Vorgezogene Altersrente: Verluste bei der Rente und der Zusatzversorgung

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1 4 Hamburg, Mai 21 N U T Z E N ver.di Service GmbH Franz-Mehring-Platz Berlin Vorgezogene Altersrente: Verluste bei der und der Zusatzversorgung Schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze Die gesetzliche Regelaltersrente erhalten Versicherte, die mit Vollendung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen nversicherung die Altersrente in Anspruch nehmen. Diese Regelaltersgrenze liegt derzeit beim 65. Lebensjahr und wird ab dem Jahr 212 beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 schrittweise angehoben, bis mit dem Geburtsjahrgang 1964 im Jahr 231 das 67. Lebensjahr erreicht ist. Das hat Folgen: Wird von langjährigen Versicherten (35 Versicherungsjahre) die vorgezogene Altersrente (möglich ab vollendetem 63. Lebensjahr) in Anspruch genommen, so ent stehen durch fehlende Beitragsjahre und Abschläge erhebliche nverluste. Diese Verluste entstehen auch bei der Zusatzversorgung der FHH nach dem HmbZVG. Beispiel: nverluste in der gesetzlichen nversicherung (Beispiel: Standartrentner/-in) Bisheriges Recht Regelaltersgrenze 65: Die Standardrente erhält nach bisherigem Recht ein fiktiver Versicherter, der mit Vollendung des 65. Lebensjahres die Regelaltersrente in Anspruch nimmt und 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und entsprechend Beiträge in die gesetzliche nversicherung eingezahlt hat. Seite 1 / 5

2 Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente durch langjährig Versicherte (ab 63 Jahren) mindert sich die Standardrente wie folgt: Tatsächliche Minderung der Standardrente bei vorzeitigem Bezug nach bisherigem Recht = Regelaltersgrenze 65 alte Bundesländer Alter Versicherungsjahre mit 67 Wert der fehlenden npunkte Ungekürzte * nabschlag nabschlag Minderung durch fehlende npunkte u. Abschlag Gekürzte * nverluste , 54, ,6 7,2 % 84,21 138, ,39 11,32 % , 27, ,8 3,6 % 43,8 7, ,72 5,74 % , 1.224,, % 1.224,, % * Bruttorente; abzüglich Krankenversicherung der Rentner und ggf. Steuer. Erklärung: Wird die Altersrente zwei Jahre (mit 63) vor der Regelaltersgrenze (65) in Anspruch genommen, ergibt sich ein nverlust von insgesamt 138,61 im Monat, der sich wie folgt zusammensetzt: Zwei fehlende Beitragsjahre = minus 2 npunkte (27,2 x 2) 54,4 nabschlag für zwei Jahre (24 Monate x,3 ) = minus 7,2 von 1.169,6 84,21 Ergebnis 138,61 = 11,32 Neues Recht Regelaltersgrenze 67: Nach neuem Recht erhält die Standardrente ein fiktiver Versicherter, der mit Vollendung des 67. Lebensjahres die Regelaltersrente in Anspruch nimmt und 47 Jahre lang durchschnittlich verdient und entsprechend Beiträge in die gesetzliche nversicherung eingezahlt hat. Auch nach Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre kann die Altersrente durch langjährig Versicherte unverändert ab dem vollendeten 63. Lebensjahr vorzeitig bezogen werden. In diesem Fall mindert sich die Standardrente wie folgt: Seite 2 / 5

3 Tatsächliche Minderung der Standardrente bei vorzeitigem Bezug nach neuem Recht = Regelaltersgrenze 67 alte Bundesländer Alter Versicherungsjahre mit 67 Wert der fehlenden npunkte Ungekürzte * nabschlag nabschlag Minderung durch fehlende npunkte u. Abschlag Gekürzte * nverluste , ,6 14,4 % 168,42 277,22 1.1,18 21,69 % , ,8 1,8 % 129,25 21, ,55 16,49 % , , 7,2 % 88,13 142, ,87 11,15 % , ,2 3,6 % 45,4 72, ,16 5,65 % 67 47, %, % * ) Bruttorente; abzüglich Krankenversicherung der Rentner und ggf. Steuer. Erklärung: Wird die Altersrente vier Jahre (mit 63) vor der Regelaltersgrenze (67) in Anspruch genommen, ergibt sich ein nverlust von insgesamt 277,22 im Monat, der sich wie folgt zusammensetzt: Vier fehlende Beitragsjahre = minus 4 npunkte (27,2 x 4) 18,8 nabschlag für vier Jahre (48 Monate x,3 ) = minus 14,4 von 1.169,6 168,42 Ergebnis: 277,22 = 21,69 Hinweis: Besonders langjährig Versicherte können die Altersrente ohne nabschläge ab dem vollendeten 65. Lebensjahr (nbeginn) erhalten, wenn sie die (besondere) Wartezeit von 45 Pflichtbeitragsjahren erfüllen. Ein früherer nbeginn ist ohne Abschläge nicht möglich. nverlustrechner: Mit einem eigens für uns entwickelten Rechen - programm können die voraussichtlichen nverluste bei der vorgezogenen Altersrente mit 63 individuell ermittelt werden. Beispiel: Verluste in der Zusatzversorgung der FHH nach dem HmbZVG (Beispiel: Standartrentner/-in) Analog zur gesetzlichen nversicherung wird auch das Ruhegeld gekürzt. Es vermindert sich um,3 für jeden Monat, der vor Beginn der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen nversicherung in Anspruch genommen wird. Außerdem fehlen vier Beschäftigungsjahre. Seite 3 / 5

4 Beispiel 1: Einstellung vor dem 1. April 1995, Vollzeitbeschäftigung Geboren am 11. August 1964, alleinstehend, Einstellung bei der FHH am 1. Juni 199 Brutto-Arbeitsentgelt 2.666,92 (ruhegehaltfähig sind 98,16 = 2.617,83 ). 1. Ruhegeld bei nbeginn mit Vollendung des 67. Lebensjahres am 1. September 231 (Regelaltersrente) a) Grundruhegeld 38,78 b) Zusatzruhegeld 366,49 c) Volles Ruhegeld 45,27 2. Ruhegeld bei nbeginn mit Vollendung des 63. Lebensjahres am 1. September 227 (vorgezogene Altersrente) a) Grundruhegeld unverändert 38,78 b) Volles Zusatzruhegeld bei Vollendung des 67. Lebensjahres 366,49 Abzüglich vier fehlende Beschäftigungsjahre 2.617,83 ruhegeldfähige Bezüge x 4 Jahre x,5 Zusatzruhegeld bei Vollendung des 63. Lebensjahres 52,37 314,12 c) Zwischensumme 352,9 d) Abzüglich Ruhegeldkürzung für jeden Monat des vorgezogenen nbeginn 48 Monate x,3 = 14,4 5,82 e) Vermindertes Ruhegeld 32,8 f) Ruhegeldverlust 13,19 = 25,46 Seite 4 / 5

5 Beispiel 2: Einstellung nach dem 31. März 1995, mit Voll- und Teilzeitbeschäftigung Geboren am 11. April 1964, alleinstehend, Einstellung bei der FHH am 1. Februar 1998; teilzeitbeschäftigt vom 1. Februar 1998 bis 31. Januar 28, danach durchgehend vollzeitbeschäftigt. Brutto-Arbeitsentgelt Ruhegeld bei nbeginn mit Vollendung des 67. Lebensjahres am 1. Mai 231 (Regelaltersrente) Volles Ruhegeld 366,29 2. Ruhegeld bei nbeginn mit Vollendung des 63. Lebensjahres am 1. Mai 227 (vorgezogene Altersrente) a) Volles Ruhegeld bei Vollendung des 67. Lebensjahres 366,29 b) Abzüglich vier fehlende Beschäftigungsjahre 2.219,94 ruhegeldfähige Bezüge (s.seite 17) x 4 Jahre x,5 44,4 c) Zwischensumme 321,89 d) Abzüglich Ruhegeldkürzung für jeden Monat des vorgezogenen nbeginns 48 Monate x,3 = 14,4 46,35 e) Gekürztes Ruhegeld 275,54 f) Ruhegeldverlust 9,75 = 24,78 Zum Weiterlesen: Information 1: Information 2: Information 3: Information 5: Die Alterssicherung: Gestern Heute Morgen Fakten zur gesetzlichen nversicherung Die Zusatzversorgung der FHH Entgeltumwandlung Versorgungslücken schließen und nverluste ausgleichen Seite 5 / 5 Diese Information wurde von u.di Unterstützungs- und Vorsorgewerk für den Dienstleistungsbereich e.v. für die ver.di Service GmbH erarbeitet. Sie darf ohne Einverständnis von u.di nicht reproduziert und weiterverwendet werden, auch nicht auszugsweise. Mitarbeit und Gestaltung: gfp-köln

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