FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Teil I. Bekanntmachungen des Landratsamtes. S a t z u n g
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1 AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, Jahrgang/ Nummer XXXX/51 Teil I Bekanntmachungen des Landratsamtes /06.0 S a t z u n g zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Kitzingen 1. Ä n d e r u n g s s a t z u n g 1 1. In 4 Absatz 1 Satz 1 werden die Worte "Mitte September" durch die Worte "Ende Oktober" ersetzt Absatz 1 Tabelle 1 erhält folgende Fassung: Kombination Behältergröße Grundgebühr jährlich Anzahl der abgegoltenen Leerungen Restabfall Bioabfall Restabfall Bioabfall K 1 60 Liter 60 Liter 72, K 2 60 Liter 120 Liter 95, K 3 60 Liter 240 Liter 140, K Liter 120 Liter 145, K Liter 240 Liter 190, K Liter 240 Liter 291, K Liter 2 x 240 Liter 381, K Liter 770 Liter 937, K Liter Liter 1 339, K Liter 4 x Liter 5 862, Tab
2 3. In 4 Absatz 1 Satz 2 wird die Zahl "24" durch die Zahl "18" ersetzt Absatz 4 Tabelle 2 erhält folgende Fassung: Behältergröße Restabfall Entleerungsgebühr Restabfall 60 Liter 1,50 /Entleerung 120 Liter 3,00 /Entleerung Windeltonne 120 Liter 3,00 /Entleerung 240 Liter 6,00 /Entleerung 770 Liter 19,25 /Entleerung Liter 27,50 /Entleerung Liter 125,00 /Entleerung Tab Absatz 5 Tabelle 3 erhält folgende Fassung: Behältergröße Bioabfall Entleerungsgebühr Bioabfall 60 Liter 1,25 /Entleerung 120 Liter 2,50 /Entleerung 240 Liter 5,00 /Entleerung 770 Liter 16,15 /Entleerung Liter 23,10 /Entleerung Tab Absatz 6 Tabelle 4 erhält folgende Fassung: Behältergröße Restabfall Entleerungsgebühr Restabfall 770 Liter 46,42 /Entleerung Liter 66,33 /Entleerung Liter 292,79 /Entleerung Tab Absatz 7 Tabelle 5 erhält folgende Fassung: Behältergröße Bioabfall Entleerungsgebühr Bioabfall 770 Liter 33,17 /Entleerung Liter 47,41 /Entleerung Tab Absatz 8 erhält folgende Fassung: (8) 1 Die Gebühr für die Abfallentsorgung unter Verwendung von Restabfallsäcken beträgt für jeden Sack (70 l Inhalt) 3,60. 2 Die Gebühr für die Entsorgung bei Verwendung von Grüngutsäcken beträgt für jeden Grüngutsack (120 l Inhalt) 3, Absatz 1 Satz 4 erhält folgende Fassung: 4 Ab dem Jahr 2011 wird bei der Berechnung der Vorauszahlung die Grundgebühr und die Entleerungsgebühr nach den im Vorjahr angefallenen individuellen Entleerungen zugrunde gelegt, mindestens jedoch die Grundgebühr nach 4 Absätze 1 bis
3 10. 6 Absatz 1 Satz 5 erhält folgende Fassung: 5 Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein oder sich die Anzahl und/oder Größe der Restoder Bioabfallbehältnisse sowie die Umstände nach 4 Abs. 2 ändern, erfolgt insoweit eine Berechnung nach der Grundgebühr und den Leistungsgebühren nach den durchschnittlich zu erwartenden Entleerungen, mindestens jedoch wird die Grundgebühr nach 4 Absätze 1 bis 3 erhoben. Diese Satzung tritt am in Kraft. Kitzingen, Tamara Bischof Landrätin /05.0 S a t z u n g zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Kitzingen (Abfallwirtschaftssatzung) Aufgrund des Art. 3 Abs. 2 und des Art. 7 Abs. 1 Bayer. Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) i. V. m. Art. 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) erlässt der Landkreis Kitzingen folgende 2. Ä n d e r u n g s s a t z u n g Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Kitzingen vom (Amtsblatt für den Landkreis Kitzingen vom , S. 263 ff.), zuletzt geändert mit Satzung vom (Amtsblatt für den Landkreis Kitzingen vom , S. 87), wird wie folgt geändert: Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: 1 " 1 Bioabfall nach 13 Abs. 2 Nr. 1 ist in den nach Satz 4 zugelassenen Behältnissen zur Abfuhr bereitzustellen; andere als die dafür bestimmten Abfälle dürfen in das Behältnis nicht eingegeben werden." 2. Nach 14 Abs. 1 Satz 1 wird folgender Satz 2 neu eingefügt: " 2 Insbesondere die Eingabe von jeglichen Kunststoffen aller Art in die in Satz 4 genannten Behältnisse ist nicht zugelassen; dies gilt auch für kompostierbare oder biologisch abbaubare Kunststoffe."
4 3. Durch die Einfügung des neuen Satz 2 verschieben sich in 14 die nachfolgenden Sätze um jeweils eine Ziffer. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Kitzingen, Tamara Bischof Landrätin Armin-Knab-Gymnasium Kanzler-Stürtzel-Str Kitzingen Telefon: 09321/ Telefax: 09321/ Das Armin-Knab-Gymnasium stellt sich vor Die Schulleitung des AKG lädt alle Eltern und Erziehungsberechtigten zusammen mit ihren Kindern herzlich zu einer Informationsveranstaltung über den Eintritt in die 5. Klasse am Montag, den 19. März 2012, um 18:00 Uhr in der Aula unseres Gymnasiums ein. Während der Informationsveranstaltung (Dauer ca. 75 Minuten) werden die Kinder betreut. Die Schulleiterin, OStDin Margit Hofmann, informiert über das Schulleben am AKG und über alle für den Schulübertritt wichtigen Fragen. Das Armin-Knab-Gymnasium ist mit 960 Schülern das zentrale Gymnasium im Landkreis und führt einen sprachlichen, einen naturwissenschaftlich-technologischen und einen humanistischen Zweig. In der 5. Klasse ist Latein oder Englisch die erste Fremdsprache. Unsere Sprachenkombinationen sind ELF, LEF, EFSp, ELSp, LESp, EL, EF, oder LE. Von 13:00 bis 16:30 Uhr bietet unsere Schule eine kostenlose offene Ganztagesschule (OGS) mit Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Unterstützung beim Lernen und Freizeitaktivitäten an. Ein Schulpsychologe ist kompetenter Ansprechpartner bei Schwierigkeiten im Lernen oder im Sozialverhalten. Des Weiteren bietet die Schule auch Lernseminare für Schüler an. Am Montag, Dienstag und Mittwoch, 26., 27. und 28. März 2012, stehen wir Ihnen jeweils von 15:00 bis 17:00 Uhr für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Um 14:00 und um 14:30 Uhr finden Hausführungen statt. Sie können natürlich auch weitere Termine mit uns vereinbaren. Kitzingen, gez. Margit Hofmann Schulleiterin
5 Teil II Bekanntmachungen anderer Behörden 61.04/10 Bekanntmachung der Klinik Kitzinger Land, Kommunalunternehmen des Landkreises Kitzingen (Anstalt des öffentlichen Rechts), gemäß 27 Abs. 3 der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) vom über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom den vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüften und testierten Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2010 festgestellt und wie folgt beschlossen: 1. Der Jahresüberschuss 2010 ist vorzutragen. 2. Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 "Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Kommunalunternehmens Klinik Kitzinger Land für das Geschäftsjahr vom bis geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Kommunalunternehmens. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben
6 Wir haben den Jahresabschluss nach Art. 79 LKrO i. V. mit 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung geprüft. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kommunalunternehmens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Den vorstehenden Bericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) erstellt. München, Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Haertle Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und Lagebericht 2010 werden in der Klinik Kitzinger Land, Zimmer 4-133, vom 02. bis 13. Januar 2012 während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Rihm Vorstand
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