zersetzungsprodukte Chlorwasserstoff, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid Thermische Zersetzung: > 60 C ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikologische Wirkungen: Akute Toxizität (oral): Fehlende Daten. Akute Toxizität (dermal): Fehlende Daten. Akute Toxizität (inhalativ): Fehlende Daten. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Fehlende Daten. Augenschädigung/-reizung: Fehlende Daten. Sensibilisierung der Atemwege: Fehlende Daten. Sensibilisierung der Haut: Fehlende Daten. Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Fehlende Daten. Karzinogenität: Fehlende Daten. Reproduktionstoxizität: Fehlende Daten. Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten. Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Fehlende Daten. Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Fehlende Daten. Aspirationsgefahr: Fehlende Daten. Symptome Heißes Produkt kann schwere Verbrennungen verursachen. Die Dämpfe reizen die Augen sowie die Atemwege Toxizität Wassergefährdungsklasse: Sonstige Hinweise: ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben (nicht anwendbar)
6 Seite: 6 von Persistenz und Abbaubarkeit Sonstige Hinweise: Aufgrund der Konsistenz sowie der geringen Wasserlöslichkeit des Produktes ist eine Bioverfügbarkeit nicht wahrscheinlich. Biologische Abbaubarkeit: Das Produkt ist biologisch schwer abbaubar Bioakkumulationspotenzial Verteilungskoeffizient n-octanol/wasser: 12.4 Mobilität im Boden Mobilität im Boden: gering 12.5 Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung 12.6 Andere schädliche Wirkungen Allgemeine Hinweise: Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Produkt Abfallschlüsselnummer: = Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Verpackung Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden UN-Nummer ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Nicht eingeschränkt 14.3 Transportgefahrenklassen 14.4 Verpackungsgruppe 14.5 Umweltgefahren Meeresschadstoff - IMDG: nein
7 Seite: 7 von Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften - Deutschland Lagerklasse: Wassergefährdungsklasse: 13 = Nichtbrennbare Feststoffe (nicht anwendbar) 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich. Weitere Informationen Erstausgabedatum: Datenblatt ausstellender Bereich Ansprechpartner: ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen). Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand der Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften im Sinne der Rechtsverbindlichkeit zu.
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