Tanja Thomasberger Reinhold Eitenmüller Volker Rein Lothar Trumpfheller ( i. V. v. Werner Schiller) Jürgen Walther

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1 Gemeinde Mossautal - Haupt- und Finanzausschuss Seite 1 GEMEINDE MOSSAUTAL Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Mai 2015 Es sind anwesend: Ausschussvorsitzender die Ausschussmitglieder vom Gemeindevorstand: die Gemeindevertreter: ferner: entschuldigt: Schriftführerin: Heinz Bechtold Karl-Dieter Götz Tanja Thomasberger Reinhold Eitenmüller Volker Rein Lothar Trumpfheller ( i. V. v. Werner Schiller) Jürgen Walther Bürgermeister Dietmar Bareis Beigeordneter Günter Bardohl Beigeordneter Markus Voigt Beigeordneter Matthias Gerlach Peter Kredel Reinhard Kübler Klaus Schütz Heinz Eckhard Tanja Thomasberger Bettina Koch Hans-Joachim Schmidt Brunhilde Ripperger (Verwaltungsfachwirtin) Erster Beigeordneter Harald Eisenhauer Beigeordnete Gabriele Hopfner-Heckmann Werner Schiller Susanne Langguth Sitzungsbeginn: Uhr Ausschussvorsitzender Heinz Bechtold eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

2 T a g e s o r d n u n g: 1. Wahl eines Schriftführers 2. Bericht über die Gemeindefinanzen für das Jahr 2015 zum 30. April Beratung und empfehlende Beschlussfassung über die außer- und überplanmäßigen Ausgaben des Jahres Beratung und empfehlende Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2009 und Entlastung des Gemeindevorstandes gem. 114 (1) HGO 5. Beratung und empfehlende Beschlussfassung über den Betrieb der eingruppigen Kindergarteneinrichtung im Ortsteil Ober-Mossau 6. Verschiedenes Zu Punkt 1 Durch die Wahl des seitherigen Schriftführers Dietmar Bareis zum Bürgermeister der Gemeinde Mossautal wird das Amt des Schriftführers im Haupt- und Finanzausschuss von der stellvertretenden Schriftführerin Susanne Langguth wahrgenommen. Die Verwaltung schlägt als zukünftige Schriftführerin im Haupt- und Finanzausschuss die Leiterin der Finanzabteilung Verwaltungsfachwirtin Brunhilde Ripperger als Schriftführerin für den Rest der Wahlperiode 2011 / 2016 vor. Die Wahl erfolgt per Handzeichen. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig in offener Abstimmung, Frau Brunhilde Ripperger zur Schriftführerin für den Rest der Wahlperiode 2011 / 2016 zu wählen. Zu Punkt 2 Bürgermeister Bareis gibt einen Bericht über die finanzielle Entwicklung der Gemeindefinanzen für das Haushaltsjahr 2015 mit Stand 30. April Zu Punkt 3 Bei der Prüfung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2009 ist auf Seite 23 unter Haushaltsüberschreitungen folgendes vermerkt: Soweit nicht anders geregelt, sind alle Aufwendungen innerhalb eines Teilhaushaltes gegenseitig deckungsfähig ( 20 Abs. 1 GemHVO-Doppik). Innerhalb des Produktbereiches 01 Innere Verwaltung sind die Verfügungsmittel nicht gegenseitig deckungsfähig mit anderen Aufwendungen des gleichen Teilhaushaltes ( 13 GemHVO- Doppik). Die Mittel für Fraktionen dürfen gemäß 20 Abs. 4 GemHVO-Doppik ebenfalls nicht für deckungsfähig erklärt werden. Zusätzlich sind die innerhalb eines Budgets veranschlagten Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen gegenseitig deckungsfähig ( 20 Abs. 3 GemHVo-Doppik). Von der allgemeinen Regelung des 20 Abs. 1 GemHVO-Doppik abweichend, wurden keine Deckungsvermerke gemäß 19 GemHVO-Doppik (Zweckbindung) und gemäß 20 GemHVO-Doppik (Deckungsfähigkeit) im Haushaltsplan vorgesehen. Gemeinde Mossautal - Niederschrift Haupt- und Finanzausschuss Seite 2

3 Es wurde zwar nachträglich zur Haushaltssatzung ein Deckungsvermerk formuliert, dieser wurde jedoch nicht veröffentlicht. Aufgrund der fehlenden Veröffentlichung sind somit keine Deckungsvermerke entstanden, die anlässlich der Ermittlung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berücksichtigen wären. Für die überplanmäßigen Aufwendungen wurden bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 01. September 2014 Beschlüsse in ausreichender Höhe gefasst, so dass für die Haushaltsüberschreitungen der Ergebnisrechnung keine weiteren Beschlüsse der Gemeindevertretung notwendig sind. In der Finanzrechnung sind insgesamt über und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von ,58 entstanden. Die Gemeindevertretung hat am 01. September 2014 einen Beschluss über ,26 gefasst, so dass für die verbleibenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ,32 ein Beschluss herbeigeführt werden muss. Auszahlung des Finanzhaushaltes (ohne Investitionen) Position 15 Auszahlung für Steuern einschließlich Auszahlungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen Soll ,62 Ist ,15 Überschreitung ,53 Position 16 Zinsen und ähnliche Auszahlungen Soll ,00 Ist ,01 Überschreitung ,01 Auszahlungen der Finanzrechnung für Investitionen Budget 01 Verwaltung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Soll ,39 Ist ,96 Überschreitung ,57 Budget 02 Kultur, Soziales und Jugend Soll 2.079,29 Ist 2.219,86 Überschreitung 140,67 Gemeinde Mossautal - Niederschrift Haupt- und Finanzausschuss Seite 3

4 Budget 03 Gesundheit und Sport Soll 0,00 Ist ,66 Überschreitung ,66 Budget 04 Planung / Sonstige Infrastruktur / Tourismus Soll ,16 Ist ,30 Überschreitung ,14 Budget 05 Zentrale Finanzwirtschaft Soll 0,00 Ist 1.000,00 Überschreitung 1.000,00 Über- und außerplanmäßige Ausgaben Position ,53 Position ,01 Budget ,57 Budget ,67 Budget ,66 Budget ,14 Budget ,00 Summe ,58 Beschluss GVT ,26 Weiterer Beschluss ,32 Bei den außerplanmäßigen Ausgaben handelt es sich hauptsächlich um Investitionsmaßnahmen aus den Konjunkturprogrammen des Bundes und des Landes Hessen ( ,11 ). Gemeinde Mossautal - Niederschrift Haupt- und Finanzausschuss Seite 4

5 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig folgende Beschlussfassung: Die Gemeindevertretung beschließt die verbleibenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ,32 für das Haushaltsjahr Zu Punkt 4 Die Jahresrechnung der Gemeinde Mossautal für das Haushaltsjahr 2009 wurde durch das Revisionsamt des Odenwaldkreises in der Zeit von Oktober 2014 bis Januar 2015 geprüft. Der Schlussbericht liegt vor. Der Jahresabschluss 2009 der Gemeinde Mossautal weist einen Gesamtverlust in Höhe von ,05 aus. Dieser Verlust setzt sich aus einem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von ,15 sowie einem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von ,10 zusammen. Der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis ist hauptsächlich durch Mindereinnahmen bei den Steuereinnahmen zu erklären. Das Revisionsamt des Odenwaldkreises trifft die Gesamtaussage, dass der Jahresabschluss und der Anhang die tatsächlichen Verhältnisse im Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Kommune vermitteln. Der ordentliche Fehlbetrag soll unverzüglich durch Überschüsse der ordentlichen Ergebnisse folgender Haushaltsjahre ausgeglichen werden. Ein nach fünf Jahren noch nicht ausgeglichener Fehlbetrag kann mit dem Eigenkapital verrechnet werden. Der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis ist hauptsächlich auf drei Positionen ersichtlich. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Anfangsbestand = ,00 Stand = ,00 Mehrausgabe = ,00 Zur Bewertung wurde das versicherungsmathematische Gutachten der Versorgungskasse Hessen herangezogen. Steuer und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen Haushaltsansatz 2009 = ,00 Ergebnis Haushaltsjahr = ,97 Mindereinnahme = ,03. Gemeinde Mossautal - Niederschrift Haupt- und Finanzausschuss Seite 5

6 Abschreibungen Haushaltsansatz = ,00 Ergebnis Haushaltsjahr = ,69 Mehrausgabe = ,69. Der Finanzmittelbestand zum Ende des Haushaltsjahres 2009 reduziert sich von ,91 auf ,85. In der Schlussbetrachtung/Prüfungsvermerk des Revisionsamtes ist festgehalten, dass die Jahresrechnung den Prüfungsanordnungen des 128 HGO entspricht. Die Prüfung der Jahresrechnung führte zu keiner Änderung des Jahresergebnisses. Das Revisionsamt des Odenwaldkreises erteilt für das Jahr 2009 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung der Entlastung gehören gem. 51 Ziffer 9 i.v. mit 114 HGO zu den ausschließlichen Zuständigkeiten der Gemeindevertretung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig folgende Beschlussfassung: Die Gemeindevertretung beschließt die vom Revisionsamt des Odenwaldkreises geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung die Entlastung des Gemeindevorstandes gem. 114 (1) HGO. Zu Punk 5: Der Gemeindevorstand der Gemeinde Mossautal wurde mit Sitzung vom 09. Februar 2015, der Elternbeirat des Kindergartens Ober-Mossau am 24. Februar 2015 und die Erziehungsberechtigten der Kindergartenkinder von Ober-Mossau am 11. März 2015 über die Situation / Kindergartenbelegung im kommenden Kindergartenjahr ab 01. August 2015 informiert. Am 20. April wurde in einer Ortsbeiratssitzung dieses Thema eindringlich behandelt. Der genaue Sachstandsbericht wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Gemeindevorstandes mit den Fraktionsvorsitzenden, dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Kindergartenleitung am 04. Mai 2015 näher erörtert und liegt den Mandatsträgern in schriftlicher Form vor. Unter Beachtung folgender Gesichtspunkte - zukünftige Belegung des Kindergartens Ober-Mossau - pädagogische Aspekte - die angespannte Haushaltssituation der Gemeinde und - die personelle Problematik stellt der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am den Antrag über die Beschlussfassung zur Einstellung des Angebotes der eingruppigen Kindergarteneinrichtung zum 31. Juli 2015 am Standort Ober-Mossau. Die Änderung der Gemeinde Mossautal - Niederschrift Haupt- und Finanzausschuss Seite 6

7 Kindergartensatzung mit dazugehöriger Kindergartengebührensatzung ist entsprechend vorzunehmen. Die Vorsitzenden der ÜWG-, CDU- und SPD-Fraktionen geben zu dieser Entwicklung ihr Bedauern bekannt, sehen jedoch aufgrund der dargestellten Situation keine andere Alternative. In der sich anschließenden Diskussion wird deutlich, dass nicht alle Sitzungsteilnehmer mit den vorgetragenen Argumenten konform gehen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mit 5 Ja-Stimmen und 2-Nein-Stimmen der Gemeindevertretung die Einstellung des Angebotes der eingruppigen Kindergarteneinrichtung zum 31. Juli 2015 am Standort Ober-Mossau und a) die 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindergärten in der Gemeinde Mossautal zum 01. August 2015 b) die 1. Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindergärten in der Gemeinde Mossautal zum 01. August 2015 zu beschließen. Beide Satzungsänderungen sind Bestandteil der Niederschrift. Zu Punkt 6 Es liegen keine Anfragen vor. Ende: Uhr F. d. R. Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses: ( Heinz Bechtold ) Die Schriftführerin: ( Susanne Langguth ) Gemeinde Mossautal - Niederschrift Haupt- und Finanzausschuss Seite 7

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