Anforderungen an Politik und Gesellschaft

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1 Anforderungen an Politik und Gesellschaft Renate Gamp Soest, den 30. September 2014

2 Die vergangenen 25 Jahre 1. September 1989: Uneinheitliche Altenpflegelandschaft: In 16 Bundesländern gibt es 16 verschiedene Ausbildungsregelungen (Landesaltenpflegegesetze). Die Altenpflege ist ein Nebenaspekt der Krankenpflege. Das Altenpflegepersonal wird in Kursen oder Kurzlehrgängen qualifiziert.

3 1. Januar Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) Pflegebedürftige erhalten erstmals Leistungen für die häusliche Pflege Ausweitung auf die stationäre Pflege. Neugründung vieler ambulanter Dienste. Veränderung der Krankheitsausprägung in den Pflegeeinrichtungen (Multimorbidität). Stetige Zunahme der Zahl der an einer Demenz erkrankten Pflegebedürftigen. Anstieg des Bedarfs an gut ausgebildeten Pflegefachkräften.

4 Ende der 1990er Jahre Die dreijährige Altenpflegeausbildung setzt sich bundesweit durch. 1. August 2003 Inkrafttreten des Altenpflegegesetzes Bundeseinheitliche Regelung der Altenpflegeausbildung. Anerkennung der Altenpflege als eigenständiger Heilberuf. Die Dauer der Altenpflegeausbildung wird auf drei Jahre festgelegt. Auszubildende haben einen gesetzlichen Anspruch auf Ausbildungsvergütung.

5 August 2003 bis heute Entwicklung eines breiten Pflegemarkts mit wettbewerblicher Struktur. Sprunghafte Zunahme der Zahl der Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste. Entwicklung einer flächendeckenden Pflegeinfrastruktur mit Tagespflegeeinrichtungen, ambulant betreuten Wohnformen und Senioren-WGs. Schaffung neuer Arbeitsplätze. Entstehung neuer Berufsbilder (Alltagsbetreuer usw.). Pflege ist heute Jobmotor und einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren Deutschlands.

6 Haben wir also alles erreicht? (Klemm / Baumgärtel, Blühende Landschaften, 2003)

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8 1. Der Fachkräftemangel wird immer akuter. 2. Die Zahl der Pflegebedürftigen nimmt stetig zu. 3. Die Zahl der Empfänger Hilfe zur Pflege nimmt stetig zu.

9 Was braucht die Altenpflege der Zukunft?

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11 An die Beschäftigten in der Pflege denken! Bundeseinheitlich geregelte, stabile und verlässliche Finanzierung für eine fundierte Ausbildung. Zusammenfassung der Pflegeausbildungen zu einem einheitlichen Berufsbild in Form einer grundständigen, generalistischen Ausbildung. Dauerhafte vollständige Förderung von Umschulungsmaßnahmen in der Pflege durch die Bundesagentur für Arbeit. Gesetzlich geregelte, vollständige Refinanzierung aller Ausbildungskosten, bei der alle, die von der Ausbildung profitieren mit dem gleichen Faktor belastet sind.

12 An die Beschäftigten in der Pflege denken! Ausreichende Fachpersonalausstattung, die dem erhöhten und veränderten Bedarf in den stationären Pflegeeinrichtungen entspricht. Verbindliche Personalbemessung auf der Grundlage eines fundierten und erprobten Verfahrens. Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, um einen Tariflohn für Beschäftigte in der Pflege sicherzustellen.

13 An die 2,5 Millionen Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen denken! Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in der sozialen Pflegeversicherung wird bis zum Jahr 2020 auf 2,82 Mio. ansteigen und sich bis zum Jahr 2050 mit 4,4 Mio. fast verdoppeln. Immer mehr Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen sind von Armut durch Pflege bedroht erhielten Menschen Hilfe zur Pflege. Damit ist die Anzahl der Bedürftigen gegenüber 2011 um fast vier Prozent gestiegen.

14 Pflegestärkungsgesetz Ausbau von Unterstützungsleistungen wie Kurzzeit-, Verhinderungs- sowie Tages- und Nachtpflege und bessere Kombinierbarkeit. Lohnersatzleistung für eine zehntägige Auszeit vom Beruf. Alle Pflegebedürftigen erhalten Anspruch auf Tages,- Nacht- und Kurzzeitpflege sowie zusätzliche Betreuungsleistungen. Schrittweise Beitragssatzerhöhung um 0,5 Prozent und Leistungsdynamisierung um vier Prozent

15 Forderungen für eine nachhaltige Pflegereform Zeitnahe Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und zur Verfügung stellen der für die Finanzierung erforderlichen fünf Milliarden Euro. Die Leistungen der Pflegekassen müssen bis zum Jahr 2020 schrittweise verdoppelt werden. Dazu muss eine jährliche Dynamisierung der Pflegeversicherungsleistungen anhand eines bestehenden Indexes gesetzlich festgelegt werden.

16 Forderungen für eine nachhaltige Pflegereform Die pflegerischen Versorgungsleistungen müssen weiterhin in hoher Qualität sichergestellt werden können. Hierzu bedarf es neben zusätzlichen Betreuungskräften in den stationären Pflegeeinrichtungen einer Aufstockung der Pflegefachkräfte. Die quantitative und qualitative Personalausstattung ist gezielter den Erfordernissen in den Einrichtungen und Diensten anzupassen. Nicht nur die aktuellen Pflegeeinstufungen sind entscheidend, sondern der tatsächliche Hilfe- und Betreuungsbedarf der Pflegebedürftigen muss berücksichtigt werden.

17 Forderungen für eine nachhaltige Pflegereform Pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen müssen einen Rechtsanspruch auf Pflegekurse und Schulungen in der Häuslichkeit erhalten. Ein flächendeckendes Angebot an Beratung muss zur Pflichtleistung der Pflegekassen werden. Die Grenze für die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen sollte von derzeit 14 auf 10,5 Stunden pro Woche abgesenkt werden. Die Höhe der durch die Pflegekassen zu entrichtenden Rentenversicherungsbeiträge darf nicht von der Pflegestufe abhängen.

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19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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