Bundesteilhabegesetz - in Kraft treten Artikel 1 Inhalt neu:
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- Stephanie Roth
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1 Bundesteilhabegesetz - in Kraft treten Nach Verkündung (29. Dezember 2016) 1. Januar Januar Januar 2020 (EingliederungshilfeVO tritt außer Kraft) 1. Januar Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)Inkrafttreten zum 1. Januar 2018 SGB IX (alt) und Budgetverordnung treten außer Kraft Artikel 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: Neues SGB IX mit drei Teilen, allerdings ohne Artikel 1 Teil 2 Kapitel 1 bis 7 sowie 9 bis 11 ohne 94 Absatz 1(2020) Inhalt neu: - Nachrang der Eingliederungshilfe bleibt - Trennung von Fachleistung und existenzsichernden Leistungen (kein ambulant und stationär mehr) - Beitrag statt Bedürftigkeitsprüfung - Sicherstellungsauftrag inklusiv ausgerichtete Angebote - Einbeziehung der Leistungen zur Pflege Lebenslagenmodell - Leistungen nach Besonderheit des Einzelfalls aber Zumutbarkeitsprüfung - Bevorzugung von Wohnen außerhalb besonderer Wohnformen. Gemeinsame Erbringung von Assistenzleistungen ( Poolen ). Eingeschränkt durch die Prüfung der Zumutbarkeit Widerspruch zu Artikel 19 UN-BRK. - Befähigung und Unterstützung zur selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung in eigener Wohnung und im Sozialraum - Leistungen bei Ganztagsschulen in offener Form - Auch Leistungen für Masterstudium - Instrumente der Bedarfsermittlung auf ICF-Grundlage - Gesamtplanverfahren, Gesamtplankonferenz und Teilhabezielvereinbarung - Neuregelung des Beitrags aus Einkommen und Vermögen o Übersteigender Betrag über 85 Prozent der Bezugsgröße nach 18 SGB IV
2 o Beitrag 2 Prozent monatlich des jährlich übersteigenden Betrags (insgesamt 24 Prozent) o Vermögensfreibetrag 150 Prozent der Bezugsgröße nach 18 SGB IV o Keine Heranziehung der Ehe- und Lebenspartner - Eingliederungshilfe neu mit Ausnahme des Vertragsrechts (bereits 2018) Teil 1 SGB IX (Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen) - Modellvorhaben zum Vorrang der Leistungen der Teilhabe und zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit ( 11 SGB IX) - Trägerübergreifende Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs ( 13 SGB IX) sowie Teilhabeplan und Teilhabekonferenz ( 19 und 20 SGB IX) - Neufassung des 14 SGB IX (Weiterleitung an dritten Rehaträger nach dessen Einvernehmen) - Selbstbeschaffung von Leistungen nach zwei Monaten ohne Rückmeldung vom Rehaträger (Fiktionsfrist) außer bei Eingliederungshilfe, Jugendhilfe Kriegsopferfürsorge - Persönliches Budget und Zielvereinbarung in 29 SGB IX - Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung - Gesetzliche Grundlage für die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) - Andere Leistungsanbieter zu den Werkstätten für behinderte Menschen - Budget für Arbeit - Leistungen zur Teilhabe an Bildung, sozialer Teilhabe, Assistenzleistungen, zur Förderung der Verständigung und Mobilität ( SGB IX) werden bestimmt Teil 2 SGB IX neu (besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen Eingliederungshilferecht) - Vertragsrecht (Kapitel 8, 123 ff) o Vereinbarungen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern o Rahmenvereinbarungen auf Landesebene o Mitwirkung der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen - Bestimmung Träger der Eingliederungshilfe ( 94 Abs. 1) Teil 3 SGB IX (besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen - Schwerbehindertenrecht) - Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers ( 181) - Integrationsbetriebe werden Inklusionsbetriebe: o Quote 30 bis 50 Prozent beschäftigte Menschen mit Behinderungen (vorher 25 bis 50 Prozent)
3 o Bevorzugte Berücksichtigung bei öffentlichen Aufträgen o Erweiterung des Personenkreises (langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen und psychisch beeinträchtigte Menschen) bereit 2016 umgesetzt. Dez Artikel 2 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Übergangsrecht zum Jahr 2017) - Änderung SGB IX alt (2001) - Inklusionsvereinbarung statt Integrationsvereinbarung ( 82, 83), Mitwirkungsauftrag der Integrationsämter ( 83) - Einkommen und Vermögen o Werkstattlohn - Stärkung der Schwerbehindertenvertretung o Freistellung ab 100 schwerbehinderten Beschäftigten o Rechte der Stellvertreterinnen und Stellvertreter o Bürokraft o Unwirksame Kündigung ohne Beteiligung ( 95) - Frauenbeauftragte in Werkstätten für behinderte Menschen ( 139) - Erweiterungen beim Merkzeichen ag Artikel 3 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch Artikel 4 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Artikel 5 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch Artikel 6 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 13a Artikel 7 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch Dez: 2017 Nummer 4a (Übergangsgeld)
4 Artikel 8 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Artikel 9 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch Artikel 10 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Nummer Artikel 11 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr Erhöhung der Vermögensgrenze in der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege ( Euro aus Erwerbstätigkeit) - Erhöhter Absetzungsbetrag (bis 65 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 bei Erwerbstätigkeit) - Außerdem: Erhöhung des Freibetrags in der Grundsicherung (außerhalb des BTHG) - Erstattung des Barbetrages durch den Bund in den Jahren 2017 und 2019 ( 136) Artikel 12 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr Übergangsregelung für Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen - Gesamtplanverfahren ( 141) - Instrumente der Bedarfsermittlung Orientierung am ICF (Ermächtigung für Rechtsverordnung der Landesregierung) ( 142) - Gesamtplankonferenz ( 143) - Teilhabzielvereinbarung ( 145) Artikel 13 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr Regelungen für Leistungsberechtigte in eigenen Wohnungen und gemeinschaftliches Wohnen - Übergangsregelung für Bedarfe für Unterkunft und Heizung ab dem Jahr 2020 ( 139) - Vertragsrecht Artikel 14 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes Artikel 15 Weitere Änderung des Bundesversorgungsgesetzes zum Jahr 2020
5 Artikel 16 Änderung des Umsatzsteuergesetzes zum Jahr Artikel 17 Änderung des Umsatzsteuergesetzes zum Jahr 2018 Dez Artikel 18 Änderungen weiterer Vorschriften in Zusammenhang mit Art. 2 - Merkzeichen TBl - Vertretung der Behindertenverbände im Sachverständigenbeirat nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (benannt über den deutschen Behindertenrat) - Mitbestimmung Frauenbeauftragte Artikel 19 Weitere Änderungen zum Jahr Teilhabeplanverfahren ersetzt Fachausschusstätigkeit Artikel 20 Weitere Änderungen zum Jahr Artikel 21 Änderung der Eingliederungshilfe-Verordnung Artikel 22 Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung - Mitbestimmungsrecht des Werkstattrates bei o Werkstattordnung o Arbeitszeitenregelung o Arbeitsentgelte (Zusammensetzung) o Urlaubsplan o Verpflegung o Überwachung (Kameras etc.) o Grundsätze Fort- und Weiterbildung o Räume (Aufenthalts- und Sanitärräume) o Soziale Aktivitäten - Bei Dissens Einschaltung der Vermittlungsstelle
6 - Auch externe Unterstützung des Werkstattrates möglich Artikel 23 Änderung der Frühförderungsverordnung Artikel 24 Änderung der Aufwendungserstattungs-Verordnung Artikel 25 Bekanntmachungserlaubnis und Umsetzungsunterstützung Absatz 2 (Untersuchung der Ausführung der Leistungen nach Artikel 1 Teil 2) Artikel 25a Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2023 Wenn Bundesgesetz nach Artikel 25a 99 Absatz 7 verkündet ist - Zugangsvoraussetzungen - leistungsberechtigter Personenkreis für Eingliederungshilfe ( X von 9 statt 5 von 9-Regelung ) Artikel 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
7 Alternative Darstellung - nach Daten sortiert: Vorschrift Inhalt Datum Artikel 2 Änderung aktuelles SGB IX Tag nach Verkündung ( ) Artikel 7 Nr. 4a Änderung 20 SGB VI Tag nach Verkündung ( ) Artikel 18 Änderung weiterer Vorschriften Tag nach Verkündung ( ) Artikel 22 Änderung Werkstätten-Mitwirkungs-VO Tag nach Verkündung ( ) Art. 25 Absatz 2 Bekanntmachungserlaubnis u. Umsetzungsunterstützung Artikel 11 Änderung SGB XII Artikel 16 Änderung Umsatzsteuergesetz Artikel 1 Teil 1 SGB IX Artikel 1 Teil 2 Kapit I Bestimmung Träger Eingliederungshilfe Artikel 1 Teil 2 Kapit.8 Vertragsrecht Artikel 1 Teil 3 Schwerbehindertenrecht Artikel 3 Änderung SGB I Artikel 4 Änderung SGB II Artikel 5 Änderung SGB III Artikel 6 Änderung SGB V Artikel 7 Änderung SGB VI Artikel 8 Änderung SGB VII Artikel 9 Änderung SGB VIII Artikel 10 Nummer 1,2,4-6 Änderung SGB XI Artikel 12 Änderung SGB XII Tag nach Verkündung ( ) Artikel 14 Änderung BVG
8 Artikel 17 Änderung Umsatzsteuergesetz Artikel 19 Änderung weiterer Vorschriften Artikel 21 Änderung Eingl.Hilfe-VO Artikel 23 Frühförderungs-VO Artikel 24 Aufwendungserstattungs-VO Art. 25 Absatz 1 Bekanntmachungserlaubnis u. Umsetzungsunterstützung Artikel 1 Teil 2 Kapit. 1 Eingliederungshilferecht, Allg. Vorschriften Artikel 1 Teil 2 Kapit. 2-7 Grundsätze der Leistung Medizinische Reha Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe an Bildung Soziale Teilhabe Gesamtplanung Artikel 1 Teil 2 Kapit Einkommen und Vermögen Statistik Übergangs-u. Schlussbestimmungen Artikel 6 Nr. 2b Änderung 5 SGB V Artikel 6 Nr. 13a Änderung 264 II 1 SGB V Artikel 10 Nummer3 Änderung SGB XI Artikel 13 Änderung SGB XII Artikel 15 Änderung BVG Artikel 20 Änderung weiterer Vorschriften Artikel 25a Änderung SGB IX
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